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Archiv (HH-Satzung 2018.pdf)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
20 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 03:53
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Haushaltssatzung der Stadt Krefeld für das Haushaltsjahr 2018 §1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich erzielbaren Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird im Ergebnisplan mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf im Finanzplan mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf festgesetzt. 888.812.676 Euro 896.276.860 Euro 833.222.330 Euro 799.546.910 Euro 47.395.307 Euro 98.398.570 Euro 17.327.843 Euro 8.548.143 Euro §2 Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird auf 17.327.843 Euro festgesetzt. §3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf 81.973.713 Euro festgesetzt. §4 Die Verringerung der allgemeinen Rücklage aufgrund des voraussichtlichen Jahresergebnisses im Ergebnisplan wird auf 7.464.184 Euro festgesetzt. §5 Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 520.000.000 Euro festgesetzt. §6 Die Steuersätze für die Gemeindesteuern sind für das Haushaltsjahr 2018 wie folgt festgesetzt worden: 1. Grundsteuer 1.1. für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 1.2. für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 2. Gewerbesteuer nach dem Gewerbeertrag auf 265 v. H. 533 v. H. 480 v. H. §7 Nach dem Haushaltssicherungskonzept ist der Haushaltsausgleich im Jahre 2019 wieder hergestellt. Die dafür im Haushaltssicherungskonzept enthaltenen Konsolidierungsmaßnahmen sind bei der Ausführung des Haushaltsplans umzusetzen. §8 a) Von den in § 2 ausgewiesenen Gesamtbeträgen für aufzunehmende Kredite sind - zur Finanzierung von Investitionen der kostenrechnenden Einrichtungen 643.030 Euro - zur Finanzierung von Investitionen des Programms „Gute Schule 2020“ 7.963.813 Euro - zur Finanzierung von Investitionen für den übrigen Haushalt 8.721.000 Euro bestimmt. b) Die Verwaltung wird ermächtigt, im Rahmen der Kreditfinanzierung im Haushaltsjahr 2018 ergänzende Verträge zur Sicherung der Zinsstruktur und zur Begrenzung von Zinsänderungsrisiken abzuschließen. c) Die Wertgrenze für die Einzelausweisung von Investitionsmaßnahmen im Teilfinanzplan nach § 4 Abs.4 S.2 GemHVO wird auf 50.000 Euro, bezogen auf den Gesamtauszahlungsbedarf, festgelegt. d) Der Stadtkämmerer wird ermächtigt – unabhängig von der Wertgrenze in der Hauptsatzung der Stadt Krefeld – außer- und überplanmäßige Mittelbereitstellungen gemäß § 83 GO NRW für die vom Rat der Stadt Krefeld beschlossenen Maßnahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes NRW auszusprechen, sofern die Deckung durch Einsparung bei anderen Maßnahmen des Programms möglich ist. Die Pflicht zur quartalsweisen Information des Rates bleibt hiervon unberührt. e) Der Stadtkämmerer wird ermächtigt – unabhängig von der Wertgrenze in der Hauptsatzung der Stadt Krefeld – außer- und überplanmäßige Mittelbereitstellungen gemäß 83 GO NRW für die Maßnahmen des Programms Gute Schule 2020 auszusprechen, sofern die Deckung innerhalb des Förderprogramms möglich ist. Die Pflicht zur quartalsweisen Information des Rates bleibt hiervon unberührt.