Daten
Kommune
Krefeld
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 03:45
Stichworte
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 05.12.2016
Nr.
3343 /16/1
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Haupt- und Beschwerdeausschuss
08.12.2016
Rat
08.12.2016
Betreff
Projekt "Kommunalbetrieb Krefeld"
Satzung der Stadt Krefeld für den Kommunalbetrieb Krefeld, Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR)
Beschlussentwurf:
Der Haupt- und Beschwerdeausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:
1. Der Rat der Stadt Krefeld beschließt die als Anlage beigefügte Satzung der Stadt Krefeld für den Kommunalbetrieb
Krefeld, Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR).
2. Der Rat der Stadt Krefeld stellt die in der Anlage beigefügte Plan-Schlussbilanz der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung "Stadtentwässerung Krefeld" zum Stichtag 15.12.2016 fest und beschließt, dass das darin ausgewiesene Vermögen sowie dessen Finanzierung im Rahmen der Gesamtrechtsnachfolge auf den Kommunalbetrieb Krefeld AöR
übertragen und Gegenstand der Plan-Eröffnungsbilanz sein wird.
3. Der Rat der Stadt Krefeld wählt gemäß § 6 Absatz 2 der Satzung der Stadt Krefeld für den Kommunalbetrieb Krefeld AöR aus seiner Mitte folgende 6 Mitglieder/Stellvertreter für den Verwaltungsrat des Kommunalbetriebs Krefeld, Anstalt des öffentlichen Rechts:
Mitglieder:
Stellvertreter:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
1.
2.
3.
4.
5.
6.
…………….
…………….
…………….
…………….
…………….
…………….
…………….
…………….
…………….
…………….
…………….
…………….
4. Der Rat der Stadt Krefeld wählt gemäß § 6 Absatz 2 der Satzung der Stadt Krefeld für den Kommunalbetrieb Krefeld AöR aus den Mitgliedern des Verwaltungsrates den/die erste/n und den/die zweite/n Stellvertreter/in des
Oberbürgermeisters in seiner Funktion als Vorsitzender des Verwaltungsrates :
1.
…………….
2.
…………….
5. Der Rat der Stadt Krefeld bestellt gemäß § 6 Absatz 1 der Satzung der Stadt Krefeld für den Kommunalbetrieb
Krefeld AöR Herrn Beigeordneten Thomas Visser als Vertreter des Oberbürgermeisters als Mitglied des Verwaltungsrates.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen
ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
X nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 3343 /16/1
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Die Erstellung der /1-Vorlage betrifft ausschließlich die als Anlage 4 beigefügte Satzung der
Stadt Krefeld für den Kommunalbetrieb Krefeld AöR. Der Austausch der Satzung ist erforderlich, weil die Präambel der Satzung aufgrund der Änderung der Gemeindeordnung durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. November 2016 (GV.NRW.S. 966) mit seiner letzten Fassung anzupassen bleibt. Ebenso enthielt das aufgeführte Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein Westfalen sowie das Wasserhaushaltsgesetz nicht die letzte Fassung. Zudem ist darauf
hinzuweisen, dass in § 9 Absatz 3 der Satzung für den Kommunalbetrieb Krefeld AöR das Wort
"seine" durch "keine" ersetzt wurde sowie Rechtschreibfehler korrigiert wurden. Im Übrigen
wird auf die nachfolgenden Ausführungen verwiesen.
In seiner Sitzung am 29.09.2016 hat der Rat der Stadt Krefeld der Umwandlung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung „Stadtentwässerung Krefeld“ in eine Anstalt des öffentlichen Rechts
zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, die notwendigen Schritte für eine Beschlussfassung
spätestens im Dezember 2016 vorzubereiten. Ebenso hat der Betriebsausschuss Stadtentwässerung in seiner Sitzung am 27.09.2016 der entsprechenden Umwandlung zugestimmt. Auf die
entsprechende Vorlage Nr. 3106/16 wird insoweit verwiesen.
Die Gründung der Anstalt des öffentlichen Rechts bereits zum jetzigen Zeitpunkt erfolgt aus
Gründen der Rechtssicherheit und zur Sicherung der Optionsmöglichkeit im Zusammenhang mit
dem neuen Umsatzsteuerrecht, welches zum 01.01.2017 seine Wirkung entfaltet, durch Umwandlung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung „Stadtentwässerung Krefeld“ im Rahmen der
Gesamtrechtsnachfolge. Sie dient dazu, Auswirkungen aus dem neuen Umsatzsteuerrecht –
durch Optionserklärung gegenüber dem Finanzamt bis zum 31.12.2016 – zu vermeiden (Fristwahrung). Die Gründung der sog. Kern-AöR hat keine präjudizierende Wirkung auf das Ergebnis
des Gesamtprojektes. Sämtliche, sich aus dem Untersuchungsbereich im Rahmen der laufenden
Projektarbeit ergebenden Aufgabenübertragungen unterliegen einer gesonderten personalvertretungsrechtlichen und politischen Entscheidung.
Es ist das Ziel, den Betrieb eines umfassenden „Kommunalbetriebes Krefeld“, in dem wesentliche Aufgaben aus den Bereichen Planung, Bau und Unterhaltung öffentlicher Infrastruktur gebündelt und möglichst aus einer Hand wahrgenommen werden, zum 01. Januar 2018 aufzunehmen.
Mit Schreiben vom 04.10.2016 hat die Verwaltung beim Gesamtpersonalrat der Stadt Krefeld die
Zustimmung gemäß § 72 LPVG NRW zu den mitbestimmungspflichtigen Maßnahmen beantragt.
Grundlage für die Beratung und Beschlussfassung des Gesamtpersonalrates war u.a. der Satzungsentwurf für den Kommunalbetrieb Krefeld. Der Gesamtpersonalrat hat auf dieser Basis und
nach Vorlage eines entsprechenden Einigungsvertrages die Aufhebung der beabsichtigten Ablehnung vom 11.10.2016 beschlossen und der Maßnahme zugestimmt (vgl. Anlage 1).
Der Übergang der Arbeitsverhältnisse der in der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung "Stadtentwässerung Krefeld" (EB 75) beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf die Anstalt
richtet sich nach § 613a BGB. Die Einzelheiten des Überganges werden durch einen Personalüberleitungsvertrag geregelt. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die dem Übergang ihres
Arbeitsverhältnisses auf die Anstalt gemäß § 613a Absatz 6 BGB widersprechen, werden im
Rahmen einer Personalgestellung gem. § 4 Absatz 3 TVöD bei der Anstalt beschäftigt. Entwürfe
des Personalüberleitungsvertrages sowie des Personalgestellungsvertrages sind als Anlage 2 und
3 dieser Vorlage zur Kenntnisnahme beigefügt.
Begründung
Seite 3
Beamtinnen und Beamte, die vor der Umwandlung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung
"Stadtentwässerung Krefeld" zugeordnet waren, werden von der Stadt Krefeld zur Anstalt versetzt oder befristet abgeordnet.
Gemäß § 114 a Absatz 1 Satz 1 GO NRW kann die Gemeinde Unternehmen und Einrichtungen in
der Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts errichten oder bestehende Regie- und Eigenbetriebe sowie eigenbetriebsähnliche Einrichtungen im Wege der Gesamtrechtsnachfolge in
rechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts umwandeln. Nach § 114 a Absatz 2 Satz 1 GO
NRW regelt die Gemeinde die Rechtsverhältnisse der Anstalt durch eine Satzung. Die Satzung
muss Bestimmungen über den Namen und die Aufgaben der Anstalt, die Zahl der Mitglieder des
Vorstands und des Verwaltungsrates, die Höhe des Stammkapitals, die Wirtschaftsführung, die
Vermögensverwaltung und die Rechnungslegung enthalten.
Die Satzung der Stadt Krefeld für den Kommunalbetrieb Krefeld, Anstalt des öffentlichen Rechts
(AöR) ist als Anlage 4 dieser Vorlage beigefügt. Die Bekanntmachung der Satzung ist für den
15.12.2016 vorgesehen, sodass der Kommunalbetrieb Krefeld, Anstalt des öffentlichen Rechts ab
dem 16.12.2016 seine Rechts- und damit Handlungsfähigkeit erlangt, soweit die Kommunalaufsicht der Bezirksregierung Düsseldorf keine Bedenken erhebt.
Die Verwaltung hat unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Rates der Stadt Krefeld bereits
gemäß § 115 Absatz 1 Buchstabe h GO NRW zur Fristwahrung die Gründung einer Anstalt des
öffentlichen Rechts bei der Kommunalaufsicht der Bezirksregierung Düsseldorf angezeigt sowie
vorsorglich einen Antrag auf Verkürzung der Anzeigefrist beantragt.
Die Plan-Schlussbilanz der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung wird dem Ausschuss für Finanzen,
Beteiligungen und Liegenschaften zum Stichtag 15.12.2016 als Tischvorlage und für die Sitzung
des Rates als Anlage 5 zur Verfügung gestellt. In dem Zusammenhang wird darauf hingewiesen,
dass die Plan-Schlussbilanz der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung "Stadtentwässerung Krefeld"
gleichzeitig die Plan-Eröffnungsbilanz des Kommunalbetriebes Krefeld, Anstalt des öffentlichen
Rechts darstellt. Die Plan-Eröffnungsbilanz ist der Beschlussfassung des zu bildenden Verwaltungsrates vorbehalten.