Daten
Kommune
Krefeld
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 03:51
Stichworte
Inhalt der Datei
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 23.11.2015
Nr.
2107 /15
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 20/0bs Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat
10.12.2015
Betreff
Ersatzwahl eines Vertreters im Aufsichtsrat der WFG Wirtschaftsförderungsgesellschaft Krefeld mbH
- Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses -
Beschlussentwurf:
Der folgende von Oberbürgermeister Meyer und Ratsherrn Reuters am 20.11.2015 gefasste Dringlichkeitsbeschluss wird genehmigt:
Der Rat der Stadt Krefeld beschließt, aus dem Aufsichtsrat der WFG Wirtschaftsförderungsgesellschaft
Krefeld mbH zum Ende seiner Amtszeit als Oberbürgermeister abzuberufen:
Herrn Oberbürgermeister Gregor Kathstede.
An seine Stelle tritt der bisher als Mitglied des Rates in den Aufsichtsrat gewählte und durch das Ausscheiden aus dem Rat ebenfalls aus dem Aufsichtsrat ausgeschiedene und jetzt nach § 10 Abs. 2 a des
Gesellschaftsvertrages in den Aufsichtsrat zu entsendende:
Herr Oberbürgermeister Frank Meyer.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
X nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 2107 /15
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Nach § 10 Abs. 2 a des Gesellschaftsvertrages ist der Oberbürgermeister der Stadt Krefeld oder ein von
ihm vorgeschlagener Beamter oder Angestellter der Stadt Krefeld geborenes Mitglied des Aufsichtsrates.
Durch die Neuwahl eines Oberbürgermeisters für die Stadt Krefeld war für die restliche Amtszeit des Aufsichtsrates sein Nachfolger zu entsenden.
Oberbürgermeister Frank Meyer war im Rahmen seiner Zugehörigkeit zum Rat der Stadt Krefeld bislang
als Mitglied des Aufsichtsrates gewählt. Mit der Wahl zum Oberbürgermeister ist Herr Frank Meyer aus
dem Rat und damit aus dem Aufsichtsrat nach § 10 Abs. 5 a des Gesellschaftsvertrages ausgeschieden.
Nach § 10 Abs. 6 des Gesellschaftsvertrages war für die Dauer der Amtszeit ein Nachfolger zu wählen.
Der Amtsantritt des neuen Oberbürgermeisters zum 21. Oktober 2015 machte einen Dringlichkeitsbeschluss erforderlich.