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Verwaltungsvorlage (Straßenprostitution in Krefeld-Süd - Antrag der CDU-Fraktion vom 06.01.2015 an den Ausschuss für Verwaltung, Vergabe, Ordnung und Sicherheit -)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
277 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 03:42
Verwaltungsvorlage (Straßenprostitution in Krefeld-Süd - Antrag der CDU-Fraktion vom 06.01.2015 an den Ausschuss für Verwaltung, Vergabe, Ordnung und Sicherheit -) Verwaltungsvorlage (Straßenprostitution in Krefeld-Süd - Antrag der CDU-Fraktion vom 06.01.2015 an den Ausschuss für Verwaltung, Vergabe, Ordnung und Sicherheit -) Verwaltungsvorlage (Straßenprostitution in Krefeld-Süd - Antrag der CDU-Fraktion vom 06.01.2015 an den Ausschuss für Verwaltung, Vergabe, Ordnung und Sicherheit -) Verwaltungsvorlage (Straßenprostitution in Krefeld-Süd - Antrag der CDU-Fraktion vom 06.01.2015 an den Ausschuss für Verwaltung, Vergabe, Ordnung und Sicherheit -)

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Inhalt der Datei

TOP 5 Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 09.01.2015 Nr. 905 /15 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Verwaltung, Vergabe, Ordnung und Sicherheit 21.01.2015 Haupt- und Beschwerdeausschuss 05.02.2015 Rat 05.02.2015 Betreff Straßenprostitution in Krefeld-Süd - Antrag der CDU-Fraktion vom 06.01.2015 an den Ausschuss für Verwaltung, Vergabe, Ordnung und Sicherheit Beschlussentwurf: Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja X nein Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 905 /15 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Mit Schreiben vom 06. Januar 2015 beantragte die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Krefeld einen mit der Polizei abgestimmten Sachstandsbericht, in dem die mit der zeitlichen Begrenzung der Straßenprostitution im Südbezirk gewonnenen Erfahrungen sowie die sich daraus ergebenden Erkenntnisse und Schlussfolgerungen dargelegt werden. Die Bezirksregierung Düsseldorf veröffentlichte in ihrem Amtsblatt vom 17. Juli 2014 die neue „Rechtsverordnung zur Bekämpfung der Prostitution und zum Schutz der Jugend und des öffentlichen Anstandes vom 24.06.2014“. Diese Rechtsverordnung trat (eine Woche nach der Veröffentlichung) am 24.07.2014 in Kraft. In den ersten Tagen nach Inkrafttreten wurden die Prostituierten vor Ort durch den KOD und die Polizei auf die neue Regelung und die Folgen einer Zuwiderhandlung hingewiesen. Der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) bestreift bereits seit Mitte 2012 werktäglich ab 18:00 Uhr bis Dienstende nahezu ausschließlich den von der Straßenprostitution betroffenen Bereich. Während der Sommermonate (01.04. bis 30.09.) ist der KOD montags bis freitags von 07:30 – 24:00 Uhr und samstags von 10:00 bis 17:30 Uhr sowie von 19:30 bis 03:00 Uhr im Dienst; in den Wintermonaten montags bis freitags von 08:00 – 20:00 Uhr und samstags von 10:00 bis 20:00 Uhr. Somit arbeitet der KOD nach einem starren, mit der Personalvertretung vereinbarten, Dienstplanmodell und nimmt nicht an der gleitenden Arbeitszeit teil. Da seitens des KOD seit Oktober (Winterarbeitszeit) eine Überwachung des Sperrbezirkes ab 20:00 Uhr nicht geleistet werden kann, obliegt dies dann der Polizei. Die gewonnenen Erkenntnisse werden regelmäßig ausgetauscht. Seit Inkrafttreten der geänderten Sperrbezirksverordnung konnten nur vereinzelt Verletzungen des Sperrbezirkes festgestellt werden. Dabei handelt es sich in aller Regel um relativ kurze Verletzungen der Zeitgrenzen von ca. einer halben Stunde. In allen (bislang zehn) Fällen der festgestellten Sperrbezirksverletzung wurden Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstoß gegen den § 120 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG – Ausübung der Prostitution) eingeleitet. Die Höhe des Bußgeldes für Ersttäterinnen beträgt 150,- EUR. Der KOD kontrolliert in der Sommerdienstzeit auch weiterhin regelmäßig die Personalien der angetroffenen Prostituierten hinsichtlich des aufenthaltsrechtlichen Status und des Alters. Soweit andere Ordnungswidrigkeiten, wie z.B. unsachgemäße Entsorgung von Kleinabfällen (Kondome), Missachtung von Haltverboten oder sonstige Belästigungen der Allgemeinheit festgestellt werden, wird dies ordnungsrechtlich geahndet (Verwarnungsgeldangebot oder Ordnungswidrigkeitenanzeige) und die ggf. zuständigen Stellen der Verwaltung um Beseitigung gebeten. Den wenigen Beschwerden über Sperrbezirksverletzungen vor 22:00 Uhr, welche seit dem 24.07.2014 den Fachbereich Ordnung erreichten, wurde in jedem Fall nachgegangen; Erkenntnisse wurden in die Planung der Kontrollgänge einbezogen. Fazit: Nach den Feststellungen des KOD wird die neue Sperrbezirksregelung beachtet. Die einschlägige Verschmutzung ist zurückgegangen. Eine schwerpunktmäßige Verlagerung der Straßenprostitution in andere städtische Bereiche ist nicht festzustellen. Dies deckt sich mit den Feststellungen der Polizei. Ein Vertreter der Polizei Krefeld wurde durch den Fachbereich Ordnung zur Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Vergabe, Ordnung und Sicherheit eingeladen, um mündlich Stellung zu nehmen. Im Ergebnis werden zusätzliche Maßnahmen oder eine Verschärfung der Verbotszeiten als nicht notwendig erachtet. Begründung Seite 3 Bei gleichbleibender Problemlage kann deshalb sowohl die Frequenz, als auch der Personalansatz der Bestreifung reduziert werden, damit der KOD in stärkerem Maße den vielfältigen weiteren Aufgabenstellungen im Stadtgebiet Rechnung tragen kann. Dabei ist sichergestellt, dass auf eine veränderte Problemlage im Bereich der Straßenprostitution kurzfristig und angepasst reagiert wird.