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Verwaltungsvorlage (Nachbewilligung im Teilfinanzplan 2015 hier: Mehrbedarf für Kostenbeteiligungen an SWK-Maßnahmen)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
276 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 03:53
Verwaltungsvorlage (Nachbewilligung im Teilfinanzplan 2015 hier: Mehrbedarf für Kostenbeteiligungen an SWK-Maßnahmen) Verwaltungsvorlage (Nachbewilligung im Teilfinanzplan 2015 hier: Mehrbedarf für Kostenbeteiligungen an SWK-Maßnahmen) Verwaltungsvorlage (Nachbewilligung im Teilfinanzplan 2015 hier: Mehrbedarf für Kostenbeteiligungen an SWK-Maßnahmen)

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Inhalt der Datei

TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 23.09.2015 Nr. 1853 /15 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - FB 20 Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat 29.09.2015 Betreff Nachbewilligung im Teilfinanzplan 2015 hier: Mehrbedarf für Kostenbeteiligungen an SWK-Maßnahmen Beschlussentwurf: Gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW in Verbindung mit § 22 der Hauptsatzung wird der Leistung einer außerplanmäßigen Auszahlung bei dem Innenauftrag P06602030000 – Straßenbau und instandsetzung -, Kostenart 78520000 – Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen (7.666416.700.100 – Kostenbeteiligung SWK) – in Höhe von 200.000 EUR für 2015 zugestimmt. Die Deckung erfolgt durch Wenigerauszahlungen bei dem Innenauftrag P06602030000– Straßenbau und -instandsetzung –, Kostenart 78520000 – Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen (7.666411.700.100 - Erneuerung von Straßen und Gehwegen) – in Höhe von 200.000 EUR. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen X ja nein Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 1853 /15 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: X ja Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: nein P06602030000 – Straßenbau und –instandsetzung 78520000 – Auszahlungen für Hochbaumaßnahmen 7.666416.700.100 – Kostenbeteiligung SWK Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Aufgrund des Straßenbenutzungsvertrages mit der SWK ist die Stadt Krefeld verpflichtet, die unten aufgeführten Maßnahmen in diesem Jahr umzusetzen. Insgesamt besteht in 2015 ein Bedarf in Höhe von 400.000,00 € (Ansatz 200.000,00 € / überplanmäßige Mittel 200.000,00 €) 1. Schütenhofstraße bis in die Straße Am Badezentrum 150.000,00 € 2. Erneuerung Gleisbögen St.-Anton-Straße/Preussenring 100.000,00 € 3. Uerdinger Straße von Windmühlenstraße bis Bockumer Platz 100.000,00 € 4. Rückbau Abzweig Gladbacher Straße/Oberschlesienstraße 50.000,00 € Die SWK-Mobil hat mitgeteilt, dass für die o.g. Maßnahmen eine hohe Priorität besteht und bei fast jeder Maßnahme eine akute Betriebsgefahr zu erkennen ist. Ein Aufschub kann sowohl aus Sicht der Straßenbahn als auch aus Sicht der Verkehrssicherheit des Individualverkehrs nicht vorgenommen werden. Einige der Maßnahmen befinden sich bereits in der Umsetzung. Zu 1. Schütenhofstraße Der Verschleißzustand der Schiene ist erreicht, mehrfache schweißtechnische Notreparaturen sind erfolgt, die Radfahrspur ist stark überhöht. Zu 2. St.-Anton-Straße/Preussenring Schweißtechnische Notreparaturen sind erfolgt, die Asphaltflächen sind stark beschädigt und nicht mehr reparaturfähig. Zu 3. Uerdinger Straße Die Asphaltflächen wurden mehrmals bearbeitet, sind aber nicht mehr reparaturfähig; es liegen mehrere Anwohnerbeschwerden vor. Zu 4. Gladbacher Straße/Oberschlesienstraße Der Verschleißzustand der Schiene ist erreicht, eine schweißtechnische Instandsetzung ist kaum noch möglich. Hier entstehen durch notwendige Absperrungen für den Individualverkehr (durch Polizei) massive verkehrstechnische Probleme. Die nächste Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) findet am 01.12.2015 statt. Aufgrund der oben geschilderten hohen Priorität und der akuten Betriebsgefahr kann dieser Termin nicht abgewartet werden, so dass eine Vorberatung im AFBL in diesem Fall nicht möglich ist.