Daten
Kommune
Krefeld
Größe
269 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 03:50
Stichworte
Inhalt der Datei
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Nr.
4512 /17
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 20-201/Bs Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
08.11.2017
Rat
05.12.2017
Betreff
Übersicht über die Nachbewilligungen in den Ergebnis- und Finanzplänen des 3. Quartals 2017
Beschlussentwurf:
Folgende vom Stadtkämmerer bewilligten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen/ Auszahlungen
werden zur Kenntnis genommen:
- aufgrund § 83 Abs. 1 GO NRW
in der Zeit vom 01.07.2017 - 30.09.2017 im Teilergebnisplan 2017
im Gesamtbetrag von 1.088.441,40 EUR
gemäß Anlage Nr. 1
- aufgrund § 83 Abs. 1 GO NRW
in der Zeit vom 01.07.2017 - 30.09.2017 im Teilfinanzplan 2017
im Gesamtbetrag von 3.108.436,01 EUR
gemäß Anlage Nr. 2
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
X nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 4512 /17
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Die vom Stadtkämmerer in der Zeit vom 01.07.2017 bis 30.09.2017 aufgrund § 83 Abs. 1 GO NRW und §
22 Hauptsatzung bewilligten und in den Anlagen 1 und 2 zusammengestellten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen im Teilergebnis-/Teilfinanzplan 2017 sind gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW
dem Rat zur Kenntnis zu geben.