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Verwaltungsvorlage (Ersatzwahl eines Vertreters im Aufsichtsrat der WFG Wirtschaftsförderungsgesellschaft Krefeld mbH - Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses -)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
263 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 03:51
Verwaltungsvorlage (Ersatzwahl eines Vertreters im Aufsichtsrat der WFG Wirtschaftsförderungsgesellschaft Krefeld mbH - Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses -) Verwaltungsvorlage (Ersatzwahl eines Vertreters im Aufsichtsrat der WFG Wirtschaftsförderungsgesellschaft Krefeld mbH - Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses -) Verwaltungsvorlage (Ersatzwahl eines Vertreters im Aufsichtsrat der WFG Wirtschaftsförderungsgesellschaft Krefeld mbH - Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses -)

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TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 23.11.2015 Nr. 2107 /15 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 20/0bs Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat 10.12.2015 Betreff Ersatzwahl eines Vertreters im Aufsichtsrat der WFG Wirtschaftsförderungsgesellschaft Krefeld mbH - Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses - Beschlussentwurf: Der folgende von Oberbürgermeister Meyer und Ratsherrn Reuters am 20.11.2015 gefasste Dringlichkeitsbeschluss wird genehmigt: Der Rat der Stadt Krefeld beschließt, aus dem Aufsichtsrat der WFG Wirtschaftsförderungsgesellschaft Krefeld mbH zum Ende seiner Amtszeit als Oberbürgermeister abzuberufen: Herrn Oberbürgermeister Gregor Kathstede. An seine Stelle tritt der bisher als Mitglied des Rates in den Aufsichtsrat gewählte und durch das Ausscheiden aus dem Rat ebenfalls aus dem Aufsichtsrat ausgeschiedene und jetzt nach § 10 Abs. 2 a des Gesellschaftsvertrages in den Aufsichtsrat zu entsendende: Herr Oberbürgermeister Frank Meyer. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten X nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 2107 /15 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Nach § 10 Abs. 2 a des Gesellschaftsvertrages ist der Oberbürgermeister der Stadt Krefeld oder ein von ihm vorgeschlagener Beamter oder Angestellter der Stadt Krefeld geborenes Mitglied des Aufsichtsrates. Durch die Neuwahl eines Oberbürgermeisters für die Stadt Krefeld war für die restliche Amtszeit des Aufsichtsrates sein Nachfolger zu entsenden. Oberbürgermeister Frank Meyer war im Rahmen seiner Zugehörigkeit zum Rat der Stadt Krefeld bislang als Mitglied des Aufsichtsrates gewählt. Mit der Wahl zum Oberbürgermeister ist Herr Frank Meyer aus dem Rat und damit aus dem Aufsichtsrat nach § 10 Abs. 5 a des Gesellschaftsvertrages ausgeschieden. Nach § 10 Abs. 6 des Gesellschaftsvertrages war für die Dauer der Amtszeit ein Nachfolger zu wählen. Der Amtsantritt des neuen Oberbürgermeisters zum 21. Oktober 2015 machte einen Dringlichkeitsbeschluss erforderlich.