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Verwaltungsvorlage (Bezirksbezogene Haushaltsmittel gemäß § 37 Absatz 3 GO NRW für das Haushaltsjahr 2018)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
264 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 03:43
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TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 20.07.2017 Nr. 4221 /17 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 20/1 - pl Beratungsfolge: Sitzungstermin: Bezirksvertretung Fischeln 20.09.2017 Betreff Bezirksbezogene Haushaltsmittel gemäß § 37 Absatz 3 GO NRW für das Haushaltsjahr 2018 Beschlussentwurf: Gemäß § 1 Absatz 2 p) der Bezirkssatzung vom 05.03.2012 wird der Verwendungszweck der Haushaltsmittel, die der Rat der Bezirksvertretung zur Verfügung gestellt hat, wie folgt festgelegt: Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten X nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 4221 /17 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Gemäß § 1 Absatz 2 p) der Bezirkssatzung vom 05.03.2012 bzw. § 37 Absatz 3 GO NRW entscheiden die Bezirksvertretungen über die Verwendung der Haushaltsmittel, die vom Rat für die Bezirksvertretungen bereitgestellt worden sind. Mit Beschluss vom 06.07.2017 hat der Rat der Stadt Krefeld jeder Bezirksvertretung für das Haushaltsjahr 2018 Mittel in Höhe von 5.120 Euro zur eigenen Entscheidung zur Verfügung gestellt. Werden im Rahmen der Etatberatungen Beschlüsse der Bezirksvertretungen zu Mittelverwendungen gefasst, werden diese im Haushaltsplan 2018 ausgewiesen.