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Archiv (Haushaltssatzung der Stadt Krefeld für das Haushaltsjahr 2018)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
457 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 03:53

Inhalt der Datei

TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Nr. 4731 /17 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 20/1 , jü/1716 Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat 05.12.2017 Betreff Haushaltssatzung der Stadt Krefeld für das Haushaltsjahr 2018 Beschlussentwurf: Der Rat beschließt gemäß § 78ff der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW 1994, S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15.11.2016 (GV NRW 2016, S. 966), für das Haushaltsjahr 2018 die beiliegende Satzung. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten X nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 4731 /17 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 1. Veränderungen zum Haushaltsplan Die vorgeschlagene Fassung der Haushaltsatzung für das Haushaltsjahr 2018, die im Entwurf dem Rat am 06.07.2017 (Vorlage 4056/17) vorgelegt wurde, berücksichtigt die vom Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften in seiner Sitzung am 30.11.2017 ausgesprochenen Empfehlungen zum Entwurf des Haushaltsplans 2018. Deren Auswirkungen auf den Ergebnis- und Finanzplan ergeben sich aus dem beigefügten Veränderungsnachweis (s. Anlage 1). 2. Auswirkungen auf die dritte Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2015 -2020 a) Bei den folgenden HSK - Maßnahmen ergeben sich Veränderungen in den Konsolidierungsbeträgen ab 2018. II-08: Dauerbescheiderteilung bei der Hundesteuer (gemäß Vorschlag der Verwaltung; s. Vorlage Nr. 4625/17) 2016 Entwurf 2018 2019 2020 7.000 9.000 7.000 7.000 7.000 0 0 0 0 -7.000 7.000 9.000 7.000 7.000 0 Veränderung Neu 2017 Im Jahr 2020 erhalten alle Hundebesitzer neue Steuermarken für die nächsten fünf Jahre, so dass in 2020 keine Einsparung generiert wird. II-14: Optimierung Forderungsmanagement (gemäß Antrag der Fraktionen von CDU und SPD vom 29.11.2017) 2016 Entwurf 2018 2019 2020 200.000 200.000 200.000 200.000 200.000 0 0 50.000 50.000 50.000 200.000 200.000 250.000 250.000 250.000 Veränderung Neu 2017 III-01: Optimierung der digitalen Infrastruktur (gemäß Antrag der Fraktionen von CDU und SPD vom 29.11.2017) 2016 2017 2018 2019 2020 Entwurf 0 250.000 440.000 460.000 480.000 Veränderung 0 0 -190.000 -20.000 -20.000 Neu 0 250.000 250.000 440.000 460.000 A-06: Erhebung einer Wettbürosteuer (gemäß Vorschlag der Verwaltung; s. Vorlage Nr. 4625/17) Begründung Seite 3 2016 Entwurf 2018 2019 2020 53.000 53.000 53.000 53.000 53.000 0 0 -53.000 -32.400 -32.400 53.000 53.000 0 20.600 20.600 Veränderung Neu 2017 Aufgrund des Urteils des BVerwG vom 29.06.2017 ist der Besteuerungsmaßstab der aktuellen Wettbürosteuersatzung rechtswidrig, so dass es grundsätzlich einer Änderung der jetzigen Satzung bedarf. Es ist derzeit nicht abzusehen, auf welcher Grundlage zu welchem Zeitpunkt eine künftige Besteuerung möglich sein wird. Es werden daher ab 2019 vorsichtig 20 % der bisherigen Steuererträge eingeplant. b) Die nachfolgenden Maßnahmen werden zu einer Maßnahme zusammengeführt: II-15 und V-09: Erfassung aller bebauten und unbebauten Immobilien der Stadt Krefeld mit dem Ziel des Verkaufs, einer verbesserten Unterhaltungssituation und Optimierung von Schul- und Sportstandorten inkl. Berufsschulstandorten II-16: Aufbau / Optimierung der Bodenvorratspolitik bzw. eines städt. Flächenmanagements Bisher: II-15 Entwurf Veränderung 2016 Entwurf V-09 2019 2020 1.050.000 1.300.000 1.550.000 1.800.000 -500.000 -1.050.000 -1.300.000 -1.550.000 -1.800.000 0 0 0 0 0 2016 2017 2018 2019 2020 -10.000 0 0 0 0 0 0 0 0 0 -10.000 0 0 0 0 Veränderung Neu 2018 500.000 Neu II-16 2017 2016 2017 2018 2019 2020 Entwurf 0 950.000 1.200.000 1.450.000 1.700.000 Veränderung 0 -950.000 -1.200.000 -1.450.000 -1.700.000 Neu 0 0 0 0 0 NEU: II-16: Strategisches Flächen- und Immobilienmanagement der Stadt Krefeld – Intensivierung liegenschaftlicher Ankäufe (gemäß Vorschlag der Verwaltung; s. Vorlage Nr. 4625/17) Begründung Seite 4 2016 Entwurf 2017 2018 2019 2020 0 0 0 0 0 Veränderung 490.000 2.000.000 2.500.000 3.000.000 3.500.000 Neu 490.000 2.000.000 2.500.000 3.000.000 3.500.000 c) Für die folgenden Maßnahmen erfolgt ebenfalls eine Zusammenlegung und zusätzlich eine Aufstockung des Konsolidierungsbetrages um 150.000 EUR ab 2018. V-04: Reduzierung des Stromverbrauchs der Innenbeleuchtung von Gebäuden V-06: Verbesserung der technischen Anlagen, Reduzierung des Energieverbrauchs durch Abschluss von Energieeinsparcontracting Bisher: V-04 Entwurf Veränderung 2016 Entwurf Veränderung 2018 2019 2020 70.000 100.000 125.000 130.000 135.000 -70.000 -100.000 -125.000 -130.000 -135.000 0 0 0 0 0 Neu V-06 2017 2016 2017 2018 2019 2020 -20.000 30.000 30.000 30.000 30.000 20.000 -30.000 -30.000 -30.000 -30.000 0 0 0 0 0 Neu NEU: V-04: Einsparungen im Energiebereich (gemäß Antrag der Fraktionen von CDU und SPD vom 29.11.2017) 2016 Entwurf 2017 2018 2019 2020 0 0 0 0 0 Veränderung 50.000 130.000 305.000 310.000 315.000 Neu 50.000 130.000 305.000 310.000 315.000 d) Weiterhin wird die Maßnahme A-05 – Neufassung der Vergnügungssteuersatzung - inhaltlich in zwei Maßnahmen aufgeteilt sowie neu benannt und im Konsolidierungsvolumen angepasst (gemäß Vorschlag der Verwaltung; s. Vorlage Nr. 4625/17). A-05: Optimierungen im Bereich der Vergnügungssteuer Begründung Seite 5 2016 Entwurf 2018 2019 2020 325.000 325.000 325.000 325.000 325.000 0 0 675.000 675.000 675.000 325.000 325.000 1.000.000 1.000.000 1.000.000 Veränderung Neu 2017 A-13: Einführung einer Bordellsteuer 2016 2017 2018 2019 2020 Entwurf 0 0 0 0 0 Veränderung 0 0 40.400 40.400 40.400 Neu 0 0 40.400 40.400 40.400 e) Die folgenden Maßnahmen werden neu in das Haushaltssicherungskonzept aufgenommen bzw. werden diesem entnommen. NEU: V-22: Optimierung der Baugenehmigungsgebühren (gemäß Antrag der Fraktionen von CDU und SPD vom 29.11.2017) 2016 2017 2018 2019 2020 Entwurf 0 0 0 0 0 Veränderung 0 0 100.000 80.000 60.000 Neu 0 0 100.000 80.000 60.000 Verzicht: III-09: CarSharing – Gemeinsamer Fuhrpark im Konzern Stadt (gemäß Antrag der Fraktionen von CDU und SPD vom 29.11.2017) 2016 2017 2018 2019 2020 Entwurf 0 100.000 100.000 100.000 100.000 Veränderung 0 0 -100.000 -100.000 -100.000 Neu 0 0 0 0 0 Nachrichtlich: Bei der Maßnahme A-12 – Erschließung Fischeln Süd-West - erfolgt eine redaktionelle Korrektur der ausgewiesenen Brutto-Beträge im Maßnahmenblatt. Auf den im Haushaltsplan veranschlagten NettoKonsolidierungsbetrag hat dies keine Auswirkungen. 3. Auswirkungen auf den Stellenplan Begründung Seite 6 Die vorgeschlagene Fassung des Stellenplans berücksichtigt die vom Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften in seiner Sitzung am 30.11.2017 ausgesprochenen Empfehlungen zum Entwurf des Stellenplans 2018. Die aktualisierten Stellenübersichten können der Anlage 2 entnommen werden.