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Archiv (Jahresabschluss 2016)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
435 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 03:50
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Inhalt der Datei

TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 21.06.2017 Nr. 4122 /17 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 202/Ta Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat 06.07.2017 Betreff Jahresabschluss 2016 Beschlussentwurf: Der Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2016 wird eingebracht und zwecks Prüfung nach § 103 Abs. 1 Satz 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten X nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 4122 /17 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Das Ergebnis des Jahres 2016 hat sich mit -5,7 Mio. Euro um 33,3 Mio. Euro positiver entwickelt als für das Jahr 2016 prognostiziert. Im Vergleich zum Abschluss des Vorjahres liegt eine Verbesserung von 21,1 Mio. Euro vor. Hintergrund sind u. a. Mehrerträge bei der Gewerbesteuer (20,3 Mio. Euro) sowie Erstattungen in den Bereichen Abfallwirtschaftsplanung und Straßenreinigung (3,8 Mio. Euro). Weiterhin sind Wenigeraufwendungen insbesondere bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen in Höhe von insgesamt 4,7 Mio. Euro entstanden, die im Wesentlichen auf die Bereiche Abfallwirtschaftsplanung, Straßenreinigung, Reinigung und Energie entfallen. Aufgrund der ab 2016 rückläufigen Flüchtlingszahlen sowie der infolgedessen angepassten Landeserstattungen ist es im Vergleich zum Vorjahr zwar zu Anstiegen bei den sonstigen Transfererträgen, den Kostenerstattungen und den Transferaufwendungen gekommen, insgesamt blieben diese Positionen allerdings unterhalb ihrer jeweiligen Planansätze. Die Ergebnisrechnung stellt sich zusammengefasst wie folgt dar: Ergebnis 2015 Fortgeschr. Ansatz 2016 Bezeichnung Ist-Ergebnis 2016 TEuro 713.686 -752.500 TEuro 795.567 -837.098 TEuro 805.508 -819.754 -38.814 -41.531 -14.246 Finanzerträge Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 20.538 -8.552 16.624 -14.092 17.709 -9.175 Finanzergebnis 11.986 2.532 8.534 -26.828 -38.999 -5.712 0 0 0 -26.828 -38.999 -5.712 Ordentliche Erträge Ordentliche Aufwendungen Ordentliches Ergebnis Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit außerordentliches Ergebnis Jahresergebnis Der fortgeschriebene Ansatz enthält die Planwerte des Haushaltsjahres 2016 sowie die übertragenen Ermächtigungen aus dem Haushaltsjahr 2015. Nicht darunter ausgewiesen sind außerund überplanmäßige Mittelbereitstellungen sowie Inanspruchnahmen der gegenseitigen Deckungsfähigkeit gemäß den Regeln zum Budgetvollzug der Stadt Krefeld. Die Finanzrechnung gibt Informationen über die Zahlungsmittelströme und den Zahlungsmittelbestand der Stadt. Außerdem zeigt sie, wie finanzielle Mittel erwirtschaftet und welche zahlungswirksamen Investitions- und Finanzierungsmaßnahmen vorgenommen wurden. Strukturiert wurde die Finanzrechnung in die vorgegebenen Bereiche Verwaltungstätigkeit, Investitionstätigkeit und Finanzierungstätigkeit. Begründung Seite 3 Der grundsätzliche Aufbau der Finanzrechnung wurde entsprechend § 39 i. V. m. § 3 GemHVO NRW vorgenommen. Die Finanzrechnung stellt sich in Kurzform wie folgt dar: Ergebnis 2015 Fortgeschr. Ansatz 2016 Bezeichnung Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit Einzahlungen aus Investitionstätigkeit Auszahlungen aus Investitionstätigkeit Saldo aus Investitionstätigkeit Finanzmittelüberschuss/ -fehlbetrag Saldo aus Finanzierungstätigkeit Änderung des Bestandes an eigenen Finanzmitteln Ist-Ergebnis 2016 TEuro 673.273 -668.296 TEuro 764.754 -762.966 TEuro 733.842 -720.571 4.977 1.788 13.271 33.178 -33.011 40.341 -52.259 33.074 -28.880 167 -11.918 4.194 5.144 -10.130 17.465 -12.645 2.758 -12.750 -7.501 -7.372 4.715 Der Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit ist positiv und wird bestimmt durch die diesbezüglichen Einzahlungen aus Steuern und Zuweisungen. Auch der Saldo aus Investitionstätigkeit ist positiv und wird wesentlich geprägt durch Einzahlungen aus Investitionszuweisungen vom Land. Insgesamt ergibt sich ein Finanzmittelüberschuss in 2016 von rund 17,5 Mio. Euro (Vorjahr: Finanzmittelüberschuss von rund 5,1 Mio. Euro). Unter Berücksichtigung des Saldos aus Finanzierungstätigkeit hat sich insgesamt der Bestand an eigenen Finanzmitteln um rund 4,7 Mio. Euro erhöht. Die Bilanzsumme ist in 2016 geringfügig um 35 Mio. Euro auf 2,3 Mrd. Euro gestiegen. Auf der Aktivseite ist dies insbesondere auf die Fertigstellung der Hauptfeuerwache und des Kaiser Wilhelm Museums sowie auf stichtagsbedingte Forderungsbestände zurückzuführen. Die Passivseite ist insbesondere geprägt durch den Anstieg der Rückstellungen und den Anstieg der Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit der Inbetriebnahme der neuen Hauptfeuer- und Rettungswache. Die Positionen des Eigenkapitals stellen sich zum 31.12.2016 wie folgt dar: Eigenkapital Stand 31.12.2015 Stand 31.12.2016 Veränderung TEuro TEuro TEuro Allgemeine Rücklage (davon Deckungsrücklage) Ausgleichsrücklage Verlustvortrag Jahresfehlbetrag 580.426 (0) 0 -66.878 -26.828 513.327 (0) 0 -26.828 -5.712 -67.099 (0) 0 40.050 21.116 Eigenkapital gesamt 486.720 480.787 -5.933 In der Ratssitzung am 08.12.2016 erfolgte gemäß § 96 Abs. 1 S. 2 GO NRW die Beschlussfassung zur Feststellung des Jahresabschlusses 2014, sodass die Verrechnung des festgestellten Jahresfehlbetrags von rund 66,9 Mio. Euro mit der allgemeinen Rücklage in 2016 vorgenommen wurde. Die übrigen Veränderungen der allgemeinen Rücklage resultieren aus vorgenommenen Er- Begründung Seite 4 öffnungsbilanzanpassungen (rund -0,5 Mio. Euro) und ergebnisneutralen Verrechnungen (rund +0,3 Mio. Euro) gemäß § 43 Abs. 3 GemHVO NRW. Der Jahresabschluss 2015 wurde bisher noch nicht festgestellt, daher erfolgt der Ausweis des Jahresfehlbetrages 2015 in Höhe von rund 26,8 Mio. in der gesonderten Eigenkapitalzeile „Verlustvortrag“. Sowohl Jahresfehlbetrag 2015 als auch Jahresfehlbetrag 2016 werden erst nach Abschluss der Prüfung und entsprechenden Beschlüssen im Rat mit der allgemeinen Rücklage verrechnet. Die Eigenkapitalquote I (Verhältnis des Eigenkapitals zur Bilanzsumme) sowie die Eigenkapitalquote II (Verhältnis des Eigenkapitals unter Einbeziehung der Sonderposten mit Eigenkapitalcharakter zur Bilanzsumme) entwickeln sich wie folgt: Eigenkapitalquote 60,00 50,00 Prozent 40,00 30,00 20,00 10,00 0,00 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 EK-Quote I in % 34,31 30,99 29,35 28,47 27,86 26,31 22,63 21,82 21,23 EK-Quote II in % 54,39 50,97 49,53 49,14 48,28 46,83 43,98 42,85 42,75 Die Konsolidierung des Krefelder Haushalts und die Umsetzung des Haushaltssicherungskonzepts sollen den Haushaltsausgleich im Jahr 2020 und den dringend benötigten Gestaltungsspielraum bringen, der dazu führt, dass dann auch wieder wünschenswerte Angebote z. B. im Sozial- und Jugendbereich oder zusätzliche Aufwendungen zur Unterhaltung der Infrastruktur geleistet werden können. Darüber hinaus wird langfristig ein Schuldenabbau sowohl bei den Investitions- als auch bei den Liquiditätskrediten avisiert. Dieser Schuldenabbau steht insbesondere unter dem Vorbehalt der künftigen Entwicklung und Finanzierung der Pensionslasten. Bis dahin wird es voraussichtlich zu einem weiteren Abbau des Eigenkapitals kommen. Zum 31.12.2016 liegt dieses bei 480,8 Mio. Euro (Vorjahr: 486,7 Mio. Euro). Weitere Details sind dem Anhang und dem Lagebericht zu entnehmen. Dieser Vorlage liegt die Kurzform des Jahresabschlusses 2016 bei. Diese ist inhaltlich vollständig und berücksichtigt alle Vorgänge aus dem abgelaufenen Haushaltsjahr 2016, die die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt betreffen. Diese Version findet sich zusätzlich auch als Datei im Ratsportal. Die Langform des Jahresabschlusses inklusive aller Teilrechnungen wird aufgrund seines Umfangs ausschließlich als Datei zur Verfügung gestellt. Begründung Seite 5 Der Jahresabschluss 2016 konnte nicht in der nach § 95 Abs. 3 GO NRW vorgesehenen Frist von drei Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres dem Rat zugeleitet werden. Insbesondere die vorrangige Bearbeitung anderer Themen als auch eine teilweise nicht auskömmliche Stellenbesetzung sind hier als Gründe für die verspätete Vorlage zu nennen.