Daten
Kommune
Krefeld
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 03:43
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 09.09.2015
Nr.
1810 /15
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 62 - Vermessungs- u. Katasterwesen, 62/3-gei Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Haupt- und Beschwerdeausschuss
29.09.2015
Rat
29.09.2015
Betreff
Wiederwahl eines Mitgliedes des Umlegungsausschusses für die Stadt Krefeld
Beschlussentwurf:
Der Rat beschließt gem. § 46 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom
23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in der derzeit gültigen Fassung, die Wiederwahl von Herrn Dr.-Ing. Robert
Blinken (Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur) als stellvertretenden vermessungstechnischen
Sachverständigen in den Umlegungsausschuss für die Stadt Krefeld
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen
ja
X nein
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
Begründung
Seite 2
Der vom Rat bestellte Umlegungsausschuss für die Stadt Krefeld setzt sich entsprechend den
Bestimmungen der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches aus fünf Mitgliedern
zusammen. Dies sind der Vorsitzende, der zum Richteramt oder zum höheren Verwaltungsdienst
befähigt sein muss, zwei Mitglieder des Rates der Gemeinde, ein Mitglied mit Befähigung zum
höheren vermessungstechnischen Verwaltungsdienst und ein Sachverständiger für die Ermittlung von Grundstückswerten. Der Vorsitzende und die beiden Fachmitglieder dürfen nicht Mitglieder des Rates der Gemeinde oder Angehörige der Gemeindeverwaltung sein. Für jedes Mitglied des Umlegungsausschusses sind ein oder mehrere Stellvertreter zu bestellen, die dieselben
Voraussetzungen erfüllen müssen wie das Mitglied, zu dessen Vertretung sie bestellt sind. Die
Dauer der Amtszeit beträgt 5 Jahre. Wiederwahl ist zulässig.
Für Herrn Dr.-Ing. Robert Blinken als stellvertretendes Mitglied lief die Amtsdauer am 23.06.2015
ab, so dass eine Wiederwahl oder eine Neuwahl notwendig ist.
Herr Dr.-Ing. Robert Blinken ist mit der Wiederwahl einverstanden.