Daten
Kommune
Krefeld
Größe
269 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 03:44
Stichworte
Inhalt der Datei
TOP 6 öT
Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 31.07.2014
Nr.
141 /14
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 201/kr Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
09.09.2014
Rat
18.09.2014
Betreff
Nachbewilligung im Teilergebnisplan 2014
hier: Verwertung von Alttextilien
Beschlussentwurf:
Gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW in Verbindung mit § 82 GO NRW wird der Leistung eines außerplanmäßigen
Aufwandes/einer außerplanmäßigen Auszahlung im Teilergebnisplan 2014 bei dem Innenauftrag
P03603060000 - BgA Verwertung von Alttextilien - , Kostenart 52350000/72350000 - Kostenerstattungen
an verbundene Unternehmen - in Höhe von 200.000,00 EUR zugestimmt.
Die Deckung erfolgt durch Mehrerträge/Mehreinzahlungen bei dem Innenauftrag P03603060000 - BgA
Verwertung von Alttextilien - Kostenart 44870100/64870100 - Erstattung private Unternehmen -.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen X ja
nein
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 141 /14
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
X nein
P03603060000
52350000
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich einmalige Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Die Stadt Krefeld hat seit dem 01.07.2013 gemeinsam mit der Gesellschaft für Stadtreinigung und Abfallwirtschaft (GSAK) ein flächendeckendes System zur Erfassung von Alttextilien in Krefeld eingeführt. Die
Verpflichtung besteht auf Grund des Beschlusses des Ausschusses für Umwelt, Energie, Ver- und Entsorgung vom 25.10.2012. Zu diesen Verpflichtungen gehört u.a. für die Entsorgung und Wiederverwertung
von Alttextilien Sorge zu tragen.
Für die Entsorgung und Wiederverwertung von Alttextilien wird der Bedarf auf 200.000 EUR für das
Haushaltsjahr 2014 (inklusive Mehrwertsteuer) geschätzt. Dieser Bedarf resultiert aus der haushaltsnahen Erfassung der Alttextilien, deren Bereitstellung zum Transport sowie dem Transport der gesammelten Alttextilien zur Verwertungsanlage.
Die Höhe des endgültigen Betrages ergibt sich aus der Entgeltanmeldung der GSAK.
Eine Belastung für den städtischen Haushalt entsteht nicht, da die sortierten Alttextilien vermarktet werden und der Stadt Krefeld hierfür ein nach Gewicht festgelegter Betrag erstattet wird.
Nach § 5 Abs.1 des Vertrages über die Verwertung von Alttextilien (Interimsvertrag) erhält die Stadt bislang eine Vergütung von 480 EUR netto je Tonne. Bei der zurzeit laufenden EU-weiten Ausschreibung der
Verwertung der Alttextilien und Schuhe ab dem 01.01.2015 geht der Fachbereich Umwelt von einer
Menge bis zu 700 t p.a. aus. Dies würde bei gleichen Konditionen einem Ertrag von 336.000 EUR inklusive
Mehrwertsteuer entsprechen, so dass die Kosten gedeckt werden.
Der Innenauftrag P03603060000 - BgA Verwertung von Alttextilien -, Kostenart 52350000/72350000 Kostenerstattung an verbundene Unternehmen - verfügt über keinen Haushaltsansatz, sodass Haushaltsmittel von 200.000 EUR bereitgestellt werden müssen.
Die Deckung des Mehrbedarfs von 200.000 EUR erfolgt wie im Beschlussentwurf dargestellt.