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Verwaltungsvorlage (Förderprogramm Gute Schule 2020, hier: Nachbewilligung von Verpflichtungsermächtigungen für die GGS Gladbacher Straße und Fungendonk)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
312 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 03:44
Verwaltungsvorlage (Förderprogramm Gute Schule 2020, hier: Nachbewilligung von Verpflichtungsermächtigungen für die GGS Gladbacher Straße und Fungendonk) Verwaltungsvorlage (Förderprogramm Gute Schule 2020, hier: Nachbewilligung von Verpflichtungsermächtigungen für die GGS Gladbacher Straße und Fungendonk) Verwaltungsvorlage (Förderprogramm Gute Schule 2020, hier: Nachbewilligung von Verpflichtungsermächtigungen für die GGS Gladbacher Straße und Fungendonk) Verwaltungsvorlage (Förderprogramm Gute Schule 2020, hier: Nachbewilligung von Verpflichtungsermächtigungen für die GGS Gladbacher Straße und Fungendonk) Verwaltungsvorlage (Förderprogramm Gute Schule 2020, hier: Nachbewilligung von Verpflichtungsermächtigungen für die GGS Gladbacher Straße und Fungendonk) Verwaltungsvorlage (Förderprogramm Gute Schule 2020, hier: Nachbewilligung von Verpflichtungsermächtigungen für die GGS Gladbacher Straße und Fungendonk)

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Inhalt der Datei

TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Nr. 4739 /17 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 20, 201 - Ro Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat 05.12.2017 Betreff Förderprogramm Gute Schule 2020, hier: Nachbewilligung von Verpflichtungsermächtigungen für die GGS Gladbacher Straße und Fungendonk Beschlussentwurf: In der Sitzung des Rates am 06.07.2017 wurde die Bereitstellung einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung In Höhe von 1.130.000 EUR bei dem Innenauftrag P06601010000 - Wasserbau -, Kostenart 78520000 - Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen (7.666731.700.100 - Rheinuferstraße) - für die Sanierung der Gehwegauskragung Rheinuferstraße beschlossen. Die Deckung erfolgte durch Heranziehung der nachfolgenden Verpflichtungsermächtigungen: - P06602030000 – Straßenbau und -instandsetzung, 78520000 – Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen (7.666286.700.200 – Radwegeneubau) in Höhe von 535.000 EUR, - P06602020000 – Verkehrstechnik, 78520000 – Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen (7.666161.700.100 – Erneuerung LZA ÖPNV-Beschleunigung 4. BA) in Höhe von 375.000 EUR, - P06602020000 – Verkehrstechnik, 78520000 – Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen (7.666196.700.100 – Erneuerung von Steuergeräten) in Höhe von 160.000 EUR, - P06602020000 – Verkehrstechnik, 78321000 – Erwerb von bewegl. Vermögensgegenständen >410 EUR (7.666216.700.100 – Parkscheinautomaten) in Höhe von 60.000 EUR. Auf die Vorlage Nr. 3965/17 wird inhaltlich verwiesen. Diese Nachbewilligung wird hiermit aufgehoben. Gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW in Verbindung mit § 85 Abs. 1 GO NRW wird der Bereitstellung der nachfolgend aufgeführten außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen für Projekte aus dem Förderprogramm Gute Schule 2020 zugestimmt: lfd. Innenauftrag Kostenart Nr. mit Bezeichnung mit Bezeichnung Unmittelbare finanzielle Auswirkungen X ja PSP-Element mit Bezeichnung nein Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten 1 P06001010000 Großbaumaßnahmen/Sonderprojekte 78510000 7.660656.700.120 Auszahlungen für Hoch- Gute Schule 2020, GGS Gladbacher baumaßnahmen Straße, Regenbogenschule, Neu- Höhe der Verpflichtungsermächtigung (Betrag in EUR) 400.000 Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 4739 /17 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: X ja Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: nein P06001010000 - Großbaumaßnahmen, Sonderprojekte 78510000 - Auszahlungen für Hochbaumaßnahmen 7.660656.700.120-140 - Gute Schule 2020, versch. Projekte Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Die drei Projekte "GGS Gladbacher Straße, Regenbogenschule, Neubau", "GGS Gladbacher Straße, Regenbogenschule, Sanierung Nebengebäude" und "GGS Fungendonk, Erweiterung" sollen über das Förderprogramm Gute Schule 2020 abgewickelt werden. 1. GGS Gladbacher Straße, Regenbogenschule, Neubau Die Planung des notwendigen Ersatzbaus für den Pavillon erfolgte auf Grundlage der Bedarfsmeldung des Fachbereiches 40 - Schule, Pädagogischer und Psychologischer Dienst - unter Berücksichtigung des Raumbestands. Die Machbarkeitsstudie (Grundlagenermittlung für den Neubau, funktionale Anordnung der Räume im Bestand und im Neubau) erfolgte in enger Abstimmung mit der Schulleitung sowie dem Fachbereich 40 und ist nun abgeschlossen. Die Bauvoranfrage wurde unter Vorabbeteiligung aller Genehmigungsbehörden im Juni 2017 eingereicht. Geplant ist ein dreigeschossiger Baukörper entlang der Gladbacher Straße mit einem zweigeschossigen Anbau entlang der Brandwand zum Nachbargebäude. Für die Beauftragung der externen Planerleistungen zur Fortführung des Projektes wurde ein europaweites Vergabeverfahren eingeleitet, dessen Ergebnis am 19.09.2017 im Haupt- und Beschwerdeausschuss beraten wurde. Nach zwischenzeitlich erfolgter Beschlussfassung können die Rahmenverträge mit den beteiligten Planern abgeschlossen werden und der anschließende Miniwettbewerb ausgelobt werden. Der konkrete Projektauftrag an die externen Planer kann nach Auswertung des Miniwettbewerbs vergeben werden. Für diesen Verfahrensschritt sind sechs Wochen eingeplant, danach kann mit der Planung des Neubaus begonnen werden. Um entsprechende Aufträge noch in 2017 vergeben zu können, ist die Bereitstellung einer Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 400.000 EUR erforderlich. Im Haushalt 2017 sind für diese Maßnahme keine Mittel etatisiert worden. Im Haushaltsplanentwurf 2018 sind für das Jahr 2018 für das Förderprogramm Gute Schule 2020 insgesamt Mittel in Höhe von 7.150.813 EUR investiv veranschlagt worden. 2. GGS Gladbacher Straße, Regenbogenschule, Sanierung Nebengebäude Das Gebäude-Ensemble (einschließlich Nebengebäuden) wurde von der Unteren Denkmalbehörde als denkmalwürdig eingestuft und muss erhalten bleiben. Die bauliche Situation des Nebengebäudes bedarf einer umgehenden Sanierung. Mit der Planung für die Sanierung des Nebengebäudes wurde bereits begonnen. Die ersten Bauleistungen können noch in diesem Jahr ausgeschrieben und vergeben werden. Um den Schulbetrieb aufrechterhalten zu können, ist es zwingend erforderlich, die Sanierung des Nebengebäudes noch vor dem Beginn des Neubaus (siehe 1.) fertigzustellen und die sechs Klassen wieder in Betrieb zu nehmen. Um entsprechende Aufträge für Planung und Statik (100.000 EUR) sowie für Baugewerke und Schwammsanierung (200.000 EUR) noch in 2017 vergeben zu können, ist die Bereitstellung einer Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 300.000 EUR erforderlich. Im Haushalt 2017 sind für diese Maßnahme keine Mittel etatisiert worden. Im Haushaltsplanentwurf 2018 sind für das Jahr 2018 für das Förderprogramm Gute Schule 2020 insgesamt Mittel in Höhe von 7.150.813 EUR investiv veranschlagt worden. 3. GGS Fungendonk, Erweiterung Begründung Seite 3 Die Machbarkeitsstudie (Grundlagenermittlung für den Neubau, funktionale Anordnung der Räume im Bestand und im Neubau) ist abgeschlossen. Die Planung wurde unter Vorabbeteiligung aller Genehmigungsbehörden geklärt, die Bauvoranfrage wird vom Fachbereich 60 - Zentrales Gebäudemanagement in Kürze eingereicht. Geplant ist ein zweigeschossiger Neubau auf dem städtischen Grundstück neben der Sporthalle Bökendonk, Ecke Fungendonk. Die Querung des Bökendonks für die Schülerinnen und Schüler ist Bestandteil der Planung und wird sicher gestaltet. Nach zwischenzeitlich erfolgter Beschlussfassung können die Rahmenverträge mit den beteiligten Planern abgeschlossen werden und der anschließende Miniwettbewerb ausgelobt werden. Der konkrete Projektauftrag an die externen Planer kann nach Auswertung des Miniwettbewerbs vergeben werden. Für diesen Verfahrensschritt sind sechs Wochen eingeplant, danach kann mit der Planung des Neubaus begonnen werden. Um entsprechende Aufträge an die externen Planer (Architekt 150.000 EUR, Statiker 50.000 EUR und Technische Gebäudeausstattung 200.000 EUR) noch in 2017 vergeben zu können, ist die Bereitstellung einer Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 400.000 EUR erforderlich. Im Haushalt 2017 sind für diese Maßnahme keine Mittel etatisiert worden. Im Haushaltsplanentwurf 2018 sind für das Jahr 2018 für das Förderprogramm Gute Schule 2020 insgesamt Mittel in Höhe von 7.150.813 EUR investiv veranschlagt worden. Die Deckungen erfolgen wie im Beschlussentwurf dargestellt und sind aufgrund der nachfolgenden Erläuterungen realisierbar: P06602030000 – Straßenbau und -instandsetzung, 78520000 – Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen (7.666286.700.200 – Radwegeneubau) Es ist vorgesehen, den Lückenschluss im Radwegenetz an der Anrather Straße vom Bahnübergang Thyssen/Krupp bis zur Hückelsmaystraße erst in 2018 vorzunehmen. Die DB Netz AG führt die Planung der Erweiterung der Bahnübergang Sicherung für den Radweg durch; die Kosten sind gem. Eisenbahnkreuzungsgesetz anteilig (50%) von der Stadt zu tragen. Aus vorgenanntem Grund wird die Verpflichtungsermächtigung im Jahr 2017 nicht belegt, Aufträge in 2017 werden nicht erteilt. P06602020000 – Verkehrstechnik, 78520000 – Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen (7.666161.700.100 – Erneuerung LZA ÖPNV-Beschleunigung 4. BA) Für diese Maßnahme kann der Zuwendungsantrag für den 4. BA erst im Juni 2018 und für den 5. BA im darauf folgenden Jahr bei der Bezirksregierung eingereicht werden. Erfolgt der Bewilligungsbescheid für den 4. BA in 2019, kann sofort die Ausschreibung eingeleitet werden. Für den 5. BA muss in 2018 die Vorplanung für den Straßenbau an ein Ingenieurbüro vergeben werden, so dass in 2019 der Zuwendungsantrag gestellt wird und in 2020 das Ausschreibungsverfahren beginnt. Die Bauausführung ist in 2021 vorgesehen. Aufgrund des vorgenannten Sachverhaltes sind in 2017 keine Auftragsvergaben erforderlich. P06602020000 – Verkehrstechnik, 78520000 – Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen (7.666196.700.100 – Erneuerung von Steuergeräten) Es wird davon ausgegangen, dass die vorhandenen Haushaltsmittel inkl. Ermächtigungsreste ausreichend sind, so dass vorab keine Aufträge für 2018 erteilt werden müssen. Begründung Seite 4 P06602020000 – Verkehrstechnik, 78321000 – Erwerb von bewegl. Vermögensgegenständen >410 EUR (7.666216.700.100 – Parkscheinautomaten) Es wird hier davon ausgegangen, dass die vorhandenen Haushaltsmittel ausreichend sind, so dass vorab keine Aufträge für 2018 erteilt werden müssen. Die Deckungen werden durch Aufhebung der Bereitstellung der Verpflichtungsermächtigung für die Sanierung der Gehwegauskragung Rheinuferstraße ermöglicht. Diese Maßnahme kann in 2017 nicht ausgeschrieben werden. Die beauftragte Firma hat für die vorgenannte Maßnahme das Leistungsverzeichnis erstellt und damit die Kosten deklariert. Durch höhere Kosten wird zunächst eine Entscheidung hinsichtlich der Kostenfestsetzung im Bauausschuss erforderlich. Um die drei vorgenannten Maßnahmen in 2018 umsetzen zu können, ist die Bereitstellung der jeweiligen Verpflichtungsermächtigungen in vorgenannter Höhe in 2017 erforderlich.