Daten
Kommune
Krefeld
Größe
276 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 03:48
Stichworte
Inhalt der Datei
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 02.04.2015
Nr.
1271 /15
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 66 Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Bauen, Wohnen und Mobilität
05.05.2015
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
02.06.2015
Rat
18.06.2015
Betreff
Änderung der Stellplatzablösesatzung
Erhöhung des Geldbetrages
Beschlussentwurf:
Der Rat beschließt die Änderung der Satzung über die Festsetzung der Gebietszonen und die
Höhe des Geldbetrages für die Ablösung der Verpflichtung zur Herstellung von Stellplätzen und
Garagen nach § 51 Abs. 5 der Landesbauordnung NRW vom 01.03.2000.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen
ja
X nein
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 1271 /15
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Die Höhe des Geldbetrages für die Ablösung der Verpflichtung zur Herstellung von Stellplätzen
und Garagen ist nach § 51 Abs. 5 der Landesbauordnung (BauO NW) vom 01.03.2000, geregelt.
Er soll bis zu 80 % des realen Erstellungsaufwandes betragen. Derzeit liegen die Kosten für die
Eigenherstellung ebenerdig bei rd. 6.000 EUR, in Hochgaragen bei rd. 15.000 EUR und in Tiefgaragen bei rd. 25.000 EUR.
Der in Krefeld aktuelle Geldbetrag von 4.500 € im Innenstadtbereich, d.h. zwischen Ostwall,
Hansastraße, Neusser Straße, Südwall, Westwall und Nordwall (Zone 1, sh. beiliegenden Plan),
sowie 2.500 € im übrigen Stadtgebiet (Zone 2), entspricht somit nicht den Vorgaben der BauO
NW. Auch ist der Anreiz zur Erstellung privater Stellplätze somit durch den geringen Geldbetrag
in Krefeld nicht gegeben.
In einem erfolgten Städtevergleich von Nachbarstädten mit 150.000 – 300.000 Einwohnern (sh.
Anhang), zeigt sich, dass Krefeld bei der Höhe des Geldbetrages im unteren Mittelfeld liegt.
Die Verwaltung schlägt daher die Erhöhung der Stellplatzablöse im Innenstadtbereich (Zone 1)
auf 9.000 EUR und im übrigen Stadtgebiet (Zone 2) auf 4.500 EUR vor.
Der aktuelle § 3 der Satzung über die Festlegung der Gebietszonen und der Höhe des Geldbetrages für die Ablösung der Verpflichtung zur Herstellung von Stellplätzen und Garagen ist nach § 51
Abs. 5 der Landesbauordnung (BauO NW) vom 01.03.2000, ist dementsprechend zu ändern.
Der übrige Satzungstext wird nicht geändert (s. Ortsrecht, Ordnungsziffer 6.02)
Die Änderung der Satzung tritt am Tage Ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Die Satzung mit Bekanntmachung im Krefelder Amtsblatt Nr. 1 vom 04. Januar 2007,
S. 4, tritt gleichzeitig außer Kraft.