Daten
Kommune
Krefeld
Größe
278 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 03:43
Stichworte
Inhalt der Datei
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Nr.
4793 /17
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 40/02 Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Schule und Weiterbildung
27.02.2018
Jugendhilfeausschuss - Ausschuss für Kinder Jugend und Familie
27.02.2018
Betreff
Einrichtung weiterer Gruppen im offenen Ganztag
Beschlussentwurf:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, ab dem Schuljahr 2018/19 je eine zusätzliche Gruppe an der Mariannenschule, Grundschule Königshof und je eine halbe Gruppe an der Bismarckschule und der Jahnschule
einzurichten und die Landesmittel entsprechend zu beantragen.
2. Der Jugendhilfeausschuss -Ausschuss für Kinder Jugend und Familie- nimmt den Bericht der Verwaltung
zur Kenntnis.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen X ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 4793 /17
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
X ja
Innenauftrag:
Kostenart:
nein
40001010000
52819000
41410000
43211000
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Im Einzelnen ergeben sich voraussichtlich folgende Steigerungen:
40001010000/52819000 87.250 €
40001010000/41410000 39.525 €
40001010000/43211000 16.875 €
Begründung
Seite 2
Seit dem Schuljahr 2009/10 werden alle Krefelder Grundschulen als Offene Ganztagsschulen geführt.
Hinzu kommen die beiden Förderschulen, die den Offenen Ganztag in der Primarstufe anbieten. An den
Grundschulen existieren 117 Gruppen mit je 25 Plätzen (zuzüglich einer Gruppe die mit je 5 Plätzen an
Schulen mit besonderem Bedarf für ein Schuljahr verteilt wurden) und den beiden Förderschulen 9 Gruppen mit je 12 Plätzen.
Insgesamt stehen hiermit im Schuljahr 2017/18 Plätze für 3.058 Schüler/-innen zur Verfügung. Aufgrund
von Doppelbelegungen bei insgesamt 101 Plätzen durch Schüler/-innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf, reduziert sich die Zahl der tatsächlichen Schülerzahlen bei den Grundschulen auf 2.849
Schüler/-innen. Dies entspricht einer Versorgungsquote von 37,6 % an den Grundschulen und 36,9 % an
den Förderschulen. Die Versorgungsquote ergibt sich hierbei aus dem Verhältnis der Gesamtzahl der
Schüler/-innen der Schulen zu der Zahl der angebotenen Plätze im Offenen Ganztag.
Der weiterhin steigende Bedarf ist hierdurch nicht gedeckt. Die für das Schuljahr 2018/19 durchgeführte
Abfrage nach Plätzen im Offenen Ganztag der Grundschulen im Anschluss an das Anmeldeverfahren der
Grundschulen ergab einen Anmeldeüberhang für insgesamt 501 Plätze. Eine tabellarische Übersicht dieses Bedarfs kann der Anlage entnommen werden.
Bei den Förderschulen ergibt sich aktuell kein weiterer Bedarf.
Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 08.12.2016 können seit dem Schuljahr 2017/18 je drei weitere Gruppen pro Schuljahr eingerichtet werden.
Die Steuergruppe „Offener Ganztag“ hatte hierzu für die gemeinsame Sitzung des Jugendhilfe- und
Schulausschusses vom 07.02.2017 vorgeschlagen, dass die Entscheidung über die Einrichtung weiterer
Ganztagsgruppen in Abstimmung mit den Schulen sukzessive jährlich auf Grundlage der Versorgungsquote, des Anmeldeüberhangs (Warteliste), der räumlichen Kapazitäten sowie sozialer Indikatoren (z.B. Quote neu zugewanderter Kinder) erfolgen soll.
Als zusätzliches Kriterium wurde im Schuljahr 18/19 die Einrichtung zusätzlicher Klassen sowie die Aufstockung halber Gruppen auf ganze Gruppen berücksichtigt.
Auf dieser Grundlage schlägt die Steuergruppe „Offener Ganztag“ - vorbehaltlich der Genehmigung des
Haushaltes 2018 und der Landesförderung – in Abstimmung mit den Schulen die Einrichtung je einer
zusätzlichen Gruppe an folgenden Schulen vor:
Mariannenschule
Katholische Grundschule Königshof
Jahnschule und Bismarckschule um je 0,5 Gruppen (Aufstockung der dort vorhandenen 0,5 Gruppen auf ganze Gruppe)
Die Finanzierung der drei zusätzlichen Gruppen ist im Haushaltsplan 2018 enthalten und wird vorbehaltlich der Bewilligung der Landesfördermittel im Budget des Geschäftsbereichs IV gedeckt.