Daten
Kommune
Krefeld
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 03:58
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Begründung zur Vorlage 2713/16
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Die Stadt Krefeld beabsichtigt in Krefeld Fischeln, östlich der Kölner Straße einen Bebauungsplan aufzustellen.
Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung:
Bebauungsplan Nr. 807 – zwischen Kölner Straße und Eichhornstraße –
Plangebiet
Das Plangebiet liegt im Süden Fischelns, östlich der Kölner Straße, zwischen Kölner Straße
und Eichhornstraße. Es umfasst eine Fläche von ca. 13 ha und ist überwiegend geprägt von
den südwestlich angrenzenden Grünflächen des Fiedhofs und Freiflächen der
Landwirtschaft. Südlich, außerhalb der Plangebietsgrenze, grenzt der Fischelner
Dorfgraben an das Plangebiet und die Bauernschaft Steinrath.
Abbildung 1: Luftbild
Quelle: Geobasisdaten der Kommunen und des Landes NRW © Geobasis NRW
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Anlass und Ziele der Planung
Der Rat der Stadt Krefeld hat mit dem Beschluss des Flächennutzungsplans 2015 die Ausweisung neuer Wohnbauflächen bauleitplanerisch vorbereitet. Auf der Grundlage der
Wohnbauflächendarstellung im Flächennutzungsplan wurde ein städtebaulicher Leitplan
für die Wohnbauflächen in Krefeld Fischeln durch das Büro KK Architekten erarbeitet und
im Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung (Vorlage 2252/16) am 17.02.2016
vorgestellt.
Für den Bereich der Wohnbauflächen östlich der Kölner Straße und westlich der Schnellbahntrasse Krefeld-Düsseldorf soll ein Bebauungsplanverfahren eingeleitet werden. Ziel
des Bebauungsplanes ist es, die städtebauliche Konzeption für diesen Bereich zu konkretisieren und die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ca. 600 Wohneinheiten zu schaffen.
Im nördlichen Plangebietsbereich, entlang der Eichhornstraße dem Straßenverlauf folgend,
sollen bis an die Schnellbahntrasse Krefeld – Düseldorf (K-Bahn), entlang des Verkehrsknotenpunkts „Grundend“, Wohnbauflächen ausgewiesen werden. Der Ort ist heute als
Umsteigeknotenpunkt zwischen Straßenbahn, K-Bahn Krefeld - Düsseldorf und Auto, mit
dem Park-and-Ride-Parkplatz zu Tagesrandzeiten, stark frequentiert.
Durch die geplante Straßenrandbebauung in Form von Geschosswohnungsbau, einschließlich einem zeitgemäßem Angebot für Pendler mit erdgeschossigen Dienstleistungsangeboten und Raum für eine Kindertagesstätte, soll dieser Ort als Platz, umrahmt von Blockrandbebauung, seiner Bedeutung gerecht werden. Der Platz soll durch eine zeitgemäße Platzgestaltung eine hohe Aufenthaltsqualität bieten, ohne bei den funktionalen Anforderungen
wie Bahnsteigen, kurze Wegen, überdachten Fahrradabstellplätzen und Park-and-RideStellplätzen Abstriche zu machen.
Der Geschosswohnungsbau in diesem Bereich soll ausreichend Raum zum Wohnen bieten
und gewinnt an Attraktivität, weil er sich zu den westlich angrenzenden Grünflächen des
Friedhofs öffnet. Im nördlichen Kurvenbereich der Eichornstraße liegt ein Zugang zum
Friedhof Fischeln, der in die Grünflächen des Friedhofs führt. Der nordöstlichen Bereich der
Friedhofsfläche weist in diesem Bereich keine Friedhofsfelder aus und wird durch sein
Wegenetz und den Baum- und Gehölzbestand als Park verstanden.
Die vorgesehene Kindertagesstätte fügt sich in die Blockrandbebauung ein und öffnet sich
mit ihren Außenspielflächen zu den westlich angrenzenden Grünflächen, so dass auch die
Kindertagesstätte von der Attraktivität der Parkanlage profitiert.
In südliche Richtung, parallel der Schnellbahntrasse, soll sich die Wohnbebauung sternförmig um einen Platz gruppieren und sich in nördliche Richtung, parallel zum vorhanden
Fußweg entlang der südlichen Plangebietsgrenze, entwickeln. Die fächerartige Form des
Platzes bietet in westliche Richtung ein Sichtfenster zum Friedhof. Östlich des Platzes verläuft die Erschließungsstraße der neuen Wohngebiete, die von der Eichhornstraße bis zur
Kölner Straße den Verkehr der neuen Wohngebiete verteilen soll.
Die Friedhofsfläche, die sich innerhalb der Plangebietsgrenze befindet, bleibt unangetastet
und in seiner Funktion erhalten. Die Wohnbaufläche zwischen der Friedhofsfläche und der
Kölner Straße soll entlang der Kölner Straße in Form von Geschosswohnungsbau gestaltet
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werden. Die Erschließungsstraße der neuen Wohngebiete soll im Kreisverkehr auf die Kölner Straße münden.
Planungsrechtliche Situation
Das Plangebiet ist im Gebietsentwicklungsplan für den Regierungsbezirk Düsseldorf (GEP
99) als Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) dargestellt.
Der seit dem 23.10.2015 wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Krefeld stellt die Flächen innerhalb des zukünftigen Geltungsbereiches als Wohnbauflächen, öffentliche Parkflächen und Verkehrsflächen dar.
Innerhalb des Planungsgebietes besteht der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 426 – südlich Eichhornstraße zwischen Kölner Straße und Schnellbahn Krefeld- Düsseldorf –. Der
Bebauungsplan sollte der Friedhoferweiterung, der Errichtung einer Feuerwache und der
Ausweisung von Verkehrsflächen dienen. Mit Inkrafttreten soll der Bebauungsplan Nr. 426
im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 807 außer Kraft gesetzt werden.
Das Plangebiet ist Gegenstand mehrerer Fachplanungen:
Der Bebauungsplan Nr. 807 liegt innerhalb des Geltungsbereiches des Landschaftsplanes der Stadt Krefeld (1992). Dieser setzt den Bereich als Landschaftsschutzgebiet
mit dem Entwicklungsziel 1.6.2 „Temporären Erhaltung von Freiflächen zur Realisierung von Grünflächen durch die Bauleitplanung“ fest.
Im weiteren Planverfahren ist zu prüfen, ob eine Änderung des Landschaftsplanes
erforderlich ist. Gegeben falls tritt gemäß § 29 Abs. 4 Landschaftsgesetz des Landes
Nordrhein-Westfalen (LG NW) mit Inkrafttreten dieses Bebauungsplanes der Landschaftsplan außer Kraft.
Das Plangebiet befindet sich innerhalb einer potenziellen, geplanten Wasserschutzzone III b im Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlage „In der Elt“ der Stadtwerke Krefeld AG. Die Planung und Ausführung soll so angelegt werden, dass die Anforderungen,
die sich aus der Wasserschutzzone ergeben, erfüllt werden (nachrichtliche Übernahme).
Prioritätenliste zur Bearbeitung von Bebauungsplanverfahren
Am 04.11.2014 hat der Stadtrat die Einführung der Prioritätenliste zur Bearbeitung von
Bebauungsplanverfahren der Stadt Krefeld (vgl. Vorlage Nr. 521/14) und am 03.12.2015
die Aktualisierung der Prioritätenliste (vgl. Vorlage Nr. 2032/15) beschlossen. Da mit dem
Einleitenden Beschluss zum Bebauungsplan Nr. 807 – zwischen Kölner Straße und
Eichhornstraße – ein neues Planverfahren eingeleitet werden soll, hat die Verwaltung entsprechend der Beschlussvorlage zur Prioritätenliste eine Punktbewertung nach dem Kriterienkatalog vorgenommen: Die Punktsumme der Bewertung für die Prioritätenliste ergibt
12 Punkte. Die Verwaltung schlägt vor, den Bebauungsplan Nr. 807 in der Prioritätenliste
zur Bearbeitung von Bebauungsplanverfahren der Stadt Krefeld auf Rang 17 zu platzieren
und die nachfolgend gesetzten Planverfahren um einen Rang auf der Prioritätenliste nach
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hinten zu versetzen. Die weitere Fortschreibung der Prioritätenliste bleibt von dieser Platzierung unberührt.
Sonstiges
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird eine Umweltprüfung (gemäß § 2 Abs. 4
BauGB) durchgeführt und ein Umweltbericht (gemäß § 2a BauGB) erstellt.
Mit diesem Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes werden die Möglichkeiten zur
Zurückstellung von Baugesuchen (§ 15 BauGB), zum Beschluss einer Veränderungssperre
(§ 14 BauGB) und über die Zulässigkeit von Vorhaben während der Planaufstellung (§ 33
BauGB) geschaffen.
Zur besseren Orientierung ist eine Übersicht über den künftigen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 807 beigefügt.
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Übersicht über den künftigen Geltungsbereich des
Bebauungsplans Nr. 807
– zwischen Kölner Straße und Eichhornstraße –
(ohne Maßstab)
Quelle: Geobasisdaten der Kommunen und des Landes NRW © Geobasis NRW
Geltungsbereich des Bebauungsplanes