Daten
Kommune
Krefeld
Größe
266 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 03:45
Stichworte
Inhalt der Datei
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 10.10.2014
Nr.
515 /14
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 52/0 Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Sportausschuss
11.11.2014
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
19.11.2014
Rat
11.12.2014
Betreff
Änderung der Entgeltordnung für die Sportstätten der Stadt Krefeld
Beschlussentwurf:
(für Sportausschuss)
Die Änderung der Entgeltordnung für die Sportstätten der Stadt Krefeld wird mit Wirkung zum
01.01.2015 zur Beschlussfassung empfohlen.
(für den Rat)
Die Änderung der Entgeltordnung für die Sportstätten der Stadt Krefeld wird mit Wirkung zum
01.01.2015 beschlossen.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen X ja
nein
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 515 /14
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
X nein
P05203010000
43 21 9200 "Sonstige Entgelte"
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich dauernde Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
0,00 EUR
Sachkosten
0,00 EUR
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
0,00 EUR
Kosten insgesamt
0,00 EUR
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
-400,00 EUR
- 400,00 EUR
Bemerkungen
Die Befreiung von Begleitpersonen Behinderter führt zu geringeren Erlösen.
Begründung
Seite 2
Der Rat der Stadt Krefeld hat in seiner Sitzung am 18.09.2014 beschlossen, in alle Entgeltordnungen für
die städtischen Museen und Sporteinrichtungen einen Befreiungstatbestand aufzunehmen, dass Begleitpersonen von behinderten Menschen mit den anerkannten Behinderungsmerkmalen „H" (Hilflos)
und/oder „B" (Begleitung) kostenlosen Eintritt erhalten.
Zur Umsetzung des Ratsbeschlusses ist es erforderlich, die Entgeltordnung für die Sportstätten der Stadt
Krefeld vom 15.03.1984 in der Fassung der 7. Änderung vom 05.04.2001 - wie in der beigefügten Gegenüberstellung dargestellt - mit Wirkung zum 01.01.2015 zu ändern.