Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Verwaltungsvorlage (Satzung über die 1. Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 772 - RheinBlick zwischen Hohenbudberger Straße, Dujardinstraße und Rhein -)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
243 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 03:44
Verwaltungsvorlage (Satzung über die 1. Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 772 - RheinBlick zwischen Hohenbudberger Straße, Dujardinstraße und Rhein -)

öffnen download melden Dateigröße: 243 kB

Inhalt der Datei

TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 25.06.2015 Nr. 1583 /15 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - - 61- Stadtplanung, 61/02 Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung 23.09.2015 Haupt- und Beschwerdeausschuss 29.09.2015 Rat 29.09.2015 Betreff Satzung über die 1. Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 772 - RheinBlick zwischen Hohenbudberger Straße, Dujardinstraße und Rhein Beschlussentwurf: Gemäß §§ 14, 16 und § 17 des Baugesetzbuches (BauGB), bekannt gemacht am 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) in der derzeit gültigen Fassung, i. V. m. § 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NW, S. 666) in der derzeit gültigen Fassung, wird die Satzung über die 1. Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 772 - RheinBlick zwischen Hohenbudberger Straße, Dujardinstraße und Rhein - vom 16.10.2013, bekannt gemacht am 24. Oktober 2013 im Krefelder Amtsblatt Nr. 43/2013, (Nr. 1583/15/1) beschlossen. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja X nein Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten