Daten
Kommune
Krefeld
Größe
277 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 03:44
Stichworte
Inhalt der Datei
Tempo 30 und Herausnahme aus dem Vorbehaltsstraßennetz (Vorlage 1707/15)
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 15.03.2016
Nr.
2529 /16
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung
21.04.2016
Betreff
Heyenbaumstraße, Beschluss der BV Ost
Tempo 30 und Herausnahme aus dem Vorbehaltsstraßennetz (Vorlage 1707/15)
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung lehnt den Beschluss der BV Ost ab. Die
Heyenbaumstraße verbleibt im Vorbehaltsstraßennetz und wird nicht temporeduziert.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
X nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 2529 /16
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Die Bezirksvertretung Ost hat in ihrer Sitzung am 26.08.2015 folgenden Beschluss gefasst: "Die
Bezirksvertretung Ost empfiehlt dem Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung sowie dem
Rat der Stadt Krefeld, die Heyenbaumstraße in Gänze aus dem Vorbehaltsstraßennetz zu nehmen und eine Tempo-30-Streckenbegrenzung einzurichten bzw. die Heyenbaumstraße in die
umliegenden Tempo-30-Zonen zu integrieren."
Die Heyenbaumstraße gehört zum Vorbehaltsstraßennetz. Die Kriterien und Zuständigkeiten
sind allgemein bekannt. Auf der Heyenbaumstraße verkehrt die Buslinie 058 (und NE8) im 30Minuten-Takt. Eine Integration in eine T-30-Zone ist wegen der generellen „rechts vor links“Regelung daher nicht möglich.
Gegen eine T-30-Streckenbegrenzung spricht aus Sicht des Linienverkehrs, dass die dreiminütige
Wendezeit in Fischeln an der Haltestelle „Johannes-Blum-Straße“ schon heute teilweise nicht
ausreicht, um eine auf dem langen Linienweg eingefahrene Verspätung auszugleichen. D. h. dass
von dieser Endhaltestelle die Fahrt häufig verspätet in Richtung Innenstadt vorgenommen wird.
Durch eine Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auf der Heyenbaumstraße ist eine Fahrzeitzugabe von mehr als einer Minute erforderlich. Daher ist der Einsatz eines zusätzlichen Fahrzeuges zwingend, welches weder vorhanden noch in der Beschaffung der SWK MOBIL vorgesehen
ist. Auch wäre der betriebliche Mehraufwand durch die Stadt Krefeld zu erstatten.
Des Weiteren erlaubt die Anschlusssituation in KR-Elfrath und KR-Uerdingen von und zu den
Straßenbahnlinien 042 oder 043 keine flexible Gestaltung des Fahrplanes. An diesen Rendezvouspunkten müssen feste Ankunfts- und Abfahrtszeiten berücksichtigt werden. Sollte auf das
Einhalten dieser Zeiten verzichtet werden, bedeutet dies eine Verringerung der Bedienungsqualität und längere Gesamtreisezeiten, die etliche Kunden durch den Umstieg auf andere Verkehrsmittel quittieren.
Verkehrsbehördliche Anordnungen müssen auch einer gerichtlichen Überprüfung standhalten.
Gem. § 45 Abs. 9 StVO sind Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nur dort anzuordnen,
wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. Insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet werden, wenn aufgrund der
besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht. Unfallhäufungspunkte oder –
strecken sind in der Heyenbaumstraße schon seit Jahren nicht auffällig.