Daten
Kommune
Krefeld
Größe
366 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 03:44
Stichworte
Inhalt der Datei
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Nr.
4748 /17
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 61 Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung
18.01.2018
Betreff
Kooperative Baulandentwicklung
Beschlussentwurf:
Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Der Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung befürwortet eine Projektentwicklung für den Bereich
Fischeln-Plankerheide im Sinne der Begründung zur Vorlage und beauftragt die Verwaltung, die hierfür
erforderlichen Schritte vorzubereiten.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
X nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 4748 /17
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein X
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Die Verwaltung hat sich um die Aufnahme im vom Land NRW initiierten neuen Programm „Soziale Baulandentwicklung“ beworben. Ziel des Programms ist, dass die Kommunen bei der Mobilisierung und Entwicklung von Wohnungsbaugrundstücken und Flächen für den Wohnungsbau
inklusive von Anteilen im geförderten Wohnungsbau unterstützt werden. Das Programm ist ein
wichtiger neuer Baustein, um die erforderliche Wohnungsneubauquote zu erreichen und gleichzeitig Quartiere mit einer sozial gerechten und zukunftsfähigen Mischung zu schaffen. Die Umsetzung dieses Programms übernimmt die NRW.URBAN KE GmbH, die im Auftrag des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bauen und Gleichstellung NRW (MHKBG) handelt. Sie steht als
eine 100-prozentige Tochter des Landes NRW interessierten Kommunen als „Entwicklungsgesellschaft auf Zeit“ zur Seite. Die Kommunen können NRW.URBAN KE GmbH treuhänderisch mit
dem Erwerb und der Entwicklung geeigneter Grundstücke für den Wohnungsneubau beauftragen. Dabei wird eine angemessene Quote an sozial geförderten Wohnungen vereinbart.
NRW.URBAN KE GmbH kann im Auftrag der Kommune Grundstücke erwerben, die Planung und
Erschließung des Baugebietes sicherstellen und die Vermarktung der Bauflächen sowie das Projektmanagement und die Abrechnung des Projektes übernehmen.
Vor diesem Hintergrund hat die Verwaltung sich konkret mit dem ersten Teilbereich der Siedlungserweiterungsfläche Fischeln-Südwest um Aufnahme in das Programm beworben.
Mit Schreiben vom 22. Mai 2017 hat die NRW.URBAN KE GmbH mitgeteilt, dass das Ministerium
(MHKBG) dem Antrag der Verwaltung um Aufnahme der Fläche in das Programm „Soziale Baulandentwicklung“ zugestimmt hat. Die Stadt Krefeld gehört daher zu den ersten fünf Kommunen
in ganz NRW, die in der ersten Priorität in das Programm aufgenommen werden.
Zwischenzeitlich wurde das Programm umbenannt. Es firmiert nunmehr unter dem Titel „kooperative Baulandentwicklung“, wobei die inhaltliche Ausrichtung gleich geblieben ist.
Nach ersten Gesprächen zwischen NRW.URBAN KE GmbH und den städtischen Akteuren hat sich
herausgestellt, dass sich die Unterstützungsleistung der NRW.URBAN KE GmbH in FischelnSüdwest lediglich auf den Bereich Erschließung reduzieren würde. Damit werden die Vorteile des
Programmes, die in
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der Zwischenfinanzierung durch NRW.URBAN,
der Entlastung der personelle Kapazitäten,
der Unterstützung durch Experten für die Projektentwicklung,
der strategische Planungs- und Entscheidungshoheit,
der Kontrolle über und Verantwortung für die Wirtschaftlichkeit sowie den Projekterfolg und
der Übernahme der Funktion des Entwicklungsträgers
liegen, bei weitem nicht ausgeschöpft.
Da vor dem Hintergrund der nach wie vor hohen Bedarfe hinsichtlich der Wohnflächenentwicklung die umfänglichen Unterstützungsleistungen von NRW.URBAN KE GmbH eine wichtigen und
sinnvollen Baustein zur Bedarfsdeckung darstellen, schlägt die Verwaltung vor, statt der Fläche
Fischeln-Südwest den Bereich Fischeln Plankerheide in das Programm aufzunehmen und dies mit
dem MHKBG abzustimmen.
Fischeln Plankerheide
Die überwiegend im städtischen Eigentum befindliche ca. 13 ha große Fläche zwischen K-Bahn,
Friedhof, Kölner Straße und Fischelner Dorfgraben zeichnet sich durch eine sehr günstige Lage
zum öffentlichen Personennahverkehr aus. Die Haltestelle Grundend der K-Bahn ist schon heute
als Umsteigeknotenpunkt zwischen U-Bahn, Straßenbahn, Busverkehr und PKW in den Tages-
Begründung
Seite 3
randzeiten hoch frequentiert. Der Ort bietet jedoch noch nicht, was ein moderner öffentlicher
Nahverkehrsknoten bieten sollte. Daher soll er als Bahnhofsplatz von barrierefreien Mehrfamilienhäusern umrahmt werden. Zeitgemäße Dienstleistungsangebote für Pendler und eine Kita
können das Nutzungsspektrum erweitern und die Qualität des öffentlichen Platzes steigern. Die
westliche Raumkante des zukünftigen Platzes soll bereits als Bestandteil der Flächenentwicklung
zwischen K-Bahn und Kölner Straße ausgebildet werden.
Auf den Wohnbauflächen zwischen K-Bahn und Kölner Straße kann Wohnungsbau sehr gut und
qualitätsvoll in der Lagequalität angemessenen baulichen Dichten errichtet werden. Hier können
entsprechend einem im Entwurf bereits vorliegenden städtebaulichen Konzept drei Quartiere
entstehen, die jeweils einen eigenen zentralen Platz erhalten sollen, der von raumbildender Bebauung eingefasst wird. Um die Qualität der angrenzenden Bruchlandschaft erlebbar zu machen,
öffnen sich die Quartiere zur Landschaft hin. Zwischen den Quartieren mit grünen Quartiersplätzen und der Landschaft soll eine parkartige Route entstehen. Der Friedhof dient dem Quartier als
Parklandschaft. Die bestehenden Grünflächen werden mit der Landschaft vernetzt und insgesamt aufgewertet. Der überwiegende Teil der insgesamt ca. 600 möglichen WE soll in Form von
Mehrfamilienhäusern realisiert werden. Außerdem können Reihenhäuser und Doppelhäuser
entstehen.
Der Rat der Stadt Krefeld hat in seiner Sitzung am 3. November 2016 die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (B-Plan Nr. 807 –zwischen Kölner Straße und Eichhornstraße-) beschlossen.