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Verwaltungsvorlage (Nachbewilligung im Teilergebnisplan 2014 hier: Mehrbedarf für Hilfen für Asylbewerber - Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses -)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
271 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 03:53
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Inhalt der Datei

TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 08.08.2014 Nr. 202 /14 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 201/kr Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat 18.09.2014 Betreff Nachbewilligung im Teilergebnisplan 2014 hier: Mehrbedarf für Hilfen für Asylbewerber - Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses Beschlussentwurf: Der folgende von Stadtdirektorin Zielke und Ratsherrn Hahnen am 05.08.2014 gefasste Dringlichkeitsbeschluss wird genehmigt: Gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW in Verbindung mit § 82 GO NRW sowie § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW wird der Leistung eines überplanmäßigen Aufwandes/einer überplanmäßigen Auszahlung im Teilergebnisplan 2014 bei dem Innenauftrag P05001020000 - Hilfen für Asylbewerber -, Kostenart 53311100/73311100 Sozialhilfe außerhalb von Einrichtungen - in Höhe von 2.215.000,00 EUR zugestimmt. Die Deckung erfolgt durch Mehrerträge/Mehreinzahlungen bei dem Innenauftrag P05001020000 - Hilfen für Asylbewerber -, Kostenart 44810000/64810000 - Kostenerstattungen vom Land - in Höhe von 717.655,00 EUR sowie bei dem Innenauftrag P00000010000 - Steuern, allg. Zuweisungen und allg. Umlagen -, Kostenart 41110000/61110000 - Schlüsselzuweisungen vom Land - in Höhe von 1.497.345,00 EUR. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen X ja nein Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 202 /14 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: X nein P05001020000 53311100 Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich dauernde Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Die Stadt Krefeld ist gesetzlich verpflichtet, für die der Stadt zugewiesenen Asylbewerber Sozialhilfeleistungen zur Bestreitung des Lebensunterhaltes zu gewähren. Auf Grund der aktuellen Entwicklung im Asylbereich und der damit verbundenen stetig steigenden Zahl von Asylbewerbern sind die geplanten Haushaltsmittel von 1.600.000,00 EUR bereits verausgabt. Die Monatszahlungen des 1. Halbjahres 2014 lagen jeweils zwischen ca. 195.000,00 EUR und 207.000,00 EUR. Zusätzlich wurden ca. 110.000,00 EUR Einmalzahlungen für Asylbewerber, die über kein Konto verfügen und ihre Sozialhilfeleistungen per Postbar-Zahlung oder per Scheck erhalten, monatlich verausgabt. Die Summe der Einmalzahlung ist schwer kalkulierbar, da sie monatlich enorm voneinander abweichen können. Unterstellt, dass bis Jahresende durchschnittlich 320.000,00 EUR insgesamt monatlich ausgezahlt werden, wird ein Jahresergebnis von rund 3.815.000,00 EUR (320.000,00 EUR x 8 Monate = 2.560.000,00 EUR (Monatszahlzungen) + 1.255.000,00 EUR (Einmalzahlungen) = 3.815.000,00 EUR) erreicht, wobei ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass eine zuverlässige Jahresprognose der Entwicklung im Asylbereich zum jetzigen Zeitpunkt nur schwer möglich ist. Durch die stetig steigende Anzahl der Asylbewerber gestaltet sich eine präzise Kalkulation als schwierig. Da der Rat zu seiner nächsten Sitzung erst wieder am 18. September 2014 zusammen kommt, die laufenden Monats- und Einmalzahlungen im Bereich der Hilfen für Asylbewerber weiterhin gewährleistet werden müssen, war eine Mittelbereitstellung im Wege des Dringlichkeitsbeschlusses erforderlich.