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Verwaltungsvorlage (Nachbewilligung im Teilergebnisplan 2016 hier: Mehrbedarf im Bereich der Kindertagespflege)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
275 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 03:50
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TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 05.10.2016 Nr. 3193 /16 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 201/vb Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften 26.10.2016 Rat 03.11.2016 Betreff Nachbewilligung im Teilergebnisplan 2016 hier: Mehrbedarf im Bereich der Kindertagespflege Beschlussentwurf: Gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW wird der Leistung eines überplanmäßigen Aufwandes / einer überplanmäßigen Auszahlung im Teilergebnisplan 2016 bei dem Innenauftrag P05101030000 - Kindertagespflege -, Kostenart 53312000 / 73312000 - Jugendhilfe außerhalb von Einrichtungen an natürliche Personen - in Höhe von 215.000,00 EUR zugestimmt. Die Deckung erfolgt durch Wenigeraufwendungen / Wenigerauszahlungen bei dem Innenauftrag P05101010000 - Städtische Kindertageseinrichtungen-, Kostenart 50121000 / 70121000 -Vergütungen für tariflich Beschäftigte-. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen X ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 3193 /16 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: X nein P051010130000 - Kindertagespflege 53312000 Jugendhilfe a.v.E. an natürliche Personen Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich einmalige Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten 215.000,00 EUR Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 215.000,00 EUR - Erträge - Einsparungen - 215.000,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Seit dem 01. August 2013 gibt es gemäß Kinderbildungsgesetz (KiBiz) für Kinder ab dem 1. Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung oder in der Tagespflege. Die Betreuung in der Kindertagespflege und die institutionelle Betreuung sind für Kinder unter drei Jahren ein gleichwertiges Angebot. Um der rechtlichen Verpflichtung nachzukommen, wurde das Angebot in der Tagespflege durch Gewinnung von Tagespflegepersonen ausgebaut. Die Aufwandsentschädigung für die Tagespflegepersonen richtet sich nach Anzahl der Kinder, Betreuungsumfang und Qualifizierungsstufe. Zusätzlich werden auf Grundlage der Regelungen des Achten Sozialgesetzbuches (SGB VIII) in Verbindung mit der Satzung der Stadt Krefeld zur Regelung der Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen oder in Kindertagespflege vom 17.06.2016 Kosten für Sachaufwand, Sozialversicherungen, Fortbildung und ein Betrag zur Anerkennung der Förderungsleistung der Tagespflegeperson nach § 23 SGB VIII übernommen. Durch die Erhöhung der Kindpauschale von 1,5% auf 3,0% (verabschiedet im Juli 2016), die laut Ratsbeschluss auch auf die Tagespflege anzuwenden ist, entsteht ein Mehraufwand in Höhe von ca. 120.000 EUR. Die pauschale Anerkennung der Förderleistung für die Betreuung von integrativen Kindern in Höhe des 3,5-fachen Satzes der Kindpauschalen führt zu einem Mehraufwand von ca. 80.000 EUR. Von zurzeit 192 Tagespflegepersonen haben in den vergangenen Jahren 142 Tagespflegepersonen die höchste Qualifizierungsstufe erreicht. Aufgrund einer positiv beschiedenen Klage einer Tagespflegeperson wurde die Möglichkeit eröffnet, sich rückwirkend in die höchste Qualifizierungsstufe einstufen zu lassen. In diesem Zusammenhang entstehen zusätzliche Kosten in Höhe von 15.000 EUR. Der zurzeit prognostizierte überplanmäßige Mehrbedarf bei dem Innenauftrag P05101030000 – Kindertagespflege-, Kostenart 53312000 / 73312000 – Jugendhilfe außerhalb von Einrichtungen an natürliche Personen –, beträgt somit insgesamt 215.000 EUR. Für das Haushaltsjahr 2016 wurden 3.705.824 EUR für diesen Zweck eingeplant. Unter Berücksichtigung des oben dargestellten Mehrbedarfs wird nunmehr ein Gesamtbedarf von 3.920.824 EUR erwartet. Es ist nicht auszuschließen, dass bis Jahresende noch weitere Mehrbedarfe entstehen. Die Deckung erfolgt, wie im Beschlussentwurf dargestellt, durch Wenigeraufwendungen / Wenigerauszahlungen bei den Personalkosten, bei denen zum Jahresende mit einer deutlichen Unterschreitung gerechnet wird. Aufgrund des kausalen Zusammenhangs zwischen den Kosten der Kindertagespflege und den Personalkosten der Kindertageseinrichtungen herrscht zwischen den beteiligten Fachbereichen Einvernehmen über die Verfahrensweise.