Daten
Kommune
Krefeld
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 03:44
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 28.01.2016
Nr.
2264 /16V
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Umwelt, Energie, Ver- u. Entsorgung sowie Landwirtschaft 11.02.2016
Bezirksvertretung Nord
03.03.2016
Betreff
Sicherung der LEG-Siedlung Rislerdyk, Bönnersdyk und Wallenburgdyk sowie der Häuser in den
umliegenden Wohngebieten gegen drückendes Grundwasser
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Umwelt, Energie, Ver- und Entsorgung sowie Landwirtschaft nimmt die Vorlage der
Verwaltung zur Kenntnis
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
X nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 2264 /16V
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Die CDU-Fraktion beantragt mit Schreiben vom 04.01.2016 einen Bericht der Verwaltung, aus
dem der aktuelle Sach- und Verfahrensstand sowie die weitere Vorgehensweise hervorgehen
soll. Insbesondere sollen die Betroffenheit der umliegenden Wohngebiete durch drückendes
Grundwasser und sie sich daraus ergebenden Sicherungsmaßnahmen dargestellt werden.
Die Dauer der aktuellen wasserrechtlichen Erlaubnis vom 26.09.2012 zur Förderung von Grundwasser zum Zweck der Trockenhaltung der Keller im Bereich der Wohnsiedlung Rislerdyk / Bönnersdyk / Wallenburgdyk endet zum 31.12.2018.
Die LEG führt zurzeit Verhandlungen mit den Eigentümern im Kernbereich der Grundwasserabsenkung. Ziel ist eine Innenabdichtung der Gebäudekeller. Nach Informationen der LEG sind die
Verhandlungen soweit fortgeschritten, dass zurzeit eine Zustimmung von mehr als 90 % der Eigentümer erreicht ist. Sinnvoll ist die Maßnahme nur dann, wenn die Abdichtung an allen Gebäuden vorgenommen wird.
Zwischen der LEG und der Verwaltung wurde bereits mündlich vereinbart, dass das Ende der
Geltungsdauer der wasserrechtlichen Erlaubnis nicht zwingend zu einer Abstellung aller Pumpen
zum 31.12.2018 führen muss. Vor allem ist der LEG daran gelegen, den Erfolg der Abdichtung im
Lastfall, also unter anströmendem Grundwasser zu prüfen.
Die Folgen einer Beendigung der Absenkung werden wie folgt eingeschätzt:
Hydrologie
Nach Abschalten der Pumpen beginnt in den Förderbrunnen der Wiederanstieg der Standrohrspiegelhöhe, der schließlich mit der weitestgehenden Auslöschung des Absenktrichters endet.
Der Wiederanstieg wird im Brunnen durch die schlagartige Auffüllung des unteren Teils des
Brunneninnenraums eingeleitet. Danach vollzieht sich ein kontinuierlicher Anstieg des Brunnenwasserspiegels mit stetig abnehmender Geschwindigkeit.
Am Trichterrand geht die Absenkung nach dem Pumpenstopp zunächst weiter. Erst nach einem
scheinbaren Stillstand des Wasserpegels beginnt dieser wieder zu steigen. Diese zeitliche Verzögerung ist umso größer, je weiter der Pegel vom Brunnen entfernt ist. Der Wiederanstieg ist also
in seinem Verlauf keine bloße Umkehrung des Absenkungsprozesses.
Das im Zentrum des Absenktrichters benötigte Wasser muss von weiter außen herangeführt
werden, weshalb dort der Wasserspiegel zunächst noch weiter absinkt. Der Bereich des steilsten
Gradienten verlagert sich dadurch weiter nach außen zum Trichterrand hin. Ebenso verhält es
sich mit dem Zeitpunkt des Wiederanstiegs. Bei idealen Bedingungen stellt sich nach Ende des
Wiederanstiegs der Ausgangswasserspiegel wieder genau ein. Diese vollkommene Homogenität
des Grundwasserleiters ist jedoch bei Niederterrassensedimenten nur näherungsweise gegeben.
Auch zeitlich lässt sich dieser Prozess nicht homogen darstellen. Die Wiederauffüllung nahe dem
Trichterzentrum ist meist nach wenigen Wochen beendet, während sich Auswirkungen der Absenkung in den Randbereichen noch nach vielen Monaten zeigen können. Die Auswertung der
Grundwassergleichenpläne zeigt, dass sich der Absenktrichter bis in den Bereich Kliedbruch erstreckt. Der näherungsweise unbeeinflusste Zustand des Grundwassers stellt sich erst nahe der
Ortslage Verberg wieder ein.
Zur Verdeutlichung: Grundwasserganglinien im Zu- und Abstrom der Absenkung zeigen seit ca.
15 Jahren eine deutlich steigende, nur kurzzeitig unterbrochene Tendenz. Ein besonders gut zu
Begründung
Seite 3
beobachtender Anstieg fällt zeitlich annähernd mit der Einstellung der Grundwasserförderung
der VBL GmbH zusammen. Der Gutachter spricht in der allgemeinen Vorprüfung der Absenkmaßnahme von einem „erheblichen Einfluss auf die langjährige Grundwasserstandsentwicklung
im Bereich des abstromig errichteten Wohngebietes“ durch den Entnahmestopp bei VBL. In den
1970 er Jahren wurden im direkten Einzugsgebiet der Maßnahme ca. 3,5 Mio. m³/a Grundwasser
für industrielle Zwecke entnommen. Seit der Errichtung der Gebäude im Betrachtungsgebiet
haben sich diese Entnahmen von zuletzt 1,85 Mio. m³/a auf nahe 0 m³/a reduziert.
Chemie
Das in der Brunnenanlage geförderte Grundwasser ist mit leichtflüchtigen halogenierten Kohlenwasser- stoffen (LHKW) beaufschlagt. Durch eine zweistufige Strippung mit nachgeschalteter
Enteisenungsanlage werden dem Wasser diese Belastungsstoffe weitestgehend entzogen. Somit
erfüllt die Gesamtmaßnahme auch eine Reinigungsfunktion, die nach Abschalten der Förderung
nicht mehr gegeben wäre. Diese Tatsache ist von besonderem Belang, da der Absenktrichter die
Grenze der Wasserschutzzone IIIB der WGA Uerdingen schneidet.
Ökologie
Nach der Strippung wird das geförderte Wasser in die Niepkuhlen eingeleitet und leistet hier
einen Beitrag zur Gestaltung des Landschaftsbildes sowie zur Entwicklung aquatischer Lebensgemeinschaften und fördert die Erholungs- und Aufenthaltsqualität der Ortsteile Verberg und
Traar. Vor Beginn der Einleitung wurden seitens der Stadt Krefeld, Vertretern der örtlichen Bürgervereine und anderer Interessenverbände intensive Diskussionen zur Aufwertung der vorgenannten Aspekte geführt und Einzelmaßnahmen (Entschlammungen etc.) durchgeführt, um die
Wasserbespannung der Niepkuhlen sicherzustellen. Es ist davon auszugehen, dass dieser Diskussionsprozess nach Beendigung der eventuellen Einleitung erneut einsetzt. Zwischenzeitlich wurden in diesem Zusammenhang mit der Linksniederrheinischen Entwässerungsgenossenschaft
(LINEG) Sondierungsgespräche geführt mit dem Ziel, Teile des infolge des Bergsenkungsausgleichs geförderten Grundwassers für die Bespannung der Niepkuhlen nutzen zu können. Die
LINEG machte jedoch deutlich, eigene Maßnahmen zur Neuregelung und Reduzierung des Förderregimes anzustreben, die mit Überlegungen eines zusätzlichen Aufwandes im o. g. Sinne nicht
kompatibel sind.
Ausblick
Es ist davon auszugehen, dass der Grundwasserspiegel nach Beendigung der Absenkungsmaßnahme relativ zeitnah (vgl. oben) einen Anstieg erfährt, der umso größer ist, je näher sich ein
Grundstück am ehemaligen Absenkungstief befindet. Die Auffüllung des Absenktrichters nach
kompletter Einstellung der Fördermaßnahme würde dann auch Gebäude in der Fließrichtung des
Grundwassers beeinflussen, die nach Beginn der Absenkung errichtet wurden und bei deren
Gründungstiefe nicht der höchste gemessene Grundwasserspiegel zugrunde gelegt wurde. Aussagen zu konkret betroffenen Gebäuden und Grundstücken können nur auf Grundlage der Bestimmung des Flurabstandes und der Höhe der Bodenplatten (Kellerboden) getroffen werden.
Hierbei ist die Topographie der Ortslage Kliedbruch zu berücksichtigen. Prognosen zu den exakten "neuen" Grundwasserhöhen sind aus Sicht der Verwaltung spekulativ, da sie von äußeren
Faktoren (speziell der lokalen Klimaentwicklung) überlagert werden.
Sicherungsmaßnahmen an betroffenen Gebäuden sind seitens der Verwaltung nicht vorgesehen.