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Verwaltungsvorlage (Sicherheit von Photovoltaikanlagen an Immobilien der Stadt Krefeld)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
275 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 03:55
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TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 01.10.2014 Nr. 482 /14 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Bauen, Wohnen und Mobilität 21.10.2014 Betreff Sicherheit von Photovoltaikanlagen an Immobilien der Stadt Krefeld Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Bauen, Wohnen und Mobilität nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja X nein Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 482 /14 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Im Antrag der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Krefeld vom 16.09.2014 wurde ein Bericht der Stadtverwaltung Krefeld zur Sicherheit von PV-Anlagen an öffentlichen Gebäuden erbeten. Dazu berichtet die Verwaltung wie folgt: Auf den Dächern städtischer Immobilien befinden sich zurzeit 22 Photovoltaikanlagen. Betreiber der PV-Anlagen sind hauptsächlich die SWK und der Naturschutzbund (hier die Stiftung Krefelder Natur- und Kulturlandschaften) mit einem Anteil von jeweils 8 bzw. 6 PV-Anlagen. Die restlichen Anlagen werden von der Bürgerkraftwerk Rathausdach GbR bzw. von Fördervereinen betrieben. Die Stadt Krefeld ist ebenfalls Eigentümerin einer PV-Anlage. Die Verantwortung eines einwandfreien Zustandes der PV-Anlagen liegt grundsätzlich beim Betreiber der Anlage. Sie wird in der Regel durch einen Gestattungsvertrag bestimmt. PV-Anlagen unterliegen wie alle ortsfesten oder ortsveränderlichen elektrischen Anlagen der DGUVVorschrift 3 (ehem. BGV A3) und nachrangig dem Regelwerk des VDE (Verband der Elektrotechnik). Die Stadt Krefeld kontrolliert ihre PV-Anlage regelmäßig durch den zuständigen Hausmeister (Elektrofachkraft) im Rahmen einer Funktionsprüfung. Notwendige Wartungsarbeiten erfolgen ggf. im Anschluss, nach Beauftragung durch die Verwaltung, durch eine Fachfirma. Der Nabu unterzieht seine PV-Anlagen einer jährlichen Prüfung durch eine entsprechende Fachkraft. Eventuelle Wartungsarbeiten erfolgen ggf. anschließend durch eine Fachfirma. Bei den Anlagen der SWK erfolgte eine Erstbegutachtung und Abnahmeprüfung der elektrischen Anlage durch einen Sachverständigen unmittelbar nach der Installation. Darüber hinaus existiert eine Ertrags- und Störungsüberwachung. Für die Feuerwehr der Stadt Krefeld wurde pro PVAnlage ein Stromlaufplan erstellt, aus dem erkennbar ist, wo genau die Leitungstrassen verlaufen. Die Feuerversicherung der Stadt Krefeld wurde ebenfalls über die Standorte der PV-Anlagen durch die Verwaltung informiert. Hierzu gibt es zwei Hinweise, VdS 3145 - Technischer Leitfaden für Photovoltaikanlagen und VdS 2046 - Sicherheitsvorschriften für elektrische Anlagen bis 1000 Volt, mit entsprechenden Empfehlungen zum Umgang mit PV-Anlagen. Spezielle Auflagen von Seiten der Versicherung gegenüber der Stadt Krefeld bestehen keine. Eine Übersicht der PV-Anlagen auf städt. Immobilien wurde darüber hinaus dem Fachbereich 37 – Feuerwehr und Zivilschutz zur Verfügung gestellt. Für die Feuerwehr birgt jedes elektronische Gerät eine Brandgefahr, somit auch eine PV-Anlage. Das die Feuerwehr Immobilen mit PVAnlage nicht löscht, sondern lediglich kontrolliert abbrennen lässt, stellt sich in der Praxis nicht so dar. Es besteht für die Feuerwehrleute eine zusätzliche Gefahr durch Strom, der nicht abgeschaltet werden kann. Darüber hinaus können Dachflächen zum Löschen nicht geöffnet werden. Hierzu wird Herr Günther (Abteilungsleiter Gefahrenvorbeugung) von der Feuerwehr eine fachliche Beurteilung im Bauausschuss abgeben. Die Feuerwehr befürwortet eine Genehmigungspflicht der PV-Anlagen sowie eine Kennzeichnungspflicht an der Elektrounterverteilung. Die Verwaltung spricht sich zudem für eine Einführung von Stromlaufplänen für jede Immobilie mit PV-Anlage aus. Begründung Seite 3 Im nächsten Bauausschuss sollen kurze Fachvorträge von Feuerwehr sowie Gebäudeversicherer gehalten werden.