Daten
Kommune
Krefeld
Größe
277 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 03:42
Stichworte
Inhalt der Datei
TOP 5
Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 09.01.2015
Nr.
905 /15
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Verwaltung, Vergabe, Ordnung und Sicherheit
21.01.2015
Haupt- und Beschwerdeausschuss
05.02.2015
Rat
05.02.2015
Betreff
Straßenprostitution in Krefeld-Süd
- Antrag der CDU-Fraktion vom 06.01.2015 an den Ausschuss für Verwaltung, Vergabe, Ordnung und
Sicherheit Beschlussentwurf:
Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen
ja
X nein
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 905 /15
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Mit Schreiben vom 06. Januar 2015 beantragte die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Krefeld einen mit der
Polizei abgestimmten Sachstandsbericht, in dem die mit der zeitlichen Begrenzung der Straßenprostitution im Südbezirk gewonnenen Erfahrungen sowie die sich daraus ergebenden Erkenntnisse und Schlussfolgerungen dargelegt werden.
Die Bezirksregierung Düsseldorf veröffentlichte in ihrem Amtsblatt vom 17. Juli 2014 die neue „Rechtsverordnung zur Bekämpfung der Prostitution und zum Schutz der Jugend und des öffentlichen Anstandes
vom 24.06.2014“. Diese Rechtsverordnung trat (eine Woche nach der Veröffentlichung) am 24.07.2014 in
Kraft.
In den ersten Tagen nach Inkrafttreten wurden die Prostituierten vor Ort durch den KOD und die Polizei
auf die neue Regelung und die Folgen einer Zuwiderhandlung hingewiesen.
Der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) bestreift bereits seit Mitte 2012 werktäglich ab 18:00 Uhr bis
Dienstende nahezu ausschließlich den von der Straßenprostitution betroffenen Bereich.
Während der Sommermonate (01.04. bis 30.09.) ist der KOD montags bis freitags von 07:30 – 24:00 Uhr
und samstags von 10:00 bis 17:30 Uhr sowie von 19:30 bis 03:00 Uhr im Dienst; in den Wintermonaten
montags bis freitags von 08:00 – 20:00 Uhr und samstags von 10:00 bis 20:00 Uhr. Somit arbeitet der KOD
nach einem starren, mit der Personalvertretung vereinbarten, Dienstplanmodell und nimmt nicht an der
gleitenden Arbeitszeit teil.
Da seitens des KOD seit Oktober (Winterarbeitszeit) eine Überwachung des Sperrbezirkes ab 20:00 Uhr
nicht geleistet werden kann, obliegt dies dann der Polizei. Die gewonnenen Erkenntnisse werden regelmäßig ausgetauscht.
Seit Inkrafttreten der geänderten Sperrbezirksverordnung konnten nur vereinzelt Verletzungen des
Sperrbezirkes festgestellt werden. Dabei handelt es sich in aller Regel um relativ kurze Verletzungen der
Zeitgrenzen von ca. einer halben Stunde.
In allen (bislang zehn) Fällen der festgestellten Sperrbezirksverletzung wurden Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstoß gegen den § 120 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG – Ausübung der
Prostitution) eingeleitet. Die Höhe des Bußgeldes für Ersttäterinnen beträgt 150,- EUR.
Der KOD kontrolliert in der Sommerdienstzeit auch weiterhin regelmäßig die Personalien der angetroffenen Prostituierten hinsichtlich des aufenthaltsrechtlichen Status und des Alters. Soweit andere Ordnungswidrigkeiten, wie z.B. unsachgemäße Entsorgung von Kleinabfällen (Kondome), Missachtung von
Haltverboten oder sonstige Belästigungen der Allgemeinheit festgestellt werden, wird dies ordnungsrechtlich geahndet (Verwarnungsgeldangebot oder Ordnungswidrigkeitenanzeige) und die ggf. zuständigen Stellen der Verwaltung um Beseitigung gebeten.
Den wenigen Beschwerden über Sperrbezirksverletzungen vor 22:00 Uhr, welche seit dem 24.07.2014
den Fachbereich Ordnung erreichten, wurde in jedem Fall nachgegangen; Erkenntnisse wurden in die
Planung der Kontrollgänge einbezogen.
Fazit:
Nach den Feststellungen des KOD wird die neue Sperrbezirksregelung beachtet. Die einschlägige Verschmutzung ist zurückgegangen. Eine schwerpunktmäßige Verlagerung der Straßenprostitution in andere
städtische Bereiche ist nicht festzustellen. Dies deckt sich mit den Feststellungen der Polizei. Ein Vertreter
der Polizei Krefeld wurde durch den Fachbereich Ordnung zur Sitzung des Ausschusses für Verwaltung,
Vergabe, Ordnung und Sicherheit eingeladen, um mündlich Stellung zu nehmen.
Im Ergebnis werden zusätzliche Maßnahmen oder eine Verschärfung der Verbotszeiten als nicht notwendig erachtet.
Begründung
Seite 3
Bei gleichbleibender Problemlage kann deshalb sowohl die Frequenz, als auch der Personalansatz der
Bestreifung reduziert werden, damit der KOD in stärkerem Maße den vielfältigen weiteren Aufgabenstellungen im Stadtgebiet Rechnung tragen kann. Dabei ist sichergestellt, dass auf eine veränderte Problemlage im Bereich der Straßenprostitution kurzfristig und angepasst reagiert wird.