Daten
Kommune
Krefeld
Größe
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 03:53
Stichworte
Inhalt der Datei
TOP
Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 23.09.2015
Nr.
1853 /15
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - FB 20 Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat
29.09.2015
Betreff
Nachbewilligung im Teilfinanzplan 2015
hier: Mehrbedarf für Kostenbeteiligungen an SWK-Maßnahmen
Beschlussentwurf:
Gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW in Verbindung mit § 22 der Hauptsatzung wird der Leistung einer
außerplanmäßigen Auszahlung bei dem Innenauftrag P06602030000 – Straßenbau und instandsetzung -, Kostenart 78520000 – Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen
(7.666416.700.100 – Kostenbeteiligung SWK) – in Höhe von 200.000 EUR für 2015 zugestimmt.
Die Deckung erfolgt durch Wenigerauszahlungen bei dem Innenauftrag P06602030000– Straßenbau und -instandsetzung –, Kostenart 78520000 – Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen
(7.666411.700.100 - Erneuerung von Straßen und Gehwegen) – in Höhe von 200.000 EUR.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen X ja
nein
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 1853 /15
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
X ja
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
nein
P06602030000 – Straßenbau und –instandsetzung
78520000 – Auszahlungen für Hochbaumaßnahmen
7.666416.700.100 – Kostenbeteiligung SWK
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Aufgrund des Straßenbenutzungsvertrages mit der SWK ist die Stadt Krefeld verpflichtet,
die unten aufgeführten Maßnahmen in diesem Jahr umzusetzen.
Insgesamt besteht in 2015 ein Bedarf in Höhe von 400.000,00 € (Ansatz 200.000,00 € / überplanmäßige Mittel 200.000,00 €)
1. Schütenhofstraße bis in die Straße Am Badezentrum
150.000,00 €
2. Erneuerung Gleisbögen St.-Anton-Straße/Preussenring
100.000,00 €
3. Uerdinger Straße von Windmühlenstraße bis Bockumer Platz
100.000,00 €
4. Rückbau Abzweig Gladbacher Straße/Oberschlesienstraße
50.000,00 €
Die SWK-Mobil hat mitgeteilt, dass für die o.g. Maßnahmen eine hohe Priorität besteht und bei
fast jeder Maßnahme eine akute Betriebsgefahr zu erkennen ist. Ein Aufschub kann sowohl aus
Sicht der Straßenbahn als auch aus Sicht der Verkehrssicherheit des Individualverkehrs nicht vorgenommen werden. Einige der Maßnahmen befinden sich bereits in der Umsetzung.
Zu 1. Schütenhofstraße
Der Verschleißzustand der Schiene ist erreicht, mehrfache schweißtechnische Notreparaturen
sind erfolgt, die Radfahrspur ist stark überhöht.
Zu 2. St.-Anton-Straße/Preussenring
Schweißtechnische Notreparaturen sind erfolgt, die Asphaltflächen sind stark beschädigt und
nicht mehr reparaturfähig.
Zu 3. Uerdinger Straße
Die Asphaltflächen wurden mehrmals bearbeitet, sind aber nicht mehr reparaturfähig; es liegen
mehrere Anwohnerbeschwerden vor.
Zu 4. Gladbacher Straße/Oberschlesienstraße
Der Verschleißzustand der Schiene ist erreicht, eine schweißtechnische Instandsetzung ist kaum
noch möglich.
Hier entstehen durch notwendige Absperrungen für den Individualverkehr (durch Polizei) massive verkehrstechnische Probleme.
Die nächste Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) findet am 01.12.2015 statt. Aufgrund der oben geschilderten hohen Priorität und der akuten Betriebsgefahr kann dieser Termin nicht abgewartet werden, so dass eine Vorberatung im AFBL in
diesem Fall nicht möglich ist.