Daten
Kommune
Krefeld
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 03:50
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 21.06.2017
Nr.
4122 /17
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 202/Ta Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat
06.07.2017
Betreff
Jahresabschluss 2016
Beschlussentwurf:
Der Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2016 wird eingebracht und zwecks Prüfung nach § 103
Abs. 1 Satz 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
X nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 4122 /17
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Das Ergebnis des Jahres 2016 hat sich mit -5,7 Mio. Euro um 33,3 Mio. Euro positiver entwickelt
als für das Jahr 2016 prognostiziert. Im Vergleich zum Abschluss des Vorjahres liegt eine Verbesserung von 21,1 Mio. Euro vor. Hintergrund sind u. a. Mehrerträge bei der Gewerbesteuer (20,3
Mio. Euro) sowie Erstattungen in den Bereichen Abfallwirtschaftsplanung und Straßenreinigung
(3,8 Mio. Euro). Weiterhin sind Wenigeraufwendungen insbesondere bei den Aufwendungen für
Sach- und Dienstleistungen in Höhe von insgesamt 4,7 Mio. Euro entstanden, die im Wesentlichen auf die Bereiche Abfallwirtschaftsplanung, Straßenreinigung, Reinigung und Energie entfallen. Aufgrund der ab 2016 rückläufigen Flüchtlingszahlen sowie der infolgedessen angepassten
Landeserstattungen ist es im Vergleich zum Vorjahr zwar zu Anstiegen bei den sonstigen Transfererträgen, den Kostenerstattungen und den Transferaufwendungen gekommen, insgesamt
blieben diese Positionen allerdings unterhalb ihrer jeweiligen Planansätze.
Die Ergebnisrechnung stellt sich zusammengefasst wie folgt dar:
Ergebnis
2015
Fortgeschr.
Ansatz
2016
Bezeichnung
Ist-Ergebnis
2016
TEuro
713.686
-752.500
TEuro
795.567
-837.098
TEuro
805.508
-819.754
-38.814
-41.531
-14.246
Finanzerträge
Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen
20.538
-8.552
16.624
-14.092
17.709
-9.175
Finanzergebnis
11.986
2.532
8.534
-26.828
-38.999
-5.712
0
0
0
-26.828
-38.999
-5.712
Ordentliche Erträge
Ordentliche Aufwendungen
Ordentliches Ergebnis
Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit
außerordentliches Ergebnis
Jahresergebnis
Der fortgeschriebene Ansatz enthält die Planwerte des Haushaltsjahres 2016 sowie die übertragenen Ermächtigungen aus dem Haushaltsjahr 2015. Nicht darunter ausgewiesen sind außerund überplanmäßige Mittelbereitstellungen sowie Inanspruchnahmen der gegenseitigen Deckungsfähigkeit gemäß den Regeln zum Budgetvollzug der Stadt Krefeld.
Die Finanzrechnung gibt Informationen über die Zahlungsmittelströme und den Zahlungsmittelbestand der Stadt. Außerdem zeigt sie, wie finanzielle Mittel erwirtschaftet und welche zahlungswirksamen Investitions- und Finanzierungsmaßnahmen vorgenommen wurden. Strukturiert
wurde die Finanzrechnung in die vorgegebenen Bereiche Verwaltungstätigkeit, Investitionstätigkeit und Finanzierungstätigkeit.
Begründung
Seite 3
Der grundsätzliche Aufbau der Finanzrechnung wurde entsprechend § 39 i. V. m. § 3 GemHVO
NRW vorgenommen. Die Finanzrechnung stellt sich in Kurzform wie folgt dar:
Ergebnis
2015
Fortgeschr.
Ansatz
2016
Bezeichnung
Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
Saldo aus Investitionstätigkeit
Finanzmittelüberschuss/ -fehlbetrag
Saldo aus Finanzierungstätigkeit
Änderung des Bestandes an eigenen Finanzmitteln
Ist-Ergebnis
2016
TEuro
673.273
-668.296
TEuro
764.754
-762.966
TEuro
733.842
-720.571
4.977
1.788
13.271
33.178
-33.011
40.341
-52.259
33.074
-28.880
167
-11.918
4.194
5.144
-10.130
17.465
-12.645
2.758
-12.750
-7.501
-7.372
4.715
Der Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit ist positiv und wird bestimmt durch die diesbezüglichen Einzahlungen aus Steuern und Zuweisungen. Auch der Saldo aus Investitionstätigkeit ist
positiv und wird wesentlich geprägt durch Einzahlungen aus Investitionszuweisungen vom Land.
Insgesamt ergibt sich ein Finanzmittelüberschuss in 2016 von rund 17,5 Mio. Euro (Vorjahr: Finanzmittelüberschuss von rund 5,1 Mio. Euro). Unter Berücksichtigung des Saldos aus Finanzierungstätigkeit hat sich insgesamt der Bestand an eigenen Finanzmitteln um rund 4,7 Mio. Euro
erhöht.
Die Bilanzsumme ist in 2016 geringfügig um 35 Mio. Euro auf 2,3 Mrd. Euro gestiegen. Auf der
Aktivseite ist dies insbesondere auf die Fertigstellung der Hauptfeuerwache und des Kaiser Wilhelm Museums sowie auf stichtagsbedingte Forderungsbestände zurückzuführen. Die Passivseite
ist insbesondere geprägt durch den Anstieg der Rückstellungen und den Anstieg der Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit der Inbetriebnahme der neuen Hauptfeuer- und Rettungswache.
Die Positionen des Eigenkapitals stellen sich zum 31.12.2016 wie folgt dar:
Eigenkapital
Stand
31.12.2015
Stand
31.12.2016
Veränderung
TEuro
TEuro
TEuro
Allgemeine Rücklage
(davon Deckungsrücklage)
Ausgleichsrücklage
Verlustvortrag
Jahresfehlbetrag
580.426
(0)
0
-66.878
-26.828
513.327
(0)
0
-26.828
-5.712
-67.099
(0)
0
40.050
21.116
Eigenkapital gesamt
486.720
480.787
-5.933
In der Ratssitzung am 08.12.2016 erfolgte gemäß § 96 Abs. 1 S. 2 GO NRW die Beschlussfassung
zur Feststellung des Jahresabschlusses 2014, sodass die Verrechnung des festgestellten Jahresfehlbetrags von rund 66,9 Mio. Euro mit der allgemeinen Rücklage in 2016 vorgenommen wurde. Die übrigen Veränderungen der allgemeinen Rücklage resultieren aus vorgenommenen Er-
Begründung
Seite 4
öffnungsbilanzanpassungen (rund -0,5 Mio. Euro) und ergebnisneutralen Verrechnungen (rund
+0,3 Mio. Euro) gemäß § 43 Abs. 3 GemHVO NRW.
Der Jahresabschluss 2015 wurde bisher noch nicht festgestellt, daher erfolgt der Ausweis des
Jahresfehlbetrages 2015 in Höhe von rund 26,8 Mio. in der gesonderten Eigenkapitalzeile „Verlustvortrag“. Sowohl Jahresfehlbetrag 2015 als auch Jahresfehlbetrag 2016 werden erst nach
Abschluss der Prüfung und entsprechenden Beschlüssen im Rat mit der allgemeinen Rücklage
verrechnet.
Die Eigenkapitalquote I (Verhältnis des Eigenkapitals zur Bilanzsumme) sowie die Eigenkapitalquote II (Verhältnis des Eigenkapitals unter Einbeziehung der Sonderposten mit Eigenkapitalcharakter zur Bilanzsumme) entwickeln sich wie folgt:
Eigenkapitalquote
60,00
50,00
Prozent
40,00
30,00
20,00
10,00
0,00
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
EK-Quote I in %
34,31
30,99
29,35
28,47
27,86
26,31
22,63
21,82
21,23
EK-Quote II in %
54,39
50,97
49,53
49,14
48,28
46,83
43,98
42,85
42,75
Die Konsolidierung des Krefelder Haushalts und die Umsetzung des Haushaltssicherungskonzepts
sollen den Haushaltsausgleich im Jahr 2020 und den dringend benötigten Gestaltungsspielraum
bringen, der dazu führt, dass dann auch wieder wünschenswerte Angebote z. B. im Sozial- und
Jugendbereich oder zusätzliche Aufwendungen zur Unterhaltung der Infrastruktur geleistet werden können. Darüber hinaus wird langfristig ein Schuldenabbau sowohl bei den Investitions- als
auch bei den Liquiditätskrediten avisiert. Dieser Schuldenabbau steht insbesondere unter dem
Vorbehalt der künftigen Entwicklung und Finanzierung der Pensionslasten. Bis dahin wird es voraussichtlich zu einem weiteren Abbau des Eigenkapitals kommen. Zum 31.12.2016 liegt dieses
bei 480,8 Mio. Euro (Vorjahr: 486,7 Mio. Euro).
Weitere Details sind dem Anhang und dem Lagebericht zu entnehmen.
Dieser Vorlage liegt die Kurzform des Jahresabschlusses 2016 bei. Diese ist inhaltlich vollständig
und berücksichtigt alle Vorgänge aus dem abgelaufenen Haushaltsjahr 2016, die die Vermögens-,
Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt betreffen. Diese Version findet sich zusätzlich auch
als Datei im Ratsportal.
Die Langform des Jahresabschlusses inklusive aller Teilrechnungen wird aufgrund seines Umfangs ausschließlich als Datei zur Verfügung gestellt.
Begründung
Seite 5
Der Jahresabschluss 2016 konnte nicht in der nach § 95 Abs. 3 GO NRW vorgesehenen Frist von
drei Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres dem Rat zugeleitet werden. Insbesondere die
vorrangige Bearbeitung anderer Themen als auch eine teilweise nicht auskömmliche Stellenbesetzung sind hier als Gründe für die verspätete Vorlage zu nennen.