Daten
Kommune
Krefeld
Größe
397 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 03:56
Stichworte
Inhalt der Datei
TOP
Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 23.06.2016
Nr.
2883 /16
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Haupt- und Beschwerdeausschuss
29.09.2016
Rat
29.09.2016
Betreff
Bestätigung des Gesamtabschlusses 2012 für das Haushaltsjahr 2012 sowie Entlastung des
Oberbürgermeisters
Beschlussentwurf:
1. Der Rat bestätigt den Gesamtabschluss 2012 gemäß § 116 (1) Satz 3 GO NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GB NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom
25.06.2015 (GV. NRW S. 496), in Kraft getreten am 04.07.2015.
2. Die Ratsmitglieder erteilen dem Oberbürgermeister für seine Geschäftstätigkeit gem. §. 116 (1) Satz 4 i.
V. m § 96 (1) Satz 4 GO NRW Entlastung
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
X nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 2883 /16
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat gemäß § 59 (3) in Verbindung mit § 116 (6) GO NRW den
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld geprüft. Er hat sich bei dieser Prüfung der örtlichen Rechnungsprüfung gemäß § 101 (8) GO NRW bedient.
Nach § 116 (1) Satz 3 und 4 in Verbindung mit § 96 (1) GO NRW bestätigt der Rat bis spätestens
31.12. des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Gesamtabschluss durch Beschluss. Mit Beschluss des Rates vom 11.12.2014 wurde der
Gesamtabschluss 2012 dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung zugeleitet.
Die Prüfung des Gesamtabschlusses 2012 konnte erst in 2016 abgeschlossen werden, da sich bei
der Aufstellung und Prüfung des Abschlusses durch die Komplexität der Materie erhebliche Verzögerungen ergeben haben. Die Aufstellung des Gesamtabschlusses 2012 erfolgte erstmalig mit
der Konsolidierungssoftware Doppik al Dente.
Der Fachbereich Rechnungsprüfung hat diesen Gesamtabschluss gem. § 116 GO NRW i.V.m. §
101 GO NRW geprüft, das Ergebnis in einem Prüfungsbericht zusammengefasst und einen – uneingeschränkten – Bestätigungsvermerk formuliert, der auf den Seiten 21/22 des Prüfungsberichtes 18/2015 wiedergegeben ist und u.a. folgenden Wortlaut hat:
"Der Gesamtabschluss der Stadt Krefeld zum 31.12.2012, bestehend aus der Gesamtbilanz, der
Gesamtergebnisrechnung und dem Gesamtanhang, wurde gemäß § 116 (6) i. V. m. § 103 (5) und
(6) GO NRW unter Einbeziehung des Gesamtlageberichtes geprüft.
In die Prüfung einbezogen wurden die haushaltsrechtlichen Vorschriften der Gemeindeordnung,
der Gemeindehaushaltsverordnung und ergänzende Regelungen der örtlichen Satzungen und
sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen der Gemeindeordnung, der Gemeindehaushaltsverordnung, soweit sich diese auf die gemeindliche Haushaltswirtschaft beziehen.
Der Gesamtabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und
Finanzgesamtlage des Konzerns „Stadt Krefeld“ einschließlich der gemeindlichen Unternehmen.
Die gesetzlichen Vorschriften, die ergänzenden Bestimmungen der Satzungen und die sonstigen
ortsrechtlichen Bestimmungen wurden beachtet.
Es wird ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt.
Die Prüfung des Gesamtabschlusses 2012 der Stadt Krefeld hat keine Tatsachen ergeben, die einem Bestätigungsbeschluss gemäß § 116 (1) Satz 3 GO NRW und der Entlastung des Oberbürgermeisters durch den Rat entgegenstehen.
Dem Rat wird daher empfohlen, den Gesamtabschluss durch Beschluss zu bestätigen und dem
Oberbürgermeister Entlastung zu erteilen."
Der Oberbürgermeister hat gemäß § 116 (6) Satz 4 in Verbindung mit § 101 (2) Satz 1 GO NRW
eine Stellungnahme zu den Hinweisen des Berichtes abgegeben, die in der Anlage 1 des Berichtes (Seite 25 f.) abgedruckt ist.
Der Bericht Nr. 18/2015 der Rechnungsprüfung (seinerzeit Anlage Nr. 1 zu Vorlage Nr. 2513/16)
wurde vom Rechnungsprüfungsausschuss gemäß Beschluss vom 01.06.2016 mit Mehrheit zum
Prüfungsbericht im Sinne von § 101 (1) Satz 5 GO NRW erklärt.
Begründung
Der Prüfungsbericht Nr. 18/2015 liegt als Anlage 1 zu dieser Vorlage gesondert bei.
Seite 3