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Verwaltungsvorlage (Bauliche "Sicherung" Innenstadt-Fußgängerzone Einrichtung von feststehenden und versenkbaren Pollern)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
338 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 03:51
Verwaltungsvorlage (Bauliche "Sicherung" Innenstadt-Fußgängerzone Einrichtung von feststehenden und versenkbaren Pollern) Verwaltungsvorlage (Bauliche "Sicherung" Innenstadt-Fußgängerzone Einrichtung von feststehenden und versenkbaren Pollern) Verwaltungsvorlage (Bauliche "Sicherung" Innenstadt-Fußgängerzone Einrichtung von feststehenden und versenkbaren Pollern) Verwaltungsvorlage (Bauliche "Sicherung" Innenstadt-Fußgängerzone Einrichtung von feststehenden und versenkbaren Pollern) Verwaltungsvorlage (Bauliche "Sicherung" Innenstadt-Fußgängerzone Einrichtung von feststehenden und versenkbaren Pollern)

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Inhalt der Datei

TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Nr. 4652 /17 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Verwaltung, Vergabe, Ordnung und Sicherheit 09.11.2017 Betreff Bauliche "Sicherung" Innenstadt-Fußgängerzone Einrichtung von feststehenden und versenkbaren Pollern Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Verwaltung, Vergabe, Ordnung und Sicherheit nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen X ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 4652 /17 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: X nein P06602020000 - Verkehrstechnik 54996000 - Festwerte 7.366006.780 - Festwerte und P06602030000 - Straßenbau / 522120000 - Unterhaltung Infrastrukturvermögen Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich dauernde Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 In den letzten Monaten wurden durch verschiedene islamistisch motivierte Attentate in einigen Metropolen Europas und der USA (Nizza, Berlin, London, Barcelona, New York) Anschläge mit Kraftfahrzeugen in stark frequentierten Innenstadtbereichen mit vielen Toten und Verletzten durchgeführt. Seit dem konnten nur anlassbezogen temporäre Sicherungsmaßnahmen mit mobilen Fahrzeugsperren im stark frequentierten fußläufigen Bereich der Krefelder Innenstadt, z.B. während des Weihnachtsmarktes, vorgenommen werden. Aktuell wird durch den FB 05 an einem veränderten temporären Sicherheitskonzept für den Weihnachtsmarkt mittels mobiler Poller gearbeitet. Vor diesem Hintergrund wurde die Verwaltung um Kostenermittlung von stationären Pollerlösungen in der Krefelder Innenstadt gebeten: Die Fußgängerzone Friedrichstraße/Hochstraße/Neusser Straße zwischen der St. Anton Straße und dem Hansazentrum könnte mittels Pollern zur Sicherung vor Fahrzeugen gesichert werden. Dazu wären ca. 81 feste und ca. 26 versenkbare Poller zu installieren. Die Standorte sind in den beigefügten Anlagen dargestellt. Die genauen Standorte sind - abhängig von den vorhandenen Versorgungsleitungen noch zu ermitteln. Die versenkbaren Poller sind mit akustischen und optischen Signalen auszuführen. Zudem wird eine visuelle Überwachung als sinnvoll erachtet. Dazu sind Kommunikationssäulen mit Audiotaste und Videoüberwachung im Bereich der versenkbaren Poller vorgesehen. Der Betrieb (Zufahrtsberechtigung für Anlieger, Ärzte, Feuerwehr, Anlieferung, Werttransporte und Pflegedienste etc.) ist noch zu regeln. Dies müsste z.B. über die Leitstelle der Feuerwehr (365 Tage/ 24 Stunden, 7 Tage in der Woche) oder externe Dienstleister sichergestellt werden. Die Gesamtkosten der Investitionen sind pro Standort nachfolgend als Größenordnung dargestellt. In der Gesamtsumme von ca. rund 3.080.000,- € sind die Investitionskosten enthalten. Die Wartungskosten im Jahr belaufen sich geschätzt auf ca. 250.000,- € / p.a.. Die versenkbaren Poller an der Dionysiuskirche (Breite Straße) wären grundsätzlich versenkt, da diese einzig zum Schutz von Veranstaltungen dienen. Alle weiteren versenkbaren Poller würden zusätzlich zur Einhaltung der Ladezeiten in der Hochstraße dienen. Zum Schutz der zentralen Citybereiche sind folgende mögliche Standorte vorgesehen: Begründung Seite 3 Die grob geschätzten Kostenansätze basieren auf Erkundungen und z. B. Erfahrungen aus Nachbarstädten. Hinweis: Bei Ausschreibungen anderer Städte wurden zunächst erstellte Kostenschätzungen z. T. sehr erheblich übertroffen. Diese Ergebnisse wurden in der Kostenschätzung mit berücksichtigt. Mit diesem Konzept kann ein räumlich abgegrenzter Bereich gesichert werden. Ebenfalls durchaus als relevant erscheinende Bereiche in Krefeld wie der Wochenmarkt auf dem Westwall, der Von-der-Leyen-Platz, der Theaterplatz oder die Ostwallhaltestelle sind in obiger Kostenschätzung nicht enthalten. Beim Ostwall ist dies z.T. auch nicht realisierbar. Wasserbarrieren und mobile Fahrzeugsperren können einem konkreten Anschlagversuch mittels Kfz aber nicht standhalten und erzielen allenfalls einen abbremsenden Effekt bzw. einen Warneffekt durch den beim Aufprall entstehenden Knall. Die Poller sollen einem Anpralldruck der Anprallstufe K12 (80 km/h, 6,8 to Fahrzeuggewicht) standhalten, sodass beim Aufprall das Fahrzeug wirksam abgebremst und soweit beschädigt wird, dass eine Weiterfahrt unmöglich ist. Zusammenfassend ist folgendes festzuhalten: Begründung Seite 4 Die zentrale Fußgängerzone Friedrich-Straße/Hochstraße/Neusser Straße und der Abschnitt Rheinstraße/Dionysiuskirchstraße kann durch den Einbau von voraussichtlich insgesamt 107 Pollern, davon 26 bewegliche Pollern gesichert werden. Die beweglichen Pollern müssen 365 Tage/24 Stunden gesteuert/überwacht werden. Weitergehende Veranstaltungsorte in der Innenstadt sind hiermit noch nicht abgedeckt. Der investive Aufwand beträgt hierfür voraussichtlich rund 3.080.000,- €. Der fortlaufende Unterhaltungsaufwand für die Poller sowie die Steuerung beträgt ca. 250.000,- €/ p.a.. Die Zulässigkeit einer Videoüberwachung im öffentlichen Raum ist juristisch zu prüfen.