Daten
Kommune
Krefeld
Größe
269 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 03:58
Stichworte
Inhalt der Datei
Hier: textliche Anpassung des § 8 nach den Empfehlungen des Bundesministeriums für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend vom 09.01.2017 und Anpassung der Anlage
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 01.03.2017
Nr.
3711 /17
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Jugendhilfeausschuss - Ausschuss für Kinder Jugend und Familie
24.05.2017
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
28.06.2017
Haupt- und Beschwerdeausschuss
06.07.2017
Rat
06.07.2017
Betreff
Satzung der Stadt Krefeld zur Regelung der Förderung von Kindern in städtischen
Kindertageseinrichtungen oder in Kindertagespflege
Hier: textliche Anpassung des § 8 nach den Empfehlungen des Bundesministeriums für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend vom 09.01.2017 und Anpassung der Anlage
Beschlussentwurf:
Der Rat beschließt die Anpassung des § 8 und der Anlage der Satzung zur Regelung der Förderung von
Kindern in städtischen Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege entsprechend der Anlage zu
dieser Vorlage.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen X ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 3711 /17
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
X ja
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
nein
P05101030000
53312000 Jugendhilfe a.v.E. An natürl. Personen
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
In der Sitzung des Rates vom 26.03.2015 wurde die Dynamisierung der Pauschale analog zur KiBizPauschale beschlossen. Die finanziellen Auswirkungen sind bereits im Haushaltsansatz 2017 ff. berücksichtigt.
Begründung
Seite 2
In der Sitzung des Rates am 03.11.2016 wurde die Satzung der Stadt Krefeld zur Regelung der Förderung
von Kindern in städtischen Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege beschlossen. Die Höhe der
laufenden Geldleistung ist in
§ 8 der Satzung geregelt. Die Höhe des Pauschalbetrages für den Sachaufwand und der Anerkennung der
Förderleistung ergibt sich, abhängig von der erreichten Qualifikationsstufe der Tagespflegeperson und
der Dauer der wöchentlichen Betreuungsleistung aus der als Anlage der Satzung beigefügten Leistungstabelle. Die Pauschale dynamisiert sich analog zur KiBiz-Pauschale. Das macht eine Anpassung der Anlage
zur Satzung (Leistungstabelle) für den Zeitraum 01.08.2017 bis 31.07.2018 erforderlich. Gleichzeitig soll §
8 Absatz 2 textlich angepasst werden um Fehlinterpretationen zu vermeiden.