Daten
Kommune
Krefeld
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 03:45
Stichworte
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 20.10.2014
Nr.
577 /14
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 20-201/Ro Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
29.10.2014
Rat
04.11.2014
Betreff
Nachbewilligung im Teilfinanzplan 2014
hier: Mehrbedarfe für die Sanierung des Kaiser-Wilhelm-Museums
Beschlussentwurf:
Gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW in Verbindung mit § 82 GO NRW und § 22 der Hauptsatzung wird einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung bei dem Innenauftrag P06002010000 - Immobilienservice -,
Kostenart 78510000 - Auszahlungen für Hochbaumaßnahmen (7.660076.700.100 - Kaiser-WilhelmMuseum) - in Höhe von 1.340.000,00 EUR für 2014 zugestimmt.
Die Deckung erfolgt durch Heranziehung der Verpflichtungsermächtigungen bei dem Innenauftrag
P06602020000 - Verkehrstechnik -, Kostenart 78520000 - Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen
(7.666206.700.100 - Erneuerung von Beleuchtungsanlagen) - in Höhe von 1.225.000,00 EUR sowie bei
dem Innenauftrag P06602030000 - Straßenbau und -instandsetzung (7.666411.700.100 - Erneuerung von
Straßen und Gehwegen) - in Höhe von 115.000,00 EUR, insgesamt 1.340.000,00 EUR.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen X ja
nein
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 577 /14
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
X nein
P06002010000 - Immobilienservice
78510000 - Auszahlungen für Hochbaumaßnahmen
7.660076.700.100 - Kaiser-Wilhelm-Museum
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Für die Sanierung des Kaiser-Wilhelm-Museums wurde vom Rat der Stadt Krefeld ursprünglich eine Kostenobergrenze von 12.520.000,00 EUR festgelegt.
Mehrfach wurde die Kostenverfolgung fortgeschrieben.
Die Verwaltung und die beauftragten Architekten haben sich nunmehr erneut intensiv mit der Kostenverfolgung für die Baumaßnahme befasst und die Gesamtkosten auf 17,7 Mio. EUR fortgeschrieben. Inhaltlich wird auf die Vorlage Nr. 489/14 verwiesen.
Um den Fortgang der Baumaßnahme nicht zu gefährden und die erforderlichen Aufträge noch in diesem
Jahr vergeben zu können, ist die Bereitstellung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung, wie
im Beschlussentwurf dargestellt, erforderlich.
Die Deckung der Summe von insgesamt 1.340.000,00 EUR erfolgt geschäftsbereichsintern durch die Heranziehung zweier Verpflichtungsermächtigungen des Fachbereiches 66, ebenfalls wie im Beschlussentwurf dargestellt. Beide Verpflichtungsermächtigungen müssen mit den vorgenannten Teilbeträgen nicht
in Anspruch genommen werden und stehen daher für Deckungszwecke zur Verfügung.