Daten
Kommune
Krefeld
Größe
270 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 03:58
Stichworte
Inhalt der Datei
TOP
Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 04.05.2016
Nr.
2713 /16 b
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 611 Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Haupt- und Beschwerdeausschuss
03.11.2016
Rat
03.11.2016
Betreff
Bebauungsplan Nr. 807 – zwischen Kölner Straße und Eichhornstraße –
Einleitender Beschluss
Beschlussentwurf:
I. 1. Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), bekannt gemacht am 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in der
derzeit gültigen Fassung, wird für den Bereich Fischeln, der begrenzt wird im Süden durch Freiflächen der
Landwirtschaft und den Fischelner Dorfgraben, im Westen durch die Kölner Straße und im Nord-Westen
durch angrenzenden Grünflächen des Friedhofs, im Norden durch den Straßenverlauf der Eichhornstraße
und im Osten durch die in Nord-Süd-Richtung verlaufende Schnellbahn (K-Bahn-Linie) zwischen Krefeld
und Düsseldorf ein Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes eingeleitet.
Die genaue Abgrenzung des künftigen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes ergibt sich aus dem zu
diesem Beschluss gehörenden Plan.
Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung:
Bebauungsplan Nr. 807 – zwischen Kölner Straße und Eichhornstraße –
2. Mit Inkrafttreten dieses Bebauungsplanes sollen folgende Bebauungspläne innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes 807 außer Kraft gesetzt werden:
Bebauungsplan Nr. 426 – südlich Eichhornstraße zwischen Kölner Straße und Schnellbahn KrefeldDüsseldorf – , vom 30.09.1983.
3. In der Prioritätenliste zur Bearbeitung von Bebauungsplanverfahren der Stadt Krefeld wird der Bebauungsplan Nr. 807 – zwischen Kölner Straße und Eichhornstraße – auf Rang 17 platziert. Die nachfolgend
gesetzten Planverfahren werden um einen Rang auf der Prioritätenliste nach hinten versetzt.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
X nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 2713 /16 b
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2