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Verwaltungsvorlage (Bebauungsplan Nr. 807 – zwischen Kölner Straße und Eichhornstraße – Einleitender Beschluss)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
270 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 03:58
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TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 04.05.2016 Nr. 2713 /16 b Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 611 Beratungsfolge: Sitzungstermin: Haupt- und Beschwerdeausschuss 03.11.2016 Rat 03.11.2016 Betreff Bebauungsplan Nr. 807 – zwischen Kölner Straße und Eichhornstraße – Einleitender Beschluss Beschlussentwurf: I. 1. Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), bekannt gemacht am 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in der derzeit gültigen Fassung, wird für den Bereich Fischeln, der begrenzt wird im Süden durch Freiflächen der Landwirtschaft und den Fischelner Dorfgraben, im Westen durch die Kölner Straße und im Nord-Westen durch angrenzenden Grünflächen des Friedhofs, im Norden durch den Straßenverlauf der Eichhornstraße und im Osten durch die in Nord-Süd-Richtung verlaufende Schnellbahn (K-Bahn-Linie) zwischen Krefeld und Düsseldorf ein Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes eingeleitet. Die genaue Abgrenzung des künftigen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes ergibt sich aus dem zu diesem Beschluss gehörenden Plan. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung: Bebauungsplan Nr. 807 – zwischen Kölner Straße und Eichhornstraße – 2. Mit Inkrafttreten dieses Bebauungsplanes sollen folgende Bebauungspläne innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes 807 außer Kraft gesetzt werden: Bebauungsplan Nr. 426 – südlich Eichhornstraße zwischen Kölner Straße und Schnellbahn KrefeldDüsseldorf – , vom 30.09.1983. 3. In der Prioritätenliste zur Bearbeitung von Bebauungsplanverfahren der Stadt Krefeld wird der Bebauungsplan Nr. 807 – zwischen Kölner Straße und Eichhornstraße – auf Rang 17 platziert. Die nachfolgend gesetzten Planverfahren werden um einen Rang auf der Prioritätenliste nach hinten versetzt. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten X nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 2713 /16 b Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2