Daten
Kommune
Krefeld
Größe
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 03:50
Stichworte
Inhalt der Datei
TOP
Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 05.10.2016
Nr.
3193 /16
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 201/vb Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
26.10.2016
Rat
03.11.2016
Betreff
Nachbewilligung im Teilergebnisplan 2016
hier: Mehrbedarf im Bereich der Kindertagespflege
Beschlussentwurf:
Gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW wird der Leistung eines überplanmäßigen Aufwandes / einer überplanmäßigen Auszahlung im Teilergebnisplan 2016 bei dem Innenauftrag P05101030000 - Kindertagespflege -,
Kostenart 53312000 / 73312000 - Jugendhilfe außerhalb von Einrichtungen an natürliche Personen - in
Höhe von 215.000,00 EUR zugestimmt.
Die Deckung erfolgt durch Wenigeraufwendungen / Wenigerauszahlungen bei dem Innenauftrag
P05101010000 - Städtische Kindertageseinrichtungen-, Kostenart 50121000 / 70121000 -Vergütungen für
tariflich Beschäftigte-.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen X ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 3193 /16
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
X nein
P051010130000 - Kindertagespflege
53312000 Jugendhilfe a.v.E. an natürliche Personen
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich einmalige Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
215.000,00 EUR
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
215.000,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
- 215.000,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Seit dem 01. August 2013 gibt es gemäß Kinderbildungsgesetz (KiBiz) für Kinder ab dem 1. Lebensjahr
einen Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung oder in der Tagespflege. Die Betreuung in der Kindertagespflege und die institutionelle Betreuung sind für Kinder unter drei Jahren ein
gleichwertiges Angebot. Um der rechtlichen Verpflichtung nachzukommen, wurde das Angebot in der
Tagespflege durch Gewinnung von Tagespflegepersonen ausgebaut.
Die Aufwandsentschädigung für die Tagespflegepersonen richtet sich nach Anzahl der Kinder, Betreuungsumfang und Qualifizierungsstufe. Zusätzlich werden auf Grundlage der Regelungen des Achten Sozialgesetzbuches (SGB VIII) in Verbindung mit der Satzung der Stadt Krefeld zur Regelung der Förderung
von Kindern in Kindertageseinrichtungen oder in Kindertagespflege vom 17.06.2016 Kosten für Sachaufwand, Sozialversicherungen, Fortbildung und ein Betrag zur Anerkennung der Förderungsleistung der
Tagespflegeperson nach § 23 SGB VIII übernommen.
Durch die Erhöhung der Kindpauschale von 1,5% auf 3,0% (verabschiedet im Juli 2016), die laut Ratsbeschluss auch auf die Tagespflege anzuwenden ist, entsteht ein Mehraufwand in Höhe von ca. 120.000
EUR. Die pauschale Anerkennung der Förderleistung für die Betreuung von integrativen Kindern in Höhe
des 3,5-fachen Satzes der Kindpauschalen führt zu einem Mehraufwand von ca. 80.000 EUR.
Von zurzeit 192 Tagespflegepersonen haben in den vergangenen Jahren 142 Tagespflegepersonen die
höchste Qualifizierungsstufe erreicht. Aufgrund einer positiv beschiedenen Klage einer Tagespflegeperson wurde die Möglichkeit eröffnet, sich rückwirkend in die höchste Qualifizierungsstufe einstufen zu
lassen. In diesem Zusammenhang entstehen zusätzliche Kosten in Höhe von 15.000 EUR.
Der zurzeit prognostizierte überplanmäßige Mehrbedarf bei dem Innenauftrag P05101030000 – Kindertagespflege-, Kostenart 53312000 / 73312000 – Jugendhilfe außerhalb von Einrichtungen an natürliche
Personen –, beträgt somit insgesamt 215.000 EUR.
Für das Haushaltsjahr 2016 wurden 3.705.824 EUR für diesen Zweck eingeplant. Unter Berücksichtigung
des oben dargestellten Mehrbedarfs wird nunmehr ein Gesamtbedarf von 3.920.824 EUR erwartet. Es ist
nicht auszuschließen, dass bis Jahresende noch weitere Mehrbedarfe entstehen.
Die Deckung erfolgt, wie im Beschlussentwurf dargestellt, durch Wenigeraufwendungen / Wenigerauszahlungen bei den Personalkosten, bei denen zum Jahresende mit einer deutlichen Unterschreitung gerechnet wird. Aufgrund des kausalen Zusammenhangs zwischen den Kosten der Kindertagespflege und
den Personalkosten der Kindertageseinrichtungen herrscht zwischen den beteiligten Fachbereichen Einvernehmen über die Verfahrensweise.