Daten
Kommune
Krefeld
Größe
26 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 03:45
Stichworte
Inhalt der Datei
8. Änderung der Entgeltordnung für die Sportstätten der Stadt Krefeld vom 15.
März 1984 in der Fassung der 7. Änderung vom 05.04.2001
I. Die Ziffern (1) und (2) des § 1 bleiben unverändert
3) In begründeten Fällen wird über das Entgelt unter Berücksichtigung besonderer
Umstände (Art der Nutzung, finanzielles Leistungsvermögen des Nutzers, Eigeninteresse der Stadt, Gleichbehandlung, Wirtschaftlichkeit u. ä.) gesondert entschieden
und/oder Kautionen erhoben. Das gilt auch, wenn im Rahmen der Nutzung der
Sportstätten Einnahmen erzielt werden oder die Nutzung der Sportstätten durch Profibzw. Lizenzspielerabteilungen erfolgt. Begleitpersonen von behinderten Menschen
mit den anerkannten Behinderungsmerkmalen „H" (Hilflos) und/oder „B" (Begleitung) erhalten kostenlosen Eintritt.
II. Ziffer (4) des § 1 sowie die §§ 2 bis 4 bleiben unverändert.
III. § 5
Die Entgeltordnung in der Fassung der 8. Änderung tritt am 01.01.2015 in Kraft.