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Verwaltungsvorlage (Neufassung der Benutzungsordnung und Entgelttabelle für die Inanspruchnahme des Vortragssaals, der Vorburg und Burg des Museums Burg Linn)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
269 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 03:42
Verwaltungsvorlage (Neufassung der Benutzungsordnung und Entgelttabelle für die Inanspruchnahme des Vortragssaals, der Vorburg und Burg des Museums Burg Linn) Verwaltungsvorlage (Neufassung der Benutzungsordnung und Entgelttabelle für die Inanspruchnahme des Vortragssaals, der Vorburg und Burg des Museums Burg Linn) Verwaltungsvorlage (Neufassung der Benutzungsordnung und Entgelttabelle für die Inanspruchnahme des Vortragssaals, der Vorburg und Burg des Museums Burg Linn)

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TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 27.04.2015 Nr. 1549 /15 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - IV/C Beratungsfolge: Sitzungstermin: Kultur- und Denkmalausschuss 23.06.2015 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften 17.09.2015 Rat 29.09.2015 Betreff Neufassung der Benutzungsordnung und Entgelttabelle für die Inanspruchnahme des Vortragssaals, der Vorburg und Burg des Museums Burg Linn Beschlussentwurf: Für Kultur- und Denkmalausschuss: Der Kultur- und Denkmalausschuss empfiehlt dem Rat die Neufassung der Benutzungsordnung und Entgelttabelle für die Inanspruchnahme des Vortragssaals, der Vorburg und Burg des Museums Burg Linn gemäß Anlage zu beschließen. Für Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften: Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat die Neufassung der Benutzungsordnung und Entgelttabelle für die Inanspruchnahme des Vortragssaals, der Vorburg und Burg des Museums Burg Linn gemäß Anlage zu beschließen. Für Rat: Die Neufassung der Benutzungsordnung und Entgelttabelle für die Inanspruchnahme des Vortragssaals, der Vorburg und Burg des Museums Burg Linn gemäß Anlage wird beschlossen. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja X nein Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 1549 /15 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Eine Überarbeitung und Neufassung der Benutzungsordnung für die Inanspruchnahme des Vortragssaals, der Vorburg und Burg des Museums Burg Linn war erforderlich, um die Überlassung von Räumlichkeiten künftig auf schriftlichen Antrag hin mittels einer Nutzungsvereinbarung regeln zu können, und damit die rechtliche Grundlage für eine Überlassung von Räumlichkeiten zu verbessern. Daneben waren in der bisherigen Benutzungsordnung Nutzungsbestimmungen (u.a. der Hinweis zur Umsatzsteuer bei Anmietungen, Hinweise zum Fassungsvermögen der Räumlichkeiten und einzuhaltende Bestuhlungspläne aufgrund von Brandschutzbestimmungen) zu aktualisieren bzw. zu ergänzen. Die Neufassung der Benutzungsordnung und Entgelttabelle ist der Anlage zu dieser Vorlage zu entnehmen. Die Nutzungsvereinbarung bildet entsprechend Ziff. 2.1 der neugefassten Benutzungsordnung und Entgelttabelle die Anlage 1 zu dieser Satzung. Von einer Entgelterhöhung hat die Verwaltung abgesehen, da die letzte Erhöhung zum 01.01.2011 erfolgte, und durch eine weitere Erhöhung die Gefahr besteht, dass die Mietanfragen zurückgehen. Durch die Neufassung der Benutzungsordnung ergeben sich daher keine direkten finanziellen Auswirkungen. Statt dessen ist vorgesehen, als Beitrag zur Haushaltskonsolidierung die Eintrittsentgelte für die Museen Burg Linn und Deutsches Textilmuseum moderat anzupassen. Hierzu wird eine separate Beratungsvorlage vorbereitet. Im Hinblick auf die Beratungsfolge dieser Vorlage und die anschließende Bekanntmachung der Benutzungsordnung ist das Inkrafttreten der Entgelttabelle für den 1. November 2015 vorgesehen.