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Verwaltungsvorlage (Bestätigung des Gesamtabschlusses 2012 für das Haushaltsjahr 2012 sowie Entlastung des Oberbürgermeisters)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
397 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 03:56
Verwaltungsvorlage (Bestätigung des Gesamtabschlusses 2012 für das Haushaltsjahr 2012 sowie Entlastung des Oberbürgermeisters) Verwaltungsvorlage (Bestätigung des Gesamtabschlusses 2012 für das Haushaltsjahr 2012 sowie Entlastung des Oberbürgermeisters) Verwaltungsvorlage (Bestätigung des Gesamtabschlusses 2012 für das Haushaltsjahr 2012 sowie Entlastung des Oberbürgermeisters) Verwaltungsvorlage (Bestätigung des Gesamtabschlusses 2012 für das Haushaltsjahr 2012 sowie Entlastung des Oberbürgermeisters)

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Inhalt der Datei

TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 23.06.2016 Nr. 2883 /16 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - Beratungsfolge: Sitzungstermin: Haupt- und Beschwerdeausschuss 29.09.2016 Rat 29.09.2016 Betreff Bestätigung des Gesamtabschlusses 2012 für das Haushaltsjahr 2012 sowie Entlastung des Oberbürgermeisters Beschlussentwurf: 1. Der Rat bestätigt den Gesamtabschluss 2012 gemäß § 116 (1) Satz 3 GO NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GB NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 25.06.2015 (GV. NRW S. 496), in Kraft getreten am 04.07.2015. 2. Die Ratsmitglieder erteilen dem Oberbürgermeister für seine Geschäftstätigkeit gem. §. 116 (1) Satz 4 i. V. m § 96 (1) Satz 4 GO NRW Entlastung Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten X nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 2883 /16 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Der Rechnungsprüfungsausschuss hat gemäß § 59 (3) in Verbindung mit § 116 (6) GO NRW den Gesamtabschluss der Stadt Krefeld geprüft. Er hat sich bei dieser Prüfung der örtlichen Rechnungsprüfung gemäß § 101 (8) GO NRW bedient. Nach § 116 (1) Satz 3 und 4 in Verbindung mit § 96 (1) GO NRW bestätigt der Rat bis spätestens 31.12. des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Gesamtabschluss durch Beschluss. Mit Beschluss des Rates vom 11.12.2014 wurde der Gesamtabschluss 2012 dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung zugeleitet. Die Prüfung des Gesamtabschlusses 2012 konnte erst in 2016 abgeschlossen werden, da sich bei der Aufstellung und Prüfung des Abschlusses durch die Komplexität der Materie erhebliche Verzögerungen ergeben haben. Die Aufstellung des Gesamtabschlusses 2012 erfolgte erstmalig mit der Konsolidierungssoftware Doppik al Dente. Der Fachbereich Rechnungsprüfung hat diesen Gesamtabschluss gem. § 116 GO NRW i.V.m. § 101 GO NRW geprüft, das Ergebnis in einem Prüfungsbericht zusammengefasst und einen – uneingeschränkten – Bestätigungsvermerk formuliert, der auf den Seiten 21/22 des Prüfungsberichtes 18/2015 wiedergegeben ist und u.a. folgenden Wortlaut hat: "Der Gesamtabschluss der Stadt Krefeld zum 31.12.2012, bestehend aus der Gesamtbilanz, der Gesamtergebnisrechnung und dem Gesamtanhang, wurde gemäß § 116 (6) i. V. m. § 103 (5) und (6) GO NRW unter Einbeziehung des Gesamtlageberichtes geprüft. In die Prüfung einbezogen wurden die haushaltsrechtlichen Vorschriften der Gemeindeordnung, der Gemeindehaushaltsverordnung und ergänzende Regelungen der örtlichen Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen der Gemeindeordnung, der Gemeindehaushaltsverordnung, soweit sich diese auf die gemeindliche Haushaltswirtschaft beziehen. Der Gesamtabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage des Konzerns „Stadt Krefeld“ einschließlich der gemeindlichen Unternehmen. Die gesetzlichen Vorschriften, die ergänzenden Bestimmungen der Satzungen und die sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen wurden beachtet. Es wird ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt. Die Prüfung des Gesamtabschlusses 2012 der Stadt Krefeld hat keine Tatsachen ergeben, die einem Bestätigungsbeschluss gemäß § 116 (1) Satz 3 GO NRW und der Entlastung des Oberbürgermeisters durch den Rat entgegenstehen. Dem Rat wird daher empfohlen, den Gesamtabschluss durch Beschluss zu bestätigen und dem Oberbürgermeister Entlastung zu erteilen." Der Oberbürgermeister hat gemäß § 116 (6) Satz 4 in Verbindung mit § 101 (2) Satz 1 GO NRW eine Stellungnahme zu den Hinweisen des Berichtes abgegeben, die in der Anlage 1 des Berichtes (Seite 25 f.) abgedruckt ist. Der Bericht Nr. 18/2015 der Rechnungsprüfung (seinerzeit Anlage Nr. 1 zu Vorlage Nr. 2513/16) wurde vom Rechnungsprüfungsausschuss gemäß Beschluss vom 01.06.2016 mit Mehrheit zum Prüfungsbericht im Sinne von § 101 (1) Satz 5 GO NRW erklärt. Begründung Der Prüfungsbericht Nr. 18/2015 liegt als Anlage 1 zu dieser Vorlage gesondert bei. Seite 3