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Verwaltungsvorlage (Weisung an den Vertreter der Stadt Krefeld in der ordentlichen Gesellschafterversammlung der Theater Krefeld und Mönchengladbach gGmbH hier: Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 01.09.2015 bis 31.08.2016)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
272 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 03:57
Verwaltungsvorlage (Weisung an den Vertreter der Stadt Krefeld in der ordentlichen Gesellschafterversammlung der Theater Krefeld und Mönchengladbach gGmbH hier: Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 01.09.2015 bis 31.08.2016) Verwaltungsvorlage (Weisung an den Vertreter der Stadt Krefeld in der ordentlichen Gesellschafterversammlung der Theater Krefeld und Mönchengladbach gGmbH hier: Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 01.09.2015 bis 31.08.2016) Verwaltungsvorlage (Weisung an den Vertreter der Stadt Krefeld in der ordentlichen Gesellschafterversammlung der Theater Krefeld und Mönchengladbach gGmbH hier: Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 01.09.2015 bis 31.08.2016)

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Inhalt der Datei

TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 30.03.2017 Nr. 3818 /17 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 200/vs Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften 26.04.2017 Betreff Weisung an den Vertreter der Stadt Krefeld in der ordentlichen Gesellschafterversammlung der Theater Krefeld und Mönchengladbach gGmbH hier: Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 01.09.2015 bis 31.08.2016 Beschlussentwurf: Der Vertreter der Stadt in der ordentlichen Gesellschafterversammlung wird angewiesen, folgende Beschlüsse zu fassen: 1. Der Jahresabschluss der Theater Krefeld und Mönchengladbach gGmbH zum 31.08.2016 mit einer Bilanzsumme von 7.244.827,90 EUR wird festgestellt. 2. Der Jahresüberschuss in Höhe von 1.117.805,69 EUR wird mit dem Verlustvortrag in Höhe von 112.542,25 EUR verrechnet und der verbleibende Betrag von 1.005.263,44 EUR auf neue Rechnung vorgetragen. 3. Dem Aufsichtsrat sowie der Geschäftsführung wird für das Geschäftsjahr 01.09.2015 bis 31.08.2016 Entlastung erteilt. 4. Der Bericht des Aufsichtsrats der Theater Krefeld und Mönchengladbach gGmbH für das Geschäftsjahr 01.09.2015 bis 31.08.2016 wird zur Kenntnis genommen. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten X nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 3818 /17 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Der Vertreter der Stadt bedarf für die Gesellschafterversammlung der Theater Krefeld und Mönchengladbach gGmbH der im Beschlussentwurf aufgeführten Weisungen. Die Erstellung dieser Vorlage erfolgt zeitlich vor der Aufsichtsratssitzung am 04.04.2017. Der Beschlussvorschlag steht daher unter dem Vorbehalt einer entsprechenden Beschlussfassung im Aufsichtsrat. Andernfalls wird die Verwaltung die Vorlage von der Tagesordnung absetzen. Zu 1 und 2: Nach § 17 Abs. 1 Buchstabe e) des Gesellschaftsvertrags der Theater Krefeld und Mönchengladbach gGmbH ist die Gesellschafterversammlung zuständig für die Feststellung des Jahresabschlusses und die Beschlussfassung über die Ergebnisverwendung. Die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und der Lagebericht zum 31.08.2016 sind als Anlage beigefügt. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat den von der Geschäftsführung aufgestellten Jahresabschluss nach § 14 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrags in seiner Sitzung am 04.04.2017 beraten und die Geschäftsführung beauftragt, den Jahresabschluss zum Zwecke der Feststellung und Beschlussfassung über die Ergebnisverwendung der Gesellschafterversammlung vorzulegen. Der Aufsichtsrat empfiehlt die von der Geschäftsführung vorgeschlagene Ergebnisverwendung. Der Jahresabschluss wurde durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft RSM Verhülsdonk GmbH, Krefeld, geprüft. Im Prüfungsbericht wurde der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt. Zu 3: Nach § 17 Abs. 1 Buchstabe f) des Gesellschaftsvertrags der Theater Krefeld und Mönchengladbach gGmbH beschließt die Gesellschafterversammlung über die Entlastung von Geschäftsführung und Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat hat der Gesellschafterversammlung in seiner Sitzung am 04.04.2017 die Entlastung der Geschäftsführung empfohlen. Es bestehen keine Bedenken, auch dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 01.09.2015 bis 31.08.2016 Entlastung zu erteilen. Zu 4: Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 04.04.2017 dem als Anlage beigefügten Bericht zugestimmt.