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Verwaltungsvorlage (Bericht über die Entwicklung des Investitionshaushalts zum 30.09.2014)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
292 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 03:45
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Inhalt der Datei

TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 03.11.2014 Nr. 659 /14 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 20/1 - jü/1716 Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften 19.11.2014 Betreff Bericht über die Entwicklung des Investitionshaushalts zum 30.09.2014 Beschlussentwurf: Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja X nein Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 659 /14 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Im Rahmen der Aufstellung der Investitionsliste 2014, die der Rat in seiner Sitzung am 08.04.2014 beschlossen hat und die von der Bezirksregierung Düsseldorf genehmigt worden ist, wurde die Notwendigkeit verdeutlicht auf Basis dieser Liste unterjährig zu berichten, inwieweit die genehmigten Maßnahmen abgewickelt werden. Mittels der erwarteten Zahlungszu- und -abflüsse ist zu beurteilen, in welcher Höhe die Kreditermächtigung zur Finanzierung der Investitionen in Anspruch genommen werden muss. Folgende Aussagen lassen sich dazu treffen: 1. Rentierliche Maßnahmen (Anlage 1): Die rentierlichen Maßnahmen werden in den Folgejahren über Gebühren refinanziert. Aus diesem Grunde wurden diese Maßnahmen hinsichtlich des Auszahlungsbedarfs nicht reduziert. Der städtische Eigenfinanzierungsbedarf beläuft sich auf Eine Finanzierung ist über eine Kreditaufnahme im rentierlichen Bereich in Höhe von sowie aus Überschüssen aus laufender Verwaltungstätigkeit in Höhe von vorgesehen. 2. 552.938,72 Euro 375.510,00 Euro 177.428,72 Euro Festwerte/ Geringwertige Wirtschaftsgüter/ Maßnahmen unter 50.000 Euro im Einzelfall: Auf der Basis der zum Stichtag 30.09.2014 gebundenen Beträge bei diesen Haushaltspositionen wurde eine globale Prognose zum Jahresende erstellt. Hierbei wurde unterstellt, dass die zum Stichtag 30.09.2014 gebundenen Mittel 9/12 des Auszahlungsbedarfs ausmachen. Der städtische Eigenfinanzierungsbedarf belief sich aufgrund des Ratsbeschlusses vom 08.04.2014 auf - Festwerte 3.337.362,10 Euro - für geringwertige Wirtschaftsgüter/Maßnahmen < 50.000 Euro (nur IT) 526.873,00 Euro sowie - für geringwertige Wirtschaftsgüter/Maßnahmen < 50.000 Euro (ohne IT) 1.091.752,19 Euro Summe: 4.955.987,29 Euro Die Prognose zum Stichtag 30.09.2014 sieht nunmehr folgenden Bedarf vor: - Festwerte 2.237.718,44 Euro - für geringwertige Wirtschaftsgüter/Maßnahmen < 50.000 Euro (nur IT) 138.527,97 Euro sowie Begründung Seite 3 - für geringwertige Wirtschaftsgüter/Maßnahmen < 50.000 Euro (ohne IT) Summe: 498.921,42 Euro 2.875.167,83 Euro Somit ergibt sich hier rein rechnerisch ein Einsparvolumen von 2.080.819,46 Euro Das tatsächliche Einsparvolumen ergibt sich allerdings erst zum Jahresende, da aufgrund der Prognose keine Streichungen o.ä. vorgenommen wurden, sondern lediglich absehbare und realistische Zahlungsflüsse dargestellt wurden, um die Notwendigkeit einer Kreditaufnahme beurteilen zu können. 3. Maßnahmen oberhalb der Wertgrenze von 50.000 Euro (Anlage 2) Der städtische Eigenfinanzierungsbedarf belief sich nach dem Ratsbeschluss vom 08.04.2014 auf Aufgrund der Prognose zum Stichtag 30.09.2014 beläuft sich der Eigenfinanzierungsbedarf nunmehr auf Die näheren Einzelheiten zum Umsetzungsstand der Maßnahmen hierzu können der Anlage entnommen werden. 4. 38.986.366,95 Euro 29.841.836,78 Euro Gesamtübersicht der teil-/unrentierlichen Maßnahmen (Anlage 3) Der städtische Eigenfinanzierungsbedarf für die teil-/ unrentierlichen Maßnahmen (Ziffer 2 = 2.875.167,83 Euro + Ziffer 3 = 29.841.836,78 Euro) beläuft sich somit auf Darüber hinaus ergaben sich Buchungen in der Finanzrechnung 2014 durch Anordnungen aus dem Jahr 2013 in Höhe von Zur Finanzierung dieser Bedarfe wurden nicht-projektbezogene Zuweisungen, Rückflüsse von Ausleihungen, Verkaufserlöse, Beiträge u. ä in Höhe von herangezogen. Verbleibender Finanzierungsanteil Dieser Finanzierungsanteil kann durch den positiven Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit sowie der genehmigten Kreditermächtigung von abgedeckt werden. 32.717.004,61 Euro 627.630,10 Euro -24.287.138,40 Euro 9.057.496,31 Euro 7.123.750,00 Euro Über die Notwendigkeit einer Kreditaufnahme und über deren Höhe wird die Verwaltung im Laufe des Novembers entscheiden.