Daten
Kommune
Krefeld
Größe
474 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 03:44
Stichworte
Inhalt der Datei
TOP
Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 12.01.2016
Nr.
2267 /16
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 67/0 Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Umwelt, Energie, Ver- u. Entsorgung sowie Landwirtschaft 11.02.2016
Betreff
Etatberatungen zum Haushalt 2016 nebst Haushaltssicherungskonzept
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Umwelt, Energie, Ver- und Entsorgung sowie Landwirtschaft stimmt der im
Entwurf des Haushaltsplans 2016 sowie der im Entwurf des Haushaltssicherungskonzeptes der
Stadt Krefeld 2016 - 2019 für den Fachbereich 67 - Grünflächen - ausgewiesenen Positionen bzw.
Maßnahmen zu und empfiehlt dem Rat, den Haushalt 2016 inklusive Haushaltssicherungskonzept zu beschließen.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
X nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 2267 /16
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
In der Sitzung am 10.12.2015 wurde dem Rat der Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Krefeld
für das Haushaltsjahr 2016 von der Verwaltung vorgelegt. Der vom Stadtkämmerer aufgestellte
und vom Oberbürgermeister bestätigte Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Krefeld für das
Haushaltsjahr 2016 sowie der Entwurf des Haushaltsplans der Stadt Krefeld einschließlich des
Entwurfs der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes wurden vom Rat zur Kenntnis
genommen und zur Beratung an die Bezirksvertretungen und an die Fachausschüsse - hier Ausschuss für Umwelt, Energie, Ver- und Entsorgung sowie Landwirtschaft - verwiesen.
1. Erläuterungen zum Entwurf des Teilfinanzplans des Fachbereichs Grünflächen
Im Entwurf des Teilfinanzplans des Fachbereichs 67 - Grünflächen - sind die im Folgenden beschriebenen Investitionen oberhalb der Wertgrenze berücksichtigt.
•
Produktgruppe 6-067-01 - Landschaft und Grünordnung
7.667001.700.100 - Landschaftsplan, Erwerb unbebauter Grundstücke sowie
7.667001.700.200 - Landschaftsplan, sonstige Baumaßnahmen (Summe):
Planansatz 2016
50.000 EUR
Planansatz 2017
50.000 EUR
Planansatz 2018
50.000 EUR
Planansatz 2019
50.000 EUR
Die Maßnahmen zur Durchführung des Landschaftsplanes der Stadt Krefeld (zu 80 % bezuschusst
vom Land) sollen weitergeführt werden. Wichtige Maßnahmen zum Schutz von gefährdeten
Tier- und Pflanzenarten in den Fauna-, Flora-, Habitat- und Naturschutzgebieten werden durchgeführt. Diese Maßnahmen werden dem § 44 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 BNatschG gerecht.
7.667006.700.400 - Ersatzleistungen nach § 15 Abs. 2 BNatschG, Erwerb unbebauter Grundstücke:
Planansatz 2016
60.000 EUR
Planansatz 2017
30.000 EUR
Planansatz 2018
30.000 EUR
Planansatz 2019
30.000 EUR
Nach § 15 Abs. 2 BNatschG ist der Verursacher verpflichtet, unvermeidbare Beeinträchtigungen
durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auszugleichen (Ausgleichsmaßnahmen) oder zu ersetzen (Ersatzmaßnahmen).
7.667121.700.400 - SUW Neugestaltung Blumenplatz,
Maßnahme mit Förderung aus dem Landesprogramm Stadtumbau West:
Planansatz 2016
614.000 EUR
Planansatz 2017
0 EUR
Planansatz 2018
0 EUR
Planansatz 2019
0 EUR
Die Maßnahme (Gesamtsumme der Baukosten: 1.064.000 EUR) wurde in Vorjahren bereits begonnen und wird im Jahr 2016 voraussichtlich abgeschlossen. Alle für die Durchführung des Projekts notwendigen Aufträge wurden bereits vergeben. Der Blumenplatz soll als Initialobjekt zur
Aufwertung und Stabilisierung des Umfeldes der Blumenstraße dienen. In Verbindung mit dem
Umbau und der Nachnutzung der Norbertuskirche soll ein lebendiger Treffpunkt mit Aufenthaltsqualität für den Stadtteil entstehen.
7.667131.700.100 - Sanierung Wall-/ Rheinanlagen, Tiefbaumaßnahmen:
Begründung
Seite 3
Planansatz 2016
Planansatz 2017
300.000 EUR
200.000 EUR
Verpflichtungsermächtigung 2016: 200.000 EUR
Planansatz 2018
0 EUR
Planansatz 2019
0 EUR
Die Federführung zum Projekt "Rheindeich" obliegt dem FB 66. Die hier genannten Mittel des FB
67 sind der voraussichtliche Bedarf für die im Zusammenhang mit der Maßnahme des FB 66
notwendige Neugestaltung der sich an den Rheindeich anschließenden Wallanlagen. Für die
Grünanlagen kann im Gegensatz zu den baulichen Tätigkeiten des FB 66 keine Förderung erfolgen. Durch die gleichzeitige Neugestaltung der Deichpromenade und der sich anschließenden
Grünfläche findet eine erhebliche Aufwertung des Umfeldes statt.
7.667166.700.100 - B-Plan-Gebiet 632, Oppum (Herrichtung von Grünflächen):
Planansatz 2016
35.000 EUR
Planansatz 2017
0 EUR
Planansatz 2018
0 EUR
Planansatz 2019
0 EUR
Hierbei handelt es sich um eine in 2015 begonnene Maßnahme (Gesamtsumme der Baukosten:
70.000 EUR), welche in 2016 zum Abschluss gebracht wird. Nach Fertigstellung der Straße im
Baugebiet 632 ist die abschließende Herrichtung der im B-Plan ausgewiesenen Grünflächen für
das Jahr 2016 vorgesehen um die Erschließung des Baugebiets zu vervollständigen. Durch die
Erhebung von Erschließungsbeiträgen (FB 66) wird die Refinanzierung der Maßnahmen beabsichtigt.
•
Produktgruppe 6-067-02 - Grünunterhaltung
7.667041.700.100 - Ankauf von Fahrzeugen:
Planansatz 2016
87.220 EUR
Planansatz 2017
87.220 EUR
Planansatz 2018
87.220 EUR
Planansatz 2019
125.000 EUR
In der Grünunterhaltung sind viele alte Fahrzeuge im Einsatz, die eine Nutzungsdauer von über
10 bzw. 15 Jahren aufweisen. Mit der Einführung der Umweltzone in Krefeld sind Anforderungen
an die Emissionstechnik des städtischen Fuhrparks verbunden. Durch den
regelmäßigen Ersatz von Altfahrzeugen wird kontinuierlich die Emissionstechnik des Fuhrparks
auf den neuesten Stand gebracht. Die Anforderungen leiten sich aus dem Maßnahmenkatalog
des Luftreinhalteplans der Stadt Krefeld ab.
7.667126.700.100 - Neubau Niepkuhlenbrücke:
Planansatz 2016
0 EUR
Planansatz 2017
0 EUR
Planansatz 2018
438.190 EUR
Planansatz 2019
0 EUR
Am 15.12.2011 hat der Bauausschuss eine Stahl/ Holzbrücke, mit der Verwendung einheimischer
Hölzer, als Grundlage der weiteren Bearbeitung beschlossen. Die Niepkuhlenbrücke ist eine sehr
wichtige Radwege-Achse. Durch die Sperrung der Brücke für Fußgänger und Radfahrer ist das
regionale Radwegenetz, die EUROGA -Route, die Niederrheinroute und der allgemeine FreizeitRad-, und Gehweg betroffen. Die dort vorhandene Brücke musste aus Gründen der Verkehrssicherheit gesperrt werden, eine Instandsetzung kommt aufgrund der gravierenden Mängel nicht
Begründung
Seite 4
mehr in Frage, sodass zur Aufrechterhaltung des Fuß- und Radwegenetzes sowie auch zur Vermeidung einer als möglich angesehenen Rückforderung der für die alte Brückenverbindung gezahlten Zuwendung ein Neubau nunmehr zwingend erforderlich ist.
7.667171.700.100 - Kauf eines Großfahrzeugs mit Greifer (Container 15 T):
Planansatz 2016
145.000 EUR
Planansatz 2017
0 EUR
Planansatz 2018
0 EUR
Planansatz 2019
0 EUR
Die kurzfristige Ersatzbeschaffung eines LKW mit Ladekran ist zur Aufrechterhaltung des Betriebs
zwingend erforderlich. Das Neufahrzeug muss zur Benutzung in der Umweltzone zugelassen sein,
da in diesem Jahr aufgrund der rechtlichen Vorschriften die Möglichkeit zur Erteilung von Ausnahmegenehmigungen letztmalig besteht. Der zu ersetzende LKW verfügt weder über die entsprechend erforderliche Abgasnorm, noch ist dieser aufgrund der zahlreichen Mängel wirtschaftlich instandzusetzen. Die Beschaffung ist zur Umsetzung verkehrssichernder Maßnahmen unabweisbar.
•
Produktgruppe 6-067-03 - Wald und Forstwirtschaft
7.667176.700.100 - Ersatzfahrzeuge:
Planansatz 2016
95.000 EUR
Planansatz 2017
0 EUR
Planansatz 2018
0 EUR
Planansatz 2019
0 EUR
Für das Haushaltsjahr 2016 ist die Ersatzbeschaffung eines Traktors, der zum jetzigen Zeitpunkt
bereits 11.000 Maschinenarbeitsstunden geleistet hat, unabdingbar.
•
Produktgruppe 6-067-91 - Friedhöfe (rentierlich als kostenrechnende Einrichtung)
7.667046.700.100 - Anschaffung von Maschinen
Planansatz 2016
60.000 EUR
Planansatz 2017
60.000 EUR
Planansatz 2018
60.000 EUR
Planansatz 2019
60.000 EUR
Planansatz 2018
140.000 EUR
Planansatz 2019
200.000 EUR
sowie 7.667181.700.100 Ersatz von Fahrzeugen
Planansatz 2016
305.000 EUR
Planansatz 2017
140.000 EUR
In 2016 sollen die Einebnungen im Zuge von Einsparmaßnahmen nicht mehr an Fremdunternehmer vergeben werden (hierfür werden rd. 80.000 Euro jährlich verausgabt), sondern in Eigenleistung des Friedhofs erfolgen. Hierfür wird neben einem weiteren Bagger, der bereits 2015
angeschafft wurde, ein Transportfahrzeug (Doppelkabine o. ä.) mit Anhänger benötigt. Ein weiterer Bagger muss in 2016 dringend ersetzt werden, da bereits etliche Betriebsstunden geleistet
wurden und die Reparaturkosten zum jetzigen Zeitpunkt unwirtschaftlich sind. Ein LKW konnte
im Jahr 2015 ersetzt werden, da die vorhandenen nur noch außerhalb der Umweltzone (rote
Plakette) gefahren werden dürfen. Der zweite, für den Betriebsablauf unverzichtbare LKW soll
im Jahr 2016 ersetzt werden. Weitere Großfahrzeuge, wie die beiden Transportwagen (Doppelkabinen) der mobilen Pflegekolonne sowie Radlader oder Zugfahrzeuge müssen in den nächsten
Begründung
Seite 5
Jahren ersetzt werden. Der Fuhrpark auf den Friedhöfen wird außerdem sukzessive auf EFahrzeuge umgerüstet, da diese für die Friedhöfe eine sehr komfortable und ruhige Transportmöglichkeit darstellen.
7.667051.700.100 - Herstellung von Wegen:
Planansatz 2016
50.000 EUR
Planansatz 2017
50.000 EUR
Planansatz 2018
50.000 EUR
Planansatz 2019
50.000 EUR
Die Wege, vor allem auf dem Hauptfriedhof, befinden sich in einem schlechten Zustand. Bei
starken Regenfällen stehen die Wege oftmals unter Wasser, weil der Abfluss durch den Unterbau langsam erfolgt. Aus diesem Grund soll die begonnene Neuanlegung der Wege bedarfsorientiert fortgesetzt werden; dies erfolgt insbesondere dann, wenn neue Grabfelder angelegt
werden. Im Zuge dieser Neubaumaßnahmen werden dann auch die das Grabfeld umschließenden Wege erneuert. Es sind jedoch außerdem Teilsanierungen durch Wurzelaufbrüche oder
Maulwurfgänge durch Wege erforderlich, so dass immer auch kleinere Maßnahmen ausgeführt
werden müssen, um Unfallgefahren auf Friedhofswegen zu beseitigen.
7.667081.700.100 - Neuanlage von Grabfeldern:
Planansatz 2016
25.000 EUR
Planansatz 2017
25.000 EUR
Planansatz 2018
25.000 EUR
Planansatz 2019
25.000 EUR
Durch das veränderte Bestattungsverhalten besteht eine zunehmende Nachfrage nach Grabarten, die für die Angehörigen nicht mit einer Verpflichtung zur Pflege der Grabstätte verbunden
sind. Die bereits bestehenden Angebote werden um die Anlage von Baumfeldern auf den Friedhöfen Hüls und Uerdingen sowie auf dem Hauptfriedhof erweitert.
•
Projekte nach Kommunalinvestitionsförderungsgesetz NRW (KInvFöG NRW)
Die Projekte, welche zur Förderung im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes
NRW (KInvFöG NRW) angemeldet wurden, sind im Haushaltsplanentwurf bisher nicht enthalten.
Es wird beabsichtigt, diese über den Veränderungsnachweis zu berücksichtigen. Für den Fachbereich Grünflächen ist die Durchführung folgender Projekte vorgesehen:
- Promenade Güterstraße-Trift/ Weiden (Tiefbau), Gesamtkosten 2,5 Mio. EUR
- Südbahnhof/ Stadtterrasse (energetische Sanierung), Gesamtkosten 640.000 EUR
- Platzes der Wiedervereinigung (Neugestaltung), Gesamtkosten 600.000 EUR
(vorbehaltlich der Zustimmung der Bezirksregierung)
- Radweg Westparkstraße (Sanierung Wurzelschäden), Gesamtkosten 125.000 EUR
Nach den Regelungen des KInvFöG NRW sind alle o. g. Projekte bis Ende 2018 umzusetzen.
2. Erläuterungen zum Entwurf des Teilergebnisplans des Fachbereichs Grünflächen
Im Entwurf des Teilergebnisplans 2016 steht für den Fachbereich Grünflächen für die Haushaltsjahre 2016 ff. insgesamt jeweils folgendes Budget zur Finanzierung der laufenden Aufwendungen
zur Verfügung:
Begründung
2016
-8.797.300 EUR
Seite 6
2017
-8.997.530 EUR
2018
-8.953.583 EUR
2019
-9.308.799 EUR
Im Wesentlichen orientieren sich die Ansätze an den Vorjahreswerten, welche mit den üblichen
Steigerungsraten fortgeschrieben wurden. Besonders hervorzuheben sind folgende Positionen
bzw. Veränderungen:
•
Produktgruppe 6-067-02 - Grünunterhaltung
Im Produkt P06702010000 - Grünunterhaltung für andere Fachbereiche - wurde der in Zeile 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen - zur Durchführung der Baumpflege an Straßenbäumen enthaltene Ansatz mit rd. 520.000 EUR für die Haushaltsjahre 2016 bis 2019 weiterhin
in gleicher Größenordnung berücksichtigt, wie erstmalig in 2015. Die deutliche Anpassung war
zum Einen durch die Altersstruktur des Krefelder Baumbestandes und zum Anderen durch die
sich stetig verschlechternden ökologischen Gegebenheiten für Straßenbäume dringend erforderlich geworden. Mit Beibehaltung des Ansatzes in vorgenannter Höhe wird dem schlechten Zustand der Straßenbäume und der dadurch krankheitsbedingt verstärkt notwendigen Pflege- und
Kontrollmaßnahmen zur Wahrung der Verkehrssicherheitspflicht sowie zur Erhaltung des Baumbestandes auch zukünftig Rechnung getragen. Für die Nachpflanzung von Straßenbäumen - insbesondere nach krankheitsbedingt erforderlichen Fällungen - steht für die Haushaltsjahre 2016
bis 2018 gemäß Entwurf noch einmal ein Betrag in Höhe von 250.000 EUR jährlich (2019:
300.000 EUR) zur Verfügung.
Für das Produkt P06702040000 - Kleingärten - wurde in Zeile 5 - Privatrechtliche Leistungsentgelte - die haushaltsneutrale Verlagerung der Budgetverantwortung für die Pachteinnahmen der
städtischen Kleingärten vom Fachbereich Grünflächen zum Fachbereich Zentraler Finanzservice
und Liegenschaften eingearbeitet, was die Reduktion des Ertragsansatzes im Entwurf des Teilergebnisplans des Fachbereichs Grünflächen im Gegensatz zu den Vorjahren erklärt.
Die durch den Fachbereich Grünflächen beabsichtigten freiwilligen Zuschüsse für die Geschäftsführung des Stadtverbands der Kleingärtner sowie für die Arbeiten der Naturschutzverbände/ vereine und Umweltverbände als auch zur Förderung des Biotop-/ Artenschutzes sind Bestandteil der Übersicht über die Zuschussleistungen im Haushaltsplanentwurf.
3. Erläuterungen zum Entwurf des Haushaltssicherungskonzeptes (für die Positionen des Fachbereichs Grünflächen)
Gemäß § 76 Absatz 1 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) hat die Gemeinde
ein Haushaltssicherungskonzept zwingend aufzustellen, wenn die allgemeine Rücklage um mehr
als ein Viertel oder in zwei aufeinander folgenden Jahren um jeweils mehr als ein Zwanzigstel
verringert oder gänzlich aufgebraucht wird. Gemäß § 76 Absatz 2 GO NRW dient das Haushaltssicherungskonzept dem Ziel, im Rahmen einer geordneten Haushaltswirtschaft die künftige,
dauernde Leistungsfähigkeit der Gemeinde zu erreichen. Es bedarf der Genehmigung der Aufsichtsbehörde.
Für den Fachbereich Grünflächen sind im Entwurf folgende Einzelmaßnahmen zur Haushaltskonsolidierung vorgesehen:
- VI-02 - Bewirtschaftung von Kreisverkehren (Fachbereiche 66 und 67 gemeinsam),
für die Jahre 2015 bis 2020 mit fortlaufend 1.200 EUR jährlich
Begründung
Seite 7
Die Einsparung in der Pflege wird durch die von Garten- und Landschaftsbauern im Rahmen eines Sponsorings übernommenen Pflegearbeiten erzielt.
- VI-03 - Mehrerträge durch die wirtschaftliche Verwendung des Holzeinschlags,
für die Dauer von 5 Jahren (Laufzeit der Maßnahme von 2015 bis 2019) mit 5.000 EUR jährlich
Die Mehrerträge werden durch eine Steigerung der Holzverkäufe erzielt.
- VI-04 - Kürzungen der Zuschussleistungen
Der Zuschuss für die Geschäftsführung des Stadtverbands der Kleingärtner wurde - wie bereits in
den Vorjahren - auf einen Betrag in Höhe von 12.000 EUR festgeschrieben.