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Verwaltungsvorlage (160817 Prüfungsbericht Gesamtabschluss 2012 für Rat mit Deckblatt.pdf)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
6,1 MB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 03:56

Inhalt der Datei

Anlage Nr.: 1 zur Vorlage Nr.: 2883/16 Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2012 BerichtNr.: Nr.: 07/2009 Bericht 18/2015 Bericht Nr. 18/2015 über die Prüfung des Gesamtabschlusses der Stadt Krefeld zum 31.12.2012 gemäß § 116 (6) GO NRW durch die Rechnungsprüfung für den Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Krefeld Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2012 Seite 2 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2012 Inhaltsverzeichnis 1 Prüfungsauftrag .................................................................................................... 4 2 Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung ............................................................. 5 3 Feststellung und Erläuterung zur Rechnungslegung des Gesamtabschlusses ........ 8 4 3.1 Allgemeines ............................................................................................. 8 3.2 Feststellung zum Konsolidierungskreis und Abschlussstichtag ................. 8 3.3 Ordnungsmäßigkeit der in den Gesamtabschluss einbezogenen Abschlüsse ............................................................................................. 10 3.4 Ordnungsmäßigkeit der Konzernrechnungslegung .................................. 11 Prüfungsschwerpunkte ....................................................................................... 13 4.1 Einsatz der neuen Konsolidierungssoftware Doppik al Dente (DAD) ........ 13 4.1.1 Einführung.............................................................................................. 13 4.1.2 Datenmigration in DAD ........................................................................... 14 4.1.3 Vergleich DAD-Konzernstruktur mit Beteiligungsbericht .......................... 15 4.2 Prüfung ausgewählter Positionen des Gesamtabschlusses ..................... 16 4.2.1 Bilanzposition Aktiva 2.2 - Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände ......................................................................... 16 4.2.2 Bilanzposition Passiva 1.2. – Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung ............................................................................ 17 4.2.3 Bilanzposition Passiva 3.4 – sonstige Rückstellungen ............................ 18 5 Grundsätzliche Feststellungen zur Gesamtlagebeurteilung ................................. 19 6 Bestätigungsvermerk.......................................................................................... 21 7 Anlagenverzeichnis ............................................................................................ 23 8 Abkürzungsverzeichnis....................................................................................... 24 Seite 3 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2012 1 Prüfungsauftrag Die Prüfung des Gesamtabschlusses der Stadt Krefeld obliegt gemäß § 59 Abs. 3 i. V. m. § 116 Abs. 6 GO NRW dem Rechnungsprüfungsausschuss. Zur Durchführung der Prüfung bedient sich der Rechnungsprüfungsausschuss der örtlichen Rechnungsprüfung, zu deren Aufgabenbereich die Prüfung des Gesamtabschlusses nach § 103 Abs. 1 Nr. 3 GO NRW gehört. Die Prüfung erfolgt unter Beachtung der Gemeindeordnung NRW (GO), der Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO), sowie der örtlichen Regelungen, den Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung des Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) und Bestimmungen des Handelsgesetzbuches (HGB) zur Konzernrechnungslegung. Dabei legt die GemHVO NRW fest, dass das HGB bis einschließlich Haushaltsjahr 2012 in der Fassung vom 10. Mai 1897, zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. August 2002, anzuwenden ist. Zudem wurden die Handlungsempfehlungen des nordrheinwestfälischen Modellprojektes zur Aufstellung eines NKF-Gesamtabschlusses (Praxisleitfaden des IM NRW, 4. Auflage, September 2009) sowie die Handreichung für Kommunen des MIK NRW zur Anwendung des NKF (4. Auflage, September 2010) zur Prüfung herangezogen. Über das Ergebnis der Prüfung berichtet dieser Prüfungsbericht. Seite 4 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2012 2 Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung Gegenstand der Prüfung ist der gesetzliche Gesamtabschluss der Stadt Krefeld zum 31. Dezember 2012 einschließlich Gesamtanhang sowie der Gesamtlagebericht (§ 116 Abs. 6 GO NRW). Dem Gesamtabschluss ist gemäß § 117 Absatz 1 Satz 2 GO der Beteiligungsbericht nach § 117 GO beizufügen. Aufgabe der Rechnungsprüfung ist es, auf der Grundlage der durchgeführten Prüfung ein Urteil über den Gesamtabschluss abzugeben. Im Rahmen des gesetzlichen Prüfungsauftrages ist die Einhaltung der maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften, der sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Vorschriften geprüft worden. Die für die Erstellung des Gesamtabschlusses verantwortlichen Mitarbeiter/-innen der Zentralen Finanzsteuerung haben die erbetenen Unterlagen, Aufklärungen und Nachweise erbracht. Die Prüfung ist gemäß § 103 Abs. 1 Nr. 3 GO NRW und § 116 Abs. 6 GO NRW i. V. m. § 101 Abs. 2 bis 8 GO NRW sowie in Anlehnung an die vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen worden. Daneben hat sich die Prüfung an den vom Institut der Rechnungsprüfer (IDR) aufgestellten „Leitlinien zur Durchführung von kommunalen Gesamtabschlussprüfungen" (Prüfungsleitlinie 300) in Verbindung mit den „Leitlinien zur Durchführung von kommunalen Jahresabschlussprüfungen" (Prüfungsleitlinie L 200) orientiert. Als Arbeitsgrundlage diente darüber hinaus die „Arbeitshilfe zur Prüfung eines NKFGesamtabschlusses" der VERPA. Diese Grundsätze erfordern es, die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass ein hinreichend sicheres Urteil darüber abgegeben werden kann, ob der Gesamtabschluss frei von wesentlichen Fehlern ist. Ziel der Prüfung ist gemäß § 116 Abs. 6 GO NRW die Beurteilung, ob der Gesamtabschluss wirklich ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Gemeinde vermittelt. Durch die Abschlussprüfung soll die Verlässlichkeit der in Jahresabschluss und Lagebericht enthaltenen Informationen bestätigt und insoweit deren Glaubhaftigkeit erhöht werden. Die Verlässlichkeit dieser Informationen schließt auch deren Ordnungsmäßigkeit ein, da diese von den Adressaten des Gesamtabschlusses bei ihrer Interpretation mit herangezogen wird. Auf der Grundlage eines risikoorientierten Prüfungsansatzes ist eine an den Risiken des „Konzern Stadt Krefeld“ ausgerichtete Prüfungsplanung vorgenommen worden. Diese Prüfungsplanung beruht auf vorbereitenden analytischen Prüfungshandlungen sowie einer grundsätzlichen Einschätzung der Wirksamkeit des im Aufbau befindlichen rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems auf Konzernebene (Konzern-IKS insbesondere Konsolidierungsprozess). Das darauf aufbauende Seite 5 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2012 prüffeldbezogene Prüfungsprogramm bestimmt auf der Grundlage der festgestellten Risikofaktoren die Prüfungsschwerpunkte. Die Prüfung wurde so angelegt, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Gesamtabschluss unter Beachtung der anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften und durch den Gesamtlagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Die Prüfung umfasst insbesondere  die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der in den Gesamtabschluss einbezogenen Jahresabschlüsse und Überleitungsrechnungen,  der Abgrenzung des Konsolidierungskreises,  der angewandten Konsolidierungsgrundsätze (GoK),  der wesentlichen Lageeinschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie  die abschließende Würdigung der Gesamtdarstellung des Gesamtabschlusses und Gesamtlageberichtes. Die gesetzlichen Jahresabschlüsse der in den Gesamtabschluss einbezogenen verselbständigten Aufgabenbereiche wurden gemäß § 116 Abs. 7 GO NRW nicht durch die Rechnungsprüfung geprüft, da die Prüfung bereits nach gesetzlichen Vorschriften durch deren Abschlussprüfer erfolgt ist. Dennoch wurden die Überleitungsrechnungen der einbezogenen verselbständigten Aufgabenbereiche, die einer prüferischen Durchsicht durch die jeweiligen Abschlussprüfer unterzogen wurden, stichprobenartig durch die örtliche Rechnungsprüfung nochmals durchgesehen aber nicht gesondert geprüft. Für diese Abschlüsse kann festgestellt werden, dass sie vollständig sind und eine geeignete Konsolidierungsgrundlage darstellen. Im Rahmen der Prüfung wurden die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems sowie Nachweise über die Angaben im Gesamtabschluss und Gesamtlagebericht auf Basis von Stichproben beurteilt. Es wurden System- und Einzelfallprüfungen durchgeführt. Die Auswahl der Stichproben beruhte - im Gegensatz zu mathematisch-statistischen Verfahren - auf Verfahren mit bewusster Auswahl. Der zeitliche Ablauf der Prüfung war durch die Einführung einer neuen Konsolidierungssoftware und die zur Verfügung stehenden personellen Ressourcen innerhalb der Rechnungsprüfung geprägt. Seite 6 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2012 Die Prüfungshandlungen wurden überwiegend im November und Dezember 2015 durchgeführt. Im Rahmen der Prüfung des Gesamtabschlusses wurden Prüfungshandlungen insbesondere mit folgenden Schwerpunkten vorgenommen:  Prüfung von Festlegung und Abgrenzung des Konsolidierungskreises, einschließlich der vertikalen Konzernstruktur,  Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der in den Gesamtabschluss einbezogenen Jahresabschlüsse,  Ermittlung des Summenabschlusses (einschließlich der Überleitungsrechnungen und Anpassungen an die Bewertungsmethoden aus Sicht des Gesamtabschlusses, zutreffende Anwendung von Wahlrechten, Ansatzgeboten und -verboten sowie Vereinfachungen auf Grundlage der geltenden Gesamtabschluss-Richtlinie),  Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Übernahmewerte aus den Meldedateien der einbezogenen verselbständigten Aufgabenbereiche einschließlich systembezogener Grundlagen,  Prüfung der durchgeführten Konsolidierungsmaßnahmen (Kapitalkonsolidierung, Schuldenkonsolidierung, Aufwands- und Ertragskonsolidierung, Zwischenergebniseliminierung),  Ermittlung der Anteile fremder Gesellschafter und der auf fremde Gesellschafter entfallenden Jahresergebnisse,  Prüfung von Darstellung und Erläuterungen der Gesamtbilanz und der Gesamtergebnisrechnung und  Prüfung von Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Angaben im Gesamtanhang einschließlich der Gesamtkapitalflussrechnung sowie der beigefügten rechnungslegungsbezogenen Übersichten (Gesamtanlagenspiegel, , Gesamtverbindlichkeitenspiegel). Prüfungsbemerkungen (= B mit Ziffer) werden der Verwaltung mitgeteilt, damit ggf. eine Änderung des Entwurfs des Gesamtabschlusses erfolgt. Kann eine Prüfungsbemerkung nicht ausgeräumt werden, wird im Prüfungsbericht darauf hingewiesen. Ist eine einvernehmliche Wertung von Sachverhalten nicht möglich, so wird die letzte Entscheidung dem Rechnungsprüfungsausschuss vorbehalten bleiben. Soll lediglich auf einen verbesserungsfähigen Sachverhalt hingewiesen werden, enthält der Bericht einen Hinweis (= H mit Ziffer). Die Verwaltung ist nicht verpflichtet, zu einem Hinweis eine Stellungnahme abzugeben. Eine Stellungnahme der Verwaltung ist als Anlage 1 beigefügt. Seite 7 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2012 3 Feststellung und Erläuterung zur Rechnungslegung des Gesamtabschlusses 3.1 Allgemeines Der vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Gesamtabschluss ist gemäß § 116 i. V. m. § 96 GO NRW bis zum 31. Dezember des auf den Abschlussstichtag folgenden Jahres vom Rat der Stadt durch Beschluss zu bestätigen. Die Einbringung des Gesamtabschlusses 2012 erfolgte - wiederum verspätet - zur Sitzung des Rates am 11.Dezember 2014. H 1 Die gesetzliche Frist zur Vorlage des Gesamtabschlusses an den Rat und Feststellung durch den Rat wurde nicht eingehalten. Da eine angemessene Zeitspanne zur Stellungnahme für den Oberbürgermeister sowie die Terminsetzung der städtischen Gremien zu berücksichtigen sind, kommt es hinsichtlich der Beschlussfassung über den Gesamtabschluss zum 31. Dezember 2012 gegenüber der gesetzlichen Vorgabe zu einer zeitlichen Verzögerung. Auf den Gesamtabschluss sind, soweit seine Eigenart keine Abweichungen bedingt oder nichts anderes bestimmt ist, gemäß § 49 Absatz 3 GemHVO NRW die §§ 32 bis 38, 41 bis 43 und 47 GemHVO NRW, die die Regelungen zum städtischen Einzelabschluss (Jahresabschluss gemäß § 95 GO NRW) enthalten, entsprechend anzuwenden. Die Art der Einbeziehung der einzelnen verselbständigten Aufgabenbereiche in den Gesamtabschluss richtet sich nach § 50 GemHVO NRW bzw. nach dem Grad der Beherrschung durch die Stadt. Hierbei bezieht sich die GemHVO NRW auf Bestimmungen des Handelsgesetzbuches (HGB) zur Konzernrechnungslegung. Die GemHVO NRW regelt, dass das HGB in der Fassung vom 10. Mai 1897, zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. August 2002, anzuwenden ist (statischer Verweis). 3.2 Feststellung zum Konsolidierungskreis und Abschlussstichtag Der Konsolidierungskreis umfasst diejenigen wirtschaftlich und organisatorisch selbständigen Unternehmen der Kommune, die im Wege der Vollkonsolidierung bzw. Equity-Methode in den Gesamtabschluss nach § 116 Abs. 2 GO NRW einbezogen werden müssen. Die Art der Einbeziehung richtet sich nach § 50 GemHVO NRW. Verselbstständigte Aufgabenbereiche sind voll zu konsolidieren, sofern sie entweder unter der einheitlichen Leitung der Kommune gemäß § 50 Abs. 2 S. 1 GemHVO NRW stehen oder das Control-Konzept gemäß § 50 Abs. 2 S. 2 GemHVO NRW seine Anwendung findet. Sondervermögen u. ä. öffentlich-rechtlichen Einrichtungen der Stadt sind gemäß § 50 Absatz 1 GemHVO stets voll zu konsolidieren. Seite 8 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2012 Kann die Kommune nur einen maßgeblichen Einfluss auf die verselbstständigten Aufgabenbereiche ausüben, ist die Equity-Methode gemäß § 50 Abs. 3 GemHVO NRW i. V. m. §§ 311 und 312 HGB anzuwenden. Ausgehend von den Anschaffungskosten der Beteiligung im Erwerbszeitpunkt wird der Beteiligungsbuchwert laufend an die Entwicklung des Eigenkapitals des Unternehmens, an dem die Beteiligung besteht, angepasst. Sofern weder beherrschender noch maßgeblicher Einfluss von Seiten der Kommune gegeben ist oder aber das Einbeziehungswahlrecht gemäß § 116 Abs. 3 GO NRW ausgeübt wird, sind die Unternehmen zu fortgeführten Anschaffungskosten (At Cost) zu bewerten. Der Kreis der in den Gesamtabschluss der Stadt Krefeld einbezogenen verselbständigten Aufgabenbereiche wurde gemäß § 50 GemHVO NRW ermittelt. Die Abgrenzung des Vollkonsolidierungskreises und die Abgrenzung der nach der Equity-Methode einzubeziehenden Unternehmen erfolgten grundsätzlich nach Wesentlichkeitsgrundsätzen, die sich an den im NRW-Modellprojekt genannten Kriterien orientieren. Zur Bestimmung des Konsolidierungskreises für den Gesamtabschluss der Stadt Krefeld zum 31. Dezember 2012 wurden Kennzahlen hinsichtlich der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage aus den Jahresabschlüssen zum 31. Dezember 2012 der verselbständigten Aufgabenbereiche anhand absoluter und relativer Werte zu Grunde gelegt. Die ermittelten Beträge jedes Unternehmens wurden ins Verhältnis zu der Gesamtsumme aller verbundenen Unternehmen je Kriterium gesetzt. Anhand der Zahlenwerte wurde jeder einzelne verselbständigte Aufgabenbereich hinsichtlich der untergeordneten Bedeutung geprüft. Anschließend erfolgte eine Gesamtbetrachtung in Form einer Addition aller als unwesentlich eingestuften Unternehmen je Kriterium. a. Die folgenden verselbständigten Aufgabenbereiche werden voll konsolidiert 1) Kernverwaltung Stadt Krefeld 2) SWK Stadtwerke Krefeld AG 2.1) SWK ENERGIE GmbH 2.2) SWK MOBIL GmbH 2.3) SWK FAHRSERVICE GmbH 2.4) SWK NETZE GmbH 2.5) SWK AQUA GmbH 2.6) SWK KOMPAKT GmbH 2.7) SWK SETEC GmbH 2.8) SWK-EGN Verwaltungs-GmbH 2.9) EAG Entsorgungsanlagengesellschaft Krefeld GmbH & Co. KG 2.10) EGK Entsorgungsgesellschaft Krefeld GmbH & Co. KG Seite 9 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2012 2.11) GSAK Gesellschaft für Stadtreinigung und Abfallwirtschaft Krefeld mbH & Co. GK 2.12) EGN Entsorgungsgesellschaft Niederrhein mbH 2.13) NH Niederrhein Holding GmbH 2.14) NOEX AG 2.15) Eco-Care Recycling Solutions GmbH 2.16) Städtereinigung Gerke GmbH 2.17) Dürener Deponiegesellschaft mbH 2.18) Gerhard Schug Containerdienst GmbH 3) Krefelder Baugesellschaft mbH 4) GGK Grundstücksgesellschaft der Stadt Krefeld mbH & Co. KG 5) Seidenweberhaus GmbH 6) Zoo Krefeld gGmbH 7) Wohnstätte Krefeld Wohnungs-AG 8) WFG Wirtschaftsförderungsgesellschaft Krefeld mbH 9) Senioreneinrichtungen der Stadt Krefeld 10) Stadtentwässerung Krefeld. Gegenüber dem Vorjahr haben sich keine wesentlichen Änderungen ergeben. b. In den Konsolidierungskreis (im weiteren Sinne) werden daneben die folgenden assoziierten Unternehmen 'at Equity' einbezogen: 1) Hafen Krefeld GmbH & Co. KG 2) MVA Weisweiler GmbH & Co. KG 3) GEM Gesellschaft für Wertstofferfassung, Wertstoffverwertung und Entsorgung Mönchengladbach mbH 4) Treuhandgesellschaft (Sanders Tiefbau GmbH & Co KG) 5) lekker Energie GmbH 6) Braun Umweltdienste GmbH 7) Energieversorgung Kranenburg GmbH 8) Quantum GmbH 9) GEKKO Vorschaltgesellschaft mbH & Co. KG 10) Heilpädagogisches Zentrum Krefeld – Kreis Viersen gGmbH 11) Kommunales Rechenzentrum Niederrhein (Zweckverband). c. Der Ansatz der übrigen Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen von untergeordneter Bedeutung erfolgte gemäß § 116 Absatz 3 GO zu Anschaffungskosten. 3.3 Ordnungsmäßigkeit der in den Gesamtabschluss einbezogenen Abschlüsse Die Jahresabschlüsse der verselbständigten Aufgabenbereiche werden gemäß § 116 Abs. 7 GO NRW nicht in die Prüfung einbezogen, da sie bereits nach den gesetzlichen Vorschriften durch Abschlussprüfer geprüft worden sind. Ebenso werden Seite 10 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2012 die Überleitungsrechnungen der einbezogenen Unternehmen nicht gesondert geprüft. Diese werden einer prüferischen Durchsicht durch die Abschlussprüfer unterzogen. Die vorgelegten Jahresabschlüsse und Unterlagen, insbesondere die Überleitungsrechnungen von der Handelsbilanz I in die Kommunalbilanz II der verselbständigten Aufgabenbereiche, die einer prüferischen Durchsicht der Abschlussprüfer unterzogen wurden, waren vollständig, nachvollziehbar und wurden für eine Übernahme in die Prüfung des Gesamtabschlusses als geeignet angesehen. Soweit Umgliederungen sowie Anpassungen des Bilanzansatzes und -ausweises bzw. Bewertungsanpassungen bei den Einzelabschlüssen entsprechend der für den Gesamtabschluss geltenden Regelungen erforderlich waren, wurden diese im Rahmen der Überleitungsrechnungen vorgenommen. H 2 Der geprüfte Jahresabschluss 2012 des Eigenbetriebs Senioreneinrichtung lag erst im Januar 2014 vor. Der Prüfungsbericht des Eigenbetriebs Senioreneinrichtung wurde seitens der beauftragten Wirtschaftsprüfer erst im Januar 2014 fertiggestellt. Gemäß §26 EigVO hat der Eigenbetrieb innerhalb der ersten drei Monate nach Ende des Wirtschaftsjahres den Jahresabschluss aufzustellen. Der Rat stellt den geprüften Jahresabschluss innerhalb eines Jahres nach Ende des Wirtschaftsjahres fest. Aufgrund der zeitlichen Verschiebung bei der Aufstellung des Gesamtabschlusses (siehe H 1) lagen zum Zeitpunkt der Aufstellung zu allen Jahresabschlüssen der verselbständigten Aufgabenbereiche des Vollkonsolidierungskreises Prüfungsberichte, die mit uneingeschränkten Bestätigungsvermerken versehen waren, vor. 3.4 Ordnungsmäßigkeit der Konzernrechnungslegung In Anlehnung an das Handelsrecht macht auch das NKF in § 116 Abs. 1 GO NRW die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) zur Grundlage des städtischen Jahresabschlusses und aufgrund des Verweises auch zur Grundlage des Gesamtabschlusses. Zu den wesentlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung gehören die Grundsätze der Klarheit, Richtigkeit, Vollständigkeit, Übersichtlichkeit und Nachvollziehbarkeit. Die Buchführung ist nur dann ordnungsgemäß, wenn ein sachverständiger Dritter sich innerhalb einer angemessenen Zeit einen Überblick über die Vorgehensweise und über die Ergebnisse verschaffen kann. Die GoB werden ergänzt durch die Grundsätze ordnungsmäßiger Konzernrechnungslegung (GoK), die sich an den Schritten bei der Erstellung des Gesamtabschlusses orientieren. Zu beachtende GoK sind insbesondere: Seite 11 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2012  Grundsatz der Einheitlichkeit der Stichtage (in Anlehnung an § 299 Abs. 2 S. 2 HGB)  Grundsatz der Einheitlichkeit des Ausweises (§ 49 Abs. 3 i. V. m. § 41 Abs. 3, 4 und § 38 Abs. 1 S. 3 GemHVO NRW)  Grundsatz der Einheitlichkeit des Ansatzes (§ 50 Abs. 1 GemHVO NRW i. V. m. § 300 Abs. 2 HGB)  Grundsatz der Einheitlichkeit der Bewertung (§ 50 Abs. 1 GemHVO NRW i. V. m. § 308 Abs. 1 S. 1 HGB)  Grundsatz der Einheitlichkeit der Währung (d. h. Wertansatz in Euro in Anlehnung an § 298 i. V. m. § 244 HGB) Diese Grundsätze werden durch die Grundsätze der Wesentlichkeit (§§ 296 Abs. 2 HGB, 303 Abs. 2 HGB) und Wirtschaftlichkeit (§§ 291 Abs. 1, 293 HGB) eingeschränkt. Grundlage für die Rechnungslegung des Gesamtabschlusses ist ein vom Fachbereich Zentrale Finanzsteuerung erarbeiteter Leitfaden für die Erstellung des Gesamtabschlusses der Stadt Krefeld (Gesamtabschluss-Richtlinie, Stand: 02/2011), der entsprechend der Regelungen der GemHVO NRW grundsätzliche Vorgaben, z.B. hinsichtlich der Gliederung der Gesamtbilanz und Gesamtergebnisrechnung, der örtlichen Nutzungsdauern und des Positionenrahmens/-plans der Stadt Krefeld beinhaltet. Zudem sind darin Vorgaben zur Überleitung aus den Einzelabschlüssen sowie Hinweise für den Gesamtanhang und die Meldedateien enthalten. Er dient der Aufstellung des konsolidierten Gesamtabschlusses und der Sicherstellung der Einhaltung der Grundsätze ordnungsmäßiger Konzernrechnungslegung. Seite 12 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2012 4 Prüfungsschwerpunkte 4.1 Einsatz der neu eingeführten Konsolidierungssoftware Doppik al Dente (DAD) Das Berichtsjahr 2012 ist geprägt durch die erstmalige Verwendung der Konsolidierungssoftware „Doppik al Dente“ der Firma „hallo btf GmbH“. Im Vorfeld der Aufstellung musste von der Zentralen Finanzsteuerung zunächst sämtliche Werte der Vorjahre in DAD eingepflegt werden und mit den bereits vorgelegten und testierten Abschlüssen abgeglichen werden. Erst im Anschluss konnte die eigentliche Gesamtabschlusserstellung beginnen. Die Prüfung hat sich daher im Berichtsjahr 2012 im Wesentlichen auf den Einsatz der neuen Konsolidierungssoftware konzentriert. Im Anschluss daran wurden einige Bilanzpositionen kritisch betrachtet. Aus Kapazitätsgründen wurden einzelne Bilanzpositionen schwerpunktmäßig tiefergehend geprüft. 4.1.1 Einführung Handelsgesetzbuch und Abgabenordnung enthalten die gesetzlichen Rahmenbedingungen für eine IT-gestützte Buchführung. Bei einer DV-Buchführung sind die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB), insbesondere die Ordnungsvorschriften der §§ 27 und 58 GemHVO sowie der §§ 238, 239 und 257 HGB zu beachten. Zur Aufstellung des Gesamtabschlusses wird seit dem Berichtszeitraum 2012 die Konsolidierungssoftware Doppik al Dente (DAD) eingesetzt. Die Software ist nach dem IDW Prüfungsstandard PS 880 durch die Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Concunia GmbH zertifiziert (Testat vom 24.06.2014). Gegenstand der Prüfung war das Softwareprodukt unabhängig von der Implementierung und der Produktivsetzung bei der Stadt Krefeld. Die Rechnungsprüfung der Stadt Krefeld ist im Vorfeld der Systemeinführung nicht beteiligt gewesen. Das sogenannte Customizing ist ausschließlich über das KRZN gelaufen. B 1 Systemseitig existiert keine Prüferrolle im Benutzerkonzept DAD wurde vom KRZN für die angeschlossenen Verbandsgemeinden beschafft und wird seit der Einführung dort systemseitig für die Stadt administriert. Für den aktiven Betrieb hat das KRZN verschiedene Rechte (Administration, Auswertung abrufen, Belege anzeigen, Konzern verwalten, etc.) zwei verschiedenen Rollen zugeordnet: a. Alle Rechte Anwender (vollständiger Zugriff) und b. Nur Lesend (beschränkt auf die Rechte „Auswertungen abrufen“ und „Belege anzeigen“) Seite 13 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2012 In der Zentralen Finanzsteuerung existieren für vier Nutzer Berechtigungsrollen („Alle Rechte Anwender“). Der Rechnungsprüfung wurde die Rolle „Nur Lesend“ zugeordnet. Anhand dieser Rolle ist die Prüfung nicht in der Lage selbständig die vollständige Konzernstruktur zu überprüfen oder Einsicht in sämtliche Log-Dateien zu nehmen. Dies stellt aus Sicht der Prüfung ein Hemmnis dar. Die Rechnungsprüfung hat hierzu das KRZN um eine Stellungnahme gebeten. Soweit der Fachbereich 20 in der Lage war Fragen der Rechnungsprüfung zu beantworten, wurde dies hinreichend erledigt. 4.1.2 Datenmigration in DAD Ausgangspunkt für die Konzernrechnungslegung ist wie in den Vorjahren die Verwendung Excel-basierter Datenpakete. Damit werden die nach HGB aufgestellten Einzelabschlüsse der Tochterunternehmen in den NKF-Positionenplan übertragen. B 2 Die Einspielung vertraulicher Unternehmensdaten wird durch den Softwarehersteller übernommen Für die Aufstellung des Gesamtabschlusses müssen die gemeldeten Daten in DAD übernommen werden. Derzeit nutzt die zentrale Finanzsteuerung hierzu den Softwarehersteller mit Sitz in Köln. Die Packages werden per Email an den Hersteller versendet und dort über eine vom Hersteller programmierte Schnittstelle in DAD übernommen. Ein direktes Vertragsverhältnis von Stadt zum Hersteller existiert nicht. Vertragspartner sind ausschließlich das KRZN und der Hersteller. Inwieweit der Vertrag vertrauliche Aspekte behandelt kann von der Prüfung nicht eingeschätzt werden, da das KRZN die Herausgabe des Vertrages ablehnt. Das KRZN wird um eine Stellungnahme gebeten, wie die Absicherung vertraulicher Daten des Konzern „Stadt Krefeld“ unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erfolgt. Der Fachbereich Zentrale Finanzsteuerung hat zur Überprüfung der vollständigen und richtigen Datenübernahme, sämtliche Meldedaten aus den Packages mit den eingespielten Daten in DAD manuell abgestimmt. In einigen wenigen Fällen mussten Daten manuell nachgetragen werden. H 3 Der Positionenplan in der Gesamtabschlussrichtlinie weicht vom Positionenplan in DAD ab Im Vorfeld der Gesamtabschlussaufstellung wurde durch den Fachbereich Zentrale Finanzsteuerung eine Gesamtabschlussrichtlinie erstellt, die „organisatorische und fachliche Fragen zur Erstellung des Gesamtabschlusses für die Kernverwaltung der Stadt Krefeld sowie für ihre voll zu konsolidierenden Betriebe regelt“. Wesentlicher Bestandteil dieser Richtlinie ist der Positionenplan, der den Kontenrahmen für Seite 14 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2012 den Gesamtabschluss definiert. Mit Einführung der Software DAD wurde systemseitig auf einen neuen Positionenplan zugegriffen. Beide Positionenpläne orientieren sich an den rechtlichen Vorgaben. Sie weichen dennoch insbesondere in der Nummerierung und Ausführlichkeit voneinander ab, so dass die Verwendung einer umfangreichen Kontenübersetzungstabelle notwendig wurde, um die Daten in den Kontenrahmen von DAD zu migrieren. Der Fachbereich hat mitgeteilt, dass die Gesamtabschlussrichtlinie in 2016 überarbeitet werden soll. Damit einhergehend wird der Positionenplan vereinheitlicht. 4.1.3 Vergleich DAD-Konzernstruktur mit Beteiligungsbericht Maßgebliche Vorlage für den Konsolidierungskreis ist der Beteiligungsbericht der Stadt. Dieser ist gem. § 49 (2) GemHVO Bestandteil des Gesamtabschlusses und dessen Ausgangspunkt. Im Beteiligungsbericht sollen nach § 117 GO sämtliche wirtschaftliche und nicht wirtschaftliche Betätigungen erläutert werden. Dazu konkretisiert § 52 (1) GemHVO in Punkt 3, dass die Beteiligungsverhältnisse anzugeben sind. Anhand dieser Angaben erfolgt wie in Abschnitt 3.2 beschrieben, die Eingliederung in den Konsolidierungskreis. H 4 Die Konzernstruktur in DAD bildet die Unternehmen aus dem Beteiligungsbericht nicht vollständig ab In DAD werden nur die zum Zeitpunkt der Gesamtabschlusserstellung und im Gesamtabschluss unter „Konsolidierungskreis“ dargestellten verbundenen und assoziierten Unternehmen des Konzerns Stadt Krefeld abgebildet. Aus Sicht der Rechnungsprüfung sollten alle mittelbaren und unmittelbaren Beteiligungen der Stadt in DAD aufgenommen werden. Dadurch lassen sich kleinste Beteiligungsverhältnisse, bspw. Beziehungen der Töchter untereinander oder kleinere Beteiligungen auf der dritten bzw. vierten Ebene, identifizieren. H 5 Das Beteiligungsverhältnis der Wohnstätte im Beteiligungsbericht weicht von dem in DAD ab Im Rahmen der Prüfung wurde festgestellt, dass bspw. das Beteiligungsverhältnis an der Wohnstätte (WSK) im Beteiligungsbericht mit 70,25% und in DAD mit 74,88% angegeben ist. Zum 31.12.2012 hält die WSK eigene (stimmrechtslose) Anteile i.H.v. 6,18%. Die Rechnungsprüfung empfiehlt eine Anpassung beider Strukturen. Seite 15 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2012 4.2 Prüfung ausgewählter Positionen des Gesamtabschlusses 4.2.1 Bilanzposition Aktiva 2.2 - Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Bilanzposition umfasst folgende Unterkonten: Nummer 122100 122200 Bezeichnung Forderungen Sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen im Konzern haben zum 31.12.2012 einen Wert von 132.123.503,65 Euro (Vorjahr: 129.613.832,29 Euro) und resultieren aus folgenden Teilbeträgen:    40,787 Mio. Euro 33,560 Mio. Euro 39,293 Mio. Euro SWK Energie GmbH EGN Entsorgungsgesellschaft Niederrhein mbH Stadt Krefeld Der Anstieg der Konzernforderungen resultiert maßgeblich aus dem Forderungsanstieg bei der SWK Energie GmbH. Deren Anteil im Konzern erhöhte sich ggü. dem Vorjahr von 20% auf 31%. Die Forderungen der Stadt wurden detailliert bei der Prüfung des kommunalen Einzelabschlusses kontrolliert. Der Restbetrag verteilt sich auf die übrigen voll zu konsolidierenden Unternehmen. Die nachfolgende Abbildung zeigt die prozentuale Verteilung der Forderungen auf die wesentlichen Beteiligungen. Forderungen Rest 14% Stadt 30% EGN 25% SWK Energie 31% Seite 16 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2012 Die Bilanzposition Sonstigen Vermögensgegenstände im Konzern weist zum 31.12.2012 einen Wert von 23.898.897,57 Euro (Vorjahr: 28.299.290,91 Euro) aus und verteilt sich im Wesentlichen wie folgt auf die Konzernunternehmen:    15,992 6,294 1,613 Mio. Euro Mio. Euro Mio. Euro SWK Konzern Stadt Rest Die nachfolgende Abbildung zeigt die prozentuale Verteilung der sonstigen Vermögensgegenstände. sonstige Vermögengegenstände Rest 7% Stadt 26% SWK Konzern 67% Die Bilanzpositionen konnte aufgrund der jeweiligen Einzelabschlussprüfungsberichte der zuständigen Wirtschaftsprüfer durch die Rechnungsprüfung nachvollzogen werden. 4.2.2 Bilanzposition Passiva 1.2. – Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung Rechtliche Grundlage für die Ausweisung von Unterschiedsbeträgen ist § 301 Absatz 3 HGB a. F. „Ein bei der Verrechnung nach Absatz 1 Satz 2 Nr. 2 entstehender oder ein nach Zuschreibung oder Verrechnung nach Absatz 1 Satz 3 verbleibender Unterschiedsbetrag ist in der Konzernbilanz, wenn er auf der Aktivseite entsteht, als Geschäftsoder Firmenwert und, wenn er auf der Passivseite entsteht, als Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung auszuweisen. Der Posten und wesentliche ÄnderunSeite 17 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2012 gen gegenüber dem Vorjahr sind im Anhang zu erläutern. Werden Unterschiedsbeträge der Aktivseite mit solchen der Passivseite verrechnet, so sind die verrechneten Beträge im Anhang anzugeben.“ H 6 Beim ausgewiesenen Unterschiedsbetrag handelt es sich um einen „aktivischen Unterschiedsbetrag“, der somit als Geschäfts oder Firmenwert auf der Aktivseite der Bilanz auszuweisen ist oder unter der o.g. Bezeichnung auf der Passivseite offen mit den Konzernrücklagen verrechnet werden kann. Die Passivseite der Bilanz weist im Eigenkapital einen negativen Unterschiedsbetrag i.H.v. -55.316.412,58 Euro aus. Der Anhang erläutert hierzu auf Seite 21, dass „am 31.12.2012 ein aktivischer Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung besteht“. Die Adressaten dieses Gesamtabschlusses werden aus Sicht der Rechnungsprüfung nicht ausreichend informiert. In diesem Fall handelt es sich um einen sog. Goodwill. Dabei liegt der Bewertungsansatz für ein Unternehmen über dessen Reinvermögen (Vermögen abzüglich Schulden). Der Goodwill entspricht dem Betrag, den ein potentieller Käufer als Ganzes unter Berücksichtigung zukünftiger Ertragserwartungen über den Wert aller materiellen und immateriellen Vermögensgegenstände nach Abzug der Schulden zu zahlen bereit wäre. 4.2.3 Bilanzposition Passiva 3.4 – sonstige Rückstellungen Die Bilanzposition weist zum 31.12.2012 einen Betrag i.H.v. 128.891.663,94 Euro aus und hat sich im Vergleich zu dem Vorjahr (125.162.214,74 Euro) nur geringfügig erhöht. Die Gesamtabschlussrichtlinie sieht für diese Position eine „Erfassung von Rückstellungen für andere ungewisse Verbindlichkeiten, wie z.B. Rückstellungen für Altersteilzeit, für nicht beanspruchten Urlaub, für Arbeitszeitguthaben, für Verpflichtungen gegenüber anderen Dienstherren, aber auch Rückstellungen aus Lieferung und Leistungen sowie drohende Verluste aus schwebenden Geschäften vor.“ Gemäß der Gesamtabschlussrichtlinie vom 01. Februar 2011 sollen Steuerrückstellungen in einer gesonderten Bilanzposition ausgewiesen werden. Tatsächlich werden auch Steuerrückstellungen im höheren einstelligen Millionenbereich unter dieser Position ausgewiesen. H 7 Der Ausweis und die Erläuterung wesentlicher Sachverhalte sollte umfangreicher erfolgen Der Anhang weist auf Seite 25 einige nennenswerte Sachverhalte nach Unternehmen, Maßnahme und Höhe aus. Annähernd 50% (64,045 Mio. Euro) der Bilanzposition werden pauschal unter „sonstige“ aufgeführt. Eine separate Ausweisung der Drohverlustrückstellung der SWK Energie GmbH für die GEKKO VorschaltgesellSeite 18 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2012 schaft wird vollständig ausgelassen. Die Rechnungsprüfung empfiehlt gemäß §36 Absatz 5 GemHVO NRW einen gesonderten Ausweis, insbesondere solcher Drohverlustrückstellungen, die von herausragender Bedeutung für den Konzern sind. 5 Grundsätzliche Feststellungen zur Gesamtlagebeurteilung Der Gesamtabschluss ist durch einen Gesamtlagebericht zu ergänzen (§ 116 Abs. 1 GO NRW). Gemäß § 51 GemHVO NRW ist durch den Gesamtlagebericht das durch den Gesamtabschluss zu vermittelnde Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertragsund Finanzgesamtlage der Gemeinde einschließlich der verselbständigten Aufgabenbereiche zu erläutern. Dazu sind in einem Überblick der Geschäftsablauf mit den wichtigsten Ergebnissen des Gesamtabschlusses und die Gesamtlage in ihren tatsächlichen Verhältnissen darzustellen. Außerdem hat der Gesamtlagebericht eine ausgewogene und umfassende, den Umfang der gemeindlichen Aufgabenerfüllung entsprechende Analyse der Haushaltswirtschaft der Gemeinde unter Einbeziehung der verselbständigten Aufgabenbereiche und der Gesamtlage der Gemeinde zu enthalten. Dabei ist auch auf die Chancen und Risiken für die künftige Gesamtentwicklung der Gemeinde einzugehen. Im Gesamtabschluss und im Gesamtlagebericht sind nach Auffassung der Rechnungsprüfung wesentliche Aussagen zur wirtschaftlichen Lage, zur Haushaltswirtschaft, zu Vorgängen von besonderer Bedeutung sowie zu den Chancen und Risiken der Stadt Krefeld getroffen worden. H 8 Die Erläuterung der Kapitalflussrechnung sollte künftig ausführlich im Gesamtanhang und nicht im Lagebericht erfolgen. Stattdessen ist die Analyse nach produktorientierten Zielen und Kennzahlen nach § 12 GemHVO in den Gesamtlagebericht aufzunehmen, soweit sie bedeutsam für das Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Gemeinde sind. Der Gesamtlagebericht entspricht nicht im vollen Umfang den gesetzlichen Vorschriften. Gemäß § 51 Absatz 1 sollen die produktorientierten Ziele und Kennzahlen nach § 12 GemHVO analog zum Einzelabschluss der Stadt in die Analyse einbezogen werden. Insbesondere unter Berücksichtigung wesentlicher Konzernbereiche aus Energie, Verkehr (ÖPNV), Ver- und –entsorgung (Abfallentsorgung, Wasser) und Bauen und Wohnen sollte eine Analyse mittelfristig in den Gesamtabschluss eingebaut werden. Der Gesamtlagebericht ist dennoch plausibel und nachvollziehbar und steht mit den bei der Prüfung des Gesamtabschlusses gewonnenen Erkenntnissen im Einklang. Die Beurteilung der Gesamtlage vermittelt insgesamt - zum Zeitpunkt der Erstellung des Gesamtlageberichtes - ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Stadt Krefeld einschließlich der einbezogenen verselbständigten Aufgabenbereiche. Die Seite 19 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2012 Chancen und Risiken für die künftige Entwicklung sind zutreffend dargestellt. Die Gesamtlagebeurteilung durch den Oberbürgermeister ist dem Umfang nach angemessen und inhaltlich zutreffend. Auf eine Angabe am Schluss des Gesamtlageberichtes gemäß § 95 Absatz 2 GO NRW (Verwaltungsvorstand und Ratsmitglieder, Angaben zu Name, Beruf, Mitgliedschaften in Aufsichtsräten etc.) wurde zur Vermeidung von Doppelnennung und mit Verweis auf den Einzelabschluss der Stadt Krefeld (Jahresabschluss zum 31.12.2012) verzichtet. Eine Prüfung dieser Angaben ist entsprechend nicht erfolgt. Grundlage für die Beurteilung im Lagebericht zum Gesamtabschluss 2012 sind die Jahresabschlüsse der Stadt Krefeld („Kernverwaltung") und ihrer voll zu konsolidierenden verselbstständigten Aufgabenbereiche (vgl. unten Abschnitt 4.2). Seite 20 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2012 6 Bestätigungsvermerk Der Gesamtabschluss der Stadt Krefeld zum 31.12.2012, bestehend aus der Gesamtbilanz, der Gesamtergebnisrechnung und dem Gesamtanhang, wurde gemäß § 116 (6) i. V. m. § 103 (5) und (6) GO NRW unter Einbeziehung des Gesamtlageberichtes geprüft. In die Prüfung einbezogen wurden die haushaltsrechtlichen Vorschriften der Gemeindeordnung, der Gemeindehaushaltsverordnung und ergänzende Regelungen der örtlichen Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen der Gemeindeordnung, der Gemeindehaushaltsverordnung, soweit sich diese auf die gemeindliche Haushaltswirtschaft beziehen. Die Prüfung wurde so geplant und durchgeführt, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Gesamtabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Gesamtlagebericht zu vermittelnden Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage des Konzerns „Stadt Krefeld“ wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden konnten. Die Beurteilung der Prüfungssachverhalte erfolgte im Wesentlichen auf der Basis von Stichproben und durch Plausibilitätsprüfungen. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen sind die Kenntnisse über die Geschäfts- und Verwaltungstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gemeinde einschließlich der gemeindlichen Unternehmen berücksichtigt worden. Im Rahmen der Prüfung wurden die Nachweise für die Angaben im Gesamtabschluss und Gesamtlagebericht auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasste die Beurteilung der Überleitungsrechnungen der in den Gesamtabschluss einbezogenen verselbständigten Aufgabenbereiche und der Stadt, der Abgrenzung des Konsolidierungskreises, der angewandten Bilanzierungs- und Konsolidierungsgrundsätze und Konsolidierungsmethoden sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Gesamtabschlusses einschließlich des Gesamtlageberichtes. Der Gesamtabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage des Konzerns „Stadt Krefeld“ einschließlich der gemeindlichen Unternehmen. Die gesetzlichen Vorschriften, die ergänzenden Bestimmungen der Satzungen und die sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen wurden beachtet. Seite 21 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2012 7 Anlagenverzeichnis Anlage 1 – Stellungnahme der Verwaltung Anlage 2 – Stellungnahme des KRZN Anlage 3 – Gesamtabschluss 2012 der Verwaltung Seite 23 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2012 8 Abkürzungsverzeichnis AG bzw. d.h. DAD EigVO ER etc. GemHVO ggf. gGmbH GmbH GO NRW GoB GoF GoK GuV HB HGB i.H.v. i.V.m. IDR IDW IKS KB Mio. Mrd. NKF NKFEG NKFWG S. TEuro u.a. u.ä. vAB VERPA vgl. z.B. Aktiengesellschaft beziehungsweise das heißt Doppik al Dente Eigenbetriebsverordnung NRW Ergebnisrechnung et cetera Gemeindehaushaltsverordnung gegebenenfalls gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gemeindeordnung NRW Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung Geschäfts- oder Firmenwert Grundsätze ordnungsmäßiger Konsolidierung Gewinn und Verlustrechnung Handelsbilanz Handelsgesetzbuch in Höhe von in Verbindung mit Institut der Rechnungsprüfer Institut der Wirtschaftsprüfer Internes Kontrollsystem Kommunalbilanz Millionen Milliarden Neues Kommunales Finanzmangement NKF-Einführungsgesetz NKF-Weiterentwicklungsgesetz Seite Tausend Euro unter anderem und ähnliches verselbständigte Aufgabenbereiche Vereinigung der örtlichen Rechnungsprüfungen vergleiche zum Beispiel Seite 24 Seite 25 Seite 26 Seite 27 Seite 28 Seite 29 Seite 30 Anlage 2 Anlage 3 zum Prüfungsbericht Nr. 18/2015 Gesamtabschluss 2012 der Stadt Krefeld Seite 33 Gesamtabschluss 2012 Gesamtabschluss 2012 INHALTSVERZEICHNIS Gesamtbilanz zum 31.12.2012 ................................................................................ 4 Gesamtergebnisrechnung 2012............................................................................... 6 Gesamtanhang ........................................................................................................ 8 Gesamtlagebericht ................................................................................................ 40 2 Gesamtabschluss 2012 Gesamtabschluss 2012 Stadt Krefeld Gesamtbilanz 3 Gesamtbilanz zum 31.12.2012 Aktiva 31.12.2012 Euro 31.12.2011 Euro Passiva Anlagevermögen Immaterielle Vermögensgegenstände 2.958.038.117,69 10.068.522,17 3.003.002.597,07 9.794.369,48 1. 1.1 (davon verrechnete Vorjahresergebnisse) (-105.025.415,06) (0,00) 1.2 1.2.1 2.821.826.928,28 2.850.359.345,01 109.506.131,48 15.485.160,32 15.113.671,64 71.538.008,78 109.779.917,33 15.417.245,66 15.103.491,79 73.979.579,05 1.2 1.3 1.4 1.5 Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung Ergebnisvortrag Gesamtjahresergebnis Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter -55.316.412,58 0,00 -26.898.648,92 40.710.230,22 -54.276.813,69 -60.244.916,17 -44.780.498,89 41.174.947,64 37.922.185,15 327.127.283,56 226.147.280,94 470.047.004,99 38.040.033,75 332.933.588,36 227.117.304,75 483.647.145,51 2. 2.1 2.2 2.3 2.4 Sonderposten für Zuwendungen für Beiträge für den Gebührenausgleich Sonstige Sonderposten 561.797.811,45 421.512.307,31 115.997.689,67 11.185.718,78 13.102.095,69 570.422.271,65 435.823.789,36 115.420.835,30 8.045.618,78 11.132.028,21 1.2.3.1 1.2.3.2 1.2.3.3 1.2.3.4 Sachanlagen Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte Grünflächen Ackerland Wald, Forsten Sonstige unbebaute Grundstücke Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte Kinder- und Jugendeinrichtungen Schulen Wohnbauten Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude Infrastrukturvermögen Grund und Boden des Infrastrukturvermögens Brücken und Tunnel Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen 192.090.815,53 37.356.272,16 6.990.700,39 285.384.111,03 191.796.296,62 38.017.459,12 8.288.143,96 275.105.557,00 3. 3.1 3.2 3.3 3.4 Rückstellungen Pensionsrückstellungen Rückstellung für Deponien und Altlasten Instandhaltungsrückstellungen Sonstige Rückstellungen 725.495.867,49 496.037.391,91 93.916.834,46 6.649.977,18 128.891.663,94 715.039.100,71 485.338.561,62 97.639.179,56 6.899.144,79 125.162.214,74 1.2.3.5 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen 426.316.310,56 437.514.338,85 1.2.3.6 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens Bauten auf fremdem Grund und Boden Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge Betriebs- und Geschäftsausstattung Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 129.356.718,65 3.210.887,04 74.802.945,81 317.424.512,08 40.572.913,46 35.434.014,71 130.397.067,21 669.169,19 74.954.842,77 330.324.222,62 39.976.114,80 27.297.826,67 4. 4.1 4.2 4.3 4.4 1.334.005.921,02 0,00 729.693.892,42 414.230.562,79 1.366.898.073,93 0,00 738.154.234,47 420.100.260,19 4.5 4.6 4.7 Verbindlichkeiten Anleihen Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Sonstige Verbindlichkeiten Erhaltene Anzahlungen 1.149.424,03 63.781.122,11 84.177.675,53 40.973.244,14 1.175.876,80 87.772.934,06 93.359.144,52 26.335.623,89 5. Passive Rechnungsabgrenzung 59.032.455,85 54.873.663,13 3.335.835.556,46 3.390.419.926,88 1.2.2 1.2.2.1 1.2.2.2 1.2.2.3 1.2.2.4 1.2.3 4 1.2.4 1.2.5 1.2.6 1.2.7 1.2.8 1.3 1.3.1 1.3.2 1.3.3 1.3.4 1.3.5 1.3.6 Finanzanlagen Anteile an verbundenen Unternehmen Anteile an assoziierten Unternehmen Übrige Beteiligungen Sondervermögen Wertpapiere des Anlagevermögens Ausleihungen 126.142.667,24 3.890.851,39 58.864.125,51 12.874.414,37 0,00 18.858.173,09 31.655.102,88 142.848.882,58 3.699.451,40 63.357.714,36 12.441.519,66 0,00 22.874.472,08 40.475.725,08 2. 2.1 2.1.1 2.1.2 2.1.3 Umlaufvermögen Vorräte Roh- Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren Geleistete Anzahlungen Grundstücke des Umlaufvermögens 363.162.036,84 58.134.115,77 24.083.206,66 17.383.438,84 16.667.470,27 372.356.207,45 54.746.512,28 22.928.203,79 16.818.647,26 14.999.661,23 2.2 2.2.1 2.2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Forderungen Sonstige Vermögensgegenstände 156.022.401,22 132.123.503,65 23.898.897,57 157.913.123,20 129.613.832,29 28.299.290,91 2.3 2.4 Wertpapiere des Umlaufvermögens Liquide Mittel 2.456.702,56 146.548.817,29 1.263.007,85 158.433.564,12 3. Aktive Rechnungsabgrenzung 14.635.401,93 15.061.122,36 3.335.835.556,46 3.390.419.926,88 655.503.500,65 697.008.331,93 31.12.2011 Euro 1 1.1 1.2.1.1 1.2.1.2 1.2.1.3 1.2.1.4 Eigenkapital Allgemeine Rücklagen 31.12.2012 Euro 683.186.817,46 801.314.098,57 Gesamtabschluss 2012 Gesamtabschluss 2012 Stadt Krefeld Gesamtergebnisrechnung 5 Gesamtabschluss 2012 Gesamtergebnisrechnung 2012 Ergebnis des Jahres Ergebnis des Jahres Ertrags- und Aufwandsarten 2012 2011 EUR EUR 1 + Steuern und ähnliche Abgaben 281.411.760,84 275.618.716,97 2 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 169.084.123,41 162.504.914,64 3 + Sonstige Transfererträge 4 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 5 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 8.822.045,39 7.626.998,90 127.449.704,27 130.752.033,60 1.037.612.004,75 1.054.110.929,85 6 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 47.407.375,29 39.544.912,14 7 + Sonstige ordentliche Erträge 63.212.952,95 66.409.685,48 8 + Aktivierte Eigenleistungen 12.668.047,30 12.808.676,72 1.912.574,09 -611.626,45 1.749.580.588,29 1.748.765.241,85 296.043.713,00 293.700.528,57 9 +/- Bestandsveränderungen 10 = Ordentliche Gesamterträge 11 - Personalaufwendungen 12 - Versorgungsaufwendungen 31.806.488,02 35.682.879,18 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 882.964.499,70 887.371.519,87 14 - Bilanzielle Abschreibungen 116.570.305,56 127.777.341,22 15 - Transferaufwendungen 217.939.025,38 207.421.214,86 16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 197.181.685,72 209.496.906,88 1.742.505.717,38 1.761.450.390,58 7.074.870,91 -12.685.148,73 6.261.532,66 11.036.738,03 848.115,86 2.964.631,09 39.395.423,95 43.923.806,93 -32.285.775,43 -29.922.437,81 -25.210.904,52 -42.607.586,54 658.090,86 0,00 17 = Ordentliche Gesamtaufwendungen 18 = Ordentliches Gesamtergebnis (=Zeilen 10 und 17) 19 + Finanzerträge 20 + Erträge aus der Equity Konsolidierung 21 - Finanzaufwendungen 22 = Gesamtfinanzergebnis (=Zeilen 19 bis 21) 23 = Gesamtergebnis der laufenden Geschäftstätigkeit (=Zeilen 18 und 22) 24 + Außerordentliche Erträge 25 - Außerordentliche Aufwendungen 26 = Außerordentliches Gesamtergebnis 811.488,98 661.703,08 -153.398,12 -661.703,08 -25.364.302,64 -43.269.289,62 1.534.346,28 1.511.209,27 -26.898.648,92 -44.780.498,89 (=Zeilen 24 und 25) 27 = Gesamtjahresergebnis (=Zeilen 23 und 26) 28 - Anderen Gesellschaftern zuzurechnendes Ergebnis 29 = Gesamtjahresergebnis des Konzerns Stadt Krefeld 6 Gesamtabschluss 2012 Gesamtabschluss 2012 Stadt Krefeld Gesamtanhang 7 Gesamtabschluss 2012 Gesamtanhang I. Allgemeine Angaben zum Gesamtabschluss und Gesamt-abschlussstichtag _ 9 Konsolidierungskreis______________________________________________ 10 Konsolidierungsgrundsätze ________________________________________ 13 Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze ____________________________ 14 II. Erläuterungen zur Gesamtbilanz ____________________________________ 16 Erläuterungen der einzelnen Bilanzpositionen – AKTIVA _________________ 16 1. Anlagevermögen ______________________________________________ 16 2. Umlaufvermögen _____________________________________________ 19 3. Aktive Rechnungsabgrenzung ___________________________________ 20 Erläuterungen der einzelnen Bilanzpositionen - PASSIVA ________________ 21 1. Eigenkapital _________________________________________________ 21 2. Sonderposten ________________________________________________ 22 3. Rückstellungen _______________________________________________ 23 4. Verbindlichkeiten _____________________________________________ 27 5. Passiver Rechnungsabgrenzungsposten __________________________ 28 III. Erläuterungen zur Gesamtergebnisrechnung _________________________ 29 Ordentliche Erträge _______________________________________________ 30 Ordentliche Aufwendungen _________________________________________ 31 Gesamtfinanzergebnis_____________________________________________ 32 Außerordentliches Gesamtergebnis __________________________________ 33 Anderen Gesellschaftern zuzurechnendes Ergebnis _____________________ 33 IV. Erläuterungen zur Gesamtkapitalflussrechnung _______________________ 34 V. Haftungsverhältnisse / sonstige finanzielle Verpflichtungen_____________ 34 VI. Anlagen zum Anhang _____________________________________________ 37 Gesamtkapitalflussrechnung _______________________________________ 37 Gesamtverbindlichkeitenspiegel ____________________________________ 38 8 Gesamtabschluss 2012 I. Allgemeine Angaben zum Gesamtabschluss und Gesamtabschlussstichtag Der vorliegende Gesamtabschluss wird gemäß § 116 ff. Gemeindeordnung (GO NRW) i.V.m. §§ 49 ff. Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO NRW) aufgestellt. Sofern ergänzende Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) zu berücksichtigen waren, fanden diese gemäß § 49 Abs. 4 GemHVO NRW (alte Fassung, vor Beschluss des 1. NKF-Weiterentwicklungsgesetzes) in der Fassung des Handelsgesetzbuches vom 10. Mai 1897 (RGBl. S. 105), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. August 2002 (BGBl. I S. 3412), entsprechende Anwendung. Die Vereinfachungsempfehlungen des Modellprojektes NKF-Gesamtabschluss vom Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) mit Stand September 2009 wurden in Anspruch genommen. Gemäß § 116 Abs. 1 S. 2 GO NRW besteht der Gesamtabschluss aus der Gesamtergebnisrechnung, der Gesamtbilanz sowie dem Gesamtanhang und ist um einen Gesamtlagebericht zu ergänzen. Den Anlagen zum Gesamtanhang wurde die Kapitalflussrechnung nach § 51 Abs. 3 GemHVO NRW beigefügt. Gemäß § 117 Abs. 1 S. 2 GO NRW ist dem Gesamtabschluss außerdem ein Beteiligungsbericht beizufügen. Der Beteiligungsbericht 2012 wurde dem Rat der Stadt Krefeld bereits am 12.12.2013 zur Kenntnisnahme vorgelegt (siehe Vorlage Nr. 5356/13). Im Gesamtabschluss wird daher auf eine nochmalige Abbildung verzichtet. Basis für die Aufstellung des Gesamtabschlusses sind die geprüften Jahresabschlüsse der verbundenen bzw. assoziierten Unternehmen zum 31.12. des jeweiligen Jahres auf Basis der Vorschriften des HGB. Bestanden Abweichungen zwischen den Regelungen des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) und den handelsgesetzlichen Vorgaben, waren im Zuge der Meldungen durch die Unternehmen entsprechende Anpassungen vorzunehmen. Das Geschäftsjahr für den Konzern Stadt Krefeld und die konsolidierten Betriebe entspricht dem Kalenderjahr. Die Betragsangaben erfolgen in tausend Euro (TEuro). Hierdurch kann es zu Rundungsdifferenzen und infolgedessen zu geringfügigen rechnerischen Abweichungen kommen. 9 Gesamtabschluss 2012 Konsolidierungskreis a) Verbundene Unternehmen Gemäß § 50 Absatz 1 und 2 GemHVO NRW werden verselbständige Aufgabenbereiche in öffentlich-rechtlicher Organisationsform sowie Unternehmen und Einrichtungen des privaten Rechts, auf die die Gemeinde einen beherrschenden Einfluss ausüben kann, den verbundenen Unternehmen zugeordnet. Als verbundene Unternehmen von wesentlicher Bedeutung fließen neben der Stadt Krefeld die folgenden Unternehmen in den Vollkonsolidierungskreis ein: Verbundene Unternehmen von wesentlicher Bedeutung Sitz Anteil am Kapital SWK Stadtwerke Krefeld AG Krefeld 100,00% • SWK ENERGIE GmbH Krefeld 100,00% • SWK MOBIL GmbH Krefeld 100,00% • SWK FAHRSERVICE GmbH Krefeld 100,00% • SWK NETZE GmbH Krefeld 100,00% • SWK AQUA GmbH Krefeld 100,00% • SWK KOMPAKT GmbH Krefeld 100,00% • SWK SETEC GmbH Krefeld 100,00% • SWK-EGN Verwaltungs GmbH Krefeld 100,00% • EAG Entsorgungsanlagengesellschaft Krefeld GmbH & Co. KG Krefeld 100,00% • EGK Entsorgungsgesellschaft Krefeld GmbH & Co. KG Krefeld 100,00% Krefeld 100,00% • EGN Entsorgungsgesellschaft Niederrhein mbH Viersen 100,00% • NH Niederrhein Holding GmbH Viersen 100,00% Grevenbroich 100,00% Krefeld 100,00% Tönisvorst 100,00% Kaarst 100,00% Hürtgenwald 74,90% Krefelder Baugesellschaft mbH Krefeld 100,00% GGK Grundstücksgesellschaft der Stadt Krefeld mbh & Co. KG Krefeld 100,00% Seidenweberhaus GmbH Krefeld 100,00% Zoo Krefeld gGmbH Krefeld 74,90% Wohnstätte Krefeld Wohnungs-AG Krefeld 70,25% WFG Wirtschaftsförderungsgesellschaft Krefeld mbH Krefeld 68,00% Senioreneinrichtungen der Stadt Krefeld Krefeld 100,00% Stadtentwässerung Krefeld Krefeld 100,00% • GSAK Gesellschaft für Stadtreinigung und Abfallwirtschaft Krefeld mbH & Co. KG • NOEX AG • Eco-Care Recycling Solutions GmbH • Städtereinigung Gerke GmbH • Gerhard Schug Containerdienst GmbH • Dürener Deponiegesellschaft mbH 10 Gesamtabschluss 2012 Die Gesamtheit der zuvor genannten und der SWK Stadtwerke Krefeld AG zugeordneten Unternehmen wird zur Vereinfachung im weiteren Verlauf als SWK Konzern bezeichnet. In 2012 wurden von der EGN Entsorgungsgesellschaft Niederrhein mbH die Restanteile an der Gerhard Schug Containerdienst GmbH erworben. Aufgrund der untergeordneten Bedeutung für die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage des Konzerns Stadt Krefeld werden die folgenden verbundenen Unternehmen gemäß § 116 Abs. 3 GO NRW nicht in den Gesamtabschluss einbezogen: Verbundene Unternehmen von unwesentlicher Bedeutung Sitz Anteil am Kapital SWK SERVICE GmbH Krefeld 100,00% DYNERGIO Verwaltungs AG Krefeld 100,00% DYNERGIO AG & Co. KG Krefeld 100,00% DYNERGIO NETZE GmbH Krefeld 100,00% DYNERGIO SERVICE GmbH Krefeld 100,00% DYNERGIO SETEC GmbH Krefeld 100,00% Krefeld 100,00% Krefeld 100,00% Krefeld 100,00% Verwaltungsgesellschaft Waldgut Schirmau mbH Krefeld 100,00% Städtische Seniorenheime Krefeld gGmbH Krefeld 100,00% Städtische Seniorenheim Service-Gesellschaft Krefeld mbH Krefeld 100,00% Grundstücksgesellschaft der Stadt Krefeld Verwaltungs mbH Krefeld 100,00% Suprion Versicherungsvermittlung GmbH Krefeld 70,25% VERSON Energie-Partner GmbH & Co. KG Krefeld 61,81% VERSON Verwaltungs GmbH Krefeld 61,81% EAG Entsorgungsanlagengesellschaft Krefeld Verwaltungsgesellschaft mbH EGK Entsorgungsgesellschaft Krefeld Verwaltungsgesellschaft mbH GSAK Gesellschaft für Stadtreinigung und Abfallwirtschaft Verwaltungsgesellschaft Krefeld mbH Der Ausweis dieser Unternehmen erfolgt in der Position verbundene Unternehmen. Entsprechend des Praxisleitfadens vom Innenministerium des Landes NRW wurden zur Beurteilung der untergeordneten Bedeutung die Bilanzsummen dieser Unternehmen im Verhältnis zur Gesamtbilanzsumme betrachtet. Die Wertgrenze zur Einbeziehung liegt laut Praxisleitfaden bei 5%. Neben der Bilanzsumme wurden auch die ordentlichen Erträge und Aufwendungen sowie das Finanzergebnis in die Beurteilung einbezogen. Dies gilt ebenso für die assoziierten Unternehmen von untergeordneter Bedeutung. 11 Gesamtabschluss 2012 b) Assoziierte Unternehmen Verselbständigte Aufgabenbereiche die gemäß § 50 Absatz 3 GemHVO NRW nur unter einem maßgeblichen Einfluss der Gemeinde stehen, werden im Konsolidierungskreis als assoziierte Unternehmen geführt. Die folgenden Gesellschaften werden „at Equity“ in den Gesamtabschluss einbezogen. Assoziierte Unternehmen von wesentlicher Bedeutung Hafen Krefeld GmbH & Co. KG Sitz Anteil am Kapital Krefeld 51,00% Eschweiler 50,00% Mönchengladbach 50,00% Treuhandgesellschaft - 50,00% lekker Energie GmbH Berlin 49,00% Kempen 45,00% Energieversorgung Kranenburg GmbH Kranenburg 44,00% Quantum GmbH Düsseldorf 30,00% Pullach i. Isartal 30,49% Tönisvorst 25,75% Kamp-Lintfort 25,00% MVA Weisweiler GmbH & Co. KG GEM Gesellschaft für Wertstofferfassung, Wertstoffverwertung und Entsorgung Mönchengladbach mbH Braun Umweltdienste GmbH GEKKO Vorschaltgesellschaft mbH & Co. KG Heilpädagogisches Zentrum Krefeld - Kreis Viersen gGmbH Kommunales Rechenzentrum Niederrhein Die Verringerung der Anteile an der Quantum GmbH (Vorjahr 34,00%) geht auf die entsprechende Entwicklung der Beteiligungsverhältnisse bei der SWK ENERGIE GmbH zurück. Die folgenden assoziierten Unternehmen sind für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage des Konzerns Stadt Krefeld von untergeordneter Bedeutung. Sie wurden daher nicht in den Konsolidierungskreis einbezogen. Der Ausweis dieser Gesellschaften erfolgt unter der Position Beteiligungen. 12 Gesamtabschluss 2012 Assoziierte Unternehmen von unwesentlicher Bedeutung Hafen Krefeld Verwaltungs GmbH Sitz Anteil am Kapital Krefeld 51,00% MOENA Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft mbH München 50,00% MOENA Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG i.L. Grünwald 50,00% Duisburg 50,00% Krefeld 50,00% Eschweiler 50,00% - 50,00% Niederkrüchten 49,80% DSM Krefeld Außenwerbung GmbH Krefeld 49,00% HUG Hohenbudberg-Umschlag-Gesellschaft mbH & Co. KG Krefeld 44,60% HUG Hohenbudberg-Umschlag-Verwaltungsgesellschaft mbH Krefeld 44,60% Grevenbroich 36,70% Viersen 25,00% Gesellschaft für kommunale Versorgungswirtschaft Nordrhein mbH Theater Krefeld und Mönchengladbach gGmbH MVA Weisweiler Verwaltungs-GmbH Treuhandgesellschaft Gemeindewerke Niederkrüchten GmbH Wirtschaftsbetriebe Grevenbroich GmbH Niederrhein Tourismus GmbH c) Sonstige Unternehmen Neben den verbundenen bzw. assoziierten Unternehmen bestehen bei der Stadt Krefeld noch Beteiligungen an Unternehmen, die nach § 116 Abs. 2 GO NRW nicht im Konsolidierungskreis aufgenommen wurden. Über diese Unternehmen kann die Stadt entweder keinen beherrschenden bzw. maßgeblichen Einfluss ausüben oder die Unternehmen sind für die Verpflichtung, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Gemeinde zu vermitteln, von untergeordneter Bedeutung. Konsolidierungsgrundsätze Für die vollkonsolidierten Unternehmen gelten die folgenden Grundsätze: Bei der Kapitalkonsolidierung wurde die Buchwertmethode gemäß § 50 Abs. 1 und 2 GemHVO i.V.m. § 301 Abs. 1 S. 2 Nr.1 HGB angewandt (Vollkonsolidierung mit Minderheitenausweis). Dabei erfolgte im Gesamtabschluss die Verrechnung mit dem Eigenkapital auf der Grundlage der Wertansätze zum Zeitpunkt der Aufstellung der Eröffnungsbilanz der Stadt Krefeld zum 01.01.2008. Der Erstkonsolidierungsstichtag war somit der 01.01.2008. Zum 01.01.2008 lagen Unterschiedsbeträge aus der Kapitalkonsolidierung vor, die fortgeführt auf den 31.12.2012 im Eigenkapital der Gesamtbilanz ausgewiesen werden. Für die Erläuterungen gemäß § 301 Abs. 3 HGB wird auf den Abschnitt zum Eigenkapital verwiesen. 13 Gesamtabschluss 2012 Im Zuge der erstmaligen Kapitalkonsolidierung wurden Stille Reserven aufgedeckt. Diese werden linear abgeschrieben. Die Schuldenkonsolidierung erfolgte nach § 50 Abs. 1 und 2 GemHVO i.V.m. § 303 Abs. 1 HGB durch Eliminierung der Forderungen mit den entsprechenden Verbindlichkeiten zwischen den Konzernbetrieben. Die Aufwands- und Ertragskonsolidierung erfolgte gemäß § 50 Abs. 1 und 2 GemHVO i.V.m. § 305 Abs. 1 HGB durch Verrechnung der Erträge zwischen den Konzernbetrieben mit den auf sie entfallenden Aufwendungen. Die assoziierten Unternehmen wurden in der Gesamtbilanz mit dem Buchwert angesetzt (Buchwertmethode) und zwar auf der Grundlage der Wertansätze zum Zeitpunkt der erstmaligen Einbeziehung des assoziierten Unternehmens in den Gesamtabschluss oder zum Zeitpunkt des Erwerbs der Anteile. Die Bewertungsmethoden der assoziierten Unternehmen wurden gemäß § 50 Abs. 3 GemHVO NRW i.V.m. § 312 Abs. 5 HGB beibehalten. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die Abschlüsse der in den Gesamtabschluss der Stadt Krefeld einbezogenen Unternehmen wurden nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen erstellt. Das Realisations- und Imparitätsprinzip wurde beachtet, Vermögensgegenstände wurden höchstens zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden zu Nennwerten unter Berücksichtigung erkennbarer Ausfallrisiken bilanziert. Es wurden Einzel- und Pauschalwertberichtigungen vorgenommen. Als Aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind vor dem Bilanzstichtag geleistete Ausgaben ausgewiesen, die in nachfolgenden Geschäftsjahren zu Aufwand führen. Die Sonderposten für Zuwendungen werden auf der Grundlage der Zuwendungsbescheide berücksichtigt und den subventionierten Vermögensgegenständen zugeordnet. Die Sonderposten werden analog der Nutzungsdauer der zugeordneten Vermögensgegenstände ertragswirksam aufgelöst. Bei der Bemessung der Rückstellungen wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die Rückstellungen sind gemäß § 91 Abs. 2 GO NRW nur in Höhe des Betrages anzusetzen, der voraussichtlich notwendig ist. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden für bestehende Versorgungsansprüche und sämtliche Anwartschaften gebildet. Diese wurden gemäß 14 Gesamtabschluss 2012 § 36 Abs. 1 GemHVO NRW mit dem nach versicherungsmathematischen Grundsätzen im Teilwertverfahren ermittelten Barwert auf der Basis eines Rechnungszinsfußes von fünf Prozent angesetzt. Verbindlichkeiten werden mit ihrem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Zuweisungen und Zuschüsse werden, soweit für diese Verwendungsnachweise zu führen sind, bis zu ihrer bestimmungsgemäßen Inanspruchnahme unter den erhaltenen Anzahlungen ausgewiesen. Als Passive Rechnungsabgrenzungsposten sind vor dem Bilanzstichtag eingegangene Einnahmen abgebildet, soweit sie Erträge für eine bestimmte Zeit nach diesem Stichtag darstellen. 15 Gesamtabschluss 2012 II. Erläuterungen zur Gesamtbilanz Die Gliederung der Gesamtbilanz des Jahresabschlusses erfolgt grundsätzlich nach dem in § 41 GemHVO NRW vorgegebenen Gliederungsschema. Gemäß §49 Abs. 3 GemHVO i.V.m. §41 Abs. 6 GemHVO wurde diese Gliederung im Bereich der Vorräte durch die Position „Grundstücke des Umlaufvermögens“ und im Bereich der Verbindlichkeiten um die „Erhaltenen Anzahlungen“ erweitert. Außerdem wurde im Eigenkapital ein neuer Posten „Ergebnisvortrag“ eingerichtet, auf dem im Gesamtabschluss 2011 der Ausweis des Vorjahresergebnisses erfolgte. Ab 2012 wird diese Position nicht mehr bedient, da nunmehr eine unmittelbare Verrechnung des Jahresergebnisses mit der Allgemeinen Rücklage im Folgejahr erfolgt. Erläuterungen der einzelnen Bilanzpositionen – AKTIVA Die Entwicklung der Aktivpositionen ist nachstehend zusammengefasst dargestellt: 31.12.2012 31.12.2011 TEuro TEuro Anlagevermögen 2.958.038 3.003.003 Umlaufvermögen 363.162 372.356 14.635 15.061 3.335.836 3.390.420 AKTIVA Aktive Rechnungsabgrenzung Gesamt 1. Anlagevermögen Die Entwicklung des Anlagevermögens stellt sich wie folgt dar: Anlagevermögen Immaterielle Vermögensgegenstände Sachanlagen Finanzanlagen Gesamt 31.12.2012 31.12.2011 TEuro TEuro 10.069 9.794 2.821.827 2.850.359 126.143 142.849 2.958.038 3.003.003 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände Die immateriellen Vermögensgegenstände, die insbesondere für Konzessionen und Software bestehen, sind im Wesentlichen dem SWK Konzern zuzuordnen. 16 Gesamtabschluss 2012 1.2 Sachanlagen Die Unbebauten Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte können insbesondere der Stadt Krefeld zugeordnet werden und lassen sich hier größtenteils auf die aktivierten Grünflächen und sonstigen unbebauten Grundstücke zurückführen. Die Veränderung ist zum größten Teil auf Anlagenabgänge aufgrund von Grundstücksverkäufen bei der Stadt Krefeld und Verringerungen bei der Wohnstätte Krefeld Wohnungs-AG zurückzuführen. Die bebauten Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte lassen sich insbesondere der Stadt Krefeld zuordnen, die hier maßgeblich die Grundstücke der Schulen sowie Kinder- und Jugendeinrichtungen aktiviert hat. Die Wertveränderung der Bilanzposition Schulen (5.806 TEuro) ergibt sich überwiegend durch die planmäßige Abschreibung sowie den Abriss des Verwaltungstraktes der Albert-Schweitzer-Schule bei der Stadt Krefeld. Darüber hinaus ist die Veränderung durch die Abschreibungen der städtischen, sonstigen Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude geprägt. Ein weiterer bedeutender Anteil dieser Position entfällt auf die Wohnbauten der Wohnstätte Krefeld WohnungsAG. Unter dem Infrastrukturvermögen sind der Grund und Boden des Infrastrukturvermögens, Brücken und Tunnel, das Straßennetz sowie die sonstigen Bauten zu fassen, die fast vollständig der Stadt Krefeld zuzuordnen sind. Die Veränderungen im Bereich des Straßennetzes ergeben sich im Wesentlichen aufgrund planmäßiger Abschreibungen. Darüber hinaus wurden zahlreiche Investitionen im Bereich der Straßen und Lichtsignalanlagen aktiviert und die alten Straßenabschnitte entsprechend in Abgang gesetzt. Bei der SWK MOBIL GmbH sind die Gleisanlagen und bei der Stadtentwässerung Krefeld sind größtenteils die Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen aktiviert. Die Veränderungen resultieren überwiegend aus Zugängen bei der Stadtentwässerung. Die sonstigen Bauten des Infrastrukturvermögens gehen zum einen auf die Strom-, Gas- und Versorgungsanlagen der SWK ENERGIE GmbH sowie der SWK NETZE GmbH zurück. Zum anderen sind hier die Abfallbeseitigungsanlagen der EAG Entsorgungsanlagengesellschaft Krefeld GmbH & Co. KG und der EGN Entsorgungsgesellschaft Niederrhein mbH aktiviert. Den Aktivierungen bei den Versorgungsanlagen stehen beinahe gegenläufige Abschreibungen bei den Abfallbeseitigungsanlagen gegenüber. Die Kunstgegenstände und Kulturdenkmäler sind vollständig der Stadt Krefeld zuzurechnen. Die Veränderung dieser Bilanzposition (152 TEuro) beruht auf Ankäufen von Kunstgegenständen und einer Eröffnungsbilanzkorrektur der Stadt Krefeld. Die Maschinen und technischen Anlagen, Fahrzeuge sind vorwiegend dem SWK Konzern und hier insbesondere der EAG Entsorgungsanlagengesellschaft Krefeld GmbH & Co. KG, der SWK MOBIL GmbH und der SWK ENERGIE GmbH zuzuordnen. Die Veränderung (12.900 TEuro) geht hauptsächlich auf die Entwicklungen bei diesen Unternehmen zurück. 17 Gesamtabschluss 2012 Die Betriebs- und Geschäftsausstattung ist im Wesentlichen bei der Stadt Krefeld und im SWK Konzern aktiviert. Die geleisteten Anzahlungen sind gänzlich dem SWK Konzern, insbesondere der SWK Energie GmbH zuzuordnen. Die Anlagen im Bau liegen überwiegend bei der Stadt Krefeld und weisen unter anderem die folgenden Investitionsmaßnahmen aus: Erneuerung von Straßenbeleuchtungsanlagen, Umbaumaßnahmen an verschiedenen Kindertageseinrichtungen im Rahmen des U3-Programms, Kaiser-Wilhelm-Museum, Ostwall sowie Umbaumaßnahmen an der Albert-Schweizer-Schule. 1.3 Finanzanlagen Die Finanzanlagen weisen unter anderem die im Gesamtabschluss 2012 verbliebenen Unternehmensanteile aus. Eine Übersicht über die verbundenen bzw. assoziierten Unternehmen sowie die Beteiligungen ist im Abschnitt Konsolidierungskreis aufgeführt. Die im Gesamtabschluss aufgrund untergeordneter Bedeutung verbliebenen Anteile an verbundenen Unternehmen gehen weiterhin maßgeblich mit 3.373 TEuro (87%) auf die 100%-ige Beteiligung der Stadt Krefeld an der Städtischen Seniorenheime Krefeld gGmbH zurück. Die Veränderung ergibt sich aus der Beteiligung der SWK ENERGIE GmbH an der VERSON Energie-Partner GmbH & Co. KG und der VERSON Verwaltungs GmbH, die zuvor im Gesamtabschluss unter den übrigen Beteiligungen (vergleiche Bilanzposition Übrige Beteiligungen) ausgewiesen wurde. Unter der Position Anteile an assoziierten Unternehmen werden die im Gesamtabschluss nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmen, insbesondere die Hafen Krefeld GmbH & Co. KG und das Heilpädagogisches Zentrum Krefeld - Kreis Viersen gGmbH, ausgewiesen. Die Veränderung zum Vorjahr (4.494 TEuro) geht vollständig auf die Entwicklung der Equity-Buchwerte zurück. Unter der Position Beteiligungen erfolgt der Ausweis der Anteile an assoziierten Unternehmen, die nicht At-Equity im Gesamtabschluss berücksichtigt wurden sowie die nach § 116 Abs. 2 GO NRW nicht im Konsolidierungskreis einbezogenen Unternehmen. Diese Unternehmen sind für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage des Konzerns Stadt Krefeld von untergeordneter Bedeutung. Die Veränderung resultiert aus dem geänderten Ausweis der Beteiligung der SWK ENERGIE GmbH an der VERSON EnergiePartner GmbH & Co. KG und der VERSON Verwaltungs GmbH (vergleiche auch die Erläuterung oben zu den Anteilen an verbundenen Unternehmen) und den Anstieg der Beteiligungsbuchwerte bei der SWK ENERGIE GmbH zurück. Die Wertpapiere des Anlagevermögens verteilen sich mit 3.986 TEuro (21%) (Vorjahr 3.986 TEuro) auf die Stadt Krefeld, 14.872 TEuro (79%) (Vorjahr 14.871 TEuro) auf die SWK Stadtwerke Krefeld AG. Die Veränderung geht größtenteils auf Abgänge bei der Dürener Deponiegesellschaft mbH zurück. 18 Gesamtabschluss 2012 Ausleihungen liegen im Wesentlichen bei der Stadt Krefeld mit 14.479 TEuro (46%) (Vorjahr 14.619 TEuro), für unter anderem zwei Gesellschafterdarlehen sowie an Dritter vergebene langfristige Darlehen, vor. Darüber gibt es Ausleihungen bei der SWK ENERGIE GmbH mit 6.547 TEuro (21%) (Vorjahr 5.949 TEuro) und der Dürener Deponiegesellschaft mbH mit 8.800 TEuro (28%) (Vorjahr 18.000 TEuro). 2. Umlaufvermögen Die Entwicklung des Umlaufvermögens stellt sich wie folgt dar: Umlaufvermögen Vorräte 31.12.2012 31.12.2011 TEuro TEuro 58.134 54.747 156.022 157.913 2.457 1.263 Liquide Mittel 146.549 158.434 Gesamt 363.162 372.356 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Wertpapiere des Umlaufvermögens 2.1 Vorräte Die Position beinhaltet im Wesentlichen - unfertige Leistungen bei der SWK AQUA GmbH, überwiegend für noch nicht abgerechnete Aufträge für Entwässerungsanlagen - unfertige Leistungen der Wohnstätte Krefeld Wohnungs-AG, für noch nicht abgerechnete umlagefähige Betriebskosten, - Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe der EGK Entsorgungsgesellschaft Krefeld GmbH & Co. KG sowie - Grundstücke des Umlaufvermögens bei der GGK Grundstücksgesellschaft der Stadt Krefeld mbh & Co. KG. 2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen resultieren überwiegend aus öffentlich-rechtlichen Forderungen der Stadt Krefeld sowie den privatrechtlichen Kundenforderungen der voll zu konsolidierenden Unternehmen, hierbei insbesondere der SWK ENERGIE GmbH und der EGN Entsorgungsgesellschaft Niederrhein mbH. Der Anteil der gesamten städtischen Forderungen beläuft sich auf 39.293 TEuro (30%) (Vorjahr 44.024 TEuro), der SWK ENERGIE GmbH 40.787 TEuro (31%) (Vorjahr 26.672 TEuro) und der EGN Entsorgungsgesellschaft Niederrhein mbH auf 33.560 TEuro (25%) (Vorjahr 41.143 TEuro). Der Anstieg der Forderungen beruht größtenteils auf der entsprechenden Entwicklung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen im SWK Konzern. Dem Anstieg der Forderungen stehen Verringerungen im Bereich der sonstigen Vermögensgegenstände gegenüber. 19 Gesamtabschluss 2012 Die sonstigen Vermögensgegenstände entfallen im Wesentlichen bei - der Stadt Krefeld auf Grundstücke, die zum Verkauf anstehen, - der SWK Stadtwerke Krefeld AG auf Steuererstattungsansprüche und Zinsforderungen aus langfristigen Festgeldanlagen, - der SWK ENERGIE GmbH auf Forderungen aus dem Inkasso der Abwassergebühren, weiterzuleitende und verauslagte Beträge aus dem Inkasso für die Elektrizitätsnetzpächterin Rhein-Ruhr Verteilnetz GmbH, Wesel sowie Forderungen aus Optionen und - der SWK SETEC GmbH auf Ansprüche aus Erdgassteuererstattungen sowie Forderungen aus Schadensersatz und Mitarbeitervorschüssen. Der Anteil der Stadt Krefeld an den sonstigen Vermögensgegenständen beträgt 6.294 TEuro (27%) (Vorjahr 8.161 TEuro), auf den SWK Konzern entfallen 15.992 TEuro (68%) (Vorjahr 19.028 TEuro). 2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens Die Wertpapiere des Umlaufvermögens beinhalten die eigenen Anteile der Wohnstätte Krefeld Wohnungs-AG mit 1.263 TEuro (51%) (Vorjahr 1.263 TEuro) und sind ansonsten größtenteils der EGK Entsorgungsgesellschaft Krefeld GmbH & Co. KG zuzuordnen. 2.4 Liquide Mittel Die liquiden Mittel umfassen hauptsächlich Guthaben bei Kreditinstituten. Die Verringerung zum Vorjahr ist im Wesentlichen auf eine entsprechende Entwicklung bei der Stadt Krefeld (4.985 TEuro) und innerhalb des SWK Konzerns (7.129 TEuro) zurückzuführen. Die Entwicklung der liquiden Mittel ist in der Kapitalflussrechnung dargestellt. 3. Aktive Rechnungsabgrenzung Im Wesentlichen werden hier die Zahlungen der Stadt Krefeld an Beamte und Versorgungsempfänger in Höhe von 4.600 TEuro und die Vorausleistung der Sozialleistungen in Höhe von 8.900 TEuro für den Monat Januar 2013 erfasst, deren Zahlung bereits im Dezember 2012 veranlasst wurde. Der Anteil der Stadt Krefeld beläuft sich auf 13.843 TEuro (95%) (Vorjahr 14.217 TEuro). 20 Gesamtabschluss 2012 Erläuterungen der einzelnen Bilanzpositionen - PASSIVA Die Entwicklung der Passivpositionen ist nachstehend zusammengefasst dargestellt: PASSIVA 31.12.2012 31.12.2011 TEuro TEuro Eigenkapital 655.504 683.187 Sonderposten 561.798 570.422 Rückstellungen 725.496 715.039 1.334.006 1.366.898 59.032 54.874 3.335.836 3.390.420 Verbindlichkeiten Passive Rechnungsabgrenzung Gesamt 1. Eigenkapital Das Eigenkapital des Konzerns Stadt Krefeld beläuft sich am 31.12.2012 auf 655.504 TEuro (Vorjahr 683.187 TEuro). Eigenkapital Allgemeine Rücklagen (davon verrechnete Vorjahresergebnisse) Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung 31.12.2012 31.12.2011 TEuro TEuro 697.008 801.314 (-105.025) (0) -55.316 -54.277 0 -60.245 -26.899 -44.780 40.710 41.175 655.504 683.187 Ergebnisvortrag Gesamtjahresergebnis Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter Gesamt Die Allgemeine Rücklage beläuft sich auf 697.008 TEuro (Vorjahr 801.314 TEuro). Da keine Alternative zur Verrechnung des Gesamtjahresergebnisses mit der Allgemeinen Rücklage besteht, wurden in 2012 der zuvor separat ausgewiesene Ergebnisvortrag sowie das Gesamtjahresergebnis 2011 mit der Allgemeinen Rücklage verrechnet. Am 31.12.2012 besteht ein aktivischer Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung von -55.316 TEuro (Vorjahr -54.277 TEuro). Der Anstieg ist 2012 auf erneute nachträglich bei der NH Niederrhein Holding GmbH aktivierte Anschaffungskosten für die Anteile an der NOEX AG in Höhe von 305 TEuro zurückzuführen. Darüber hinaus resultiert der Anstieg insbesondere aus dem Erwerb der Restanteile an der Gerhard Schug Containerdienst GmbH durch die EGN Entsorgungsgesellschaft Niederrhein mbH. Der 21 Gesamtabschluss 2012 Anstieg des aktivischen Unterschiedsbetrages wurde, wie in den Vorjahren, offen mit der Rücklage verrechnet. Der Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter stellt die Minderheitenanteile anderer Gesellschafter dar. 2. Sonderposten Die Sonderposten für Zuwendungen resultieren mit 372.231 TEuro (88%) (Vorjahr 382.046 TEuro) und die Sonderposten für Beiträge mit 96.648 TEuro (83%) (Vorjahr 98.295 TEuro) aus dem Jahresabschluss der Stadt Krefeld. Von der Stadt Krefeld wurden für Zuwendungen und Beiträge, die der Kommune im Rahmen einer Zweckbindung für Investitionen bewilligt und ausgezahlt werden, gemäß § 43 Abs. 5 GemHVO NRW Sonderposten auf der Passivseite der Bilanz angesetzt. Neben den direkt zweckgebunden bewilligten Zuwendungen wurden von der Stadt Krefeld in dieser Position auch die pauschal gewährten Zuwendungen aus der allgemeinen Investitionspauschale sowie der Schul-/Bildungs-, Sport- und Brandschutzpauschale erfasst, sofern sie sich auf aktivierte investive Maßnahmen beziehen und die Zuordnung zum Anlagegut bereits erfolgt ist. Aufgrund unterschiedlicher Bewertungsvorschriften im HGB und NKF sind in dieser Position von verschiedenen Tochterunternehmen Ansatz- und Bewertungsanpassungen vorgenommen worden. Der Sonderposten für den Gebührenausgleich ist in voller Höhe der Stadt Krefeld zuzuordnen. Hier werden die Überhänge der kostenrechnenden Einrichtungen aus den Gebührenabrechnungen nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) gemäß § 43 Abs. 6 GemHVO NRW passiviert. Der Anteil der Stadt Krefeld an den sonstigen Sonderposten in Höhe von 8.967 TEuro (69%) (Vorjahr 9.151 TEuro) umfasst das Vermögen der von der Stadt Krefeld verwalteten Stiftungen sowie die Stellplatzablöse. Darüber hinaus entfallen die sonstigen Sonderposten im Wesentlichen auf die Zoo Krefeld gGmbH (3.165 TEuro; Vorjahr 1.669 TEuro) auf zweckgebundene Spenden für Investitionen. 22 Gesamtabschluss 2012 3. Rückstellungen 3.1 Pensionsrückstellungen Die Pensionsrückstellungen entfallen im Wesentlichen mit 446.822 TEuro (90%) (Vorjahr 438.015 TEuro) auf die Stadt Krefeld und mit 42.681 TEuro (9%) (Vorjahr 42.448) auf den SWK Konzern. Die Pensionsverpflichtungen der Stadt Krefeld werden gemäß § 36 Abs. 1 GemHVO NRW nach den beamtenrechtlichen Vorschriften gebildet. Ermittelt werden die Werte unter Verwendung der Richttafeln von Heubeck (2005 G). Der zu Grunde gelegte Rechnungszinsfuß beträgt entsprechend § 36 Abs. 1 S. 3 und 4 GemHVO NRW fünf Prozent. Die Pensionsverpflichtungen umfassen bestehende Pensionsansprüche, Pensionsanwartschaften für Beamte im aktiven Dienst sowie die Ansprüche auf Beihilfen nach § 88 Landesbeamtengesetz. Gemäß § 36 Abs. 1 S. 5 GemHVO NRW wird der Barwert für Beihilfen als prozentualer Anteil der Rückstellungen für Versorgungsbezüge ermittelt. Auch in dieser Position ist es aufgrund der Vorgaben des NKF zu Ansatz- und Bewertungsanpassungen bei einzelnen Tochterunternehmen gekommen. 3.2 Rückstellungen für Deponien und Altlasten Rückstellungen für Deponien und Altlasten sind gemäß § 91 Abs. 2 GO NRW in Höhe des voraussichtlich notwendigen Betrages anzusetzen. Dies beinhaltet die zu erwartende Preissteigerung, eine Abzinsung der Rückstellung ist nicht vorzunehmen. Diese Position resultiert aus Rückstellungen zur Durchführung von Deponienachsorgemaßnahmen der EGN Entsorgungsgesellschaft Niederrhein mbH in Höhe von 71.335 TEuro (76%) (Vorjahr 73.455 TEuro) sowie aus Rückstellungen für Nachsorge und Rekultivierungsmaßnahmen der Dürener Deponiegesellschaft mbH von 20.168 TEuro (21%) (Vorjahr 21.235 TEuro). Darüber hinaus bestehen bei der Stadt Krefeld Rückstellungen über 2.414 TEuro (3%) (Vorjahr 2.950 TEuro) für Altlastensanierungssachverhalte. In dieser Position ist es aufgrund der Vorgaben des NKF ebenfalls zu Ansatz- und Bewertungsanpassungen bei einzelnen Tochterunternehmen gekommen. 23 Gesamtabschluss 2012 3.3 Instandhaltungsrückstellungen Die wesentlichen Sachverhalte werden nachfolgend aufgeführt: Unternehmen EGK Entsorgungsgesellschaft Krefeld GmbH & Co. KG EGN Entsorgungsgesellschaft Niederrhein mbH SWK MOBIL GmbH Stadt Krefeld Maßnahme 31.12.2012 31.12.2011 TEuro TEuro unterlassene Instandhaltungen 3.049 0 unterlassene Instandhaltungen 1.839 2.164 unterlassene Instandhaltungen 1.275 1.275 270 270 109 109 45 103 22 167 Berzirkssportanlage Sprödental, Sanierung Umkleide- und Sanitäreinrichtungen Bezirkssportanlage Gladbacher Str., Stadt Krefeld Sanierung Umkleide- und Sanitäreinrichtungen Stadt Krefeld Museum Burg Linn Brandschutzmaßnahmen Stadt Krefeld Bezirkssportanlage Linn Stadt Krefeld Südschule, Sanierung der Außenanlagen 9 123 Stadt Krefeld Schulsanierung 0 2.075 0 422 Gebäude Tannenstraße / Lewerentstraße 0 12 unterlassene Instandhaltungen 0 57 32 122 6.650 6.899 Stadt Krefeld Stadt Krefeld Wohnstätte Krefeld Wohnungs-AG Sonstige Brandschutzsanierung Berufskolleg Vera Beckers verschiedene Summe Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung sind gemäß § 36 Abs. 3 GemHVO NRW zu bilden, wenn die Instandsetzungsmaßnahmen hinreichend konkret beabsichtigt sind, als bisher unterlassen gelten und die entsprechenden Maßnahmen einzeln wertmäßig beziffert werden können. Die Rückstellungen für unterlassene Instandhaltungen der EGK Entsorgungsgesellschaft Krefeld GmbH & Co. KG sind in Vorjahren den Sonstigen Rückstellungen zugeordnet gewesen. 24 Gesamtabschluss 2012 3.4 Sonstige Rückstellungen Die wesentlichen Sachverhalte werden nachfolgend aufgeführt: Unternehmen Maßnahme EGN Entsorgungsgesellschaft Drohende Verluste aus schwebenden Niederrhein mbH Geschäften EGN Entsorgungsgesellschaft Ausstehende Lieferantenrechnungen und Niederrhein mbH Entsorgungsleistungen Stadt Krefeld Urlaub/Gleitzeit/ Überstunden EGK Entsorgungsgesellschaft Rückstellungen für ungewisse Krefeld GmbH & Co. KG Verbindlichkeiten 31.12.2012 31.12.2011 TEuro TEuro 9.914 529 8.017 7.609 7.137 6.974 5.571 6.807 Steuerrückstellungen 5.084 5.620 Steuerrückstellungen 2.342 7.819 3.049 2.408 2.933 1.032 2.552 2.747 2.355 3.184 2.293 2.090 Stoffstrommanagement MVA Weisweiler 2.177 1.650 SWK Mobil GmbH Übersteigerausgleich VRR 2.100 2.100 Stadt Krefeld Hilfen zur Erziehung 1.816 1.816 Stadtentwässerung Krefeld Gebührenausgleich nach § 6 KAG 1.997 1.518 laufende Personalverpflichtungen 1.689 2.994 1.194 171 1.141 1.278 1.006 1.166 480 1.053 0 2.676 64.045 61.921 EGN Entsorgungsgesellschaft Niederrhein mbH SWK Stadtwerke Krefeld AG Rückerstattung von Ausgleichsleistungen SWK Mobil GmbH für die unentgeltliche Beförderung von Schwerbehinderten Wohnstätte Krefeld Wohnungs-AG SWK Mobil GmbH Stadt Krefeld Stadt Krefeld EGN Entsorgungsgesellschaft Niederrhein mbH EGN Entsorgungsgesellschaft Niederrhein mbH SWK Netze GmbH SWK Setec GmbH SWK Setec GmbH Stadtentwässerung Krefeld EGK Entsorgungsgesellschaft Krefeld GmbH & Co. KG Sonstige Risiken beim Objekt Brommledonk Verpflichtungen aus Altersteilzeitregelungen Altersteilzeit Pensionsverpflichtungen für abgegebene Beamte Verpflichtungen aus Mehr- MindermengenAbrechnung Gas Verpflichtungen Instandhaltung Gasnetz Verpflichtungen aus Altersteilzeitregelungen Abwasserabgabe an das Landesumweltamt unterlassene Instandhaltungen verschiedene Summe 25 128.892 125.162 Gesamtabschluss 2012 Die sonstigen Rückstellungen entfallen im Wesentlichen mit 15.933 TEuro (13%) (Vorjahr 18.167 TEuro) auf die Stadt Krefeld und mit insgesamt 97.321 TEuro (80%) (Vorjahr 99.842 TEuro) auf den SWK Konzern. Der Rückgang der Steuerrückstellungen der SWK Stadtwerke Krefeld AG ist im Wesentlichen auf Zahlungen von Körperschaftssteuer aus Abschluss der steuerlichen Außenprüfung 2004 – 2007 sowie für das Jahr 2010 zurückzuführen. Der Anstieg der Rückstellung für Risiken beim Objekt Brommledonk entstammt erstmaligen NKF-Bewertungsanpassungen im Rahmen des Gesamtabschlusses 2012. Die Rückstellungen für unterlassene Instandhaltungen der EGK Entsorgungsgesellschaft Krefeld GmbH & Co. KG sind zum 31.12.2012 den Instandhaltungsrückstellungen zugeordnet. Die übrigen Rückstellungen entfallen insbesondere auf Rückstellungen für ausstehende Rechnungen, Drohverluste aus Energieversorgungsverträgen, Lizenzentgelte, Urlaubsverpflichtungen und Jahresabschlusskosten. Außerdem fließen in diese Position die im Konzern Stadt Krefeld verbliebenen Steuerrückstellungen für z.B. Körperschaftssteuern ein. Auch in dieser Position ist es aufgrund der Vorgaben des NKF zu Ansatz- und Bewertungsanpassungen bei einzelnen Tochterunternehmen gekommen. 26 Gesamtabschluss 2012 4. Verbindlichkeiten Eine Gesamtübersicht der Verbindlichkeiten einschließlich der Restlaufzeiten ist dem Gesamtverbindlichkeitenspiegel gemäß § 47 GemHVO NRW zu entnehmen. Dieser ist als Anlage dem Anhang beigefügt. Die Entwicklung der Verbindlichkeiten stellt sich wie folgt dar: Verbindlichkeiten 31.12.2012 31.12.2011 TEuro TEuro Anleihen 0 0 729.694 738.154 414.231 420.100 1.149 1.176 63.781 87.773 Sonstige Verbindlichkeiten 84.178 93.359 Erhaltene Anzahlungen 40.973 26.336 1.334.006 1.366.898 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Gesamt Die Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen entfallen mit 190.400 TEuro (26%) (Vorjahr 193.167 TEuro) auf die Stadt Krefeld, mit 112.408 TEuro (15%) (Vorjahr 121.908 TEuro) auf die EAG Entsorgungsanlagengesellschaft Krefeld GmbH & Co. KG, mit 155.683 TEuro (21%) (161.575 TEuro) auf die Wohnstätte Krefeld Wohnungs-AG und mit 238.226 TEuro (33%) (Vorjahr 226.800 TEuro) auf die Stadtentwässerung Krefeld. Der Kassenkreditbestand der Stadt Krefeld am 31.12.2012 in Höhe von 414.100 TEuro (Vorjahr 420.100 TEuro) stellt beinahe den kompletten Stand der Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung dar. Die Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung sind insbesondere auf die Stadt Krefeld mit 3.747 TEuro (6%) (Vorjahr 4.956 TEuro), die SWK ENERGIE GmbH mit 35.435 TEuro (56%) (Vorjahr 49.562 TEuro) und die EGN Entsorgungsgesellschaft Niederrhein mbH mit 7.837 TEuro (12%) (Vorjahr 12.241 TEuro) zurückzuführen. Die Veränderung im Gesamtabschluss geht im Wesentlichen auf die verringerten Elektrizitäts- und Gasbezugsverbindlichkeiten bei der SWK ENERGIE GmbH zurück. Die sonstigen Verbindlichkeiten entfallen hauptsächlich auf die Stadt Krefeld mit 18.667 TEuro (22%) (Vorjahr 26.147 TEuro) und den SWK Konzern mit 63.804 TEuro 27 Gesamtabschluss 2012 (76%) (Vorjahr 64.698 TEuro). Sie resultieren unter anderem aus Steuerverbindlichkeiten, kreditorische Debitoren und Verbindlichkeiten aus Transferleistungen. Die Verbindlichkeiten aus erhaltenen Anzahlungen gehen mit 21.972 TEuro (54%) (Vorjahr 7.927 TEuro) auf die Stadt Krefeld zurück. Es handelt sich hierbei um noch nicht zweckentsprechend verwendete Gelder aus erhaltenen Anzahlungen. Weiterhin entfallen 18.847 TEuro (46%) (Vorjahr 18.390 TEuro) auf erhaltene Anzahlungen bei der Wohnstätte Krefeld Wohnungs-AG. Die Steigerung dieser Position ergibt sich überwiegend aus dem Anstieg der noch nicht aktivierten Sonderposten im Zuge der Aktivierungen fertig gestellter Baumaßnahmen bei der Stadt Krefeld. 5. Passiver Rechnungsabgrenzungsposten Diese Position entfällt größtenteils auf die Stadt Krefeld mit 50.282 TEuro (85%) (Vorjahr 47.750 TEuro) und beinhaltet im Wesentlichen die abgegrenzten Friedhofsgebühren. 28 Gesamtabschluss 2012 III. Erläuterungen zur Gesamtergebnisrechnung Die Gliederung der Gesamtergebnisrechnung erfolgt grundsätzlich nach dem im Muster zu § 49 in Verbindung mit § 38 GemHVO NRW vorgegebenen Gliederungsschema. Diese Gliederung wurde erweitert durch die Position „Erträge aus der EquityKonsolidierung“, auf der die Aufwendungen und Erträge aus der Equity Konsolidierung gemäß § 50 Absatz 3 GemHVO in Verbindung mit § 312 Absatz 4 Satz 2 HGB auf einer Position ausgewiesen werden. Außerdem wurde die Position „Gesamtjahresergebnis des Konzerns Stadt Krefeld“ ergänzt, welche dem „Gesamtjahresergebnis“ in der Gesamtbilanz entspricht. Die Ergebnissituation ist nachstehend zusammengefasst dargestellt: Bezeichnung 2012 2011 TEuro TEuro + Ordentliche Gesamterträge 1.749.581 1.748.765 - Ordentliche Gesamtaufwendungen 1.742.506 1.761.450 = Ordentliches Gesamtergebnis 7.075 -12.685 + Gesamtfinanzergebnis -32.286 -29.922 + Außerordentliches Gesamtergebnis -153 -662 = Gesamtjahresergebnis -25.364 -43.269 1.534 1.511 -26.899 -44.780 = Anderen Gesellschaftern zuzurechnendes Ergebnis Gesamtjahresergebnis des Konzerns Stadt Krefeld 29 Gesamtabschluss 2012 Ordentliche Erträge Die ordentlichen Erträge stellen sich wie folgt dar: 2012 Anteil 2011 Anteil TEuro % TEuro % + Steuern und ähnliche Abgaben 281.412 16% 275.619 16% + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 169.084 10% 162.505 9% 8.822 1% 7.627 0% 127.450 7% 130.752 7% 1.037.612 59% 1.054.111 60% + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 47.407 4% 39.545 3% + Sonstige ordentliche Erträge 63.213 4% 66.410 4% + Aktivierte Eigenleistungen 12.668 1% 12.809 1% 1.913 0% -612 0% 1.749.581 100% 1.748.765 100% Bezeichnung + Sonstige Transfererträge + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte + Privatrechtliche Leistungsentgelte +/- Bestandsveränderungen = Ordentliche Gesamterträge Die Steuern und ähnliche Abgaben, Zuwendungen und allgemeine Umlagen sowie sonstigen Transfererträge basieren vollständig auf dem Ergebnis der Stadt Krefeld. Im Zuge der Konsolidierungsarbeiten sind Gewerbe- und Grundsteuerträge, die den Unternehmen des Vollkonsolidierungskreises zuzuordnen waren, eliminiert worden. Im Vergleich zum Jahresabschluss der Stadt Krefeld (288.383 TEuro) führt dies im Gesamtabschluss zu verringerten Erträgen (6.971 TEuro) aus Steuern und ähnlichen Abgaben. Die öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte entfallen auf die Stadt Krefeld in Höhe von 73.493 TEuro (58%) (Vorjahr 77.626 TEuro), z.B. aus Benutzungs- und Verwaltungsgebühren. Hinzu kommen Leistungsentgelte von der Stadtentwässerung Krefeld in Höhe von 53.956 TEuro (42%) (Vorjahr 53.126 TEuro) z.B. aus Abwassergebühren. Die privatrechtlichen Leistungsentgelte wurden in Höhe von 970.113 TEuro (93%) vom SWK Konzern erwirtschaftet. Auf die SWK ENERGIE GmbH entfallen allein 669.719 TEuro (65%) (Vorjahr 685.843 TEuro). Die Kostenerstattungen und Kostenumlagen stammen wie im Vorjahr zu 99% von der Stadt Krefeld und resultieren z.B. aus Kostenerstattungen vom Land. Ein Anteil von 20.918 TEuro (33%) (Vorjahr 34%) der sonstigen ordentlichen Erträge wurde von der Stadt Krefeld erzielt, auf den SWK Konzern entfallen insgesamt 38.698 TEuro (62%) (Vorjahr 57%). 30 Gesamtabschluss 2012 Ordentliche Aufwendungen Die ordentlichen Aufwendungen stellen sich wie folgt dar: Bezeichnung - Personalaufwendungen - Versorgungsaufwendungen - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 2012 Anteil 2011 Anteil TEuro % TEuro % 296.044 17% 293.701 17% 31.806 2% 35.683 2% 882.964 51% 887.372 50% - Bilanzielle Abschreibungen 116.570 7% 127.777 7% - Transferaufwendungen 217.939 13% 207.421 12% - Sonstige ordentliche Aufwendungen 197.182 11% 209.497 12% 1.742.506 100% 1.761.450 100% = Ordentliche Gesamtaufwendungen Die Personalaufwendungen sind in Höhe von 153.724 TEuro (52%) (Vorjahr 157.776 TEuro) der Stadt Krefeld zuzuordnen. Auf den SWK Konzern entfallen Aufwendungen in Höhe von 132.841 TEuro (45%) (126.171 TEuro) in 2012, die im Wesentlichen auf einen geänderten Ausweis der EGN Entsorgungsgesellschaft Niederrhein mbH im Gesamtabschluss zurückzuführen sind. Bei den Versorgungsaufwendungen beläuft sich der städtische Anteil auf 27.413 TEuro (86%) (Vorjahr 26.857 TEuro) und der des SWK Konzerns auf 3.897 TEuro (12%). Die Veränderung geht im Wesentlichen auf einen geänderten Ausweis der EGN Entsorgungsgesellschaft Niederrhein mbH im Gesamtabschluss zurück. Die im Gesamtabschluss in entscheidendem Maß ergebnisprägenden Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen sind mit einem Anteil von 796.543 TEuro (90%) (Vorjahr 798.047) beim SWK Konzern angefallen. Die bilanziellen Abschreibungen verteilen sich mit 44.624 TEuro (38%) (Vorjahr 53.074 TEuro) auf die Stadt Krefeld und mit 57.362 TEuro (49%) (Vorjahr 52.526 TEuro) auf den SWK Konzern, wobei sich die Verringerung insbesondere auf die Entwicklung im Jahresabschluss der Stadt Krefeld zurückführen lässt. Den Abschreibungen stehen planmäßige Teilauflösungen von Investitionszuschüssen und -zulagen (Sonderposten) gegenüber. Die Transferaufwendungen sind vollständig auf die Stadt Krefeld zurückzuführen. Hierzu zählen insbesondere die Umlage an den Landschaftsverband Rheinland, die Sozialhilfe sowie die Jugendhilfe. Die sonstigen ordentlichen Aufwendungen entfallen mit 102.189 TEuro (52%) (Vorjahr 102.289 TEuro) auf die Stadt Krefeld und sind im Wesentlichen auf Kosten der Unter- 31 Gesamtabschluss 2012 kunft zurückzuführen. Die Veränderung in dieser Position ist im Wesentlichen auf entsprechende Entwicklungen bei den Betrieben innerhalb des SWK Konzerns zurückzuführen, auf den insgesamt 88.078 TEuro (44%) (Vorjahr 101.196 TEuro) entfallen. Gesamtfinanzergebnis Das Gesamtfinanzergebnis ist nachstehend dargestellt: Bezeichnung + Finanzerträge + Erträge aus der Equity Konsolidierung - Finanzaufwendungen = Gesamtfinanzergebnis 2012 2011 TEuro TEuro 6.262 11.037 848 2.965 39.395 43.924 -32.286 -29.922 Das negative Gesamtfinanzergebnis ist insbesondere geprägt durch Zinsaufwendungen von insgesamt 39.268 TEuro (Vorjahr 43.545 TEuro). Von diesen Zinsaufwendungen entfallen 13.166 TEuro (34%) (Vorjahr 17.108 TEuro) auf die Stadt Krefeld, 9.861 TEuro (25%) (Vorjahr 10.173 TEuro) auf den SWK Konzern, 5.548 TEuro (14%) (Vorjahr 5.601 TEuro) auf die Wohnstätte Krefeld Wohnungs-AG sowie 9.586 TEuro (24%) (Vorjahr 9.514 TEuro) auf die Stadtentwässerung Krefeld. Die Finanzerträge gehen insbesondere auf Zinserträge sowie sonstige Finanzerträge innerhalb des SWK Konzerns zurück. Aus den Arbeiten am Gesamtabschluss zum 31.12.2012 ergibt sich ein Ertrag aus der Equity Konsolidierung von 848 TEuro (Vorjahr 2.965 TEuro). Hierbei handelt es sich um Erträge aus Überschüssen der Equity konsolidierten, assoziierten Unternehmen, wie z.B. der MVA Weisweiler GmbH & Co. KG und der GEM Gesellschaft für Wertstofferfassung, Wertstoffverwertung und Entsorgung Mönchengladbach mbH. 32 Gesamtabschluss 2012 Außerordentliches Gesamtergebnis Das außerordentliche Gesamtergebnis stellt sich wie folgt dar: Bezeichnung 2012 2011 TEuro TEuro + Außerordentliche Erträge 658 0 - 811 662 -153 -662 Außerordentliche Aufwendungen = Außerordentliches Gesamtergebnis Unter den außerordentlichen Erträgen und außerordentlichen Aufwendungen werden die Vorgänge, die durch die Aufgabenerledigung der Stadt Krefeld oder ihrer Betriebe verursacht wurden, jedoch für den normalen Geschäftsablauf unüblich sind, erfasst. Hierzu zählen Sachverhalte, die ungewöhnlich in der Art, selten vorkommend und von wesentlicher Bedeutung sind. Diese Kriterien müssen kumulativ vorliegen. In 2012 sind bei der GGK Grundstücksgesellschaft der Stadt Krefeld mbh & Co. KG außerordentliche Erträge von 658 TEuro (100%) aufgrund eines gewonnenen Finanzgerichtsprozesses angefallen. Die außerordentlichen Aufwendungen gehen mit 444 TEuro (55%) auf die EGN Entsorgungsgesellschaft Niederrhein mbH, für den auf die Gesellschaft voraussichtlich entfallenden Schadensanteil an einem Brandschaden und mit 368 TEuro (45%) auf die Wohnstätte Krefeld Wohnungs-AG, für Bewertungsanpassungen in Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG), zurück. Anderen Gesellschaftern zuzurechnendes Ergebnis Die Ergebnisanteile der vollzukonsolidierenden Unternehmen, an denen der Konzern Stadt Krefeld nicht zu 100% beteiligt ist, die auf konzernfremde Gesellschafter entfallen, werden hier ausgewiesen und setzen sich wie folgt zusammen: Tochterunternehmen mit Minderheitenanteil 2012 2011 TEuro TEuro Wohnstätte Krefeld Wohnungs-AG 1.379 1.163 Dürener Deponiegesellschaft mbH 138 339 Zoo Krefeld gGmbH -4 9 WFG Wirtschaftsförderungsgesellschaft Krefeld mbH 21 0 1.534 1.511 Anderen Gesellschaftern zuzurechnendes Ergebnis 33 Gesamtabschluss 2012 IV. Erläuterungen zur Gesamtkapitalflussrechnung Die Gesamtkapitalflussrechnung gibt Informationen über die Zahlungsmittelströme und den Zahlungsmittelbestand des Konzerns Stadt Krefeld. Außerdem zeigt sie, wie finanzielle Mittel erwirtschaftet und in welcher Höhe zahlungswirksame Investitionsund Finanzierungsmaßnahmen vorgenommen wurden. Die Gesamtkapitalflussrechnung ist in die Cashflows aus laufender Geschäftstätigkeit, Investitionstätigkeit und Finanzierungstätigkeit strukturiert. Die Gesamtkapitalflussrechnung ist gemäß § 51 Abs. 3 GemHVO unter Beachtung des Deutschen Rechnungslegungsstandards Nr. 2 (DRS 2) in der vom Bundesministerium der Justiz nach § 342 Abs. 2 HGB bekannt gemachten Form in den Anlagen beigefügt. V. Haftungsverhältnisse / sonstige finanzielle Verpflichtungen Nachstehend werden wesentliche Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen aufgezeigt. Für die Wirtschaftsjahre 2013 bis 2017 bestehen im Konzernabschluss der SWK Stadtwerke Krefeld AG Verpflichtungen aus Strombezugsverträgen in Höhe von 697.870 TEuro und für den Zeitraum 2013 bis 2015 aus Erdgasbezugsverträgen in Höhe von 91.157 TEuro. Leasingverträge bestehen zum Stichtag in Höhe von insgesamt 3.330 TEuro, wobei 71 TEuro der Stadt Krefeld und 3.259 TEuro dem Konzernabschluss der SWK Stadtwerke Krefeld AG zuzurechnen sind. Die Laufzeiten liegen im Regelfall zwischen zwei und fünf Jahren. Der Stand der Verpflichtungen aus Miet- und Wartungsverträgen im Konzernabschluss der SWK Stadtwerke Krefeld AG beläuft sich auf 4.315 TEuro. Darüber hinaus bestehen bei der SWK Mobil GmbH sonstige vertragliche Verpflichtungen aus Verträgen in Höhe von 11.299 TEuro, die auf Verträge mit Subunternehmern über die Durchführung von Omnibusfahrten zurückzuführen sind. Das Bestellobligo im Konzernabschluss der SWK Stadtwerke Krefeld AG beläuft sich auf 31.769 TEuro. Seiten der Stadt Krefeld bestehen zum 31.12.2012 Bürgschaften außerhalb des Vollkonsolidierungskreises in Höhe von 2.080 TEuro. Für die EGN Entsorgungsgesellschaft Niederrhein mbH besteht zur Sicherung der Rekultivierung und Nachsorge der Deponien im Rhein-Kreis Neuss eine Bankbürgschaft in Höhe von 47.800 TEuro. Die Bankbürgschaft ist durch einen Avalkredit der SWK Stadt- 34 Gesamtabschluss 2012 werke Krefeld AG in gleicher Höhe rückversichert. Als Sicherheit für den Avalkredit dient eine Festgeldanlage der SWK Stadtwerke Krefeld AG in Höhe von 12.000 TEuro. Des Weiteren bestehen Kontingentverpflichtungen der EGN Entsorgungsgesellschaft Niederrhein mbH zum 31.12.2012 in Höhe von 29.000 TEuro p.a. bei einer Vertragslaufzeit bis November 2017. Darüber hinaus hat die SWK Stadtwerke Krefeld AG dem Kreis Viersen eine selbstschuldnerische Bürgschaft in Höhe von 8.400 TEuro zur Besicherung des Weiterbetriebs, der Rekultivierung und Nachsorge der Deponie Viersen II gestellt. Die SWK ENERGIE GmbH haftet als Gesellschafterin der GEKKO Vorschaltgesellschaft mbH & Co. KG entsprechend ihrem Gesellschafteranteil von 30,49% für die Inanspruchnahme aus der Vertragserfüllungsbürgschaft, die zwischen der GEKKO Vorschaltgesellschaft mbH & Co. KG und der Gemeinschaftskraftwerk Steinkohle Hamm GmbH & Co. KG Essen geschlossen wurde. Die Verpflichtung aus der Vertragserfüllungsbürgschaft beträgt maximal 3.840 TEuro. Im Konzernabschluss der SWK Stadtwerke Krefeld AG besteht gegenüber einer ihrer Beteiligungen eine Einzahlungsverpflichtung in Höhe von 3.892 TEuro. Die EGN Entsorgungsgesellschaft Niederrhein mbH hat gegenüber dem Kreis Viersen für den Kaufpreis der Deponie Brüggen II bis zum Ablauf des Tilgungszeitraums im Jahr 2034 eine Zinsverpflichtung. Einige der im Konsolidierungskreis über den Konzern der SWK Stadtwerke Krefeld AG einbezogenen Unternehmen sind Mitglieder der Rheinischen Zusatzversorgungskasse für Gemeinden und Gemeindeverbände (RZVK) Köln. Durch die RZVK werden Versorgungs- und Versicherungsrenten für Versicherte und deren Hinterbliebene gewährt. Gemäß einem versicherungsmathematischen Gutachten betrug die anteilige Kapitalunterdeckung der RZVK zum 31.12.2012 insgesamt ca. 62.400 TEuro. Hiervon sind 10.100 TEuro durch Rückstellungen gedeckt. Eine Inanspruchnahme für die vorgenannten Verpflichtungen erscheint derzeit nicht wahrscheinlich. Die SWK AG, die SWK ENERGIE GmbH und die SWK MOBIL GmbH sind Mitglieder der Versorgungskasse für die Betriebsangehörigen der ehemaligen Krefelder Verkehrs-AG e. V. (VKK). Die Versorgungskasse hat keine weiteren Mitglieder. Das Kassenvermögen der VKK ist auf Grundlage versicherungsmathematischer Gutachten voll dotiert. Gegenüber dem unter Anwendung der Richttafeln 2005 G von Klaus Heubeck – mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen 15 Jahre, hier 5,04% – errechneten Erfüllungsbetrag der Verpflichtungen gemäß BilMoG (nach der allgemein anerkannten "Projected Unit Credit Method") besteht eine Unterdeckung von insgesamt 31.900 TEuro. Hiervon sind 12.100 TEuro durch Rückstellungen gedeckt. Es verbleibt eine nicht passivierte, nach Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebende Unterdeckung von 19.800 TEuro. 35 Gesamtabschluss 2012 Bei der Stadt Krefeld enthielten die Haushaltssatzungen der vergangenen Haushaltsjahre eine Ermächtigung der Verwaltung zum Abschluss von ergänzenden Verträgen zur Begrenzung von Zinsänderungsrisiken und zur Sicherung der Zinsstruktur. Auf dieser Grundlage sowie im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und der Erlasslage hat die Verwaltung in der Vergangenheit einzelne Geschäfte abgeschlossen. Insbesondere wurde für einen Teil des Kassenkreditbestandes Zinssicherung auf einem Niveau unter dem derzeitigen Marktzins betrieben. Im Bereich der langfristigen Darlehensverbindlichkeiten wurden einzelne Geschäfte zur Sicherung der Zinsstruktur unter Portfoliogesichtspunkten abgeschlossen. Die SWK Stadtwerke Krefeld AG hat zur Absicherung und Fixierung des Diesel- und Heizölpreises für die Jahre 2009 bis 2013 ein SWAP-Geschäft abgeschlossen. Der Buchwert der Dieselderivate beträgt 0,- Euro. Außerdem bestehen bei der SWK Stadtwerke Krefeld AG zum Bilanzstichtag zwei Zinsswapgeschäfte, die insgesamt einen negativen Marktwert von 18.028 TEuro ausweisen. Darüber hinaus wurde bei der Wohnstätte Krefeld Wohnungs-AG ein SWAP zur Absicherung von Zinsrisiken genutzt, der zum 31.12.2012 einen Wert von 461 TEuro zu Lasten der Gesellschaft aufweist. Von den Guthaben bei Kreditinstituten der Wohnstätte Krefeld Wohnungs-AG sind 865 TEuro zugunsten Dritter verpfändet. Bei der Krefelder Baugesellschaft mbH werden Treuhandkonten für Rechnungen von Dritten im Rahmen von Baubetreuungsmaßnahmen und für Wohnungseigentümergemeinschaften geführt. Zum 31.12.2012 betragen die Guthaben auf den Konten 4.061 TEuro. Krefeld, den 08.12.2014 36 Gesamtabschluss 2012 VI. Anlagen zum Anhang Gesamtkapitalflussrechnung 2012 Zahlungsströme 1 2011 Mio. Euro Mio. Euro Gesamtjahresergebnis -25,4 -43,2 102,1 106,0 10,5 18,2 -24,3 -18,7 0,4 10,1 -2,3 22,8 -14,4 10,1 0,0 0,0 46,6 105,2 46,2 24,7 15,7 36,6 103,7 141,3 -41,8 -80,0 Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen 0,0 0,0 Auszahlungen an Unternehmenseigner und 1,2 1,0 0,0 1,8 14,4 0,0 18 = Cashflow aus Finanzierungstätigkeit -15,6 0,9 19 = Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds -10,8 26,0 -1,1 -0,3 21 + Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 158,4 132,7 22 = Finanzmittelfonds am Ende der Periode 146,5 158,4 2 +/- Abschreibungen/Zuschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens 3 +/- Zunahme/Abnahme der Rückstellungen 4 +/- Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen/Erträge 5 +/- Gewinn/Verlust aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens 6 +/- Abnahme/Zunahme der Vorräte, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva, die nicht der Investitionsoder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind 7 +/- Zunahme/Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva, die nicht der Investitionsoder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind 8 +/- Ein- und Auszahlungen aus außergewöhnlichen Posten 9 = Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit 10 Einzahlungen aus Abgängen aus dem Anlagevermögen 11 + Einzahlungen aus Sonderposten 12 - Auszahlungen für Investitionen in das Anlagevermögen 13 = Cashflow aus Investitionstätigkeit 14 15 - Minderheitsgesellschafter 16 + Einzahlungen aus der Begebung von Anleihen und der Aufnahme von (Finanz-) Krediten 17 - Auszahlung aus der Tilgung von Anleihen und (Finanz-) Krediten (= Summe aller Cashflows) 20 +/- Wechselkurs-, konsolidierungskreis- und bewertungsbedingte Änderungen des Finanzmittelfonds 37 Gesamtabschluss 2012 Gesamtverbindlichkeitenspiegel Gesamtbetrag am Art der Verbindlichkeiten 31.12.2012 TEuro 1. Anleihen Gesamtbetrag am mit einer Restlaufzeit von bis zu 1 bis mehr als 1 Jahr 5 Jahre 5 Jahre TEuro TEuro TEuro 31.12.2011 TEuro 0 0 0 0 0 729.694 42.206 129.991 557.497 738.154 414.231 314.231 100.000 0 420.100 1.149 0 244 905 1.176 63.781 63.781 0 0 87.773 6. Sonstige Verbindlichkeiten 84.178 44.447 8.080 31.650 93.359 7. Erhaltene Anzahlungen 40.973 40.973 0 0 26.336 1.334.006 505.638 238.315 590.052 1.366.898 2. Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 3. Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung 4. Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen 5. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 8. Summe aller Verbindlichkeiten 38 Gesamtabschluss 2012 Gesamtabschluss 2012 Stadt Krefeld Gesamtlagebericht 39 Gesamtabschluss 2012 Gesamtlagebericht 1. Einleitung ______________________________________________________ 40 2. Überblick über den Geschäftsverlauf ________________________________ 41 3. Darstellung der Vermögens- und Schuldenlage ________________________ 43 4. Darstellung der Finanz- und Ertragslage ______________________________ 50 5. Chancen und Risiken – Ausblick ____________________________________ 55 6. Mitglieder des Verwaltungsvorstands und des Rates ___________________ 64 1. Einleitung Gemäß § 116 Abs. 1 GO NRW i.V.m. § 49 Abs. 2 GemHVO NRW ist der Gesamtabschluss um einen Gesamtlagebericht zu ergänzen, durch den das im Gesamtabschluss zu vermittelnde Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Gemeinde einschließlich der verselbstständigten Aufgabenbereiche erläutert wird. Der Gesamtlagebericht soll nach § 51 GemHVO dabei einen Überblick über den Geschäftsverlauf des Konzerns Stadt Krefeld geben, sowie Aussagen zur wirtschaftlichen Lage und zur weiteren Entwicklung unter Berücksichtigung von Chancen und Risiken enthalten. Der hiermit vorgelegte Gesamtlagebericht 2012 fasst die wesentlichen Aussagen des Konzernverbundes der Stadt Krefeld komprimiert zusammen. Bei zusätzlichem Informationsbedarf wird hiermit auf die Lageberichte der Einzelabschlüsse von Stadt und Konzernbetriebe, auf den Konzernlagebericht des SWK Konzerns und den Beteiligungsbericht der Stadt Krefeld verwiesen. Die im Lagebericht des Gesamtabschlusses 2012 abgebildeten Erkenntnisse basieren auf dem Stand der geprüften Jahresabschlüsse der Stadt, der jeweiligen Unternehmen und des Konzerns SWK AG dar. Die in den Gesamtabschluss des Konzerns Stadt Krefeld einbezogenen Unternehmen sind tätig in den Bereichen des Verkehrs, der Ver- und Entsorgung, des Wohnungsbaus und der Wohnungsverwaltung, der Wirtschaftsförderung und Stadtentwicklung, der Kultur und Bildung sowie den Bereichen Gesundheit und Soziales. Diese Unternehmen sollen vorrangig der Erfüllung städtischer Pflichtaufgaben und freiwilliger Selbstverpflichtungen dienen. 40 Gesamtabschluss 2012 2. Überblick über den Geschäftsverlauf Die Ergebnisentwicklung bei der Stadt Krefeld liegt für das Jahr 2012 nahezu auf Planniveau und führt die positive Entwicklung des vergangenen Jahres fort. Bei der Stadt Krefeld konnte eine deutliche Verbesserung des Jahresergebnisses erzielt werden. Trotz diverser Haushaltsverschlechterungen, insbesondere der Rückgang der Gewerbesteuer, die Nichtumsetzung von geplanten Maßnahmen des Haushaltssicherungskonzeptes und Mehrbelastungen im Sozial- und Jugendbereich, war im Ergebnis eine Kompensation möglich. Dazu hat in nicht unerheblichem Maße das Finanzergebnis beigetragen. Auch in 2012 partizipierten die städtischen Unternehmen erneut von der zwar schwachen, aber stetigen Belebung der Wirtschaft. Sie konnten sowohl als Arbeitgeber als auch als Auftraggeber einen fühlbaren Beitrag zur Stärkung des Wirtschaftsraumes Krefeld beitragen. Dennoch zeichnete sich in 2012 insgesamt im Vergleich zum Berichtsjahr 2011 eine deutlich geringere Zunahme der Wirtschaftsleistung ab. Insbesondere in Krefeld hat sich die Wirtschaft deutlich unter dem Bundesdurchschnitt entwickelt. Das Gesamtjahresergebnis des Konzerns Stadt Krefeld, unter Berücksichtigung des Ergebnisanteils konzernfremder Gesellschaften in Höhe von 1,5 Mio. Euro (Vorjahr 1,5 Mio. Euro), belief sich in 2012 auf -26,9 Mio. Euro und hat sich damit im Vergleich zum Vorjahresergebnis von -44,8 Mio. Euro um 17,9 Mio. Euro verbessert. Aus Sicht des Konzerns Stadt Krefeld waren in 2012 folgende Themen von besonderer Bedeutung:  Bei der Stadt Krefeld wurden Vorbereitungen für die Aufstellung des Doppelhaushalts 2013/2014 getroffen. Das Haushaltssicherungskonzept sah den Haushaltsausgleich für 2014 vor, was sich in 2013 als nicht haltbar erwiesen hat.  Der Beginn der Arbeiten am Jahresabschluss 2012 der Stadt Krefeld verspätete sich insbesondere durch die Umstellung der Buchungssoftware und den Abschluss der Prüfung der Eröffnungsbilanz der Stadt Krefeld zum 01.01.2008 durch die Gemeindeprüfungsanstalt des Landes NRW (GPA).  Das Projekt „Neubau der Hauptfeuer- und Rettungswache in Form eines ÖPPModells“ wurde fortgesetzt.  Es wurden Vorbereitungen zur Umsetzung der Grundsatzentscheidung des Rates der Stadt Krefeld zur Sanierung des Stadthauses vorangetrieben.  Das Bildungs- und Teilhabepaket wurde von der Stadt Krefeld umgesetzt.  Die kommunale Versorgungswirtschaft und damit auch der SWK Konzern standen in 2012 teilweise unter schwierigen Rahmenbedingungen. Starker Preisdruck in den Geschäftsfeldern Energie und Entsorgung führte zu Ergebnisrückgängen. 41 Gesamtabschluss 2012       Das von der SWK Stadtwerke Krefeld AG geförderte Forschungszentrum für Energiemanagement und Energietechnik an der Hochschule Niederrhein nahm seine Tätigkeit auf. Der Konzernumsatz blieb knapp unter dem Spitzenwert des Vorjahres. Die SWK Energie GmbH hat 2012 beschlossen, die bisher extern vergebenen Aufgaben der Call-Center-Funktion auf ihre Tochtergesellschaft DYNERGIO SERVICE GmbH, Krefeld, zu verlagern. Die seit dem Geschäftsjahr 2011 von der Krefelder Baugesellschaft mbH bewirtschafteten Teile des Geländes der Galopprennbahn Krefeld (Pferderennbahn, Trainingsbereich und Golfplatz) erwirtschaftete einen positiven Deckungsbeitrag. Es wird eine Fortsetzung der Entwicklung erwartet. Von der Krefelder Baugesellschaft mbH werden die Objekte Ostwall 148 – 152 freigezogen, um die Grundstücke mit einem Gewerbeobjekt neu zu bebauen. Auf den Grundstücken des Objektes Petersstr. 123 soll im Jahr 2014 das neue Verwaltungsgebäude der Wohnstätte Krefeld Wohnungs-AG errichtet werden. Im Berichtsjahr 2012 erfüllte die Wohnstätte Krefeld Wohnungs-AG ihre wohnungswirtschaftlichen Aufgaben unter Berücksichtigung angemessener Preise für die Überlassung von Wohnungen und der Bildung ausreichender Rücklagen. Das Bauprojekt „Gorillagarten“, dass einen Neubau einer Innen- und Außenanlage vorsah, wurde von der Zoo Krefeld gGmbH umgesetzt. Die Fertigstellung und Eröffnung erfolgte im Frühjahr 2012. 42 Gesamtabschluss 2012 3. Darstellung der Vermögens- und Schuldenlage Die Vermögens- und Schuldenlage stellt sich zum 31.12.2012 im Vergleich zum 31.12.2011 wie folgt dar: 31.12.2012 31.12.2011 Veränderung Aktiva TEuro TEuro 2.958.038 3.003.003 -44.964 10.069 9.794 274 2.821.827 2.850.359 -28.532 211.643 214.280 -2.637 1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 1.061.244 1.081.738 -20.494 1.2.3 Infrastrukturvermögen 1.077.495 1.081.119 -3.624 3.211 669 2.542 1 Anlagevermögen 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 1.2 Sachanlagen 1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 1.2.4 Bauten auf fremdem Grund und Boden 1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler TEuro 74.803 74.955 -152 317.425 330.324 -12.900 1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 40.573 39.976 597 1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 35.434 27.298 8.136 126.143 142.849 -16.706 3.891 3.699 191 1.3.2 Anteile an assoziierten Unternehmen 58.864 63.358 -4.494 1.3.3 Übrige Beteiligungen 12.874 12.442 433 0 0 0 1.3.5 Wertpapiere des Anlagevermögens 18.858 22.874 -4.016 1.3.6 Ausleihungen 31.655 40.476 -8.821 363.162 372.356 -9.194 58.134 54.747 3.388 2.1.1 Roh- Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren 24.083 22.928 1.155 2.1.2 Geleistete Anzahlungen 17.383 16.819 565 2.1.3 Grundstücke des Umlaufvermögens 16.667 15.000 1.668 1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 1.3 Finanzanlagen 1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 1.3.4 Sondervermögen 2. Umlaufvermögen 2.1 Vorräte 2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 2.2.1 Forderungen 2.2.2 Sonstige Vermögensgegenstände 2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens 2.4 Liquide Mittel 3. Aktive Rechnungsabgrenzung Summe 43 156.022 157.913 -1.891 132.124 129.614 2.510 23.899 28.299 -4.400 2.457 1.263 1.194 146.549 158.434 -11.885 14.635 15.061 -426 3.335.836 3.390.420 -54.584 Gesamtabschluss 2012 31.12.2012 31.12.2011 Veränderung Passiva TEuro TEuro TEuro 1. Eigenkapital 655.504 683.187 -27.683 1.1 Allgemeine Rücklagen 697.008 801.314 -104.306 1.2 Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung -55.316 -54.277 -1.040 1.3 Ergebnisvortrag -60.245 60.245 1.4 Gesamtjahresergebnis -26.899 -44.780 17.882 1.5 Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter 40.710 41.175 -465 2. Sonderposten 561.798 570.422 -8.624 2.1 für Zuwendungen 421.512 435.824 -14.311 2.2 für Beiträge 115.998 115.421 577 2.3 für den Gebührenausgleich 11.186 8.046 3.140 2.4 Sonstige Sonderposten 13.102 11.132 1.970 3. Rückstellungen 725.496 715.039 10.457 3.1 Pensionsrückstellungen 496.037 485.339 10.699 3.2 Rückstellung für Deponien und Altlasten 93.917 97.639 -3.722 3.3 Instandhaltungsrückstellungen 6.650 6.899 -249 3.4 Sonstige Rückstellungen 128.892 125.162 3.729 1.334.006 1.366.898 -32.892 0 0 0 4. Verbindlichkeiten 4.1 Anleihen 4.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 729.694 738.154 -8.460 4.3 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung 414.231 420.100 -5.870 4.4 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen 1.149 1.176 -26 wirtschaftlich gleichkommen 4.5 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 63.781 87.773 -23.992 4.7 Sonstige Verbindlichkeiten 84.178 93.359 -9.181 4.8 Erhaltene Anzahlungen 40.973 26.336 14.638 5. Passive Rechnungsabgrenzung 59.032 54.874 4.159 3.335.836 3.390.420 -54.584 Summe 44 Gesamtabschluss 2012 Das Verhältnis der einzelnen Bilanzpositionen zur Bilanzsumme ist am 31.12.2012 unverändert zum Vorjahr und wird im Folgenden dargestellt: PASSIVA AKTIVA Passive Rechnungsabgrenzung 1% Umlaufvermögen 11% Eigenkapital 19% Aktive Rechnungsabgrenzung 0% Verbindlichkeiten 40% Sonderposten 17% Anlagevermögen 89% Rückstellungen 22% Wie nachfolgend dargestellt ist die Bilanzsumme im Gesamtabschluss 2012 erstmalig zu den vorangegangenen Jahren rückläufig (in TEuro): 3.400.000 3.390.420 3.362.094 3.350.000 3.335.836 3.300.000 3.254.113 3.250.000 01.01.2010 31.12.2010 31.12.2011 45 31.12.2012 Gesamtabschluss 2012 Aktiva Die Aktivseite der Gesamtbilanz ist im Wesentlichen geprägt durch das Anlagevermögen (89% der Bilanzsumme). Die Entwicklung des Anlagevermögens stellt sich wie folgt dar (in TEuro): 3.050.000 3.003.003 3.000.000 2.977.571 2.958.038 2.950.000 2.912.396 2.900.000 01.01.2010 31.12.2010 31.12.2011 31.12.2012 Im Verhältnis zur Bilanzsumme hat das Anlagevermögen seit dem 01.01.2010 nur geringfügige Veränderungen erfahren. Geprägt ist das Anlagevermögen insbesondere durch das Sachanlagevermögen und hier im Wesentlichen durch die bebauten Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte sowie das Infrastrukturvermögen (jeweils 32%), die deutlich durch das städtische Zahlenwerk geprägt werden. Die Infrastrukturquote (Infrastrukturvermögen im Verhältnis zur Bilanzsumme) stellt sich im Zeitverlauf wie folgt dar: 01.01.2010 31.12.2010 31.12.2011 31.12.2012 31,35% 31,10% 31,89% 32,30% Infrastrukturquote Der Anlagendeckungsgrad 2 ist über die Jahre stabil geblieben. Er verdeutlicht, inwiefern das Anlagevermögen langfristig finanziert ist. Aufgrund der erstmaligen Aufstellung des Gesamtabschlusses zum 31.12.2010, liegen zum 01.01.2010 nicht alle für die Berechnung des Anlagendeckungsgrades 2 notwendigen Daten vor: 31.12.2010 31.12.2011 31.12.2012 80,91% 80,42% 80,22% Anlagendeckungsgrad 2 46 Gesamtabschluss 2012 Das Umlaufvermögen stellt rund 11% der Bilanzsumme dar. Hiervon entfallen ca. 43% auf Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände. Gemessen an der Bilanzsumme von rund 3,3 Mrd. Euro beträgt der Anteil der Forderungen rund 5%. Im Vergleich zum Vorjahr ist das Umlaufvermögen leicht gesunken, was im Wesentlichen auf die verringerten Liquiden Mittel der Stadt Krefeld und des SWK Konzerns zurückzuführen ist. Passiva Die Zusammensetzung der Passivseite der Gesamtbilanz im Zeitablauf seit dem 01.01.2010 sieht wie folgt aus: 100% 90% 80% 38,92% 40,44% 40,32% 39,99% 20,48% 20,73% 21,09% 21,75% 16,96% 16,43% 16,82% 16,84% 22,11% 20,91% 20,15% 19,65% 01.01.2010 31.12.2010 31.12.2011 31.12.2012 70% 60% 50% 40% 30% 20% 10% 0% Eigenkapital Sonderposten Rückstellungen Verbindlichkeiten Passive Rechnungsabgrenzungsposten Das Eigenkapital zum 31.12.2012 ist im Vergleich zum Vorjahr auf 655.504 TEuro gesunken. Die Entwicklung seit dem 01.01.2010 stellt sich folgendermaßen dar (in TEuro): 750.000 719.552 702.847 700.000 683.187 655.504 650.000 01.01.2010 31.12.2010 31.12.2011 47 31.12.2012 Gesamtabschluss 2012 Die Entwicklung der Eigenkapitalquote 1 (Eigenkapital zur Bilanzsumme) und Eigenkapitalquote 2 (Eigenkapital und Sonderposten mit Eigenkapitalcharakter zur Bilanzsumme) stellt sich wie folgt dar: 40,00% 38,43% 36,78% 36,41% 35,76% 35,00% 30,00% 25,00% 22,11% 20,91% 20,15% 20,00% 19,65% 15,00% 01.01.2010 31.12.2010 31.12.2011 Eigenkapitalquote 1 31.12.2012 Eigenkapitalquote 2 Das Eigenkapital erfährt infolge der Jahresfehlbeträge eine wesentliche Veränderung. Die Entwicklung des Gesamtjahresergebnisses des Konzerns Stadt Krefeld seit 2010 ist nachfolgend dargestellt (in TEuro): 2010 2011 2012 -26.899 -44.780 -60.245 48 Gesamtabschluss 2012 Im Bereich der Verbindlichkeiten dominieren insbesondere die Verbindlichkeiten aus Krediten mit insgesamt 1,1 Mrd. Euro. Während der Anteil an Krediten zur Liquiditätssicherung beinahe vollständig dem Jahresabschluss der Stadt Krefeld zuzurechnen ist, stellt der städtische Anteil bei den Investitionskrediten lediglich 26% dar. Im Vergleich zum Vorjahr sind die Kreditverbindlichkeiten leicht gesunken. Insgesamt konnten die mittel- und langfristigen Kreditverbindlichkeiten im Einzelabschluss der Stadt Krefeld leicht verringert werden. Die Entwicklung der Verbindlichkeiten aus Krediten ist nachfolgend dargestellt (in TEuro): 800.000 752.351 750.000 738.154 729.694 717.622 700.000 650.000 600.000 550.000 500.000 450.000 420.100 414.231 31.12.2011 31.12.2012 402.213 400.000 368.601 350.000 01.01.2010 31.12.2010 Verb. aus Krediten für Investitionen Verb. aus Krediten zur Liquiditätssicherung 49 Gesamtabschluss 2012 4. Darstellung der Finanz- und Ertragslage Finanzlage Die Finanzlage des Konzerns Stadt Krefeld für das Jahr 2012 ist nachfolgend zusammengefasst dargestellt: Bezeichnung +/- Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit +/+/= +/- 2012 2011 Mio. Euro Mio. Euro 46,6 105,2 Cashflow aus Investitionstätigkeit -41,8 -80,0 Cashflow aus Finanzierungstätigkeit -15,6 0,9 Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds -10,8 26,0 -1,1 -0,3 Änderungen des Finanzmittelfonds + Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 158,4 132,7 = Finanzmittelfonds am Ende der Periode 146,5 158,4 Neben dem Cashflow aus Investitionstätigkeit ist in 2012 erstmalig auch der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit negativ. Durch den ebenfalls rückläufigen Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit kann dies in 2012 nicht kompensiert werden, so die zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds in 2012 ebenfalls in Höhe von 10,8 Mio. Euro negative ist. Der Finanzmittelfonds am Ende der Periode entspricht den Liquiden Mittel des Konzerns Stadt Krefeld zum 31.12.2012. Ertragslage Das auf den Konzern Stadt Krefeld entfallende Ergebnis des Jahres 2012 ist der nachstehenden Tabelle zu entnehmen: Bezeichnung 2012 2011 TEuro TEuro + Ordentliche Gesamterträge 1.749.581 1.748.765 - Ordentliche Gesamtaufwendungen 1.742.506 1.761.450 7.075 -12.685 -32.286 -29.922 -153 -662 -25.364 -43.269 1.534 1.511 -26.899 -44.780 = Ordentliches Gesamtergebnis + Gesamtfinanzergebnis + Außerordentliches Gesamtergebnis = Gesamtjahresergebnis - Anderen Gesellschaftern zuzurechnendes Ergebnis = Gesamtjahresergebnis des Konzerns Stadt Krefeld 50 Gesamtabschluss 2012 Im Vergleich zum Vorjahr hat sich das Gesamtjahresergebnis um 17.882 TEuro auf insgesamt -26.899 TEuro verbessert. Diese Entwicklung kann zum Teil auf die Ergebnisverbesserung im städtischen Jahresabschluss zurückgeführt werden. Insgesamt dominiert weiterhin der Verlust aus dem Jahresabschluss der Stadt Krefeld das Gesamtergebnis. Ordentliche Gesamterträge 2012 Anteil 2011 Anteil TEuro % TEuro % + Steuern und ähnliche Abgaben 281.412 16% 275.619 16% + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 169.084 10% 162.505 9% 8.822 1% 7.627 0% 127.450 7% 130.752 7% 1.037.612 59% 1.054.111 60% + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 47.407 4% 39.545 3% + Sonstige ordentliche Erträge 63.213 4% 66.410 4% + Aktivierte Eigenleistungen 12.668 1% 12.809 1% 1.913 0% -612 0% 1.749.581 100% 1.748.765 100% Bezeichnung + Sonstige Transfererträge + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte + Privatrechtliche Leistungsentgelte +/- Bestandsveränderungen = Ordentliche Gesamterträge Die ordentlichen Gesamterträge des Jahres 2012 werden, wie in den Vorjahren, insbesondere geprägt durch die Erträge für privatrechtliche Leistungsentgelte. Diese werden zum größten Teil von der SWK ENERGIE GmbH (65%) und der EGN Entsorgungsgesellschaft Niederrhein mbH (18%) zum Gesamtjahresergebnis beigesteuert. Hauptsächlich ist die Verringerung auf Umsatzrückgänge aus geringeren Stromerlösen bei der SWK ENERGIE GmbH zurückzuführen. Die übrigen bedeutenden Ertragspositionen stellen Steuern sowie Zuwendungen dar. Diese werden beinahe vollständig von der Stadt Krefeld realisiert. Beide Positionen haben sich in 2012 positiv entwickelt. Auf diese Entwicklung kann die Stadt Krefeld jedoch nur begrenzt Einfluss nehmen, da beide Positionen in hohem Maße von der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen Lage abhängig sind. 51 Gesamtabschluss 2012 Ordentliche Gesamtaufwendungen Bezeichnung - Personalaufwendungen - Versorgungsaufwendungen - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 2012 Anteil 2011 Anteil TEuro % TEuro % 296.044 17% 293.701 17% 31.806 2% 35.683 2% 882.964 51% 887.372 50% - Bilanzielle Abschreibungen 116.570 7% 127.777 7% - Transferaufwendungen 217.939 13% 207.421 12% - Sonstige ordentliche Aufwendungen 197.182 11% 209.497 12% 1.742.506 100% 1.761.450 100% = Ordentliche Gesamtaufwendungen Die ordentlichen Gesamtaufwendungen sind im Wesentlichen geprägt von den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, die weiterhin im Schwerpunkt Aufwendungen für Strom- und Gasbezug bei der SWK ENERGIE GmbH darstellen. Die Verringerung dieser Position ist größtenteils von der entsprechenden Entwicklung im SWK Konzern bestimmt. Hier liegen niedrigere Aufwendungen, insbesondere bei Reparatur-, Dienstund Fremdleistungsaufwand, beim Beratungsaufwand sowie beim Aufwand für Energieund Wasserverbrauch in diversen Gesellschaften vor. Von den Personalaufwendungen entfallen rund 52% auf die Stadt Krefeld. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich das Verhältnis zwischen der Personalintensität im Gesamtabschluss des Konzerns Stadt Krefeld (17%) zum Jahresabschluss der Stadt Krefeld (23%) erneut nicht verändert. Damit hat der Personalaufwand im Gesamtabschluss, gemessen an den gesamten ordentlichen Aufwendungen, weiterhin einen deutlich niedrigeren Anteil als im Jahresabschluss der Stadt Krefeld. Im Gegensatz zu 2011 konnten die Personalaufwendungen in 2012 auf Seiten der Stadt Krefeld jedoch leicht verringert werden. Dem stehen jedoch Steigerungen im SWK Konzern entgegen. Die bilanziellen Abschreibungen verteilen sich im Wesentlichen auf die Stadt Krefeld und den SWK Konzern. Die Transferaufwendungen sind vollständig der Stadt Krefeld zuzuordnen. Im Gegensatz zum Jahresabschluss (32%) beläuft sich die Transferaufwandsquote im Gesamtabschluss daher auf lediglich 13% und liegt damit etwa im gleichen Bereich wie im Vorjahr. 52 Gesamtabschluss 2012 Ordentliches Gesamtergebnis Das ordentliche Gesamtergebnis hat sich seit 2010 folgendermaßen entwickelt (in TEuro): 7.075 2010 2011 2012 -12.685 -29.682 In 2012 werden im Konzern der Stadt Krefeld die ordentlichen Aufwendungen erstmals vollständig durch die ordentlichen Erträge gedeckt. Damit hat sich in 2012 nicht nur die positive Entwicklung der Vorjahre fortgesetzt, sondern erstmalig wurde ein positives ordentliches Gesamtergebnis erzielt. Der Aufwandsdeckungsgrad (ordentliche Aufwendungen zu ordentlichen Erträgen) im Zeitverlauf sieht wie folgt aus: 101,00% 100,41% 100,00% 99,28% 99,00% 98,19% 98,00% 2010 2011 2012 Gesamtfinanzergebnis Prägend für das Gesamtjahresergebnis ist das negative Gesamtfinanzergebnis von -32.286 TEuro (Vorjahr -29.922 TEuro). Bezeichnung + Finanzerträge + Erträge aus der Equity Konsolidierung - Finanzaufwendungen = Gesamtfinanzergebnis 2012 2011 TEuro TEuro 6.262 11.037 848 2.965 39.395 43.924 -32.286 -29.922 53 Gesamtabschluss 2012 Dies resultiert hauptsächlich aus den weiterhin hohen Zinsaufwendungen im Gesamtabschluss von 39.268 TEuro (Vorjahr 43.545 TEuro), die zu 34% auf die Stadt Krefeld, zu 24% auf die Stadtentwässerung Krefeld, zu 25% auf den SWK Konzern, zu 14% auf die Wohnstätte Krefeld Wohnungs-AG und zu 3% auf sonstige Unternehmen zurückzuführen sind. Insgesamt gab es eine Reduzierung von rund 11% der Zinsaufwendungen, die auf entsprechende Verbesserung im Jahresabschluss der Stadt Krefeld zurückzuführen sind und ihre Ursache unter anderem in günstigeren Konditionen bei Prolongationen und dem weiterhin günstigen Zinsniveau haben. Gesamtergebnis der laufenden Geschäftstätigkeit Rechnerisch ergibt sich ein Gesamtergebnis der laufenden Geschäftstätigkeit von -25.211 TEuro (Vorjahr: -42.608 TEuro). Bezeichnung + Ordentliches Gesamtergebnis + Gesamtfinanzergebnis = Gesamtergebnis der laufenden Geschäftstätigkeit 2012 2011 TEuro TEuro 7.075 -12.685 -32.286 -29.922 -25.211 -42.608 54 Gesamtabschluss 2012 5. Chancen und Risiken – Ausblick Zunächst wird auf Chancen und Risiken, die die Stadt Krefeld betreffen, eingegangen. Der vom Rat der Stadt Krefeld am 07.05.2013 verabschiedete Doppelhaushalt 2013/2014 und das zugehörige Haushaltssicherungskonzept wurden der Bezirksregierung zur Genehmigung vorgelegt. Die ursprüngliche Planung sah das erstmalige Erreichen des Haushaltsausgleichs in 2014 vor. In 2013 zeichneten sich dann jedoch insbesondere im Bereich der Gewerbesteuer Entwicklungen ab, die deutlich von den Planwerten abwichen. Auch die vorgesehenen Konsolidierungsmaßnahmen konnten nicht vollumfänglich umgesetzt werden. Aufgrund dieser Haushaltsverschlechterungen ist das Ziel des Haushaltsausgleichs im Jahr 2014 nicht mehr zu realisieren, so dass die Genehmigung im Oktober 2013 versagt wurde. Die Stadt Krefeld befindet sich damit in den Jahren 2013 und 2014 im Nothaushaltsrecht. Nach § 82 GO sind damit nur Aufwendungen oder Auszahlungen legitim, zu denen die Stadt Krefeld rechtlich verpflichtet ist oder die für die Fortführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind. Die Vorgabe, ein genehmigungsfähiges Haushaltssicherungskonzept aufzustellen, ist abhängig von den weiteren Konsolidierungsbemühungen der Stadt Krefeld. Hier ist es entscheidend, neues Konsolidierungspotential aufzuzeigen sowie die bereits im Haushaltssicherungskonzept dargestellten Konsolidierungsmaßnahmen konsequent umzusetzen. Während bislang trotz des Haushaltssicherungskonzeptes 2010 bis 2014 das städtische Leistungsangebot weitgehend aufrechterhalten werden konnte, werden neue Überlegungen das Schließen von Einrichtungen und strukturelle Eingriffe nicht ausschließen können. Dies betrifft auch die Gewährung städtischer Zuschüsse an Vereine und Verbände. Hier hat bereits im Dezember 2013 eine differenzierte Überprüfung mit der Bildung von Schwerpunkten stattgefunden, im Zuge derer der Rat eine Kürzung um mehr als 600 T Euro beschlossen hat. Dies bedeutet im Bereich der rein freiwilligen Zuschussleistungen eine Reduzierung um mehr als 30%. Kritische Erfolgsfaktoren sind auch die vom Land NRW vorzugebenden Zahlen zu den Gemeindefinanzierungsgesetzen der künftigen Jahre sowie die Ergebnisse des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“. Sollten sich die Steigerungsraten für Krefeld nicht wie bislang prognostiziert entwickeln, werden sich weder die geplanten Zuweisungen – insbesondere Schlüsselzuweisungen – noch das geplante Steueraufkommen realisieren lassen. Hinzu kommt, dass sich aus dem Koalitionsvertrag der rot-grünen Landesregierung NRW eine Vielzahl von Wünschen wie z.B. Ausbau von Familienzentren, von frühkindlichen Betreuungsplätzen und von Ganztagsschulen, Inklusion in Kindertagesstätten 55 Gesamtabschluss 2012 und Schulen etc. ergeben, die durch die Kommunen wahrgenommen werden sollen. Aussagen zur Finanzierung dieser Wünsche fehlen jedoch in der Koalitionsvereinbarung. Ebenso soll eine Vielzahl von Landesförderprogrammen dahingehend überprüft werden, ob sie auf eine Darlehensvergabe durch die Landesbank NRW umgestellt werden können. Insofern besteht nach wie vor die Gefahr, dass bisher eingeplante Landesförderungen zukünftig wegfallen. Vor dem Hintergrund der nach wie vor schwierigen Haushaltslage besteht weiterhin die Notwendigkeit, das kommunale Forderungsmanagement konsequent weiter zu verfolgen. Ein nicht unerhebliches Risiko liegt weiterhin in der allgemeinen konjunkturellen Entwicklung. Käme es hier zu deutlichen Einbrüchen, würde sich dies zusätzlich negativ auf das örtliche Gewerbesteueraufkommen auswirken. Es bleibt abzuwarten, ob der für 2014 in einigen Industriebetrieben im Stadtgebiet Krefeld angekündigte Stellenabbau durch neue Stellen im Dienstleistungsbereich kompensiert werden kann oder zu einem weiteren Anstieg der Arbeitslosenquote führen wird, was gegebenenfalls negative Auswirkungen auf den städtischen Haushalt entfaltet. Konjunkturelle und sonstige wirtschaftliche Entwicklungen stehen in der Regel in engem Zusammenhang zur Entwicklung der Transferleistungen im Sozial- und Jugendbereich. Schließlich ist auch die Entwicklung der Rohstoff- und Energiepreise weiterhin nicht außer Acht zu lassen. Diese Faktoren wirken in nicht unerheblicher Höhe auf den städtischen Haushalt. Mit Ratsbeschluss vom 12.12.2013 wurde die Verwaltung beauftragt, gegen den Bescheid zur Feststellung der amtlichen Einwohnerzahl Klage beim Verwaltungsgericht Düsseldorf einzureichen. Der ermittelte Einwohnerverlust führt zu negativen Auswirkungen bei den Schlüsselzuweisungen des Landes an die Stadt. Das Verfahren bleibt abzuwarten. Aufwandsseitig besteht nach wie vor die Chance, dass die Geld- und Kapitalmärkte weiterhin relativ günstige Zinssätze ermöglichen. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Verabredungen der neuen Bundesregierung im Koalitionsvertrag auf die Kommunen auswirken werden. Zu begrüßen sind vor allem die in Aussicht gestellten Entlastungen bei den Sozialausgaben um jährlich 5 Milliarden Euro über ein Bundesteilhabegesetz für Menschen mit Behinderung. Dringend erforderlich wäre darüber hinaus eine Aufstockung der Bundesmittel für Infrastrukturfinanzierung, um kommunale Verkehrswege zu erhalten und auszubauen. 56 Gesamtabschluss 2012 Darüber hinaus wird erwartet, dass Bund und Land die Verpflichtungen aus dem Konnexitätsprinzip einfach nur umsetzen. Während die Stadt auch in Zeiten der Haushaltssicherung bemüht ist, den U3-Ausbau sukzessive voranzubringen, verweigert das Land – trotz des Urteils des Verfassungsgerichtshofs von Oktober 2010 – eine auskömmliche finanzielle Ausstattung der Kommunen. Ähnliches gilt für die gewünschte Inklusion, auch hier liegen die Vorstellungen von Land und Kommune bezüglich einer angemessenen Finanzausstattung auseinander. Eine weitere Herausforderung wird auch die künftige Finanzierung der Pensionslasten darstellen. Derzeit belaufen sich die Pensionsrückstellungen auf 446,822 Mio. Euro. Aufgrund der Altersstruktur der Beamten werden diese Rückstellungen in den kommenden Jahren noch ansteigen. Eine Liquiditätsvorsorge in entsprechender Höhe liegt derzeit nicht vor. Die Stadt Krefeld befindet sich weiterhin in einer schwierigen Haushaltssituation mit sehr engen Gestaltungsmöglichkeiten. Vorrangig ist nunmehr die Aufstellung eines genehmigungsfähigen Haushaltssicherungskonzeptes, dessen Umsetzung erhebliche Einschnitte mit sich bringen wird. Erst mit Erreichen des Haushaltsausgleichs in der Zukunft wird der dringend benötigte Gestaltungsspielraum wiedererlangt, der dazu führt, dass dann auch wieder wünschenswerte Angebote z.B. im Sozial- und Jugendbereich oder auch zusätzliche Aufwendungen zur Unterhaltung der Infrastruktur geleistet werden können. Bis dahin wird es zu einem weiteren Abbau der Allgemeinen Rücklage kommen. Die Tochterunternehmen betreffend stellen sich die Chancen und Risiken wie folgt dar: Die SWK Stadtwerke Krefeld AG hat Ende 2008 zur Absicherung des Diesel- und Heizölpreises für den erwarteten Verbrauch des SWK-Konzerns der Jahre 2009 bis 2013 ein Dieselpreisabsicherungsgeschäft abgeschlossen und damit den Diesel- und Heizölpreis fixiert. Im Innenverhältnis haben die Gesellschaften SWK MOBIL GmbH, EGN Entsorgungsgesellschaft Niederrhein mbH, EGK Entsorgungsgesellschaft Krefeld GmbH & Co. KG und GSAK Gesellschaft für Stadtreinigung und Abfallwirtschaft Krefeld mbH & Co. KG das Swap-Geschäft für die jeweils auf sie entfallenden Diesel- und Heizölmengen übernommen. Insgesamt besteht eine Absicherung in Höhe des erwarteten Dieselund Heizölbezugs für die Geschäftsjahre 2009 bis 2013. Zum 31. Dezember 2012 beträgt der Marktwert dieses Geschäfts 1,4 Mio. Euro. Bei der SWK ENERGIE GmbH resultieren insbesondere Risiken in der Energiebeschaffung, Energieerzeugung und dem -vertrieb. Auf der Beschaffungsseite bestehen im Wesentlichen Preisrisiken der Commodities Strom, Gas und CO2. Um diese zu minimieren, werden auf der Absatzseite bei Strom- und Gaslieferverträgen Risikozuschläge ermittelt und eingepreist. Die Risikozuschläge werden regelmäßig Prüfungen unterzogen. Darüber hinaus bestehen pro Produkt, Sparte, Portfolio und Bestellbevollmächtigtem 57 Gesamtabschluss 2012 Transaktionslimits. Diese sowie der Umfang und die Struktur der Portfolios werden kontinuierlich überwacht. Des Weiteren entstehen in der Energieerzeugung (Strom) Risiken durch den fortschreitenden Zubau von Windenergie- und Photovoltaikanlagen. Die hieraus resultierenden niedrigen Strom-Großhandelspreise sowie die nicht gewährleistete Auslastung von konventionellen Kraftwerken aufgrund des Einspeisevorrangs erneuerbarer Energien machen deren wirtschaftlichen Betrieb oftmals unmöglich. Dies betrifft auch die beiden Kraftwerksbeteiligungen der SWK Energie GmbH. Auf Vertriebsseite bestehen neben Kreditrisiken im Wesentlichen Mengenrisiken im Rahmen der strukturierten Beschaffung (Abweichung der am Terminmarkt beschafften Menge von der kurzfristigen Prognose bzw. von den Ist-Mengen). Analog zu den Preisrisiken werden die Mengenrisiken über Risikozuschläge berücksichtigt. Zudem soll dem Mengenrisiko über eine kontinuierliche Verbesserung der Prognoseprozesse entgegengewirkt werden. Die Beschaffungsstrategien der Strom- und Gasportfolios werden regelmäßig geprüft und gegebenenfalls angepasst. Dem Kreditrisiko im Vertrieb in Form des Kontrahentenausfallrisikos (Forderungsausfälle) wird durch eine stetig verbesserte Bonitätsprüfung und ein umfangreiches Forderungsmanagement begegnet. Da bei der Bewertung von Preis- oder Mengenrisiken in der Regel symmetrische Verteilungen angenommen werden, sind bei beiden Risikoarten positive Abweichungen möglich und damit auch Chancen verbunden. In ihrer Rolle als kommunaler Energieversorger bewirtschaftet die Gesellschaft ihre Portfolios stets risikoavers. Spekulative Geschäfte sind aufgrund der im Risikohandbuch festgelegten Regelungen ausgeschlossen. Im Hinblick auf den Wettbewerbs- und Kostendruck setzt die SWK ENERGIE GmbH einerseits auf eine Kooperationsstrategie, durch die Synergiepotentiale gehoben werden sollen und andererseits auf den weiteren Aufbau des Geschäftsfeldes Energiedienstleistungen. Für die Risiken aus der Energieerzeugung (Vermarktung von selbst erzeugtem Strom) und für die Mengenrisiken im Vertriebsbereich bestehen bei der SWK Energie GmbH Drohverlustrückstellungen und Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten. Im Geschäftsfeld Energie verfolgt die SWK ENERGIE GmbH Chancen im weiteren Ausbau neuer Geschäftsfelder. Durch Mehrwert-Dienstleistungen, wie zum Beispiel der langfristigen Kundenbindung durch Energieliefercontracting, aber auch durch neue Produkte für Energiemanagement und Energieeffizienz sollen zusätzliche Ergebnisbeiträge generiert werden. Hierzu wird das Team Contracting und Energiedienstleistungen weiter ausgebaut. Es werden weiterhin Chancen im Bereich der Stromerzeugung gesehen, allerdings wird der Fokus aufgrund der derzeit schwierigen Rahmenbedingungen auf kleinteiligere effiziente Anlagen auf Basis erneuerbarer Energien gelegt. Denn nach wie 58 Gesamtabschluss 2012 vor besteht durch den Ausstieg aus der Atomkraft Bedarf an flexibler Erzeugungsleistung. Bei der SWK AQUA GmbH können sich insbesondere aus kartellrechtlichen Entwicklungen Risiken ergeben. Seitens des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (MUNLV) des Landes Nordrhein-Westfalen wird zunächst auf ein freiwilliges Landesbenchmarking als Effizienzmotor gesetzt. 2012 ist allerdings erstmals in NRW eine Abfrage der Bundeskartellbehörde gegenüber der Wuppertaler WSW Energie & Wasser AG erfolgt. Die SWK AQUA GmbH nimmt seit 2008 am Landesbenchmarking teil. Die weiteren kartellrechtlichen Entwicklungen werden beobachtet. Die Wahrnehmung der Unternehmensinteressen erfolgt über die wasserwirtschaftlichen Verbände. Im Geschäftsfeld Wasser sind Geschäftsbasis und -umfeld der SWK AQUA GmbH nach wie vor relativ stabil. In der Trinkwasserversorgung erfolgt die Tätigkeit der SWK AQUA GmbH auf Grundlage des mit der SWK ENERGIE GmbH bestehenden Pachtvertrags und in der Sparte Abwasser auf Basis des Betriebsführungsvertrags für die Stadtentwässerung Krefeld. Chancen in der zukünftigen Entwicklung liegen für die SWK AQUA GmbH weiterhin im Ausbau des Dienstleistungsgeschäftes und der Vermarktung des vorhandenen Know-hows in der Wasserwirtschaft. Darüber hinaus strebt die SWK AQUA GmbH zur effizienteren Nutzung der eigenen Ressourcen weitere Kooperationen mit Ver- und Entsorgern in der Region Niederrhein an. Bei der SWK MOBIL GmbH sind im Rahmen des zum 01.05.2012 in Kraft getretenen Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG NRW) von allen öffentlichen Auftraggebern bei sämtlichen ab diesem Zeitpunkt begonnenen Vergabeverfahren Mindestarbeitsbedingungen einschließlich der Zahlung eines Mindestentgelts aufgrund eines allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrages oder einer Rechtsverordnung nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz zu berücksichtigen. Für den ÖPNV wurde gemäß der vom NRW-Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales erlassenen und am 01.02.2013 in Kraft getretenen Verordnung nur der Tarifvertrag Nahverkehr (TV-N) als repräsentativ festgelegt. Im Worst Case – falls alle Subunternehmerverträge, die zwischen den beiden oben genannten Zeitpunkten durch die SWK MOBIL GmbH neu abgeschlossen würden – ergäbe sich eine Risikohöhe aus höherem Subunternehmeraufwand von rund 1,0 Mio. Euro. Die Entwicklung wird aufmerksam beobachtet. Im Geschäftsfeld Verkehr werden die Rahmenbedingungen für Ergebnisverbesserungen der SWK MOBIL GmbH schwieriger. Der demographische Wandel und die damit sinkenden Schülerzahlen werden zukünftig den Absatz in diesem Kundensegment reduzieren. Es ergeben sich jedoch Chancen, diese voraussichtlichen Kundenverluste mit entsprechenden Zuwächsen in anderen Kundensegmenten zu kompensieren. Diese liegen in einer fortgesetzten Kundenorientierung und der stetigen Verbesserung des Serviceangebots, die weiterhin im Fokus der nächsten Jahre stehen. Ebenso wird eine Kundenbindung bzw. -gewinnung durch die neuen Niederflurstraßenbahnen erwartet. 59 Gesamtabschluss 2012 Die Auftraggeber der SWK SETEC GmbH operieren in einem schwierigen und wettbewerbsintensiven Marktumfeld. Die Entgelte für die Betriebsführungen innerhalb des Unternehmensverbundes stehen insbesondere in den Sparten Strom und Gas unter Druck. Es ist nach wie vor Ziel, das rückläufige Geschäft innerhalb des Konzernverbundes mittelfristig durch die Erweiterung des Dienstleistungsportfolios im regionalen externen Markt teilweise zu kompensieren. Vorrangige Wachstumsfelder sind zum Beispiel Messstellenbetrieb und Messdienstleistungen. Durch die Liberalisierung des Mess- und Zählerwesens entstehen Chancen und Risiken gleichermaßen. Infolge der Mitwirkung an dem Projekt E-DeMa wird Innovations-Know-how gewonnen, von dem sowohl Wettbewerbsvorteile auf dem Markt für Messstellenbetrieb als auch positive Effekte bei Kooperationen mit anderen Stadtwerken erwartet werden. Mit der Übernahme der technischen Betriebsführung für circa 75 Photovoltaikanlagen der SWK ENERGIE GmbH erschließt sich die SWK SETEC GmbH ein weiteres Kompetenzfeld im Bereich der erneuerbaren Energien, welches zukünftig weiter ausgebaut werden kann. Bei der SWK Netze GmbH bieten sich Chancen in der Synergiehebung durch die Gewinnung weiterer Konzessionsgebiete und in der Übernahme netznaher Dienstleistungen. Für die EGN Entsorgungsgesellschaft Niederrhein mbH besteht zur Sicherung der Rekultivierung und Nachsorge der Deponien im Rhein-Kreis Neuss eine Bankbürgschaft in Höhe von 47,8 Mio. Euro. Die Bankbürgschaft ist durch einen Avalkredit der SWK Stadtwerke Krefeld AG in gleicher Höhe rückbesichert. Als Sicherheit für den Avalkredit dient eine Festgeldeinlage der SWK Stadtwerke Krefeld AG von 12 Mio. Euro. Des Weiteren bestehen Kontingentverpflichtungen der EGN Entsorgungsgesellschaft Niederrhein mbH zum 31.12.2012 in Höhe von 29 Mio. Euro p.a. bei einer Vertragslaufzeit bis November 2017. Darüber hinaus hat die SWK Stadtwerke Krefeld AG dem Kreis Viersen eine selbstschuldnerische Bürgschaft in Höhe von 8,4 Mio. Euro zur Besicherung des Weiterbetriebs, der Rekultivierung und Nachsorge der Deponie Viersen II gestellt. Der Haftungseintritt der vorbezeichneten Verpflichtung wird unverändert als sehr unwahrscheinlich eingestuft. Bei der EGN Entsorgungsgesellschaft Niederrhein mbH betrifft ein wesentliches Risiko die Entwicklung der verfügbaren Mengen und der Preise für Abfälle zur Verbrennung. Der Markt wird bundes- und landesweit durch Überkapazitäten bei den Verbrennungsanlagen für Siedlungsabfälle sowie den Bau von Ersatzbrennstoffkraftwerken (EBSKraftwerken) belastet, die teilweise deutlich günstigere Kostenstrukturen haben als bestehende Müllverbrennungsanlagen. Dies hat sinkende Preise für die Abfälle zur Verbrennung verursacht. Der Preisdruck besteht unvermindert fort. Vor diesem Hintergrund stellt der zurzeit gültige Abfallwirtschaftsplan Nordrhein-Westfalen ein erhebliches Risiko für die EGN dar, da er die bisher in den Regierungsbezirken Köln und Düsseldorf bestehenden verbindlichen Zuweisungen zu bestimmten Entsorgungsanlagen aufgehoben hat. Dies hat dazu geführt, dass entsorgungspflichtige Gebietskörperschaften, die nicht in eine Müllverbrennungsanlage investiert haben, nach Beendigung bestehender Anlieferverträge durch Ausschreibung ihrer Entsorgungsverträge Preis- 60 Gesamtabschluss 2012 wettbewerb unter den bestehenden Anlagen ausgelöst haben. Im Geschäftsjahr 2012 haben der Kreis Viersen sowie die Stadt Mönchengladbach ihre mit der EGN Entsorgungsgesellschaft Niederrhein mbH geschlossenen Entsorgungsverträge zum 31.12.2014 gekündigt. Angesichts der in Nordrhein-Westfalen bestehenden Überkapazitäten ist mit einem intensiven Preiswettbewerb zu rechnen. Die Kosten der Verbrennungsanlagen in Krefeld und Weisweiler, mit denen die EGN Entsorgungsgesellschaft Niederrhein mbH über Beteiligungsgesellschaften und Zusammenarbeitsverträge verbunden ist, sind in hohem Maße abfallmengenunabhängige Vorhaltekosten (Fixkosten). Fallen bisher zugewiesene Mengen weg und können nicht zu angemessenen Preisen durch andere Mengen ersetzt werden, könnten in der Folge mittelfristig die Gebühren für die Bürger der angeschlossene Kommunen und die Anlieferpreise der EGN Entsorgungsgesellschaft Niederrhein mbH aufgrund der Zusammenarbeitsvereinbarungen steigen. Im Geschäftsfeld Entsorgung ist die Entwicklung insbesondere durch die EGN Entsorgungsgesellschaft Niederrhein mbH und EGK Entsorgungsgesellschaft Krefeld GmbH & Co. KG geprägt. Durch die starke Stellung am linken Niederrhein und den Verbund mit Public Private Partnerships im Entsorgungssektor in den Städten Krefeld und Mönchengladbach sowie mit der MVA Weisweiler GmbH & Co. KG sieht die EGN Entsorgungsgesellschaft Niederrhein mbH gute Chancen, sowohl die Dienstleistungspalette bei bestehenden Kunden zu erweitern als auch neue Kunden zu gewinnen. Zusätzlich wird die die EGN Entsorgungsgesellschaft Niederrhein mbH ihre überregionalen Aktivitäten intensivieren. So ist zum Beispiel 2013 der Aufbau eines Standortes in der Stadt Köln vorgesehen. Die Möglichkeiten zum stofflichen Recycling werden weiterhin über eigene Anlagen sowie über verschiedene Beteiligungsgesellschaften, insbesondere die NOEX AG (Verwertung von Elektro-Altgeräten) sowie die Eco-Care Recycling Solutions GmbH (Entsorgung, Verwertung und Verwendung von Kunststoffabfällen aus der Automobilund Automobilzulieferindustrie) wahrgenommen. Durch die Weiterführung der begonnenen Umstrukturierungen (z. B. Erbringung der IT-Dienstleistungen für die EGN Entsorgungsgesellschaft Niederrhein mbH durch die SWK Stadtwerke Krefeld AG, Optimierung der Verwaltungs- und Vertriebsbereiche) und die Entwicklung neuer Verwertungstechnologien (Sekundärbrennstoffe, verstärkte Ausschleusung von Papier und Kunststoff, Elektronikschrott) schafft sich die Gesellschaft eine Kostenstruktur, mit der sie auch in dem hart umkämpften Umfeld eine gute Ausgangslage findet. Bei der EGK Entsorgungsgesellschaft Krefeld GmbH & Co. KG kann auf Basis des Kooperationsvertrages zwischen der Gesellschaft und der EGN Entsorgungsgesellschaft Niederrhein mbH auch im Jahr 2013 von einer Auslastung der Müllverbrennungsanlage ausgegangen werden, die aber für 2013 nur noch eine Menge von 310.000 Tonnen (Vorjahre 340.000 Tonnen) vorsieht. Aufgrund der unverändert sehr angespannten Situation im Entsorgungsmarkt ist auch für das laufende Geschäftsjahr eine ergänzende Preisvereinbarung mit der EGN Entsorgungsgesellschaft Niederrhein mbH abgeschlossen worden, woraus ein vergleichbares Umsatzniveau wie in 2012 bei etwa gleicher Liefermenge zu erwarten ist. Eine grundsätzliche Marktveränderung im Abfallbereich 61 Gesamtabschluss 2012 wird nicht erwartet, sodass sich die Preise 2013 auf ähnlichem Niveau bewegen werden wie im Vorjahr. Das Kerngeschäft der GSAK Gesellschaft für Stadtreinigung und Abfallwirtschaft Krefeld mbH & Co. KG wird aufgrund der langfristigen Beauftragungen durch die Stadt Krefeld im Rahmen der Daseinsvorsorge auch in Zukunft grundsätzlich erhalten bleiben. Inwieweit sich die im Februar 2012 beschlossene Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) mittelfristig auswirken wird, bleibt abzuwarten. Die Zuständigkeit für eine erweiterte Wertstofferfassung bleibt hier der zentrale Aspekt. Die GGK Grundstücksgesellschaft der Stadt Krefeld mbh & Co. KG muss in Anbetracht des "gedeckelten" städtischen Zuschusses und der nach wie vor beträchtlichen von den Vorgängergesellschaften übernommenen Altverbindlichkeiten und den damit einhergehenden Finanzierungskosten (im Wirtschaftsplan für 2013 auf 451 TEuro kalkuliert) jedes Jahr Erträge in siebenstelliger Höhe generieren, was vorwiegend über nahezu konstant hohen Erlösen aus Grundstücksverkaufen (im Wirtschaftsplan für 2013 wurde hieraus z.B. ein Gewinn von rund 1,1 Mio. Euro kalkuliert) zu realisieren sein wird. Der damit schon seit einigen Jahren ausgelöste steigende Vermarktungsdruck steht in einem zunehmenden Widerspruch zur Endlichkeit der verfügbaren Grundstücke. Hinsichtlich der Vermarktung von Gewerbeflächen haben sich die Hoffnungen aus dem Frühjahr 2012 im weiteren Verlauf des Jahres leider nur teilweise erfüllt. Die dabei angesprochene verbesserte konjunkturelle Lage hat nicht zu einer Steigerung der Vermarktungszahlen geführt, sondern stattdessen in Bezug auf die verkaufte Gewerbefläche das schwächste Ergebnis seit 2007 erbracht. Dennoch bleibt weiterhin eine realistische Hoffnung, dass die sichtbare Weiterentwicklung der Infrastruktur im Europapark Fichtenhain C / Campus Fichtenhain, welche die Chancen für eine offensivere Vermarktung der Grundstücke und Gebäude erhöht hat, sich kurz- bis mittelfristig auch wieder in steigenden Verkaufszahlen ausdrücken wird; allerdings zeichnen sich derzeit eher in dem seit vielen Jahren gut eingeführten Gewerbegebiet Uerdingen-Nord weitere konkrete Grundstücksverkäufe ab. Daher soll im weiteren Verlauf des Jahres 2013 eine neue Marketing-Kampagne insbesondere auf die Potenziale im Europapark Fichtenhain C und Campus Fichtenhain hinweisen. Bei der Seidenweberhaus GmbH sind die vorhandenen technischen Anlagen des Seidenweberhauses im Heizungs-und Lüftungsbereich seit 1975 in Betrieb und nicht mehr auf dem aktuellen Stand der Technik. Zur Realisierung von Kosteneinsparungspotenzialen bei den Energiekosten wird eine Renovierung angestrebt. Durch Brandschutz ist es der Seidenweberhaus GmbH nicht mehr möglich, Veranstaltungen mit mehr als 1.450 Personen durchzuführen. Nunmehr wurde vom Brandschutzgutachten eine Kapazität von max. 800 Personen zugelassen, wenn nicht seitens des Eigentümers (Stadt Krefeld) eine zusätzliche Fluchttreppe errichtet wird. Mit deren 62 Gesamtabschluss 2012 Bau wurde inzwischen begonnen, sodass im Moment als Übergangslösung eine Kapazität von 1.000 Personen genehmigt ist. Zur Sicherung der Attraktivität des Standortes ist es dringend geboten das Milieu am Theaterplatz nachhaltig zu verändern. Die Krefelder Pinguine Eishockey GmbH, die in der Halle den Profi-EishockeySpielbetrieb in der DEL nebst Trainingseinheiten durchführt sowie Räume für die Geschäftsstelle nutzt, ist eine wesentliche Einnahmequelle für den KönigPALAST. Der Mietvertrag wurde über 10 Jahre abgeschlossen und läuft noch bis 30.06.2015. Aufgrund der derzeitigen Erkenntnisse und Planungen ist damit zu rechnen, dass auch in den nächsten Jahren weitere Verluste entstehen. Das Jahresergebnis wird auch zukünftig wesentlich durch die Pachtaufwendungen entsprechend dem Pachtvertrag über den KönigPALAST mit der Krefelder Bau GmbH bestimmt. Der wirtschaftliche Erfolg des KönigPALAST wird auch zukünftig zu einem Großteil durch den sportlichen Erfolg des KEV bestimmt. Durch den Rückgang der Anträge auf Altenerholung oder durch kurzfristigen Rücktritt wegen Krankheit o.ä. könnten bei den Senioreneinrichtungen der Stadt Krefeld die Kosten nicht mehr gedeckt sein. Es drohen mittelfristig Liquiditätsrisiken, wenn das bebaute Grundstück Westparkstraße nicht zu einem angemessenen Preis veräußert oder eine andere erlösbringende Nutzung zugeführt werden kann. Auch die Ertragslage würde in diesem Fall belastet. Bei der Zoo Krefeld gGmbH ist eine Erhöhung des Betriebskostenzuschusses der Stadt Krefeld nicht vorgesehen. Während in 2012 weitere Einnahmen insbesondere durch das in 2011 eingeführte Preissystem, die neue Attraktion „GorillaGarten“ und gute Werbe- und Marketingaktivitäten erzielt wurden, sind mögliche Einsparungen im Personal- wie auch in den Sachkostenbereichen ausgeschöpft. Darüber hinaus wäre eine Reduzierung der größten Aufwandposition „Personalkosten“ ohne drastische Einschnitte im derzeitigen Tierbestand sowie in den neuen Service- und Bildungsangeboten nicht möglich. Energieeinsparende Maßnahmen in Form der Sanierung bzw. Erneuerung der alten Tierhäuser sowie die Umsetzung des Konzeptes zur nachhaltigen Wasserwirtschaft, das in 2011 und 2012 zu einer deutlichen Senkung der Abwasserkosten führte, müssen allerdings weiter verfolgt und umgesetzt werden. 63 Gesamtabschluss 2012 6. Mitglieder des Verwaltungsvorstands und des Rates Nach § 116 Abs. 4 GO NRW sind am Schluss des Lageberichts für die Mitglieder des Verwaltungsvorstandes und des Rates neben dem Vor- und Familiennamen anzugeben: 1. der ausgeübte Beruf, 2. Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 S. 3 des Aktiengesetzes, 3. Mitgliedschaft in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen der Gemeinde in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form, 4. die Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen. Mit § 95 Abs. 2 GO NRW besteht diese Verpflichtung gleichlautend bereits für den Jahresabschluss der Kernverwaltung. Deshalb wird diesbezüglich auf den Lagebericht 2012 (Anlage 1 „Angaben zum Verwaltungsvorstand“ und Anlage 2 „Angaben zu den Ratsmitgliedern“) der Stadt Krefeld verwiesen. 64