Daten
Kommune
Krefeld
Größe
9,0 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 03:45
Stichworte
Inhalt der Datei
Entgeltordnung für die Sportstätten der Stadt Krefeld
Alte Fassung
Anlage
zu Vorlage Nr: 515 / 14
Neue Fassung
Die Ziffern (1) und (2) des § 1 bleiben unverändert.
(3) In begründeten Fällen wird über das Entgelt unter Berücksichtigung besonderer Umstände (Art der Nutzung, finanzielles
Leistungsvermögen des Nutzers, Eigeninteresse der Stadt,
Gleichbehandlung, Wirtschaftlichkeit u. ä.) gesondert entschieden und/oder Kautionen erhoben. Das gilt auch, wenn
im Rahmen der Nutzung der Sportstätten Einnahmen erzielt
werden oder die Nutzung der Sportstätten durch Profi- bzw.
Lizensspielerabteilungen erfolgt.
3) In begründeten Fällen wird über das Entgelt unter Berücksichtigung besonderer Umstände (Art der Nutzung, finanzielles
Leistungsvermögen des Nutzers, Eigeninteresse der Stadt,
Gleichbehandlung, Wirtschaftlichkeit u. ä.) gesondert entschieden und/oder Kautionen erhoben. Das gilt auch, wenn
im Rahmen der Nutzung der Sportstätten Einnahmen erzielt
werden oder die Nutzung der Sportstätten durch Profi- bzw.
Lizensspielerabteilungen erfolgt.
Begleitpersonen von behinderten Menschen mit den anerkannten
Behinderungsmerkmalen „H" (Hilflos) und/oder „B" (Begleitung)
erhalten kostenlosen Eintritt.
Ziffer (4) des § 1 bleibt unverändert.
Die Paragraphen 2 bis 4 bleiben unverändert.
§5
Die Entgeltordnung in der Fassung der 7. Änderung tritt am
01.05.2001 in Kraft.
§5
Die Entgeltordnung in der Fassung der 8. Änderung tritt am
01.01.2015 in Kraft.