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Verwaltungsvorlage (Satzung der Stadt Krefeld zur Regelung der Förderung von Kindern in städtischen Kindertageseinrichtungen oder in Kindertagespflege)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
269 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 03:58
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Inhalt der Datei

Hier: textliche Anpassung des § 8 nach den Empfehlungen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 09.01.2017 und Anpassung der Anlage TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 01.03.2017 Nr. 3711 /17 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - Beratungsfolge: Sitzungstermin: Jugendhilfeausschuss - Ausschuss für Kinder Jugend und Familie 24.05.2017 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften 28.06.2017 Haupt- und Beschwerdeausschuss 06.07.2017 Rat 06.07.2017 Betreff Satzung der Stadt Krefeld zur Regelung der Förderung von Kindern in städtischen Kindertageseinrichtungen oder in Kindertagespflege Hier: textliche Anpassung des § 8 nach den Empfehlungen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 09.01.2017 und Anpassung der Anlage Beschlussentwurf: Der Rat beschließt die Anpassung des § 8 und der Anlage der Satzung zur Regelung der Förderung von Kindern in städtischen Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege entsprechend der Anlage zu dieser Vorlage. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen X ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 3711 /17 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: X ja Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: nein P05101030000 53312000 Jugendhilfe a.v.E. An natürl. Personen Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen In der Sitzung des Rates vom 26.03.2015 wurde die Dynamisierung der Pauschale analog zur KiBizPauschale beschlossen. Die finanziellen Auswirkungen sind bereits im Haushaltsansatz 2017 ff. berücksichtigt. Begründung Seite 2 In der Sitzung des Rates am 03.11.2016 wurde die Satzung der Stadt Krefeld zur Regelung der Förderung von Kindern in städtischen Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege beschlossen. Die Höhe der laufenden Geldleistung ist in § 8 der Satzung geregelt. Die Höhe des Pauschalbetrages für den Sachaufwand und der Anerkennung der Förderleistung ergibt sich, abhängig von der erreichten Qualifikationsstufe der Tagespflegeperson und der Dauer der wöchentlichen Betreuungsleistung aus der als Anlage der Satzung beigefügten Leistungstabelle. Die Pauschale dynamisiert sich analog zur KiBiz-Pauschale. Das macht eine Anpassung der Anlage zur Satzung (Leistungstabelle) für den Zeitraum 01.08.2017 bis 31.07.2018 erforderlich. Gleichzeitig soll § 8 Absatz 2 textlich angepasst werden um Fehlinterpretationen zu vermeiden.