Daten
Kommune
Krefeld
Größe
242 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 03:52
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorgehensweise bei der Erstellung der Prognosen der Investitionen 2015:
1.
Rentierliche Maßnahmen
Die rentierlichen Maßnahmen werden in Folgejahren über Gebühren refinanziert.
Hierbei wurde zum jetzigen Zeitpunkt unterstellt,
dass diese Maßnahmen komplett zur Auszahlung kommen.
Der städtische Eigenfinanzierungsbedarf beläuft sich auf
Eine Finanzierung ist u.a. über eine Kreditaufnahme im rentierlichen Bereich von
vorgesehen.
2.
4.
580.130,00 Euro
Festwerte/Geringwertige Wirtschaftsgüter/Maßnahmen unter 50.000 Euro im Einzelfall:
Hierbei wurde zum jetzigen Zeitpunkt unterstellt,
dass diese Maßnahmen komplett zur Auszahlung kommen.
Der städtische Eigenfinanzierungsbedarf beläuft sich auf:
- Festwerte
- Geringwertige Wirtschaftsgüter
- Kleine Maßnahmen < 50.000 Euro (ohne GWG)
Summe:
3.
580.130,00 Euro
Maßnahmen oberhalb der Wertgrenze von 50.000 Euro
Der städtische Eigenfinanzierungsbedarf beläuft sich auf
Gesamtübersicht der teil-/unrentierlichen Maßnahmen:
Der städtische Eigenfinanzierungsbedarf beläuft sich nach der Prognose auf
Hierüber wurden über nicht-projektbezogene Zuweisungen, Rückflüsse von
Ausleihungen, Verkaufserlöse, Beiträge u.ä. finanziert:
Verbleibender Finanzierungsanteil
Dieser Finanzierungsanteil wird gedeckt über eine zulässige Kreditaufnahme von
3.130.932,00
682.435,00
1.713.970,00
5.527.337,00
Euro
Euro
Euro
Euro
26.285.693,95 Euro
31.813.030,95 Euro.
-23.772.030,95 Euro
8.041.000,00 Euro
-8.041.000,00 Euro
Investitionsliste 2015
a) rentierlicher Bereich (= Gebührenhaushalte)
Seite 2 von 30
20
Produktgruppe
2
GB
3
05.06.2015
2015 - rentierliche Maßnahmen
Investitionsmaßnahmen
konkrete Bezeichnung
4
Investitionsliste für das Haushaltsjahr 2015
Rentierliche Maßnahmen (nur kostenrechnende Einrichtungen / Gebührenhaushalte)
Einzahlungen
(Zuweisungen, Zuschüsse Dritter)
Auszahlungen
vergebene
in 2015 zu
vergebene
Aufträge aus
vergebende
Aufträge aus
Vorjahren, die Aufträge, die in Vorjahren, die ab
in 2015
2015
2016
Prognose zum
Ansatz
Ansatz
kassenwirksam kassenwirksam
kassenwirksam
werden
werden
werden
2015
31.12.2015
2015
5
6
7
8
9
10
in 2015 zu
Finanzierungsvergebende
bedarf der
Aufträge, die ab
AuszahlungsStadt
2016
anteil 2015
2015
kassenwirksam (Summe Spalte 8 (Saldo Spalte
werden
und 9)
12 ./. 6)
11
12
13
1) in der Planung
2) im lfd.
Vergabeverfahren
3) in der Abwicklung
4) mögliche
Regressansprüche
14
3-037-91
III
Leitstellentechnik,
Kostenart: 78321000
0
0,00
148.620
0,00
148.620,00
0,00
1.200.000,00
148.620,00
148.620,00
3) und 4)
3-037-91
III
Kauf von beweglichen
Sachen des AV oberhalb
410 EUR, Kostenart:
78321000
0
0,00
40.000
0,00
40.000,00
0,00
0,00
40.000,00
40.000,00
1)
bereits abgeschlossen
Bemerkungen:
(Datum der (Begründung für die Notwendigkeit der Auftragsvergabe unter den Voraussetzungen des §
Inbetrieb82 GO NRW;
nahme)
Hinweis auf gesonderte Aufstellung bei Sammelveranschlagung)
15
16
Die Beauftragung für eine neue Leitstellentechnik (hier Anteil Rettungsdienst) zur Implementierung
in den Neubau der Hauptfeuerwache erfolgte in 2014. In Höhe von. 148.620 Euro werden
Leistungen in 2015 kassenwirksam. Darüber hinaus ist eine Verpflichtungsermächtigung i.H.v.
1.200.000 Euro erforderlich, welche nach Fertigstellung Anfang 2016 kassenwirksam wird.
Bei allen angegebenen Investitionen für den Rettungsdienst ist davon auszugehen, dass die
i.Z.m. der Investition anfallenden Kosten über Rettungsdienstgebühren refinanziert sind. Die
gesetzliche Grundlage bilden das RettG NW, das FSHG sowie der
Rettungsdienstbedarfsplan.
Aus diesem Ansatz werden Ersatzbeschaffungen der Reservebestückung nach akuter
Notwendigkeit sichergestellt.
Es ist aus 2 Gründen unumgänglich, jedes Rettungsdienstteam mit Eingasatmosphärenwarngeräten
für Kohlenmonoxid sog. CO-Warner auszustatten:
1. Die vermehrte Nutzung von Gasthermen zur Beheizung von Objekten und die damit
verbundene Gefahr des Gasaustrittes in geschlossenen Bereichen.
2. Die erhebliche Zunahme von Gefahrensituationen, die durch Suizide mittels CO-Inhalation.
(z.B. Anzünden eines Kohlegrills in einem geschlossenen Raum).
Beide führen zu einer erheblichen Gefährdung des eingesetzten Rettungsdienstpersonals und
haben in der Vergangenheit verschiedentlich zu Intoxikationen bis hin zum Tode geführt. Da das
Gas CO nicht wahrnehmbar ist, wird der Gefahrenfaktor noch verstärkt.
Über die Festwertregelungen sollen digitale Funkgeräte im Rahmen der Einführung des
Digitalfunkes und Abschalten des Analogfunkes in Nordrhein-Westfalen in vorhandene Fahrzeuge
und in diesem Jahr zu beschaffende Neufahrzeuge eingebaut werden.
3-037-91
III
Ersatzbeschaffungen
(Rettungsdienst)
0
0,00
12.000
0,00
12.000,00
0,00
0,00
12.000,00
12.000,00
1)
3-037-91
III
Auszahlung für Festwerte,
Kostenart: 54996000
0
0,00
20.000
0,00
20.000,00
0,00
0,00
20.000,00
20.000,00
1)
6-036-91
VI
Ersatzbeschaffungen
(Abfallwirtschaftsplanung und
Gewährleistung der
Entsorgungssicherheit)
0
0,00
1.620
0,00
1.620,00
0,00
0,00
1.620,00
1.620,00
Es handelt sich um Ersatzbeschaffungen, deren Bedarf erst im Lauf des Jahres tatsächlich beziffert
werden kann.
6-036-92
VI
Ersatzbeschaffungen
(Straßenreinigung, Winterdienst
und Sauberkeit)
0
0,00
770
0,00
770,00
0,00
0,00
770,00
770,00
Es handelt sich um Ersatzbeschaffungen, deren Bedarf erst im Lauf des Jahres tatsächlich beziffert
werden kann.
6-067-91
VI
Ersatz Großgeräte und
Fahrzeuge
0
0,00
205.000
0,00
205.000,00
0,00
0,00
205.000,00
205.000,00
2
6-067-91
VI
Auszahlung für den
Erwerb von bewegl.
Vermögen
0
0,00
60.000
0,00
60.000,00
0,00
0,00
60.000,00
60.000,00
2 und 3
6-067-91
VI
Herrichtung von
Grabfeldern
0
0,00
25.000
0,00
25.000,00
0,00
0,00
25.000,00
25.000,00
1
6-067-91
VI
Wegeherstellung auf
Friedhöfen
0
0,00
50.000
0,00
50.000,00
0,00
0,00
50.000,00
50.000,00
1
6-067-91
VI
0
0,00
6.120
0,00
6.120,00
0,00
0,00
6.120,00
6.120,00
2 und 3
6-067-91
VI
0
0,00
10.000
0,00
10.000,00
0,00
0,00
10.000,00
10.000,00
1, 2 und 3
6-067-91
VI
0
0,00
1.000
0,00
1.000,00
0,00
0,00
1.000,00
1.000,00
2
0
0,00
580.130
0,00
580.130,00
0,00
1.200.000,00
580.130,00
580.130,00
Finanzierungsbedarf der rentierlichen Investitionen:
Allgemeine Deckungsmittel der rentierlichen Investitionen:
Kreditbedarf der rentierlichen Investitionen:
zu beantragende Kreditermächtigung 2015 (rentierlicher Anteil):
Übriger Finanzierungsbedarf (durch Überschüsse aus laufender Verwaltungstätigkeit sicherzustellen) 2015 (rentierlicher Anteil):
580.130,00
8,00
580.122,00
580.122,00
0,00
Auszahlungen für
Festwerte
Beschaffung bewegl.
Anlagevermögen < 410
EUR
Beschaffung von
Büroausstattung > 410
EUR
Summe rentierliche
Maßnahmen
Seite 3 von 30
Für Ersatzbeschaffung von Fahrzeugen zur Aufrechterhaltung des Friedhofsbetriebs und
Sicherstellung der erforderlichen Einebnungen
Bei der Beschaffung eines Sarglifters (2.500 EUR) handelt es sich um die Neugestaltung eines
Arbeitsplatzes für einen schwerbehinderten Mitarbeiter.Bei den übrigen Geräte (Aufsitzmäher
insgesamt 34.500 EUR; Mini-Kipper 25.000 EUR) handelt es sich um Ersatzbeschaffungen zur
Aufrechterhaltung des Friedhofsbetriebes.
Die Friedhofsverwaltung hat sich im Rahmen der gültigen Satzung für die Friedhöfe der Stadt
Krefeld (§ 18 Friedhofssatzung) dazu verpflichtet, die Grabstättenart "Baumgrabstätten" zum Erwerb
zur Verfügung zu stellen. Baumfelder wurden bislang auf dem Hauptfriedhof sowie dem Friedhof
Fischeln angeboten. Zu Beginn des Jahres 2015 wurde die letzte verfügbare Baumgrabstätte auf
dem Friedhof Fischeln verkauft und neue Felder stehen dort derzeit nicht zur Verfügung. Auf dem
Hauptfriedhof sind nur noch 16 Stellen verfügbar, wobei alleine innerhalb der letzten vier Wochen
bereits 11 Grabstellen verkauft wurden. Es ist daher unbedingt erforderlich, dass die geplanten
Baumfelder auf dem Hauptfriedhof sowie den Friedhöfen Hüls und Uerdingen schnellstmöglich
fertiggestellt werden.
Die Wege, vor allem auf dem Hauptfriedhof, befinden sich in einem schlechten Zustand. Bei starken
Regenfällen stehen die Wege oftmals unter Wasser, weil der Abfluss durch den Unterbau langsam
erfolgt. Aus diesem Grund soll die begonnene Neuanlegung der Wege bedarfsorientiert fortgesetzt
werden; dies erfolgt insbesondere dann, wenn neue Grabfelder angelegt werden. Im Zuge dieser
Neubaumaßnahmen werden dann auch die das Grabfeld umschließenden Wege saniert.
Für Ersatzpflanzungen von Bäumen auf den städtischen Friedhöfen.
Für unterjährig anstehende Ersatzbeschaffungen von kleinteiligen Maschinen und Geräten zur
04.02.2015 Aufrechterhaltung des Friedhofsbetriebs ist der Betrag vorgesehen. Der Betrag wird
bedarfsorientiert eingesetzt.
Ersatzbeschaffungen für den Erwerb von Einrichtungsgegenständen zur Anpassung der Werkstatt
an die arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften.
Investitionsliste 2015
b) Festwerte
Seite 4 von 30
2015 - un-/ teilrentierliche Maßnahmen
Festwerte (Projektdefinition 7.3xx xxx; Kostenart 54996000 bzw. 78340000)
20
Produktgruppe
GB
2
3-010-02
3
III
3-010-04
III
3-037-01
III
Investitionsmaßnahmen
konkrete Bezeichnung
4
54996000- (IT-Infrastruktur)
54996000-Aufrechterhaltung der ITInfrastruktur
Auszahlung für Festwerte, Kostenart:
54996000
Auszahlung für Festwerte, Kostenart:
54996000
FW BGA Grundschulen
FW EDV Grundschulen
FW BGA Hauptschulen
FW EDV Hauptschulen
FW BGA Realschulen
FW EDV Realschulen
FW BGA Gymnasien
FW EDV Gymnasien
FW BGA Berufskollegs
FW EDV Berufskollegs
FW BGA Förderschulen
FW EDV Förderschulen
FW BGA Gesamtschulen
FW EDV Gesamtschulen
FW BGA Schullandheim
Festwerte BgA Schulsporthallen
FW BGA Medienzentrum
FW BGA (Erziehungsberatung bei
schulischen Problemen)
Investitionsliste für das Haushaltsjahr 2015
Unrentierliche Maßnahmen (Festwerte Kostenart 54996000 bzw. 7834000)
Einzahlungen
(Zuweisungen, Zuschüsse Dritter)
Auszahlungen
vergebene
in 2015 zu
vergebene
in 2015 zu
Aufträge aus
vergebende
Aufträge aus
vergebende
FinanzierungsVorjahren, die Aufträge, die in Vorjahren, die ab Aufträge, die ab Auszahlungsbedarf der Stadt
in 2015
2015
2016
2016
anteil 2015
2015
Prognose zum
Ansatz
Ansatz
kassenwirksam kassenwirksam kassenwirksam kassenwirksam (Summe Spalte (Saldo Spalte 12 ./.
werden
werden
werden
werden
8 und 9)
6)
2015
31.12.2015
2015
5
6
7
8
9
10
11
12
13
0
0,00
252.000
0,00
252.000,00
0,00
0,00
252.000,00
252.000,00
0
0,00
2.000
0,00
2.000,00
0,00
0,00
2.000,00
2.000,00
0
0,00
54.000
0,00
54.000,00
0,00
0,00
54.000,00
54.000,00
0
0,00
6.000
0,00
6.000,00
0,00
0,00
6.000,00
6.000,00
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
237.400
166.500
19.000
24.500
82.000
58.500
72.000
128.500
153.500
216.500
46.500
44.000
80.000
85.000
30.500
15.000
30.600
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
237.400,00
166.500,00
19.000,00
24.500,00
82.000,00
58.500,00
72.000,00
128.500,00
153.500,00
216.500,00
46.500,00
44.000,00
80.000,00
85.000,00
30.500,00
15.000,00
30.600,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
237.400,00
166.500,00
19.000,00
24.500,00
82.000,00
58.500,00
72.000,00
128.500,00
153.500,00
216.500,00
46.500,00
44.000,00
80.000,00
85.000,00
30.500,00
15.000,00
30.600,00
237.400,00
166.500,00
19.000,00
24.500,00
82.000,00
58.500,00
72.000,00
128.500,00
153.500,00
216.500,00
46.500,00
44.000,00
80.000,00
85.000,00
30.500,00
15.000,00
30.600,00
3-037-01
III
4-400-01
4-400-01
4-400-01
4-400-01
4-400-01
4-400-01
4-400-01
4,-400-01
4-400-01
4-400-01
4-400-01
4-400-01
4-400-01
4-400-01
4-400-01
4-400-01
4-400-02
IV
IV
IV
IV
IV
IV
IV
IV
IV
IV
IV
IV
IV
IV
IV
IV
IV
4-400-05
IV
0
0,00
2.000
0,00
2.000,00
0,00
0,00
2.000,00
2.000,00
4-400-05
IV
FW BGA Allgemeine Erziehungsberatung
0
0,00
2.000
0,00
2.000,00
0,00
0,00
2.000,00
2.000,00
4-411-01/STA
4-411-02/NS-Dok.
4-412-01/M
4-413-01/DTM
4-414-02/KRESCH
4-415-01/KUM
4-416-01/MBL
4-417-01/MUS
4-051-01
IV
IV
IV
IV
IV
IV
IV
IV
IV
Auszahlung für Festwerte
Auszahlung für Festwerte
Auszahlung für Festwerte
Auszahlung für Festwerte
Auszahlung für Festwerte
Auszahlung für Festwerte
Auszahlung für Festwerte
Auszahlung für Festwerte
Festwerte Kita
Festwerte, Unterhaltung
Infrastrukturvermögen
Auszahlungen für Festwerte (Bäume)
Auszahlungen für Festwerte (Bäume)
Auszahlungen für Festwerte (Bäume)
Auszahlungen für Festwerte (Bäume)
Auszahlungen für Festwerte (Bäume
Dakerstraße)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
3.680
930
206.200
1.900
2.450
2.530
2.100
7.470
613.640
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
3.680,00
930,00
206.200,00
1.900,00
2.450,00
2.530,00
2.100,00
7.470,00
613.640,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
100.000,00
3.680,00
930,00
206.200,00
1.900,00
2.450,00
2.530,00
2.100,00
7.470,00
613.640,00
3.680,00
930,00
206.200,00
1.900,00
2.450,00
2.530,00
2.100,00
7.470,00
613.640,00
0
0,00
130.000
0,00
130.000,00
0,00
0,00
130.000,00
130.000,00
0
0
0
0
0,00
0,00
0,00
0,00
12.240
300.000
26.520
1.020
0,00
0,00
0,00
0,00
12.240,00
300.000,00
26.520,00
1.020,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
12.240,00
300.000,00
26.520,00
1.020,00
12.240,00
300.000,00
26.520,00
1.020,00
0
0,00
12.252
0,00
12.252,00
0,00
0,00
12.252,00
12.252,00
Summe un-/ teilrentierliche Festwerte
0
0,00
3.130.932
0,00
3.130.932,00
0,00
100.000,00
3.130.932,00
3.130.932,00
5-066-02
V
6-067-02
6-067-02
6-067-01
6-067-01
VI
VI
VI
VI
6-067-02
VI
Seite 5 von 30
05.06.2015
1) in der Planung
2) im lfd.
Vergabeverfahren
3) in der Abwicklung
4) mögliche
Regressansprüche
14
bereits abgeschlossen
Bemerkungen:
(Datum der (Begründung für die Notwendigkeit der Auftragsvergabe unter den
InbetriebVoraussetzungen des § 82 GO NRW;
nahme)
Hinweis auf gesonderte Aufstellung bei Sammelveranschlagung)
15
16
Investitionsliste 2015
c) Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)
Seite 6 von 30
2015 - un-/ teilrentierliche Maßnahmen
GWG (Projektdefinition 7.0xx xxx)
20
Produktgruppe
GB
Investitionsmaßnahmen
2
1-001-01
3
I
1-001-01
I
1-005-00
1-005-00
1-005-01
I
I
I
1-005-01
I
1-005-02
1-005-02
1-006-01
1-013-01
I
I
I
I
konkrete Bezeichnung
4
Ersatzbeschaffungen (Bürgerinteressen)
Ersatzbeschaffungen
(Verwaltungsmanagment)
Ersatzbeschaffungen (FB-Overhead 05)
Ersatzbeschaffungen (Stadtentwicklung)
Ersatzbeschaffungen (Stadtmarketing)
Ersatzbeschaffungen (BgA Stadtmarketing
und Stadtwerbung)
Ersatzbeschaffungen (Büro des Rates)
Ersatzbeschaffungen (Fraktionen)
Ersatzbeschaffungen (Integrationsbüro)
Ersatzbeschaffungen (Presseamt)
1-014-01
I
Ersatzbeschaffungen (Rechnungsprüfung)
2-020-01
II
2-020-01
II
2-021-00
II
2-021-01
II
2-021-01
II
2-021-01
II
2-021-01
II
2-021-02
II
2-021-02
II
2-021-02
II
2-021-03
II
2-021-03
II
2-021-04
II
2-021-04
II
2-032-00
II
2-032-00
II
2-032-01
II
2-032-01
II
2-032-10
II
2-032-10
II
2-032-10
II
2-032-20
II
2-032-20
II
2-032-30
II
2-032-30
II
2-032-30
II
2-032-30
II
2-032-30
II
2-032-30
II
3-002-01
III
Ersatzbeschaffungen
(Beteiligungscontrolling)
Ersatzbeschaffungen (Controlling und
Finanzmanagement)
Ersatzbeschaffungen (FB-Overhead 21)
Ersatzbeschaffungen (Buchführung,
Geschäftsbuchhaltung)
Ersatzbeschaffungen (Zahlungsverkehr,
Verwahrgelass, Liquiditätssicherung)
Ersatzbeschaffungen (Buchführung,
Zahlungsabwicklung)
Ersatzbeschaffungen
(Forderungsmanagement/Vollstreckung)
Ersatzbeschaffungen
(Grundbesitzabgaben)
Ersatzbeschaffungen (Gewerbesteuer)
Ersatzbeschaffungen (örtl. Verbrauchsund Aufwandssteuern)
Ersatzbeschaffungen (Bereitstellung von
Liegenschaften)
Ersatzbeschaffungen (Bewirtschaftung von
allg. Grundvermögen)
Ersatzbeschaffungen (Stiftungsverwaltung)
Ersatzbeschaffungen
(Wohnungsbauförderung)
Ersatzbeschaffungen (FB-Overhead 32)
Ersatzbeschaffungen (Ermittlungs- und
Vollzugsmaßnahmen)
Ersatzbeschaffungen (Allg.
Ordnungsangelegenheiten)
Ersatzbeschaffungen
(Gewerbeangelegenheiten)
Ersatzbeschaffungen (Asyl- und
Flüchtlingsangelegenheiten)
Ersatzbeschaffungen (Allgemeine
Ausländerangelegenheiten ohne EU))
Ersatzbeschaffungen
(Staatsangehörigkeits- und
Ausländerangelegenheiten EU))
Ersatzbeschaffungen (Amtstierärztlicher
und Veterinärdienst)
Ersatzbeschaffungen (Lebensmittel- und
Bedarfsgegenständeüberwachung)
Ersatzbeschaffungen (Fahrerlaubnis- und
Fahrschulwesen)
Ersatzbeschaffungen (Gewerblicher
Kraftverkehr)
Ersatzbeschaffungen (Zulassungswesen)
Ersatzbeschaffungen (Zentrale
Bußgeldstelle)
Ersatzbeschaffungen (Verkehrsregelung)
Ersatzbeschaffungen (Überwachung des
Verkehrs)
Ersatzbeschaffungen (Gleichstellungstelle)
05.06.2015
Investitionsliste für das Haushaltsjahr 2015
Unrentierliche Maßnahmen; Geringwertige Wirtschaftsgüter
Einzahlungen
(Zuweisungen, Zuschüsse Dritter)
Auszahlungen
vergebene
in 2015 zu
in 2015 zu
vergebene
Aufträge aus
vergebende
vergebende
Aufträge aus
FinanzierungsVorjahren, die Aufträge, die in Vorjahren, die Aufträge, die ab Auszahlungs- bedarf der Stadt
in 2015
2015
ab 2016
2016
anteil 2015
2015
Prognose zum
Ansatz
Ansatz
kassenwirksam kassenwirksam kassenwirksam kassenwirksam (Summe Spalte (Saldo Spalte 12
werden
werden
werden
werden
8 und 9)
./. 6)
2015
31.12.2015
2015
5
6
7
8
9
10
11
12
13
0
0,00
1.200
0,00
1.200,00
0,00
0,00
1.200,00
1.200,00
0
0,00
3.000
0,00
3.000,00
0,00
0,00
3.000,00
3.000,00
0
0
0
0,00
0,00
0,00
500
500
500
0,00
0,00
0,00
500,00
500,00
500,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
500,00
500,00
500,00
500,00
500,00
500,00
0
0,00
4.500
0,00
4.500,00
0,00
0,00
4.500,00
4.500,00
0
0
0
0
0,00
0,00
0,00
0,00
1.500
3.000
375
500
0,00
0,00
0,00
0,00
1.500,00
3.000,00
375,00
500,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
1.500,00
3.000,00
375,00
500,00
1.500,00
3.000,00
375,00
500,00
0
0,00
1.000
0,00
1.000,00
0,00
0,00
1.000,00
1.000,00
0
0,00
500
0,00
500,00
0,00
0,00
500,00
500,00
0
0,00
500
0,00
500,00
0,00
0,00
500,00
500,00
0
0,00
2.620
0,00
2.620,00
0,00
0,00
2.620,00
2.620,00
0
0,00
1.000
0,00
1.000,00
0,00
0,00
1.000,00
1.000,00
0
0,00
1.000
0,00
1.000,00
0,00
0,00
1.000,00
1.000,00
0
0,00
500
0,00
500,00
0,00
0,00
500,00
500,00
0
0,00
500
0,00
500,00
0,00
0,00
500,00
500,00
0
0,00
500
0,00
500,00
0,00
0,00
500,00
500,00
0
0,00
500
0,00
500,00
0,00
0,00
500,00
500,00
0
0,00
100
0,00
100,00
0,00
0,00
100,00
100,00
0
0,00
250
0,00
250,00
0,00
0,00
250,00
250,00
0
0,00
250
0,00
250,00
0,00
0,00
250,00
250,00
0
0,00
100
0,00
100,00
0,00
0,00
100,00
100,00
0
0,00
500
0,00
500,00
0,00
0,00
500,00
500,00
0
0,00
1.900
0,00
1.900,00
0,00
0,00
1.900,00
1.900,00
0
0,00
3.000
0,00
3.000,00
0,00
0,00
3.000,00
3.000,00
0
0,00
1.000
0,00
1.000,00
0,00
0,00
1.000,00
1.000,00
0
0,00
1.000
0,00
1.000,00
0,00
0,00
1.000,00
1.000,00
0
0,00
1.000
0,00
1.000,00
0,00
0,00
1.000,00
1.000,00
0
0,00
1.000
0,00
1.000,00
0,00
0,00
1.000,00
1.000,00
0
0,00
1.000
0,00
1.000,00
0,00
0,00
1.000,00
1.000,00
0
0,00
1.000
0,00
1.000,00
0,00
0,00
1.000,00
1.000,00
0
0,00
1.000
0,00
1.000,00
0,00
0,00
1.000,00
1.000,00
0
0,00
1.000
0,00
1.000,00
0,00
0,00
1.000,00
1.000,00
0
0,00
1.000
0,00
1.000,00
0,00
0,00
1.000,00
1.000,00
0
0,00
1.000
0,00
1.000,00
0,00
0,00
1.000,00
1.000,00
0
0,00
1.000
0,00
1.000,00
0,00
0,00
1.000,00
1.000,00
0
0,00
1.000
0,00
1.000,00
0,00
0,00
1.000,00
1.000,00
0
0,00
1.500
0,00
1.500,00
0,00
0,00
1.500,00
1.500,00
0
0,00
400
0,00
400,00
0,00
0,00
400,00
400,00
Seite 7 von 30
1) in der Planung
2) im lfd.
Vergabeverfahren
3) in der Abwicklung
4) mögliche
Regressansprüche
14
bereits abgeschlossen
(Datum der
Inbetriebnahme)
15
Bemerkungen:
(Begründung für die Notwendigkeit der Auftragsvergabe unter den
Voraussetzungen des § 82 GO NRW;
Hinweis auf gesonderte Aufstellung bei Sammelveranschlagung)
16
2015 - un-/ teilrentierliche Maßnahmen
GWG (Projektdefinition 7.0xx xxx)
20
Produktgruppe
GB
Investitionsmaßnahmen
05.06.2015
Investitionsliste für das Haushaltsjahr 2015
Unrentierliche Maßnahmen; Geringwertige Wirtschaftsgüter
Einzahlungen
(Zuweisungen, Zuschüsse Dritter)
Auszahlungen
vergebene
in 2015 zu
in 2015 zu
vergebene
Aufträge aus
vergebende
vergebende
Aufträge aus
FinanzierungsVorjahren, die Aufträge, die in Vorjahren, die Aufträge, die ab Auszahlungs- bedarf der Stadt
in 2015
2015
ab 2016
2016
anteil 2015
2015
Prognose zum
Ansatz
Ansatz
kassenwirksam kassenwirksam kassenwirksam kassenwirksam (Summe Spalte (Saldo Spalte 12
werden
werden
werden
werden
8 und 9)
./. 6)
2015
31.12.2015
2015
5
6
7
8
9
10
11
12
13
2
3
konkrete Bezeichnung
4
3-003-01
III
Ersatzbeschaffungen (Gesamtpersonalrat)
0
0,00
100
0,00
100,00
0,00
0,00
100,00
100,00
3-010-00
III
Ersatzbeschaffungen (FB-Overhead 10)
0
0,00
6.550
0,00
6.550,00
0,00
0,00
6.550,00
6.550,00
3-010-04
III
Ersatzbeschaffungen (IT-Geschäftsbedarf)
0
0,00
290.220
0,00
290.220,00
0,00
0,00
290.220,00
290.220,00
3-010-04
III
Ersatzbeschaffungen (Telekommunikation)
0
0,00
2.180
0,00
2.180,00
0,00
0,00
2.180,00
2.180,00
3-030-01
III
0
0,00
2.000
0,00
2.000,00
0,00
0,00
2.000,00
2.000,00
3-030-03
III
0
0,00
1.500
0,00
1.500,00
0,00
0,00
1.500,00
1.500,00
3-031-00
3-031-01
3-031-01
3-031-02
3-031-03
III
III
III
III
III
0
0
0
0
0
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
1.000
1.200
3.000
2.200
1.000
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
1.000,00
1.200,00
3.000,00
2.200,00
1.000,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
1.000,00
1.200,00
3.000,00
2.200,00
1.000,00
1.000,00
1.200,00
3.000,00
2.200,00
1.000,00
3-037-01
III
0
0,00
12.000
0,00
12.000,00
0,00
0,00
12.000,00
12.000,00
0
0,00
2.460
0,00
2.460,00
0,00
0,00
2.460,00
2.460,00
0
0,00
1.000
0,00
1.000,00
0,00
0,00
1.000,00
1.000,00
0
0,00
500
0,00
500,00
0,00
0,00
500,00
500,00
0
0,00
500
0,00
500,00
0,00
0,00
500,00
500,00
0
0,00
1.000
0,00
1.000,00
0,00
0,00
1.000,00
1.000,00
0
0,00
1.000
0,00
1.000,00
0,00
0,00
1.000,00
1.000,00
0
0,00
500
0,00
500,00
0,00
0,00
500,00
500,00
0
0,00
500
0,00
500,00
0,00
0,00
500,00
500,00
0
0,00
1.000
0,00
1.000,00
0,00
0,00
1.000,00
1.000,00
0
0,00
2.460
0,00
2.460,00
0,00
0,00
2.460,00
2.460,00
0
0,00
500
0,00
500,00
0,00
0,00
500,00
500,00
0
0,00
1.480
0,00
1.480,00
0,00
0,00
1.480,00
1.480,00
3-050-00
3-050-01
3-050-01
3-050-01
3-050-01
3-050-01
III
III
III
III
III
III
3-050-02
III
3-050-02
III
3-050-03
III
3-050-03
3-050-04
III
III
Ersatzbeschaffungen (Rechtsberatung und
-vertretung)
Ersatzbeschaffungen (Vergabe- und
Vertragswesen)
Ersatzbeschaffungen (FB-Overhead 31)
Ersatzbeschaffungen (Sitzungsdienst)
Ersatzbeschaffungen (Bürgerservice)
Ersatzbeschaffungen (Standesamt)
Ersatzbeschaffungen (Statistik)
Ersatzbeschaffungen (Brandbekämpfung
und Hilfeleistung)
Ersatzbeschaffungen (FB-Overhead 50)
Ersatzbeschaffungen (Hilfe zum
Lebensunterhalt)
Ersatzbeschaffungen (Hilfen für
Asylbewerber)
Ersatzbeschaffungen
(Unterhaltsvorschuss)
Ersatzbeschaffungen (Grundsicherung im
Alter)
Ersatzbeschaffungen (Bildung und
Teilhabe)
Ersatzbeschaffungen
(Eingliederungshilfen)
Ersatzbeschaffungen (Sonstige soziale
Hilfen)
Ersatzbeschaffungen
(Seniorenangelegenheiten)
Ersatzbeschaffungen (Ambulante Hilfen
und stationäre Hilfen)
Ersatzbeschaffungen (Allgemeine
Förderung der Wohlfahrtspflege)
3-050-05
III
Ersatzbeschaffungen
(Wohnraumsicherung sowie Unterbringung
und Betreuung von Obdachlosen)
3-050-05
III
Ersatzbeschaffungen
(Wohnraumsicherung sowie Unterbringung
und Betreuung von asylbegehrenden
Ausländern/Flüchtlingen)
0
0,00
85.300
0,00
85.300,00
0,00
0,00
85.300,00
85.300,00
3-050-05
III
Ersatzbeschaffungen
(Wohnraumsicherung sowie Unterbringung
und Betreuung von Aussiedlern)
0
0,00
360
0,00
360,00
0,00
0,00
360,00
360,00
3-050-05
III
0,00
1.000
0,00
1.000,00
0,00
0,00
1.000,00
1.000,00
III
Ersatzbeschaffungen (Wohngeld)
Ersatzbeschaffungen
(Wohnraumbewirtschaftung und vermittlung)
Ersatzbeschaffungen
(Feststellungsverfahren nach dem
Schwerbehindertenrecht)
0
3-050-05
0
0,00
1.480
0,00
1.480,00
0,00
0,00
1.480,00
1.480,00
0
0,00
1.640
0,00
1.640,00
0,00
0,00
1.640,00
1.640,00
IV
Ersatzbeschaffungen (FB-Overhead 51)
0
0,00
1.760
0,00
1.760,00
0,00
0,00
1.760,00
1.760,00
IV
Ersatzbeschaffungen (Tagesbetreuung von
Kindern in städt. Kindertageseinrichtungen)
0
0,00
18.760
0,00
18.760,00
0,00
0,00
18.760,00
18.760,00
0
0,00
400
0,00
400,00
0,00
0,00
400,00
400,00
0
0,00
200
0,00
200,00
0,00
0,00
200,00
200,00
3-050-99
4-051-00
4-051-01
4-051-01
4-051-01
III
IV
IV
Ersatzbeschaffungen (Tagesbetreuung von
Kindern in Kindertageseinrichtungen freier
Träger)
Ersatzbeschaffungen (Tagesbetreuung von
Kindern in Kindertgagespflege)
Seite 8 von 30
1) in der Planung
2) im lfd.
Vergabeverfahren
3) in der Abwicklung
4) mögliche
Regressansprüche
14
bereits abgeschlossen
(Datum der
Inbetriebnahme)
15
Bemerkungen:
(Begründung für die Notwendigkeit der Auftragsvergabe unter den
Voraussetzungen des § 82 GO NRW;
Hinweis auf gesonderte Aufstellung bei Sammelveranschlagung)
16
2015 - un-/ teilrentierliche Maßnahmen
GWG (Projektdefinition 7.0xx xxx)
20
Produktgruppe
2
4-051-02
4-051-02
4-051-02
4-051-02
4-051-03
GB
3
IV
Investitionsmaßnahmen
konkrete Bezeichnung
4
Ersatzbeschaffungen (Kinder- und
Jugendarbeit)
Ersatzbeschaffungen (Kinder- und
Jugendschutz)
05.06.2015
Investitionsliste für das Haushaltsjahr 2015
Unrentierliche Maßnahmen; Geringwertige Wirtschaftsgüter
Einzahlungen
(Zuweisungen, Zuschüsse Dritter)
Auszahlungen
vergebene
in 2015 zu
in 2015 zu
vergebene
Aufträge aus
vergebende
vergebende
Aufträge aus
FinanzierungsVorjahren, die Aufträge, die in Vorjahren, die Aufträge, die ab Auszahlungs- bedarf der Stadt
in 2015
2015
ab 2016
2016
anteil 2015
2015
Prognose zum
Ansatz
Ansatz
kassenwirksam kassenwirksam kassenwirksam kassenwirksam (Summe Spalte (Saldo Spalte 12
werden
werden
werden
werden
8 und 9)
./. 6)
2015
31.12.2015
2015
5
6
7
8
9
10
11
12
13
0
0,00
10.320
0,00
10.320,00
0,00
0,00
10.320,00
10.320,00
0
0,00
1.700
0,00
1.700,00
0,00
0,00
1.700,00
1.700,00
IV
Ersatzbeschaffungen (Jugendgerichtshilfe
und sexueller Missbrauch)
0
0,00
1.100
0,00
1.100,00
0,00
0,00
1.100,00
1.100,00
IV
Ersatzbeschaffungen (Jugendbeirat)
0
0,00
1.000
0,00
1.000,00
0,00
0,00
1.000,00
1.000,00
0
0,00
9.450
0,00
9.450,00
0,00
0,00
9.450,00
9.450,00
0
0,00
400
0,00
400,00
0,00
0,00
400,00
400,00
0
0,00
3.550
0,00
3.550,00
0,00
0,00
3.550,00
3.550,00
IV
4-051-04
IV
4-051-04
IV
Ersatzbeschaffungen (Regionales
Bildungsbüro)
Ersatzbeschaffungen (Kommunales
Integrationszentrum)
Ersatzbeschaffungen
(U25/Jugendberufshilfe)
Ersatzbeschaffungen (Ü25)
0
0,00
3.550
0,00
3.550,00
0,00
0,00
3.550,00
3.550,00
4-051-05
IV
Ersatzbeschaffungen (Jugendhilfeplanung)
0
0,00
100
0,00
100,00
0,00
0,00
100,00
100,00
4-051-05
4-051-05
IV
IV
0
0
0,00
0,00
800
100
0,00
0,00
800,00
100,00
0,00
0,00
0,00
0,00
800,00
100,00
800,00
100,00
4-051-05
IV
0
0,00
500
0,00
500,00
0,00
0,00
500,00
500,00
4-051-05
IV
Ersatzbeschaffungen (Beistandschaften)
Ersatzbeschaffungen (BAFöG)
Ersatzbeschaffungen
(Vormundschaften/Pflegschaften)
Ersatzbeschaffungen (Kinder- und
Familienbüro)
Ersatzbeschaffungen (Vorfinanzierung von
Leistungen des Landes zur Reform der
Versorgungsverwaltung)
Ersatzbeschaffungen (FB-Overhead 40)
Ersatzbeschaffungen (Medienzentrum)
Ersatzbeschaffungen (Bildungsangebote)
0
0,00
13.100
0,00
13.100,00
0,00
0,00
13.100,00
13.100,00
0
0,00
100
0,00
100,00
0,00
0,00
100,00
100,00
0
0
0,00
0,00
6.000
1.000
0,00
0,00
6.000,00
1.000,00
0,00
0,00
0,00
0,00
6.000,00
1.000,00
6.000,00
1.000,00
0
0,00
12.140
0,00
12.140,00
0,00
0,00
12.140,00
12.140,00
Ersatzbeschaffungen (Stadtarchiv)
Ersatzbeschaffungen (Mediothek)
0
0,00
4.200
0,00
4.200,00
0,00
0,00
4.200,00
4.200,00
0
0,00
1.690
0,00
1.690,00
0,00
0,00
1.690,00
1.690,00
0
0,00
2.980
0,00
2.980,00
0,00
0,00
2.980,00
2.980,00
0
0,00
700
0,00
700,00
0,00
0,00
700,00
700,00
0
0,00
340
0,00
340,00
0,00
0,00
340,00
340,00
0
0,00
3.000
0,00
3.000,00
0,00
0,00
3.000,00
3.000,00
0
0,00
3.000
0,00
3.000,00
0,00
0,00
3.000,00
3.000,00
0
0,00
3.000
0,00
3.000,00
0,00
0,00
3.000,00
3.000,00
0
0,00
3.000
0,00
3.000,00
0,00
0,00
3.000,00
3.000,00
0
0,00
3.000
0,00
3.000,00
0,00
0,00
3.000,00
3.000,00
0
0,00
3.000
0,00
3.000,00
0,00
0,00
3.000,00
3.000,00
0
0,00
2.000
0,00
2.000,00
0,00
0,00
2.000,00
2.000,00
0
0,00
3.000
0,00
3.000,00
0,00
0,00
3.000,00
3.000,00
0
0,00
3.000
0,00
3.000,00
0,00
0,00
3.000,00
3.000
0
0,00
2.000
0,00
2.000,00
0,00
0,00
2.000,00
2.000,00
4-051-03
4-051-99
IV
IV
IV
4-400-00
4-400-02
IV
IV
4-401-01
IV
4-411-01/STA
IV
4-412-01/M
IV
4-413-01/DTM
IV
4-414-01/KuK
IV
4-414-01/KuK
5-061-00
5-061-01
IV
V
V
5-061-01
V
5-061-02
V
5-061-02
V
5-061-03
V
5-062-00
V
5-062-01
V
5-062-02
V
5-062-02
V
Ersatzbeschaffungen (Deutsches
Textilmuseum)
Ersatzbeschaffungen (Kunst und Kultur)
Ersatzbeschaffungen (Kulturzentrum
Fabrik Heeder)
Ersatzbeschaffungen (FB-Overhead 61)
Ersatzbeschaffungen (Regionalplanung
und räumliche Entwicklung)
Ersatzbeschaffungen (Bauleitplanung)
Ersatzbeschaffungen (Verkehrskonzepte)
Ersatzbeschaffungen (Stadtgestaltung)
Ersatzbeschaffungen (Denkmalschutz)
Ersatzbeschaffungen (FB-Overhead 62)
Ersatzbeschaffungen (BgA
Vermessungen/Erfassungen von
Geodaten)
Ersatzbeschaffungen
(Grundstücksbezogene
Basisinformationen)
Ersatzbeschaffungen (Raumbezogene
Informationssysteme und kathografische
Leistungen)
Seite 9 von 30
1) in der Planung
2) im lfd.
Vergabeverfahren
3) in der Abwicklung
4) mögliche
Regressansprüche
14
bereits abgeschlossen
(Datum der
Inbetriebnahme)
15
Bemerkungen:
(Begründung für die Notwendigkeit der Auftragsvergabe unter den
Voraussetzungen des § 82 GO NRW;
Hinweis auf gesonderte Aufstellung bei Sammelveranschlagung)
16
2015 - un-/ teilrentierliche Maßnahmen
GWG (Projektdefinition 7.0xx xxx)
20
Produktgruppe
GB
2
3
5-062-03
V
5-062-03
V
5-062-04
5-062-04
V
V
5-062-04
V
5-063-00
V
5-063-01
V
5-063-02
V
5-063-02
V
5-063-02
V
5-063-03
V
5-066-00
V
5-066-01
V
5-066-02
5-066-02
V
V
5-066-02
V
6-036-00
6-036-01
6-036-01
VI
VI
VI
6-036-01
VI
6-036-01
VI
6-036-02
VI
6-036-02
VI
6-036-02
VI
6-052-00
6-052-01
6-052-01
VI
VI
VI
6-052-01
VI
6-052-01
VI
6-052-02
VI
6-052-02
VI
6-052-03
6-053-00
VI
VI
6-053-01
VI
6-053-01
VI
6-053-01
VI
6-053-02
VI
Investitionsmaßnahmen
konkrete Bezeichnung
4
Ersatzbeschaffungen (Regelung zur
Bodennutzung und zur Gestaltung und
Nutzung baulicher Anlagen)
Ersatzbeschaffungen (BgA
Grundstückswertermittlung)
Ersatzbeschaffungen (Bodenordnung)
Ersatzbeschaffungen (Maßnahmen zur
Stadterneuerung)
Ersatzbeschaffungen
(Grundlagenermittlung für Beiträge und
Gebühren)
Ersatzbeschaffungen (FB-Overhead 63)
Ersatzbeschaffungen (Bauberatung)
Ersatzbeschaffungen
(Ordnungswidrigkeiten)
Ersatzbeschaffungen (Baulasten)
Ersatzbeschaffungen (Teilungen)
Ersatzbeschaffungen (Wohnungs- und
Sonderbau)
05.06.2015
Investitionsliste für das Haushaltsjahr 2015
Unrentierliche Maßnahmen; Geringwertige Wirtschaftsgüter
Einzahlungen
(Zuweisungen, Zuschüsse Dritter)
Auszahlungen
vergebene
in 2015 zu
in 2015 zu
vergebene
Aufträge aus
vergebende
vergebende
Aufträge aus
FinanzierungsVorjahren, die Aufträge, die in Vorjahren, die Aufträge, die ab Auszahlungs- bedarf der Stadt
in 2015
2015
ab 2016
2016
anteil 2015
2015
Prognose zum
Ansatz
Ansatz
kassenwirksam kassenwirksam kassenwirksam kassenwirksam (Summe Spalte (Saldo Spalte 12
werden
werden
werden
werden
8 und 9)
./. 6)
2015
31.12.2015
2015
5
6
7
8
9
10
11
12
13
0
0,00
2.000
0,00
2.000,00
0,00
0,00
2.000,00
2.000,00
0
0,00
2.000
0,00
2.000,00
0,00
0,00
2.000,00
2.000,00
0
0,00
2.000
0,00
2.000,00
0,00
0,00
2.000,00
2.000,00
0
0,00
2.000
0,00
2.000,00
0,00
0,00
2.000,00
2.000,00
0
0,00
2.000
0,00
2.000,00
0,00
0,00
2.000,00
2.000,00
0
0,00
1.000
0,00
1.000,00
0,00
0,00
1.000,00
1.000,00
0
0,00
1.000
0,00
1.000,00
0,00
0,00
1.000,00
1.000,00
0
0,00
1.000
0,00
1.000,00
0,00
0,00
1.000,00
1.000,00
0
0,00
1.000
0,00
1.000,00
0,00
0,00
1.000,00
1.000,00
0
0,00
1.000
0,00
1.000,00
0,00
0,00
1.000,00
1.000,00
0
0,00
3.000
0,00
3.000,00
0,00
0,00
3.000,00
3.000,00
Ersatzbeschaffungen (FB-Overhead 66)
Ersatzbeschaffungen (Wasserbauliche
Maßnahmen)
Ersatzbeschaffungen (Straßenplanung)
Ersatzbeschaffungen (Verkehrstechnik)
Ersatzbeschaffungen (Straßenbau und instandsetzung)
Ersatzbeschaffungen (FB-Overhead 36)
Ersatzbeschaffungen (Gewässerschutz)
Ersatzbeschaffungen (Abwasser)
Ersatzbeschaffungen (Altlasten und
Bodenschutz)
Ersatzbeschaffungen (Umwelt- und
Abfallberatung)
Ersatzbeschaffungen (Überwachung der
Abfallentsorgung)
Ersatzbeschaffungen (Allg.
Umweltplanung/Immissionsschutz)
Ersatzbeschaffungen (Vorfinanzierung von
Leistungen des Landes zur Reform der
Umweltverwaltung)
Ersatzbeschaffungen (FB-Overhead 52)
Ersatzbeschaffungen (BgA Eishallen)
Ersatzbeschaffungen (BgA Sportplätze)
Ersatzbeschaffungen (BgA GrotenburgStadion)
Ersatzbeschaffungen (Erholungspark
Elfrather See)
0
0,00
7.000
0,00
7.000,00
0,00
0,00
7.000,00
7.000
0
0,00
1.000
0,00
1.000,00
0,00
0,00
1.000,00
1.000
0
0
0,00
0,00
2.000
3.000
0,00
0,00
2.000,00
3.000,00
0,00
0,00
0,00
0,00
2.000,00
3.000,00
2.000
3.000
0
0,00
5.000
0,00
5.000,00
0,00
0,00
5.000,00
5.000
0
0
0
0,00
0,00
0,00
4.900
4.540
4.540
0,00
0,00
0,00
4.900,00
4.540,00
4.540,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
4.900,00
4.540,00
4.540,00
4.900,00
4.540,00
4.540,00
0
0,00
1.500
0,00
1.500,00
0,00
0,00
1.500,00
1.500,00
0
0,00
3.300
0,00
3.300,00
0,00
0,00
3.300,00
3.300,00
0
0,00
690
0,00
690,00
0,00
0,00
690,00
690,00
0
0,00
780
0,00
780,00
0,00
0,00
780,00
780,00
0
0,00
5.160
0,00
5.160,00
0,00
0,00
5.160,00
5.160,00
0
0
0
0,00
0,00
0,00
3.000
1.800
1.200
0,00
0,00
0,00
3.000,00
1.800,00
1.200,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
3.000,00
1.800,00
1.200,00
3.000,00
1.800,00
1.200,00
0
0,00
3.000
0,00
3.000,00
0,00
0,00
3.000,00
3.000,00
0
0,00
3.000
0,00
3.000,00
0,00
0,00
3.000,00
3.000,00
Ersatzbeschaffungen (BgA Sportförderung)
0
0,00
1.020
0,00
1.020,00
0,00
0,00
1.020,00
1.020,00
0
0,00
1.540
0,00
1.540,00
0,00
0,00
1.540,00
1.540,00
0
0
0,00
0,00
1.220
1.850
0,00
0,00
1.220,00
1.850,00
0,00
0,00
0,00
0,00
1.220,00
1.850,00
1.220,00
1.850,00
0
0,00
300
0,00
300,00
0,00
0,00
300,00
300,00
0
0,00
300
0,00
300,00
0,00
0,00
300,00
300,00
0
0,00
200
0,00
200,00
0,00
0,00
200,00
200,00
0
0,00
500
0,00
500,00
0,00
0,00
500,00
500,00
Ersatzbeschaffungen (Sport- und
Gesundheitskurse)
Ersatzbeschaffungen (Bäder)
Ersatzbeschaffungen (FB-Overhead 53)
Ersatzbeschaffungen (Amtsärztlicher
Dienst)
Ersatzbeschaffungen (Kinder- und
Jugendärztlicher Dienst)
Ersatzbeschaffungen
(Sozialpsychiatrischer Dienst)
Ersatzbeschaffungen (Infektions- und
Gesundheitsschutz))
Seite 10 von 30
1) in der Planung
2) im lfd.
Vergabeverfahren
3) in der Abwicklung
4) mögliche
Regressansprüche
14
bereits abgeschlossen
(Datum der
Inbetriebnahme)
15
Bemerkungen:
(Begründung für die Notwendigkeit der Auftragsvergabe unter den
Voraussetzungen des § 82 GO NRW;
Hinweis auf gesonderte Aufstellung bei Sammelveranschlagung)
16
2015 - un-/ teilrentierliche Maßnahmen
GWG (Projektdefinition 7.0xx xxx)
20
Produktgruppe
GB
2
3
6-053-03
VI
6-053-04
6-053-04
VI
VI
6-053-99
VI
6-067-01
VI
6-067-02
VI
6-067-02
VI
6-067-03
VI
Investitionsmaßnahmen
konkrete Bezeichnung
4
Ersatzbeschaffungen (Zahnärztlicher
Dienst)
Ersatzbeschaffungen (Heimaufsicht)
Ersatzbeschaffungen (Medizinalaufsicht)
Ersatzbeschaffungen (Vorfinanzierung von
Leistungen des Landes zur Reform der
Versorgungsverwaltung)
Ersatzbeschaffungen (Natur-, Landschaftsund Artenschutz)
Ersatzbeschaffungen (Grünunterhaltung
für andere Fachbereiche)
Ersatzbeschaffungen (Öffentliche
Grünanlagen und Parks)
Ersatzbeschaffungen (Wald- und
Forstwirtschaft)
Summe un-/ teilrentierliche Maßnahmen
für GWG
05.06.2015
Investitionsliste für das Haushaltsjahr 2015
Unrentierliche Maßnahmen; Geringwertige Wirtschaftsgüter
Einzahlungen
(Zuweisungen, Zuschüsse Dritter)
Auszahlungen
vergebene
in 2015 zu
in 2015 zu
vergebene
Aufträge aus
vergebende
vergebende
Aufträge aus
FinanzierungsVorjahren, die Aufträge, die in Vorjahren, die Aufträge, die ab Auszahlungs- bedarf der Stadt
in 2015
2015
ab 2016
2016
anteil 2015
2015
Prognose zum
Ansatz
Ansatz
kassenwirksam kassenwirksam kassenwirksam kassenwirksam (Summe Spalte (Saldo Spalte 12
werden
werden
werden
werden
8 und 9)
./. 6)
2015
31.12.2015
2015
5
6
7
8
9
10
11
12
13
0
0,00
300
0,00
300,00
0,00
0,00
300,00
300,00
0
0
0,00
0,00
50
100
0,00
0,00
50,00
100,00
0,00
0,00
0,00
0,00
50,00
100,00
50,00
100,00
0
0,00
380
0,00
380,00
0,00
0,00
380,00
380,00
0
0,00
500
0,00
500,00
0,00
0,00
500,00
500,00
0
0,00
2.500
0,00
2.500,00
0,00
0,00
2.500,00
2.500,00
0
0,00
3.000
0,00
3.000,00
0,00
0,00
3.000,00
3.000,00
0
0,00
1.500
0,00
1.500,00
0,00
0,00
1.500,00
1.500,00
0
0,00
682.435
0,00
682.435,00
0,00
0,00
682.435,00
682.435,00
Seite 11 von 30
1) in der Planung
2) im lfd.
Vergabeverfahren
3) in der Abwicklung
4) mögliche
Regressansprüche
14
bereits abgeschlossen
(Datum der
Inbetriebnahme)
15
Bemerkungen:
(Begründung für die Notwendigkeit der Auftragsvergabe unter den
Voraussetzungen des § 82 GO NRW;
Hinweis auf gesonderte Aufstellung bei Sammelveranschlagung)
16
Investitionsliste 2015
d) Maßnahmen bis 50.000 Euro
(ohne GWG)
Seite 12 von 30
2015 - un-/ teilrentierliche Maßnahmen
Maßnahmen bis 50.000 Euro (ohne GWG) ( Projektdefinitionen 7.5xx xxx)
20
Produktgruppe
GB
Investitionsmaßnahmen
2
1-001-01
3
I
1-001-01
I
1-005-00
1-005-00
1-005-01
I
I
I
1-005-01
I
1-005-02
1-005-02
1-005-02
1-006-01
1-013-01
I
I
I
I
I
konkrete Bezeichnung
4
Ersatzbeschaffungen (Bürgerinteressen)
Ersatzbeschaffungen
(Verwaltungsmanagment)
Ersatzbeschaffungen (FB-Overhead 05)
Ersatzbeschaffungen (Stadtentwicklung)
Ersatzbeschaffungen (Stadtmarketing)
Ersatzbeschaffungen (BgA Stadtmarketing
und Stadtwerbung)
Ersatzbeschaffungen (Büro des Rates)
Ersatzbeschaffungen (Fraktionen)
Tablets (Fraktionen)
Ersatzbeschaffungen (Integrationsbüro)
Ersatzbeschaffungen (Presseamt)
1-014-01
I
Ersatzbeschaffungen (Rechnungsprüfung)
2-020-01
II
2-020-01
II
2-021-00
II
2-021-01
II
2-021-01
II
2-021-01
II
2-021-01
II
2-021-02
II
2-021-02
II
2-021-02
II
2-021-03
II
2-021-03
II
2-021-04
II
2-021-04
II
2-032-00
2-032-30
II
II
Ersatzbeschaffungen
(Wohnungsbauförderung)
Ersatzbeschaffungen (FB-Overhead 32)
Kassenautomat
3-002-01
III
3-003-01
III
3-010-00
3-010-00
III
III
3-030-01
III
3-030-03
III
3-031-00
3-031-01
3-031-01
3-031-02
3-031-03
3-031-03
III
III
III
III
III
III
3-037-01
III
3-050-00
3-050-01
3-050-01
3-050-01
III
III
III
III
Investitionsliste für das Haushaltsjahr 2015
Unrentierliche Maßnahmen; Maßnahmen bis 50.000 Euro (ohne GWG)
Einzahlungen
(Zuweisungen, Zuschüsse Dritter)
Auszahlungen
vergebene
in 2015 zu
in 2015 zu
vergebene
Aufträge aus
vergebende
vergebende
Aufträge aus
FinanzierungsVorjahren, die Aufträge, die in Vorjahren, die Aufträge, die ab Auszahlungs- bedarf der Stadt
in 2015
2015
ab 2016
2016
anteil 2015
2015
Prognose zum
Ansatz
Ansatz
kassenwirksam kassenwirksam kassenwirksam kassenwirksam (Summe Spalte (Saldo Spalte 12
werden
werden
werden
werden
8 und 9)
./. 6)
2015
31.12.2015
2015
5
6
7
8
9
10
11
12
13
0
0,00
1.500
0,00
1.500,00
0,00
0,00
1.500,00
1.500,00
0
0,00
5.000
0,00
5.000,00
0,00
0,00
5.000,00
5.000,00
0
0
0
0,00
0,00
0,00
1.000
1.000
1.500
0,00
0,00
0,00
1.000,00
1.000,00
1.500,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
1.000,00
1.000,00
1.500,00
1.000,00
1.000,00
1.500,00
0
0,00
1.500
0,00
1.500,00
0,00
0,00
1.500,00
1.500,00
0
0
0
0
0
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
1.500
3.000
13.680
750
11.500
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
1.500,00
3.000,00
13.680,00
750,00
11.500,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
1.500,00
3.000,00
13.680,00
750,00
11.500,00
1.500,00
3.000,00
13.680,00
750,00
11.500,00
0
0,00
1.650
0,00
1.650,00
0,00
0,00
1.650,00
1.650,00
0
0,00
1.000
0,00
1.000,00
0,00
0,00
1.000,00
1.000,00
0
0,00
1.000
0,00
1.000,00
0,00
0,00
1.000,00
1.000,00
0
0,00
1.000
0,00
1.000,00
0,00
0,00
1.000,00
1.000,00
0
0,00
880
0,00
880,00
0,00
0,00
880,00
880,00
0
0,00
1.000
0,00
1.000,00
0,00
0,00
1.000,00
1.000,00
0
0,00
1.000
0,00
1.000,00
0,00
0,00
1.000,00
1.000,00
0
0,00
1.000
0,00
1.000,00
0,00
0,00
1.000,00
1.000,00
0
0,00
1.000
0,00
1.000,00
0,00
0,00
1.000,00
1.000,00
0
0,00
1.000
0,00
1.000,00
0,00
0,00
1.000,00
1.000,00
0
0,00
500
0,00
500,00
0,00
0,00
500,00
500,00
0
0,00
500
0,00
500,00
0,00
0,00
500,00
500,00
0
0,00
500
0,00
500,00
0,00
0,00
500,00
500,00
0
0,00
500
0,00
500,00
0,00
0,00
500,00
500,00
0
0,00
1.000
0,00
1.000,00
0,00
0,00
1.000,00
1.000,00
0
0
0,00
0,00
22.400
13.000
0,00
0,00
22.400,00
13.000,00
0,00
0,00
0,00
0,00
22.400,00
13.000,00
22.400,00
13.000,00
Ersatzbeschaffungen (Gleichstellungstelle)
0
0,00
500
0,00
500,00
0,00
0,00
500,00
500,00
Ersatzbeschaffungen (Gesamtpersonalrat)
0
0,00
1.000
0,00
1.000,00
0,00
0,00
1.000,00
1.000,00
Fahrzeuge (FB-Overhead 10)
Ersatzbeschaffungen (FB-Overhead 10)
Ersatzbeschaffungen (Rechtsberatung und
-vertretung)
Ersatzbeschaffungen (Vergabe- und
Vertragswesen)
Ersatzbeschaffungen (FB-Overhead 31)
Ersatzbeschaffungen (Sitzungsdienst)
Ersatzbeschaffungen (Bürgerservice)
Ersatzbeschaffungen (Standesamt)
Ersatzbeschaffungen (Statistik)
Ersatzbeschaffungen (Wahlen)
Ersatzbeschaffungen (Brandbekämpfung
und Hilfeleistung)
0
0
0,00
0,00
28.000
591.720
0,00
0,00
28.000,00
591.720,00
0,00
0,00
0,00
0,00
28.000,00
591.720,00
28.000,00
591.720,00
0
0,00
1.020
0,00
1.020,00
0,00
0,00
1.020,00
1.020,00
0
0,00
1.000
0,00
1.000,00
0,00
0,00
1.000,00
1.000,00
0
0
0
0
0
0
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
1.000
1.200
2.900
1.200
1.000
1.000
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
1.000,00
1.200,00
2.900,00
1.200,00
1.000,00
1.000,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
1.000,00
1.200,00
2.900,00
1.200,00
1.000,00
1.000,00
1.000,00
1.200,00
2.900,00
1.200,00
1.000,00
1.000,00
0
0,00
50.000
0,00
50.000,00
0,00
0,00
50.000,00
50.000,00
Ersatzbeschaffungen (FB-Overhead 50)
0
0,00
1.000
0,00
1.000,00
0,00
0,00
1.000,00
1.000,00
0
0,00
1.000
0,00
1.000,00
0,00
0,00
1.000,00
1.000,00
0
0,00
750
0,00
750,00
0,00
0,00
750,00
750,00
0
0,00
750
0,00
750,00
0,00
0,00
750,00
750,00
Ersatzbeschaffungen
(Beteiligungscontrolling)
Ersatzbeschaffungen (Controlling und
Finanzmanagement)
Ersatzbeschaffungen (FB-Overhead 21)
Ersatzbeschaffungen (Buchführung,
Geschäftsbuchhaltung)
Ersatzbeschaffungen (Zahlungsverkehr,
Verwahrgelass, Liquiditätssicherung)
Ersatzbeschaffungen (Buchführung,
Zahlungsabwicklung)
Ersatzbeschaffungen
(Forderungsmanagement/Vollstreckung)
Ersatzbeschaffungen
(Grundbesitzabgaben)
Ersatzbeschaffungen (Gewerbesteuer)
Ersatzbeschaffungen (örtl. Verbrauchsund Aufwandssteuern)
Ersatzbeschaffungen (Bereitstellung von
Liegenschaften)
Ersatzbeschaffungen (Bewirtschaftung von
allg. Grundvermögen)
Ersatzbeschaffungen (Stiftungsverwaltung)
Ersatzbeschaffungen (Hilfe zum
Lebensunterhalt)
Ersatzbeschaffungen (Hilfen für
Asylbewerber)
Ersatzbeschaffungen
(Unterhaltsvorschuss)
Seite 13 von 30
05.06.2015
1) in der Planung
2) im lfd.
Vergabeverfahren
3) in der Abwicklung
4) mögliche
Regressansprüche
14
bereits
abgeschlossen
(Datum der
Inbetriebnahme)
15
Bemerkungen:
(Begründung für die Notwendigkeit der Auftragsvergabe unter den
Voraussetzungen des § 82 GO NRW;
Hinweis auf gesonderte Aufstellung bei Sammelveranschlagung)
16
2015 - un-/ teilrentierliche Maßnahmen
Maßnahmen bis 50.000 Euro (ohne GWG) ( Projektdefinitionen 7.5xx xxx)
20
Produktgruppe
2
3-050-01
3-050-01
GB
3
III
III
3-050-02
III
3-050-02
III
3-050-03
III
3-050-03
3-050-04
III
III
Investitionsmaßnahmen
konkrete Bezeichnung
4
Ersatzbeschaffungen (Grundsicherung im
Alter)
Ersatzbeschaffungen (Bildung und
Teilhabe)
Ersatzbeschaffungen
(Eingliederungshilfen)
Ersatzbeschaffungen (Sonstige soziale
Hilfen)
Ersatzbeschaffungen
(Seniorenangelegenheiten)
Ersatzbeschaffungen (Ambulante Hilfen
und stationäre Hilfen)
Ersatzbeschaffungen (Allgemeine
Förderung der Wohlfahrtspflege)
Investitionsliste für das Haushaltsjahr 2015
Unrentierliche Maßnahmen; Maßnahmen bis 50.000 Euro (ohne GWG)
Einzahlungen
(Zuweisungen, Zuschüsse Dritter)
Auszahlungen
vergebene
in 2015 zu
in 2015 zu
vergebene
Aufträge aus
vergebende
vergebende
Aufträge aus
FinanzierungsVorjahren, die Aufträge, die in Vorjahren, die Aufträge, die ab Auszahlungs- bedarf der Stadt
in 2015
2015
ab 2016
2016
anteil 2015
2015
Prognose zum
Ansatz
Ansatz
kassenwirksam kassenwirksam kassenwirksam kassenwirksam (Summe Spalte (Saldo Spalte 12
werden
werden
werden
werden
8 und 9)
./. 6)
2015
31.12.2015
2015
5
6
7
8
9
10
11
12
13
0
0,00
1.000
0,00
1.000,00
0,00
0,00
1.000,00
1.000,00
0
0,00
1.000
0,00
1.000,00
0,00
0,00
1.000,00
1.000,00
0
0,00
1.000
0,00
1.000,00
0,00
0,00
1.000,00
1.000,00
0
0,00
1.000
0,00
1.000,00
0,00
0,00
1.000,00
1.000,00
0
0,00
750
0,00
750,00
0,00
0,00
750,00
750,00
0
0,00
1.500
0,00
1.500,00
0,00
0,00
1.500,00
1.500,00
0
0,00
500
0,00
500,00
0,00
0,00
500,00
500,00
0
0,00
57.450
0,00
57.450,00
0,00
0,00
57.450,00
57.450,00
3-050-05
III
Ersatzbeschaffungen
(Wohnraumsicherung sowie Unterbringung
und Betreuung von Obdachlosen)
3-050-05
III
Ersatzbeschaffungen
(Wohnraumsicherung sowie Unterbringung
und Betreuung von asylbegehrenden
Ausländern/Flüchtlingen)
0
0,00
120.750
0,00
120.750,00
0,00
0,00
120.750,00
120.750,00
3-050-05
III
Ersatzbeschaffungen
(Wohnraumsicherung sowie Unterbringung
und Betreuung von Aussiedlern)
0
0,00
750
0,00
750,00
0,00
0,00
750,00
750,00
3-050-05
III
0,00
750
0,00
750,00
0,00
0,00
750,00
750,00
III
Ersatzbeschaffungen (Wohngeld)
Ersatzbeschaffungen
(Wohnraumbewirtschaftung und vermittlung)
Ersatzbeschaffungen
(Feststellungsverfahren nach dem
Schwerbehindertenrecht)
0
3-050-05
0
0,00
750
0,00
750,00
0,00
0,00
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1.000
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1.000,00
IV
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0
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0,00
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1.240,00
1.240,00
IV
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Kindern in städt. Kindertageseinrichtungen)
0
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5.300,00
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5.300,00
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0
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0,00
1.230,00
1.230,00
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0,00
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0,00
0,00
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3-050-99
4-051-00
4-051-01
4-051-01
4-051-02
4-051-02
4-051-02
4-051-03
4-051-03
III
IV
IV
IV
IV
IV
IV
4-051-04
IV
4-051-04
4-051-05
4-051-05
IV
IV
IV
4-051-05
IV
4-051-05
IV
4-400-00
4-400-02
IV
IV
4-401-01
IV
4-411-01/STA
IV
4-412-01/M
IV
Ersatzbeschaffungen (Tagesbetreuung von
Kindern in Kindertgagespflege)
Ersatzbeschaffungen (Kinder- und
Jugendarbeit)
Ersatzbeschaffungen (Kinder- und
Jugendschutz)
Ersatzbeschaffungen (Jugendgerichtshilfe
und sexueller Missbrauch)
Ersatzbeschaffungen (Hilfen für junge
Menschen und ihre Familien)
Ersatzbeschaffungen (Regionales
Bildungsbüro)
Ersatzbeschaffungen
(U25/Jugendberufshilfe)
Ersatzbeschaffungen (Ü25)
Ersatzbeschaffungen (Beistandschaften)
Ersatzbeschaffungen (BAFöG)
Ersatzbeschaffungen
(Vormundschaften/Pflegschaften)
Ersatzbeschaffungen (Kinder- und
Familienbüro)
Ersatzbeschaffungen (FB-Overhead 40)
Ersatzbeschaffungen (Medienzentrum)
Ersatzbeschaffungen (Bildungsangebote)
Ersatzbeschaffungen (Stadtarchiv)
Ersatzbeschaffungen (Mediothek)
0
0,00
39.040
0,00
39.040,00
0,00
0,00
39.040,00
39.040,00
22.500
22.500,00
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0,00
36.600,00
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0,00
36.600,00
14.100,00
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0,00
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0,00
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24.100,00
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05.06.2015
1) in der Planung
2) im lfd.
Vergabeverfahren
3) in der Abwicklung
4) mögliche
Regressansprüche
14
bereits
abgeschlossen
(Datum der
Inbetriebnahme)
15
Bemerkungen:
(Begründung für die Notwendigkeit der Auftragsvergabe unter den
Voraussetzungen des § 82 GO NRW;
Hinweis auf gesonderte Aufstellung bei Sammelveranschlagung)
16
2015 - un-/ teilrentierliche Maßnahmen
Maßnahmen bis 50.000 Euro (ohne GWG) ( Projektdefinitionen 7.5xx xxx)
20
Produktgruppe
GB
Investitionsmaßnahmen
2
3
4-413-01/DTM
IV
konkrete Bezeichnung
4
Ersatzbeschaffungen (Deutsches
Textilmuseum)
4-414-01/KuK
IV
Ersatzbeschaffungen (Kulturzentrum
Fabrik Heeder)
4-414-02/KuK
IV
4-415-01/KUM
IV
4-416-01/MBL
IV
4-417-01/MUS
IV
5-060-00
V
5-060-02
V
5-060-02
V
5-061-00
V
5-061-02
V
5-062-00
V
5-062-01
V
5-062-02
V
5-062-02
V
5-063-00
V
5-063-01
V
5-063-02
V
5-063-02
V
5-063-02
V
5-063-03
V
5-066-00
V
5-066-01
V
5-066-02
5-066-02
V
V
5-066-02
V
6-036-00
6-036-01
6-036-01
VI
VI
VI
6-036-02
VI
6-052-00
6-052-01
VI
VI
6-052-01
VI
6-052-01
VI
Ersatzbeschaffungen (Kresch)
Ersatzbeschaffungen (Kunstmuseen)
Ersatzbeschaffungen (Museum Burg Linn)
Ersatzbeschaffungen (Musikschule)
Ersatzbeschaffungen (FB-Overhead 60)
Ersatzbeschaffungen (BgA Stadtwaldhaus)
Ersatzbeschaffungen (BgA Colonnade)
Ersatzbeschaffungen (FB-Overhead 61)
Ersatzbeschaffungen (Verkehrskonzepte)
Ersatzbeschaffungen (FB-Overhead 62)
Ersatzbeschaffungen (BgA
Vermessungen/Erfassungen von
Geodaten)
Ersatzbeschaffungen
(Grundstücksbezogene
Basisinformationen)
Ersatzbeschaffungen (Raumbezogene
Informationssysteme und kathografische
Leistungen)
Ersatzbeschaffungen (FB-Overhead 63)
Ersatzbeschaffungen (Bauberatung)
Ersatzbeschaffungen
(Ordnungswidrigkeiten)
Ersatzbeschaffungen (Baulasten)
Ersatzbeschaffungen (Teilungen)
Ersatzbeschaffungen (Wohnungs- und
Sonderbau)
Ersatzbeschaffungen (FB-Overhead 66)
Ersatzbeschaffungen (Wasserbauliche
Maßnahmen)
Ersatzbeschaffungen (Straßenplanung)
Ersatzbeschaffungen (Verkehrstechnik)
Ersatzbeschaffungen (Straßenbau und instandsetzung)
Ersatzbeschaffungen (FB-Overhead 36)
Fahrzeuge (Abwasser)
Ersatzbeschaffungen (Abwasser)
Ersatzbeschaffungen (Vorfinanzierung von
Leistungen des Landes zur Reform der
Umweltverwaltung)
Ersatzbeschaffungen (FB-Overhead 52)
Ersatzbeschaffungen (BgA Eishallen)
Ersatzbeschaffungen (BgA Turn- und
Sporthallen)
Ersatzbeschaffungen (BgA Sportplätze)
Investitionsliste für das Haushaltsjahr 2015
Unrentierliche Maßnahmen; Maßnahmen bis 50.000 Euro (ohne GWG)
Einzahlungen
(Zuweisungen, Zuschüsse Dritter)
Auszahlungen
vergebene
in 2015 zu
in 2015 zu
vergebene
Aufträge aus
vergebende
vergebende
Aufträge aus
FinanzierungsVorjahren, die Aufträge, die in Vorjahren, die Aufträge, die ab Auszahlungs- bedarf der Stadt
in 2015
2015
ab 2016
2016
anteil 2015
2015
Prognose zum
Ansatz
Ansatz
kassenwirksam kassenwirksam kassenwirksam kassenwirksam (Summe Spalte (Saldo Spalte 12
werden
werden
werden
werden
8 und 9)
./. 6)
2015
31.12.2015
2015
5
6
7
8
9
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11
12
13
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0,00
4.000
0,00
4.000,00
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0,00
0
0
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2.100
0,00
20.000
0
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0
0
0,00
2.100,00
0,00
0,00
2.100,00
2.100,00
0,00
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0,00
20.000,00
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3.610
0,00
3.610,00
0,00
0,00
3.610,00
3.610,00
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0,00
8.200,00
0,00
0,00
8.200,00
8.200,00
0,00
5.500
0,00
5.500,00
0,00
0,00
5.500,00
5.500,00
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29.000
0,00
29.000,00
0,00
0,00
29.000,00
29.000,00
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0,00
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10.000,00
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0,00
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8.000
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8.000,00
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0,00
8.000,00
8.000,00
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8.000
0,00
8.000,00
0,00
0,00
8.000,00
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0,00
5.000,00
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0,00
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14.000,00
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1.000,00
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0,00
6.100
0,00
6.100,00
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6.100,00
6.100,00
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2.500
0,00
0,00
61.300,00
2.500,00
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61.300,00
2.500,00
61.300,00
2.500,00
0
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4.000,00
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1) in der Planung
2) im lfd.
Vergabeverfahren
3) in der Abwicklung
4) mögliche
Regressansprüche
14
bereits
abgeschlossen
(Datum der
Inbetriebnahme)
15
Bemerkungen:
(Begründung für die Notwendigkeit der Auftragsvergabe unter den
Voraussetzungen des § 82 GO NRW;
Hinweis auf gesonderte Aufstellung bei Sammelveranschlagung)
16
2015 - un-/ teilrentierliche Maßnahmen
Maßnahmen bis 50.000 Euro (ohne GWG) ( Projektdefinitionen 7.5xx xxx)
20
Produktgruppe
GB
2
3
6-052-01
VI
6-052-01
VI
6-052-02
VI
6-052-02
VI
6-052-03
6-053-00
VI
VI
6-053-01
VI
6-053-01
VI
6-053-01
VI
6-053-02
VI
6-053-03
VI
6-053-04
6-053-04
6-067-00
VI
VI
VI
6-067-01
VI
6-067-01
VI
6-067-01
VI
6-067-01
VI
6-067-02
VI
6-067-02
VI
6-067-02
VI
6-067-02
6-067-02
VI
VI
6-067-03
VI
Investitionsmaßnahmen
konkrete Bezeichnung
4
Ersatzbeschaffungen (BgA GrotenburgStadion)
Ersatzbeschaffungen (Erholungspark
Elfrather See)
Ersatzbeschaffungen (BgA Sportförderung)
Ersatzbeschaffungen (Sport- und
Gesundheitskurse)
Ersatzbeschaffungen (Bäder)
Ersatzbeschaffungen (FB-Overhead 53)
Ersatzbeschaffungen (Amtsärztlicher
Dienst)
Ersatzbeschaffungen (Kinder- und
Jugendärztlicher Dienst)
Ersatzbeschaffungen
(Sozialpsychiatrischer Dienst)
Ersatzbeschaffungen (Infektions- und
Gesundheitsschutz))
Ersatzbeschaffungen (Zahnärztlicher
Dienst)
Ersatzbeschaffungen (Heimaufsicht)
Ersatzbeschaffungen (Medizinalaufsicht)
Ersatzbeschaffungen (FB-Overhead 67)
Ersatzbeschaffungen (Planung und
Neubau von Freiflächen)
Grünwegeverbindungen (Planung und
Neubau von Freiflächen)
Ersatzbeschaffungen (Freiraum- und
Landschaftsplanung)
Ersatzbeschaffungen (Natur-, Landschaftsund Artenschutz)
Ersatzbeschaffungen (Grünunterhaltung
für andere Fachbereiche)
Ersatzbeschaffungen (Öffentliche
Grünanlagen und Parks)
Wegeherstellung (Öffentliche Grünanlagen
und Parks)
Ersatzbeschaffung (Botanischer Garten)
Wegeherstellung (Kleingärten)
Ersatzbeschaffungen (Wald- und
Forstwirtschaft)
Summe un-/ teilrentierliche Maßnahmen
bis 50.000 Euro
(ohne Geringwertige Wirtschaftsgüter)
Investitionsliste für das Haushaltsjahr 2015
Unrentierliche Maßnahmen; Maßnahmen bis 50.000 Euro (ohne GWG)
Einzahlungen
(Zuweisungen, Zuschüsse Dritter)
Auszahlungen
vergebene
in 2015 zu
in 2015 zu
vergebene
Aufträge aus
vergebende
vergebende
Aufträge aus
FinanzierungsVorjahren, die Aufträge, die in Vorjahren, die Aufträge, die ab Auszahlungs- bedarf der Stadt
in 2015
2015
ab 2016
2016
anteil 2015
2015
Prognose zum
Ansatz
Ansatz
kassenwirksam kassenwirksam kassenwirksam kassenwirksam (Summe Spalte (Saldo Spalte 12
werden
werden
werden
werden
8 und 9)
./. 6)
2015
31.12.2015
2015
5
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0,00
800,00
0,00
0,00
800,00
800,00
0
0,00
3.000
0,00
3.000,00
0,00
0,00
3.000,00
3.000,00
0
0,00
600
0,00
600,00
0,00
0,00
600,00
600,00
0
0
0
0,00
0,00
0,00
600
600
11.650
0,00
0,00
0,00
600,00
600,00
11.650,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
600,00
600,00
11.650,00
600,00
600,00
11.650,00
0
0,00
500
0,00
500,00
0,00
0,00
500,00
500,00
0
0,00
75.000
0,00
75.000,00
0,00
0,00
75.000,00
75.000,00
0
0,00
500
0,00
500,00
0,00
0,00
500,00
500,00
0
0,00
4.000
0,00
4.000,00
0,00
0,00
4.000,00
4.000,00
0
0,00
5.250
0,00
5.250,00
0,00
0,00
5.250,00
5.250,00
0
0,00
101.500
0,00
66.500,00
0,00
0,00
66.500,00
66.500,00
0
0,00
40.000
0,00
40.000,00
0,00
0,00
40.000,00
40.000,00
0
0
0,00
0,00
500
28.000
0,00
0,00
500,00
28.000,00
0,00
0,00
0,00
0,00
500,00
28.000,00
500,00
28.000,00
0
0,00
10.500
0,00
10.500,00
0,00
0,00
10.500,00
10.500,00
22.500
22.500,00
1.771.470
0,00
1.736.470,00
0,00
0,00
1.736.470,00
1.713.970,00
Seite 16 von 30
05.06.2015
1) in der Planung
2) im lfd.
Vergabeverfahren
3) in der Abwicklung
4) mögliche
Regressansprüche
14
bereits
abgeschlossen
(Datum der
Inbetriebnahme)
15
Bemerkungen:
(Begründung für die Notwendigkeit der Auftragsvergabe unter den
Voraussetzungen des § 82 GO NRW;
Hinweis auf gesonderte Aufstellung bei Sammelveranschlagung)
16
Deckung von 35.000 Euro für die Anschaffung eines LKW mit Ladekran. (s.
Maßnahmen > 50.000 Euro)
Investitionsliste 2015
e) Maßnahmen oberhalb der Wertgrenze
von 50.000 Euro
Seite 17 von 30
2015 - un-/ teilrentierliche Maßnahmen
Maßnahmen > 50.000 Euro (Projektdefinition 7.6xx xxx)
20
Produktgruppe
GB
Priori
tät
1
2
3
1
5-060-02
V
2
5-060-02
V
3
5-060-02
V
4
5-060-02
V
5
5-060-02
V
Investitionsmaßnahmen
konkrete Bezeichnung
4
U3-Ausbauprogramm Neubau von 45
Gruppen
U3-Ausbauprogramm Erweiterung um 11
Gruppen (inkl. Festwerte)
U3-Ausbauprogramm Anpassung des
Raumangebots (inkl. Festwerte)
Investitionsliste für das Haushaltsjahr 2015
Unrentierliche Maßnahmen über 50.000 Euro
Einzahlungen
(Zuweisungen, Zuschüsse Dritter)
vergebene
Aufträge aus
Vorjahren, die in
2015
Prognose zum
Ansatz
Ansatz
kassenwirksam
werden
2015
31.12.2015
2015
5
6
7
8
Auszahlungen
in 2015 zu
vergebene
in 2015 zu
vergebende
Aufträge aus
vergebende
Aufträge, die in Vorjahren, die ab Aufträge, die ab
2015
2016
2016
kassenwirksam kassenwirksam kassenwirksam
werden
werden
werden
9
10
11
05.06.2015
AuszahlungsFinanzierungsbedarf der Stadt
anteil 2015
2015
(Summe
Spalte 8 und (Saldo Spalte 12 ./.
9)
6)
12
13
1) in der Planung
2) im lfd.
Vergabeverfahren
3) in der Abwicklung
4) mögliche
Regressansprüche
14
bereits abgeschlossen
Bemerkungen:
(Datum der
(Begründung für die Notwendigkeit der Auftragsvergabe unter
Inbetriebden Voraussetzungen des § 82 GO NRW;
nahme)
Hinweis auf gesonderte Aufstellung bei Sammelveranschlagung)
15
16
2.084.000
619.400,00
580.000
370.000,00
210.000,00
0,00
4.180.000,00
580.000,00
-39.400,00
s. gesondertes Tabellenblatt
2.138.600
2.811.600,00
2.872.000
621.082,95
2.406.000,00
0,00
1.651.000,00
3.027.082,95
215.482,95
s. gesondertes Tabellenblatt
240.800
300.000,00
300.000
23.000,00
277.000,00
0,00
2.010.000,00
300.000,00
0,00
s. gesondertes Tabellenblatt
Kita Florastraße
0
0,00
40.000
50.000,00
0,00
0,00
0,00
50.000,00
50.000,00
3 und 4
Albert-Schweitzer-Realschule
0
0,00
375.000
355.000,00
0,00
0,00
0,00
355.000,00
355.000,00
3 und 4
6
5-060-01
V
Gesamtschule Kaiserplatz, Erweiterungen
um 2 Gruppenbereiche (inkl. Festwerte)
0
0,00
250.000
33.000,00
217.000,00
0,00
100.000,00
250.000,00
250.000,00
3 und 4
7
5-060-01
V
Bismarckschule, Ersatz des abgängigen
Pavillongebäudes
0
0,00
100.000
0,00
50.000,00
0,00
0,00
50.000,00
50.000,00
1
8
5-060-01
V
Planung und Investition für
Schulformänderungen (inkl. Festwerte)
0
0,00
600.000
0,00
200.000,00
0,00
0,00
200.000,00
200.000,00
1
9
5-060-02
V
Gebundener Ganztag an Realschulen
(Horkesgath)
0
0,00
162.500
50.000,00
112.500,00
0,00
0,00
162.500,00
162.500,00
3
0
0,00
162.500
50.000,00
112.500,00
0,00
0,00
162.500,00
162.500,00
3
0
0,00
987.000
0,00
500.000,00
0,00
0,00
500.000,00
500.000,00
1 und 3
3.358.500
3.358.500,00
8.754.000
4.083.646,71
1.749.353,29
1.667.000,00
3.497.000,00
5.833.000,00
2.474.500,00
3 und 4
280.000
0,00
5.655.000
5.355.000,00
300.000,00
1.400.000,00
0,00
5.655.000,00
5.655.000,00
3 und 4
0
0,00
533.890
0,00
385.000,00
0,00
148.890,00
385.000,00
385.000,00
9
5-060-02
V
Gebundener Ganztag an Gymnasien
(Horkesgath)
10
2-021-03
II
Grundstücksverkehr
11
5-066-02
V
Ostwall 2.- 5. BA
12
5-060-02
V
Kaiser-Wilhelm-Museum,
Sanierungsmaßnahme
12
4-415-01/KUM
IV
Erstaustattung KWM
Seite 18 von 30
1
Restabwicklung/Schlussrechnungen der in 2014 fertiggestellten
01.10.2014 Baumaßnahme, Neuveranschlagung erforderlich, da keine
Resteübertragung möglich
Restabwicklung/Schlussrechnungen der in 2014 fertiggestellten
01.09.2014 Baumaßnahme, Neuveranschlagung erforderlich, da keine
Resteübertragung möglich
Die Ausführung des südlichen Bauteils befindet sich in Ausführung und
wird in 2015 fertiggestellt und abgerechnet (ursprünglich bereits für
2014 vorgesehen, daher Mittelverschiebung ohne Resteübertragung,
keine Mehrkosten). Der Baubeginn des nördlichen Bauteils ist für
September 2015 vorgesehen. Eine Abrechnung dieses Bauteils ist erst
Anfang 2016 realistisch, daher werden hierfür Mittel in Höhe von rund
100 TEUR aus dem Ansatz 2016 in Anspruch genommen, die
ursprünglich für die Erstellung der Turnhalle vorgesehen sind. Die
Durchführung des Projektes erfolgt im Rahmen der kommunalen
Schulträgerverpflichtung (§§ 78, 79 SchulG NW).
Für 2015 sind Planungskosten vorzusehen, um die Voraussetzung für
einen Projektstart in 2016 zu schaffen. Die Beauftragung der
Bauleistungen erfolgt erst in 2016.
In 2015 werden Mittel in Höhe von rund 200.000 EUR für
Machbarkeitsstudien zu möglichen Standorten der 5. Gesamtschule,
für Arbeiten zur Umwandlung des Standortes Lübecker Weg zur 4.
Gesamtschule sowie Arbeiten im Rahmen der Umwandlung der
Comeniusschule (bisher Förderschule) zum Nebenstandort der
Grundschule Mariannenstr. benötigt.
01.09.2014 Das Objekt ist bereits zu überwiegenden Teilen in Nutzung gegangen.
Aktuell stehen noch Restarbeiten/-rechnungen für das
Selbstlernzentrum aus, weiterhin sind je nach Ausgang des
01.09.2014 anhängigen Gerichtsverfahrens die Kosten der Dacherneuerung
vorzusehen.
Es werden rd. 20.600 EUR für die Entschädigung von zwei
ausgelaufenen Erbbaurechten benötigt.
Der verbleibende Betrag ist für Grundstücksankäufe/Ausübung von
Vorkaufsrechten vorgesehen. Im Nothaushalt werden Ankäufe nur
dann infrage kommen, wenn gesetzliche oder vertragliche
Vorkaufsrechte zwingend ausgeübt werden müssen, um Grundstücke
für die Stadt zu sichern, die dringend für die
Aufgabenerfüllung benötigt werden. Dabei ist dann eine zeitliche
Verschiebung nicht möglich, da die Vorkaufsrechte innerhalb von zwei
Monaten ausgeübt werden müssen.
Gem. §82 Abs. 1 GO: Fortsetzung einer Maßnahme mit einer
Finanzposition oder Verpflichtungsermächtigung im HH-Plan des
Vorjahres.
Die Fertigstellung der Baumaßnahme ist für Herbst 2015, die
Abrechnung für Sommer 2016 vorgesehen. Laut aktuellem Sachstand
werden für 2015 Zahlungen in Höhe von rund 5.655.000 EUR, in 2016
von rund 1.400.000 EUR erwartet. Der Gesamtbedarf liegt demnach
unter Berücksichtigung der Rechnungsergebnisse bis 2014 bei rund
17.700.000 EUR, also im Rahmen der Beschlusslage. Bzgl. der aus
Regress gegen die ursprünglich ausführende Firma für
Fensterarbeiten erwarteten Rückflüsse lässt der aktuelle Sachstand
des anhängigen Gerichtsverfahrens keinen Erfolg noch in 2015
erwarten.
Der Umzug in 2016 vom Depot in Uerdingen zurück ins sanierte KWM
kann nur stattfinden, wenn die Ersteinrichtung verschiedener Bereiche
(Kunstdepot, Bibliothek,Büros, Werkstätten etc.) im KWM in 2015
bereits erfolgt ist. Bei dem Betrag von ca. 385.000 EUR handelt es
sich um einen Schätzbetrag nach dem bisherigen Baufortschritt und
Kenntnisstand.
2015 - un-/ teilrentierliche Maßnahmen
Maßnahmen > 50.000 Euro (Projektdefinition 7.6xx xxx)
20
Produktgruppe
GB
Investitionsmaßnahmen
Investitionsliste für das Haushaltsjahr 2015
Unrentierliche Maßnahmen über 50.000 Euro
Einzahlungen
(Zuweisungen, Zuschüsse Dritter)
vergebene
Aufträge aus
Vorjahren, die in
2015
Prognose zum
Ansatz
Ansatz
kassenwirksam
werden
2015
31.12.2015
2015
5
6
7
8
Auszahlungen
in 2015 zu
vergebene
in 2015 zu
vergebende
Aufträge aus
vergebende
Aufträge, die in Vorjahren, die ab Aufträge, die ab
2015
2016
2016
kassenwirksam kassenwirksam kassenwirksam
werden
werden
werden
9
10
11
05.06.2015
AuszahlungsFinanzierungsbedarf der Stadt
anteil 2015
2015
(Summe
Spalte 8 und (Saldo Spalte 12 ./.
9)
6)
12
13
1) in der Planung
2) im lfd.
Vergabeverfahren
3) in der Abwicklung
4) mögliche
Regressansprüche
14
Priori
tät
1
2
3
konkrete Bezeichnung
4
13
5-060-02
V
Haus Sollbrüggen, Musikschule
0
0,00
475.000
100.000,00
70.000,00
0,00
0,00
170.000,00
170.000,00
3 und 4
14
5-060-01
V
Hauptfeuerwache, Beratung PPP
0
0,00
40.000
0,00
210.000,00
0,00
0,00
210.000,00
210.000,00
3
15
3-037-01
III
Leitstellentechnik für den Neubau der
Hauptfeuerwache
0
0,00
222.920
0,00
222.920,00
0,00
1.800.000,00
222.920,00
222.920,00
3 und 4
16
5-060-02
V
Hauptfeuerwache Planungskosten TK
0
0,00
330.000
0,00
160.000,00
0,00
0,00
160.000,00
160.000,00
3
17
5-066-02
V
Hauptfeuerwache; Ausbau Güterstr.
0
0,00
200.000
0,00
200.000,00
0,00
425.000,00
200.000,00
200.000,00
1
18
5-066-02
V
Haupt-Feuerwache;LSA Neue
Ritterstr./Güterstr.
0
0,00
200.000
0,00
200.000,00
0,00
346.000,00
200.000,00
200.000,00
2
19
20
21
5-066-01
5-066-02
3-037-01
V
V
III
Sanierung Rheindeiche
Hafenringstraße 2. BA, von Kreisverkehr
Fegeteschstr. - Bataverstraße
Kleinalarmfahrzeug
880.000
1.185.840
0
2.104.800,00
700.100,00
0,00
1.100.000
2.106.000
120.000
743.768,40
1.569.518,70
0,00
1.587.231,60
536.481,30
120.000,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
70.000,00
Seite 19 von 30
2.331.000,00
2.106.000,00
50.000,00
226.200,00
1.405.900,00
50.000,00
bereits abgeschlossen
Bemerkungen:
(Datum der
(Begründung für die Notwendigkeit der Auftragsvergabe unter
Inbetriebden Voraussetzungen des § 82 GO NRW;
nahme)
Hinweis auf gesonderte Aufstellung bei Sammelveranschlagung)
15
16
Neben den bereits in Vorjahren erteilten Aufträgen sind bereits
ausgeschriebene Elektroarbeiten - nach Rückzug des Anbieters nochmals zu beauftragen.
Die Maßnahme steht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem PPPModell zum Bau der Hauptfeuerwache (Leitstellenplanung, 100.000
EUR, Vertragscontrolling, 30.000 EUR, Baucontrolling, 80.000 EUR)
Die Beauftragung für eine neue Leitstellentechnik (hier Anteil
Brandschutz) zur Implementierung in den Neubau der
Hauptfeuerwache erfolgte in 2014. I.H.v. 222.920 Euro werden
Leistungen in 2015 kassenwirksam. Darüber hinaus ist eine
Verpflichtungsermächtigung i.H.v. 1.800.000 Euro erforderlich, welche
nach Fertigstellung Anfang 2016 kassenwirksam wird. S. auch
Begründung bei "rentierlichen Maßnahmen"!
Die Maßnahme steht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem PPPModell zum Bau der Hauptfeuerwache (Planungsleistungen
Telekommunikation)
Gem. §82 Abs. 1 GO: Fortsetzung einer Maßnahme mit einer
Finanzposition oder Verpflichtungsermächtigung im HH-Plan des
Vorjahres. Zur optimalen Erschließung der Hauptfeuerwache sind der
Ausbau der Güterstraße sowie der Ausbau von
Verkehrsvorratsflächen, die zwischen dem Gelände der
Hauptfeuerwache und der Neuen Ritterstraße liegen, notwendig.
Gem. § 82 Abs. 1 GO: Fortsetzung einer Maßnahme mit einer
Finanzposition oder Verpflichtungsermächtigung im HH-Plan des
Vorjahres im Zuge der Gesamtmaßnahme sollen die Signalanlagen im
Ausrückbereich der Feuerwehr zukünftig durch die Leitstelle der
Feuerwache beeinflussbar sein und müssen deshalb erneuert werden.
Die Feuerwehr will im Oktober unter realen Bedingungen die
Testphase einleiten.
3 und 4
Herstellung von Wurzelbrücken durch zusätzlichen Erhalt der Bäume.
Veränderung des Bauverfahrens im Wegebau durch Wurzelschutz.
Kontaminierte Böden, dadurch entstehen Entsorgungskosten. Es
entsteht eine Bauzeitverlängerung wegen Baum- und Wurzelschutz.
Durch die Bauzeitverlängerung und Mehrkosten werden andere
Aufträge verteuert wie die Bauüberwachung, SIGEKO und die
ökologische Baubegleitung. Eine Refinanzierung der Mehrkosten wird
über Fördermittel erwartet.
3 und 4
Per Beantragung Mittelausgleich an die BZR konnten Ende 2014 1,1
Mio EUR Förderung vereinnahmt werden gegenüber dem Planansatz
i.H.v. 880.000,-- EUR. Aufgrund von Wenigerausgaben im HH-Jahr
2014 und Einsparungen i.H.v. 678.000,-- EUR ist für 2015 nach
jetzigem Kenntnisstand mit 700.100,-- EUR zu rechnen. Gem. §82
Abs. 1 GO: Fortsetzung einer Maßnahme mit einer Finanzposition
oder Verpflichtungsermächtigung im HH-Plan des Vorjahres.
1
Mit diesem Fahrzeug soll ein Kleinalarmfahrzeug aus dem Jahre 2004
ersetzt werden, welches als Fahrzeug für Einsätze kleineren
Umfanges eingesetzt wird (Beseitigung von Ölspuren,
Wasserschäden, kleine Sturmeinsätze, Tierrettung, Öffnungen von
Wohnungen bei hilflosen Personen hinter verschlossenen Türen). Das
Fahrzeug hat dann eine Laufzeit von 10 Jahren erreicht und ist heute
schon wegen der starken Beanspruchung entsprechend
reparaturanfällig. Die Beschaffung des Fahrgestells erfolgt in 2015. Die
Aufbauten werden in 2015 beauftragt, sie führen allerdings erst in
2016 zur Kassenwirksamkeit, so dass eine
Verpflichtungsermächtigung von 70.000 Euro erforderlich ist.
Gesetzliche Grundlage bildet das FSHG.
2015 - un-/ teilrentierliche Maßnahmen
Maßnahmen > 50.000 Euro (Projektdefinition 7.6xx xxx)
20
Produktgruppe
GB
Priori
tät
1
2
3
22
3-037-01
III
23
3-037-01
III
Investitionsmaßnahmen
konkrete Bezeichnung
4
Hilfeleistungslöschfahrzeug Freiwillige
Feuerwehr Fischeln
Einsatzleitwagen
Investitionsliste für das Haushaltsjahr 2015
Unrentierliche Maßnahmen über 50.000 Euro
Einzahlungen
(Zuweisungen, Zuschüsse Dritter)
vergebene
Aufträge aus
Vorjahren, die in
2015
Prognose zum
Ansatz
Ansatz
kassenwirksam
werden
2015
31.12.2015
2015
5
6
7
8
0
0
0,00
0,00
90.000
120.000
0,00
0,00
Auszahlungen
in 2015 zu
vergebene
in 2015 zu
vergebende
Aufträge aus
vergebende
Aufträge, die in Vorjahren, die ab Aufträge, die ab
2015
2016
2016
kassenwirksam kassenwirksam kassenwirksam
werden
werden
werden
9
10
11
90.000,00
120.000,00
0,00
0,00
240.000,00
70.000,00
05.06.2015
AuszahlungsFinanzierungsbedarf der Stadt
anteil 2015
2015
(Summe
Spalte 8 und (Saldo Spalte 12 ./.
9)
6)
12
13
90.000,00
50.000,00
90.000,00
50.000,00
1) in der Planung
2) im lfd.
Vergabeverfahren
3) in der Abwicklung
4) mögliche
Regressansprüche
14
1
Mit diesem Fahrzeug soll ein Einsatzleitwagen der Grösse 1 nach DIN
ersetzt werden, welches bei jedem Einsatz vom Zugführer der
Feuerwache 1 als Führungsfahrzeug genutzt wird. Zu diesem Zweck
ist das Fahrzeug mit der vorgeschriebenen Kommunikationstechnik
(Funk, Telefon, Fax, Navigation) und notwendiger Beladung
(Messgeräte u.ä.) ausgestattet. Dieses Fahrzeug hat dann eine
Laufzeit von 12 Jahren erreicht und wurde entsprechend stark
beansprucht. Ferner besitzt das Fahrzeug keine zeitgemäße
Datenverarbeitungs- und Informationstechnik, so dass eine teure
Umrüstung absolut unwirtschaftlich wäre. Die Beschaffung des
Fahrgestells erfolgt in 2015. Die Aufbauten werden in 2015 beauftragt,
sie führen allerdings erst in 2016 zur Kassenwirksamkeit, so dass eine
Verpflichtungsermächtigung von 70.000 Euro erforderlich ist.
Gesetzliche Grundlage bildet das FSHG.
1
24
3-037-01
III
Ankauf Löschfahrzeug
0
0,00
400.000
0,00
400.000,00
0,00
0,00
400.000,00
400.000,00
25
3-037-01
III
Mannschaftstransportwagen
0
0,00
0
0,00
0,00
0,00
60.000,00
0,00
0,00
1
26
3-037-01
III
Hilfeleistungslöschfahrzeug Freiwillige
Feuerwehr Oppum
0
0,00
0
0,00
0,00
0,00
290.000,00
0,00
0,00
1
Hierbei handelt es sich um den in 2015 kassenwirksam werdenden
Anteil für die bereits in 2014 beauftragte Beschaffung der
Löschgruppenfahrzeuge für die freiwilligen Feuerwehren Löschgruppe
Gellep-Stratum und Löschzug Hüls (hier jeweils Ansatz für Aufbau).
Gesetzliche Grundlage bildet das FSHG.
Das Fahrzeug wird für täglich zwingend notwendige logistische
Abläufe zwischen den einzelnen Feuerwachen benötigt (Personal- und
Materialtransport). In der mittelfristigen Finanzplanung ist eine
Verpflichtungsermächtigung in 2015 beplant, welche in 2016
kassenwirksam wird. Weiterhin dient es bei größeren und / oder
langwierigen Einsätzen zum Personaltausch und zur Versorgung der
vor Ort befindlichen Einsatzkräfte sowie zum Abtransport von
gebrauchtem Einsatzmaterial. Gesetzliche Grundlage bildet das
FSHG.
Mit diesem Löschfahrzeug (hier Ansatz für Aufbau) soll ein dann 19
Jahre altes Fahrzeug der Löschgruppe Oppum ersetzt werden. Dieses
Fahrzeug entspricht schon heute in keinster Weise den
einsatztaktischen und sicherheitstechnischen Anforderungen in Bezug
auf die feuerwehrtechnischen Einbauten und Ausrüstungen. Für den
Aufbau ist eine Verpflichtungsermächtigung in 2015 erforderlich,
welche in 2017 kassenwirksam wird. Die Anschaffung des
Fahrgestells ist in der mittelfristigen Finanzplanung für das Jahr 2016
berücksichtigt. Gesetzliche Grundlage bildet das FSHG.
3 und 4
27
3-037-01
III
Sicherheitsentwicklungsplan
0
0,00
45.000
0,00
45.000,00
0,00
0,00
45.000,00
45.000,00
1
28
5-066-02
V
LZA K109, Düsseldorfer Straße Hafenstraße
0
0,00
64.350
39.213,36
25.136,64
0,00
0,00
64.350,00
64.350,00
1
29
5-066-02
V
Dakerstraße
0
0,00
70.500
70.500,00
0,00
0,00
0,00
70.500,00
70.500,00
3 und 4
Seite 20 von 30
bereits abgeschlossen
Bemerkungen:
(Datum der
(Begründung für die Notwendigkeit der Auftragsvergabe unter
Inbetriebden Voraussetzungen des § 82 GO NRW;
nahme)
Hinweis auf gesonderte Aufstellung bei Sammelveranschlagung)
15
16
Mit diesem Löschfahrzeug (hier Ansatz für Fahrgestell) soll ein dann
21 Jahre altes Fahrzeug des Löschzuges Fischeln ersetzt werden.
Dieses Fahrzeug entspricht schon heute in keinster Weise den
einsatztaktischen und sicherheitstechnischen Anforderungen in Bezug
auf die feuerwehrtechnischen Einbauten und Ausrüstungen. Für den
Aufbau ist eine Verpflichtungsermächtigung in 2015 erforderlich,
welche in 2016 kassenwirksam wird. Gesetzliche Grundlage bildet das
FSHG.
Aus diesem Ansatz soll ein vorhandener Mannschaftstransportwagen
ersetzt werden, welcher für den Transport von Einsatzkräften und als
Zugfahrzeug für einen Technikanhänger im Rahmen der
Einsatzkonzepte für den Sanitäts- und Betreuungsdienst genutzt wird.
Das vorhandene Fahrzeug ist Baujahr 1993 und mit einer Laufzeit von
mehr als 20 Jahren entsprechend reparaturanfällig und unzuverlässig.
Gesetzliche Grundlagen bilden die Bestimmungen des
Katastrophenschutzes.
2014
Die Planung muss in 2015 vorangetrieben werden, damit die
Maßnahme 2016 in das Ausschreibungsverfahren gelangen kann.
Gem. §82 Abs. 1 GO: Fortsetzung einer Maßnahme mit einer
Finanzposition oder Verpflichtungsermächtigung im HH-Plan des
Vorjahres
2015 - un-/ teilrentierliche Maßnahmen
Maßnahmen > 50.000 Euro (Projektdefinition 7.6xx xxx)
20
Produktgruppe
GB
Investitionsmaßnahmen
Investitionsliste für das Haushaltsjahr 2015
Unrentierliche Maßnahmen über 50.000 Euro
Einzahlungen
(Zuweisungen, Zuschüsse Dritter)
vergebene
Aufträge aus
Vorjahren, die in
2015
Prognose zum
Ansatz
Ansatz
kassenwirksam
werden
2015
31.12.2015
2015
5
6
7
8
Priori
tät
1
2
3
konkrete Bezeichnung
4
30
5-066-02
V
Erneuerung Verkehrsrechner
0
0,00
750.000
31
5-066-02
V
LZA K67 Ossumer Straße
0
0,00
32
5-066-01
V
Rheinblick
0
0,00
33
5-066-02
V
Erneuerung von Beleuchtungsanlagen
0
34
5-066-02
V
Erschließung von Baugelände, GE
35
5-066-02
V
IV
36
4-051-05
Auszahlungen
in 2015 zu
vergebene
in 2015 zu
vergebende
Aufträge aus
vergebende
Aufträge, die in Vorjahren, die ab Aufträge, die ab
2015
2016
2016
kassenwirksam kassenwirksam kassenwirksam
werden
werden
werden
9
10
11
05.06.2015
AuszahlungsFinanzierungsbedarf der Stadt
anteil 2015
2015
(Summe
Spalte 8 und (Saldo Spalte 12 ./.
9)
6)
12
13
1) in der Planung
2) im lfd.
Vergabeverfahren
3) in der Abwicklung
4) mögliche
Regressansprüche
14
724.544,11
5.455,89
0,00
0,00
730.000,00
730.000,00
210.000
342,19
209.657,81
0,00
0,00
210.000,00
210.000,00
2
320.000
4.856,66
145.143,34
0,00
0,00
150.000,00
150.000,00
1 und 4
0,00
4.200.000
3.000.000,00
1.200.000,00
0,00
14.000.000,00
4.200.000,00
4.200.000,00
3 und 4
0
0,00
50.000
45.600,00
4.400,00
0,00
0,00
50.000,00
50.000,00
3 und 4
Kostenbeteiligung an SWK-Maßnahmen
0
0,00
200.000
0,00
200.000,00
0,00
0,00
200.000,00
200.000,00
3
Ausz. Für den Erwerb von bewegl AV >
410 EUR
Ankauf von Spielgeräten
0
0,00
25.000
0,00
25.000,00
0,00
0,00
25.000,00
25.000,00
1 (bzw. 3)
37
4-051-05
IV
38
5-062-04
V
Tiefbaumaßnahmen Bau von
Kinderspielplätzen
Stadtumbau West
39
6-067-02
VI
40
6-067-03
41
3 und 4
0
0,00
475.000
0,00
475.000,00
0,00
110.000,00
475.000,00
475.000,00
3.814.572
1.435.014
4.966.943
1.277.942
722.901
0
3.933.030
2.000.843
565.829
Ankauf von Fahrzeugen
0
0,00
90.000
0,00
125.000,00
0,00
0,00
125.000,00
125.000,00
1 (bzw. 2)
VI
Ersatzfahrzeuge
0
0,00
35.000
0,00
35.000,00
0,00
0,00
35.000,00
35.000,00
1 (bzw. 2)
5-060-01
V
Technik- und Dienstleistungszentrum
0
0,00
800.000
0,00
800.000,00
0,00
9.200.000,00
800.000,00
800.000,00
3 und 4
42
5-060-01
V
Sanierung Stadthaus
0
0,00
1.333.000
0,00
1.333.000,00
0,00
0,00
1.333.000,00
1.333.000,00
3 und 4
43
5-066-01
V
Sanierung der Verrohrung Linner
Mühlenbach und des HochwasserPumpwerkes
0
0,00
500.000
0,00
500.000,00
0,00
600.000,00
500.000,00
500.000,00
44
5-066-02
V
Erneuerung von Straßen
500.000
500.000,00
1.500.000
0,00
1.500.000,00
0,00
1.500.000,00
1.500.000,00
1.000.000,00
Seite 21 von 30
1
2
1 und 4
bereits abgeschlossen
Bemerkungen:
(Datum der
(Begründung für die Notwendigkeit der Auftragsvergabe unter
Inbetriebden Voraussetzungen des § 82 GO NRW;
nahme)
Hinweis auf gesonderte Aufstellung bei Sammelveranschlagung)
15
16
Gem. §82 Abs. 1 GO: Fortsetzung einer Maßnahme mit einer
Finanzposition oder Verpflichtungsermächtigung im HH-Plan des
Vorjahres
Maßnahme befindet sich in der Ausführung. Submission durchgeführt.
Zur Erfüllung der Anforderungen des Hochwasserschutzes ist die
marode Hochwasserschutzanlage zu sanieren.
Am 09.09.2010 erfolgte durch den Hauptausschuss der Stadt Krefeld
der Grundsatzbeschluss zur "Erneuerung der Straßenbeleuchtung" mit
einem Gesamtaufwand i.H.v. 37,5 Mio. EUR. Mit Beschluss des
Bauausschusses v. 11.05.2011 wurden die Kosten für den Zeitraum
2011-2017 festgesetzt. Gem. §82 Abs. 1 GO: Fortsetzung einer
Maßnahme mit einer Finanzposition oder Verpflichtungsermächtigung
im HH-Plan des Vorjahres.
Aufträge wie in Spalte 8 bestehen aus dem Vorjahr und werden
zwecks Ankauf, Notar, Grundbucheintragungen etc. in diesem Jahr
abgewickelt.
Maßnahmen und Abläufe werden durch die SWK bestimmt. Die
Kostenbeteiligung ist an einen Vertrag mit der SWK gekoppelt.
Zur Finanzierung der Herstellungskosten für gespendete Spielgeräte
(wirtschaftlicher Vorteil für die Stadt Krefeld) sowie von
Ersatzbeschaffungen von Kinderspielgeräten zur Aufrechterhaltung
der Bespielbarkeit der bestehenden Kinderspielplätze.
s. gesondertes Tabellenblatt
s. gesondertes Tabellenblatt
Der nebenstehende Betrag wird zur Ersatzbeschaffung eines LKW mit
Ladekran benötigt. Er muss zwingend zur Benutzung in der
Umweltzone zugelassen sein, da in diesem Jahr aufgrund der
rechtlichen Vorschriften die Möglichkeit zur Erteilung von
Ausnahmegenehmigungen letztmalig besteht. Der zu ersetzende LKW
verfügt weder über die entsprechend erforderliche Abgasnorm, noch
ist dieser aufgrund der zahlreichen Mängel wirtschaftlich
instandzusetzen. Die Beschaffung ist zur Umsetzung
verkehrssichernder Maßnahmen unabweisbar.
Der nebenstehende Betrag ist zur Ersatzbeschaffung eines Fahrzeugs
für die Forstabteilung zur Aufrechterhaltung des Betriebs zwingend
erforderlich. Eine Reparatur des Altfahrzeugs (Bj. 1995) ist angesichts
der erheblichen TÜV-Mängel und des Alters nicht mehr wirtschaftlich.
Der Planungsauftrag befindet sich in der Abwicklung, entsprechende
Beauftragungen wurden erteilt. Vorbehaltlich der erforderlichen
Beschlussfassungen wird auch die Inanspruchnahme der
Verpflichtungsermächtigung erforderlich.
Der Planungsauftrag befindet sich in der Abwicklung, entsprechende
Beauftragungen wurden erteilt.
Als Folge des Brandereignisses bei der Fa. Compo ist eine kurzfristige
Sanierung des Pumpwerkes und der Gewässerverrohrung
unumgänglich und nicht aufschiebar. Es tritt über Schadstellen
kontaminiertes Wasser in das Gewässer. Es besteht derzeit eine
Zahlungspflicht von hohen Abwassergebühren für das belastete
Wasser, das in den Kanal geleitet werden kann. Das
Hochwasserpumpwerk ist nicht funktionstüchtig und weist erhebliche
Schäden an Schiebern und Pumpen auf. Somit ist die Entwässerung
des Krefelder Südens nicht sichergestellt.
Die Gesamtsituation für Teilabschnitte in folgenden Bereichen:
Kempener Allee, Hafenstraße, Moerser Straße, Anrather Straße und
Düsseldorfer Straße hat sich durch Frostschäden zusätzlich
verschlechtert. Es ist vermehrt mit Regressansprüchen von Haltern
beschädigter Fahrzeuge zu rechnen. Im Rahmen der
Verkehrssicherungspflicht sind die beschädigten Straßen umgehend
Instand zu setzen, da andernfalls komplette Straßenabsperrungen
drohen.
2015 - un-/ teilrentierliche Maßnahmen
Maßnahmen > 50.000 Euro (Projektdefinition 7.6xx xxx)
20
Produktgruppe
GB
Investitionsmaßnahmen
Investitionsliste für das Haushaltsjahr 2015
Unrentierliche Maßnahmen über 50.000 Euro
Einzahlungen
(Zuweisungen, Zuschüsse Dritter)
vergebene
Aufträge aus
Vorjahren, die in
2015
Prognose zum
Ansatz
Ansatz
kassenwirksam
werden
2015
31.12.2015
2015
5
6
7
8
Auszahlungen
in 2015 zu
vergebene
in 2015 zu
vergebende
Aufträge aus
vergebende
Aufträge, die in Vorjahren, die ab Aufträge, die ab
2015
2016
2016
kassenwirksam kassenwirksam kassenwirksam
werden
werden
werden
9
10
11
05.06.2015
AuszahlungsFinanzierungsbedarf der Stadt
anteil 2015
2015
(Summe
Spalte 8 und (Saldo Spalte 12 ./.
9)
6)
12
13
1) in der Planung
2) im lfd.
Vergabeverfahren
3) in der Abwicklung
4) mögliche
Regressansprüche
14
bereits abgeschlossen
Bemerkungen:
(Datum der
(Begründung für die Notwendigkeit der Auftragsvergabe unter
Inbetriebden Voraussetzungen des § 82 GO NRW;
nahme)
Hinweis auf gesonderte Aufstellung bei Sammelveranschlagung)
15
16
Die Umweltverträglichkeitsstudie und der Artenschutz müssen 2015
für die Wiederaufnahme des Projektes beauftragt werden und in die zu
aktualisierende Planung eingearbeitet werden.
Bei der Erneuerung von Steuergeräten handelt es sich um
Totalausfälle der Lichtsignalanlagen. Es besteht grundsätzlich bei
einem Ausfall Gefahr in Verzug. Die meisten Anlagen haben bereits
eine Nutzungsdauer von über 30 Jahren.
Eine Aufhebung der Benutzerpflicht kann an den Radverkehrsanlagen
aus Verkehrssicherheitsgründen gegenüber den schwächsten
Radverkehrsteilnehmern nicht erfolgen.
Priori
tät
1
2
3
konkrete Bezeichnung
4
45
5-066-02
V
Erschließung Fischeln-Süd-West
0
0,00
130.000
0,00
130.000,00
0,00
0,00
130.000,00
130.000,00
1
46
5-066-02
V
Erneuerung von Steuergeräten für LSA
0
0,00
160.000
0,00
160.000,00
0,00
160.000,00
160.000,00
160.000,00
2 und 3
47
5-066-02
V
Erneuerung von Radwegen und Gehwegen
0
100.000,00
300.000
0,00
300.000,00
0,00
0,00
300.000,00
200.000,00
1
0
0,00
230.000
0,00
150.000,00
0,00
155.000,00
150.000,00
150.000,00
3
Die Planung zu 6 Lichtsignalanlagen befindet sich in der Ausführung.
Im Rahmen der gesetzlich begründeten Betreiberverantwortung (u. a.
§ 823 BGB, § 12 BetrSichV) ist die Erneuerung der Schulhoffläche
erforderlich. Ein aktuelles Angebot schließt mit rund 30.000 EUR.
48
5-066-02
V
Errichtung und Erneuerung der LZA zur
ÖPNV-Beschleunigung 4. BA
49
5-060-02
V
KGS Traar, Schulhofsanierung
0
0,00
80.000
0,00
30.000,00
0,00
0,00
30.000,00
30.000,00
1 und 4
50
5-066-02
V
Erneuerung von Parkscheinautomaten
0
0,00
21.000
0,00
21.000,00
0,00
0,00
21.000,00
21.000,00
3
51
5-066-02
V
Schroersdyk
0
0,00
20.000
0,00
20.000,00
0,00
0,00
20.000,00
20.000,00
1
52
5-060-01
V
Inklusion an Schulen
250.000
250.000,00
250.000
0,00
250.000,00
0,00
0,00
250.000,00
0,00
1
-
53
5-060-02
V
Ersatz von Spielgeräten in
Tageseinrichtungen für Kinder
0
0,00
20.000
0,00
20.000,00
0,00
0,00
20.000,00
20.000,00
1 und 4
-
54
6-067-01
VI
Ersatzleistungen nach § 15 BNatschG
(Zweckbindung)
55
6-052-01
VI
56
6-052-01
57
58
30.000
30.000,00
87.142
0,00
87.142,00
0,00
0,00
87.142,00
57.142,00
1 und 4
Errichtung eines Kunstrasenplatzes BSA
Hüls, Hölschen Dyk
0
0,00
537.000
0,00
537.000,00
0,00
0,00
537.000,00
537.000,00
1
VI
Ankauf eines Fahrzeuges für die Eishallen
0
0,00
90.000
0,00
90.000,00
0,00
0,00
90.000,00
90.000,00
1
5-060-02
V
Erbbaurechtsentschädigungen
0
0,00
34.270
0,00
34.270,00
0,00
0,00
34.270,00
34.270,00
-
2-021-03
II
Leibrente Vertrag 42/420 M 82103011
0
0,00
11.000
11.000,00
0,00
0,00
0,00
11.000,00
11.000,00
4
Seite 22 von 30
Die Parkscheinautomaten sind größtenteils veraltet und fallen
reparaturbedingt häufig aus. Hierdurch entsteht der Stadt ein nicht
unerheblicher Einnahmeausfall.
Der völlig marode Zustand der Straße Schroersdyk macht einen
Ausbau unabdingbar notwendig. Zur Realisierung ist die baureife
Planung noch in diesem Jahr zu erstellen. Mit den politischen
Beschlüssen zu Beginn 2016 ist mit dem Ausbau spätestens im
Frühjahr 2016 zu beginnen.
Die Haushaltsmittel werden für noch in Absprache mit FB 40
festzulegende Projekte im Rahmen der kommunalen
Schulträgerverpflichtung benötigt.
Konkrete Bedarfe liegen bis dato nicht vor. Sollten im Laufe des
Jahres im Rahmen der sich aus der Betreiberverantwortung
ergebenden laufenden Überprüfungen Erneuerungen erforderlich
werden, wären die entsprechenden Investitionen aus dieser Position
zu bestreiten.
Nach § 15 Abs. 2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG) ist der
Verursacher verpflichtet, unvermeidbare Beeinträchtigungen durch
Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege
auszugleichen oder zu ersetzen. Nach § 15 Abs. 6 BNatschG sind die
Ersatzzahlungen zweckgebunden für Maßnahmen des Naturschutzes
und der Landschaftspflege möglichst im betroffenen Naturraum zu
verwenden, für die nicht bereits nach anderen Vorschriften eine
rechtliche Verpflichtung besteht. Die Höhe der Einzahlungen und
Auszahlungen ist Maßnahme-abhängig, die Zahlung bei Vorlage eines
entsprechenden Tatbestands. Dem nebenstehend aufgeführten Betrag
stehen zweckgebundene Einzahlungen aus in Vorjahren geleisteten
Ersatzgeldern gegenüber, für welche zum damaligen Zeitpunkt keine
Sonderposten gebildet wurden. Insofern ist zur aufgrund der
vorhandenen Zweckbindung zwingenden Verwendung der Gelder eine
Neuanmeldung in Höhe der nicht verausgabten Reste notwendig.
Ratsbeschluss (Finanzierung Sportpauschale)
Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft der Eishallen (Finanzierung
Sportpauschale)
Die Zahlungen sind entsprechend der aktuellen Beschlusslage zur
01.02.2015
Erbbaurechtsabwicklung erfolgt.
x
Die Leibrenten werden aufgrund unkündbarer Grunderwerbsverträge
bis zum Tod des jeweils Berechtigten gezahlt. Insofern handelt es sich
um vertragliche Verpflichtungen zur Zahlungsleistung auch wenn es
sich nicht um die Erfüllung gesetzlicher Pflichtaufgaben handelt.
2015 - un-/ teilrentierliche Maßnahmen
Maßnahmen > 50.000 Euro (Projektdefinition 7.6xx xxx)
20
Produktgruppe
GB
Investitionsmaßnahmen
Investitionsliste für das Haushaltsjahr 2015
Unrentierliche Maßnahmen über 50.000 Euro
Einzahlungen
(Zuweisungen, Zuschüsse Dritter)
vergebene
Aufträge aus
Vorjahren, die in
2015
Prognose zum
Ansatz
Ansatz
kassenwirksam
werden
2015
31.12.2015
2015
5
6
7
8
Auszahlungen
in 2015 zu
vergebene
in 2015 zu
vergebende
Aufträge aus
vergebende
Aufträge, die in Vorjahren, die ab Aufträge, die ab
2015
2016
2016
kassenwirksam kassenwirksam kassenwirksam
werden
werden
werden
9
10
11
05.06.2015
AuszahlungsFinanzierungsbedarf der Stadt
anteil 2015
2015
(Summe
Spalte 8 und (Saldo Spalte 12 ./.
9)
6)
12
13
1) in der Planung
2) im lfd.
Vergabeverfahren
3) in der Abwicklung
4) mögliche
Regressansprüche
14
bereits abgeschlossen
Bemerkungen:
(Datum der
(Begründung für die Notwendigkeit der Auftragsvergabe unter
Inbetriebden Voraussetzungen des § 82 GO NRW;
nahme)
Hinweis auf gesonderte Aufstellung bei Sammelveranschlagung)
15
16
Priori
tät
1
2
3
konkrete Bezeichnung
4
59
2-021-03
II
Leibrente Vertrag 42/465 M 82103013
0
0,00
9.000
9.000,00
0,00
0,00
0,00
9.000,00
9.000,00
4
x
Die Leibrenten werden aufgrund unkündbarer Grunderwerbsverträge
bis zum Tod des jeweils Berechtigten gezahlt. Insofern handelt es sich
um vertragliche Verpflichtungen zur Zahlungsleistung auch wenn es
sich nicht um die Erfüllung gesetzlicher Pflichtaufgaben handelt.
60
2-021-03
II
Leibrente Vertrag 42/489 M 82103015
0
0,00
26.000
26.000,00
0,00
0,00
0,00
26.000,00
26.000,00
4
x
Die Leibrenten werden aufgrund unkündbarer Grunderwerbsverträge
bis zum Tod des jeweils Berechtigten gezahlt. Insofern handelt es sich
um vertragliche Verpflichtungen zur Zahlungsleistung auch wenn es
sich nicht um die Erfüllung gesetzlicher Pflichtaufgaben handelt.
61
2-021-03
II
Leibrente Vertrag 42/497 M 82103017
0
0,00
19.000
19.000,00
0,00
0,00
0,00
19.000,00
19.000,00
4
x
Die Leibrenten werden aufgrund unkündbarer Grunderwerbsverträge
bis zum Tod des jeweils Berechtigten gezahlt. Insofern handelt es sich
um vertragliche Verpflichtungen zur Zahlungsleistung auch wenn es
sich nicht um die Erfüllung gesetzlicher Pflichtaufgaben handelt.
62
5-062-04
V
Leibrenten
0
0,00
92.000
92.000,00
0,00
0,00
0,00
92.000,00
92.000,00
3 und 4
63
3-010-04
III
Rechenzentrum Rathaus
0
0,00
200.000
0,00
200.000,00
0,00
0,00
200.000,00
200.000,00
1 und 2
64
65
66
3-010-04
2-032-30
6-067-01
III
II
VI
Neue TK-Anlage Rathaus
Radarwagen inkl. Messtechnik
Landschaftsplan
0
0
40.000
0,00
0,00
40.000,00
0
140.000
50.000
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
50.000,00
0,00
0,00
200.000,00
140.000,00
0,00
0,00
0,00
0,00
50.000,00
0,00
0,00
10.000,00
1
vertraglich festgesetzte Einzelverpflichtungen zur jährlichen
Auszahlung
s.gesonderte Begründung
Die große Telefonanlage im Rathaus ist im Jahr 2015 bereits 18 Jahre
alt. Für die Anlage wird weder durch den Hersteller noch durch andere
Firmen ein Support geleistet. Defekte Bauteile müssen durch
vorgehaltene Reserven oder auf schwierigen Beschaffungswegen
geordert werden. Eine Wirtschaftlichkeit ist nicht mehr gegeben!
Um dann auch wieder ein einheitliches Rufnummernbild unter der
Kopfnummer 86-0 zu erhalten, ist der Austausch unumgänglich. Der
ursprünglich vorgesehene Ansatz in 2015 i.H.v. 100.000 Euro wird als
Verpflichtungsermächtigung in 2015 deklariert (über die ohnehin in
2015 vorgesehene Verpflichtungsermächtigung i.H.v. 100.000 Euro
hinaus), welche insgesamt in 2016 kassenwirksam werden.
1
Bei der Investition handelt es sich um die Beschaffung eines KFZ incl.
Meßtechnik zur (Teil-)Umsetzung der HSK-Maßnahme II-09. Mit der
Maßnahme kann erst nach Beschlussfassung/Genehmigung des
Haushaltes begonnen werden, da zur Umsetzung der Maßnahme über
den Stellenplan 2015 zunächst zusätzliche Personalstellen eingerichtet
und anschließend besetzt werden müssen. Aufgrund der Dauer dieses
Verfahrens sowie der vergaberechtlichen Bestimmungen zur
Beschaffung wird derzeit davon ausgegangen, dass die Mittel erst im
Haushaltsjahr 2016 abfließen.
1
Die Maßnahmen zur Durchführung des Landschaftsplanes
(bezuschusst v. Land) sollen weitergeführt werden. Wichtige
Maßnahmen zum Schutz von gefährdeten Tier- und Pflanzenarten in
den Fauna-Flora-Habitat- und Naturschutzgebieten werden
durchgeführt. Unterjährig sind Maßnahmen einzuleiten, die diesen
Vorgaben gerecht werden. Hierunter zählen für 2015 Anlage eines
Kleingewässers und Uferabflachungen . Darüber hinaus soll am
Flöthbach eine Flutmulde angelegt werden. Die Förderung erfolgt über
FöNa, der Eigenanteil wird über Eigenleistung (Erbringung von
Ingenieurleistungen - Planung und Bau) sichergestellt.
67
6-067-01
VI
B-Plan 632, Oppum
0
0,00
70.000
0,00
35.000,00
0,00
35.000,00
35.000,00
35.000,00
1
Die Hans-Bos-Straße im (Neu-) Baugebiet 632 ist fertiggestellt.Nun ist
die Herrichtung der ausgewiesenen Grünflächen notwendig um die
Erschließung des Baugebiets zu vervollständigen. Ferner ist über die
Grünfläche ein zweiter Rettungsweg zwingend vorgeschrieben,
welcher gemeinsam mit der Grünfläche selbst hergerichtet wird. Durch
die Erhebung von Erschließungsbeiträgen wird die Refinanzierung der
Maßnahmen vorgesehen.Eine teilweise Verschiebung des
kassenmäßigen Bedarfs nach 2016 ist möglich.
68
5-066-02
V
Rheinblick: Kronenstraße/Casinogasse
0
0,00
50.000
0,00
0,00
0,00
50.000,00
0,00
0,00
1
Nach Vorliegen der Gestaltungsplanung sollen die Honorarfragen nach
Vorliegen der formellen Voraussetzungen gestartet werden.
Seite 23 von 30
2015 - un-/ teilrentierliche Maßnahmen
Maßnahmen > 50.000 Euro (Projektdefinition 7.6xx xxx)
20
Produktgruppe
GB
Investitionsmaßnahmen
Priori
tät
1
2
3
konkrete Bezeichnung
4
69
1-005-02
I
Bauten für den Weihnachtsmarkt
Investitionsliste für das Haushaltsjahr 2015
Unrentierliche Maßnahmen über 50.000 Euro
Einzahlungen
(Zuweisungen, Zuschüsse Dritter)
vergebene
Aufträge aus
Vorjahren, die in
2015
Prognose zum
Ansatz
Ansatz
kassenwirksam
werden
2015
31.12.2015
2015
5
6
7
8
0
0,00
0
0,00
Auszahlungen
in 2015 zu
vergebene
in 2015 zu
vergebende
Aufträge aus
vergebende
Aufträge, die in Vorjahren, die ab Aufträge, die ab
2015
2016
2016
kassenwirksam kassenwirksam kassenwirksam
werden
werden
werden
9
10
11
0,00
0,00
50.000,00
05.06.2015
AuszahlungsFinanzierungsbedarf der Stadt
anteil 2015
2015
(Summe
Spalte 8 und (Saldo Spalte 12 ./.
9)
6)
12
13
0,00
0,00
1) in der Planung
2) im lfd.
Vergabeverfahren
3) in der Abwicklung
4) mögliche
Regressansprüche
14
1
70
4-415-01/KUM
IV
Inv. Zuschüsse private Unternehmen
0
0,00
50.000
0,00
50.000,00
0,00
0,00
50.000,00
50.000,00
71
5-066-02
V
Hafenstraße, Kreisverkehr
Floßstraße/Düsseldorfer Straße
0
0,00
0
0,00
0,00
0,00
1.020.000,00
0,00
0,00
72
5-066-02
V
Hafenerschließung - Mündelheimer Straße
0
0,00
0
0,00
0,00
0,00
1.700.000,00
0,00
0,00
73
5-066-02
V
Radwegeneubau
0
0,00
0
0,00
0,00
0,00
15.000,00
0,00
0,00
0,00
100.000
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
1
Den Anforderungen des § 82 GO entsprechen nicht und werden deshalb in 2015 nicht umgesetzt:
5-066-01
V
Konzept Gewässerentwicklung
80.000
1
Für den vorbereitenden Grunderweb beim Radweg Anrather Straße.
V
Erwerb von beweglichen
Vermögensgegenständen (Fahrzeuge)
0
0,00
150.000
0,00
0,00
0,00
150.000,00
0,00
0,00
1
5-066-02
V
B&R Anlage Bellenweg
0
0,00
50.000
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
3
14.882.312
12.249.414,00
45.387.015
18.724.015,08
19.951.092,87
3.067.000,00
47.905.920,00 38.535.107,95
26.285.693,95
Seite 24 von 30
Im Jahr 2012 zeigte der international renommierte Künstler Fabian
Marcaccio im MHE einen Teil seiner Bildserie zu der USamerikanischen Geschichte mit dem Titel "Some USA Stories". Aus
dieser Serie wurde das Gemälde "Eric & Dylan" angekauft. Inzwischen
hat der Künstler ein Pedant zu diesem Bild mit dem Titel "White &
Black" produziert, welches die Sammlung der KUM in einzigartiger
Weise ergänzen würde. Mehrere Museen haben bereits Optionen auf
dieses Gemäde angemeldet. Der Künstler gewährt jedoch bis Ende
August 2015 den KUM ein Vorkaufsrecht incl. eines Rabatts von mehr
als 20%, der es ermöglichen würde, dieses Meisterwerk für 50.000
EUR zu erwerben. Bei der Wiedereröffnung des KWM in 2016 würde
das Gemälde einen herausragenden Platz einnehmen.
Ergebnis eines Verkehrsgutachtens ist, dass für eine langfristige
qualitativ gute Erschließung des Hafenareals u.a. optimierte
Anbindungen an die B288 notwendig sind. Der Ausbau der Kreuzung
ist darüber hinaus notwendiger Bestandteil der äußeren Erschließung
für das Trans Terminal Krefeld.
Für den vorbereitenden Grunderwerb ist eine
Verpflichtungsermächtigung zwingend notwendig. Die Bauausführung
ist ab dem Jahr 2018 geplant.
5-066-02
Summe un-/ teilrentierliche Maßnahmen
oberhalb der Wertgrenze
bereits abgeschlossen
Bemerkungen:
(Datum der
(Begründung für die Notwendigkeit der Auftragsvergabe unter
Inbetriebden Voraussetzungen des § 82 GO NRW;
nahme)
Hinweis auf gesonderte Aufstellung bei Sammelveranschlagung)
15
16
Ab 2016 soll ein Weihnachtsmarkt durchgeführt werden, bei dem
Erlöse erzielt werden. Die Finanzierung des Marktes einschließlich der
Abschreibungen erfolgt über die Vermietung der "Buden". Zur
Herstellung der "Buden" ist eine Vorlaufzeit von einem guten Jahr
erforderlich, so dass der Auftrag in 2015 für die Durchführung des
Marktes 2016 erteilt werden muss. Kassenwirksam wird die Investition
erst 2016 und 2017.
Verschiebung der Maßnahme um 1 Jahr.
Der Ansatz sollte für den Ankauf eines Spezialfahrzeuges dienen,
welches 2014 abgeschrieben wurde, aber noch im Einsatz ist. Sollte
ein Totalausfall bereits in 2015 erfolgen, muss anderweitig im Rahmen
der Investitionsliste eine Deckung gefunden werden, um die
Aufrechterhaltung des Betriebsablaufes zu gewährleisten. Nach
derzeitigem Kenntnisstand kann die Maßnahme nach 2016 verlagert
werden.
Nach Abschluss des Gestattungsvertrages mit der DB muss die
Ausschreibung zur Überdachung und zur Befestigungsfläche erfolgen.
Eine Verschiebung der Maßnahme ist möglich.
Die Stadtverwaltung Krefeld erfüllt kommunale Dienstleistungen an verschiedenen Standorten, die über das ganze Stadtgebiet verteilt sind. Über 300 verschiedene Anwendungen und Verfahren sind bei der
Verwaltung zur Erfüllung der Aufgaben mit über 2000 PC-Arbeitsplätzen im Einsatz. Neben den Großverfahren (z.B. SAP, das Einwohnermeldeverfahren MESO usw.) , die in der Regel im KRZN gehostet werden, gibt es
eine Fülle von weiteren Programmen und Systemen, die für die Aufgabenerfüllung einer modernen Verwaltung notwendig sind und deren Einsatz im lokalen Kontext der Stadt Krefeld wichtig ist, so zum Beispiel die
zentralen Dominoserver für den gesamten Mailverkehr und die Bürokommunikation der Stadtverwaltung Krefeld oder aber eine große Anzahl von Fachverfahren. Aus diesem Grunde betreibt die Stadt Krefeld an den
beiden Standorten Rathaus und Stadthaus zwei lokale Rechenzentren (RZ):
• Rechenzentrum im Stadthaus:
o Hier sind die zentralen IT-Systeme (20 physische Serversysteme und 52 virtuelle Systeme) der Stadtverwaltung Krefeld installiert. Dieses RZ befindet sich im Keller des Stadthauses. Neben Datenbank- und
Applikationsservern sind an diesem Standort die verwaltungseigenen CITRIX-Server sowie die AS/400-Systeme eingerichtet, ebenso der zentrale Zugang aller Mitarbeiter zum KRZN und dem Internet.
o Zugleich ist netzwerkseitig der zentrale IT- und TK Auflaufpunkt im Keller des Stadthauses installiert, d.h. u.a. die gesamte Kommunikation mit dem KRZN findet über diesen Auflaufpunkt statt.
o Außerdem sind die meisten Außenstellen IT-mäßig über diesen Auflaufpunkt mit dem Netz der Stadt Krefeld verbunden
• Rechenzentrum im Rathaus:
o Hier sind die Systeme installiert, die die Backup-Dateien der täglichen Datensicherung enthalten.
o Netzwerkseitige Anbindung einiger Außenstandorte, bei einem Ausfall der zentralen Informationstechnik wären über 2000 IT-Arbeitsplätze nicht mehr arbeitsfähig.
Die Stadtverwaltung ist dann nicht mehr in der Lage, ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen!
Finanzielle und juristische Konsequenzen wären die Folge. Aufgrund der Bewertung des Schutzbedarfes des IT-Betriebes der Stadtverwaltung Krefeld und der Anforderungen an die Datensicherheit nach den Vorgaben
des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) muss die Infrastruktur (bauliche Ausführung sowie technische IT-Infrastruktur, z.B. Klimatisierung, Energieversorgung, Sicherheitstechnik) der
zentralen IT im Stadthaus und Rathaus zwingend saniert und ergänzt werden. Auch die Gemeindeprüfungsanstalt ist in ihrem Prüfbericht auf die mangelhafte Situation der Unterbringung der zentralen
Informationstechnik eingegangen. Um auch in Zukunft den notwendigen Verfügbarkeitsanspruch der wichtigsten Anwendungen erfüllen zu können, soll bei der Stadt Krefeld eine Strategie verfolgt werden, bei der ein
primäres RZ im Stadthaus und ein sekundäres RZ im Rathaus als Ausfall-Rechenzentrum betrieben werden soll (Zwei-Standort- Strategie). Damit soll das RZ im Rathaus im Katastrophenfall (Ausfall des RZs im
Stadthaus) einen Notbetrieb der IT der Stadt Krefeld ermöglichen. Ein zusätzliches nicht abschätzbares Risiko für den geregelten IT-Betrieb der Stadtverwaltung entsteht durch den geplanten kompletten Leerzug des
Stadthauses Ende 2015. Da das primäre Rechenzentrum zunächst weiterhin im Keller des Stadthauses verbleiben soll und damit die meiste Zeit unbeaufsichtigt betrieben werden muss, können sich diverse
Schadensereignisse oder andere Einflussfaktoren negativ auf die Funktionalität der städtischen IT auswirken. Damit kann die Arbeitsfähigkeit der gesamten Stadtverwaltung Krefeld ohne ein ertüchtigtes sekundäres
RZ im Rathaus nicht gewährleistet werden.
Seite 25 von 30
2015 - Detaildarstellung von Sammelpositionen
Investitionsliste für das Haushaltsjahr 2015
Detaildarstellung von Sammelveranschlagungen
hier: Maßnahmen des U3-Ausbaus
Produktgruppe
GB
2
3
5-060-02
V
5-060-02
V
Investitionsmaßnahmen
konkrete Bezeichnung
4
V
Prognose zum
31.12.2015
6
Ansatz
2015
5
Auszahlungen
vergebene
in 2015 zu
vergebene
Aufträge aus
vergebende
Aufträge aus
Vorjahren, die Aufträge, die in Vorjahren, die ab
in 2015
2015
2016
kassenwirksam kassenwirksam
kassenwirksam
werden
werden
werden
8
9
10
Ansatz
2015
7
in 2015 zu
Finanzierungsvergebende
bedarf der
Aufträge, die ab
AuszahlungsStadt
2016
anteil 2015
2015
kassenwirksam (Summe Spalte 8 (Saldo Spalte
werden
und 9)
12 ./. 6)
11
12
13
1) in der Planung
2) im lfd.
Vergabeverfahren
3) in der Abwicklung
4) mögliche
Regressansprüche
14
bereits
abgeschlossen
(Datum der
Inbetriebnahme)
15
U3-Ausbauprogramm
Neubau von 45 Gruppen
2.084.000
619.400,00
580.000
370.000,00
210.000,00
0,00
4.180.000,00
580.000,00
-39.400,00
Kita Hubertusstr.
2.084.000
239.400,00
210.000
0,00
210.000,00
0,00
4.180.000,00
210.000,00
-29.400,00
1/4
-
0
0
200.000,00
180.000,00
200.000
170.000
200.000,00
170.000,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
200.000,00
170.000,00
0,00
-10.000,00
-
10.2014
10.2014
2.138.600
2.811.600,00
2.872.000
621.082,95
2.406.000,00
0,00
1.651.000,00
3.027.082,95
215.482,95
Kita An de Dreew
555.000
863.000,00
863.000
54.536,03
809.000,00
0,00
172.000,00
863.536,03
536,03
1/4
-
Kita Peter-Lauten-Str.
645.000
936.400,00
909.000
95.722,52
853.000,00
0,00
369.000,00
948.722,52
12.322,52
1/4
-
Kita Kreuzweg
210.600
810.600,00
600.000
455.824,40
144.000,00
0,00
0,00
599.824,40
-210.775,60
-
03.2015
Kita Am Kinderhort
728.000
201.600,00
500.000
15.000,00
485.000,00
0,00
1.110.000,00
500.000,00
298.400,00
1/4
-
1/4
-
2/4
-
Kita Gatzenstraße
Kita Krützboomweg
U3-Ausbauprogramm
Erweiterung um 11
Gruppen
Kita Ritterstraße
(Dependance)
5-060-02
Einzahlungen
(Zuweisungen, Zuschüsse Dritter)
0
0,00
0
0,00
115.000,00
0,00
0,00
115.000,00
115.000,00
U3-Ausbauprogramm
Anpassung des
Raumangebots
240.800
300.000,00
300.000
23.000,00
277.000,00
0,00
2.010.000,00
300.000,00
0,00
Kita Felbelstr.
240.800
300.000,00
300.000
23.000,00
277.000,00
0,00
2.010.000,00
300.000,00
0,00
Seite26 von 30
Bemerkungen:
(Begründung für die Notwendigkeit der Auftragsvergabe unter den Voraussetzungen des §
82 GO NRW;
Hinweis auf gesonderte Aufstellung bei Sammelveranschlagung)
16
Die Maßnahme befindet sich gemäß der gesetzlichen Vorgaben (KiFöG) zur Schaffung von
Betreuungsplätzen in Planung. Bei durch zeitlicher Verzögerung oder Streckung der Maßnahme
verursachte Verfehlung der U3-Platzgarantie drohen Klagen auf Schadenersatz zur Realisierung
dieses Anspruches.
Die Maßnahme wurde in 2014 fertiggestellt und befindet sich in Abrechnung.
Die Maßnahme wurde in 2014 fertiggestellt und befindet sich in Abrechnung.
Die Maßnahme befindet sich gemäß der gesetzlichen Vorgaben (KiFöG) zur Schaffung von
Betreuungsplätzen in Planung. Bei durch zeitlicher Verzögerung oder Streckung der Maßnahme
verursachte Verfehlung der U3-Platzgarantie drohen Klagen auf Schadenersatz zur Realisierung
dieses Anspruches.
Die Maßnahme befindet sich gemäß der gesetzlichen Vorgaben (KiFöG) zur Schaffung von
Betreuungsplätzen in Planung. Bei durch zeitlicher Verzögerung oder Streckung der Maßnahme
verursachte Verfehlung der U3-Platzgarantie drohen Klagen auf Schadenersatz zur Realisierung
dieses Anspruches.
Die Maßnahme wurde in 2015 fertiggestellt und befindet sich in Abrechnung.
Die Maßnahme befindet sich gemäß der gesetzlichen Vorgaben (KiFöG) zur Schaffung von
Betreuungsplätzen in Planung. Bei durch zeitlicher Verzögerung oder Streckung der Maßnahme
verursachte Verfehlung der U3-Platzgarantie drohen Klagen auf Schadenersatz zur Realisierung
dieses Anspruches.
Die Maßnahme befindet sich gemäß der gesetzlichen Vorgaben (KiFöG) zur Schaffung von
Betreuungsplätzen in Planung. Bei durch zeitlicher Verzögerung oder Streckung der Maßnahme
verursachte Verfehlung der U3-Platzgarantie drohen Klagen auf Schadenersatz zur Realisierung
dieses Anspruches.
Die Maßnahme befindet sich gemäß der gesetzlichen Vorgaben (KiFöG) zur Schaffung von
Betreuungsplätzen in der Ausschreibungsphase. Bei durch zeitlicher Verzögerung oder Streckung
der Maßnahme verursachte Verfehlung der U3-Platzgarantie drohen Klagen auf Schadenersatz zur
Realisierung dieses Anspruches.
2015 - Detaildarstellung von Sammelpositionen
Investitionsliste für das Haushaltsjahr 2015
Detaildarstellung von Sammelveranschlagungen
hier: Maßnahmen des Stadtumbau West
Produktgruppe
2
6-067-01
6-067-01
GB
3
Investitionsmaßnahmen
konkrete Bezeichnung
4
VI
Sanierung Stadtgarten
VI
Umgestaltung KaiserFriedrich-Hain
Einzahlungen
(Zuweisungen, Zuschüsse Dritter)
Prognose zum
31.12.2015
6
Ansatz
2015
5
VI
VI
1.044.430
960.944,00
83.486,00
0,00
0,00
1.044.430,00
220.126,00
3) und 4)
71.510
71.510,00
282.413
282.413,00
0,00
0,00
0,00
282.413,00
210.903,00
3) und 4)
V
179.200,00
224.000
4.585,00
219.415,00
0,00
0,00
224.000,00
44.800,00
1), 3) und 4)
Umgestaltung KSP
Gartenstraße
360.000,00
1.064.070
30.000,00
420.000,00
0,00
614.000,00
450.000,00
90.000,00
1), 3) und 4)
Umgestaltung
Blumenplatz
0
5-066-02
1) in der Planung
2) im lfd.
Vergabeverfahren
3) in der Abwicklung
4) mögliche
Regressansprüche
14
824.304,00
840.232
6-067-01
Ansatz
2015
7
in 2015 zu
Finanzierungsvergebende
bedarf der
Aufträge, die ab
AuszahlungsStadt
2016
anteil 2015
2015
kassenwirksam (Summe Spalte 8 (Saldo Spalte
werden
und 9)
12 ./. 6)
11
12
13
824.304
179.200
6-067-01
Auszahlungen
vergebene
in 2015 zu
vergebene
Aufträge aus
vergebende
Aufträge aus
Vorjahren, die Aufträge, die in Vorjahren, die ab
in 2015
2015
2016
kassenwirksam kassenwirksam
kassenwirksam
werden
werden
werden
8
9
10
0,00
0
0,00
0,00
0,00
1.037.000,00
0,00
0,00
1
Umgestaltung Neusser
Straße - 2. BA
1.843.326
5-066-02
V
Gestaltung Umfeld KaiserWilhelm-Museum
6-067-01
5-062-04
VI
V
Kinderspielplatz
Dreikönigenstraße
Stadtumbau West
0,00
2.282.030
0,00
0,00
0,00
2.282.030,00
0,00
0,00
1
1)
56.000
0,00
70.000
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
3.814.572
1.435.014,00
4.966.943
1.277.942,00
722.901,00
0,00
3.933.030,00
2.000.843,00
565.829,00
Seite 27 von 30
bereits
abgeschlossen
(Datum der
Inbetriebnahme)
15
Bemerkungen:
(Begründung für die Notwendigkeit der Auftragsvergabe unter den Voraussetzungen des §
82 GO NRW;
Hinweis auf gesonderte Aufstellung bei Sammelveranschlagung)
16
Maßnahme in der Abwicklung, Bauvorhaben wird aktuell durchgeführt, Förderung aus dem BundLänderprogramm Stadtumbau West. Bei Nicht-Fortführung der geförderten Maßnahme entsteht der
Stadt Krefeld ein wirtschaftlicher Schaden. Zusätzlich zu den Fördermitteln (Zuwendungsbescheid
04/27/12) ist in der Summe der Einzahlungen ein Betrag i.H.v. 10 TEUR aus Zuwendung der
Deutschen Stiftung Denkmalschutz berücksichtigt, welche zweckgebunden für Maßnahmen am
Musikpavillon zu verwenden ist.
Maßnahme in der Abwicklung, Bauvorhaben wird seit 2013 durchgeführt, Förderung aus dem BundLänderprogramm Stadtumbau West. Bei Nicht-Fortführung der geförderten Maßnahme entsteht der
Stadt Krefeld ein wirtschaftlicher Schaden. Zusätzlich zu den Fördermitteln (Zuwendungsbescheid
04/27/12) ist in der Summe der Einzahlungen ein Betrag i.H.v. 40 TEUR aus Zuwendung der
Deutschen Stiftung Denkmalschutz berücksichtigt, welche zweckgebunden für Maßnahmen am
Pavillon und der denkmalgeschützten Mauer zu verwenden ist.
Die Maßnahme "Umgestaltung des Kinderspielplatzes Gartenstraße" ist aus Gründen der
Verkehrssicherungspflicht erforderlich. Die auf dem Gelände aufstehende Mauer muss dringend
saniert werden. Die Einfassung des höhergelegenen Spielplatzes, bestehend aus Betonplatten und
Natursteinmosaik, ist instabil geworden und löst sich an mehreren Stellen von der dahinter
liegenden L-Steinwand. Es ist dringend erforderlich, die Sichtseite der Mauer wieder so herzustellen,
dass von herunterfallenden Platten und Mosaiksteinen keine weitere Gefahr ausgeht. Darüber
hinaus dient dieser Kinderspielplatz auch als Außenbereich für die dortige Kindertagesstätte. Die
Kindertagesstätte besteht aus drei Gruppen. In einer Gruppe sind die U 3- Kinder integriert. Es
ergibt sich daher für den Kinderspielplatz ein erhöhter Nutzungsbedarf. Für die Kindertagesstätte ist
der Spielplatz dringend erforderlich. Die Maßnahme wird mit Mitteln aus dem Förderprogramm
Stadtumbau West zu 80 % bezuschusst, sodass der Stadt Krefeld bei Nicht-Durchführung der
Maßnahme ein wirtschaftlicher Schaden entsteht (Zuwendungsbescheid Nr. 04/038/13).
Maßnahme mit Förderung aus dem Programm Stadtumbau West. Für die Maßnahme wurde der
Wettbewerbsgewinner im Frühjahr 2014 mit Leistungsphase 2 bis 4 gem. §§ 38 & 46 HOAI
beauftragt. Die Beauftragung mit Leistungsphase 5 wurde im Auslobungstext des Wettbewerbs
gemäß den Grundsätzen und Richtlinien für Wettbewerbe, Architektenkammer NRW, zugesagt. Der
Bau der Maßnahme ist zum frühstmöglichen Zeitpunkt vorzusehen, da mit dem Umbau der auf dem
Platz stehenden Norbertuskirche in ein Wohngebäude mit 22 Wohneinheiten schnellstmöglich die
Verkehrssicherheit der angrenzenden, öffentlichen Platzfläche dauerhaft herzustellen ist. Es handelt
sich um eine fortgeführte Investitionsmaßnahme, welche bereits in den Vorjahren im Haushalt der
Stadt Krefeld berücksichtigt war. Die Maßnahme wird mit Landesmitteln aus dem Förderprogramm
Stadtumbau West zu 80 % bezuschusst, sodass der Stadt Krefeld bei Nicht-Durchführung der
Maßnahme ein wirtschaftlicher Schaden entsteht (Zuwendungsbescheid Nr. 04/24/14).
Barrierefreiheit, Verkehrssicherungspflicht (viele Stolperkanten u.a. infolge von Straßenaufbrüchen) Verkehrsberuhigung, Erhöhung der Verkehrssicherungspflicht -Aufwertung der Straße, Fortführung
vorhandenen Standards 1.BA sowie Platz vor SATURN. Die Maßnahme ist Gegenstand des
Zuwendungsbescheides Nr. 04/24/14 vom 02.12.2014 im Rahmen des Fördergrogramms
Stadtumbau West.
2.282.000,-- EUR sollen für das lfd. Projekt 2015 für restl. Planung und Realisierung beauftragt und
2016 kassenwirksam werden, wenn die formellen Voraussetzungen zur Genehmigung des
Haushaltes vorliegen. Mit der Auslobung und der bereits erfolgten Durchführung des Ideen- bzw.
Planungswettbewerbs 2012 / 2013 (vor Eintritt des Nothaushalts) hat sich die Stadt gegenüber dem
Wettbewerbsgewinner zur Beauftragung der Planungsleistungen bis zur Ausführungsplanung
(Leistungsphase 5, Beauftragung mit Leistungsphase 4 in 2014) verpflichtet.
Die Maßnahme
Maßnahme wurde
ist Gegenstand
desdes
Zuwendungsbescheides
Nr. Stadtumbau
04/24/14 vomWest
02.12.2014
im
Die
im Rahmen
Bund-Länderprogramms
zum
Programmjahr 2015 gemeldet. Der entsprechende Zuwendungsbescheid wird zum Jahresende
erwartet, sodass mit dem Beginn der Maßnahme Anfang 2016 zu rechnen ist.
2015 - Detaildarstellung von Sammelpositionen
Investitionsliste für das Haushaltsjahr 2015
Produktgruppe
Priorität
des
GB
1
1
1
1
1
2
3
3
GB
Investitionsmaßnahmen
2
3
konkrete Bezeichnung
4
4-051-05
IV
Tiefbaumaßnahmen Bau
von Kinderspielplätzen
Detaildarstellung von Sammelveranschlagungen
hier: Maßnahmen des Ausbauprogramms Kinderspielplätze
Einzahlungen
(Zuweisungen, Zuschüsse Dritter)
Auszahlungen
vergebene
in 2015 zu
vergebene
Aufträge aus
vergebende
Aufträge aus
Vorjahren, die Aufträge, die in Vorjahren, die ab
in 2015
2015
2016
Prognose zum
Ansatz
Ansatz
kassenwirksam kassenwirksam
kassenwirksam
werden
werden
werden
2015
31.12.2015
2015
5
6
7
8
9
10
0
0,00
475.000
in 2015 zu
Finanzierungsvergebende
bedarf der
Aufträge, die ab
AuszahlungsStadt
2016
anteil 2015
2015
kassenwirksam (Summe Spalte 8 (Saldo Spalte
werden
und 9)
12 ./. 6)
11
12
13
0,00
475.000,00
0,00
110.000,00
475.000,00
475.000,00
- Am Flohbusch/Holtmörs
- KSP Friedrich-FröbelStr.
- KSP Dießemer Str.
0,00
140.000,00
0,00
0,00
140.000,00
140.000,00
0,00
0,00
120.000,00
100.000,00
0,00
0,00
0,00
0,00
120.000,00
100.000,00
120.000,00
100.000,00
- KSP Griesbacherstraße
- KSP Braunschweiger
Platz
- KSP Herbertzstraße
- Am Lindenplatz
0,00
60.000,00
0,00
0,00
60.000,00
60.000,00
0,00
0,00
0,00
55.000,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
75.000,00
35.000,00
55.000,00
0,00
0,00
55.000,00
0,00
0,00
Seite 28 von 30
1) in der Planung
2) im lfd.
Vergabeverfahren
3) in der Abwicklung
4) mögliche
Regressansprüche
14
bereits
abgeschlossen
(Datum der
Inbetriebnahme)
15
Bemerkungen:
(Begründung für die Notwendigkeit der Auftragsvergabe unter den Voraussetzungen des §
82 GO NRW;
Hinweis auf gesonderte Aufstellung bei Sammelveranschlagung)
16
Derzeit existieren insgesamt 170 Spielplätze im Stadtgebiet Krefeld, die in ihrem Bestand erfasst
und bewertet worden sind. Auf der Grundlage dieser Analyse wurden Prioritäten herausgestellt, d. h.
welche Spielplätze vordringlich in den nächsten Jahren sukzessive umgestaltet werden sollen.
Dieses Spielplatzkonzept mit den festgelegten Prioritäten wurde in 2008 in allen Bezirksvertretungen
vorgestellt und letztendlich hat der Jugendhilfeausschuss im Dezember 2008 seine Zustimmung
erteilt. Aufgrund des gewählten umfassenden methodischen Ansatzes und der Anzahl der
Spielplätze wird das Konzept sukzessive umgesetzt. Alle Maßnahmen werden vorab mit dem FB 51
abgestimmt und im JHA beschlossen. In allen nebenstehenden Fällen liegt eine AltlastenProblematik vor, die am stärksten belasteten KSP werden bevorzugt bearbeitet.
Investitionsliste 2015
f) Gesamtübersicht der teil- bzw. unrentierlichen Maßnahmen
Seite 29 von 30
2015 - un-/ teilrentierliche Maßnahmen
Gesamtübersicht
20
05.06.2015
Gesamtübersicht der un- bzw. teilrentierlichen Maßnahmen
Un- bzw teilrentierliche Maßnahmen
Produktgruppe
1
GB
Investitionsmaßnahmen
Einzahlungen
(Zuweisungen, Zuschüsse Dritter)
Prognose zum
31.12.2015
6
Ansatz
2015
5
Auszahlungen
in 2015 zu
vergebene Aufträge vergebende Aufträge, vergebene Aufträge in 2015 zu vergebende Auszahlungsaus Vorjahren, die in
aus Vorjahren, die ab Aufträge, die ab 2016
die in 2015
anteil 2015
2015 kassenwirksam
2016 kassenwirksam
kassenwirksam
kassenwirksam
(Summe Spalte
werden
werden
werden
werden
8 und 9)
8
9
10
11
12
Ansatz
2015
7
Finanzierungsbedarf der Stadt
2015
(Saldo Spalte
12 ./. 6)
13
2
3
4
Alle
Alle
Summe Festwerte
0
0,00
3.130.932
0,00
3.130.932,00
0,00
100.000,00
3.130.932,00
Alle
Alle
Summe Geringwertige Wirtschaftsgüter
0
0,00
682.435
0,00
682.435,00
0,00
0,00
682.435,00
682.435,00
Alle
Alle
Summe Maßnahmen bis 50.000 Euro (ohne GWG)
22.500
22.500,00
1.771.470
0,00
1.736.470,00
0,00
0,00
1.736.470,00
1.713.970,00
Alle
Alle
Summe der Maßnahmen > 50.000 Euro
14.882.312
12.249.414,00
45.387.015
18.724.015,08
19.951.092,87
3.067.000,00
47.905.920,00
38.535.107,95
26.285.693,95
Summe un-/ teilrentierliche Maßnahmen
14.904.812
12.271.914,00
50.971.852
18.724.015,08
25.500.929,87
3.067.000,00
48.005.920,00
44.084.944,95
31.813.030,95
3.130.932,00
Allgemeine Deckungsmittel für un- bzw. teilrentierliche Investitionen:
Einzahlungen
Produktgruppe
1
GB
Auszahlungen
in 2015 zu
vergebene Aufträge vergebende Aufträge, vergebene Aufträge in 2015 zu vergebende Auszahlungsaus Vorjahren, die in
aus Vorjahren, die ab Aufträge, die ab 2016
die in 2015
anteil 2015
2015 kassenwirksam
2016 kassenwirksam
kassenwirksam
kassenwirksam
(Summe Spalte
werden
werden
werden
werden
8 und 9)
8
9
10
11
12
Bezeichnung der Finanzierungsart
Ansatz
2015
5
Prognose zum
31.12.2015
6
Ansatz
2015
7
Finanzierungsbedarf der Stadt
2015
(Saldo Spalte
12 ./. 6)
13
2
3
4
Alle
Alle
Investitionspauschale
7.190.349
7.190.349,00
0
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Alle
Alle
Feuerschutzpauschale
350.000
350.000,00
0
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-350.000,00
Alle
Alle
Schul-/Bildungspauschale
4.437.290
6.431.707,95
0
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-6.431.707,95
Alle
Alle
Alle
Alle
Sportpauschale
Rückflüsse von Ausleihungen
270.000
1.314.359
613.115,00
1.314.359,00
0
0
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-613.115,00
-1.314.359,00
Alle
Alle
Allgemeine Verkaufserlöse
4.952.500
4.952.500,00
0
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-4.952.500,00
Alle
Alle
LZ für Investitionen in Vorjahren
(für ÖPNV-Beschleunigung 3. BA, Kreisverkehre Kempener
Straße)
110.000
110.000,00
0
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-110.000,00
Alle
Alle
-7.190.349,00
Beiträge
2.810.000
2.810.000,00
0
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-2.810.000,00
Summen:
21.434.498
23.772.030,95
0
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-23.772.030,95
Finanzierungsbedarf der un- bzw. teilrentierlichen Investitionen:
Allgemeine Deckungsmittel der un- bzw. teilrentierlichen Investitionen:
Kreditbedarf der un- bzw. teilrentierlichen Investitionen:
zu beantragende Kreditermächtigung 2015 (un- bzw. teilrentierlicher Anteil):
Übriger Finanzierungsbedarf (durch Überschüsse aus laufender Verwaltungstätigkeit sicherzustellen) 2015 (un- bzw. teilrentierlicher Anteil):
31.813.030,95
-23.772.030,95
8.041.000,00
8.041.000,00
0,00
Seite 30 von 30