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Verwaltungsvorlage (Freies WLAN-Netz in der Innenstadt - Antrag der SPD-Fraktion vom 22.08.2016)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
262 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 03:54
Verwaltungsvorlage (Freies WLAN-Netz in der Innenstadt - Antrag der SPD-Fraktion vom 22.08.2016) Verwaltungsvorlage (Freies WLAN-Netz in der Innenstadt - Antrag der SPD-Fraktion vom 22.08.2016) Verwaltungsvorlage (Freies WLAN-Netz in der Innenstadt - Antrag der SPD-Fraktion vom 22.08.2016)

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TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 26.08.2016 Nr. 3066 /16 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 10/02 Cha Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Verwaltung, Vergabe, Ordnung und Sicherheit 08.09.2016 Betreff Freies WLAN-Netz in der Innenstadt - Antrag der SPD-Fraktion vom 22.08.2016 Beschlussentwurf: Der Antrag wird zuständigkeitshalber an den Ausschuss für Bauen, Wohnen und Mobilität verwiesen. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten X nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 3066 /16 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Die Zuständigkeit der Ausschüsse richtet sich nach der Zuständigkeitsordnung in ihrer jeweils gültigen Fassung. Der Sinn und Zweck der Spezialisierung von Ausschüssen des Rates besteht darin, dass die einzelnen Gremien sich in angemessenem zeitlichen Umfang und inhaltlich fundiert mit Themen beschäftigen können. Dies dient der politischen Meinungsbildung, die zur Beschlussfassung erforderlich ist. Insofern sind Fachthemen in den jeweils zuständigen Ausschüssen zu beraten. Für die in Rede stehende Thematik der Einrichtung von WLAN in der Innenstadt ist eine Zuständigkeit des Ausschusses für Verwaltung, Vergabe, Ordnung und Sicherheit nicht gegeben. Es handelt sich zunächst nicht um eine innere, organisatorische Angelegenheit der Verwaltung; ebensowenig ist die städtische Informationstechnik betroffen, da nicht die IT-Infrastruktur der Verwaltung behandelt werden soll. Es geht nicht um die Ausstattung städtischer Gebäude mit WLAN. Des Weiteren sind keine allgemeinen ordnungspolitischen oder sicherheitsrechtlichen Fragen berührt. Vergaberechtlich wäre der Ausschuss - abhängig von den jeweiligen Schwellenwerten - erst dann zuständig, wenn es zu einer konkreten Auftragsvergabe für ein öffentliches WLAN-Netz im rechtlich vorgegebenen Verfahren käme. Die Versorgung mit sowie der Ausbau der Infrastruktur in der Stadt Krefeld wird verwaltungsseitig federführend vom Geschäftsbereich Planung, Bau und Gebäudemanagement begleitet. Der Antrag ist daher im Ausschuss für Bauen, Wohnen und Mobilität zu behandeln.