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Verwaltungsvorlage (Beteiligung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften - Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses -)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
280 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 03:48
Verwaltungsvorlage (Beteiligung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften - Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses -) Verwaltungsvorlage (Beteiligung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften - Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses -) Verwaltungsvorlage (Beteiligung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften - Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses -) Verwaltungsvorlage (Beteiligung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften - Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses -) Verwaltungsvorlage (Beteiligung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften - Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses -)

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Inhalt der Datei

hier: Vorlagen Nr. 1970/15 - Elternbeiträge für die Betreuung und Förderung in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offenen Ganztagsschulen - und 819/14 - Beköstigungsentgelt in städtischen Kindertageseinrichtungen - TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 04.12.2015 Nr. 2243 /15 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 51/01 Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften 16.02.2016 Betreff Beteiligung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften - Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses hier: Vorlagen Nr. 1970/15 - Elternbeiträge für die Betreuung und Förderung in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offenen Ganztagsschulen - und 819/14 - Beköstigungsentgelt in städtischen Kindertageseinrichtungen Beschlussentwurf: Der folgende von Herrn Oberbürgermeister Meyer und Ratsherrn Hahnen am 04.12.2015 gefasste Dringlichkeitsbeschluss wird genehmigt: Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt der von der Verwaltung vorgeschlagenen Verfahrensweisen in Form der o. a. Vorlagen zu. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten X nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 2243 /15 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen s. beigefügte Volagen Begründung Seite 2 Mit Vorlage Nr. 1970/15 - Elternbeiträge für die Betreuung und Förderung in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offenen Ganztagsschulen - hier: - Änderung der seit 01. August 2008 geltenden Beitragsstaffelung; - Anpassung der Satzung auf Grund gesetzlicher Neuregelungen - sollen die Elternbeiträge ab 01. August 2016 erhöht werden. Diesem Vorschlag gingen mehrere Sitzungen einer interfraktionellen Arbeitsgruppe voraus, in denen die neue Beitragsstruktur intensiv diskutiert wurde. In der aktuellen Fassung wurde eine Beitragsstaffelung berücksichtigt, auf die sich die SPD-Fraktion und die CDUFraktion verständigt haben. Diese Staffelung berücksichtigt weitgehend die Ertragsvorgabe im Rahmen des Haushaltssicherungskonzeptes und erscheint weitgehend ausgewogen. Im Rahmen der Vorlage 819/14 - Beköstigungsentgelt in städtischen Kindertageseinrichtungen - Erhöhung des Beköstigungsentgelts; - Entgeltordnung für die Beköstigung in städtischen Kindertageseinrichtungen - begründet die Verwaltung die Notwendigkeit einer Erhöhung des Beköstigungsentgelts und stellt die möglichen Varianten mit fiskalischen Auswirkungen dar. Beide Vorlagen sollen am 09. Dezember 2015 in einer Sondersitzung des Jugendhilfeausschusses - Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie - und am 10. Dezember 2015 im Rat der Stadt Krefeld beraten werden. Die nächste Sitzung des Jugendhilfeausschusses - Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie - ist für den 24. Februar 2016 terminiert. Eine Beratung im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften wäre in der Sitzung am 12. April 2016 möglich und eine Beschlussfassung des Rates am 27. April 2016. Die Dringlichkeit der Entscheidung über beide Vorlagen noch in diesem Jahr ergibt sich nach Einschätzung des Fachbereiches Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung aus der Notwendigkeit, dass Eltern, die ihre Kinder im Januar 2016 in einer Kindertageseinrichtung anmelden, Planungssicherheit hinsichtlich der finanziellen Belastung durch Elternbeiträge und Beköstigungsentgelte erhalten müssen. Sollte diese Planungssicherheit nicht ermöglicht werden können, hätten die Eltern nach Abschluss des Betreuungsvertrages die Möglichkeit, von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen, falls die zusätzliche, vorher nicht bekannte finanzielle Belastung für sie nicht tragbar ist. Dies hätte zur Folge, dass sich die Vergabe von Betreuungsplätzen deutlich verzögert mit der möglichen Konsequenz, dass Betreuungsplätze nicht belegt werden. Dies kann zu finanziellen Nachteilen für die Stadt Krefeld und die jeweiligen Träger der Kindertageseinrichtungen führen. Aus diesem Grunde wurde die Beratungsfolge wie dargestellt gewählt und eine Sondersitzung des Jugendhilfeausschusses terminiert. Nach juristischer Einschätzung ist nach § 13 Abs. 2 der Zuständigkeitsordnung vorgesehen, dass der Finanzausschuss Angelegenheiten finanzieller Art vorberät, die der Zuständigkeit des Rates unterliegen und nicht delegiert werden können. Die Entscheidung über Satzungen und Entgeltordnungen fällt nach § 41 Abs. 1 f der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) ausschließlich in die Zuständigkeit des Rates und kann von diesem nicht delegiert werden. Sollte das Beratungsrecht des Finanzausschusses übergangen werden, bestünden juristische Bedenken dahingehend, dass diese Verletzung der Anhörungsrechte zu einer Nichtigkeit der Satzung bzw. Entgeltordnung führen könnte. In der Umgehung des Finanzausschusses werde ein Rechtsverstoß gesehen, der nach § 54 GO NRW den Bürgermeister zur Beanstandung eines Ratsbeschlusses verpflichten würde. Dem Beratungsrecht des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften könne im Eilfalle auch im Wege eines Dringlichkeitsbeschlusses entsprochen werden. Da nach Einschätzung der Verwaltung die Eilbedürftigkeit beider Entscheidungen gegeben ist, wird um entsprechende Beschlussfassung gebeten. Begründung Seite 3