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Verwaltungsvorlage (24. Änderung der Entgeltordnung für freiwillige Leistungen der Feuerwehr der Stadt Krefeld)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
280 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 03:44
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Inhalt der Datei

TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 11.11.2016 Nr. 3364 /16 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 37 Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Verwaltung, Vergabe, Ordnung und Sicherheit 24.11.2016 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften 29.11.2016 Haupt- und Beschwerdeausschuss 08.12.2016 Rat 08.12.2016 Betreff 24. Änderung der Entgeltordnung für freiwillige Leistungen der Feuerwehr der Stadt Krefeld Beschlussentwurf: Die Änderung der Entgeltordnung für freiwillige Leistungen der Feuerwehr der Stadt Krefeld vom 13.07.1981 gemäß Anlage 1 wird beschlossen. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen X ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 3364 /16 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: X ja Innenauftrag: Kostenart: nein P0370 101 0000 - Brandbekämpfung und Hilfeleistung, P0370 202 0000 - Gefahrenmeldeanlagen 44 610 100 44 851 100 44 852 100 48 116 000 48 113 000 PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich dauernde Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Die bereits für die Haushaltsplanung 2017 ff berücksichtigten Mehraufwendungen für Personal- und Sachkosten sollen durch die neu kalkulierten Entgelte kompensiert werden. Begründung Seite 2 Begründung Aufgrund der Ablösung des früheren FSHG NRW durch das neue Brandschutz-, Hilfeleistungsund Katastrophenschutzgesetz NRW (BHKG) zum 01. Januar 2016 hat sich die Notwendigkeit ergeben, die Entgeltordnung für freiwillige Leistungen der Feuerwehr der Stadt Krefeld redaktionell anzupassen. Darüber hinaus ist die Änderung der seit dem 01.01.2016 gültigen Kostenersatztarife aus nachfolgenden Gründen erforderlich: Entgeltposition 1 Gestiegene Personalkosten Entgeltpositionen 5.1.2., 5.1.3. Gestiegene Personalkosten/gestiegene Lieferkosten Entgeltpositionen 5.2.,5.4.,5.6., 5.8., 5.9.,5.10.,5.12., 5.13., 5.15., 5.17., 5.18.,5.19. Gestiegene Personalkosten Entgeltpositionen 5.5.1.3., 6.1, 6.2 Gestiegener Betriebskostenanteil Entgeltpositionen 5.16a., 5.16e., 5.16f. Gestiegener Einkaufspreis Entgeltposition 5.3.,5.14. Gesunkener Zeitaufwand Entgeltposition 5.7. Gestiegener Zeitaufwand/Personalkosten Entgeltposition 5.5.2.,5.5.3.1.,5.5.3.2.,5.5.3.3.,5.5.3.4.,5.5.3.5.,5.5.4. Erforderliche Umrüstung ÜE Entgeltposition 5.16b Gestiegene Pauschale BNS