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Verwaltungsvorlage (Überführung der Dependance Oberdießemer Straße 54 in eine eigenständige Kita)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
286 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 03:42
Verwaltungsvorlage (Überführung der Dependance Oberdießemer Straße 54 in eine eigenständige Kita) Verwaltungsvorlage (Überführung der Dependance Oberdießemer Straße 54 in eine eigenständige Kita) Verwaltungsvorlage (Überführung der Dependance Oberdießemer Straße 54 in eine eigenständige Kita)

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TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 20.04.2015 Nr. 1325 /15 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 51 Beratungsfolge: Sitzungstermin: Jugendhilfeausschuss - Ausschuss für Kinder Jugend und Familie 27.05.2015 U. A. Betreuung von Kindern unter 3 Jahren 18.06.2015 Betreff Überführung der Dependance Oberdießemer Straße 54 in eine eigenständige Kita Beschlussentwurf: Die Überführung der Dependance Oberdießemer Straße 54 in eine eigenständige Kita wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen X ja nein Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 1325 /15 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: X ja Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: nein P 06002570000 53170000 Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Da die Maßnahmen durch den Vermieter umgesetzt werden sollen, ist die Zahlung als "Zuweisung und Zuschüsse für laufende Zwecke an Private" zu tätigen. Die Deckung ist aus einem Infrastruktur- kostenbeitrag aus dem B-Plan 611/II, der inhaltlich der Kita Oberdießemer Straße zugeordnet werden kann, sichergestellt. Kostenart : 53170000 Innenauftrag P 06002570000 Begründung Seite 2 Im Vorgriff auf den Ausbau U3 hat die Stadt Krefeld fünf Dependancen implementiert, die bestehenden Kindertageseinrichtungen (Kitas) mit Zustimmung des LVR zugeordnet wurden. Diese Dependancen sind befristet eingerichtet worden mit dem Ziel, bei Fertigstellung der geplanten Erweiterungs- bzw. Neubaumaßnahmen, die Kinder samt ihren Bezugspersonen zu überführen. Eine davon ist die am 01.10.2013 eröffnete zweigruppige Dependance, Oberdießemer Straße 54, die der Kita Ritterstraße angegliedert ist. Die beiden Gruppen sollten ursprünglich in die geplante Kita Kölner Straße 285 einmünden. Die Kita Kölner Straße 285 ist nicht umgesetzt worden, stattdessen wird nun die Hubertusstraße 82 zu einer Kita ertüchtigt. Sie soll den Bedarf in Krefeld-Mitte und teilweise Krefeld-West abdecken. Vor diesem Hintergrund soll die Dependance Oberdießemer Straße 54 in eine dauerhafte zweigruppige Kita umgewandelt werden. Der Ausbau zur Kita ist dringend erforderlich, da im Südbezirk und der Innenstadt der Bedarf an Kitaplätzen durch die kinderreichen Zuwanderfamilien stark angestiegen ist. Die Leitung der künftigen Kita Oberdießemer Straße 54 soll weiterhin von der Leitung der Kita Ritterstraße 150 übernommen werden. Nach Überführung der Dependance in eine eigenständige Kita werden von den insgesamt 30 Kindern der zwei Gruppen 16 jünger als 3 Jahre sein. Der Standort der Dependance Oberdießemer Straße 54 hat sich bewährt. Die zukünftige Kita hat bereits fertig gestellte Außenanlagen. Bei der Kita selbst sind noch Umbauten zur Sicherung des Standortes als langfristige Kindertageseinrichtung notwendig, beispielsweise: • • • • • • • • Der Boden im Mehrzweckraum muss als stoßdämfender Boden (gemäß Vorgaben UK NRW) ausgelegt werden. Für den Mehrzweckraum muss ein Geräteraum geschaffen werden. Die Küche muss kindersicher umgestaltet werden. Die Toilettenanlage muss mindestens zwei kleine WCs erhalten. Die Stufenhöhe zu den Ruheräumen ist zu verringern. Die gesamte Kindertageseinrichtung ist mit einem Dispersionsanstrich zu versehen. Vielfältige weitere Maßnahmen, die der Sicherheit der Kinder dienen, sind außerdem erforderlich. Für den Außenbereich müssen noch Spielgeräte (eine Kleinkindrutsche, eine Einzelschaukel, ein Spielhaus, eine Spieltafel) angeschafft und montiert werden. • Zur Finanzierung dieser Ertüchtigung stehen 115.500 EUR aus dem B-Plan 611/II zur Verfügung, die ursprünglich der Erich-Kästner-Schule zugeordnet waren. Da dieses Projekt nicht realisiert wurde, kann diese Einnahme der Kita Oberdießemer Straße 54 zugewiesen werden.