Daten
Kommune
Krefeld
Größe
6,1 MB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 03:56
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage Nr.: 1
zur Vorlage Nr.: 2883/16
Bericht über die Prüfung
des Gesamtabschlusses
2012
BerichtNr.:
Nr.: 07/2009
Bericht
18/2015
Bericht Nr. 18/2015
über die Prüfung des Gesamtabschlusses
der Stadt Krefeld zum 31.12.2012
gemäß § 116 (6) GO NRW
durch die Rechnungsprüfung
für den Rechnungsprüfungsausschuss
der Stadt Krefeld
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2012
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Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2012
Inhaltsverzeichnis
1
Prüfungsauftrag .................................................................................................... 4
2
Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung ............................................................. 5
3
Feststellung und Erläuterung zur Rechnungslegung des Gesamtabschlusses ........ 8
4
3.1
Allgemeines ............................................................................................. 8
3.2
Feststellung zum Konsolidierungskreis und Abschlussstichtag ................. 8
3.3
Ordnungsmäßigkeit der in den Gesamtabschluss einbezogenen
Abschlüsse ............................................................................................. 10
3.4
Ordnungsmäßigkeit der Konzernrechnungslegung .................................. 11
Prüfungsschwerpunkte ....................................................................................... 13
4.1
Einsatz der neuen Konsolidierungssoftware Doppik al Dente (DAD) ........ 13
4.1.1
Einführung.............................................................................................. 13
4.1.2
Datenmigration in DAD ........................................................................... 14
4.1.3
Vergleich DAD-Konzernstruktur mit Beteiligungsbericht .......................... 15
4.2
Prüfung ausgewählter Positionen des Gesamtabschlusses ..................... 16
4.2.1
Bilanzposition Aktiva 2.2 - Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände ......................................................................... 16
4.2.2
Bilanzposition Passiva 1.2. – Unterschiedsbetrag aus der
Kapitalkonsolidierung ............................................................................ 17
4.2.3
Bilanzposition Passiva 3.4 – sonstige Rückstellungen ............................ 18
5
Grundsätzliche Feststellungen zur Gesamtlagebeurteilung ................................. 19
6
Bestätigungsvermerk.......................................................................................... 21
7
Anlagenverzeichnis ............................................................................................ 23
8
Abkürzungsverzeichnis....................................................................................... 24
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Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2012
1 Prüfungsauftrag
Die Prüfung des Gesamtabschlusses der Stadt Krefeld obliegt gemäß § 59 Abs. 3
i. V. m. § 116 Abs. 6 GO NRW dem Rechnungsprüfungsausschuss. Zur Durchführung der Prüfung bedient sich der Rechnungsprüfungsausschuss der örtlichen
Rechnungsprüfung, zu deren Aufgabenbereich die Prüfung des Gesamtabschlusses
nach § 103 Abs. 1 Nr. 3 GO NRW gehört.
Die Prüfung erfolgt unter Beachtung der Gemeindeordnung NRW (GO), der Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO), sowie der örtlichen Regelungen, den
Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung des Institut der Wirtschaftsprüfer
in Deutschland e.V. (IDW) und Bestimmungen des Handelsgesetzbuches (HGB) zur
Konzernrechnungslegung. Dabei legt die GemHVO NRW fest, dass das HGB bis einschließlich Haushaltsjahr 2012 in der Fassung vom 10. Mai 1897, zuletzt geändert
durch Gesetz vom 24. August 2002, anzuwenden ist. Zudem wurden die Handlungsempfehlungen des nordrheinwestfälischen Modellprojektes zur Aufstellung
eines NKF-Gesamtabschlusses (Praxisleitfaden des IM NRW, 4. Auflage, September
2009) sowie die Handreichung für Kommunen des MIK NRW zur Anwendung des
NKF (4. Auflage, September 2010) zur Prüfung herangezogen.
Über das Ergebnis der Prüfung berichtet dieser Prüfungsbericht.
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Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2012
2 Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung
Gegenstand der Prüfung ist der gesetzliche Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
zum 31. Dezember 2012 einschließlich Gesamtanhang sowie der Gesamtlagebericht (§ 116 Abs. 6 GO NRW). Dem Gesamtabschluss ist gemäß § 117 Absatz 1 Satz
2 GO der Beteiligungsbericht nach § 117 GO beizufügen.
Aufgabe der Rechnungsprüfung ist es, auf der Grundlage der durchgeführten Prüfung ein Urteil über den Gesamtabschluss abzugeben. Im Rahmen des gesetzlichen
Prüfungsauftrages ist die Einhaltung der maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften,
der sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Vorschriften geprüft
worden.
Die für die Erstellung des Gesamtabschlusses verantwortlichen Mitarbeiter/-innen
der Zentralen Finanzsteuerung haben die erbetenen Unterlagen, Aufklärungen und
Nachweise erbracht.
Die Prüfung ist gemäß § 103 Abs. 1 Nr. 3 GO NRW und § 116 Abs. 6 GO NRW i. V. m.
§ 101 Abs. 2 bis 8 GO NRW sowie in Anlehnung an die vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen worden.
Daneben hat sich die Prüfung an den vom Institut der Rechnungsprüfer (IDR) aufgestellten „Leitlinien zur Durchführung von kommunalen Gesamtabschlussprüfungen" (Prüfungsleitlinie 300) in Verbindung mit den „Leitlinien zur Durchführung von
kommunalen Jahresabschlussprüfungen" (Prüfungsleitlinie L 200) orientiert. Als
Arbeitsgrundlage diente darüber hinaus die „Arbeitshilfe zur Prüfung eines NKFGesamtabschlusses" der VERPA.
Diese Grundsätze erfordern es, die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass
ein hinreichend sicheres Urteil darüber abgegeben werden kann, ob der Gesamtabschluss frei von wesentlichen Fehlern ist. Ziel der Prüfung ist gemäß § 116 Abs.
6 GO NRW die Beurteilung, ob der Gesamtabschluss wirklich ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Gemeinde vermittelt. Durch die Abschlussprüfung soll die Verlässlichkeit der in Jahresabschluss und Lagebericht enthaltenen Informationen bestätigt und insoweit deren Glaubhaftigkeit erhöht werden. Die Verlässlichkeit dieser Informationen schließt auch deren Ordnungsmäßigkeit ein, da diese von den
Adressaten des Gesamtabschlusses bei ihrer Interpretation mit herangezogen wird.
Auf der Grundlage eines risikoorientierten Prüfungsansatzes ist eine an den Risiken
des „Konzern Stadt Krefeld“ ausgerichtete Prüfungsplanung vorgenommen worden.
Diese Prüfungsplanung beruht auf vorbereitenden analytischen Prüfungshandlungen sowie einer grundsätzlichen Einschätzung der Wirksamkeit des im Aufbau befindlichen rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems auf Konzernebene (Konzern-IKS insbesondere Konsolidierungsprozess). Das darauf aufbauende
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Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2012
prüffeldbezogene Prüfungsprogramm bestimmt auf der Grundlage der festgestellten Risikofaktoren die Prüfungsschwerpunkte.
Die Prüfung wurde so angelegt, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die
Darstellung des durch den Gesamtabschluss unter Beachtung der anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften und durch den Gesamtlagebericht
vermittelten Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden.
Die Prüfung umfasst insbesondere
die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der in den Gesamtabschluss einbezogenen Jahresabschlüsse und Überleitungsrechnungen,
der Abgrenzung des Konsolidierungskreises,
der angewandten Konsolidierungsgrundsätze (GoK),
der wesentlichen Lageeinschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie
die abschließende Würdigung der Gesamtdarstellung des Gesamtabschlusses
und Gesamtlageberichtes.
Die gesetzlichen Jahresabschlüsse der in den Gesamtabschluss einbezogenen verselbständigten Aufgabenbereiche wurden gemäß § 116 Abs. 7 GO NRW nicht durch
die Rechnungsprüfung geprüft, da die Prüfung bereits nach gesetzlichen Vorschriften durch deren Abschlussprüfer erfolgt ist.
Dennoch wurden die Überleitungsrechnungen der einbezogenen verselbständigten
Aufgabenbereiche, die einer prüferischen Durchsicht durch die jeweiligen Abschlussprüfer unterzogen wurden, stichprobenartig durch die örtliche Rechnungsprüfung nochmals durchgesehen aber nicht gesondert geprüft.
Für diese Abschlüsse kann festgestellt werden, dass sie vollständig sind und eine
geeignete Konsolidierungsgrundlage darstellen.
Im Rahmen der Prüfung wurden die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems sowie Nachweise über die Angaben im Gesamtabschluss und Gesamtlagebericht auf
Basis von Stichproben beurteilt. Es wurden System- und Einzelfallprüfungen
durchgeführt. Die Auswahl der Stichproben beruhte - im Gegensatz zu mathematisch-statistischen Verfahren - auf Verfahren mit bewusster Auswahl.
Der zeitliche Ablauf der Prüfung war durch die Einführung einer neuen Konsolidierungssoftware und die zur Verfügung stehenden personellen Ressourcen innerhalb
der Rechnungsprüfung geprägt.
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Die Prüfungshandlungen wurden überwiegend im November und Dezember 2015
durchgeführt. Im Rahmen der Prüfung des Gesamtabschlusses wurden Prüfungshandlungen insbesondere mit folgenden Schwerpunkten vorgenommen:
Prüfung von Festlegung und Abgrenzung des Konsolidierungskreises, einschließlich der vertikalen Konzernstruktur,
Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der in den Gesamtabschluss einbezogenen
Jahresabschlüsse,
Ermittlung des Summenabschlusses (einschließlich der Überleitungsrechnungen und Anpassungen an die Bewertungsmethoden aus Sicht des Gesamtabschlusses, zutreffende Anwendung von Wahlrechten, Ansatzgeboten
und -verboten sowie Vereinfachungen auf Grundlage der geltenden Gesamtabschluss-Richtlinie),
Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Übernahmewerte aus den Meldedateien
der einbezogenen verselbständigten Aufgabenbereiche einschließlich systembezogener Grundlagen,
Prüfung der durchgeführten Konsolidierungsmaßnahmen (Kapitalkonsolidierung, Schuldenkonsolidierung, Aufwands- und Ertragskonsolidierung, Zwischenergebniseliminierung),
Ermittlung der Anteile fremder Gesellschafter und der auf fremde Gesellschafter entfallenden Jahresergebnisse,
Prüfung von Darstellung und Erläuterungen der Gesamtbilanz und der Gesamtergebnisrechnung und
Prüfung von Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Angaben im Gesamtanhang einschließlich der Gesamtkapitalflussrechnung sowie der beigefügten
rechnungslegungsbezogenen Übersichten (Gesamtanlagenspiegel, , Gesamtverbindlichkeitenspiegel).
Prüfungsbemerkungen (= B mit Ziffer) werden der Verwaltung mitgeteilt, damit ggf.
eine Änderung des Entwurfs des Gesamtabschlusses erfolgt. Kann eine Prüfungsbemerkung nicht ausgeräumt werden, wird im Prüfungsbericht darauf hingewiesen.
Ist eine einvernehmliche Wertung von Sachverhalten nicht möglich, so wird die letzte Entscheidung dem Rechnungsprüfungsausschuss vorbehalten bleiben.
Soll lediglich auf einen verbesserungsfähigen Sachverhalt hingewiesen werden,
enthält der Bericht einen Hinweis (= H mit Ziffer). Die Verwaltung ist nicht verpflichtet, zu einem Hinweis eine Stellungnahme abzugeben. Eine Stellungnahme der
Verwaltung ist als Anlage 1 beigefügt.
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3 Feststellung und Erläuterung zur Rechnungslegung des Gesamtabschlusses
3.1 Allgemeines
Der vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Gesamtabschluss ist gemäß
§ 116 i. V. m. § 96 GO NRW bis zum 31. Dezember des auf den Abschlussstichtag
folgenden Jahres vom Rat der Stadt durch Beschluss zu bestätigen. Die Einbringung des Gesamtabschlusses 2012 erfolgte - wiederum verspätet - zur Sitzung des
Rates am 11.Dezember 2014.
H 1 Die gesetzliche Frist zur Vorlage des Gesamtabschlusses an den Rat und
Feststellung durch den Rat wurde nicht eingehalten.
Da eine angemessene Zeitspanne zur Stellungnahme für den Oberbürgermeister
sowie die Terminsetzung der städtischen Gremien zu berücksichtigen sind, kommt
es hinsichtlich der Beschlussfassung über den Gesamtabschluss zum 31. Dezember 2012 gegenüber der gesetzlichen Vorgabe zu einer zeitlichen Verzögerung.
Auf den Gesamtabschluss sind, soweit seine Eigenart keine Abweichungen bedingt
oder nichts anderes bestimmt ist, gemäß § 49 Absatz 3 GemHVO NRW die §§ 32
bis 38, 41 bis 43 und 47 GemHVO NRW, die die Regelungen zum städtischen Einzelabschluss (Jahresabschluss gemäß § 95 GO NRW) enthalten, entsprechend anzuwenden.
Die Art der Einbeziehung der einzelnen verselbständigten Aufgabenbereiche in den
Gesamtabschluss richtet sich nach § 50 GemHVO NRW bzw. nach dem Grad der
Beherrschung durch die Stadt. Hierbei bezieht sich die GemHVO NRW auf
Bestimmungen des Handelsgesetzbuches (HGB) zur Konzernrechnungslegung. Die
GemHVO NRW regelt, dass das HGB in der Fassung vom 10. Mai 1897, zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. August 2002, anzuwenden ist (statischer Verweis).
3.2 Feststellung zum Konsolidierungskreis und Abschlussstichtag
Der Konsolidierungskreis umfasst diejenigen wirtschaftlich und organisatorisch
selbständigen Unternehmen der Kommune, die im Wege der Vollkonsolidierung
bzw. Equity-Methode in den Gesamtabschluss nach § 116 Abs. 2 GO NRW einbezogen werden müssen. Die Art der Einbeziehung richtet sich nach § 50 GemHVO NRW.
Verselbstständigte Aufgabenbereiche sind voll zu konsolidieren, sofern sie entweder unter der einheitlichen Leitung der Kommune gemäß § 50 Abs. 2 S. 1 GemHVO
NRW stehen oder das Control-Konzept gemäß § 50 Abs. 2 S. 2 GemHVO NRW seine
Anwendung findet. Sondervermögen u. ä. öffentlich-rechtlichen Einrichtungen der
Stadt sind gemäß § 50 Absatz 1 GemHVO stets voll zu konsolidieren.
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Kann die Kommune nur einen maßgeblichen Einfluss auf die verselbstständigten
Aufgabenbereiche ausüben, ist die Equity-Methode gemäß § 50 Abs. 3 GemHVO
NRW i. V. m. §§ 311 und 312 HGB anzuwenden. Ausgehend von den Anschaffungskosten der Beteiligung im Erwerbszeitpunkt wird der Beteiligungsbuchwert laufend
an die Entwicklung des Eigenkapitals des Unternehmens, an dem die Beteiligung
besteht, angepasst.
Sofern weder beherrschender noch maßgeblicher Einfluss von Seiten der Kommune gegeben ist oder aber das Einbeziehungswahlrecht gemäß § 116 Abs. 3 GO
NRW ausgeübt wird, sind die Unternehmen zu fortgeführten Anschaffungskosten
(At Cost) zu bewerten.
Der Kreis der in den Gesamtabschluss der Stadt Krefeld einbezogenen verselbständigten Aufgabenbereiche wurde gemäß § 50 GemHVO NRW ermittelt.
Die Abgrenzung des Vollkonsolidierungskreises und die Abgrenzung der nach der
Equity-Methode einzubeziehenden Unternehmen erfolgten grundsätzlich nach Wesentlichkeitsgrundsätzen, die sich an den im NRW-Modellprojekt genannten Kriterien orientieren.
Zur Bestimmung des Konsolidierungskreises für den Gesamtabschluss der Stadt
Krefeld zum 31. Dezember 2012 wurden Kennzahlen hinsichtlich der Vermögens-,
Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage aus den Jahresabschlüssen zum 31. Dezember 2012 der verselbständigten Aufgabenbereiche anhand absoluter und relativer Werte zu Grunde gelegt. Die ermittelten Beträge jedes Unternehmens wurden
ins Verhältnis zu der Gesamtsumme aller verbundenen Unternehmen je Kriterium
gesetzt. Anhand der Zahlenwerte wurde jeder einzelne verselbständigte Aufgabenbereich hinsichtlich der untergeordneten Bedeutung geprüft. Anschließend erfolgte
eine Gesamtbetrachtung in Form einer Addition aller als unwesentlich eingestuften
Unternehmen je Kriterium.
a. Die folgenden verselbständigten Aufgabenbereiche werden voll konsolidiert
1) Kernverwaltung Stadt Krefeld
2) SWK Stadtwerke Krefeld AG
2.1) SWK ENERGIE GmbH
2.2) SWK MOBIL GmbH
2.3) SWK FAHRSERVICE GmbH
2.4) SWK NETZE GmbH
2.5) SWK AQUA GmbH
2.6) SWK KOMPAKT GmbH
2.7) SWK SETEC GmbH
2.8) SWK-EGN Verwaltungs-GmbH
2.9) EAG Entsorgungsanlagengesellschaft Krefeld GmbH & Co. KG
2.10) EGK Entsorgungsgesellschaft Krefeld GmbH & Co. KG
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2.11) GSAK Gesellschaft für Stadtreinigung und Abfallwirtschaft Krefeld
mbH & Co. GK
2.12) EGN Entsorgungsgesellschaft Niederrhein mbH
2.13) NH Niederrhein Holding GmbH
2.14) NOEX AG
2.15) Eco-Care Recycling Solutions GmbH
2.16) Städtereinigung Gerke GmbH
2.17) Dürener Deponiegesellschaft mbH
2.18) Gerhard Schug Containerdienst GmbH
3) Krefelder Baugesellschaft mbH
4) GGK Grundstücksgesellschaft der Stadt Krefeld mbH & Co. KG
5) Seidenweberhaus GmbH
6) Zoo Krefeld gGmbH
7) Wohnstätte Krefeld Wohnungs-AG
8) WFG Wirtschaftsförderungsgesellschaft Krefeld mbH
9) Senioreneinrichtungen der Stadt Krefeld
10) Stadtentwässerung Krefeld.
Gegenüber dem Vorjahr haben sich keine wesentlichen Änderungen ergeben.
b. In den Konsolidierungskreis (im weiteren Sinne) werden daneben die folgenden
assoziierten Unternehmen 'at Equity' einbezogen:
1) Hafen Krefeld GmbH & Co. KG
2) MVA Weisweiler GmbH & Co. KG
3) GEM Gesellschaft für Wertstofferfassung, Wertstoffverwertung und Entsorgung Mönchengladbach mbH
4) Treuhandgesellschaft (Sanders Tiefbau GmbH & Co KG)
5) lekker Energie GmbH
6) Braun Umweltdienste GmbH
7) Energieversorgung Kranenburg GmbH
8) Quantum GmbH
9) GEKKO Vorschaltgesellschaft mbH & Co. KG
10) Heilpädagogisches Zentrum Krefeld – Kreis Viersen gGmbH
11) Kommunales Rechenzentrum Niederrhein (Zweckverband).
c. Der Ansatz der übrigen Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen von untergeordneter Bedeutung erfolgte gemäß § 116 Absatz 3 GO
zu Anschaffungskosten.
3.3 Ordnungsmäßigkeit der in den Gesamtabschluss einbezogenen Abschlüsse
Die Jahresabschlüsse der verselbständigten Aufgabenbereiche werden gemäß
§ 116 Abs. 7 GO NRW nicht in die Prüfung einbezogen, da sie bereits nach den gesetzlichen Vorschriften durch Abschlussprüfer geprüft worden sind. Ebenso werden
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die Überleitungsrechnungen der einbezogenen Unternehmen nicht gesondert geprüft. Diese werden einer prüferischen Durchsicht durch die Abschlussprüfer unterzogen.
Die vorgelegten Jahresabschlüsse und Unterlagen, insbesondere die Überleitungsrechnungen von der Handelsbilanz I in die Kommunalbilanz II der verselbständigten Aufgabenbereiche, die einer prüferischen Durchsicht der Abschlussprüfer unterzogen wurden, waren vollständig, nachvollziehbar und wurden für eine Übernahme in die Prüfung des Gesamtabschlusses als geeignet angesehen.
Soweit Umgliederungen sowie Anpassungen des Bilanzansatzes und -ausweises
bzw. Bewertungsanpassungen bei den Einzelabschlüssen entsprechend der für
den Gesamtabschluss geltenden Regelungen erforderlich waren, wurden diese im
Rahmen der Überleitungsrechnungen vorgenommen.
H 2 Der geprüfte Jahresabschluss 2012 des Eigenbetriebs Senioreneinrichtung lag erst im Januar 2014 vor.
Der Prüfungsbericht des Eigenbetriebs Senioreneinrichtung wurde seitens der beauftragten Wirtschaftsprüfer erst im Januar 2014 fertiggestellt. Gemäß §26 EigVO
hat der Eigenbetrieb innerhalb der ersten drei Monate nach Ende des Wirtschaftsjahres den Jahresabschluss aufzustellen. Der Rat stellt den geprüften Jahresabschluss innerhalb eines Jahres nach Ende des Wirtschaftsjahres fest.
Aufgrund der zeitlichen Verschiebung bei der Aufstellung des Gesamtabschlusses
(siehe H 1) lagen zum Zeitpunkt der Aufstellung zu allen Jahresabschlüssen der
verselbständigten Aufgabenbereiche des Vollkonsolidierungskreises Prüfungsberichte, die mit uneingeschränkten Bestätigungsvermerken versehen waren, vor.
3.4 Ordnungsmäßigkeit der Konzernrechnungslegung
In Anlehnung an das Handelsrecht macht auch das NKF in § 116 Abs. 1 GO NRW die
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) zur Grundlage des städtischen
Jahresabschlusses und aufgrund des Verweises auch zur Grundlage des Gesamtabschlusses. Zu den wesentlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung
gehören die Grundsätze der Klarheit, Richtigkeit, Vollständigkeit, Übersichtlichkeit
und Nachvollziehbarkeit. Die Buchführung ist nur dann ordnungsgemäß, wenn ein
sachverständiger Dritter sich innerhalb einer angemessenen Zeit einen Überblick
über die Vorgehensweise und über die Ergebnisse verschaffen kann. Die GoB werden ergänzt durch die Grundsätze ordnungsmäßiger Konzernrechnungslegung
(GoK), die sich an den Schritten bei der Erstellung des Gesamtabschlusses orientieren. Zu beachtende GoK sind insbesondere:
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Grundsatz der Einheitlichkeit der Stichtage (in Anlehnung an § 299 Abs. 2
S. 2 HGB)
Grundsatz der Einheitlichkeit des Ausweises (§ 49 Abs. 3 i. V. m. § 41
Abs. 3, 4 und § 38 Abs. 1 S. 3 GemHVO NRW)
Grundsatz der Einheitlichkeit des Ansatzes (§ 50 Abs. 1 GemHVO NRW i.
V. m. § 300 Abs. 2 HGB)
Grundsatz der Einheitlichkeit der Bewertung (§ 50 Abs. 1 GemHVO NRW i.
V. m. § 308 Abs. 1 S. 1 HGB)
Grundsatz der Einheitlichkeit der Währung (d. h. Wertansatz in Euro in Anlehnung an § 298 i. V. m. § 244 HGB)
Diese Grundsätze werden durch die Grundsätze der Wesentlichkeit (§§ 296 Abs. 2
HGB, 303 Abs. 2 HGB) und Wirtschaftlichkeit (§§ 291 Abs. 1, 293 HGB) eingeschränkt.
Grundlage für die Rechnungslegung des Gesamtabschlusses ist ein vom Fachbereich Zentrale Finanzsteuerung erarbeiteter Leitfaden für die Erstellung des Gesamtabschlusses der Stadt Krefeld (Gesamtabschluss-Richtlinie, Stand: 02/2011),
der entsprechend der Regelungen der GemHVO NRW grundsätzliche Vorgaben, z.B.
hinsichtlich der Gliederung der Gesamtbilanz und Gesamtergebnisrechnung, der
örtlichen Nutzungsdauern und des Positionenrahmens/-plans der Stadt Krefeld beinhaltet. Zudem sind darin Vorgaben zur Überleitung aus den Einzelabschlüssen
sowie Hinweise für den Gesamtanhang und die Meldedateien enthalten. Er dient
der Aufstellung des konsolidierten Gesamtabschlusses und der Sicherstellung der
Einhaltung der Grundsätze ordnungsmäßiger Konzernrechnungslegung.
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4 Prüfungsschwerpunkte
4.1 Einsatz der neu eingeführten Konsolidierungssoftware Doppik al Dente (DAD)
Das Berichtsjahr 2012 ist geprägt durch die erstmalige Verwendung der Konsolidierungssoftware „Doppik al Dente“ der Firma „hallo btf GmbH“. Im Vorfeld der Aufstellung musste von der Zentralen Finanzsteuerung zunächst sämtliche Werte der
Vorjahre in DAD eingepflegt werden und mit den bereits vorgelegten und testierten
Abschlüssen abgeglichen werden. Erst im Anschluss konnte die eigentliche Gesamtabschlusserstellung beginnen.
Die Prüfung hat sich daher im Berichtsjahr 2012 im Wesentlichen auf den Einsatz
der neuen Konsolidierungssoftware konzentriert. Im Anschluss daran wurden einige Bilanzpositionen kritisch betrachtet. Aus Kapazitätsgründen wurden einzelne
Bilanzpositionen schwerpunktmäßig tiefergehend geprüft.
4.1.1 Einführung
Handelsgesetzbuch und Abgabenordnung enthalten die gesetzlichen Rahmenbedingungen für eine IT-gestützte Buchführung. Bei einer DV-Buchführung sind die
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB), insbesondere die Ordnungsvorschriften der §§ 27 und 58 GemHVO sowie der §§ 238, 239 und 257 HGB zu beachten.
Zur Aufstellung des Gesamtabschlusses wird seit dem Berichtszeitraum 2012 die
Konsolidierungssoftware Doppik al Dente (DAD) eingesetzt. Die Software ist nach
dem IDW Prüfungsstandard PS 880 durch die Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Concunia GmbH zertifiziert (Testat vom 24.06.2014). Gegenstand der Prüfung war das Softwareprodukt unabhängig von der Implementierung
und der Produktivsetzung bei der Stadt Krefeld. Die Rechnungsprüfung der Stadt
Krefeld ist im Vorfeld der Systemeinführung nicht beteiligt gewesen. Das sogenannte Customizing ist ausschließlich über das KRZN gelaufen.
B 1 Systemseitig existiert keine Prüferrolle im Benutzerkonzept
DAD wurde vom KRZN für die angeschlossenen Verbandsgemeinden beschafft und
wird seit der Einführung dort systemseitig für die Stadt administriert. Für den aktiven Betrieb hat das KRZN verschiedene Rechte (Administration, Auswertung abrufen, Belege anzeigen, Konzern verwalten, etc.) zwei verschiedenen Rollen zugeordnet:
a. Alle Rechte Anwender (vollständiger Zugriff) und
b. Nur Lesend (beschränkt auf die Rechte „Auswertungen abrufen“ und „Belege
anzeigen“)
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In der Zentralen Finanzsteuerung existieren für vier Nutzer Berechtigungsrollen
(„Alle Rechte Anwender“).
Der Rechnungsprüfung wurde die Rolle „Nur Lesend“ zugeordnet. Anhand dieser
Rolle ist die Prüfung nicht in der Lage selbständig die vollständige Konzernstruktur
zu überprüfen oder Einsicht in sämtliche Log-Dateien zu nehmen. Dies stellt aus
Sicht der Prüfung ein Hemmnis dar. Die Rechnungsprüfung hat hierzu das KRZN um
eine Stellungnahme gebeten. Soweit der Fachbereich 20 in der Lage war Fragen der
Rechnungsprüfung zu beantworten, wurde dies hinreichend erledigt.
4.1.2 Datenmigration in DAD
Ausgangspunkt für die Konzernrechnungslegung ist wie in den Vorjahren die Verwendung Excel-basierter Datenpakete. Damit werden die nach HGB aufgestellten
Einzelabschlüsse der Tochterunternehmen in den NKF-Positionenplan übertragen.
B 2 Die Einspielung vertraulicher Unternehmensdaten wird durch den Softwarehersteller übernommen
Für die Aufstellung des Gesamtabschlusses müssen die gemeldeten Daten in DAD
übernommen werden. Derzeit nutzt die zentrale Finanzsteuerung hierzu den Softwarehersteller mit Sitz in Köln. Die Packages werden per Email an den Hersteller
versendet und dort über eine vom Hersteller programmierte Schnittstelle in DAD
übernommen. Ein direktes Vertragsverhältnis von Stadt zum Hersteller existiert
nicht. Vertragspartner sind ausschließlich das KRZN und der Hersteller. Inwieweit
der Vertrag vertrauliche Aspekte behandelt kann von der Prüfung nicht eingeschätzt werden, da das KRZN die Herausgabe des Vertrages ablehnt.
Das KRZN wird um eine Stellungnahme gebeten, wie die Absicherung vertraulicher
Daten des Konzern „Stadt Krefeld“ unter Berücksichtigung der Empfehlungen des
Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erfolgt.
Der Fachbereich Zentrale Finanzsteuerung hat zur Überprüfung der vollständigen
und richtigen Datenübernahme, sämtliche Meldedaten aus den Packages mit den
eingespielten Daten in DAD manuell abgestimmt. In einigen wenigen Fällen mussten Daten manuell nachgetragen werden.
H 3 Der Positionenplan in der Gesamtabschlussrichtlinie weicht vom Positionenplan in DAD ab
Im Vorfeld der Gesamtabschlussaufstellung wurde durch den Fachbereich Zentrale
Finanzsteuerung eine Gesamtabschlussrichtlinie erstellt, die „organisatorische
und fachliche Fragen zur Erstellung des Gesamtabschlusses für die Kernverwaltung
der Stadt Krefeld sowie für ihre voll zu konsolidierenden Betriebe regelt“. Wesentlicher Bestandteil dieser Richtlinie ist der Positionenplan, der den Kontenrahmen für
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den Gesamtabschluss definiert. Mit Einführung der Software DAD wurde systemseitig auf einen neuen Positionenplan zugegriffen. Beide Positionenpläne orientieren
sich an den rechtlichen Vorgaben. Sie weichen dennoch insbesondere in der
Nummerierung und Ausführlichkeit voneinander ab, so dass die Verwendung einer
umfangreichen Kontenübersetzungstabelle notwendig wurde, um die Daten in den
Kontenrahmen von DAD zu migrieren. Der Fachbereich hat mitgeteilt, dass die Gesamtabschlussrichtlinie in 2016 überarbeitet werden soll. Damit einhergehend
wird der Positionenplan vereinheitlicht.
4.1.3 Vergleich DAD-Konzernstruktur mit Beteiligungsbericht
Maßgebliche Vorlage für den Konsolidierungskreis ist der Beteiligungsbericht der
Stadt. Dieser ist gem. § 49 (2) GemHVO Bestandteil des Gesamtabschlusses und
dessen Ausgangspunkt. Im Beteiligungsbericht sollen nach § 117 GO sämtliche
wirtschaftliche und nicht wirtschaftliche Betätigungen erläutert werden. Dazu konkretisiert § 52 (1) GemHVO in Punkt 3, dass die Beteiligungsverhältnisse anzugeben sind. Anhand dieser Angaben erfolgt wie in Abschnitt 3.2 beschrieben, die
Eingliederung in den Konsolidierungskreis.
H 4 Die Konzernstruktur in DAD bildet die Unternehmen aus dem Beteiligungsbericht nicht vollständig ab
In DAD werden nur die zum Zeitpunkt der Gesamtabschlusserstellung und im Gesamtabschluss unter „Konsolidierungskreis“ dargestellten verbundenen und assoziierten Unternehmen des Konzerns Stadt Krefeld abgebildet. Aus Sicht der Rechnungsprüfung sollten alle mittelbaren und unmittelbaren Beteiligungen der Stadt
in DAD aufgenommen werden. Dadurch lassen sich kleinste Beteiligungsverhältnisse, bspw. Beziehungen der Töchter untereinander oder kleinere Beteiligungen
auf der dritten bzw. vierten Ebene, identifizieren.
H 5 Das Beteiligungsverhältnis der Wohnstätte im Beteiligungsbericht
weicht von dem in DAD ab
Im Rahmen der Prüfung wurde festgestellt, dass bspw. das Beteiligungsverhältnis
an der Wohnstätte (WSK) im Beteiligungsbericht mit 70,25% und in DAD mit
74,88% angegeben ist. Zum 31.12.2012 hält die WSK eigene (stimmrechtslose)
Anteile i.H.v. 6,18%. Die Rechnungsprüfung empfiehlt eine Anpassung beider
Strukturen.
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4.2 Prüfung ausgewählter Positionen des Gesamtabschlusses
4.2.1 Bilanzposition Aktiva 2.2 - Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Bilanzposition umfasst folgende Unterkonten:
Nummer
122100
122200
Bezeichnung
Forderungen
Sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen im Konzern haben zum 31.12.2012 einen Wert von
132.123.503,65 Euro (Vorjahr: 129.613.832,29 Euro) und resultieren aus folgenden Teilbeträgen:
40,787 Mio. Euro
33,560 Mio. Euro
39,293 Mio. Euro
SWK Energie GmbH
EGN Entsorgungsgesellschaft Niederrhein mbH
Stadt Krefeld
Der Anstieg der Konzernforderungen resultiert maßgeblich aus dem Forderungsanstieg bei der SWK Energie GmbH. Deren Anteil im Konzern erhöhte sich ggü. dem
Vorjahr von 20% auf 31%. Die Forderungen der Stadt wurden detailliert bei der Prüfung des kommunalen Einzelabschlusses kontrolliert.
Der Restbetrag verteilt sich auf die übrigen voll zu konsolidierenden Unternehmen.
Die nachfolgende Abbildung zeigt die prozentuale Verteilung der Forderungen auf
die wesentlichen Beteiligungen.
Forderungen
Rest
14%
Stadt
30%
EGN
25%
SWK Energie
31%
Seite 16
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2012
Die Bilanzposition Sonstigen Vermögensgegenstände im Konzern weist zum
31.12.2012 einen Wert von 23.898.897,57 Euro (Vorjahr: 28.299.290,91 Euro) aus
und verteilt sich im Wesentlichen wie folgt auf die Konzernunternehmen:
15,992
6,294
1,613
Mio. Euro
Mio. Euro
Mio. Euro
SWK Konzern
Stadt
Rest
Die nachfolgende Abbildung zeigt die prozentuale Verteilung der sonstigen Vermögensgegenstände.
sonstige Vermögengegenstände
Rest
7%
Stadt
26%
SWK Konzern
67%
Die Bilanzpositionen konnte aufgrund der jeweiligen Einzelabschlussprüfungsberichte der zuständigen Wirtschaftsprüfer durch die Rechnungsprüfung nachvollzogen werden.
4.2.2 Bilanzposition Passiva 1.2. – Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung
Rechtliche Grundlage für die Ausweisung von Unterschiedsbeträgen ist § 301 Absatz 3 HGB a. F.
„Ein bei der Verrechnung nach Absatz 1 Satz 2 Nr. 2 entstehender oder ein nach
Zuschreibung oder Verrechnung nach Absatz 1 Satz 3 verbleibender Unterschiedsbetrag ist in der Konzernbilanz, wenn er auf der Aktivseite entsteht, als Geschäftsoder Firmenwert und, wenn er auf der Passivseite entsteht, als Unterschiedsbetrag
aus der Kapitalkonsolidierung auszuweisen. Der Posten und wesentliche ÄnderunSeite 17
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2012
gen gegenüber dem Vorjahr sind im Anhang zu erläutern. Werden Unterschiedsbeträge der Aktivseite mit solchen der Passivseite verrechnet, so sind die verrechneten Beträge im Anhang anzugeben.“
H 6 Beim ausgewiesenen Unterschiedsbetrag handelt es sich um einen „aktivischen Unterschiedsbetrag“, der somit als Geschäfts oder Firmenwert
auf der Aktivseite der Bilanz auszuweisen ist oder unter der o.g. Bezeichnung auf der Passivseite offen mit den Konzernrücklagen verrechnet werden kann.
Die Passivseite der Bilanz weist im Eigenkapital einen negativen Unterschiedsbetrag i.H.v. -55.316.412,58 Euro aus. Der Anhang erläutert hierzu auf Seite 21, dass
„am 31.12.2012 ein aktivischer Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung
besteht“. Die Adressaten dieses Gesamtabschlusses werden aus Sicht der Rechnungsprüfung nicht ausreichend informiert. In diesem Fall handelt es sich um einen sog. Goodwill. Dabei liegt der Bewertungsansatz für ein Unternehmen über
dessen Reinvermögen (Vermögen abzüglich Schulden). Der Goodwill entspricht
dem Betrag, den ein potentieller Käufer als Ganzes unter Berücksichtigung zukünftiger Ertragserwartungen über den Wert aller materiellen und immateriellen Vermögensgegenstände nach Abzug der Schulden zu zahlen bereit wäre.
4.2.3 Bilanzposition Passiva 3.4 – sonstige Rückstellungen
Die Bilanzposition weist zum 31.12.2012 einen Betrag i.H.v. 128.891.663,94 Euro
aus und hat sich im Vergleich zu dem Vorjahr (125.162.214,74 Euro) nur geringfügig erhöht. Die Gesamtabschlussrichtlinie sieht für diese Position eine „Erfassung
von Rückstellungen für andere ungewisse Verbindlichkeiten, wie z.B. Rückstellungen für Altersteilzeit, für nicht beanspruchten Urlaub, für Arbeitszeitguthaben, für
Verpflichtungen gegenüber anderen Dienstherren, aber auch Rückstellungen aus
Lieferung und Leistungen sowie drohende Verluste aus schwebenden Geschäften
vor.“
Gemäß der Gesamtabschlussrichtlinie vom 01. Februar 2011 sollen Steuerrückstellungen in einer gesonderten Bilanzposition ausgewiesen werden. Tatsächlich werden auch Steuerrückstellungen im höheren einstelligen Millionenbereich unter
dieser Position ausgewiesen.
H 7 Der Ausweis und die Erläuterung wesentlicher Sachverhalte sollte umfangreicher erfolgen
Der Anhang weist auf Seite 25 einige nennenswerte Sachverhalte nach Unternehmen, Maßnahme und Höhe aus. Annähernd 50% (64,045 Mio. Euro) der Bilanzposition werden pauschal unter „sonstige“ aufgeführt. Eine separate Ausweisung der
Drohverlustrückstellung der SWK Energie GmbH für die GEKKO VorschaltgesellSeite 18
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2012
schaft wird vollständig ausgelassen. Die Rechnungsprüfung empfiehlt gemäß §36
Absatz 5 GemHVO NRW einen gesonderten Ausweis, insbesondere solcher Drohverlustrückstellungen, die von herausragender Bedeutung für den Konzern sind.
5 Grundsätzliche Feststellungen zur Gesamtlagebeurteilung
Der Gesamtabschluss ist durch einen Gesamtlagebericht zu ergänzen (§ 116 Abs. 1
GO NRW). Gemäß § 51 GemHVO NRW ist durch den Gesamtlagebericht das durch
den Gesamtabschluss zu vermittelnde Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertragsund Finanzgesamtlage der Gemeinde einschließlich der verselbständigten Aufgabenbereiche zu erläutern. Dazu sind in einem Überblick der Geschäftsablauf mit
den wichtigsten Ergebnissen des Gesamtabschlusses und die Gesamtlage in ihren
tatsächlichen Verhältnissen darzustellen. Außerdem hat der Gesamtlagebericht eine ausgewogene und umfassende, den Umfang der gemeindlichen Aufgabenerfüllung entsprechende Analyse der Haushaltswirtschaft der Gemeinde unter Einbeziehung der verselbständigten Aufgabenbereiche und der Gesamtlage der Gemeinde zu enthalten. Dabei ist auch auf die Chancen und Risiken für die künftige Gesamtentwicklung der Gemeinde einzugehen.
Im Gesamtabschluss und im Gesamtlagebericht sind nach Auffassung der Rechnungsprüfung wesentliche Aussagen zur wirtschaftlichen Lage, zur Haushaltswirtschaft, zu Vorgängen von besonderer Bedeutung sowie zu den Chancen und Risiken der Stadt Krefeld getroffen worden.
H 8 Die Erläuterung der Kapitalflussrechnung sollte künftig ausführlich im
Gesamtanhang und nicht im Lagebericht erfolgen. Stattdessen ist die
Analyse nach produktorientierten Zielen und Kennzahlen nach § 12
GemHVO in den Gesamtlagebericht aufzunehmen, soweit sie bedeutsam
für das Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage
der Gemeinde sind.
Der Gesamtlagebericht entspricht nicht im vollen Umfang den gesetzlichen Vorschriften. Gemäß § 51 Absatz 1 sollen die produktorientierten Ziele und Kennzahlen nach § 12 GemHVO analog zum Einzelabschluss der Stadt in die Analyse einbezogen werden. Insbesondere unter Berücksichtigung wesentlicher Konzernbereiche
aus Energie, Verkehr (ÖPNV), Ver- und –entsorgung (Abfallentsorgung, Wasser) und
Bauen und Wohnen sollte eine Analyse mittelfristig in den Gesamtabschluss eingebaut werden.
Der Gesamtlagebericht ist dennoch plausibel und nachvollziehbar und steht mit
den bei der Prüfung des Gesamtabschlusses gewonnenen Erkenntnissen im Einklang. Die Beurteilung der Gesamtlage vermittelt insgesamt - zum Zeitpunkt der Erstellung des Gesamtlageberichtes - ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Stadt
Krefeld einschließlich der einbezogenen verselbständigten Aufgabenbereiche. Die
Seite 19
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2012
Chancen und Risiken für die künftige Entwicklung sind zutreffend dargestellt. Die
Gesamtlagebeurteilung durch den Oberbürgermeister ist dem Umfang nach angemessen und inhaltlich zutreffend.
Auf eine Angabe am Schluss des Gesamtlageberichtes gemäß § 95 Absatz 2 GO
NRW (Verwaltungsvorstand und Ratsmitglieder, Angaben zu Name, Beruf, Mitgliedschaften in Aufsichtsräten etc.) wurde zur Vermeidung von Doppelnennung und mit
Verweis auf den Einzelabschluss der Stadt Krefeld (Jahresabschluss zum
31.12.2012) verzichtet. Eine Prüfung dieser Angaben ist entsprechend nicht erfolgt.
Grundlage für die Beurteilung im Lagebericht zum Gesamtabschluss 2012 sind die
Jahresabschlüsse der Stadt Krefeld („Kernverwaltung") und ihrer voll zu konsolidierenden verselbstständigten Aufgabenbereiche (vgl. unten Abschnitt 4.2).
Seite 20
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2012
6
Bestätigungsvermerk
Der Gesamtabschluss der Stadt Krefeld zum 31.12.2012, bestehend aus der Gesamtbilanz, der Gesamtergebnisrechnung und dem Gesamtanhang, wurde gemäß
§ 116 (6) i. V. m. § 103 (5) und (6) GO NRW unter Einbeziehung des Gesamtlageberichtes geprüft.
In die Prüfung einbezogen wurden die haushaltsrechtlichen Vorschriften der Gemeindeordnung, der Gemeindehaushaltsverordnung und ergänzende Regelungen
der örtlichen Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen der Gemeindeordnung, der Gemeindehaushaltsverordnung, soweit sich diese auf die gemeindliche Haushaltswirtschaft beziehen.
Die Prüfung wurde so geplant und durchgeführt, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Gesamtabschluss unter Beachtung
der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Gesamtlagebericht
zu vermittelnden Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage
des Konzerns „Stadt Krefeld“ wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit
erkannt werden konnten. Die Beurteilung der Prüfungssachverhalte erfolgte im Wesentlichen auf der Basis von Stichproben und durch Plausibilitätsprüfungen.
Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen sind die Kenntnisse über die Geschäfts- und Verwaltungstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gemeinde einschließlich der gemeindlichen Unternehmen berücksichtigt
worden. Im Rahmen der Prüfung wurden die Nachweise für die Angaben im Gesamtabschluss und Gesamtlagebericht auf der Basis von Stichproben beurteilt.
Die Prüfung umfasste die Beurteilung der Überleitungsrechnungen der in den Gesamtabschluss einbezogenen verselbständigten Aufgabenbereiche und der Stadt,
der Abgrenzung des Konsolidierungskreises, der angewandten Bilanzierungs- und
Konsolidierungsgrundsätze und Konsolidierungsmethoden sowie die Würdigung
der Gesamtdarstellung des Gesamtabschlusses einschließlich des Gesamtlageberichtes.
Der Gesamtabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage des Konzerns „Stadt Krefeld“ einschließlich der gemeindlichen Unternehmen. Die gesetzlichen Vorschriften, die ergänzenden Bestimmungen der Satzungen und die sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen wurden beachtet.
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Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2012
7 Anlagenverzeichnis
Anlage 1 – Stellungnahme der Verwaltung
Anlage 2 – Stellungnahme des KRZN
Anlage 3 – Gesamtabschluss 2012 der Verwaltung
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Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2012
8 Abkürzungsverzeichnis
AG
bzw.
d.h.
DAD
EigVO
ER
etc.
GemHVO
ggf.
gGmbH
GmbH
GO NRW
GoB
GoF
GoK
GuV
HB
HGB
i.H.v.
i.V.m.
IDR
IDW
IKS
KB
Mio.
Mrd.
NKF
NKFEG
NKFWG
S.
TEuro
u.a.
u.ä.
vAB
VERPA
vgl.
z.B.
Aktiengesellschaft
beziehungsweise
das heißt
Doppik al Dente
Eigenbetriebsverordnung NRW
Ergebnisrechnung
et cetera
Gemeindehaushaltsverordnung
gegebenenfalls
gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gemeindeordnung NRW
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
Geschäfts- oder Firmenwert
Grundsätze ordnungsmäßiger Konsolidierung
Gewinn und Verlustrechnung
Handelsbilanz
Handelsgesetzbuch
in Höhe von
in Verbindung mit
Institut der Rechnungsprüfer
Institut der Wirtschaftsprüfer
Internes Kontrollsystem
Kommunalbilanz
Millionen
Milliarden
Neues Kommunales Finanzmangement
NKF-Einführungsgesetz
NKF-Weiterentwicklungsgesetz
Seite
Tausend Euro
unter anderem
und ähnliches
verselbständigte Aufgabenbereiche
Vereinigung der örtlichen Rechnungsprüfungen
vergleiche
zum Beispiel
Seite 24
Seite 25
Seite 26
Seite 27
Seite 28
Seite 29
Seite 30
Anlage 2
Anlage 3 zum Prüfungsbericht
Nr. 18/2015
Gesamtabschluss 2012
der Stadt Krefeld
Seite 33
Gesamtabschluss
2012
Gesamtabschluss 2012
INHALTSVERZEICHNIS
Gesamtbilanz zum 31.12.2012 ................................................................................ 4
Gesamtergebnisrechnung 2012............................................................................... 6
Gesamtanhang ........................................................................................................ 8
Gesamtlagebericht ................................................................................................ 40
2
Gesamtabschluss 2012
Gesamtabschluss 2012
Stadt Krefeld
Gesamtbilanz
3
Gesamtbilanz zum 31.12.2012
Aktiva
31.12.2012
Euro
31.12.2011
Euro
Passiva
Anlagevermögen
Immaterielle Vermögensgegenstände
2.958.038.117,69
10.068.522,17
3.003.002.597,07
9.794.369,48
1.
1.1
(davon verrechnete Vorjahresergebnisse)
(-105.025.415,06)
(0,00)
1.2
1.2.1
2.821.826.928,28
2.850.359.345,01
109.506.131,48
15.485.160,32
15.113.671,64
71.538.008,78
109.779.917,33
15.417.245,66
15.103.491,79
73.979.579,05
1.2
1.3
1.4
1.5
Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung
Ergebnisvortrag
Gesamtjahresergebnis
Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter
-55.316.412,58
0,00
-26.898.648,92
40.710.230,22
-54.276.813,69
-60.244.916,17
-44.780.498,89
41.174.947,64
37.922.185,15
327.127.283,56
226.147.280,94
470.047.004,99
38.040.033,75
332.933.588,36
227.117.304,75
483.647.145,51
2.
2.1
2.2
2.3
2.4
Sonderposten
für Zuwendungen
für Beiträge
für den Gebührenausgleich
Sonstige Sonderposten
561.797.811,45
421.512.307,31
115.997.689,67
11.185.718,78
13.102.095,69
570.422.271,65
435.823.789,36
115.420.835,30
8.045.618,78
11.132.028,21
1.2.3.1
1.2.3.2
1.2.3.3
1.2.3.4
Sachanlagen
Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
Grünflächen
Ackerland
Wald, Forsten
Sonstige unbebaute Grundstücke
Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
Kinder- und Jugendeinrichtungen
Schulen
Wohnbauten
Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude
Infrastrukturvermögen
Grund und Boden des Infrastrukturvermögens
Brücken und Tunnel
Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen
Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen
192.090.815,53
37.356.272,16
6.990.700,39
285.384.111,03
191.796.296,62
38.017.459,12
8.288.143,96
275.105.557,00
3.
3.1
3.2
3.3
3.4
Rückstellungen
Pensionsrückstellungen
Rückstellung für Deponien und Altlasten
Instandhaltungsrückstellungen
Sonstige Rückstellungen
725.495.867,49
496.037.391,91
93.916.834,46
6.649.977,18
128.891.663,94
715.039.100,71
485.338.561,62
97.639.179,56
6.899.144,79
125.162.214,74
1.2.3.5
Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen
426.316.310,56
437.514.338,85
1.2.3.6
Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens
Bauten auf fremdem Grund und Boden
Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler
Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge
Betriebs- und Geschäftsausstattung
Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau
129.356.718,65
3.210.887,04
74.802.945,81
317.424.512,08
40.572.913,46
35.434.014,71
130.397.067,21
669.169,19
74.954.842,77
330.324.222,62
39.976.114,80
27.297.826,67
4.
4.1
4.2
4.3
4.4
1.334.005.921,02
0,00
729.693.892,42
414.230.562,79
1.366.898.073,93
0,00
738.154.234,47
420.100.260,19
4.5
4.6
4.7
Verbindlichkeiten
Anleihen
Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen
Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung
Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen
wirtschaftlich gleichkommen
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Sonstige Verbindlichkeiten
Erhaltene Anzahlungen
1.149.424,03
63.781.122,11
84.177.675,53
40.973.244,14
1.175.876,80
87.772.934,06
93.359.144,52
26.335.623,89
5.
Passive Rechnungsabgrenzung
59.032.455,85
54.873.663,13
3.335.835.556,46
3.390.419.926,88
1.2.2
1.2.2.1
1.2.2.2
1.2.2.3
1.2.2.4
1.2.3
4
1.2.4
1.2.5
1.2.6
1.2.7
1.2.8
1.3
1.3.1
1.3.2
1.3.3
1.3.4
1.3.5
1.3.6
Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen
Anteile an assoziierten Unternehmen
Übrige Beteiligungen
Sondervermögen
Wertpapiere des Anlagevermögens
Ausleihungen
126.142.667,24
3.890.851,39
58.864.125,51
12.874.414,37
0,00
18.858.173,09
31.655.102,88
142.848.882,58
3.699.451,40
63.357.714,36
12.441.519,66
0,00
22.874.472,08
40.475.725,08
2.
2.1
2.1.1
2.1.2
2.1.3
Umlaufvermögen
Vorräte
Roh- Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren
Geleistete Anzahlungen
Grundstücke des Umlaufvermögens
363.162.036,84
58.134.115,77
24.083.206,66
17.383.438,84
16.667.470,27
372.356.207,45
54.746.512,28
22.928.203,79
16.818.647,26
14.999.661,23
2.2
2.2.1
2.2.2
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Forderungen
Sonstige Vermögensgegenstände
156.022.401,22
132.123.503,65
23.898.897,57
157.913.123,20
129.613.832,29
28.299.290,91
2.3
2.4
Wertpapiere des Umlaufvermögens
Liquide Mittel
2.456.702,56
146.548.817,29
1.263.007,85
158.433.564,12
3.
Aktive Rechnungsabgrenzung
14.635.401,93
15.061.122,36
3.335.835.556,46
3.390.419.926,88
655.503.500,65
697.008.331,93
31.12.2011
Euro
1
1.1
1.2.1.1
1.2.1.2
1.2.1.3
1.2.1.4
Eigenkapital
Allgemeine Rücklagen
31.12.2012
Euro
683.186.817,46
801.314.098,57
Gesamtabschluss 2012
Gesamtabschluss 2012
Stadt Krefeld
Gesamtergebnisrechnung
5
Gesamtabschluss 2012
Gesamtergebnisrechnung 2012
Ergebnis des Jahres Ergebnis des Jahres
Ertrags- und Aufwandsarten
2012
2011
EUR
EUR
1 + Steuern und ähnliche Abgaben
281.411.760,84
275.618.716,97
2 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen
169.084.123,41
162.504.914,64
3 + Sonstige Transfererträge
4 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
5 + Privatrechtliche Leistungsentgelte
8.822.045,39
7.626.998,90
127.449.704,27
130.752.033,60
1.037.612.004,75
1.054.110.929,85
6 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen
47.407.375,29
39.544.912,14
7 + Sonstige ordentliche Erträge
63.212.952,95
66.409.685,48
8 + Aktivierte Eigenleistungen
12.668.047,30
12.808.676,72
1.912.574,09
-611.626,45
1.749.580.588,29
1.748.765.241,85
296.043.713,00
293.700.528,57
9 +/- Bestandsveränderungen
10 = Ordentliche Gesamterträge
11
-
Personalaufwendungen
12
-
Versorgungsaufwendungen
31.806.488,02
35.682.879,18
13
-
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
882.964.499,70
887.371.519,87
14
-
Bilanzielle Abschreibungen
116.570.305,56
127.777.341,22
15
-
Transferaufwendungen
217.939.025,38
207.421.214,86
16
-
Sonstige ordentliche Aufwendungen
197.181.685,72
209.496.906,88
1.742.505.717,38
1.761.450.390,58
7.074.870,91
-12.685.148,73
6.261.532,66
11.036.738,03
848.115,86
2.964.631,09
39.395.423,95
43.923.806,93
-32.285.775,43
-29.922.437,81
-25.210.904,52
-42.607.586,54
658.090,86
0,00
17 = Ordentliche Gesamtaufwendungen
18 = Ordentliches Gesamtergebnis
(=Zeilen 10 und 17)
19 + Finanzerträge
20 + Erträge aus der Equity Konsolidierung
21
-
Finanzaufwendungen
22 = Gesamtfinanzergebnis
(=Zeilen 19 bis 21)
23 = Gesamtergebnis der laufenden Geschäftstätigkeit
(=Zeilen 18 und 22)
24 + Außerordentliche Erträge
25
-
Außerordentliche Aufwendungen
26 = Außerordentliches Gesamtergebnis
811.488,98
661.703,08
-153.398,12
-661.703,08
-25.364.302,64
-43.269.289,62
1.534.346,28
1.511.209,27
-26.898.648,92
-44.780.498,89
(=Zeilen 24 und 25)
27 = Gesamtjahresergebnis
(=Zeilen 23 und 26)
28
-
Anderen Gesellschaftern zuzurechnendes Ergebnis
29 = Gesamtjahresergebnis des Konzerns Stadt Krefeld
6
Gesamtabschluss 2012
Gesamtabschluss 2012
Stadt Krefeld
Gesamtanhang
7
Gesamtabschluss 2012
Gesamtanhang
I. Allgemeine Angaben zum Gesamtabschluss und Gesamt-abschlussstichtag _ 9
Konsolidierungskreis______________________________________________ 10
Konsolidierungsgrundsätze ________________________________________ 13
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze ____________________________ 14
II. Erläuterungen zur Gesamtbilanz ____________________________________ 16
Erläuterungen der einzelnen Bilanzpositionen – AKTIVA _________________ 16
1. Anlagevermögen ______________________________________________ 16
2. Umlaufvermögen _____________________________________________ 19
3. Aktive Rechnungsabgrenzung ___________________________________ 20
Erläuterungen der einzelnen Bilanzpositionen - PASSIVA ________________ 21
1. Eigenkapital _________________________________________________ 21
2. Sonderposten ________________________________________________ 22
3. Rückstellungen _______________________________________________ 23
4. Verbindlichkeiten _____________________________________________ 27
5. Passiver Rechnungsabgrenzungsposten __________________________ 28
III. Erläuterungen zur Gesamtergebnisrechnung _________________________ 29
Ordentliche Erträge _______________________________________________ 30
Ordentliche Aufwendungen _________________________________________ 31
Gesamtfinanzergebnis_____________________________________________ 32
Außerordentliches Gesamtergebnis __________________________________ 33
Anderen Gesellschaftern zuzurechnendes Ergebnis _____________________ 33
IV. Erläuterungen zur Gesamtkapitalflussrechnung _______________________ 34
V. Haftungsverhältnisse / sonstige finanzielle Verpflichtungen_____________ 34
VI. Anlagen zum Anhang _____________________________________________ 37
Gesamtkapitalflussrechnung _______________________________________ 37
Gesamtverbindlichkeitenspiegel ____________________________________ 38
8
Gesamtabschluss 2012
I. Allgemeine Angaben zum Gesamtabschluss und Gesamtabschlussstichtag
Der vorliegende Gesamtabschluss wird gemäß § 116 ff. Gemeindeordnung (GO NRW)
i.V.m. §§ 49 ff. Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO NRW) aufgestellt. Sofern ergänzende Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) zu berücksichtigen waren,
fanden diese gemäß § 49 Abs. 4 GemHVO NRW (alte Fassung, vor Beschluss des 1.
NKF-Weiterentwicklungsgesetzes) in der Fassung des Handelsgesetzbuches vom 10.
Mai 1897 (RGBl. S. 105), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. August 2002 (BGBl. I
S. 3412), entsprechende Anwendung.
Die Vereinfachungsempfehlungen des Modellprojektes NKF-Gesamtabschluss vom Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) mit Stand September 2009
wurden in Anspruch genommen.
Gemäß § 116 Abs. 1 S. 2 GO NRW besteht der Gesamtabschluss aus der Gesamtergebnisrechnung, der Gesamtbilanz sowie dem Gesamtanhang und ist um einen Gesamtlagebericht zu ergänzen. Den Anlagen zum Gesamtanhang wurde die Kapitalflussrechnung nach § 51 Abs. 3 GemHVO NRW beigefügt. Gemäß § 117 Abs. 1 S. 2 GO NRW ist
dem Gesamtabschluss außerdem ein Beteiligungsbericht beizufügen. Der Beteiligungsbericht 2012 wurde dem Rat der Stadt Krefeld bereits am 12.12.2013 zur Kenntnisnahme vorgelegt (siehe Vorlage Nr. 5356/13). Im Gesamtabschluss wird daher auf
eine nochmalige Abbildung verzichtet.
Basis für die Aufstellung des Gesamtabschlusses sind die geprüften Jahresabschlüsse
der verbundenen bzw. assoziierten Unternehmen zum 31.12. des jeweiligen Jahres auf
Basis der Vorschriften des HGB. Bestanden Abweichungen zwischen den Regelungen
des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) und den handelsgesetzlichen Vorgaben, waren im Zuge der Meldungen durch die Unternehmen entsprechende Anpassungen vorzunehmen.
Das Geschäftsjahr für den Konzern Stadt Krefeld und die konsolidierten Betriebe entspricht dem Kalenderjahr.
Die Betragsangaben erfolgen in tausend Euro (TEuro). Hierdurch kann es zu Rundungsdifferenzen und infolgedessen zu geringfügigen rechnerischen Abweichungen kommen.
9
Gesamtabschluss 2012
Konsolidierungskreis
a) Verbundene Unternehmen
Gemäß § 50 Absatz 1 und 2 GemHVO NRW werden verselbständige Aufgabenbereiche
in öffentlich-rechtlicher Organisationsform sowie Unternehmen und Einrichtungen des
privaten Rechts, auf die die Gemeinde einen beherrschenden Einfluss ausüben kann,
den verbundenen Unternehmen zugeordnet. Als verbundene Unternehmen von wesentlicher Bedeutung fließen neben der Stadt Krefeld die folgenden Unternehmen in den
Vollkonsolidierungskreis ein:
Verbundene Unternehmen von wesentlicher Bedeutung
Sitz
Anteil am
Kapital
SWK Stadtwerke Krefeld AG
Krefeld
100,00%
• SWK ENERGIE GmbH
Krefeld
100,00%
• SWK MOBIL GmbH
Krefeld
100,00%
• SWK FAHRSERVICE GmbH
Krefeld
100,00%
• SWK NETZE GmbH
Krefeld
100,00%
• SWK AQUA GmbH
Krefeld
100,00%
• SWK KOMPAKT GmbH
Krefeld
100,00%
• SWK SETEC GmbH
Krefeld
100,00%
• SWK-EGN Verwaltungs GmbH
Krefeld
100,00%
• EAG Entsorgungsanlagengesellschaft Krefeld GmbH & Co. KG
Krefeld
100,00%
• EGK Entsorgungsgesellschaft Krefeld GmbH & Co. KG
Krefeld
100,00%
Krefeld
100,00%
• EGN Entsorgungsgesellschaft Niederrhein mbH
Viersen
100,00%
• NH Niederrhein Holding GmbH
Viersen
100,00%
Grevenbroich
100,00%
Krefeld
100,00%
Tönisvorst
100,00%
Kaarst
100,00%
Hürtgenwald
74,90%
Krefelder Baugesellschaft mbH
Krefeld
100,00%
GGK Grundstücksgesellschaft der Stadt Krefeld mbh & Co. KG
Krefeld
100,00%
Seidenweberhaus GmbH
Krefeld
100,00%
Zoo Krefeld gGmbH
Krefeld
74,90%
Wohnstätte Krefeld Wohnungs-AG
Krefeld
70,25%
WFG Wirtschaftsförderungsgesellschaft Krefeld mbH
Krefeld
68,00%
Senioreneinrichtungen der Stadt Krefeld
Krefeld
100,00%
Stadtentwässerung Krefeld
Krefeld
100,00%
• GSAK Gesellschaft für Stadtreinigung und
Abfallwirtschaft Krefeld mbH & Co. KG
• NOEX AG
• Eco-Care Recycling Solutions GmbH
• Städtereinigung Gerke GmbH
• Gerhard Schug Containerdienst GmbH
• Dürener Deponiegesellschaft mbH
10
Gesamtabschluss 2012
Die Gesamtheit der zuvor genannten und der SWK Stadtwerke Krefeld AG zugeordneten
Unternehmen wird zur Vereinfachung im weiteren Verlauf als SWK Konzern bezeichnet.
In 2012 wurden von der EGN Entsorgungsgesellschaft Niederrhein mbH die Restanteile
an der Gerhard Schug Containerdienst GmbH erworben.
Aufgrund der untergeordneten Bedeutung für die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und
Finanzlage des Konzerns Stadt Krefeld werden die folgenden verbundenen Unternehmen gemäß § 116 Abs. 3 GO NRW nicht in den Gesamtabschluss einbezogen:
Verbundene Unternehmen von unwesentlicher Bedeutung
Sitz
Anteil am
Kapital
SWK SERVICE GmbH
Krefeld
100,00%
DYNERGIO Verwaltungs AG
Krefeld
100,00%
DYNERGIO AG & Co. KG
Krefeld
100,00%
DYNERGIO NETZE GmbH
Krefeld
100,00%
DYNERGIO SERVICE GmbH
Krefeld
100,00%
DYNERGIO SETEC GmbH
Krefeld
100,00%
Krefeld
100,00%
Krefeld
100,00%
Krefeld
100,00%
Verwaltungsgesellschaft Waldgut Schirmau mbH
Krefeld
100,00%
Städtische Seniorenheime Krefeld gGmbH
Krefeld
100,00%
Städtische Seniorenheim Service-Gesellschaft Krefeld mbH
Krefeld
100,00%
Grundstücksgesellschaft der Stadt Krefeld Verwaltungs mbH
Krefeld
100,00%
Suprion Versicherungsvermittlung GmbH
Krefeld
70,25%
VERSON Energie-Partner GmbH & Co. KG
Krefeld
61,81%
VERSON Verwaltungs GmbH
Krefeld
61,81%
EAG Entsorgungsanlagengesellschaft Krefeld
Verwaltungsgesellschaft mbH
EGK Entsorgungsgesellschaft Krefeld
Verwaltungsgesellschaft mbH
GSAK Gesellschaft für Stadtreinigung und Abfallwirtschaft
Verwaltungsgesellschaft Krefeld mbH
Der Ausweis dieser Unternehmen erfolgt in der Position verbundene Unternehmen.
Entsprechend des Praxisleitfadens vom Innenministerium des Landes NRW wurden zur
Beurteilung der untergeordneten Bedeutung die Bilanzsummen dieser Unternehmen im
Verhältnis zur Gesamtbilanzsumme betrachtet. Die Wertgrenze zur Einbeziehung liegt
laut Praxisleitfaden bei 5%. Neben der Bilanzsumme wurden auch die ordentlichen
Erträge und Aufwendungen sowie das Finanzergebnis in die Beurteilung einbezogen.
Dies gilt ebenso für die assoziierten Unternehmen von untergeordneter Bedeutung.
11
Gesamtabschluss 2012
b) Assoziierte Unternehmen
Verselbständigte Aufgabenbereiche die gemäß § 50 Absatz 3 GemHVO NRW nur unter
einem maßgeblichen Einfluss der Gemeinde stehen, werden im Konsolidierungskreis
als assoziierte Unternehmen geführt. Die folgenden Gesellschaften werden „at Equity“
in den Gesamtabschluss einbezogen.
Assoziierte Unternehmen von wesentlicher Bedeutung
Hafen Krefeld GmbH & Co. KG
Sitz
Anteil am
Kapital
Krefeld
51,00%
Eschweiler
50,00%
Mönchengladbach
50,00%
Treuhandgesellschaft
-
50,00%
lekker Energie GmbH
Berlin
49,00%
Kempen
45,00%
Energieversorgung Kranenburg GmbH
Kranenburg
44,00%
Quantum GmbH
Düsseldorf
30,00%
Pullach i. Isartal
30,49%
Tönisvorst
25,75%
Kamp-Lintfort
25,00%
MVA Weisweiler GmbH & Co. KG
GEM Gesellschaft für Wertstofferfassung, Wertstoffverwertung
und Entsorgung Mönchengladbach mbH
Braun Umweltdienste GmbH
GEKKO Vorschaltgesellschaft mbH & Co. KG
Heilpädagogisches Zentrum Krefeld - Kreis Viersen gGmbH
Kommunales Rechenzentrum Niederrhein
Die Verringerung der Anteile an der Quantum GmbH (Vorjahr 34,00%) geht auf die entsprechende Entwicklung der Beteiligungsverhältnisse bei der SWK ENERGIE GmbH zurück.
Die folgenden assoziierten Unternehmen sind für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und
Finanzlage des Konzerns Stadt Krefeld von untergeordneter Bedeutung. Sie wurden
daher nicht in den Konsolidierungskreis einbezogen. Der Ausweis dieser Gesellschaften erfolgt unter der Position Beteiligungen.
12
Gesamtabschluss 2012
Assoziierte Unternehmen von unwesentlicher Bedeutung
Hafen Krefeld Verwaltungs GmbH
Sitz
Anteil am
Kapital
Krefeld
51,00%
MOENA Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft mbH
München
50,00%
MOENA Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG i.L.
Grünwald
50,00%
Duisburg
50,00%
Krefeld
50,00%
Eschweiler
50,00%
-
50,00%
Niederkrüchten
49,80%
DSM Krefeld Außenwerbung GmbH
Krefeld
49,00%
HUG Hohenbudberg-Umschlag-Gesellschaft mbH & Co. KG
Krefeld
44,60%
HUG Hohenbudberg-Umschlag-Verwaltungsgesellschaft mbH
Krefeld
44,60%
Grevenbroich
36,70%
Viersen
25,00%
Gesellschaft für kommunale Versorgungswirtschaft
Nordrhein mbH
Theater Krefeld und Mönchengladbach gGmbH
MVA Weisweiler Verwaltungs-GmbH
Treuhandgesellschaft
Gemeindewerke Niederkrüchten GmbH
Wirtschaftsbetriebe Grevenbroich GmbH
Niederrhein Tourismus GmbH
c) Sonstige Unternehmen
Neben den verbundenen bzw. assoziierten Unternehmen bestehen bei der Stadt Krefeld noch Beteiligungen an Unternehmen, die nach § 116 Abs. 2 GO NRW nicht im Konsolidierungskreis aufgenommen wurden. Über diese Unternehmen kann die Stadt entweder keinen beherrschenden bzw. maßgeblichen Einfluss ausüben oder die Unternehmen sind für die Verpflichtung, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Gemeinde zu
vermitteln, von untergeordneter Bedeutung.
Konsolidierungsgrundsätze
Für die vollkonsolidierten Unternehmen gelten die folgenden Grundsätze:
Bei der Kapitalkonsolidierung wurde die Buchwertmethode gemäß § 50 Abs. 1 und 2
GemHVO i.V.m. § 301 Abs. 1 S. 2 Nr.1 HGB angewandt (Vollkonsolidierung mit Minderheitenausweis). Dabei erfolgte im Gesamtabschluss die Verrechnung mit dem Eigenkapital auf der Grundlage der Wertansätze zum Zeitpunkt der Aufstellung der Eröffnungsbilanz der Stadt Krefeld zum 01.01.2008. Der Erstkonsolidierungsstichtag war somit
der 01.01.2008.
Zum 01.01.2008 lagen Unterschiedsbeträge aus der Kapitalkonsolidierung vor, die
fortgeführt auf den 31.12.2012 im Eigenkapital der Gesamtbilanz ausgewiesen werden. Für die Erläuterungen gemäß § 301 Abs. 3 HGB wird auf den Abschnitt zum Eigenkapital verwiesen.
13
Gesamtabschluss 2012
Im Zuge der erstmaligen Kapitalkonsolidierung wurden Stille Reserven aufgedeckt. Diese werden linear abgeschrieben.
Die Schuldenkonsolidierung erfolgte nach § 50 Abs. 1 und 2 GemHVO i.V.m. § 303
Abs. 1 HGB durch Eliminierung der Forderungen mit den entsprechenden Verbindlichkeiten zwischen den Konzernbetrieben.
Die Aufwands- und Ertragskonsolidierung erfolgte gemäß § 50 Abs. 1 und 2 GemHVO
i.V.m. § 305 Abs. 1 HGB durch Verrechnung der Erträge zwischen den Konzernbetrieben
mit den auf sie entfallenden Aufwendungen.
Die assoziierten Unternehmen wurden in der Gesamtbilanz mit dem Buchwert angesetzt (Buchwertmethode) und zwar auf der Grundlage der Wertansätze zum Zeitpunkt
der erstmaligen Einbeziehung des assoziierten Unternehmens in den Gesamtabschluss
oder zum Zeitpunkt des Erwerbs der Anteile. Die Bewertungsmethoden der assoziierten
Unternehmen wurden gemäß § 50 Abs. 3 GemHVO NRW i.V.m. § 312 Abs. 5 HGB beibehalten.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Abschlüsse der in den Gesamtabschluss der Stadt Krefeld einbezogenen Unternehmen wurden nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen erstellt.
Das Realisations- und Imparitätsprinzip wurde beachtet, Vermögensgegenstände wurden höchstens zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden zu Nennwerten unter Berücksichtigung erkennbarer Ausfallrisiken bilanziert. Es wurden Einzel- und Pauschalwertberichtigungen vorgenommen.
Als Aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind vor dem Bilanzstichtag geleistete Ausgaben ausgewiesen, die in nachfolgenden Geschäftsjahren zu Aufwand führen.
Die Sonderposten für Zuwendungen werden auf der Grundlage der Zuwendungsbescheide berücksichtigt und den subventionierten Vermögensgegenständen zugeordnet. Die Sonderposten werden analog der Nutzungsdauer der zugeordneten Vermögensgegenstände ertragswirksam aufgelöst.
Bei der Bemessung der Rückstellungen wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die Rückstellungen sind gemäß § 91 Abs. 2 GO NRW nur in Höhe des Betrages anzusetzen, der voraussichtlich notwendig ist.
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden für bestehende
Versorgungsansprüche und sämtliche Anwartschaften gebildet. Diese wurden gemäß
14
Gesamtabschluss 2012
§ 36 Abs. 1 GemHVO NRW mit dem nach versicherungsmathematischen Grundsätzen
im Teilwertverfahren ermittelten Barwert auf der Basis eines Rechnungszinsfußes von
fünf Prozent angesetzt.
Verbindlichkeiten werden mit ihrem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Zuweisungen
und Zuschüsse werden, soweit für diese Verwendungsnachweise zu führen sind, bis zu
ihrer bestimmungsgemäßen Inanspruchnahme unter den erhaltenen Anzahlungen ausgewiesen.
Als Passive Rechnungsabgrenzungsposten sind vor dem Bilanzstichtag eingegangene
Einnahmen abgebildet, soweit sie Erträge für eine bestimmte Zeit nach diesem Stichtag
darstellen.
15
Gesamtabschluss 2012
II. Erläuterungen zur Gesamtbilanz
Die Gliederung der Gesamtbilanz des Jahresabschlusses erfolgt grundsätzlich nach
dem in § 41 GemHVO NRW vorgegebenen Gliederungsschema.
Gemäß §49 Abs. 3 GemHVO i.V.m. §41 Abs. 6 GemHVO wurde diese Gliederung im Bereich der Vorräte durch die Position „Grundstücke des Umlaufvermögens“ und im Bereich der Verbindlichkeiten um die „Erhaltenen Anzahlungen“ erweitert. Außerdem
wurde im Eigenkapital ein neuer Posten „Ergebnisvortrag“ eingerichtet, auf dem im
Gesamtabschluss 2011 der Ausweis des Vorjahresergebnisses erfolgte. Ab 2012 wird
diese Position nicht mehr bedient, da nunmehr eine unmittelbare Verrechnung des Jahresergebnisses mit der Allgemeinen Rücklage im Folgejahr erfolgt.
Erläuterungen der einzelnen Bilanzpositionen – AKTIVA
Die Entwicklung der Aktivpositionen ist nachstehend zusammengefasst dargestellt:
31.12.2012
31.12.2011
TEuro
TEuro
Anlagevermögen
2.958.038
3.003.003
Umlaufvermögen
363.162
372.356
14.635
15.061
3.335.836
3.390.420
AKTIVA
Aktive
Rechnungsabgrenzung
Gesamt
1. Anlagevermögen
Die Entwicklung des Anlagevermögens stellt sich wie folgt dar:
Anlagevermögen
Immaterielle
Vermögensgegenstände
Sachanlagen
Finanzanlagen
Gesamt
31.12.2012
31.12.2011
TEuro
TEuro
10.069
9.794
2.821.827
2.850.359
126.143
142.849
2.958.038
3.003.003
1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände
Die immateriellen Vermögensgegenstände, die insbesondere für Konzessionen und
Software bestehen, sind im Wesentlichen dem SWK Konzern zuzuordnen.
16
Gesamtabschluss 2012
1.2 Sachanlagen
Die Unbebauten Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte können insbesondere
der Stadt Krefeld zugeordnet werden und lassen sich hier größtenteils auf die aktivierten Grünflächen und sonstigen unbebauten Grundstücke zurückführen. Die Veränderung ist zum größten Teil auf Anlagenabgänge aufgrund von Grundstücksverkäufen bei
der Stadt Krefeld und Verringerungen bei der Wohnstätte Krefeld Wohnungs-AG zurückzuführen.
Die bebauten Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte lassen sich insbesondere
der Stadt Krefeld zuordnen, die hier maßgeblich die Grundstücke der Schulen sowie
Kinder- und Jugendeinrichtungen aktiviert hat. Die Wertveränderung der Bilanzposition
Schulen (5.806 TEuro) ergibt sich überwiegend durch die planmäßige Abschreibung
sowie den Abriss des Verwaltungstraktes der Albert-Schweitzer-Schule bei der Stadt
Krefeld. Darüber hinaus ist die Veränderung durch die Abschreibungen der städtischen,
sonstigen Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude geprägt. Ein weiterer bedeutender
Anteil dieser Position entfällt auf die Wohnbauten der Wohnstätte Krefeld WohnungsAG.
Unter dem Infrastrukturvermögen sind der Grund und Boden des Infrastrukturvermögens, Brücken und Tunnel, das Straßennetz sowie die sonstigen Bauten zu fassen, die
fast vollständig der Stadt Krefeld zuzuordnen sind. Die Veränderungen im Bereich des
Straßennetzes ergeben sich im Wesentlichen aufgrund planmäßiger Abschreibungen.
Darüber hinaus wurden zahlreiche Investitionen im Bereich der Straßen und Lichtsignalanlagen aktiviert und die alten Straßenabschnitte entsprechend in Abgang gesetzt.
Bei der SWK MOBIL GmbH sind die Gleisanlagen und bei der Stadtentwässerung Krefeld sind größtenteils die Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen aktiviert.
Die Veränderungen resultieren überwiegend aus Zugängen bei der Stadtentwässerung.
Die sonstigen Bauten des Infrastrukturvermögens gehen zum einen auf die Strom-,
Gas- und Versorgungsanlagen der SWK ENERGIE GmbH sowie der SWK NETZE GmbH
zurück. Zum anderen sind hier die Abfallbeseitigungsanlagen der EAG Entsorgungsanlagengesellschaft Krefeld GmbH & Co. KG und der EGN Entsorgungsgesellschaft Niederrhein mbH aktiviert. Den Aktivierungen bei den Versorgungsanlagen stehen beinahe
gegenläufige Abschreibungen bei den Abfallbeseitigungsanlagen gegenüber.
Die Kunstgegenstände und Kulturdenkmäler sind vollständig der Stadt Krefeld zuzurechnen. Die Veränderung dieser Bilanzposition (152 TEuro) beruht auf Ankäufen von
Kunstgegenständen und einer Eröffnungsbilanzkorrektur der Stadt Krefeld.
Die Maschinen und technischen Anlagen, Fahrzeuge sind vorwiegend dem SWK Konzern und hier insbesondere der EAG Entsorgungsanlagengesellschaft Krefeld GmbH &
Co. KG, der SWK MOBIL GmbH und der SWK ENERGIE GmbH zuzuordnen. Die Veränderung (12.900 TEuro) geht hauptsächlich auf die Entwicklungen bei diesen Unternehmen
zurück.
17
Gesamtabschluss 2012
Die Betriebs- und Geschäftsausstattung ist im Wesentlichen bei der Stadt Krefeld und
im SWK Konzern aktiviert.
Die geleisteten Anzahlungen sind gänzlich dem SWK Konzern, insbesondere der SWK
Energie GmbH zuzuordnen. Die Anlagen im Bau liegen überwiegend bei der Stadt Krefeld und weisen unter anderem die folgenden Investitionsmaßnahmen aus: Erneuerung
von Straßenbeleuchtungsanlagen, Umbaumaßnahmen an verschiedenen Kindertageseinrichtungen im Rahmen des U3-Programms, Kaiser-Wilhelm-Museum, Ostwall sowie
Umbaumaßnahmen an der Albert-Schweizer-Schule.
1.3 Finanzanlagen
Die Finanzanlagen weisen unter anderem die im Gesamtabschluss 2012 verbliebenen
Unternehmensanteile aus. Eine Übersicht über die verbundenen bzw. assoziierten Unternehmen sowie die Beteiligungen ist im Abschnitt Konsolidierungskreis aufgeführt.
Die im Gesamtabschluss aufgrund untergeordneter Bedeutung verbliebenen Anteile an
verbundenen Unternehmen gehen weiterhin maßgeblich mit 3.373 TEuro (87%) auf die
100%-ige Beteiligung der Stadt Krefeld an der Städtischen Seniorenheime Krefeld
gGmbH zurück. Die Veränderung ergibt sich aus der Beteiligung der SWK ENERGIE
GmbH an der VERSON Energie-Partner GmbH & Co. KG und der VERSON Verwaltungs
GmbH, die zuvor im Gesamtabschluss unter den übrigen Beteiligungen (vergleiche Bilanzposition Übrige Beteiligungen) ausgewiesen wurde.
Unter der Position Anteile an assoziierten Unternehmen werden die im Gesamtabschluss nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmen, insbesondere die Hafen
Krefeld GmbH & Co. KG und das Heilpädagogisches Zentrum Krefeld - Kreis Viersen
gGmbH, ausgewiesen. Die Veränderung zum Vorjahr (4.494 TEuro) geht vollständig auf
die Entwicklung der Equity-Buchwerte zurück.
Unter der Position Beteiligungen erfolgt der Ausweis der Anteile an assoziierten Unternehmen, die nicht At-Equity im Gesamtabschluss berücksichtigt wurden sowie die nach
§ 116 Abs. 2 GO NRW nicht im Konsolidierungskreis einbezogenen Unternehmen. Diese
Unternehmen sind für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage des Konzerns
Stadt Krefeld von untergeordneter Bedeutung. Die Veränderung resultiert aus dem geänderten Ausweis der Beteiligung der SWK ENERGIE GmbH an der VERSON EnergiePartner GmbH & Co. KG und der VERSON Verwaltungs GmbH (vergleiche auch die Erläuterung oben zu den Anteilen an verbundenen Unternehmen) und den Anstieg der Beteiligungsbuchwerte bei der SWK ENERGIE GmbH zurück.
Die Wertpapiere des Anlagevermögens verteilen sich mit 3.986 TEuro (21%) (Vorjahr
3.986 TEuro) auf die Stadt Krefeld, 14.872 TEuro (79%) (Vorjahr 14.871 TEuro) auf die
SWK Stadtwerke Krefeld AG. Die Veränderung geht größtenteils auf Abgänge bei der
Dürener Deponiegesellschaft mbH zurück.
18
Gesamtabschluss 2012
Ausleihungen liegen im Wesentlichen bei der Stadt Krefeld mit 14.479 TEuro (46%)
(Vorjahr 14.619 TEuro), für unter anderem zwei Gesellschafterdarlehen sowie an Dritter
vergebene langfristige Darlehen, vor. Darüber gibt es Ausleihungen bei der SWK ENERGIE GmbH mit 6.547 TEuro (21%) (Vorjahr 5.949 TEuro) und der Dürener Deponiegesellschaft mbH mit 8.800 TEuro (28%) (Vorjahr 18.000 TEuro).
2. Umlaufvermögen
Die Entwicklung des Umlaufvermögens stellt sich wie folgt dar:
Umlaufvermögen
Vorräte
31.12.2012
31.12.2011
TEuro
TEuro
58.134
54.747
156.022
157.913
2.457
1.263
Liquide Mittel
146.549
158.434
Gesamt
363.162
372.356
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Wertpapiere des
Umlaufvermögens
2.1 Vorräte
Die Position beinhaltet im Wesentlichen
- unfertige Leistungen bei der SWK AQUA GmbH, überwiegend für noch nicht abgerechnete Aufträge für Entwässerungsanlagen
- unfertige Leistungen der Wohnstätte Krefeld Wohnungs-AG, für noch nicht abgerechnete umlagefähige Betriebskosten,
- Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe der EGK Entsorgungsgesellschaft Krefeld GmbH &
Co. KG sowie
- Grundstücke des Umlaufvermögens bei der GGK Grundstücksgesellschaft der
Stadt Krefeld mbh & Co. KG.
2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen resultieren überwiegend aus öffentlich-rechtlichen Forderungen der
Stadt Krefeld sowie den privatrechtlichen Kundenforderungen der voll zu konsolidierenden Unternehmen, hierbei insbesondere der SWK ENERGIE GmbH und der EGN Entsorgungsgesellschaft Niederrhein mbH. Der Anteil der gesamten städtischen Forderungen beläuft sich auf 39.293 TEuro (30%) (Vorjahr 44.024 TEuro), der SWK ENERGIE
GmbH 40.787 TEuro (31%) (Vorjahr 26.672 TEuro) und der EGN Entsorgungsgesellschaft Niederrhein mbH auf 33.560 TEuro (25%) (Vorjahr 41.143 TEuro). Der Anstieg
der Forderungen beruht größtenteils auf der entsprechenden Entwicklung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen im SWK Konzern. Dem Anstieg der Forderungen
stehen Verringerungen im Bereich der sonstigen Vermögensgegenstände gegenüber.
19
Gesamtabschluss 2012
Die sonstigen Vermögensgegenstände entfallen im Wesentlichen bei
- der Stadt Krefeld auf Grundstücke, die zum Verkauf anstehen,
- der SWK Stadtwerke Krefeld AG auf Steuererstattungsansprüche und Zinsforderungen aus langfristigen Festgeldanlagen,
- der SWK ENERGIE GmbH auf Forderungen aus dem Inkasso der Abwassergebühren, weiterzuleitende und verauslagte Beträge aus dem Inkasso für die Elektrizitätsnetzpächterin Rhein-Ruhr Verteilnetz GmbH, Wesel sowie Forderungen aus
Optionen und
- der SWK SETEC GmbH auf Ansprüche aus Erdgassteuererstattungen sowie Forderungen aus Schadensersatz und Mitarbeitervorschüssen.
Der Anteil der Stadt Krefeld an den sonstigen Vermögensgegenständen beträgt 6.294
TEuro (27%) (Vorjahr 8.161 TEuro), auf den SWK Konzern entfallen 15.992 TEuro (68%)
(Vorjahr 19.028 TEuro).
2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens
Die Wertpapiere des Umlaufvermögens beinhalten die eigenen Anteile der Wohnstätte
Krefeld Wohnungs-AG mit 1.263 TEuro (51%) (Vorjahr 1.263 TEuro) und sind ansonsten
größtenteils der EGK Entsorgungsgesellschaft Krefeld GmbH & Co. KG zuzuordnen.
2.4 Liquide Mittel
Die liquiden Mittel umfassen hauptsächlich Guthaben bei Kreditinstituten. Die Verringerung zum Vorjahr ist im Wesentlichen auf eine entsprechende Entwicklung bei der
Stadt Krefeld (4.985 TEuro) und innerhalb des SWK Konzerns (7.129 TEuro) zurückzuführen. Die Entwicklung der liquiden Mittel ist in der Kapitalflussrechnung dargestellt.
3. Aktive Rechnungsabgrenzung
Im Wesentlichen werden hier die Zahlungen der Stadt Krefeld an Beamte und Versorgungsempfänger in Höhe von 4.600 TEuro und die Vorausleistung der Sozialleistungen
in Höhe von 8.900 TEuro für den Monat Januar 2013 erfasst, deren Zahlung bereits im
Dezember 2012 veranlasst wurde. Der Anteil der Stadt Krefeld beläuft sich auf 13.843
TEuro (95%) (Vorjahr 14.217 TEuro).
20
Gesamtabschluss 2012
Erläuterungen der einzelnen Bilanzpositionen - PASSIVA
Die Entwicklung der Passivpositionen ist nachstehend zusammengefasst dargestellt:
PASSIVA
31.12.2012
31.12.2011
TEuro
TEuro
Eigenkapital
655.504
683.187
Sonderposten
561.798
570.422
Rückstellungen
725.496
715.039
1.334.006
1.366.898
59.032
54.874
3.335.836
3.390.420
Verbindlichkeiten
Passive
Rechnungsabgrenzung
Gesamt
1. Eigenkapital
Das Eigenkapital des Konzerns Stadt Krefeld beläuft sich am 31.12.2012 auf 655.504
TEuro (Vorjahr 683.187 TEuro).
Eigenkapital
Allgemeine Rücklagen
(davon verrechnete Vorjahresergebnisse)
Unterschiedsbetrag aus der
Kapitalkonsolidierung
31.12.2012
31.12.2011
TEuro
TEuro
697.008
801.314
(-105.025)
(0)
-55.316
-54.277
0
-60.245
-26.899
-44.780
40.710
41.175
655.504
683.187
Ergebnisvortrag
Gesamtjahresergebnis
Ausgleichsposten für Anteile
anderer Gesellschafter
Gesamt
Die Allgemeine Rücklage beläuft sich auf 697.008 TEuro (Vorjahr 801.314 TEuro). Da
keine Alternative zur Verrechnung des Gesamtjahresergebnisses mit der Allgemeinen
Rücklage besteht, wurden in 2012 der zuvor separat ausgewiesene Ergebnisvortrag
sowie das Gesamtjahresergebnis 2011 mit der Allgemeinen Rücklage verrechnet.
Am 31.12.2012 besteht ein aktivischer Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung von -55.316 TEuro (Vorjahr -54.277 TEuro). Der Anstieg ist 2012 auf erneute nachträglich bei der NH Niederrhein Holding GmbH aktivierte Anschaffungskosten für die
Anteile an der NOEX AG in Höhe von 305 TEuro zurückzuführen. Darüber hinaus resultiert der Anstieg insbesondere aus dem Erwerb der Restanteile an der Gerhard Schug
Containerdienst GmbH durch die EGN Entsorgungsgesellschaft Niederrhein mbH. Der
21
Gesamtabschluss 2012
Anstieg des aktivischen Unterschiedsbetrages wurde, wie in den Vorjahren, offen mit
der Rücklage verrechnet.
Der Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter stellt die Minderheitenanteile
anderer Gesellschafter dar.
2. Sonderposten
Die Sonderposten für Zuwendungen resultieren mit 372.231 TEuro (88%) (Vorjahr
382.046 TEuro) und die Sonderposten für Beiträge mit 96.648 TEuro (83%) (Vorjahr
98.295 TEuro) aus dem Jahresabschluss der Stadt Krefeld.
Von der Stadt Krefeld wurden für Zuwendungen und Beiträge, die der Kommune im
Rahmen einer Zweckbindung für Investitionen bewilligt und ausgezahlt werden, gemäß
§ 43 Abs. 5 GemHVO NRW Sonderposten auf der Passivseite der Bilanz angesetzt. Neben den direkt zweckgebunden bewilligten Zuwendungen wurden von der Stadt Krefeld
in dieser Position auch die pauschal gewährten Zuwendungen aus der allgemeinen
Investitionspauschale sowie der Schul-/Bildungs-, Sport- und Brandschutzpauschale
erfasst, sofern sie sich auf aktivierte investive Maßnahmen beziehen und die Zuordnung zum Anlagegut bereits erfolgt ist.
Aufgrund unterschiedlicher Bewertungsvorschriften im HGB und NKF sind in dieser Position von verschiedenen Tochterunternehmen Ansatz- und Bewertungsanpassungen
vorgenommen worden.
Der Sonderposten für den Gebührenausgleich ist in voller Höhe der Stadt Krefeld zuzuordnen. Hier werden die Überhänge der kostenrechnenden Einrichtungen aus den Gebührenabrechnungen nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) gemäß § 43 Abs. 6
GemHVO NRW passiviert.
Der Anteil der Stadt Krefeld an den sonstigen Sonderposten in Höhe von 8.967 TEuro
(69%) (Vorjahr 9.151 TEuro) umfasst das Vermögen der von der Stadt Krefeld verwalteten Stiftungen sowie die Stellplatzablöse. Darüber hinaus entfallen die sonstigen Sonderposten im Wesentlichen auf die Zoo Krefeld gGmbH (3.165 TEuro; Vorjahr 1.669
TEuro) auf zweckgebundene Spenden für Investitionen.
22
Gesamtabschluss 2012
3. Rückstellungen
3.1 Pensionsrückstellungen
Die Pensionsrückstellungen entfallen im Wesentlichen mit 446.822 TEuro (90%) (Vorjahr 438.015 TEuro) auf die Stadt Krefeld und mit 42.681 TEuro (9%) (Vorjahr 42.448)
auf den SWK Konzern.
Die Pensionsverpflichtungen der Stadt Krefeld werden gemäß § 36 Abs. 1 GemHVO
NRW nach den beamtenrechtlichen Vorschriften gebildet. Ermittelt werden die Werte
unter Verwendung der Richttafeln von Heubeck (2005 G). Der zu Grunde gelegte Rechnungszinsfuß beträgt entsprechend § 36 Abs. 1 S. 3 und 4 GemHVO NRW fünf Prozent.
Die Pensionsverpflichtungen umfassen bestehende Pensionsansprüche, Pensionsanwartschaften für Beamte im aktiven Dienst sowie die Ansprüche auf Beihilfen nach § 88
Landesbeamtengesetz. Gemäß § 36 Abs. 1 S. 5 GemHVO NRW wird der Barwert für Beihilfen als prozentualer Anteil der Rückstellungen für Versorgungsbezüge ermittelt.
Auch in dieser Position ist es aufgrund der Vorgaben des NKF zu Ansatz- und Bewertungsanpassungen bei einzelnen Tochterunternehmen gekommen.
3.2 Rückstellungen für Deponien und Altlasten
Rückstellungen für Deponien und Altlasten sind gemäß § 91 Abs. 2 GO NRW in Höhe
des voraussichtlich notwendigen Betrages anzusetzen. Dies beinhaltet die zu erwartende Preissteigerung, eine Abzinsung der Rückstellung ist nicht vorzunehmen.
Diese Position resultiert aus Rückstellungen zur Durchführung von Deponienachsorgemaßnahmen der EGN Entsorgungsgesellschaft Niederrhein mbH in Höhe von 71.335
TEuro (76%) (Vorjahr 73.455 TEuro) sowie aus Rückstellungen für Nachsorge und Rekultivierungsmaßnahmen der Dürener Deponiegesellschaft mbH von 20.168 TEuro
(21%) (Vorjahr 21.235 TEuro). Darüber hinaus bestehen bei der Stadt Krefeld Rückstellungen über 2.414 TEuro (3%) (Vorjahr 2.950 TEuro) für Altlastensanierungssachverhalte.
In dieser Position ist es aufgrund der Vorgaben des NKF ebenfalls zu Ansatz- und Bewertungsanpassungen bei einzelnen Tochterunternehmen gekommen.
23
Gesamtabschluss 2012
3.3 Instandhaltungsrückstellungen
Die wesentlichen Sachverhalte werden nachfolgend aufgeführt:
Unternehmen
EGK Entsorgungsgesellschaft
Krefeld GmbH & Co. KG
EGN Entsorgungsgesellschaft
Niederrhein mbH
SWK MOBIL GmbH
Stadt Krefeld
Maßnahme
31.12.2012
31.12.2011
TEuro
TEuro
unterlassene Instandhaltungen
3.049
0
unterlassene Instandhaltungen
1.839
2.164
unterlassene Instandhaltungen
1.275
1.275
270
270
109
109
45
103
22
167
Berzirkssportanlage Sprödental, Sanierung
Umkleide- und Sanitäreinrichtungen
Bezirkssportanlage Gladbacher Str.,
Stadt Krefeld
Sanierung Umkleide- und
Sanitäreinrichtungen
Stadt Krefeld
Museum Burg Linn Brandschutzmaßnahmen
Stadt Krefeld
Bezirkssportanlage Linn
Stadt Krefeld
Südschule, Sanierung der Außenanlagen
9
123
Stadt Krefeld
Schulsanierung
0
2.075
0
422
Gebäude Tannenstraße / Lewerentstraße
0
12
unterlassene Instandhaltungen
0
57
32
122
6.650
6.899
Stadt Krefeld
Stadt Krefeld
Wohnstätte Krefeld
Wohnungs-AG
Sonstige
Brandschutzsanierung Berufskolleg Vera
Beckers
verschiedene
Summe
Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung sind gemäß § 36 Abs. 3 GemHVO NRW
zu bilden, wenn die Instandsetzungsmaßnahmen hinreichend konkret beabsichtigt
sind, als bisher unterlassen gelten und die entsprechenden Maßnahmen einzeln wertmäßig beziffert werden können.
Die Rückstellungen für unterlassene Instandhaltungen der EGK Entsorgungsgesellschaft Krefeld GmbH & Co. KG sind in Vorjahren den Sonstigen Rückstellungen zugeordnet gewesen.
24
Gesamtabschluss 2012
3.4 Sonstige Rückstellungen
Die wesentlichen Sachverhalte werden nachfolgend aufgeführt:
Unternehmen
Maßnahme
EGN Entsorgungsgesellschaft
Drohende Verluste aus schwebenden
Niederrhein mbH
Geschäften
EGN Entsorgungsgesellschaft
Ausstehende Lieferantenrechnungen und
Niederrhein mbH
Entsorgungsleistungen
Stadt Krefeld
Urlaub/Gleitzeit/ Überstunden
EGK Entsorgungsgesellschaft
Rückstellungen für ungewisse
Krefeld GmbH & Co. KG
Verbindlichkeiten
31.12.2012
31.12.2011
TEuro
TEuro
9.914
529
8.017
7.609
7.137
6.974
5.571
6.807
Steuerrückstellungen
5.084
5.620
Steuerrückstellungen
2.342
7.819
3.049
2.408
2.933
1.032
2.552
2.747
2.355
3.184
2.293
2.090
Stoffstrommanagement MVA Weisweiler
2.177
1.650
SWK Mobil GmbH
Übersteigerausgleich VRR
2.100
2.100
Stadt Krefeld
Hilfen zur Erziehung
1.816
1.816
Stadtentwässerung Krefeld
Gebührenausgleich nach § 6 KAG
1.997
1.518
laufende Personalverpflichtungen
1.689
2.994
1.194
171
1.141
1.278
1.006
1.166
480
1.053
0
2.676
64.045
61.921
EGN Entsorgungsgesellschaft
Niederrhein mbH
SWK Stadtwerke Krefeld AG
Rückerstattung von Ausgleichsleistungen
SWK Mobil GmbH
für die unentgeltliche Beförderung von
Schwerbehinderten
Wohnstätte Krefeld
Wohnungs-AG
SWK Mobil GmbH
Stadt Krefeld
Stadt Krefeld
EGN Entsorgungsgesellschaft
Niederrhein mbH
EGN Entsorgungsgesellschaft
Niederrhein mbH
SWK Netze GmbH
SWK Setec GmbH
SWK Setec GmbH
Stadtentwässerung Krefeld
EGK Entsorgungsgesellschaft
Krefeld GmbH & Co. KG
Sonstige
Risiken beim Objekt Brommledonk
Verpflichtungen aus
Altersteilzeitregelungen
Altersteilzeit
Pensionsverpflichtungen für abgegebene
Beamte
Verpflichtungen aus Mehr- MindermengenAbrechnung Gas
Verpflichtungen Instandhaltung Gasnetz
Verpflichtungen aus
Altersteilzeitregelungen
Abwasserabgabe an das
Landesumweltamt
unterlassene Instandhaltungen
verschiedene
Summe
25
128.892
125.162
Gesamtabschluss 2012
Die sonstigen Rückstellungen entfallen im Wesentlichen mit 15.933 TEuro (13%) (Vorjahr 18.167 TEuro) auf die Stadt Krefeld und mit insgesamt 97.321 TEuro (80%) (Vorjahr 99.842 TEuro) auf den SWK Konzern.
Der Rückgang der Steuerrückstellungen der SWK Stadtwerke Krefeld AG ist im Wesentlichen auf Zahlungen von Körperschaftssteuer aus Abschluss der steuerlichen Außenprüfung 2004 – 2007 sowie für das Jahr 2010 zurückzuführen.
Der Anstieg der Rückstellung für Risiken beim Objekt Brommledonk entstammt erstmaligen NKF-Bewertungsanpassungen im Rahmen des Gesamtabschlusses 2012.
Die Rückstellungen für unterlassene Instandhaltungen der EGK Entsorgungsgesellschaft Krefeld GmbH & Co. KG sind zum 31.12.2012 den Instandhaltungsrückstellungen zugeordnet.
Die übrigen Rückstellungen entfallen insbesondere auf Rückstellungen für ausstehende Rechnungen, Drohverluste aus Energieversorgungsverträgen, Lizenzentgelte, Urlaubsverpflichtungen und Jahresabschlusskosten. Außerdem fließen in diese Position
die im Konzern Stadt Krefeld verbliebenen Steuerrückstellungen für z.B. Körperschaftssteuern ein.
Auch in dieser Position ist es aufgrund der Vorgaben des NKF zu Ansatz- und Bewertungsanpassungen bei einzelnen Tochterunternehmen gekommen.
26
Gesamtabschluss 2012
4. Verbindlichkeiten
Eine Gesamtübersicht der Verbindlichkeiten einschließlich der Restlaufzeiten ist dem
Gesamtverbindlichkeitenspiegel gemäß § 47 GemHVO NRW zu entnehmen. Dieser ist
als Anlage dem Anhang beigefügt.
Die Entwicklung der Verbindlichkeiten stellt sich wie folgt dar:
Verbindlichkeiten
31.12.2012
31.12.2011
TEuro
TEuro
Anleihen
0
0
729.694
738.154
414.231
420.100
1.149
1.176
63.781
87.773
Sonstige Verbindlichkeiten
84.178
93.359
Erhaltene Anzahlungen
40.973
26.336
1.334.006
1.366.898
Verbindlichkeiten aus Krediten für
Investitionen
Verbindlichkeiten aus Krediten zur
Liquiditätssicherung
Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die
Kreditaufnahmen wirtschaftlich
gleichkommen
Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen
Gesamt
Die Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen entfallen mit 190.400 TEuro (26%)
(Vorjahr 193.167 TEuro) auf die Stadt Krefeld, mit 112.408 TEuro (15%) (Vorjahr
121.908 TEuro) auf die EAG Entsorgungsanlagengesellschaft Krefeld GmbH & Co. KG,
mit 155.683 TEuro (21%) (161.575 TEuro) auf die Wohnstätte Krefeld Wohnungs-AG
und mit 238.226 TEuro (33%) (Vorjahr 226.800 TEuro) auf die Stadtentwässerung Krefeld.
Der Kassenkreditbestand der Stadt Krefeld am 31.12.2012 in Höhe von 414.100 TEuro
(Vorjahr 420.100 TEuro) stellt beinahe den kompletten Stand der Verbindlichkeiten
aus Krediten zur Liquiditätssicherung dar.
Die Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung sind insbesondere auf die Stadt Krefeld mit 3.747 TEuro (6%) (Vorjahr 4.956 TEuro), die SWK ENERGIE GmbH mit 35.435
TEuro (56%) (Vorjahr 49.562 TEuro) und die EGN Entsorgungsgesellschaft Niederrhein
mbH mit 7.837 TEuro (12%) (Vorjahr 12.241 TEuro) zurückzuführen. Die Veränderung
im Gesamtabschluss geht im Wesentlichen auf die verringerten Elektrizitäts- und Gasbezugsverbindlichkeiten bei der SWK ENERGIE GmbH zurück.
Die sonstigen Verbindlichkeiten entfallen hauptsächlich auf die Stadt Krefeld mit
18.667 TEuro (22%) (Vorjahr 26.147 TEuro) und den SWK Konzern mit 63.804 TEuro
27
Gesamtabschluss 2012
(76%) (Vorjahr 64.698 TEuro). Sie resultieren unter anderem aus Steuerverbindlichkeiten, kreditorische Debitoren und Verbindlichkeiten aus Transferleistungen.
Die Verbindlichkeiten aus erhaltenen Anzahlungen gehen mit 21.972 TEuro (54%)
(Vorjahr 7.927 TEuro) auf die Stadt Krefeld zurück. Es handelt sich hierbei um noch
nicht zweckentsprechend verwendete Gelder aus erhaltenen Anzahlungen. Weiterhin
entfallen 18.847 TEuro (46%) (Vorjahr 18.390 TEuro) auf erhaltene Anzahlungen bei
der Wohnstätte Krefeld Wohnungs-AG. Die Steigerung dieser Position ergibt sich überwiegend aus dem Anstieg der noch nicht aktivierten Sonderposten im Zuge der Aktivierungen fertig gestellter Baumaßnahmen bei der Stadt Krefeld.
5. Passiver Rechnungsabgrenzungsposten
Diese Position entfällt größtenteils auf die Stadt Krefeld mit 50.282 TEuro (85%) (Vorjahr 47.750 TEuro) und beinhaltet im Wesentlichen die abgegrenzten Friedhofsgebühren.
28
Gesamtabschluss 2012
III. Erläuterungen zur Gesamtergebnisrechnung
Die Gliederung der Gesamtergebnisrechnung erfolgt grundsätzlich nach dem im Muster
zu § 49 in Verbindung mit § 38 GemHVO NRW vorgegebenen Gliederungsschema.
Diese Gliederung wurde erweitert durch die Position „Erträge aus der EquityKonsolidierung“, auf der die Aufwendungen und Erträge aus der Equity Konsolidierung
gemäß § 50 Absatz 3 GemHVO in Verbindung mit § 312 Absatz 4 Satz 2 HGB auf einer
Position ausgewiesen werden. Außerdem wurde die Position „Gesamtjahresergebnis
des Konzerns Stadt Krefeld“ ergänzt, welche dem „Gesamtjahresergebnis“ in der Gesamtbilanz entspricht.
Die Ergebnissituation ist nachstehend zusammengefasst dargestellt:
Bezeichnung
2012
2011
TEuro
TEuro
+
Ordentliche Gesamterträge
1.749.581
1.748.765
-
Ordentliche Gesamtaufwendungen
1.742.506
1.761.450
=
Ordentliches Gesamtergebnis
7.075
-12.685
+
Gesamtfinanzergebnis
-32.286
-29.922
+
Außerordentliches Gesamtergebnis
-153
-662
=
Gesamtjahresergebnis
-25.364
-43.269
1.534
1.511
-26.899
-44.780
=
Anderen Gesellschaftern
zuzurechnendes Ergebnis
Gesamtjahresergebnis des Konzerns
Stadt Krefeld
29
Gesamtabschluss 2012
Ordentliche Erträge
Die ordentlichen Erträge stellen sich wie folgt dar:
2012
Anteil
2011
Anteil
TEuro
%
TEuro
%
+ Steuern und ähnliche Abgaben
281.412
16%
275.619
16%
+ Zuwendungen und allgemeine Umlagen
169.084
10%
162.505
9%
8.822
1%
7.627
0%
127.450
7%
130.752
7%
1.037.612
59%
1.054.111
60%
+ Kostenerstattungen und Kostenumlagen
47.407
4%
39.545
3%
+ Sonstige ordentliche Erträge
63.213
4%
66.410
4%
+ Aktivierte Eigenleistungen
12.668
1%
12.809
1%
1.913
0%
-612
0%
1.749.581
100%
1.748.765
100%
Bezeichnung
+ Sonstige Transfererträge
+ Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
+ Privatrechtliche Leistungsentgelte
+/- Bestandsveränderungen
= Ordentliche Gesamterträge
Die Steuern und ähnliche Abgaben, Zuwendungen und allgemeine Umlagen sowie
sonstigen Transfererträge basieren vollständig auf dem Ergebnis der Stadt Krefeld. Im
Zuge der Konsolidierungsarbeiten sind Gewerbe- und Grundsteuerträge, die den Unternehmen des Vollkonsolidierungskreises zuzuordnen waren, eliminiert worden. Im Vergleich zum Jahresabschluss der Stadt Krefeld (288.383 TEuro) führt dies im Gesamtabschluss zu verringerten Erträgen (6.971 TEuro) aus Steuern und ähnlichen Abgaben.
Die öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte entfallen auf die Stadt Krefeld in Höhe
von 73.493 TEuro (58%) (Vorjahr 77.626 TEuro), z.B. aus Benutzungs- und Verwaltungsgebühren. Hinzu kommen Leistungsentgelte von der Stadtentwässerung Krefeld
in Höhe von 53.956 TEuro (42%) (Vorjahr 53.126 TEuro) z.B. aus Abwassergebühren.
Die privatrechtlichen Leistungsentgelte wurden in Höhe von 970.113 TEuro (93%) vom
SWK Konzern erwirtschaftet. Auf die SWK ENERGIE GmbH entfallen allein 669.719 TEuro
(65%) (Vorjahr 685.843 TEuro).
Die Kostenerstattungen und Kostenumlagen stammen wie im Vorjahr zu 99% von der
Stadt Krefeld und resultieren z.B. aus Kostenerstattungen vom Land.
Ein Anteil von 20.918 TEuro (33%) (Vorjahr 34%) der sonstigen ordentlichen Erträge
wurde von der Stadt Krefeld erzielt, auf den SWK Konzern entfallen insgesamt 38.698
TEuro (62%) (Vorjahr 57%).
30
Gesamtabschluss 2012
Ordentliche Aufwendungen
Die ordentlichen Aufwendungen stellen sich wie folgt dar:
Bezeichnung
-
Personalaufwendungen
-
Versorgungsaufwendungen
-
Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen
2012
Anteil
2011
Anteil
TEuro
%
TEuro
%
296.044
17%
293.701
17%
31.806
2%
35.683
2%
882.964
51%
887.372
50%
-
Bilanzielle Abschreibungen
116.570
7%
127.777
7%
-
Transferaufwendungen
217.939
13%
207.421
12%
-
Sonstige ordentliche Aufwendungen
197.182
11%
209.497
12%
1.742.506
100%
1.761.450
100%
= Ordentliche Gesamtaufwendungen
Die Personalaufwendungen sind in Höhe von 153.724 TEuro (52%) (Vorjahr 157.776
TEuro) der Stadt Krefeld zuzuordnen. Auf den SWK Konzern entfallen Aufwendungen in
Höhe von 132.841 TEuro (45%) (126.171 TEuro) in 2012, die im Wesentlichen auf einen geänderten Ausweis der EGN Entsorgungsgesellschaft Niederrhein mbH im Gesamtabschluss zurückzuführen sind.
Bei den Versorgungsaufwendungen beläuft sich der städtische Anteil auf 27.413 TEuro
(86%) (Vorjahr 26.857 TEuro) und der des SWK Konzerns auf 3.897 TEuro (12%). Die
Veränderung geht im Wesentlichen auf einen geänderten Ausweis der EGN Entsorgungsgesellschaft Niederrhein mbH im Gesamtabschluss zurück.
Die im Gesamtabschluss in entscheidendem Maß ergebnisprägenden Aufwendungen
für Sach- und Dienstleistungen sind mit einem Anteil von 796.543 TEuro (90%) (Vorjahr 798.047) beim SWK Konzern angefallen.
Die bilanziellen Abschreibungen verteilen sich mit 44.624 TEuro (38%) (Vorjahr 53.074
TEuro) auf die Stadt Krefeld und mit 57.362 TEuro (49%) (Vorjahr 52.526 TEuro) auf den
SWK Konzern, wobei sich die Verringerung insbesondere auf die Entwicklung im Jahresabschluss der Stadt Krefeld zurückführen lässt. Den Abschreibungen stehen planmäßige Teilauflösungen von Investitionszuschüssen und -zulagen (Sonderposten) gegenüber.
Die Transferaufwendungen sind vollständig auf die Stadt Krefeld zurückzuführen. Hierzu zählen insbesondere die Umlage an den Landschaftsverband Rheinland, die Sozialhilfe sowie die Jugendhilfe.
Die sonstigen ordentlichen Aufwendungen entfallen mit 102.189 TEuro (52%) (Vorjahr
102.289 TEuro) auf die Stadt Krefeld und sind im Wesentlichen auf Kosten der Unter-
31
Gesamtabschluss 2012
kunft zurückzuführen. Die Veränderung in dieser Position ist im Wesentlichen auf entsprechende Entwicklungen bei den Betrieben innerhalb des SWK Konzerns zurückzuführen, auf den insgesamt 88.078 TEuro (44%) (Vorjahr 101.196 TEuro) entfallen.
Gesamtfinanzergebnis
Das Gesamtfinanzergebnis ist nachstehend dargestellt:
Bezeichnung
+
Finanzerträge
+
Erträge aus der Equity Konsolidierung
-
Finanzaufwendungen
= Gesamtfinanzergebnis
2012
2011
TEuro
TEuro
6.262
11.037
848
2.965
39.395
43.924
-32.286
-29.922
Das negative Gesamtfinanzergebnis ist insbesondere geprägt durch Zinsaufwendungen
von insgesamt 39.268 TEuro (Vorjahr 43.545 TEuro). Von diesen Zinsaufwendungen
entfallen 13.166 TEuro (34%) (Vorjahr 17.108 TEuro) auf die Stadt Krefeld, 9.861 TEuro
(25%) (Vorjahr 10.173 TEuro) auf den SWK Konzern, 5.548 TEuro (14%) (Vorjahr 5.601
TEuro) auf die Wohnstätte Krefeld Wohnungs-AG sowie 9.586 TEuro (24%) (Vorjahr
9.514 TEuro) auf die Stadtentwässerung Krefeld.
Die Finanzerträge gehen insbesondere auf Zinserträge sowie sonstige Finanzerträge
innerhalb des SWK Konzerns zurück.
Aus den Arbeiten am Gesamtabschluss zum 31.12.2012 ergibt sich ein Ertrag aus der
Equity Konsolidierung von 848 TEuro (Vorjahr 2.965 TEuro). Hierbei handelt es sich um
Erträge aus Überschüssen der Equity konsolidierten, assoziierten Unternehmen, wie
z.B. der MVA Weisweiler GmbH & Co. KG und der GEM Gesellschaft für Wertstofferfassung, Wertstoffverwertung und Entsorgung Mönchengladbach mbH.
32
Gesamtabschluss 2012
Außerordentliches Gesamtergebnis
Das außerordentliche Gesamtergebnis stellt sich wie folgt dar:
Bezeichnung
2012
2011
TEuro
TEuro
+ Außerordentliche Erträge
658
0
-
811
662
-153
-662
Außerordentliche Aufwendungen
= Außerordentliches Gesamtergebnis
Unter den außerordentlichen Erträgen und außerordentlichen Aufwendungen werden
die Vorgänge, die durch die Aufgabenerledigung der Stadt Krefeld oder ihrer Betriebe
verursacht wurden, jedoch für den normalen Geschäftsablauf unüblich sind, erfasst.
Hierzu zählen Sachverhalte, die ungewöhnlich in der Art, selten vorkommend und von
wesentlicher Bedeutung sind. Diese Kriterien müssen kumulativ vorliegen.
In 2012 sind bei der GGK Grundstücksgesellschaft der Stadt Krefeld mbh & Co. KG außerordentliche Erträge von 658 TEuro (100%) aufgrund eines gewonnenen Finanzgerichtsprozesses angefallen.
Die außerordentlichen Aufwendungen gehen mit 444 TEuro (55%) auf die EGN Entsorgungsgesellschaft Niederrhein mbH, für den auf die Gesellschaft voraussichtlich entfallenden Schadensanteil an einem Brandschaden und mit 368 TEuro (45%) auf die
Wohnstätte Krefeld Wohnungs-AG, für Bewertungsanpassungen in Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG), zurück.
Anderen Gesellschaftern zuzurechnendes Ergebnis
Die Ergebnisanteile der vollzukonsolidierenden Unternehmen, an denen der Konzern
Stadt Krefeld nicht zu 100% beteiligt ist, die auf konzernfremde Gesellschafter entfallen, werden hier ausgewiesen und setzen sich wie folgt zusammen:
Tochterunternehmen mit Minderheitenanteil
2012
2011
TEuro
TEuro
Wohnstätte Krefeld Wohnungs-AG
1.379
1.163
Dürener Deponiegesellschaft mbH
138
339
Zoo Krefeld gGmbH
-4
9
WFG Wirtschaftsförderungsgesellschaft Krefeld mbH
21
0
1.534
1.511
Anderen Gesellschaftern zuzurechnendes Ergebnis
33
Gesamtabschluss 2012
IV. Erläuterungen zur Gesamtkapitalflussrechnung
Die Gesamtkapitalflussrechnung gibt Informationen über die Zahlungsmittelströme
und den Zahlungsmittelbestand des Konzerns Stadt Krefeld. Außerdem zeigt sie, wie
finanzielle Mittel erwirtschaftet und in welcher Höhe zahlungswirksame Investitionsund Finanzierungsmaßnahmen vorgenommen wurden. Die Gesamtkapitalflussrechnung ist in die Cashflows aus laufender Geschäftstätigkeit, Investitionstätigkeit und
Finanzierungstätigkeit strukturiert.
Die Gesamtkapitalflussrechnung ist gemäß § 51 Abs. 3 GemHVO unter Beachtung des
Deutschen Rechnungslegungsstandards Nr. 2 (DRS 2) in der vom Bundesministerium
der Justiz nach § 342 Abs. 2 HGB bekannt gemachten Form in den Anlagen beigefügt.
V. Haftungsverhältnisse / sonstige finanzielle Verpflichtungen
Nachstehend werden wesentliche Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen aufgezeigt.
Für die Wirtschaftsjahre 2013 bis 2017 bestehen im Konzernabschluss der SWK Stadtwerke Krefeld AG Verpflichtungen aus Strombezugsverträgen in Höhe von 697.870 TEuro und für den Zeitraum 2013 bis 2015 aus Erdgasbezugsverträgen in Höhe von 91.157
TEuro.
Leasingverträge bestehen zum Stichtag in Höhe von insgesamt 3.330 TEuro, wobei 71
TEuro der Stadt Krefeld und 3.259 TEuro dem Konzernabschluss der SWK Stadtwerke
Krefeld AG zuzurechnen sind. Die Laufzeiten liegen im Regelfall zwischen zwei und fünf
Jahren.
Der Stand der Verpflichtungen aus Miet- und Wartungsverträgen im Konzernabschluss
der SWK Stadtwerke Krefeld AG beläuft sich auf 4.315 TEuro.
Darüber hinaus bestehen bei der SWK Mobil GmbH sonstige vertragliche Verpflichtungen aus Verträgen in Höhe von 11.299 TEuro, die auf Verträge mit Subunternehmern
über die Durchführung von Omnibusfahrten zurückzuführen sind.
Das Bestellobligo im Konzernabschluss der SWK Stadtwerke Krefeld AG beläuft sich auf
31.769 TEuro.
Seiten der Stadt Krefeld bestehen zum 31.12.2012 Bürgschaften außerhalb des Vollkonsolidierungskreises in Höhe von 2.080 TEuro.
Für die EGN Entsorgungsgesellschaft Niederrhein mbH besteht zur Sicherung der Rekultivierung und Nachsorge der Deponien im Rhein-Kreis Neuss eine Bankbürgschaft in
Höhe von 47.800 TEuro. Die Bankbürgschaft ist durch einen Avalkredit der SWK Stadt-
34
Gesamtabschluss 2012
werke Krefeld AG in gleicher Höhe rückversichert. Als Sicherheit für den Avalkredit dient
eine Festgeldanlage der SWK Stadtwerke Krefeld AG in Höhe von 12.000 TEuro.
Des Weiteren bestehen Kontingentverpflichtungen der EGN Entsorgungsgesellschaft
Niederrhein mbH zum 31.12.2012 in Höhe von 29.000 TEuro p.a. bei einer Vertragslaufzeit bis November 2017.
Darüber hinaus hat die SWK Stadtwerke Krefeld AG dem Kreis Viersen eine selbstschuldnerische Bürgschaft in Höhe von 8.400 TEuro zur Besicherung des Weiterbetriebs, der Rekultivierung und Nachsorge der Deponie Viersen II gestellt.
Die SWK ENERGIE GmbH haftet als Gesellschafterin der GEKKO Vorschaltgesellschaft
mbH & Co. KG entsprechend ihrem Gesellschafteranteil von 30,49% für die Inanspruchnahme aus der Vertragserfüllungsbürgschaft, die zwischen der GEKKO Vorschaltgesellschaft mbH & Co. KG und der Gemeinschaftskraftwerk Steinkohle Hamm
GmbH & Co. KG Essen geschlossen wurde. Die Verpflichtung aus der Vertragserfüllungsbürgschaft beträgt maximal 3.840 TEuro.
Im Konzernabschluss der SWK Stadtwerke Krefeld AG besteht gegenüber einer ihrer
Beteiligungen eine Einzahlungsverpflichtung in Höhe von 3.892 TEuro.
Die EGN Entsorgungsgesellschaft Niederrhein mbH hat gegenüber dem Kreis Viersen für
den Kaufpreis der Deponie Brüggen II bis zum Ablauf des Tilgungszeitraums im Jahr
2034 eine Zinsverpflichtung.
Einige der im Konsolidierungskreis über den Konzern der SWK Stadtwerke Krefeld AG
einbezogenen Unternehmen sind Mitglieder der Rheinischen Zusatzversorgungskasse
für Gemeinden und Gemeindeverbände (RZVK) Köln. Durch die RZVK werden Versorgungs- und Versicherungsrenten für Versicherte und deren Hinterbliebene gewährt.
Gemäß einem versicherungsmathematischen Gutachten betrug die anteilige Kapitalunterdeckung der RZVK zum 31.12.2012 insgesamt ca. 62.400 TEuro. Hiervon sind
10.100 TEuro durch Rückstellungen gedeckt. Eine Inanspruchnahme für die vorgenannten Verpflichtungen erscheint derzeit nicht wahrscheinlich.
Die SWK AG, die SWK ENERGIE GmbH und die SWK MOBIL GmbH sind Mitglieder der
Versorgungskasse für die Betriebsangehörigen der ehemaligen Krefelder Verkehrs-AG
e. V. (VKK). Die Versorgungskasse hat keine weiteren Mitglieder. Das Kassenvermögen
der VKK ist auf Grundlage versicherungsmathematischer Gutachten voll dotiert. Gegenüber dem unter Anwendung der Richttafeln 2005 G von Klaus Heubeck – mit dem
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen 15 Jahre, hier 5,04% – errechneten
Erfüllungsbetrag der Verpflichtungen gemäß BilMoG (nach der allgemein anerkannten
"Projected Unit Credit Method") besteht eine Unterdeckung von insgesamt 31.900 TEuro. Hiervon sind 12.100 TEuro durch Rückstellungen gedeckt. Es verbleibt eine nicht
passivierte, nach Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebende Unterdeckung von 19.800 TEuro.
35
Gesamtabschluss 2012
Bei der Stadt Krefeld enthielten die Haushaltssatzungen der vergangenen Haushaltsjahre eine Ermächtigung der Verwaltung zum Abschluss von ergänzenden Verträgen zur
Begrenzung von Zinsänderungsrisiken und zur Sicherung der Zinsstruktur. Auf dieser
Grundlage sowie im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und der Erlasslage hat die
Verwaltung in der Vergangenheit einzelne Geschäfte abgeschlossen. Insbesondere
wurde für einen Teil des Kassenkreditbestandes Zinssicherung auf einem Niveau unter
dem derzeitigen Marktzins betrieben. Im Bereich der langfristigen Darlehensverbindlichkeiten wurden einzelne Geschäfte zur Sicherung der Zinsstruktur unter Portfoliogesichtspunkten abgeschlossen.
Die SWK Stadtwerke Krefeld AG hat zur Absicherung und Fixierung des Diesel- und
Heizölpreises für die Jahre 2009 bis 2013 ein SWAP-Geschäft abgeschlossen. Der
Buchwert der Dieselderivate beträgt 0,- Euro.
Außerdem bestehen bei der SWK Stadtwerke Krefeld AG zum Bilanzstichtag zwei Zinsswapgeschäfte, die insgesamt einen negativen Marktwert von 18.028 TEuro ausweisen.
Darüber hinaus wurde bei der Wohnstätte Krefeld Wohnungs-AG ein SWAP zur Absicherung von Zinsrisiken genutzt, der zum 31.12.2012 einen Wert von 461 TEuro zu Lasten
der Gesellschaft aufweist.
Von den Guthaben bei Kreditinstituten der Wohnstätte Krefeld Wohnungs-AG sind
865 TEuro zugunsten Dritter verpfändet.
Bei der Krefelder Baugesellschaft mbH werden Treuhandkonten für Rechnungen von
Dritten im Rahmen von Baubetreuungsmaßnahmen und für Wohnungseigentümergemeinschaften geführt. Zum 31.12.2012 betragen die Guthaben auf den Konten
4.061 TEuro.
Krefeld, den 08.12.2014
36
Gesamtabschluss 2012
VI. Anlagen zum Anhang
Gesamtkapitalflussrechnung
2012
Zahlungsströme
1
2011
Mio. Euro Mio. Euro
Gesamtjahresergebnis
-25,4
-43,2
102,1
106,0
10,5
18,2
-24,3
-18,7
0,4
10,1
-2,3
22,8
-14,4
10,1
0,0
0,0
46,6
105,2
46,2
24,7
15,7
36,6
103,7
141,3
-41,8
-80,0
Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen
0,0
0,0
Auszahlungen an Unternehmenseigner und
1,2
1,0
0,0
1,8
14,4
0,0
18 = Cashflow aus Finanzierungstätigkeit
-15,6
0,9
19 = Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds
-10,8
26,0
-1,1
-0,3
21 + Finanzmittelfonds am Anfang der Periode
158,4
132,7
22 = Finanzmittelfonds am Ende der Periode
146,5
158,4
2 +/- Abschreibungen/Zuschreibungen auf Gegenstände des
Anlagevermögens
3 +/- Zunahme/Abnahme der Rückstellungen
4 +/- Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen/Erträge
5 +/- Gewinn/Verlust aus dem Abgang von Gegenständen
des Anlagevermögens
6 +/- Abnahme/Zunahme der Vorräte, Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen sowie anderer Aktiva, die nicht der Investitionsoder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind
7 +/- Zunahme/Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen sowie anderer Passiva, die nicht der Investitionsoder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind
8 +/- Ein- und Auszahlungen aus außergewöhnlichen Posten
9 = Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit
10
Einzahlungen aus Abgängen aus dem Anlagevermögen
11 + Einzahlungen aus Sonderposten
12
-
Auszahlungen für Investitionen in das Anlagevermögen
13 = Cashflow aus Investitionstätigkeit
14
15
-
Minderheitsgesellschafter
16 + Einzahlungen aus der Begebung von Anleihen und der
Aufnahme von (Finanz-) Krediten
17
-
Auszahlung aus der Tilgung von Anleihen und (Finanz-)
Krediten
(= Summe aller Cashflows)
20 +/- Wechselkurs-, konsolidierungskreis- und bewertungsbedingte
Änderungen des Finanzmittelfonds
37
Gesamtabschluss 2012
Gesamtverbindlichkeitenspiegel
Gesamtbetrag
am
Art der Verbindlichkeiten
31.12.2012
TEuro
1. Anleihen
Gesamtbetrag
am
mit einer Restlaufzeit von
bis zu
1 bis
mehr als
1 Jahr
5 Jahre
5 Jahre
TEuro
TEuro
TEuro
31.12.2011
TEuro
0
0
0
0
0
729.694
42.206
129.991
557.497
738.154
414.231
314.231
100.000
0
420.100
1.149
0
244
905
1.176
63.781
63.781
0
0
87.773
6. Sonstige Verbindlichkeiten
84.178
44.447
8.080
31.650
93.359
7. Erhaltene Anzahlungen
40.973
40.973
0
0
26.336
1.334.006
505.638
238.315
590.052
1.366.898
2. Verbindlichkeiten aus Krediten für
Investitionen
3. Verbindlichkeiten aus Krediten zur
Liquiditätssicherung
4. Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen
5. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen
8. Summe aller Verbindlichkeiten
38
Gesamtabschluss 2012
Gesamtabschluss 2012
Stadt Krefeld
Gesamtlagebericht
39
Gesamtabschluss 2012
Gesamtlagebericht
1. Einleitung ______________________________________________________ 40
2. Überblick über den Geschäftsverlauf ________________________________ 41
3. Darstellung der Vermögens- und Schuldenlage ________________________ 43
4. Darstellung der Finanz- und Ertragslage ______________________________ 50
5. Chancen und Risiken – Ausblick ____________________________________ 55
6. Mitglieder des Verwaltungsvorstands und des Rates ___________________ 64
1. Einleitung
Gemäß § 116 Abs. 1 GO NRW i.V.m. § 49 Abs. 2 GemHVO NRW ist der Gesamtabschluss
um einen Gesamtlagebericht zu ergänzen, durch den das im Gesamtabschluss zu vermittelnde Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Gemeinde einschließlich der verselbstständigten Aufgabenbereiche erläutert wird. Der Gesamtlagebericht soll nach § 51 GemHVO dabei einen Überblick über den Geschäftsverlauf des Konzerns Stadt Krefeld geben, sowie Aussagen zur wirtschaftlichen Lage und
zur weiteren Entwicklung unter Berücksichtigung von Chancen und Risiken enthalten.
Der hiermit vorgelegte Gesamtlagebericht 2012 fasst die wesentlichen Aussagen des
Konzernverbundes der Stadt Krefeld komprimiert zusammen. Bei zusätzlichem Informationsbedarf wird hiermit auf die Lageberichte der Einzelabschlüsse von Stadt und
Konzernbetriebe, auf den Konzernlagebericht des SWK Konzerns und den Beteiligungsbericht der Stadt Krefeld verwiesen.
Die im Lagebericht des Gesamtabschlusses 2012 abgebildeten Erkenntnisse basieren
auf dem Stand der geprüften Jahresabschlüsse der Stadt, der jeweiligen Unternehmen
und des Konzerns SWK AG dar.
Die in den Gesamtabschluss des Konzerns Stadt Krefeld einbezogenen Unternehmen
sind tätig in den Bereichen des Verkehrs, der Ver- und Entsorgung, des Wohnungsbaus
und der Wohnungsverwaltung, der Wirtschaftsförderung und Stadtentwicklung, der
Kultur und Bildung sowie den Bereichen Gesundheit und Soziales. Diese Unternehmen
sollen vorrangig der Erfüllung städtischer Pflichtaufgaben und freiwilliger Selbstverpflichtungen dienen.
40
Gesamtabschluss 2012
2. Überblick über den Geschäftsverlauf
Die Ergebnisentwicklung bei der Stadt Krefeld liegt für das Jahr 2012 nahezu auf Planniveau und führt die positive Entwicklung des vergangenen Jahres fort. Bei der Stadt
Krefeld konnte eine deutliche Verbesserung des Jahresergebnisses erzielt werden.
Trotz diverser Haushaltsverschlechterungen, insbesondere der Rückgang der Gewerbesteuer, die Nichtumsetzung von geplanten Maßnahmen des Haushaltssicherungskonzeptes und Mehrbelastungen im Sozial- und Jugendbereich, war im Ergebnis eine Kompensation möglich. Dazu hat in nicht unerheblichem Maße das Finanzergebnis beigetragen.
Auch in 2012 partizipierten die städtischen Unternehmen erneut von der zwar schwachen, aber stetigen Belebung der Wirtschaft. Sie konnten sowohl als Arbeitgeber als
auch als Auftraggeber einen fühlbaren Beitrag zur Stärkung des Wirtschaftsraumes Krefeld beitragen.
Dennoch zeichnete sich in 2012 insgesamt im Vergleich zum Berichtsjahr 2011 eine
deutlich geringere Zunahme der Wirtschaftsleistung ab. Insbesondere in Krefeld hat
sich die Wirtschaft deutlich unter dem Bundesdurchschnitt entwickelt.
Das Gesamtjahresergebnis des Konzerns Stadt Krefeld, unter Berücksichtigung des
Ergebnisanteils konzernfremder Gesellschaften in Höhe von 1,5 Mio. Euro (Vorjahr 1,5
Mio. Euro), belief sich in 2012 auf -26,9 Mio. Euro und hat sich damit im Vergleich zum
Vorjahresergebnis von -44,8 Mio. Euro um 17,9 Mio. Euro verbessert.
Aus Sicht des Konzerns Stadt Krefeld waren in 2012 folgende Themen von besonderer
Bedeutung:
Bei der Stadt Krefeld wurden Vorbereitungen für die Aufstellung des Doppelhaushalts 2013/2014 getroffen. Das Haushaltssicherungskonzept sah den
Haushaltsausgleich für 2014 vor, was sich in 2013 als nicht haltbar erwiesen
hat.
Der Beginn der Arbeiten am Jahresabschluss 2012 der Stadt Krefeld verspätete
sich insbesondere durch die Umstellung der Buchungssoftware und den Abschluss der Prüfung der Eröffnungsbilanz der Stadt Krefeld zum 01.01.2008
durch die Gemeindeprüfungsanstalt des Landes NRW (GPA).
Das Projekt „Neubau der Hauptfeuer- und Rettungswache in Form eines ÖPPModells“ wurde fortgesetzt.
Es wurden Vorbereitungen zur Umsetzung der Grundsatzentscheidung des Rates
der Stadt Krefeld zur Sanierung des Stadthauses vorangetrieben.
Das Bildungs- und Teilhabepaket wurde von der Stadt Krefeld umgesetzt.
Die kommunale Versorgungswirtschaft und damit auch der SWK Konzern standen in 2012 teilweise unter schwierigen Rahmenbedingungen. Starker Preisdruck in den Geschäftsfeldern Energie und Entsorgung führte zu Ergebnisrückgängen.
41
Gesamtabschluss 2012
Das von der SWK Stadtwerke Krefeld AG geförderte Forschungszentrum für Energiemanagement und Energietechnik an der Hochschule Niederrhein nahm seine
Tätigkeit auf. Der Konzernumsatz blieb knapp unter dem Spitzenwert des Vorjahres.
Die SWK Energie GmbH hat 2012 beschlossen, die bisher extern vergebenen
Aufgaben der Call-Center-Funktion auf ihre Tochtergesellschaft DYNERGIO SERVICE GmbH, Krefeld, zu verlagern.
Die seit dem Geschäftsjahr 2011 von der Krefelder Baugesellschaft mbH bewirtschafteten Teile des Geländes der Galopprennbahn Krefeld (Pferderennbahn,
Trainingsbereich und Golfplatz) erwirtschaftete einen positiven Deckungsbeitrag. Es wird eine Fortsetzung der Entwicklung erwartet.
Von der Krefelder Baugesellschaft mbH werden die Objekte Ostwall 148 – 152
freigezogen, um die Grundstücke mit einem Gewerbeobjekt neu zu bebauen. Auf
den Grundstücken des Objektes Petersstr. 123 soll im Jahr 2014 das neue Verwaltungsgebäude der Wohnstätte Krefeld Wohnungs-AG errichtet werden.
Im Berichtsjahr 2012 erfüllte die Wohnstätte Krefeld Wohnungs-AG ihre wohnungswirtschaftlichen Aufgaben unter Berücksichtigung angemessener Preise
für die Überlassung von Wohnungen und der Bildung ausreichender Rücklagen.
Das Bauprojekt „Gorillagarten“, dass einen Neubau einer Innen- und Außenanlage vorsah, wurde von der Zoo Krefeld gGmbH umgesetzt. Die Fertigstellung
und Eröffnung erfolgte im Frühjahr 2012.
42
Gesamtabschluss 2012
3. Darstellung der Vermögens- und Schuldenlage
Die Vermögens- und Schuldenlage stellt sich zum 31.12.2012 im Vergleich zum
31.12.2011 wie folgt dar:
31.12.2012 31.12.2011 Veränderung
Aktiva
TEuro
TEuro
2.958.038
3.003.003
-44.964
10.069
9.794
274
2.821.827
2.850.359
-28.532
211.643
214.280
-2.637
1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
1.061.244
1.081.738
-20.494
1.2.3 Infrastrukturvermögen
1.077.495
1.081.119
-3.624
3.211
669
2.542
1
Anlagevermögen
1.1
Immaterielle Vermögensgegenstände
1.2
Sachanlagen
1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
1.2.4 Bauten auf fremdem Grund und Boden
1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler
TEuro
74.803
74.955
-152
317.425
330.324
-12.900
1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung
40.573
39.976
597
1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau
35.434
27.298
8.136
126.143
142.849
-16.706
3.891
3.699
191
1.3.2 Anteile an assoziierten Unternehmen
58.864
63.358
-4.494
1.3.3 Übrige Beteiligungen
12.874
12.442
433
0
0
0
1.3.5 Wertpapiere des Anlagevermögens
18.858
22.874
-4.016
1.3.6 Ausleihungen
31.655
40.476
-8.821
363.162
372.356
-9.194
58.134
54.747
3.388
2.1.1 Roh- Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren
24.083
22.928
1.155
2.1.2 Geleistete Anzahlungen
17.383
16.819
565
2.1.3 Grundstücke des Umlaufvermögens
16.667
15.000
1.668
1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge
1.3
Finanzanlagen
1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen
1.3.4 Sondervermögen
2.
Umlaufvermögen
2.1
Vorräte
2.2
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
2.2.1 Forderungen
2.2.2 Sonstige Vermögensgegenstände
2.3
Wertpapiere des Umlaufvermögens
2.4
Liquide Mittel
3.
Aktive Rechnungsabgrenzung
Summe
43
156.022
157.913
-1.891
132.124
129.614
2.510
23.899
28.299
-4.400
2.457
1.263
1.194
146.549
158.434
-11.885
14.635
15.061
-426
3.335.836
3.390.420
-54.584
Gesamtabschluss 2012
31.12.2012 31.12.2011 Veränderung
Passiva
TEuro
TEuro
TEuro
1.
Eigenkapital
655.504
683.187
-27.683
1.1
Allgemeine Rücklagen
697.008
801.314
-104.306
1.2
Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung
-55.316
-54.277
-1.040
1.3
Ergebnisvortrag
-60.245
60.245
1.4
Gesamtjahresergebnis
-26.899
-44.780
17.882
1.5
Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter
40.710
41.175
-465
2.
Sonderposten
561.798
570.422
-8.624
2.1
für Zuwendungen
421.512
435.824
-14.311
2.2
für Beiträge
115.998
115.421
577
2.3
für den Gebührenausgleich
11.186
8.046
3.140
2.4
Sonstige Sonderposten
13.102
11.132
1.970
3.
Rückstellungen
725.496
715.039
10.457
3.1
Pensionsrückstellungen
496.037
485.339
10.699
3.2
Rückstellung für Deponien und Altlasten
93.917
97.639
-3.722
3.3
Instandhaltungsrückstellungen
6.650
6.899
-249
3.4
Sonstige Rückstellungen
128.892
125.162
3.729
1.334.006
1.366.898
-32.892
0
0
0
4.
Verbindlichkeiten
4.1
Anleihen
4.2
Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen
729.694
738.154
-8.460
4.3
Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung
414.231
420.100
-5.870
4.4
Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen
1.149
1.176
-26
wirtschaftlich gleichkommen
4.5
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
63.781
87.773
-23.992
4.7
Sonstige Verbindlichkeiten
84.178
93.359
-9.181
4.8
Erhaltene Anzahlungen
40.973
26.336
14.638
5.
Passive Rechnungsabgrenzung
59.032
54.874
4.159
3.335.836
3.390.420
-54.584
Summe
44
Gesamtabschluss 2012
Das Verhältnis der einzelnen Bilanzpositionen zur Bilanzsumme ist am 31.12.2012
unverändert zum Vorjahr und wird im Folgenden dargestellt:
PASSIVA
AKTIVA
Passive
Rechnungsabgrenzung
1%
Umlaufvermögen
11%
Eigenkapital
19%
Aktive Rechnungsabgrenzung
0%
Verbindlichkeiten
40%
Sonderposten
17%
Anlagevermögen
89%
Rückstellungen
22%
Wie nachfolgend dargestellt ist die Bilanzsumme im Gesamtabschluss 2012 erstmalig
zu den vorangegangenen Jahren rückläufig (in TEuro):
3.400.000
3.390.420
3.362.094
3.350.000
3.335.836
3.300.000
3.254.113
3.250.000
01.01.2010
31.12.2010
31.12.2011
45
31.12.2012
Gesamtabschluss 2012
Aktiva
Die Aktivseite der Gesamtbilanz ist im Wesentlichen geprägt durch das Anlagevermögen (89% der Bilanzsumme). Die Entwicklung des Anlagevermögens stellt sich wie folgt
dar (in TEuro):
3.050.000
3.003.003
3.000.000
2.977.571
2.958.038
2.950.000
2.912.396
2.900.000
01.01.2010
31.12.2010
31.12.2011
31.12.2012
Im Verhältnis zur Bilanzsumme hat das Anlagevermögen seit dem 01.01.2010 nur geringfügige Veränderungen erfahren.
Geprägt ist das Anlagevermögen insbesondere durch das Sachanlagevermögen und
hier im Wesentlichen durch die bebauten Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte sowie das Infrastrukturvermögen (jeweils 32%), die deutlich durch das städtische
Zahlenwerk geprägt werden.
Die Infrastrukturquote (Infrastrukturvermögen im Verhältnis zur Bilanzsumme) stellt
sich im Zeitverlauf wie folgt dar:
01.01.2010
31.12.2010
31.12.2011
31.12.2012
31,35%
31,10%
31,89%
32,30%
Infrastrukturquote
Der Anlagendeckungsgrad 2 ist über die Jahre stabil geblieben. Er verdeutlicht, inwiefern das Anlagevermögen langfristig finanziert ist. Aufgrund der erstmaligen Aufstellung des Gesamtabschlusses zum 31.12.2010, liegen zum 01.01.2010 nicht alle für
die Berechnung des Anlagendeckungsgrades 2 notwendigen Daten vor:
31.12.2010
31.12.2011
31.12.2012
80,91%
80,42%
80,22%
Anlagendeckungsgrad 2
46
Gesamtabschluss 2012
Das Umlaufvermögen stellt rund 11% der Bilanzsumme dar. Hiervon entfallen ca. 43%
auf Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände. Gemessen an der Bilanzsumme
von rund 3,3 Mrd. Euro beträgt der Anteil der Forderungen rund 5%. Im Vergleich zum
Vorjahr ist das Umlaufvermögen leicht gesunken, was im Wesentlichen auf die verringerten Liquiden Mittel der Stadt Krefeld und des SWK Konzerns zurückzuführen ist.
Passiva
Die Zusammensetzung der Passivseite der Gesamtbilanz im Zeitablauf seit dem
01.01.2010 sieht wie folgt aus:
100%
90%
80%
38,92%
40,44%
40,32%
39,99%
20,48%
20,73%
21,09%
21,75%
16,96%
16,43%
16,82%
16,84%
22,11%
20,91%
20,15%
19,65%
01.01.2010
31.12.2010
31.12.2011
31.12.2012
70%
60%
50%
40%
30%
20%
10%
0%
Eigenkapital
Sonderposten
Rückstellungen
Verbindlichkeiten
Passive Rechnungsabgrenzungsposten
Das Eigenkapital zum 31.12.2012 ist im Vergleich zum Vorjahr auf 655.504 TEuro gesunken. Die Entwicklung seit dem 01.01.2010 stellt sich folgendermaßen dar (in
TEuro):
750.000
719.552
702.847
700.000
683.187
655.504
650.000
01.01.2010
31.12.2010
31.12.2011
47
31.12.2012
Gesamtabschluss 2012
Die Entwicklung der Eigenkapitalquote 1 (Eigenkapital zur Bilanzsumme) und Eigenkapitalquote 2 (Eigenkapital und Sonderposten mit Eigenkapitalcharakter zur Bilanzsumme) stellt sich wie folgt dar:
40,00%
38,43%
36,78%
36,41%
35,76%
35,00%
30,00%
25,00%
22,11%
20,91%
20,15%
20,00%
19,65%
15,00%
01.01.2010
31.12.2010
31.12.2011
Eigenkapitalquote 1
31.12.2012
Eigenkapitalquote 2
Das Eigenkapital erfährt infolge der Jahresfehlbeträge eine wesentliche Veränderung.
Die Entwicklung des Gesamtjahresergebnisses des Konzerns Stadt Krefeld seit 2010 ist
nachfolgend dargestellt (in TEuro):
2010
2011
2012
-26.899
-44.780
-60.245
48
Gesamtabschluss 2012
Im Bereich der Verbindlichkeiten dominieren insbesondere die Verbindlichkeiten aus
Krediten mit insgesamt 1,1 Mrd. Euro. Während der Anteil an Krediten zur Liquiditätssicherung beinahe vollständig dem Jahresabschluss der Stadt Krefeld zuzurechnen ist,
stellt der städtische Anteil bei den Investitionskrediten lediglich 26% dar. Im Vergleich
zum Vorjahr sind die Kreditverbindlichkeiten leicht gesunken. Insgesamt konnten die
mittel- und langfristigen Kreditverbindlichkeiten im Einzelabschluss der Stadt Krefeld
leicht verringert werden. Die Entwicklung der Verbindlichkeiten aus Krediten ist nachfolgend dargestellt (in TEuro):
800.000
752.351
750.000
738.154
729.694
717.622
700.000
650.000
600.000
550.000
500.000
450.000
420.100
414.231
31.12.2011
31.12.2012
402.213
400.000
368.601
350.000
01.01.2010
31.12.2010
Verb. aus Krediten für Investitionen
Verb. aus Krediten zur Liquiditätssicherung
49
Gesamtabschluss 2012
4. Darstellung der Finanz- und Ertragslage
Finanzlage
Die Finanzlage des Konzerns Stadt Krefeld für das Jahr 2012 ist nachfolgend zusammengefasst dargestellt:
Bezeichnung
+/-
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit
+/+/=
+/-
2012
2011
Mio. Euro
Mio. Euro
46,6
105,2
Cashflow aus Investitionstätigkeit
-41,8
-80,0
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit
-15,6
0,9
Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds
-10,8
26,0
-1,1
-0,3
Änderungen des Finanzmittelfonds
+
Finanzmittelfonds am Anfang der Periode
158,4
132,7
=
Finanzmittelfonds am Ende der Periode
146,5
158,4
Neben dem Cashflow aus Investitionstätigkeit ist in 2012 erstmalig auch der Cashflow
aus Finanzierungstätigkeit negativ. Durch den ebenfalls rückläufigen Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit kann dies in 2012 nicht kompensiert werden, so die zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds in 2012 ebenfalls in Höhe von 10,8
Mio. Euro negative ist.
Der Finanzmittelfonds am Ende der Periode entspricht den Liquiden Mittel des Konzerns Stadt Krefeld zum 31.12.2012.
Ertragslage
Das auf den Konzern Stadt Krefeld entfallende Ergebnis des Jahres 2012 ist der nachstehenden Tabelle zu entnehmen:
Bezeichnung
2012
2011
TEuro
TEuro
+
Ordentliche Gesamterträge
1.749.581
1.748.765
-
Ordentliche Gesamtaufwendungen
1.742.506
1.761.450
7.075
-12.685
-32.286
-29.922
-153
-662
-25.364
-43.269
1.534
1.511
-26.899
-44.780
= Ordentliches Gesamtergebnis
+
Gesamtfinanzergebnis
+
Außerordentliches Gesamtergebnis
= Gesamtjahresergebnis
-
Anderen Gesellschaftern zuzurechnendes Ergebnis
= Gesamtjahresergebnis des Konzerns Stadt Krefeld
50
Gesamtabschluss 2012
Im Vergleich zum Vorjahr hat sich das Gesamtjahresergebnis um 17.882 TEuro auf insgesamt -26.899 TEuro verbessert. Diese Entwicklung kann zum Teil auf die Ergebnisverbesserung im städtischen Jahresabschluss zurückgeführt werden. Insgesamt dominiert weiterhin der Verlust aus dem Jahresabschluss der Stadt Krefeld das Gesamtergebnis.
Ordentliche Gesamterträge
2012
Anteil
2011
Anteil
TEuro
%
TEuro
%
+ Steuern und ähnliche Abgaben
281.412
16%
275.619
16%
+ Zuwendungen und allgemeine Umlagen
169.084
10%
162.505
9%
8.822
1%
7.627
0%
127.450
7%
130.752
7%
1.037.612
59%
1.054.111
60%
+ Kostenerstattungen und Kostenumlagen
47.407
4%
39.545
3%
+ Sonstige ordentliche Erträge
63.213
4%
66.410
4%
+ Aktivierte Eigenleistungen
12.668
1%
12.809
1%
1.913
0%
-612
0%
1.749.581
100%
1.748.765
100%
Bezeichnung
+ Sonstige Transfererträge
+ Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
+ Privatrechtliche Leistungsentgelte
+/- Bestandsveränderungen
= Ordentliche Gesamterträge
Die ordentlichen Gesamterträge des Jahres 2012 werden, wie in den Vorjahren, insbesondere geprägt durch die Erträge für privatrechtliche Leistungsentgelte. Diese werden
zum größten Teil von der SWK ENERGIE GmbH (65%) und der EGN Entsorgungsgesellschaft Niederrhein mbH (18%) zum Gesamtjahresergebnis beigesteuert. Hauptsächlich
ist die Verringerung auf Umsatzrückgänge aus geringeren Stromerlösen bei der SWK
ENERGIE GmbH zurückzuführen.
Die übrigen bedeutenden Ertragspositionen stellen Steuern sowie Zuwendungen dar.
Diese werden beinahe vollständig von der Stadt Krefeld realisiert. Beide Positionen
haben sich in 2012 positiv entwickelt. Auf diese Entwicklung kann die Stadt Krefeld
jedoch nur begrenzt Einfluss nehmen, da beide Positionen in hohem Maße von der
Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen Lage abhängig sind.
51
Gesamtabschluss 2012
Ordentliche Gesamtaufwendungen
Bezeichnung
-
Personalaufwendungen
-
Versorgungsaufwendungen
-
Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen
2012
Anteil
2011
Anteil
TEuro
%
TEuro
%
296.044
17%
293.701
17%
31.806
2%
35.683
2%
882.964
51%
887.372
50%
-
Bilanzielle Abschreibungen
116.570
7%
127.777
7%
-
Transferaufwendungen
217.939
13%
207.421
12%
-
Sonstige ordentliche Aufwendungen
197.182
11%
209.497
12%
1.742.506
100%
1.761.450
100%
= Ordentliche Gesamtaufwendungen
Die ordentlichen Gesamtaufwendungen sind im Wesentlichen geprägt von den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, die weiterhin im Schwerpunkt Aufwendungen für Strom- und Gasbezug bei der SWK ENERGIE GmbH darstellen. Die Verringerung
dieser Position ist größtenteils von der entsprechenden Entwicklung im SWK Konzern
bestimmt. Hier liegen niedrigere Aufwendungen, insbesondere bei Reparatur-, Dienstund Fremdleistungsaufwand, beim Beratungsaufwand sowie beim Aufwand für Energieund Wasserverbrauch in diversen Gesellschaften vor.
Von den Personalaufwendungen entfallen rund 52% auf die Stadt Krefeld. Im Vergleich
zum Vorjahr hat sich das Verhältnis zwischen der Personalintensität im Gesamtabschluss des Konzerns Stadt Krefeld (17%) zum Jahresabschluss der Stadt Krefeld
(23%) erneut nicht verändert. Damit hat der Personalaufwand im Gesamtabschluss,
gemessen an den gesamten ordentlichen Aufwendungen, weiterhin einen deutlich
niedrigeren Anteil als im Jahresabschluss der Stadt Krefeld. Im Gegensatz zu 2011
konnten die Personalaufwendungen in 2012 auf Seiten der Stadt Krefeld jedoch leicht
verringert werden. Dem stehen jedoch Steigerungen im SWK Konzern entgegen.
Die bilanziellen Abschreibungen verteilen sich im Wesentlichen auf die Stadt Krefeld
und den SWK Konzern.
Die Transferaufwendungen sind vollständig der Stadt Krefeld zuzuordnen. Im Gegensatz zum Jahresabschluss (32%) beläuft sich die Transferaufwandsquote im Gesamtabschluss daher auf lediglich 13% und liegt damit etwa im gleichen Bereich wie im Vorjahr.
52
Gesamtabschluss 2012
Ordentliches Gesamtergebnis
Das ordentliche Gesamtergebnis hat sich seit 2010 folgendermaßen entwickelt (in
TEuro):
7.075
2010
2011
2012
-12.685
-29.682
In 2012 werden im Konzern der Stadt Krefeld die ordentlichen Aufwendungen erstmals
vollständig durch die ordentlichen Erträge gedeckt. Damit hat sich in 2012 nicht nur die
positive Entwicklung der Vorjahre fortgesetzt, sondern erstmalig wurde ein positives
ordentliches Gesamtergebnis erzielt.
Der Aufwandsdeckungsgrad (ordentliche Aufwendungen zu ordentlichen Erträgen) im
Zeitverlauf sieht wie folgt aus:
101,00%
100,41%
100,00%
99,28%
99,00%
98,19%
98,00%
2010
2011
2012
Gesamtfinanzergebnis
Prägend für das Gesamtjahresergebnis ist das negative Gesamtfinanzergebnis von
-32.286 TEuro (Vorjahr -29.922 TEuro).
Bezeichnung
+
Finanzerträge
+
Erträge aus der Equity Konsolidierung
-
Finanzaufwendungen
= Gesamtfinanzergebnis
2012
2011
TEuro
TEuro
6.262
11.037
848
2.965
39.395
43.924
-32.286
-29.922
53
Gesamtabschluss 2012
Dies resultiert hauptsächlich aus den weiterhin hohen Zinsaufwendungen im Gesamtabschluss von 39.268 TEuro (Vorjahr 43.545 TEuro), die zu 34% auf die Stadt Krefeld,
zu 24% auf die Stadtentwässerung Krefeld, zu 25% auf den SWK Konzern, zu 14% auf
die Wohnstätte Krefeld Wohnungs-AG und zu 3% auf sonstige Unternehmen zurückzuführen sind. Insgesamt gab es eine Reduzierung von rund 11% der Zinsaufwendungen,
die auf entsprechende Verbesserung im Jahresabschluss der Stadt Krefeld zurückzuführen sind und ihre Ursache unter anderem in günstigeren Konditionen bei Prolongationen und dem weiterhin günstigen Zinsniveau haben.
Gesamtergebnis der laufenden Geschäftstätigkeit
Rechnerisch ergibt sich ein Gesamtergebnis der laufenden Geschäftstätigkeit von
-25.211 TEuro (Vorjahr: -42.608 TEuro).
Bezeichnung
+
Ordentliches Gesamtergebnis
+
Gesamtfinanzergebnis
=
Gesamtergebnis der laufenden
Geschäftstätigkeit
2012
2011
TEuro
TEuro
7.075
-12.685
-32.286
-29.922
-25.211
-42.608
54
Gesamtabschluss 2012
5. Chancen und Risiken – Ausblick
Zunächst wird auf Chancen und Risiken, die die Stadt Krefeld betreffen, eingegangen.
Der vom Rat der Stadt Krefeld am 07.05.2013 verabschiedete Doppelhaushalt
2013/2014 und das zugehörige Haushaltssicherungskonzept wurden der Bezirksregierung zur Genehmigung vorgelegt. Die ursprüngliche Planung sah das erstmalige Erreichen des Haushaltsausgleichs in 2014 vor. In 2013 zeichneten sich dann jedoch insbesondere im Bereich der Gewerbesteuer Entwicklungen ab, die deutlich von den
Planwerten abwichen. Auch die vorgesehenen Konsolidierungsmaßnahmen konnten
nicht vollumfänglich umgesetzt werden. Aufgrund dieser Haushaltsverschlechterungen
ist das Ziel des Haushaltsausgleichs im Jahr 2014 nicht mehr zu realisieren, so dass
die Genehmigung im Oktober 2013 versagt wurde.
Die Stadt Krefeld befindet sich damit in den Jahren 2013 und 2014 im Nothaushaltsrecht. Nach § 82 GO sind damit nur Aufwendungen oder Auszahlungen legitim, zu denen die Stadt Krefeld rechtlich verpflichtet ist oder die für die Fortführung notwendiger
Aufgaben unaufschiebbar sind.
Die Vorgabe, ein genehmigungsfähiges Haushaltssicherungskonzept aufzustellen, ist
abhängig von den weiteren Konsolidierungsbemühungen der Stadt Krefeld. Hier ist es
entscheidend, neues Konsolidierungspotential aufzuzeigen sowie die bereits im Haushaltssicherungskonzept dargestellten Konsolidierungsmaßnahmen konsequent umzusetzen. Während bislang trotz des Haushaltssicherungskonzeptes 2010 bis 2014 das
städtische Leistungsangebot weitgehend aufrechterhalten werden konnte, werden
neue Überlegungen das Schließen von Einrichtungen und strukturelle Eingriffe nicht
ausschließen können.
Dies betrifft auch die Gewährung städtischer Zuschüsse an Vereine und Verbände. Hier
hat bereits im Dezember 2013 eine differenzierte Überprüfung mit der Bildung von
Schwerpunkten stattgefunden, im Zuge derer der Rat eine Kürzung um mehr als 600 T
Euro beschlossen hat. Dies bedeutet im Bereich der rein freiwilligen Zuschussleistungen eine Reduzierung um mehr als 30%.
Kritische Erfolgsfaktoren sind auch die vom Land NRW vorzugebenden Zahlen zu den
Gemeindefinanzierungsgesetzen der künftigen Jahre sowie die Ergebnisse des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“. Sollten sich die Steigerungsraten für Krefeld nicht wie
bislang prognostiziert entwickeln, werden sich weder die geplanten Zuweisungen –
insbesondere Schlüsselzuweisungen – noch das geplante Steueraufkommen realisieren lassen.
Hinzu kommt, dass sich aus dem Koalitionsvertrag der rot-grünen Landesregierung
NRW eine Vielzahl von Wünschen wie z.B. Ausbau von Familienzentren, von frühkindlichen Betreuungsplätzen und von Ganztagsschulen, Inklusion in Kindertagesstätten
55
Gesamtabschluss 2012
und Schulen etc. ergeben, die durch die Kommunen wahrgenommen werden sollen.
Aussagen zur Finanzierung dieser Wünsche fehlen jedoch in der Koalitionsvereinbarung. Ebenso soll eine Vielzahl von Landesförderprogrammen dahingehend überprüft
werden, ob sie auf eine Darlehensvergabe durch die Landesbank NRW umgestellt werden können. Insofern besteht nach wie vor die Gefahr, dass bisher eingeplante Landesförderungen zukünftig wegfallen.
Vor dem Hintergrund der nach wie vor schwierigen Haushaltslage besteht weiterhin die
Notwendigkeit, das kommunale Forderungsmanagement konsequent weiter zu verfolgen.
Ein nicht unerhebliches Risiko liegt weiterhin in der allgemeinen konjunkturellen Entwicklung. Käme es hier zu deutlichen Einbrüchen, würde sich dies zusätzlich negativ
auf das örtliche Gewerbesteueraufkommen auswirken.
Es bleibt abzuwarten, ob der für 2014 in einigen Industriebetrieben im Stadtgebiet Krefeld angekündigte Stellenabbau durch neue Stellen im Dienstleistungsbereich kompensiert werden kann oder zu einem weiteren Anstieg der Arbeitslosenquote führen
wird, was gegebenenfalls negative Auswirkungen auf den städtischen Haushalt entfaltet.
Konjunkturelle und sonstige wirtschaftliche Entwicklungen stehen in der Regel in engem Zusammenhang zur Entwicklung der Transferleistungen im Sozial- und Jugendbereich.
Schließlich ist auch die Entwicklung der Rohstoff- und Energiepreise weiterhin nicht
außer Acht zu lassen. Diese Faktoren wirken in nicht unerheblicher Höhe auf den städtischen Haushalt.
Mit Ratsbeschluss vom 12.12.2013 wurde die Verwaltung beauftragt, gegen den Bescheid zur Feststellung der amtlichen Einwohnerzahl Klage beim Verwaltungsgericht
Düsseldorf einzureichen. Der ermittelte Einwohnerverlust führt zu negativen Auswirkungen bei den Schlüsselzuweisungen des Landes an die Stadt. Das Verfahren bleibt
abzuwarten.
Aufwandsseitig besteht nach wie vor die Chance, dass die Geld- und Kapitalmärkte
weiterhin relativ günstige Zinssätze ermöglichen.
Es bleibt abzuwarten, wie sich die Verabredungen der neuen Bundesregierung im Koalitionsvertrag auf die Kommunen auswirken werden. Zu begrüßen sind vor allem die in
Aussicht gestellten Entlastungen bei den Sozialausgaben um jährlich 5 Milliarden Euro
über ein Bundesteilhabegesetz für Menschen mit Behinderung. Dringend erforderlich
wäre darüber hinaus eine Aufstockung der Bundesmittel für Infrastrukturfinanzierung,
um kommunale Verkehrswege zu erhalten und auszubauen.
56
Gesamtabschluss 2012
Darüber hinaus wird erwartet, dass Bund und Land die Verpflichtungen aus dem Konnexitätsprinzip einfach nur umsetzen. Während die Stadt auch in Zeiten der Haushaltssicherung bemüht ist, den U3-Ausbau sukzessive voranzubringen, verweigert das Land
– trotz des Urteils des Verfassungsgerichtshofs von Oktober 2010 – eine auskömmliche finanzielle Ausstattung der Kommunen. Ähnliches gilt für die gewünschte Inklusion, auch hier liegen die Vorstellungen von Land und Kommune bezüglich einer angemessenen Finanzausstattung auseinander.
Eine weitere Herausforderung wird auch die künftige Finanzierung der Pensionslasten
darstellen. Derzeit belaufen sich die Pensionsrückstellungen auf 446,822 Mio. Euro.
Aufgrund der Altersstruktur der Beamten werden diese Rückstellungen in den kommenden Jahren noch ansteigen. Eine Liquiditätsvorsorge in entsprechender Höhe liegt
derzeit nicht vor.
Die Stadt Krefeld befindet sich weiterhin in einer schwierigen Haushaltssituation mit
sehr engen Gestaltungsmöglichkeiten. Vorrangig ist nunmehr die Aufstellung eines genehmigungsfähigen Haushaltssicherungskonzeptes, dessen Umsetzung erhebliche
Einschnitte mit sich bringen wird.
Erst mit Erreichen des Haushaltsausgleichs in der Zukunft wird der dringend benötigte
Gestaltungsspielraum wiedererlangt, der dazu führt, dass dann auch wieder wünschenswerte Angebote z.B. im Sozial- und Jugendbereich oder auch zusätzliche Aufwendungen zur Unterhaltung der Infrastruktur geleistet werden können. Bis dahin wird
es zu einem weiteren Abbau der Allgemeinen Rücklage kommen.
Die Tochterunternehmen betreffend stellen sich die Chancen und Risiken wie folgt dar:
Die SWK Stadtwerke Krefeld AG hat Ende 2008 zur Absicherung des Diesel- und Heizölpreises für den erwarteten Verbrauch des SWK-Konzerns der Jahre 2009 bis 2013 ein
Dieselpreisabsicherungsgeschäft abgeschlossen und damit den Diesel- und Heizölpreis fixiert. Im Innenverhältnis haben die Gesellschaften SWK MOBIL GmbH, EGN Entsorgungsgesellschaft Niederrhein mbH, EGK Entsorgungsgesellschaft Krefeld GmbH &
Co. KG und GSAK Gesellschaft für Stadtreinigung und Abfallwirtschaft Krefeld mbH &
Co. KG das Swap-Geschäft für die jeweils auf sie entfallenden Diesel- und Heizölmengen übernommen. Insgesamt besteht eine Absicherung in Höhe des erwarteten Dieselund Heizölbezugs für die Geschäftsjahre 2009 bis 2013. Zum 31. Dezember 2012 beträgt der Marktwert dieses Geschäfts 1,4 Mio. Euro.
Bei der SWK ENERGIE GmbH resultieren insbesondere Risiken in der Energiebeschaffung, Energieerzeugung und dem -vertrieb. Auf der Beschaffungsseite bestehen im Wesentlichen Preisrisiken der Commodities Strom, Gas und CO2. Um diese zu minimieren,
werden auf der Absatzseite bei Strom- und Gaslieferverträgen Risikozuschläge ermittelt
und eingepreist. Die Risikozuschläge werden regelmäßig Prüfungen unterzogen. Darüber hinaus bestehen pro Produkt, Sparte, Portfolio und Bestellbevollmächtigtem
57
Gesamtabschluss 2012
Transaktionslimits. Diese sowie der Umfang und die Struktur der Portfolios werden kontinuierlich überwacht.
Des Weiteren entstehen in der Energieerzeugung (Strom) Risiken durch den fortschreitenden Zubau von Windenergie- und Photovoltaikanlagen. Die hieraus resultierenden
niedrigen Strom-Großhandelspreise sowie die nicht gewährleistete Auslastung von
konventionellen Kraftwerken aufgrund des Einspeisevorrangs erneuerbarer Energien
machen deren wirtschaftlichen Betrieb oftmals unmöglich. Dies betrifft auch die beiden
Kraftwerksbeteiligungen der SWK Energie GmbH.
Auf Vertriebsseite bestehen neben Kreditrisiken im Wesentlichen Mengenrisiken im
Rahmen der strukturierten Beschaffung (Abweichung der am Terminmarkt beschafften
Menge von der kurzfristigen Prognose bzw. von den Ist-Mengen). Analog zu den Preisrisiken werden die Mengenrisiken über Risikozuschläge berücksichtigt. Zudem soll dem
Mengenrisiko über eine kontinuierliche Verbesserung der Prognoseprozesse entgegengewirkt werden. Die Beschaffungsstrategien der Strom- und Gasportfolios werden regelmäßig geprüft und gegebenenfalls angepasst. Dem Kreditrisiko im Vertrieb in Form
des Kontrahentenausfallrisikos (Forderungsausfälle) wird durch eine stetig verbesserte
Bonitätsprüfung und ein umfangreiches Forderungsmanagement begegnet.
Da bei der Bewertung von Preis- oder Mengenrisiken in der Regel symmetrische Verteilungen angenommen werden, sind bei beiden Risikoarten positive Abweichungen möglich und damit auch Chancen verbunden. In ihrer Rolle als kommunaler Energieversorger bewirtschaftet die Gesellschaft ihre Portfolios stets risikoavers. Spekulative Geschäfte sind aufgrund der im Risikohandbuch festgelegten Regelungen ausgeschlossen.
Im Hinblick auf den Wettbewerbs- und Kostendruck setzt die SWK ENERGIE GmbH einerseits auf eine Kooperationsstrategie, durch die Synergiepotentiale gehoben werden
sollen und andererseits auf den weiteren Aufbau des Geschäftsfeldes Energiedienstleistungen.
Für die Risiken aus der Energieerzeugung (Vermarktung von selbst erzeugtem Strom)
und für die Mengenrisiken im Vertriebsbereich bestehen bei der SWK Energie GmbH
Drohverlustrückstellungen und Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten.
Im Geschäftsfeld Energie verfolgt die SWK ENERGIE GmbH Chancen im weiteren Ausbau
neuer Geschäftsfelder. Durch Mehrwert-Dienstleistungen, wie zum Beispiel der langfristigen Kundenbindung durch Energieliefercontracting, aber auch durch neue Produkte für Energiemanagement und Energieeffizienz sollen zusätzliche Ergebnisbeiträge
generiert werden. Hierzu wird das Team Contracting und Energiedienstleistungen weiter
ausgebaut. Es werden weiterhin Chancen im Bereich der Stromerzeugung gesehen,
allerdings wird der Fokus aufgrund der derzeit schwierigen Rahmenbedingungen auf
kleinteiligere effiziente Anlagen auf Basis erneuerbarer Energien gelegt. Denn nach wie
58
Gesamtabschluss 2012
vor besteht durch den Ausstieg aus der Atomkraft Bedarf an flexibler Erzeugungsleistung.
Bei der SWK AQUA GmbH können sich insbesondere aus kartellrechtlichen Entwicklungen Risiken ergeben. Seitens des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (MUNLV) des Landes Nordrhein-Westfalen wird zunächst
auf ein freiwilliges Landesbenchmarking als Effizienzmotor gesetzt. 2012 ist allerdings
erstmals in NRW eine Abfrage der Bundeskartellbehörde gegenüber der Wuppertaler
WSW Energie & Wasser AG erfolgt. Die SWK AQUA GmbH nimmt seit 2008 am Landesbenchmarking teil. Die weiteren kartellrechtlichen Entwicklungen werden beobachtet.
Die Wahrnehmung der Unternehmensinteressen erfolgt über die wasserwirtschaftlichen Verbände.
Im Geschäftsfeld Wasser sind Geschäftsbasis und -umfeld der SWK AQUA GmbH nach
wie vor relativ stabil. In der Trinkwasserversorgung erfolgt die Tätigkeit der SWK AQUA
GmbH auf Grundlage des mit der SWK ENERGIE GmbH bestehenden Pachtvertrags und
in der Sparte Abwasser auf Basis des Betriebsführungsvertrags für die Stadtentwässerung Krefeld. Chancen in der zukünftigen Entwicklung liegen für die SWK AQUA GmbH
weiterhin im Ausbau des Dienstleistungsgeschäftes und der Vermarktung des vorhandenen Know-hows in der Wasserwirtschaft. Darüber hinaus strebt die SWK AQUA GmbH
zur effizienteren Nutzung der eigenen Ressourcen weitere Kooperationen mit Ver- und
Entsorgern in der Region Niederrhein an.
Bei der SWK MOBIL GmbH sind im Rahmen des zum 01.05.2012 in Kraft getretenen
Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG NRW) von allen öffentlichen Auftraggebern bei sämtlichen ab diesem Zeitpunkt begonnenen Vergabeverfahren
Mindestarbeitsbedingungen einschließlich der Zahlung eines Mindestentgelts aufgrund eines allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrages oder einer Rechtsverordnung
nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz zu berücksichtigen. Für den ÖPNV wurde gemäß der vom NRW-Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales erlassenen und am
01.02.2013 in Kraft getretenen Verordnung nur der Tarifvertrag Nahverkehr (TV-N) als
repräsentativ festgelegt. Im Worst Case – falls alle Subunternehmerverträge, die zwischen den beiden oben genannten Zeitpunkten durch die SWK MOBIL GmbH neu abgeschlossen würden – ergäbe sich eine Risikohöhe aus höherem Subunternehmeraufwand von rund 1,0 Mio. Euro. Die Entwicklung wird aufmerksam beobachtet.
Im Geschäftsfeld Verkehr werden die Rahmenbedingungen für Ergebnisverbesserungen
der SWK MOBIL GmbH schwieriger. Der demographische Wandel und die damit sinkenden Schülerzahlen werden zukünftig den Absatz in diesem Kundensegment reduzieren.
Es ergeben sich jedoch Chancen, diese voraussichtlichen Kundenverluste mit entsprechenden Zuwächsen in anderen Kundensegmenten zu kompensieren. Diese liegen in
einer fortgesetzten Kundenorientierung und der stetigen Verbesserung des Serviceangebots, die weiterhin im Fokus der nächsten Jahre stehen. Ebenso wird eine Kundenbindung bzw. -gewinnung durch die neuen Niederflurstraßenbahnen erwartet.
59
Gesamtabschluss 2012
Die Auftraggeber der SWK SETEC GmbH operieren in einem schwierigen und wettbewerbsintensiven Marktumfeld. Die Entgelte für die Betriebsführungen innerhalb des
Unternehmensverbundes stehen insbesondere in den Sparten Strom und Gas unter
Druck. Es ist nach wie vor Ziel, das rückläufige Geschäft innerhalb des Konzernverbundes mittelfristig durch die Erweiterung des Dienstleistungsportfolios im regionalen externen Markt teilweise zu kompensieren. Vorrangige Wachstumsfelder sind zum Beispiel Messstellenbetrieb und Messdienstleistungen. Durch die Liberalisierung des
Mess- und Zählerwesens entstehen Chancen und Risiken gleichermaßen. Infolge der
Mitwirkung an dem Projekt E-DeMa wird Innovations-Know-how gewonnen, von dem
sowohl Wettbewerbsvorteile auf dem Markt für Messstellenbetrieb als auch positive
Effekte bei Kooperationen mit anderen Stadtwerken erwartet werden. Mit der Übernahme der technischen Betriebsführung für circa 75 Photovoltaikanlagen der SWK
ENERGIE GmbH erschließt sich die SWK SETEC GmbH ein weiteres Kompetenzfeld im
Bereich der erneuerbaren Energien, welches zukünftig weiter ausgebaut werden kann.
Bei der SWK Netze GmbH bieten sich Chancen in der Synergiehebung durch die Gewinnung weiterer Konzessionsgebiete und in der Übernahme netznaher Dienstleistungen.
Für die EGN Entsorgungsgesellschaft Niederrhein mbH besteht zur Sicherung der Rekultivierung und Nachsorge der Deponien im Rhein-Kreis Neuss eine Bankbürgschaft in
Höhe von 47,8 Mio. Euro. Die Bankbürgschaft ist durch einen Avalkredit der SWK
Stadtwerke Krefeld AG in gleicher Höhe rückbesichert. Als Sicherheit für den Avalkredit
dient eine Festgeldeinlage der SWK Stadtwerke Krefeld AG von 12 Mio. Euro. Des Weiteren bestehen Kontingentverpflichtungen der EGN Entsorgungsgesellschaft Niederrhein
mbH zum 31.12.2012 in Höhe von 29 Mio. Euro p.a. bei einer Vertragslaufzeit bis November 2017. Darüber hinaus hat die SWK Stadtwerke Krefeld AG dem Kreis Viersen
eine selbstschuldnerische Bürgschaft in Höhe von 8,4 Mio. Euro zur Besicherung des
Weiterbetriebs, der Rekultivierung und Nachsorge der Deponie Viersen II gestellt. Der
Haftungseintritt der vorbezeichneten Verpflichtung wird unverändert als sehr unwahrscheinlich eingestuft.
Bei der EGN Entsorgungsgesellschaft Niederrhein mbH betrifft ein wesentliches Risiko
die Entwicklung der verfügbaren Mengen und der Preise für Abfälle zur Verbrennung.
Der Markt wird bundes- und landesweit durch Überkapazitäten bei den Verbrennungsanlagen für Siedlungsabfälle sowie den Bau von Ersatzbrennstoffkraftwerken (EBSKraftwerken) belastet, die teilweise deutlich günstigere Kostenstrukturen haben als
bestehende Müllverbrennungsanlagen. Dies hat sinkende Preise für die Abfälle zur
Verbrennung verursacht. Der Preisdruck besteht unvermindert fort. Vor diesem Hintergrund stellt der zurzeit gültige Abfallwirtschaftsplan Nordrhein-Westfalen ein erhebliches Risiko für die EGN dar, da er die bisher in den Regierungsbezirken Köln und Düsseldorf bestehenden verbindlichen Zuweisungen zu bestimmten Entsorgungsanlagen
aufgehoben hat. Dies hat dazu geführt, dass entsorgungspflichtige Gebietskörperschaften, die nicht in eine Müllverbrennungsanlage investiert haben, nach Beendigung
bestehender Anlieferverträge durch Ausschreibung ihrer Entsorgungsverträge Preis-
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Gesamtabschluss 2012
wettbewerb unter den bestehenden Anlagen ausgelöst haben. Im Geschäftsjahr 2012
haben der Kreis Viersen sowie die Stadt Mönchengladbach ihre mit der EGN Entsorgungsgesellschaft Niederrhein mbH geschlossenen Entsorgungsverträge zum
31.12.2014 gekündigt. Angesichts der in Nordrhein-Westfalen bestehenden Überkapazitäten ist mit einem intensiven Preiswettbewerb zu rechnen. Die Kosten der Verbrennungsanlagen in Krefeld und Weisweiler, mit denen die EGN Entsorgungsgesellschaft
Niederrhein mbH über Beteiligungsgesellschaften und Zusammenarbeitsverträge verbunden ist, sind in hohem Maße abfallmengenunabhängige Vorhaltekosten (Fixkosten). Fallen bisher zugewiesene Mengen weg und können nicht zu angemessenen Preisen durch andere Mengen ersetzt werden, könnten in der Folge mittelfristig die Gebühren für die Bürger der angeschlossene Kommunen und die Anlieferpreise der EGN Entsorgungsgesellschaft Niederrhein mbH aufgrund der Zusammenarbeitsvereinbarungen
steigen.
Im Geschäftsfeld Entsorgung ist die Entwicklung insbesondere durch die EGN Entsorgungsgesellschaft Niederrhein mbH und EGK Entsorgungsgesellschaft Krefeld GmbH &
Co. KG geprägt. Durch die starke Stellung am linken Niederrhein und den Verbund mit
Public Private Partnerships im Entsorgungssektor in den Städten Krefeld und Mönchengladbach sowie mit der MVA Weisweiler GmbH & Co. KG sieht die EGN Entsorgungsgesellschaft Niederrhein mbH gute Chancen, sowohl die Dienstleistungspalette bei bestehenden Kunden zu erweitern als auch neue Kunden zu gewinnen. Zusätzlich wird die
die EGN Entsorgungsgesellschaft Niederrhein mbH ihre überregionalen Aktivitäten intensivieren. So ist zum Beispiel 2013 der Aufbau eines Standortes in der Stadt Köln
vorgesehen. Die Möglichkeiten zum stofflichen Recycling werden weiterhin über eigene
Anlagen sowie über verschiedene Beteiligungsgesellschaften, insbesondere die NOEX
AG (Verwertung von Elektro-Altgeräten) sowie die Eco-Care Recycling Solutions GmbH
(Entsorgung, Verwertung und Verwendung von Kunststoffabfällen aus der Automobilund Automobilzulieferindustrie) wahrgenommen. Durch die Weiterführung der begonnenen Umstrukturierungen (z. B. Erbringung der IT-Dienstleistungen für die EGN Entsorgungsgesellschaft Niederrhein mbH durch die SWK Stadtwerke Krefeld AG, Optimierung
der Verwaltungs- und Vertriebsbereiche) und die Entwicklung neuer Verwertungstechnologien (Sekundärbrennstoffe, verstärkte Ausschleusung von Papier und Kunststoff,
Elektronikschrott) schafft sich die Gesellschaft eine Kostenstruktur, mit der sie auch in
dem hart umkämpften Umfeld eine gute Ausgangslage findet.
Bei der EGK Entsorgungsgesellschaft Krefeld GmbH & Co. KG kann auf Basis des Kooperationsvertrages zwischen der Gesellschaft und der EGN Entsorgungsgesellschaft
Niederrhein mbH auch im Jahr 2013 von einer Auslastung der Müllverbrennungsanlage
ausgegangen werden, die aber für 2013 nur noch eine Menge von 310.000 Tonnen
(Vorjahre 340.000 Tonnen) vorsieht. Aufgrund der unverändert sehr angespannten Situation im Entsorgungsmarkt ist auch für das laufende Geschäftsjahr eine ergänzende
Preisvereinbarung mit der EGN Entsorgungsgesellschaft Niederrhein mbH abgeschlossen worden, woraus ein vergleichbares Umsatzniveau wie in 2012 bei etwa gleicher
Liefermenge zu erwarten ist. Eine grundsätzliche Marktveränderung im Abfallbereich
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Gesamtabschluss 2012
wird nicht erwartet, sodass sich die Preise 2013 auf ähnlichem Niveau bewegen werden wie im Vorjahr.
Das Kerngeschäft der GSAK Gesellschaft für Stadtreinigung und Abfallwirtschaft Krefeld mbH & Co. KG wird aufgrund der langfristigen Beauftragungen durch die Stadt Krefeld im Rahmen der Daseinsvorsorge auch in Zukunft grundsätzlich erhalten bleiben.
Inwieweit sich die im Februar 2012 beschlossene Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) mittelfristig auswirken wird, bleibt abzuwarten. Die Zuständigkeit für
eine erweiterte Wertstofferfassung bleibt hier der zentrale Aspekt.
Die GGK Grundstücksgesellschaft der Stadt Krefeld mbh & Co. KG muss in Anbetracht
des "gedeckelten" städtischen Zuschusses und der nach wie vor beträchtlichen von
den Vorgängergesellschaften übernommenen Altverbindlichkeiten und den damit einhergehenden Finanzierungskosten (im Wirtschaftsplan für 2013 auf 451 TEuro kalkuliert) jedes Jahr Erträge in siebenstelliger Höhe generieren, was vorwiegend über nahezu konstant hohen Erlösen aus Grundstücksverkaufen (im Wirtschaftsplan für 2013
wurde hieraus z.B. ein Gewinn von rund 1,1 Mio. Euro kalkuliert) zu realisieren sein
wird. Der damit schon seit einigen Jahren ausgelöste steigende Vermarktungsdruck
steht in einem zunehmenden Widerspruch zur Endlichkeit der verfügbaren Grundstücke.
Hinsichtlich der Vermarktung von Gewerbeflächen haben sich die Hoffnungen aus dem
Frühjahr 2012 im weiteren Verlauf des Jahres leider nur teilweise erfüllt. Die dabei angesprochene verbesserte konjunkturelle Lage hat nicht zu einer Steigerung der Vermarktungszahlen geführt, sondern stattdessen in Bezug auf die verkaufte Gewerbefläche das schwächste Ergebnis seit 2007 erbracht. Dennoch bleibt weiterhin eine realistische Hoffnung, dass die sichtbare Weiterentwicklung der Infrastruktur im Europapark
Fichtenhain C / Campus Fichtenhain, welche die Chancen für eine offensivere Vermarktung der Grundstücke und Gebäude erhöht hat, sich kurz- bis mittelfristig auch wieder
in steigenden Verkaufszahlen ausdrücken wird; allerdings zeichnen sich derzeit eher in
dem seit vielen Jahren gut eingeführten Gewerbegebiet Uerdingen-Nord weitere konkrete Grundstücksverkäufe ab. Daher soll im weiteren Verlauf des Jahres 2013 eine neue
Marketing-Kampagne insbesondere auf die Potenziale im Europapark Fichtenhain C
und Campus Fichtenhain hinweisen.
Bei der Seidenweberhaus GmbH sind die vorhandenen technischen Anlagen des Seidenweberhauses im Heizungs-und Lüftungsbereich seit 1975 in Betrieb und nicht mehr
auf dem aktuellen Stand der Technik. Zur Realisierung von Kosteneinsparungspotenzialen bei den Energiekosten wird eine Renovierung angestrebt.
Durch Brandschutz ist es der Seidenweberhaus GmbH nicht mehr möglich, Veranstaltungen mit mehr als 1.450 Personen durchzuführen. Nunmehr wurde vom Brandschutzgutachten eine Kapazität von max. 800 Personen zugelassen, wenn nicht seitens
des Eigentümers (Stadt Krefeld) eine zusätzliche Fluchttreppe errichtet wird. Mit deren
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Gesamtabschluss 2012
Bau wurde inzwischen begonnen, sodass im Moment als Übergangslösung eine Kapazität von 1.000 Personen genehmigt ist.
Zur Sicherung der Attraktivität des Standortes ist es dringend geboten das Milieu am
Theaterplatz nachhaltig zu verändern.
Die Krefelder Pinguine Eishockey GmbH, die in der Halle den Profi-EishockeySpielbetrieb in der DEL nebst Trainingseinheiten durchführt sowie Räume für die Geschäftsstelle nutzt, ist eine wesentliche Einnahmequelle für den KönigPALAST. Der
Mietvertrag wurde über 10 Jahre abgeschlossen und läuft noch bis 30.06.2015.
Aufgrund der derzeitigen Erkenntnisse und Planungen ist damit zu rechnen, dass auch
in den nächsten Jahren weitere Verluste entstehen. Das Jahresergebnis wird auch zukünftig wesentlich durch die Pachtaufwendungen entsprechend dem Pachtvertrag über
den KönigPALAST mit der Krefelder Bau GmbH bestimmt.
Der wirtschaftliche Erfolg des KönigPALAST wird auch zukünftig zu einem Großteil durch
den sportlichen Erfolg des KEV bestimmt.
Durch den Rückgang der Anträge auf Altenerholung oder durch kurzfristigen Rücktritt
wegen Krankheit o.ä. könnten bei den Senioreneinrichtungen der Stadt Krefeld die
Kosten nicht mehr gedeckt sein. Es drohen mittelfristig Liquiditätsrisiken, wenn das
bebaute Grundstück Westparkstraße nicht zu einem angemessenen Preis veräußert
oder eine andere erlösbringende Nutzung zugeführt werden kann. Auch die Ertragslage
würde in diesem Fall belastet.
Bei der Zoo Krefeld gGmbH ist eine Erhöhung des Betriebskostenzuschusses der Stadt
Krefeld nicht vorgesehen. Während in 2012 weitere Einnahmen insbesondere durch
das in 2011 eingeführte Preissystem, die neue Attraktion „GorillaGarten“ und gute
Werbe- und Marketingaktivitäten erzielt wurden, sind mögliche Einsparungen im Personal- wie auch in den Sachkostenbereichen ausgeschöpft. Darüber hinaus wäre eine
Reduzierung der größten Aufwandposition „Personalkosten“ ohne drastische Einschnitte im derzeitigen Tierbestand sowie in den neuen Service- und Bildungsangeboten nicht möglich. Energieeinsparende Maßnahmen in Form der Sanierung bzw. Erneuerung der alten Tierhäuser sowie die Umsetzung des Konzeptes zur nachhaltigen Wasserwirtschaft, das in 2011 und 2012 zu einer deutlichen Senkung der Abwasserkosten
führte, müssen allerdings weiter verfolgt und umgesetzt werden.
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Gesamtabschluss 2012
6. Mitglieder des Verwaltungsvorstands und des Rates
Nach § 116 Abs. 4 GO NRW sind am Schluss des Lageberichts für die Mitglieder des
Verwaltungsvorstandes und des Rates neben dem Vor- und Familiennamen anzugeben:
1. der ausgeübte Beruf,
2. Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125
Abs. 1 S. 3 des Aktiengesetzes,
3. Mitgliedschaft in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen der Gemeinde in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form,
4. die Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen.
Mit § 95 Abs. 2 GO NRW besteht diese Verpflichtung gleichlautend bereits für den Jahresabschluss der Kernverwaltung. Deshalb wird diesbezüglich auf den Lagebericht
2012 (Anlage 1 „Angaben zum Verwaltungsvorstand“ und Anlage 2 „Angaben zu den
Ratsmitgliedern“) der Stadt Krefeld verwiesen.
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