Daten
Kommune
Krefeld
Größe
249 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 03:55
Stichworte
Inhalt der Datei
Vergleich zwischen den aktuellen und zukünftigen Gebührentarifstellen
Tarifstelle
Gegenstand
1.
1.1
1.2
2
Amtliche Bescheinigungen, Zeugnisse, Gutachten gemäß § 19 ÖGDG:
Amtliche Bescheinigung
Zeugnisse, Gutachten
Amtshandlungen oder Leistungen ärztlicher oder zahnärztlicher Natur, die nach
den amtlichen Gebührenordnungen gebührenpflichtig sind.
(Die nachstehenden Gebühren sind ggf. zusätzlich zu den Gebühren der Tarifstellen 1.1 und 1.2 zu erheben)
Amtshandlungen oder Leistungen ärztlicher Natur, die nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) in der Fassung der Bekanntmachung vom 09.02.1996
(BGBl. I S. 210) in der jeweils geltenden Fassung gebührenpflichtig sind:
2.1
Anlage 3
Gebühr - alt - EURO 15,00 - 40,00
40,00 - 630,00
15,00 - 50,00
40,00 - 700,00
0,7- bis 1,8fache
Sätze für Sonderleistungen gemäß
Abschnitten A, E
und O,
- Keine Änderung -
0,7- bis 1,5fache
Sätze für Sonderleistungen gemäß
Abschnitt M des
Gebührenverzeichnisses,
0,7- bis 2,3fache
Sätze für Sonderleistungen gemäß
den übrigen Abschnitten des Gebührenverzeichnisses zur GOÄ
1
Gebühr - neu - EURO -
Vergleich zwischen den aktuellen und zukünftigen Gebührentarifstellen
Tarifstelle
Gegenstand
2.2
Amtshandlungen oder Leistungen zahnärztlicher Natur, die nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) vom 22.10.1987 (BGBl. I S. 2316) in der jeweils geltenden Fassung gebührenpflichtig sind:
2.3
Amtshandlungen oder Leistungen ärztlicher oder zahnärztlicher Natur, die nach
den amtlichen Gebührenordnungen (GOÄ oder GOZ) gebührenpflichtig sind und
bei denen ein Leistungsträger im Sinne des § 12 des Ersten Buches des Sozialgesetzbuches oder ein sonstiger öffentlich-rechtlicher Kostenträger die Zahlung
leistet (§ 11 GOÄ / § 3 GOZ):
3
3.1
Gebührenpflichtige Leistungen nach dem Bestattungsgesetz NRW (BestG NRW)
Durchführung einer ersten Leichenschau
(§ 9 Abs. 3 BestG NRW)
Durchführung einer zweiten Leichenschau bei Verkürzung der Bestattungsfrist
(§ 13 Abs. 2 BestG NRW)
Durchführung einer zweiten Leichenschau vor Feuerbestattung
(§ 15 Abs. 1 und 3 BestG NRW)
3.2
3.3
3.4.
Anlage 3
Gebühr - alt - EURO -
Gebühr - neu - EURO -
0,7- bis 2,3fache
Sätze für Sonderleistungen nach
der Gebührenordnung
1fache Sätze für
Sonderleistungen
nach der Gebührenordnung
- Keine Änderung -
40,00 - 110,00
45,00 - 120,00 -
40,00 - 110,00
45,00 - 120,00 -
40,00 - 110,00
45,00 - 120,00
Durchführung einer zweiten Leichenschau vor der Beförderung einer Leiche oder 40,00 - 110,00
Totgeburt in das Ausland
(§ 16 Abs. 5 BestG NRW)
45,00 - 120,00
2
- Keine Änderung -
Vergleich zwischen den aktuellen und zukünftigen Gebührentarifstellen
Tarifstelle
Gegenstand
4
Amtshandlungen, für die keine andere Tarifstelle vorgesehen ist und die nicht
einem von der handelnden Behörde wahrzunehmenden besonderen
öffentlichen Interesse dienen
3
Anlage 3
Gebühr - alt - EURO 10,00 bis 580,00
Gebühr - neu - EURO 15,00 - 700,00