Daten
Kommune
Krefeld
Größe
262 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 03:54
Stichworte
Inhalt der Datei
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 26.08.2016
Nr.
3066 /16
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 10/02 Cha Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Verwaltung, Vergabe, Ordnung und Sicherheit
08.09.2016
Betreff
Freies WLAN-Netz in der Innenstadt
- Antrag der SPD-Fraktion vom 22.08.2016
Beschlussentwurf:
Der Antrag wird zuständigkeitshalber an den Ausschuss für Bauen, Wohnen und Mobilität verwiesen.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
X nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 3066 /16
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Die Zuständigkeit der Ausschüsse richtet sich nach der Zuständigkeitsordnung in ihrer jeweils gültigen
Fassung. Der Sinn und Zweck der Spezialisierung von Ausschüssen des Rates besteht darin, dass die einzelnen Gremien sich in angemessenem zeitlichen Umfang und inhaltlich fundiert mit Themen beschäftigen können. Dies dient der politischen Meinungsbildung, die zur Beschlussfassung erforderlich ist. Insofern sind Fachthemen in den jeweils zuständigen Ausschüssen zu beraten.
Für die in Rede stehende Thematik der Einrichtung von WLAN in der Innenstadt ist eine Zuständigkeit des
Ausschusses für Verwaltung, Vergabe, Ordnung und Sicherheit nicht gegeben. Es handelt sich zunächst
nicht um eine innere, organisatorische Angelegenheit der Verwaltung; ebensowenig ist die städtische
Informationstechnik betroffen, da nicht die IT-Infrastruktur der Verwaltung behandelt werden soll. Es
geht nicht um die Ausstattung städtischer Gebäude mit WLAN. Des Weiteren sind keine allgemeinen ordnungspolitischen oder sicherheitsrechtlichen Fragen berührt. Vergaberechtlich wäre der Ausschuss - abhängig von den jeweiligen Schwellenwerten - erst dann zuständig, wenn es zu einer konkreten Auftragsvergabe für ein öffentliches WLAN-Netz im rechtlich vorgegebenen Verfahren käme.
Die Versorgung mit sowie der Ausbau der Infrastruktur in der Stadt Krefeld wird verwaltungsseitig federführend vom Geschäftsbereich Planung, Bau und Gebäudemanagement begleitet. Der Antrag ist daher im
Ausschuss für Bauen, Wohnen und Mobilität zu behandeln.