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Verwaltungsvorlage (Nachbewilligung im Teilergebnisplan 2017 hier: überplanmäßiger Mehrbedarf bei den Bildungsangeboten der Volkshochschule)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
281 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 03:51
Verwaltungsvorlage (Nachbewilligung im Teilergebnisplan 2017 hier: überplanmäßiger Mehrbedarf bei den Bildungsangeboten der Volkshochschule) Verwaltungsvorlage (Nachbewilligung im Teilergebnisplan 2017 hier: überplanmäßiger Mehrbedarf bei den Bildungsangeboten der Volkshochschule) Verwaltungsvorlage (Nachbewilligung im Teilergebnisplan 2017 hier: überplanmäßiger Mehrbedarf bei den Bildungsangeboten der Volkshochschule)

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TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Nr. 4737 /17 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 20/1 br Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat 05.12.2017 Betreff Nachbewilligung im Teilergebnisplan 2017 hier: überplanmäßiger Mehrbedarf bei den Bildungsangeboten der Volkshochschule Beschlussentwurf: Gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW wird der Leistung eines überplanmäßigen Aufwandes/ einer überplanmäßigen Auszahlung bei dem Innenauftrag P40101010000 - Bildungsangebote VHS -, Kostenart 52910000/ 72910000 - Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen - in Höhe von 290.000,00 EUR wird zugestimmt. Die Deckung erfolgt durch entsprechende Mehrerträge/ Mehreinzahlungen von 210.000,00 EUR bei dem Innenauftrag P40101010000 - Bildungsangebote VHS -, Kostenart 41400000/ 61400000 - Zuw. u. Zusch. für lfd. Zwecke vom Bund - sowie durch Mehrerträge/ Mehreinzahlungen von 80.000,00 EUR bei dem Innenauftrag P40101010000 - Bildungsangebote VHS -, Kostenart 43219100/ 63219100 - Sonstige Entgelte. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten X nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 4737 /17 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Seit Beginn der Zuwanderungswelle im 4. Quartal 2015 hat sich die Anzahl der von der VHS angebotenen Sprach- und Arbeitsmarktqualifizierungsprogramme erhöht. Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Haushalts konnte noch nicht vorausgesagt werden, welche Fördermaßnahmen durch den Bund und die Länder konzipiert und auf den Vergabeweg gebracht werden. Des Weiteren war lange Zeit unklar, ob und wenn ja, welche Asylbewerbende je nach Aufenthaltsstatus und individueller Bleibeperspektive in die entsprechenden Angebote einmünden können. Aktuelle Fördermaßnahmen (Auszug): • • • • Einstiegskurse für Asylbewerberinnen und Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive Einstieg Deutsch - bundesweites Projekt zur sprachlichen Erstförderung von Geflüchteten Basissprachkurse zur Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen Berufsbezogene Deutschsprachförderung (gem. § 45a AufenthG) Alleine die Anzahl der von der VHS angebotenen Integrationskurse (Allgemeine Kurse, Eltern- und Alphabetisierungskurse) ist ab 2016 von ursprünglich ca. 15 bis 17 Kursen auf nunmehr rund 40 Kurse (je 700 bis 1.400 UStd.) angestiegen. Die Kursangebote decken die jeweils aktuellen Sprachqualifizierungsbedarfe der Teilnehmenden ab. Im Juli 2016 wurde die Sprachförderung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge über die DeuFöV (Verordnung über die berufsbezogene Deutschsprachförderung) nochmals ausgeweitet. Die VHS bietet seit Ende 2016 - neben den allgemeinsprachlich ausgerichteten Integrationskursen - auch berufssprachliche Kursmodule nach den Bestimmungen der DeuFöV an und baut die Anzahl dieser Qualifizierungsmodule aufgrund der hohen Nachfrage in enger Abstimmung mit dem Jobcenter Krefeld stetig aus. Korrespondierend zu der rasanten Entwicklung in der Umsetzung diverser Sprach- und Arbeitsmarktqualifizierungsprogramme und der stark gestiegenen Anzahl an Teilnehmenden und Kursen haben sich die zu leistenden Aufwendungen für Honorarzahlungen an freiberuflich tätige Dozentinnen und Dozenten im Verlaufe des Jahres 2017 erhöht. Der Haushaltsansatz in Höhe von 1.055.067 EUR sowie die bereits nachbewilligten Mittel von 340.000,00 EUR sind daher nicht auskömmlich. Damit die VHS den Honorarforderungen der freiberuflich tätigen Dozentinnen und Dozenten nachkommen und somit ihre vertraglichen Verpflichtungen erfüllen kann, werden weitere überplanmäßige Mittel von 290.000,00 EUR benötigt. Aufgrund der Kurzfristigkeit dieser Forderungen und der daraus resultierenden Dringlichkeit konnte eine fristgemäße Einbringung der Vorlage nicht erfolgen. Deckungsvorschlag: Wie im Beschlussentwurf dargestellt, kann die beschriebene überplanmäßige Mittelbereitstellung durch Mehrerträge/ Mehreinzahlungen gedeckt werden. Diese ergeben sich zum einen aus dazu zweckgebundenen Fördermitteln des Bundes, zum anderen aus Entgelten, die die VHS erwirtschaftet hat. Dementsprechend ergibt sich für den städtischen Haushalt keine Belastung.