Daten
Kommune
Krefeld
Größe
270 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 03:56
Stichworte
Inhalt der Datei
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Nr.
5098 /18
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Haupt- und Beschwerdeausschuss
12.04.2018
Rat
12.04.2018
Betreff
Zweite Änderungssatzung zur Änderung der Satzung der Stadt Krefeld für den Kommunalbetrieb Krefeld,
Anstalt des öffentlichen Rechts vom 12.12.2016
Beschlussentwurf:
Der Haupt- und Beschwerdeausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:
Der Rat der Stadt Krefeld beschließt die Zweite Änderungssatzung zur Änderung der Satzung der Stadt
Krefeld für den Kommunalbetrieb Krefeld, Anstalt des öffentlichen Rechts vom 12.12.2016 gemäß Anlage.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
X nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 5098 /18
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Der Rat der Stadt Krefeld hat in seiner Sitzung am 05.12.2017 die Erste Änderungssatzung zur Änderung
der Satzung der Stadt Krefeld für den Kommunalbetrieb Krefeld, Anstalt des öffentlichen Rechts beschlossen.
Dabei wurde die Umsetzung der Änderungssatzung u.a. unter den Vorbehalt der positiven Mitbestimmung des Gesamtpersonalrates der Stadt Krefeld gestellt.
Mit Schreiben vom 28.02.2018 hat der Gesamtpersonalrat der Stadt Krefeld mitgeteilt, dass er in seiner
Sitzung am 27.02.2018 beschlossen hat, die mit der Mitbestimmungsvorlage der Verwaltung vom
17.01.208 beantragte Zustimmung gemäß § 72 LPVG NRW zu den mitbestimmungspflichtigen Maßnahmen auch nach Durchführung der Erörterung am 20.02.2018 nicht zu erteilen.
Die Verwaltung beantragt nunmehr die Einleitung des Einigungsstellenverfahren im Sinne des § 66 Absatz
7 Satz 1 i.V.m. § 66 Absatz 7 Satz 3 LPVG NRW, um eine Entscheidung herbeizuführen.
Nach § 67 Absatz 5 Satz 2 des LPVG NRW soll die Einigungsstelle binnen zwei Monate nach der Erklärung
einer oder eines Beteiligten, die Entscheidung der Einigungsstelle herbeiführen zu wollen, entscheiden.
Insofern kann die Änderungssatzung nicht, wie in § 16 der Ersten Änderungssatzung festgelegt, am
15.04.2018 in Kraft treten.
Nach Beendigung des Einigungsstellenverfahrens bedarf es möglicherweise eines erneuten Ratsbeschlusses zur endgültigen Erweiterung des Kommunalbetriebes Krefeld, AöR.
Es ist deshalb beabsichtigt, die Änderungssatzung am 01.07.2018 in Kraft treten zu lassen.
Gleichzeitig ist formal eine Korrektur des bisherigen § 2 Absatz 1, letzter Satz der Ersten Änderungssatzung vorzunehmen. Die Übertragung der Aufgaben nach Ziffer 2 bis 11 muss mit Inkrafttreten der Änderungssatzung erfolgen und nicht, wie bislang festgelegt, am Tage nach Bekanntmachung der Änderungssatzung.