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Verwaltungsvorlage (Ausbau der Leidener Straße von Kempener Straße bis Reepenweg)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
409 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 03:43
Verwaltungsvorlage (Ausbau der Leidener Straße von Kempener Straße bis Reepenweg) Verwaltungsvorlage (Ausbau der Leidener Straße von Kempener Straße bis Reepenweg) Verwaltungsvorlage (Ausbau der Leidener Straße von Kempener Straße bis Reepenweg) Verwaltungsvorlage (Ausbau der Leidener Straße von Kempener Straße bis Reepenweg)

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TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 02.03.2016 Nr. 4423 /09/1 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 66 - Fachbereich Tiefbau, 66/10 Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Bauen, Wohnen und Mobilität 31.05.2016 Betreff Ausbau der Leidener Straße von Kempener Straße bis Reepenweg Beschlussentwurf: Dem geänderten Bauprogramm der Leidener Straße (von Kempener Straße bis Reepenweg) wird zugestimmt. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten X nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 4423 /09/1 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Der Bauausschuss hat in der 27. Sitzung am 18.03.2009 die Planungen zum Ausbau der Leidener Straße von Kempener Straße bis Reepenweg beschlossen. Der Ausbau der Leidener Straße ist in 2013 bereits erfolgt. Die Straßenbegrenzungslinie der Leidener Straße im nördlichen Bereich der Haus Nr. 5 sieht eine Aufweitung in Richtung Osten vor. Die Ausbauplanung, die in der 27. Sitzung des Bauausschusses am 18.03.2009 vorgestellt und beschlossen wurde, sieht vor den Grundstücken der Häuser Nr. 5 bis 13 einen schmalen Grünstreifen vor. Aus Gestaltungs- bzw. späteren Unterhaltungsgründen und der Erreichbarkeit der Privatflächen, wurde beim Ausbau der Leidener Straße auf diesen schmalen Grünstreifen zu Gunsten eines breiteren Gehweges in Gänze vor den Häusern im öffentlichen Straßenraum verzichtet. Da sich nach der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Krefeld die flächenmäßigen Bestandteile aus dem Bauprogramm ergeben, ist für eine rechtmäßige Beitragsveranlagung eine Beschlussfassung über das endgültige, zur Ausführung gekommene Bauprogramm erforderlich. Insgesamt ist die durchgeführte Änderung gegenüber dem Ausbauplan technisch sowie wirtschaftlich für alle Seiten von Vorteil. Darüber hinaus ist die geänderte Bauausführung kostenneutral. Begründung Seite 3 Planung Ausbau