Daten
Kommune
Krefeld
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 03:43
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 19.09.2017
Nr.
4453 /17
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 200/fra Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
08.11.2017
Betreff
Weisung an den Vertreter der Stadt Krefeld in der ordentlichen Gesellschafterversammlung der WFG
Wirtschaftsförderungsgesellschaft Krefeld mbH
hier: Jahresabschluss 2016
Beschlussentwurf:
Der Vertreter der Stadt wird angewiesen, in der Gesellschafterversammlung der WFG Wirtschaftsförderungsgesellschaft Krefeld mbH folgende Beschlüsse zu fassen:
a) Der Bericht des Aufsichtsrats wird zur Kenntnis genommen.
b) Der Jahresabschluss 2016 und der Lagebericht werden festgestellt.
c) Das positive Jahresergebnis von 36.787,59 EUR wird auf neue Rechnung vorgetragen.
d) Dem Aufsichtsrat wird für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung erteilt.
e) Der Geschäftsführung wird für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung erteilt.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
X nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 4453 /17
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Zu a):
Gegen die Kenntnisnahme des Berichts ergeben sich keine Bedenken. Der Bericht für das Geschäftsjahr 2016 ist als Anlage beigefügt.
Zu b) und c):
Die Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2016 sind
als Anlage beigefügt.
Der Jahresüberschuss wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Der Jahresabschluss 2016 wurde von AKP Fassin Hamacher Herrnkind Partnerschaft mbB, Krefeld, geprüft. Der Prüfbericht schließt mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.
Zu d) und e):
Es bestehen keine Bedenken, dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr
2016 Entlastung zu erteilen.
Der Aufsichtsrat hat die im Beschlussentwurf aufgeführten Beschlusspunkte in seiner Sitzung am
07.09.2017 beraten und einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen.