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Verwaltungsvorlage (Etatberatungen zum Haushalt 2016 nebst Haushaltssicherungskonzept)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
474 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 03:44

Inhalt der Datei

TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 12.01.2016 Nr. 2267 /16 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 67/0 Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Umwelt, Energie, Ver- u. Entsorgung sowie Landwirtschaft 11.02.2016 Betreff Etatberatungen zum Haushalt 2016 nebst Haushaltssicherungskonzept Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Umwelt, Energie, Ver- und Entsorgung sowie Landwirtschaft stimmt der im Entwurf des Haushaltsplans 2016 sowie der im Entwurf des Haushaltssicherungskonzeptes der Stadt Krefeld 2016 - 2019 für den Fachbereich 67 - Grünflächen - ausgewiesenen Positionen bzw. Maßnahmen zu und empfiehlt dem Rat, den Haushalt 2016 inklusive Haushaltssicherungskonzept zu beschließen. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten X nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 2267 /16 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 In der Sitzung am 10.12.2015 wurde dem Rat der Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Krefeld für das Haushaltsjahr 2016 von der Verwaltung vorgelegt. Der vom Stadtkämmerer aufgestellte und vom Oberbürgermeister bestätigte Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Krefeld für das Haushaltsjahr 2016 sowie der Entwurf des Haushaltsplans der Stadt Krefeld einschließlich des Entwurfs der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes wurden vom Rat zur Kenntnis genommen und zur Beratung an die Bezirksvertretungen und an die Fachausschüsse - hier Ausschuss für Umwelt, Energie, Ver- und Entsorgung sowie Landwirtschaft - verwiesen. 1. Erläuterungen zum Entwurf des Teilfinanzplans des Fachbereichs Grünflächen Im Entwurf des Teilfinanzplans des Fachbereichs 67 - Grünflächen - sind die im Folgenden beschriebenen Investitionen oberhalb der Wertgrenze berücksichtigt. • Produktgruppe 6-067-01 - Landschaft und Grünordnung 7.667001.700.100 - Landschaftsplan, Erwerb unbebauter Grundstücke sowie 7.667001.700.200 - Landschaftsplan, sonstige Baumaßnahmen (Summe): Planansatz 2016 50.000 EUR Planansatz 2017 50.000 EUR Planansatz 2018 50.000 EUR Planansatz 2019 50.000 EUR Die Maßnahmen zur Durchführung des Landschaftsplanes der Stadt Krefeld (zu 80 % bezuschusst vom Land) sollen weitergeführt werden. Wichtige Maßnahmen zum Schutz von gefährdeten Tier- und Pflanzenarten in den Fauna-, Flora-, Habitat- und Naturschutzgebieten werden durchgeführt. Diese Maßnahmen werden dem § 44 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 BNatschG gerecht. 7.667006.700.400 - Ersatzleistungen nach § 15 Abs. 2 BNatschG, Erwerb unbebauter Grundstücke: Planansatz 2016 60.000 EUR Planansatz 2017 30.000 EUR Planansatz 2018 30.000 EUR Planansatz 2019 30.000 EUR Nach § 15 Abs. 2 BNatschG ist der Verursacher verpflichtet, unvermeidbare Beeinträchtigungen durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auszugleichen (Ausgleichsmaßnahmen) oder zu ersetzen (Ersatzmaßnahmen). 7.667121.700.400 - SUW Neugestaltung Blumenplatz, Maßnahme mit Förderung aus dem Landesprogramm Stadtumbau West: Planansatz 2016 614.000 EUR Planansatz 2017 0 EUR Planansatz 2018 0 EUR Planansatz 2019 0 EUR Die Maßnahme (Gesamtsumme der Baukosten: 1.064.000 EUR) wurde in Vorjahren bereits begonnen und wird im Jahr 2016 voraussichtlich abgeschlossen. Alle für die Durchführung des Projekts notwendigen Aufträge wurden bereits vergeben. Der Blumenplatz soll als Initialobjekt zur Aufwertung und Stabilisierung des Umfeldes der Blumenstraße dienen. In Verbindung mit dem Umbau und der Nachnutzung der Norbertuskirche soll ein lebendiger Treffpunkt mit Aufenthaltsqualität für den Stadtteil entstehen. 7.667131.700.100 - Sanierung Wall-/ Rheinanlagen, Tiefbaumaßnahmen: Begründung Seite 3 Planansatz 2016 Planansatz 2017 300.000 EUR 200.000 EUR Verpflichtungsermächtigung 2016: 200.000 EUR Planansatz 2018 0 EUR Planansatz 2019 0 EUR Die Federführung zum Projekt "Rheindeich" obliegt dem FB 66. Die hier genannten Mittel des FB 67 sind der voraussichtliche Bedarf für die im Zusammenhang mit der Maßnahme des FB 66 notwendige Neugestaltung der sich an den Rheindeich anschließenden Wallanlagen. Für die Grünanlagen kann im Gegensatz zu den baulichen Tätigkeiten des FB 66 keine Förderung erfolgen. Durch die gleichzeitige Neugestaltung der Deichpromenade und der sich anschließenden Grünfläche findet eine erhebliche Aufwertung des Umfeldes statt. 7.667166.700.100 - B-Plan-Gebiet 632, Oppum (Herrichtung von Grünflächen): Planansatz 2016 35.000 EUR Planansatz 2017 0 EUR Planansatz 2018 0 EUR Planansatz 2019 0 EUR Hierbei handelt es sich um eine in 2015 begonnene Maßnahme (Gesamtsumme der Baukosten: 70.000 EUR), welche in 2016 zum Abschluss gebracht wird. Nach Fertigstellung der Straße im Baugebiet 632 ist die abschließende Herrichtung der im B-Plan ausgewiesenen Grünflächen für das Jahr 2016 vorgesehen um die Erschließung des Baugebiets zu vervollständigen. Durch die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (FB 66) wird die Refinanzierung der Maßnahmen beabsichtigt. • Produktgruppe 6-067-02 - Grünunterhaltung 7.667041.700.100 - Ankauf von Fahrzeugen: Planansatz 2016 87.220 EUR Planansatz 2017 87.220 EUR Planansatz 2018 87.220 EUR Planansatz 2019 125.000 EUR In der Grünunterhaltung sind viele alte Fahrzeuge im Einsatz, die eine Nutzungsdauer von über 10 bzw. 15 Jahren aufweisen. Mit der Einführung der Umweltzone in Krefeld sind Anforderungen an die Emissionstechnik des städtischen Fuhrparks verbunden. Durch den regelmäßigen Ersatz von Altfahrzeugen wird kontinuierlich die Emissionstechnik des Fuhrparks auf den neuesten Stand gebracht. Die Anforderungen leiten sich aus dem Maßnahmenkatalog des Luftreinhalteplans der Stadt Krefeld ab. 7.667126.700.100 - Neubau Niepkuhlenbrücke: Planansatz 2016 0 EUR Planansatz 2017 0 EUR Planansatz 2018 438.190 EUR Planansatz 2019 0 EUR Am 15.12.2011 hat der Bauausschuss eine Stahl/ Holzbrücke, mit der Verwendung einheimischer Hölzer, als Grundlage der weiteren Bearbeitung beschlossen. Die Niepkuhlenbrücke ist eine sehr wichtige Radwege-Achse. Durch die Sperrung der Brücke für Fußgänger und Radfahrer ist das regionale Radwegenetz, die EUROGA -Route, die Niederrheinroute und der allgemeine FreizeitRad-, und Gehweg betroffen. Die dort vorhandene Brücke musste aus Gründen der Verkehrssicherheit gesperrt werden, eine Instandsetzung kommt aufgrund der gravierenden Mängel nicht Begründung Seite 4 mehr in Frage, sodass zur Aufrechterhaltung des Fuß- und Radwegenetzes sowie auch zur Vermeidung einer als möglich angesehenen Rückforderung der für die alte Brückenverbindung gezahlten Zuwendung ein Neubau nunmehr zwingend erforderlich ist. 7.667171.700.100 - Kauf eines Großfahrzeugs mit Greifer (Container 15 T): Planansatz 2016 145.000 EUR Planansatz 2017 0 EUR Planansatz 2018 0 EUR Planansatz 2019 0 EUR Die kurzfristige Ersatzbeschaffung eines LKW mit Ladekran ist zur Aufrechterhaltung des Betriebs zwingend erforderlich. Das Neufahrzeug muss zur Benutzung in der Umweltzone zugelassen sein, da in diesem Jahr aufgrund der rechtlichen Vorschriften die Möglichkeit zur Erteilung von Ausnahmegenehmigungen letztmalig besteht. Der zu ersetzende LKW verfügt weder über die entsprechend erforderliche Abgasnorm, noch ist dieser aufgrund der zahlreichen Mängel wirtschaftlich instandzusetzen. Die Beschaffung ist zur Umsetzung verkehrssichernder Maßnahmen unabweisbar. • Produktgruppe 6-067-03 - Wald und Forstwirtschaft 7.667176.700.100 - Ersatzfahrzeuge: Planansatz 2016 95.000 EUR Planansatz 2017 0 EUR Planansatz 2018 0 EUR Planansatz 2019 0 EUR Für das Haushaltsjahr 2016 ist die Ersatzbeschaffung eines Traktors, der zum jetzigen Zeitpunkt bereits 11.000 Maschinenarbeitsstunden geleistet hat, unabdingbar. • Produktgruppe 6-067-91 - Friedhöfe (rentierlich als kostenrechnende Einrichtung) 7.667046.700.100 - Anschaffung von Maschinen Planansatz 2016 60.000 EUR Planansatz 2017 60.000 EUR Planansatz 2018 60.000 EUR Planansatz 2019 60.000 EUR Planansatz 2018 140.000 EUR Planansatz 2019 200.000 EUR sowie 7.667181.700.100 Ersatz von Fahrzeugen Planansatz 2016 305.000 EUR Planansatz 2017 140.000 EUR In 2016 sollen die Einebnungen im Zuge von Einsparmaßnahmen nicht mehr an Fremdunternehmer vergeben werden (hierfür werden rd. 80.000 Euro jährlich verausgabt), sondern in Eigenleistung des Friedhofs erfolgen. Hierfür wird neben einem weiteren Bagger, der bereits 2015 angeschafft wurde, ein Transportfahrzeug (Doppelkabine o. ä.) mit Anhänger benötigt. Ein weiterer Bagger muss in 2016 dringend ersetzt werden, da bereits etliche Betriebsstunden geleistet wurden und die Reparaturkosten zum jetzigen Zeitpunkt unwirtschaftlich sind. Ein LKW konnte im Jahr 2015 ersetzt werden, da die vorhandenen nur noch außerhalb der Umweltzone (rote Plakette) gefahren werden dürfen. Der zweite, für den Betriebsablauf unverzichtbare LKW soll im Jahr 2016 ersetzt werden. Weitere Großfahrzeuge, wie die beiden Transportwagen (Doppelkabinen) der mobilen Pflegekolonne sowie Radlader oder Zugfahrzeuge müssen in den nächsten Begründung Seite 5 Jahren ersetzt werden. Der Fuhrpark auf den Friedhöfen wird außerdem sukzessive auf EFahrzeuge umgerüstet, da diese für die Friedhöfe eine sehr komfortable und ruhige Transportmöglichkeit darstellen. 7.667051.700.100 - Herstellung von Wegen: Planansatz 2016 50.000 EUR Planansatz 2017 50.000 EUR Planansatz 2018 50.000 EUR Planansatz 2019 50.000 EUR Die Wege, vor allem auf dem Hauptfriedhof, befinden sich in einem schlechten Zustand. Bei starken Regenfällen stehen die Wege oftmals unter Wasser, weil der Abfluss durch den Unterbau langsam erfolgt. Aus diesem Grund soll die begonnene Neuanlegung der Wege bedarfsorientiert fortgesetzt werden; dies erfolgt insbesondere dann, wenn neue Grabfelder angelegt werden. Im Zuge dieser Neubaumaßnahmen werden dann auch die das Grabfeld umschließenden Wege erneuert. Es sind jedoch außerdem Teilsanierungen durch Wurzelaufbrüche oder Maulwurfgänge durch Wege erforderlich, so dass immer auch kleinere Maßnahmen ausgeführt werden müssen, um Unfallgefahren auf Friedhofswegen zu beseitigen. 7.667081.700.100 - Neuanlage von Grabfeldern: Planansatz 2016 25.000 EUR Planansatz 2017 25.000 EUR Planansatz 2018 25.000 EUR Planansatz 2019 25.000 EUR Durch das veränderte Bestattungsverhalten besteht eine zunehmende Nachfrage nach Grabarten, die für die Angehörigen nicht mit einer Verpflichtung zur Pflege der Grabstätte verbunden sind. Die bereits bestehenden Angebote werden um die Anlage von Baumfeldern auf den Friedhöfen Hüls und Uerdingen sowie auf dem Hauptfriedhof erweitert. • Projekte nach Kommunalinvestitionsförderungsgesetz NRW (KInvFöG NRW) Die Projekte, welche zur Förderung im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes NRW (KInvFöG NRW) angemeldet wurden, sind im Haushaltsplanentwurf bisher nicht enthalten. Es wird beabsichtigt, diese über den Veränderungsnachweis zu berücksichtigen. Für den Fachbereich Grünflächen ist die Durchführung folgender Projekte vorgesehen: - Promenade Güterstraße-Trift/ Weiden (Tiefbau), Gesamtkosten 2,5 Mio. EUR - Südbahnhof/ Stadtterrasse (energetische Sanierung), Gesamtkosten 640.000 EUR - Platzes der Wiedervereinigung (Neugestaltung), Gesamtkosten 600.000 EUR (vorbehaltlich der Zustimmung der Bezirksregierung) - Radweg Westparkstraße (Sanierung Wurzelschäden), Gesamtkosten 125.000 EUR Nach den Regelungen des KInvFöG NRW sind alle o. g. Projekte bis Ende 2018 umzusetzen. 2. Erläuterungen zum Entwurf des Teilergebnisplans des Fachbereichs Grünflächen Im Entwurf des Teilergebnisplans 2016 steht für den Fachbereich Grünflächen für die Haushaltsjahre 2016 ff. insgesamt jeweils folgendes Budget zur Finanzierung der laufenden Aufwendungen zur Verfügung: Begründung 2016 -8.797.300 EUR Seite 6 2017 -8.997.530 EUR 2018 -8.953.583 EUR 2019 -9.308.799 EUR Im Wesentlichen orientieren sich die Ansätze an den Vorjahreswerten, welche mit den üblichen Steigerungsraten fortgeschrieben wurden. Besonders hervorzuheben sind folgende Positionen bzw. Veränderungen: • Produktgruppe 6-067-02 - Grünunterhaltung Im Produkt P06702010000 - Grünunterhaltung für andere Fachbereiche - wurde der in Zeile 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen - zur Durchführung der Baumpflege an Straßenbäumen enthaltene Ansatz mit rd. 520.000 EUR für die Haushaltsjahre 2016 bis 2019 weiterhin in gleicher Größenordnung berücksichtigt, wie erstmalig in 2015. Die deutliche Anpassung war zum Einen durch die Altersstruktur des Krefelder Baumbestandes und zum Anderen durch die sich stetig verschlechternden ökologischen Gegebenheiten für Straßenbäume dringend erforderlich geworden. Mit Beibehaltung des Ansatzes in vorgenannter Höhe wird dem schlechten Zustand der Straßenbäume und der dadurch krankheitsbedingt verstärkt notwendigen Pflege- und Kontrollmaßnahmen zur Wahrung der Verkehrssicherheitspflicht sowie zur Erhaltung des Baumbestandes auch zukünftig Rechnung getragen. Für die Nachpflanzung von Straßenbäumen - insbesondere nach krankheitsbedingt erforderlichen Fällungen - steht für die Haushaltsjahre 2016 bis 2018 gemäß Entwurf noch einmal ein Betrag in Höhe von 250.000 EUR jährlich (2019: 300.000 EUR) zur Verfügung. Für das Produkt P06702040000 - Kleingärten - wurde in Zeile 5 - Privatrechtliche Leistungsentgelte - die haushaltsneutrale Verlagerung der Budgetverantwortung für die Pachteinnahmen der städtischen Kleingärten vom Fachbereich Grünflächen zum Fachbereich Zentraler Finanzservice und Liegenschaften eingearbeitet, was die Reduktion des Ertragsansatzes im Entwurf des Teilergebnisplans des Fachbereichs Grünflächen im Gegensatz zu den Vorjahren erklärt. Die durch den Fachbereich Grünflächen beabsichtigten freiwilligen Zuschüsse für die Geschäftsführung des Stadtverbands der Kleingärtner sowie für die Arbeiten der Naturschutzverbände/ vereine und Umweltverbände als auch zur Förderung des Biotop-/ Artenschutzes sind Bestandteil der Übersicht über die Zuschussleistungen im Haushaltsplanentwurf. 3. Erläuterungen zum Entwurf des Haushaltssicherungskonzeptes (für die Positionen des Fachbereichs Grünflächen) Gemäß § 76 Absatz 1 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) hat die Gemeinde ein Haushaltssicherungskonzept zwingend aufzustellen, wenn die allgemeine Rücklage um mehr als ein Viertel oder in zwei aufeinander folgenden Jahren um jeweils mehr als ein Zwanzigstel verringert oder gänzlich aufgebraucht wird. Gemäß § 76 Absatz 2 GO NRW dient das Haushaltssicherungskonzept dem Ziel, im Rahmen einer geordneten Haushaltswirtschaft die künftige, dauernde Leistungsfähigkeit der Gemeinde zu erreichen. Es bedarf der Genehmigung der Aufsichtsbehörde. Für den Fachbereich Grünflächen sind im Entwurf folgende Einzelmaßnahmen zur Haushaltskonsolidierung vorgesehen: - VI-02 - Bewirtschaftung von Kreisverkehren (Fachbereiche 66 und 67 gemeinsam), für die Jahre 2015 bis 2020 mit fortlaufend 1.200 EUR jährlich Begründung Seite 7 Die Einsparung in der Pflege wird durch die von Garten- und Landschaftsbauern im Rahmen eines Sponsorings übernommenen Pflegearbeiten erzielt. - VI-03 - Mehrerträge durch die wirtschaftliche Verwendung des Holzeinschlags, für die Dauer von 5 Jahren (Laufzeit der Maßnahme von 2015 bis 2019) mit 5.000 EUR jährlich Die Mehrerträge werden durch eine Steigerung der Holzverkäufe erzielt. - VI-04 - Kürzungen der Zuschussleistungen Der Zuschuss für die Geschäftsführung des Stadtverbands der Kleingärtner wurde - wie bereits in den Vorjahren - auf einen Betrag in Höhe von 12.000 EUR festgeschrieben.