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Verwaltungsvorlage (Integriertes Handlungskonzept Uerdingen - Festlegung des Programmgebiets)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
265 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 03:57
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TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Nr. 4562 /17 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - Beratungsfolge: Sitzungstermin: Haupt- und Beschwerdeausschuss 05.12.2017 Rat 05.12.2017 Betreff Integriertes Handlungskonzept Uerdingen - Festlegung des Programmgebiets Beschlussentwurf: Für den Haupt- und Beschwerdeausschuss: Dem Rat der Stadt Krefeld wird empfohlen, das Programmgebiet für das Stadtumbaugebiet Krefeld-Uerdingen zu beschließen. Für den Rat der Stadt Krefeld: Das Programmgebiet für das Stadtumbaugebiet Krefeld-Uerdingen wird gemäß Satzungstext (Anlage 1) sowie der zeichnerischen Darstellung (Anlage 2) beschlossen. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten X nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 4562 /17 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Die Stadt Krefeld hat im Rahmen des Projektes Stadtumbau West ein Integriertes Handlungskonzept für den Stadtteil Uerdingen im Sinne des § 171b BauGB aufgestellt. An der Erarbeitung des Konzeptes waren zahlreiche Bürger, Vertreter örtlicher Vereine und Interessengemeinschaften sowie Mitglieder der politischen Gremien beteiligt. Über die Ergebnisse des Konzeptes sind die Bürger und die Bezirksvertretung Uerdingen in öffentlichen Veranstaltungen ausführlich informiert worden. Das Konzept enthält eine Vielzahl von Zielen und Maßnahmen für das Stadtumbaugebiet. Nach § 171b BauGB legt die Gemeinde das Stadtumbaugebiet, in dem die entsprechenden Maßnahmen durchgeführt werden sollen, durch Beschluss fest. Es ist in seinem räumlichen Umfang so zu begrenzen, dass sich die Maßnahmen des Handlungskonzeptes zweckmäßig durchführen lassen. Das Stadtumbaugebiet Krefeld-Uerdingen umfasst die historische Altstadt und reicht über diese hinaus. Im Nordwesten bildet weitgehend die Bahntrasse/Lange Straße die Begrenzung mit Erweiterung um das ehemalige Babcock-Gelände gegenüber dem Ausgang des Fußgängertunnels am Bahnhof. Im Norden läuft das Untersuchungsgebiet fast spitz zusammen und endet unterhalb des Industriegebietes ChemPark. Die östliche Grenze wird durch den Rhein gebildet. Nach Süden begrenzen die Straßen Am Wallgarten/Düsseldorfer Straße das Gebiet. Der Verlauf der Krefelder Promenade setzt sich im Süden über die Abgrenzung des Stadtumbaugebietes als Maßnahme des Integrierten Handlungskonzeptes Uerdingen fort und verbindet den Stadtteil Uerdingen mit dem Trassenverlauf der Krefelder Promenade in Richtung der Innenstadt. Weitere Informationen sind dem Satzungstext zu entnehmen, der dieser Vorlage als Anlage beigefügt ist.