Daten
Kommune
Krefeld
Größe
409 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 03:43
Stichworte
Inhalt der Datei
TOP
Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 02.03.2016
Nr.
4423 /09/1
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 66 - Fachbereich Tiefbau, 66/10 Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Bauen, Wohnen und Mobilität
31.05.2016
Betreff
Ausbau der Leidener Straße von Kempener Straße bis Reepenweg
Beschlussentwurf:
Dem geänderten Bauprogramm der Leidener Straße (von Kempener Straße bis Reepenweg) wird zugestimmt.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
X nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 4423 /09/1
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Der Bauausschuss hat in der 27. Sitzung am 18.03.2009 die Planungen zum Ausbau der Leidener
Straße von Kempener Straße bis Reepenweg beschlossen.
Der Ausbau der Leidener Straße ist in 2013 bereits erfolgt.
Die Straßenbegrenzungslinie der Leidener Straße im nördlichen Bereich der Haus Nr. 5 sieht eine
Aufweitung in Richtung Osten vor.
Die Ausbauplanung, die in der 27. Sitzung des Bauausschusses am 18.03.2009 vorgestellt und
beschlossen wurde, sieht vor den Grundstücken der Häuser Nr. 5 bis 13 einen schmalen Grünstreifen vor.
Aus Gestaltungs- bzw. späteren Unterhaltungsgründen und der Erreichbarkeit der Privatflächen,
wurde beim Ausbau der Leidener Straße auf diesen schmalen Grünstreifen zu Gunsten eines
breiteren Gehweges in Gänze vor den Häusern im öffentlichen Straßenraum verzichtet.
Da sich nach der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Krefeld die flächenmäßigen Bestandteile aus dem Bauprogramm ergeben, ist für eine rechtmäßige Beitragsveranlagung eine Beschlussfassung über das endgültige, zur Ausführung gekommene Bauprogramm erforderlich.
Insgesamt ist die durchgeführte Änderung gegenüber dem Ausbauplan technisch sowie wirtschaftlich für alle Seiten von Vorteil. Darüber hinaus ist die geänderte Bauausführung kostenneutral.
Begründung
Seite 3
Planung
Ausbau