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Verwaltungsvorlage (Sachstand über juristische Auslegungen bezogen auf Ausschussauflösungen und -umbesetzungen nach Auflösung der AfD/UWG-Fraktion)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
270 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 03:42
Verwaltungsvorlage (Sachstand über juristische Auslegungen bezogen auf Ausschussauflösungen und -umbesetzungen nach Auflösung der AfD/UWG-Fraktion) Verwaltungsvorlage (Sachstand über juristische Auslegungen bezogen auf Ausschussauflösungen und -umbesetzungen nach Auflösung der AfD/UWG-Fraktion) Verwaltungsvorlage (Sachstand über juristische Auslegungen bezogen auf Ausschussauflösungen und -umbesetzungen nach Auflösung der AfD/UWG-Fraktion) Verwaltungsvorlage (Sachstand über juristische Auslegungen bezogen auf Ausschussauflösungen und -umbesetzungen nach Auflösung der AfD/UWG-Fraktion)

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Inhalt der Datei

- Anträge der UWG-Ratsgruppe vom 21.04.2015 und 06.05.2015 sowie Verwaltungsvorlage - TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 28.04.2015 Nr. 1331 /15 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 30/0 Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat 07.05.2015 Rat 18.06.2015 Betreff Sachstand über juristische Auslegungen bezogen auf Ausschussauflösungen und -umbesetzungen nach Auflösung der AfD/UWG-Fraktion - Anträge der UWG-Ratsgruppe vom 21.04.2015 und 06.05.2015 sowie Verwaltungsvorlage Beschlussentwurf: Der Rat weist den Antrag zurück. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja X nein Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 1331 /15 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Mit Schreiben vom 21.04.2015 beantragt die UWG Ratsgruppe im Rat der Stadt Krefeld einen Sachstandsbericht der Verwaltung zu Ausschussauflösungen und -umbesetzungen nach Auflösung der AfD/UWG-Fraktion. Dieser Antrag ist als Anfrage an die Verwaltung im Sinne des § 55 Absatz 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) zu verstehen. Jedes Ratsmitglied hat gemäß § 55 Absatz 1 GO NW das Recht, Anfragen an die Verwaltung zu richten. Diese sind zeitnah zu beantworten. Die inhaltlichen Fragen, die mit dem Antrag verbunden sind, wurden - teilweise noch vor wenigen Tagen wortwörtlich oder inhaltsgleich in Form von Anfragen im Sinne von § 55 Abs.1 GO NW durch die Ratsgruppe UWG an die Verwaltung gerichtet und zeitnah beantwortet. Zu Fragen im Zusammenhang mit Ausschussauflösungen und -umbesetzungen hatte die Verwaltung im Übrigen alle Fraktionen und Gruppen bereits im November umfangreich und unaufgefordert informiert. Die entsprechenden Anfragen und die darauf ergangenen Antwortschreiben sind in der Anlage beigefügt. Ein Informationsanspruch, der schon erfüllt wurde, findet mit seiner Erfüllung gleichzeitig seine Grenzen. Dies ergibt sich aus den allgemeinen Rechtsgrundsätzen zur Rechtsmissbräuchlichkeit und der allen Kommunalorganen obliegenden Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme, welche auch die Respektierung der Funktions - und Arbeitsfähigkeit der Gemeindeverwaltung gebietet (so Geiger in Articus/ Schneider GO NW , 4. Aufl. , Ziffer 3 zu § 55) . Ständige Wiederholungen von Anfragen stellen sich mithin, auch wenn sie bei der Wiederholung formal als Antrag für den Rat gefasst werden, als rechtsmissbräuchlich dar (so VGH München, NVwZ 1988,83; OVG Lüneburg, DVBl.1984, 734) und führen zu einer Verwirkung des Antragsrechtes. Der Antrag ist daher zurückzuweisen.