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Verwaltungsvorlage (Wiederwahl eines Mitgliedes des Umlegungsausschusses für die Stadt Krefeld)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
244 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 03:43
Verwaltungsvorlage (Wiederwahl eines Mitgliedes des Umlegungsausschusses für die Stadt Krefeld) Verwaltungsvorlage (Wiederwahl eines Mitgliedes des Umlegungsausschusses für die Stadt Krefeld)

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Inhalt der Datei

TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 09.09.2015 Nr. 1810 /15 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 62 - Vermessungs- u. Katasterwesen, 62/3-gei Beratungsfolge: Sitzungstermin: Haupt- und Beschwerdeausschuss 29.09.2015 Rat 29.09.2015 Betreff Wiederwahl eines Mitgliedes des Umlegungsausschusses für die Stadt Krefeld Beschlussentwurf: Der Rat beschließt gem. § 46 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in der derzeit gültigen Fassung, die Wiederwahl von Herrn Dr.-Ing. Robert Blinken (Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur) als stellvertretenden vermessungstechnischen Sachverständigen in den Umlegungsausschuss für die Stadt Krefeld Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja X nein Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten Begründung Seite 2 Der vom Rat bestellte Umlegungsausschuss für die Stadt Krefeld setzt sich entsprechend den Bestimmungen der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches aus fünf Mitgliedern zusammen. Dies sind der Vorsitzende, der zum Richteramt oder zum höheren Verwaltungsdienst befähigt sein muss, zwei Mitglieder des Rates der Gemeinde, ein Mitglied mit Befähigung zum höheren vermessungstechnischen Verwaltungsdienst und ein Sachverständiger für die Ermittlung von Grundstückswerten. Der Vorsitzende und die beiden Fachmitglieder dürfen nicht Mitglieder des Rates der Gemeinde oder Angehörige der Gemeindeverwaltung sein. Für jedes Mitglied des Umlegungsausschusses sind ein oder mehrere Stellvertreter zu bestellen, die dieselben Voraussetzungen erfüllen müssen wie das Mitglied, zu dessen Vertretung sie bestellt sind. Die Dauer der Amtszeit beträgt 5 Jahre. Wiederwahl ist zulässig. Für Herrn Dr.-Ing. Robert Blinken als stellvertretendes Mitglied lief die Amtsdauer am 23.06.2015 ab, so dass eine Wiederwahl oder eine Neuwahl notwendig ist. Herr Dr.-Ing. Robert Blinken ist mit der Wiederwahl einverstanden.