Daten
Kommune
Krefeld
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 03:55
Stichworte
Inhalt der Datei
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 11.02.2015
Nr.
1078 /15
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 20/1 kr Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
12.03.2015
Rat
26.03.2015
Betreff
Nachbewilligung im Teilfinanzplan 2015
hier: Baumpflanzungen an der Hafenringstraße
Beschlussentwurf:
Gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW in Verbindung mit § 82 GO NRW wird der Leistung einer überplanmäßigen Auszahlung bei dem Innenauftrag P06702010000 - Grünunterhaltung für andere Fachbereiche -, Kostenart 54996000/78340000 - Ersatzbeschaffungen Festwerte -, PSP-Element
7.367011.780 - Festwerte für Bäume - in Höhe von 312.000,00 EUR zugestimmt.
Die Deckung erfolgt durch Wenigerauszahlungen bei dem Innenauftrag P06602030000 - Straßenbau und -instandsetzung -, Kostenart 78520000 - Tiefbaumaßnahmen -, PSP-Element
7.666351.700.200 - Hafenring 2. Bauabschnitt -.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen X ja
nein
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 1078 /15
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
X nein
P06702010000 - Grünunterhaltung für andere Fachbereiche
54996000
78340000 - Ersatzbeschaffungen Festwerte
7.367011.780 - Festwerte Bäume
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Bei der Hafenringstraße handelt es sich um eine neu angelegte Straße. Im zweiten Bauabschnitt
des Hafenrings soll eine beidseitige Begrünung dieser Straße aufgebaut werden. Hierfür wird aus
der Gesamtmaßnahme Hafenringstraße ein Teilbetrag in Höhe von 312.000,00 EUR benötigt.
Die erforderlichen Gesamtkosten für Straßenbaumaßnahmen werden federführend bei dem für
das Straßenwesen zuständigen Fachbereich 66 ermittelt und hier auch vollständig im Teilfinanzplan veranschlagt. Die Ausschreibungen erfolgen in der Regel aus wirtschaftlichen Gründen für
die Tiefbauarbeiten und Begrünung gemeinsam, ggf. losweise, so wie im vorliegenden Fall der
Hafenringstraße.
Da die Pflanzung bzw. Bewirtschaftung von Straßenbäumen jedoch in der alleinigen Zuständigkeit des Fachbereichs 67 liegt, werden alle diesbezüglichen Maßnahmen auch von dort aus
durchgeführt bzw. betreut. Sowohl die Bäume als auch deren Aufwuchs werden in der Bilanz der
Stadt Krefeld als Festwerte abgebildet. Die bei der Abwicklung bzw. Auszahlung für entsprechende Maßnahmen zur Pflanzung von Straßenbäumen erforderlichen Buchungen erfolgen ausschließlich über die Teilfinanzrechnung des Fachbereichs 67. Es handelt sich also um eine buchhalterisch notwendige Mittelverschiebung, die für den städtischen Haushalt keine finanzielle
Mehrbelastung hat.
Der Auftrag für die Begrünung wurde nach Zustimmung des Vergabeausschusses vom
22.10.2014 erteilt. Eine erste Abschlagsrechnung über den bereits vorgenommenen Bodenaustausch als vorbereitende Maßnahme für die nun anstehenden Neupflanzungen liegt vor. Die
Pflanzung der ausgebundenen Bäume muss unter gärtnerischen Gesichtspunkten noch in dieser
Pflanzperiode erfolgen.
Die Mittelbereitstellung erfolgt wie im Beschlussentwurf dargestellt.