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Verwaltungsvorlage (Anlage 3-Gebührentarifstellen-Gegenüberstellung.doc)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
249 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 03:55
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Vergleich zwischen den aktuellen und zukünftigen Gebührentarifstellen Tarifstelle Gegenstand 1. 1.1 1.2 2 Amtliche Bescheinigungen, Zeugnisse, Gutachten gemäß § 19 ÖGDG: Amtliche Bescheinigung Zeugnisse, Gutachten Amtshandlungen oder Leistungen ärztlicher oder zahnärztlicher Natur, die nach den amtlichen Gebührenordnungen gebührenpflichtig sind. (Die nachstehenden Gebühren sind ggf. zusätzlich zu den Gebühren der Tarifstellen 1.1 und 1.2 zu erheben) Amtshandlungen oder Leistungen ärztlicher Natur, die nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) in der Fassung der Bekanntmachung vom 09.02.1996 (BGBl. I S. 210) in der jeweils geltenden Fassung gebührenpflichtig sind: 2.1 Anlage 3 Gebühr - alt - EURO 15,00 - 40,00 40,00 - 630,00 15,00 - 50,00 40,00 - 700,00 0,7- bis 1,8fache Sätze für Sonderleistungen gemäß Abschnitten A, E und O, - Keine Änderung - 0,7- bis 1,5fache Sätze für Sonderleistungen gemäß Abschnitt M des Gebührenverzeichnisses, 0,7- bis 2,3fache Sätze für Sonderleistungen gemäß den übrigen Abschnitten des Gebührenverzeichnisses zur GOÄ 1 Gebühr - neu - EURO - Vergleich zwischen den aktuellen und zukünftigen Gebührentarifstellen Tarifstelle Gegenstand 2.2 Amtshandlungen oder Leistungen zahnärztlicher Natur, die nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) vom 22.10.1987 (BGBl. I S. 2316) in der jeweils geltenden Fassung gebührenpflichtig sind: 2.3 Amtshandlungen oder Leistungen ärztlicher oder zahnärztlicher Natur, die nach den amtlichen Gebührenordnungen (GOÄ oder GOZ) gebührenpflichtig sind und bei denen ein Leistungsträger im Sinne des § 12 des Ersten Buches des Sozialgesetzbuches oder ein sonstiger öffentlich-rechtlicher Kostenträger die Zahlung leistet (§ 11 GOÄ / § 3 GOZ): 3 3.1 Gebührenpflichtige Leistungen nach dem Bestattungsgesetz NRW (BestG NRW) Durchführung einer ersten Leichenschau (§ 9 Abs. 3 BestG NRW) Durchführung einer zweiten Leichenschau bei Verkürzung der Bestattungsfrist (§ 13 Abs. 2 BestG NRW) Durchführung einer zweiten Leichenschau vor Feuerbestattung (§ 15 Abs. 1 und 3 BestG NRW) 3.2 3.3 3.4. Anlage 3 Gebühr - alt - EURO - Gebühr - neu - EURO - 0,7- bis 2,3fache Sätze für Sonderleistungen nach der Gebührenordnung 1fache Sätze für Sonderleistungen nach der Gebührenordnung - Keine Änderung - 40,00 - 110,00 45,00 - 120,00 - 40,00 - 110,00 45,00 - 120,00 - 40,00 - 110,00 45,00 - 120,00 Durchführung einer zweiten Leichenschau vor der Beförderung einer Leiche oder 40,00 - 110,00 Totgeburt in das Ausland (§ 16 Abs. 5 BestG NRW) 45,00 - 120,00 2 - Keine Änderung - Vergleich zwischen den aktuellen und zukünftigen Gebührentarifstellen Tarifstelle Gegenstand 4 Amtshandlungen, für die keine andere Tarifstelle vorgesehen ist und die nicht einem von der handelnden Behörde wahrzunehmenden besonderen öffentlichen Interesse dienen 3 Anlage 3 Gebühr - alt - EURO 10,00 bis 580,00 Gebühr - neu - EURO 15,00 - 700,00