Daten
Kommune
Krefeld
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 03:53
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TOP
Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Nr.
4731 /17
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 20/1 , jü/1716 Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat
05.12.2017
Betreff
Haushaltssatzung der Stadt Krefeld für das Haushaltsjahr 2018
Beschlussentwurf:
Der Rat beschließt gemäß § 78ff der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in
der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW 1994, S. 666), zuletzt geändert durch Artikel
1 des Gesetzes vom 15.11.2016 (GV NRW 2016, S. 966), für das Haushaltsjahr 2018 die beiliegende Satzung.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
X nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 4731 /17
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
1. Veränderungen zum Haushaltsplan
Die vorgeschlagene Fassung der Haushaltsatzung für das Haushaltsjahr 2018, die im Entwurf dem Rat am
06.07.2017 (Vorlage 4056/17) vorgelegt wurde, berücksichtigt die vom Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften in seiner Sitzung am 30.11.2017 ausgesprochenen Empfehlungen zum Entwurf des Haushaltsplans 2018. Deren Auswirkungen auf den Ergebnis- und Finanzplan ergeben sich aus
dem beigefügten Veränderungsnachweis (s. Anlage 1).
2. Auswirkungen auf die dritte Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2015 -2020
a) Bei den folgenden HSK - Maßnahmen ergeben sich Veränderungen in den Konsolidierungsbeträgen ab
2018.
II-08: Dauerbescheiderteilung bei der Hundesteuer (gemäß Vorschlag der Verwaltung; s. Vorlage Nr.
4625/17)
2016
Entwurf
2018
2019
2020
7.000
9.000
7.000
7.000
7.000
0
0
0
0
-7.000
7.000
9.000
7.000
7.000
0
Veränderung
Neu
2017
Im Jahr 2020 erhalten alle Hundebesitzer neue Steuermarken für die nächsten fünf Jahre, so dass in 2020
keine Einsparung generiert wird.
II-14: Optimierung Forderungsmanagement (gemäß Antrag der Fraktionen von CDU und SPD vom
29.11.2017)
2016
Entwurf
2018
2019
2020
200.000
200.000
200.000
200.000
200.000
0
0
50.000
50.000
50.000
200.000
200.000
250.000
250.000
250.000
Veränderung
Neu
2017
III-01: Optimierung der digitalen Infrastruktur (gemäß Antrag der Fraktionen von CDU und SPD vom
29.11.2017)
2016
2017
2018
2019
2020
Entwurf
0
250.000
440.000
460.000
480.000
Veränderung
0
0
-190.000
-20.000
-20.000
Neu
0
250.000
250.000
440.000
460.000
A-06: Erhebung einer Wettbürosteuer (gemäß Vorschlag der Verwaltung; s. Vorlage Nr. 4625/17)
Begründung
Seite 3
2016
Entwurf
2018
2019
2020
53.000
53.000
53.000
53.000
53.000
0
0
-53.000
-32.400
-32.400
53.000
53.000
0
20.600
20.600
Veränderung
Neu
2017
Aufgrund des Urteils des BVerwG vom 29.06.2017 ist der Besteuerungsmaßstab der aktuellen Wettbürosteuersatzung rechtswidrig, so dass es grundsätzlich einer Änderung der jetzigen Satzung bedarf. Es ist
derzeit nicht abzusehen, auf welcher Grundlage zu welchem Zeitpunkt eine künftige Besteuerung möglich
sein wird. Es werden daher ab 2019 vorsichtig 20 % der bisherigen Steuererträge eingeplant.
b) Die nachfolgenden Maßnahmen werden zu einer Maßnahme zusammengeführt:
II-15 und V-09: Erfassung aller bebauten und unbebauten Immobilien der Stadt Krefeld mit dem Ziel des
Verkaufs, einer verbesserten Unterhaltungssituation und Optimierung von Schul- und Sportstandorten
inkl. Berufsschulstandorten
II-16: Aufbau / Optimierung der Bodenvorratspolitik bzw. eines städt. Flächenmanagements
Bisher:
II-15
Entwurf
Veränderung
2016
Entwurf
V-09
2019
2020
1.050.000
1.300.000
1.550.000
1.800.000
-500.000
-1.050.000
-1.300.000
-1.550.000
-1.800.000
0
0
0
0
0
2016
2017
2018
2019
2020
-10.000
0
0
0
0
0
0
0
0
0
-10.000
0
0
0
0
Veränderung
Neu
2018
500.000
Neu
II-16
2017
2016
2017
2018
2019
2020
Entwurf
0
950.000
1.200.000
1.450.000
1.700.000
Veränderung
0
-950.000
-1.200.000
-1.450.000
-1.700.000
Neu
0
0
0
0
0
NEU: II-16: Strategisches Flächen- und Immobilienmanagement der Stadt Krefeld – Intensivierung liegenschaftlicher Ankäufe (gemäß Vorschlag der Verwaltung; s. Vorlage Nr. 4625/17)
Begründung
Seite 4
2016
Entwurf
2017
2018
2019
2020
0
0
0
0
0
Veränderung
490.000
2.000.000
2.500.000
3.000.000
3.500.000
Neu
490.000
2.000.000
2.500.000
3.000.000
3.500.000
c) Für die folgenden Maßnahmen erfolgt ebenfalls eine Zusammenlegung und zusätzlich eine Aufstockung des Konsolidierungsbetrages um 150.000 EUR ab 2018.
V-04: Reduzierung des Stromverbrauchs der Innenbeleuchtung von Gebäuden
V-06: Verbesserung der technischen Anlagen, Reduzierung des Energieverbrauchs durch Abschluss von
Energieeinsparcontracting
Bisher:
V-04
Entwurf
Veränderung
2016
Entwurf
Veränderung
2018
2019
2020
70.000
100.000
125.000
130.000
135.000
-70.000
-100.000
-125.000
-130.000
-135.000
0
0
0
0
0
Neu
V-06
2017
2016
2017
2018
2019
2020
-20.000
30.000
30.000
30.000
30.000
20.000
-30.000
-30.000
-30.000
-30.000
0
0
0
0
0
Neu
NEU: V-04: Einsparungen im Energiebereich (gemäß Antrag der Fraktionen von CDU und SPD vom
29.11.2017)
2016
Entwurf
2017
2018
2019
2020
0
0
0
0
0
Veränderung
50.000
130.000
305.000
310.000
315.000
Neu
50.000
130.000
305.000
310.000
315.000
d) Weiterhin wird die Maßnahme A-05 – Neufassung der Vergnügungssteuersatzung - inhaltlich in zwei
Maßnahmen aufgeteilt sowie neu benannt und im Konsolidierungsvolumen angepasst (gemäß Vorschlag
der Verwaltung; s. Vorlage Nr. 4625/17).
A-05: Optimierungen im Bereich der Vergnügungssteuer
Begründung
Seite 5
2016
Entwurf
2018
2019
2020
325.000
325.000
325.000
325.000
325.000
0
0
675.000
675.000
675.000
325.000
325.000
1.000.000
1.000.000
1.000.000
Veränderung
Neu
2017
A-13: Einführung einer Bordellsteuer
2016
2017
2018
2019
2020
Entwurf
0
0
0
0
0
Veränderung
0
0
40.400
40.400
40.400
Neu
0
0
40.400
40.400
40.400
e) Die folgenden Maßnahmen werden neu in das Haushaltssicherungskonzept aufgenommen bzw. werden diesem entnommen.
NEU: V-22: Optimierung der Baugenehmigungsgebühren (gemäß Antrag der Fraktionen von CDU und
SPD vom 29.11.2017)
2016
2017
2018
2019
2020
Entwurf
0
0
0
0
0
Veränderung
0
0
100.000
80.000
60.000
Neu
0
0
100.000
80.000
60.000
Verzicht: III-09: CarSharing – Gemeinsamer Fuhrpark im Konzern Stadt (gemäß Antrag der Fraktionen
von CDU und SPD vom 29.11.2017)
2016
2017
2018
2019
2020
Entwurf
0
100.000
100.000
100.000
100.000
Veränderung
0
0
-100.000
-100.000
-100.000
Neu
0
0
0
0
0
Nachrichtlich:
Bei der Maßnahme A-12 – Erschließung Fischeln Süd-West - erfolgt eine redaktionelle Korrektur der ausgewiesenen Brutto-Beträge im Maßnahmenblatt. Auf den im Haushaltsplan veranschlagten NettoKonsolidierungsbetrag hat dies keine Auswirkungen.
3. Auswirkungen auf den Stellenplan
Begründung
Seite 6
Die vorgeschlagene Fassung des Stellenplans berücksichtigt die vom Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften in seiner Sitzung am 30.11.2017 ausgesprochenen Empfehlungen zum Entwurf
des Stellenplans 2018. Die aktualisierten Stellenübersichten können der Anlage 2 entnommen werden.