Daten
Kommune
Krefeld
Größe
283 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 03:45
Stichworte
Inhalt der Datei
TOP
Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 12.11.2015
Nr.
2055 /15
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Haupt- und Beschwerdeausschuss
10.12.2015
Betreff
Einrichtung eines Unterausschusses des Haupt- und Beschwerdeausschusses: "Unterausschuss für
Flüchtlingsfragen"
Beschlussentwurf:
Der Haupt- und Beschwerdeausschuss beschließt die Bildung eines Unterausschusses "Unterausschuss für
Flüchtlingsfragen".
Der Unterausschuss wird mit neun Mitgliedern zuzüglich dem Oberbürgermeister als Vorsitzenden gebildet.
Allein der Unterausschuss berät alle Angelegenheiten, die die Unterbringung, Betreuung und Integration
von Flüchtlingen betreffen. Insofern werden in diesen Angelegenheiten sämtliche Zuständigkeiten betroffener Fachausschüsse auf den "Unterausschuss für Flüchtlingsfragen" übertragen.
Mitglieder:
Vorsitz Oberbürgermeister Meyer
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
stellvertretende Mitglieder:
Wiederkehrend einzuladende sachverständige Gäste:
1. Vertreter der Bundesagentur für Arbeit
2. Vertreter des Polizeipräsidiums Krefeld
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
X nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 2055 /15
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
nein
P00503011100
54993100
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
0,00 EUR
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
0,00 EUR
Kosten insgesamt
0,00 EUR
abzüglich
- Erträge
0,00 EUR
- Einsparungen
0,00 EUR
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Die Konferenz der Fraktionsvorsitzenden hat sich in ihrer Sitzung am 03. November 2015 auf Vorschlag
von Oberbürgermeister Meyer dafür ausgesprochen, dem Haupt- und Beschwerdeausschuss die Einrichtung eines Unterausschusses "Unterausschuss für Flüchtlingsfragen" vorzuschlagen.
Allein der Unterausschuss berät alle Angelegenheiten, die die Unterbringung, Betreuung und Integration
von Flüchtlingen betreffen. Insofern werden in diesen Angelegenheiten sämtliche Zuständigkeiten betroffener Fachausschüsse auf den "Unterausschuss für Flüchtlingsfragen" übertragen.
Die Zuständigkeiten des Integrationsrates nach § 27 Gemeindeordnung sowie des Jugendhilfeausschusses
- Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie bleiben unberührt.
Es wird vorgeschlagen, den Unterausschuss mit neun Mitgliedern zuzüglich dem Oberbürgermeister als
Vorsitzenden zu bilden, der Vorsitz bleibt bei der Berechnung der Sitzverteilung unberücksichtigt. Den
Vorsitz hat gemäß § 57 Absatz 3 Gemeindeordnung NW der Oberbürgermeister inne, da es sich hierbei
um einen Unterausschuss des Haupt- und Beschwerdeausschusses handelt.
Als wiederkehrend einzuladende sachverständige Gäste werden Vertreter folgender Institutionen empfohlen:
•
•
Eine Vertreterin/ein Vertreter der Bundesagentur für Arbeit
Eine Vertreterin/ein Vertreter des Polizeipräsidiums Krefeld