Daten
Kommune
Krefeld
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 03:42
Stichworte
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 27.04.2015
Nr.
1549 /15
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - IV/C Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Kultur- und Denkmalausschuss
23.06.2015
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
17.09.2015
Rat
29.09.2015
Betreff
Neufassung der Benutzungsordnung und Entgelttabelle für die Inanspruchnahme des Vortragssaals, der
Vorburg und Burg des Museums Burg Linn
Beschlussentwurf:
Für Kultur- und Denkmalausschuss:
Der Kultur- und Denkmalausschuss empfiehlt dem Rat die Neufassung der Benutzungsordnung und Entgelttabelle für die Inanspruchnahme des Vortragssaals, der Vorburg und Burg des Museums Burg Linn
gemäß Anlage zu beschließen.
Für Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften:
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat die Neufassung der
Benutzungsordnung und Entgelttabelle für die Inanspruchnahme des Vortragssaals, der Vorburg und Burg
des Museums Burg Linn gemäß Anlage zu beschließen.
Für Rat:
Die Neufassung der Benutzungsordnung und Entgelttabelle für die Inanspruchnahme des Vortragssaals,
der Vorburg und Burg des Museums Burg Linn gemäß Anlage wird beschlossen.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen
ja
X nein
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 1549 /15
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Eine Überarbeitung und Neufassung der Benutzungsordnung für die Inanspruchnahme des Vortragssaals, der Vorburg und Burg des Museums Burg Linn war erforderlich, um die Überlassung
von Räumlichkeiten künftig auf schriftlichen Antrag hin mittels einer Nutzungsvereinbarung regeln zu können, und damit die rechtliche Grundlage für eine Überlassung von Räumlichkeiten zu
verbessern.
Daneben waren in der bisherigen Benutzungsordnung Nutzungsbestimmungen (u.a. der Hinweis
zur Umsatzsteuer bei Anmietungen, Hinweise zum Fassungsvermögen der Räumlichkeiten und
einzuhaltende Bestuhlungspläne aufgrund von Brandschutzbestimmungen) zu aktualisieren bzw.
zu ergänzen.
Die Neufassung der Benutzungsordnung und Entgelttabelle ist der Anlage zu dieser Vorlage zu
entnehmen. Die Nutzungsvereinbarung bildet entsprechend Ziff. 2.1 der neugefassten Benutzungsordnung und Entgelttabelle die Anlage 1 zu dieser Satzung.
Von einer Entgelterhöhung hat die Verwaltung abgesehen, da die letzte Erhöhung zum
01.01.2011 erfolgte, und durch eine weitere Erhöhung die Gefahr besteht, dass die Mietanfragen
zurückgehen. Durch die Neufassung der Benutzungsordnung ergeben sich daher keine direkten
finanziellen Auswirkungen. Statt dessen ist vorgesehen, als Beitrag zur Haushaltskonsolidierung
die Eintrittsentgelte für die Museen Burg Linn und Deutsches Textilmuseum moderat anzupassen. Hierzu wird eine separate Beratungsvorlage vorbereitet.
Im Hinblick auf die Beratungsfolge dieser Vorlage und die anschließende Bekanntmachung der
Benutzungsordnung ist das Inkrafttreten der Entgelttabelle für den 1. November 2015 vorgesehen.