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Verwaltungsvorlage (Erlass einer 1. Änderungssatzung zur Gebührensatzung für Tätigkeiten nach dem Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen (ÖGDG NRW) vom 14.01.2013)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
275 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 03:55
Verwaltungsvorlage (Erlass einer 1. Änderungssatzung zur Gebührensatzung für Tätigkeiten nach dem Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen (ÖGDG NRW) vom 14.01.2013) Verwaltungsvorlage (Erlass einer 1. Änderungssatzung zur Gebührensatzung für Tätigkeiten nach dem Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen (ÖGDG NRW) vom 14.01.2013) Verwaltungsvorlage (Erlass einer 1. Änderungssatzung zur Gebührensatzung für Tätigkeiten nach dem Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen (ÖGDG NRW) vom 14.01.2013)

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Inhalt der Datei

TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 01.10.2014 Nr. 480 /14 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Senioren 05.11.2014 Haupt- und Beschwerdeausschuss 11.12.2014 Rat 11.12.2014 Betreff Erlass einer 1. Änderungssatzung zur Gebührensatzung für Tätigkeiten nach dem Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen (ÖGDG NRW) vom 14.01.2013 Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Senioren empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen: Aufgrund der §§ 7, 41 Abs. 1 Satz 2 Buchst. f) und i) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.94 (GV NW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Dezember 2013 (GV. NRW. S. 878), in Kraft getreten am 31. Dezember 2013, und der §§ 1, 2, 4 und 5 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21.10.69 (GV NW S. 712), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.12.2011 (GV. NRW S. 687), in Kraft getreten am 21. Dezember 2011, hat der Rat der Stadt Krefeld in seiner Sitzung vom ……………………. folgende 1. Änderungssatzung zur Gebührensatzung für Tätigkeiten nach dem Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes NordrheinWestfalen (ÖGDG NRW) beschlossen. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen X ja nein Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 480 /14 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: X nein P05301010000 43111000 Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich dauernde Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Es sind mit Mehreinnahmen von rund 5.000,00 EUR zu rechnen. Begründung Seite 2 Bei Amtshandlungen nach dem Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGDG NRW) werden Gebühren für besondere Verwaltungsleistungen gemäß den in der Gebührensatzung für Tätigkeiten nach dem Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes NordrheinWestfalen (ÖGDG NRW) vom 14.01.2013, veröffentlicht im Krefelder Amtsblatt, 68. Jahrgang, Nr. 5, vom 31.01.2013 (Anlage 1), festgelegten Gebührentarifen erhoben. Mit Runderlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales – 56-36.08.09 – vom 20.05.2014 (Richtwerte für die Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes bei der Festlegung der nach dem Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen zu erhebenden Verwaltungsgebühren) wurden die Stundensätze, die für die zukünftige Berechnung des Verwaltungsaufwandes empfohlen werden, neu festgelegt. Sie betragen nunmehr für den höheren Dienst 80,00 EUR, für den gehobenen Dienst 67,00 EUR, für den mittleren Dienst 59,00 EUR und für den einfachen Dienst 43,00 EUR. Bisher zu Grunde gelegt wurden für den höheren Dienst (Ärztin/Arzt) 73,00 EUR und für den mittleren Dienst (Helferin) 47,00 EUR. Mit der 1. Änderungssatzung zur Gebührensatzung für Tätigkeiten nach dem Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen (ÖGDG NRW) vom 14.01.2013 (Anlage 2) wurden unter Fortgeltung der Regelungen der §§ 1 – 7 der Gebührensatzung vom 14.01.2013 die zwischenzeitlich eingetretenen Änderungen berücksichtigt und eine Glättung der Gebührensätze (Gebührenrahmen) vorgenommen. Die Änderungen der Gebührentarifstellen sind synoptisch dargestellt (Anlage 3). Mit der Ausweitung des Gebührenrahmens von bisher 630,00 EUR auf 700,00 EUR sind maßgebliche Einnahmeverbesserungen nicht zu erwarten. Zwar entsteht beispielsweise bei der Begutachtung im Bereich der psychischen Erkrankungen ein erheblicher Aufwand durch langwierige und wiederholte Explorationsgespräche mit Klientinnen und Klienten, jedoch wird aber nur in Einzelfällen die maximale Gebührenforderung anzusetzen sein. Es ist mit Mehreinnahmen von rund 5.000,00 EUR zu rechnen.