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Verwaltungsvorlage (Einrichtung eines Unterausschusses des Haupt- und Beschwerdeausschusses: "Unterausschuss für Flüchtlingsfragen")

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
283 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 03:45
Verwaltungsvorlage (Einrichtung eines Unterausschusses des Haupt- und Beschwerdeausschusses: "Unterausschuss für Flüchtlingsfragen") Verwaltungsvorlage (Einrichtung eines Unterausschusses des Haupt- und Beschwerdeausschusses: "Unterausschuss für Flüchtlingsfragen") Verwaltungsvorlage (Einrichtung eines Unterausschusses des Haupt- und Beschwerdeausschusses: "Unterausschuss für Flüchtlingsfragen")

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TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 12.11.2015 Nr. 2055 /15 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - Beratungsfolge: Sitzungstermin: Haupt- und Beschwerdeausschuss 10.12.2015 Betreff Einrichtung eines Unterausschusses des Haupt- und Beschwerdeausschusses: "Unterausschuss für Flüchtlingsfragen" Beschlussentwurf: Der Haupt- und Beschwerdeausschuss beschließt die Bildung eines Unterausschusses "Unterausschuss für Flüchtlingsfragen". Der Unterausschuss wird mit neun Mitgliedern zuzüglich dem Oberbürgermeister als Vorsitzenden gebildet. Allein der Unterausschuss berät alle Angelegenheiten, die die Unterbringung, Betreuung und Integration von Flüchtlingen betreffen. Insofern werden in diesen Angelegenheiten sämtliche Zuständigkeiten betroffener Fachausschüsse auf den "Unterausschuss für Flüchtlingsfragen" übertragen. Mitglieder: Vorsitz Oberbürgermeister Meyer 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. stellvertretende Mitglieder: Wiederkehrend einzuladende sachverständige Gäste: 1. Vertreter der Bundesagentur für Arbeit 2. Vertreter des Polizeipräsidiums Krefeld Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten X nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 2055 /15 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: nein P00503011100 54993100 Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten 0,00 EUR Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) 0,00 EUR Kosten insgesamt 0,00 EUR abzüglich - Erträge 0,00 EUR - Einsparungen 0,00 EUR 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Die Konferenz der Fraktionsvorsitzenden hat sich in ihrer Sitzung am 03. November 2015 auf Vorschlag von Oberbürgermeister Meyer dafür ausgesprochen, dem Haupt- und Beschwerdeausschuss die Einrichtung eines Unterausschusses "Unterausschuss für Flüchtlingsfragen" vorzuschlagen. Allein der Unterausschuss berät alle Angelegenheiten, die die Unterbringung, Betreuung und Integration von Flüchtlingen betreffen. Insofern werden in diesen Angelegenheiten sämtliche Zuständigkeiten betroffener Fachausschüsse auf den "Unterausschuss für Flüchtlingsfragen" übertragen. Die Zuständigkeiten des Integrationsrates nach § 27 Gemeindeordnung sowie des Jugendhilfeausschusses - Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie bleiben unberührt. Es wird vorgeschlagen, den Unterausschuss mit neun Mitgliedern zuzüglich dem Oberbürgermeister als Vorsitzenden zu bilden, der Vorsitz bleibt bei der Berechnung der Sitzverteilung unberücksichtigt. Den Vorsitz hat gemäß § 57 Absatz 3 Gemeindeordnung NW der Oberbürgermeister inne, da es sich hierbei um einen Unterausschuss des Haupt- und Beschwerdeausschusses handelt. Als wiederkehrend einzuladende sachverständige Gäste werden Vertreter folgender Institutionen empfohlen: • • Eine Vertreterin/ein Vertreter der Bundesagentur für Arbeit Eine Vertreterin/ein Vertreter des Polizeipräsidiums Krefeld