Daten
Kommune
Krefeld
Größe
20 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 03:53
Stichworte
Inhalt der Datei
Haushaltssatzung der Stadt Krefeld
für das Haushaltsjahr 2018
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018, der die für die Erfüllung der Aufgaben
der Gemeinde voraussichtlich erzielbaren Erträge und entstehenden Aufwendungen
sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen
Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird
im Ergebnisplan mit
dem Gesamtbetrag der Erträge auf
dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf
im Finanzplan mit
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der
Investitionstätigkeit auf
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der
Investitionstätigkeit auf
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der
Finanzierungstätigkeit auf
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der
Finanzierungstätigkeit auf
festgesetzt.
888.812.676 Euro
896.276.860 Euro
833.222.330 Euro
799.546.910 Euro
47.395.307 Euro
98.398.570 Euro
17.327.843 Euro
8.548.143 Euro
§2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist,
wird auf
17.327.843 Euro
festgesetzt.
§3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf
81.973.713 Euro
festgesetzt.
§4
Die Verringerung der allgemeinen Rücklage aufgrund des voraussichtlichen Jahresergebnisses im Ergebnisplan wird auf
7.464.184 Euro
festgesetzt.
§5
Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen
werden dürfen, wird auf
520.000.000 Euro
festgesetzt.
§6
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern sind für das Haushaltsjahr 2018 wie folgt
festgesetzt worden:
1.
Grundsteuer
1.1. für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A) auf
1.2. für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf
2.
Gewerbesteuer nach dem Gewerbeertrag auf
265 v. H.
533 v. H.
480 v. H.
§7
Nach dem Haushaltssicherungskonzept ist der Haushaltsausgleich im Jahre 2019 wieder hergestellt. Die dafür im Haushaltssicherungskonzept enthaltenen Konsolidierungsmaßnahmen sind bei der Ausführung des Haushaltsplans umzusetzen.
§8
a)
Von den in § 2 ausgewiesenen Gesamtbeträgen für aufzunehmende Kredite sind
- zur Finanzierung von Investitionen der kostenrechnenden Einrichtungen
643.030 Euro
- zur Finanzierung von Investitionen des Programms „Gute Schule 2020“
7.963.813 Euro
- zur Finanzierung von Investitionen für den übrigen Haushalt
8.721.000 Euro
bestimmt.
b)
Die Verwaltung wird ermächtigt, im Rahmen der Kreditfinanzierung im Haushaltsjahr 2018 ergänzende Verträge zur Sicherung der Zinsstruktur und zur Begrenzung
von Zinsänderungsrisiken abzuschließen.
c)
Die Wertgrenze für die Einzelausweisung von Investitionsmaßnahmen im Teilfinanzplan nach § 4 Abs.4 S.2 GemHVO wird auf 50.000 Euro, bezogen auf den Gesamtauszahlungsbedarf, festgelegt.
d)
Der Stadtkämmerer wird ermächtigt – unabhängig von der Wertgrenze in der
Hauptsatzung der Stadt Krefeld – außer- und überplanmäßige Mittelbereitstellungen
gemäß § 83 GO NRW für die vom Rat der Stadt Krefeld beschlossenen Maßnahmen des
Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes NRW auszusprechen, sofern die Deckung
durch Einsparung bei anderen Maßnahmen des Programms möglich ist. Die Pflicht zur
quartalsweisen Information des Rates bleibt hiervon unberührt.
e)
Der Stadtkämmerer wird ermächtigt – unabhängig von der Wertgrenze in der
Hauptsatzung der Stadt Krefeld – außer- und überplanmäßige Mittelbereitstellungen
gemäß 83 GO NRW für die Maßnahmen des Programms Gute Schule 2020 auszusprechen, sofern die Deckung innerhalb des Förderprogramms möglich ist. Die Pflicht zur
quartalsweisen Information des Rates bleibt hiervon unberührt.